Bettina Müller
SPD · Germany
“Die nun im Gesetzentwurf vorgesehenen 18 Monate sind jedoch ein Kompromiss, mit dem ich leben kann – ein Modell, das im Land Berlin nach Landesrecht bereits erfolgreich erprobt wurde.”
“Der Personalnotstand in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und gefährdet zunehmend die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen.”
“Es waren zudem die Länder selbst, die seit Jahren über Initiativen im Bundesrat um eine Regelung gebeten haben, um die von der SPD seit Langem geforderte bundeseinheitliche Regelung in diesem Ausbildungsbereich herzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt nun dafür – leider verspätet durch lange Blockade der FDP.”
“Mit dem Pflegekompetenzgesetz, das demnächst vom Kabinett verabschiedet werden soll, wollen wir diese zusätzlichen Kompetenzen auch auf die berufliche Fachkraftausbildung übertragen.”
“Die Finanzierung erfolgt analog zur Fachkraftausbildung über den Pflegeausbildungsfonds, und eine Ausbildungsvergütung wird obligatorisch. Der Bedarf an Assistenzkräften mit dem sogenannten Qualifikationsniveau 3 ist hoch. Sie können Pflegefachkräfte entlasten und die Pflegequalität sichern helfen.”
“Zudem hatte die Union bereits damals angeregt, die Fachpflege für Hauptschulabsolventinnen und -absolventen zu öffnen. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz und der damit verbundenen deutlichen Aufwertung der veralteten landesrechtlichen Helferberufe wird dieses Anliegen nun erfüllt.”
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“Zudem hatte die Union bereits damals angeregt, die Fachpflege für Hauptschulabsolventinnen und -absolventen zu öffnen. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz und der damit verbundenen deutlichen Aufwertung der veralteten landesrechtlichen Helferberufe wird dieses Anliegen nun erfüllt. Ich appelliere daher an die Union: Lassen Sie uns – wie damals bei der Pflegeberufereform – gemeinsam diesen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflege gehen!”
“Die nun im Gesetzentwurf vorgesehenen 18 Monate sind jedoch ein Kompromiss, mit dem ich leben kann – ein Modell, das im Land Berlin nach Landesrecht bereits erfolgreich erprobt wurde. Und ich würde mir auch sehr wünschen – schließlich ist Weihnachtszeit –, dass sich die Union doch noch dazu entschließen könnte, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. Schließlich waren es auch unionsgeführte Länder, die über den Bundesrat eine Vereinheitlichung der Ausbildung gefordert haben – und das, so hoffe ich, nicht nur, um die Finanzierung von den Landeshaushalten auf den Fonds zu übertragen. Mit dem Gesetzentwurf wird nun das umgesetzt, was die Kolleginnen und Kollegen von der Union schon bei der Pflegeberufereform erreichen wollten: die Möglichkeit, nach dem zweiten Jahr der Fachkraftausbildung eine Anerkennung als Assistenzkraft zu erhalten.”
“Es waren zudem die Länder selbst, die seit Jahren über Initiativen im Bundesrat um eine Regelung gebeten haben, um die von der SPD seit Langem geforderte bundeseinheitliche Regelung in diesem Ausbildungsbereich herzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt nun dafür – leider verspätet durch lange Blockade der FDP. Der Beruf der Pflegefachassistenz wird mit dem Gesetz inhaltlich erheblich aufgewertet, die Ausbildungsdauer und Finanzierung werden vereinheitlicht. Es gibt Angebote für langjährig in der Pflege tätige, berufserfahrene Kräfte, die eine Anerkennung als Pflegefachassistenz ohne oder mit verkürzter Ausbildungsdauer erhalten können. Es ist kein Geheimnis: Ich hätte mir eine 24-monatige Assistenzausbildung gewünscht, die sich zeitlich und inhaltlich an den ersten zwei Jahren der Fachkraftausbildung orientiert.”
“Die Finanzierung erfolgt analog zur Fachkraftausbildung über den Pflegeausbildungsfonds, und eine Ausbildungsvergütung wird obligatorisch. Der Bedarf an Assistenzkräften mit dem sogenannten Qualifikationsniveau 3 ist hoch. Sie können Pflegefachkräfte entlasten und die Pflegequalität sichern helfen. Daher sieht die neue Personalbemessung, basierend auf dem Rothgang-Gutachten, eine erhebliche Ausweitung des Einsatzes von Assistenzkräften vor. Die derzeitige Ausbildung mit ihren 27 unterschiedlichen Ausprägungen steht dieser notwendigen Ausweitung jedoch im Weg; Ulrike Bahr hat in ihrer Rede bereits auf die Absurditäten des Nebeneinanders der Landesregelungen hingewiesen.”
“Mit dem Pflegekompetenzgesetz, das demnächst vom Kabinett verabschiedet werden soll, wollen wir diese zusätzlichen Kompetenzen auch auf die berufliche Fachkraftausbildung übertragen. Ein ausgewogener Personalmix aus qualifizierten Pflegefachkräften, Pflegehilfs- und Assistenzkräften sowie unterstützendem Personal ist essenziell, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Das nun vorliegende Pflegefachassistenzeinführungsgesetz ergänzt die bereits genannten Initiativen auf einer weiteren Ebene: Unterhalb der Fachkraftausbildung wird die derzeit stark zersplitterte Helfer- und Assistenzausbildung, die aktuell durch 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen geprägt ist, vereinheitlicht und bundesrechtlich geregelt.”
“Der Personalnotstand in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und gefährdet zunehmend die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen. Den Gründen dafür – Überlastung, unattraktive Arbeitsbedingungen, das Ausscheiden der Boomergeneration aus dem Arbeitsleben und der Mangel an Nachwuchs – begegnen wir bereits seit Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen. In der 18. Wahlperiode haben wir zusammen mit der Union die Pflegeberufereform auf den Weg gebracht, mit der der Beruf der Pflegefachkraft neu ausgerichtet, generalisiert und zukunftsfest gemacht wurde. In dieser Wahlperiode haben wir mit der Ampelkoalition die hochschulische Pflegeausbildung gestärkt. Die so ausgebildeten Fachkräfte werden mit zusätzlichen Kompetenzen und mehr Eigenständigkeit ausgestattet.”
“Damit wird ein familienpolitisch wichtiges Anliegen umgesetzt und letztlich noch einmal die Pflege – in diesem Fall innerhalb der Familie – gestärkt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen für die sehr gute Zusammenarbeit. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Es ist ein Gesetz, das die Pflege ein gutes Stück voranbringen wird. Ich bedanke mich bei Ihnen. Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Das Wort hat nunmehr die Kollegin Simone Borchardt, CDU/CSU-Fraktion.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine restliche Redezeit nutzen, um abschließend noch zwei Aspekte besonders herauszuheben. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Vielzahl von Regelungen zur erleichterten Anerkennung von ausländischen Pflegekräften. Hier hat es in der Vergangenheit zu viele Hürden und zu viel Bürokratie gegeben. Die jetzt umgesetzten Nachbesserungen sind wichtig, weil wir weiterhin auf ausländische Pflegekräfte angewiesen sind. Nebenbei bemerkt: Viele Kräfte im Ausland sind hochschulisch ausgebildet und in ihren Ländern zu heilkundlichen Tätigkeiten berechtigt. Zum Schluss noch der Hinweis auf die ebenfalls enthaltene Ausweitung der Kinderkrankentage. Eltern erkrankter Kinder können künftig 15, Alleinerziehende 30 Tage in Anspruch nehmen; bei stationärer Behandlung ist der Anspruch unbegrenzt.”
“Um an dieser Stelle den Entschließungsantrag der Union gleich abzuräumen: Die Finanzierung der hochschulischen Pflege führt zu keiner unvertretbaren Belastung der Eigenanteile. Wir reden derzeit von wenigen Hundert Studierenden und mittelfristig vielleicht von etwas über 1 000 pro Jahr. Bei der beruflichen Pflegeausbildung sind es dagegen jährlich 60 000 Auszubildende – eine ganz andere Größenordnung. Bei diesen 60 000 schlagen sowohl der praktische als auch der schulische Ausbildungsanteil auf die Eigenanteile durch, während bei der hochschulischen Ausbildung ja den einen Teil die Länder zahlen. Viele künftig Studierende hätten zudem eine berufliche Pflegeausbildung begonnen, kommen also gar nicht zusätzlich in das Finanzierungssystem.”
“Sie stehen für Leitungsfunktionen oder für neue Versorgungsmodelle wie die Community Health Nurse zur Verfügung. Besonders freut mich, dass es uns im Gesetzgebungsverfahren gelungen ist, die hochschulische Ausbildung noch einmal deutlich aufzuwerten. Sie wird ab 2025 um Module erweitert, die zunächst bei drei besonders wichtigen Indikationen die selbstständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten erlauben, nämlich bei Demenz, Diabetes und Wundversorgung. Das ist ein wirklicher Quantensprung für die Pflege, der ihr gehörigen Rückenwind und Anerkennung verschaffen wird. Klar ist aber auch: Das ist nur ein erster Schritt. In einem zweiten Schritt muss diese erweiterte Kompetenz auch auf die berufliche Pflegeausbildung ausgeweitet werden, und das wird im nächsten Jahr mit einem Pflegekompetenzgesetz auch der Fall sein.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wird nicht nur das Studium gestärkt. Mit zahlreichen Änderungen wird die Pflege insgesamt in vielen Bereichen maßgeblich verbessert. Mit einer Regelung ist sogar ein echter Quantensprung verbunden, für den viele Kolleginnen und Kollegen hier seit vielen Jahren gekämpft haben. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz wird die hochschulische Pflegeausbildung durch die Umwandlung in ein duales Studium endlich gangbar gemacht, und der Geburtsfehler der fehlenden Ausbildungsvergütung wird korrigiert. Das macht diese bisher wenig genutzte Ausbildungsvariante deutlich attraktiver. Wir brauchen diese Pflegekräfte mit Bachelorabschluss dringend. Sie verbessern den Personalmix in der Pflege.”
“Der damit verbundene Kompetenz- und Verantwortungszuwachs würde in Verbindung mit einem modernen, zeitgemäßen Berufsgesetz, mit Weiterbildung auf Masterniveau und mit Integration des Zertifikatesystems genügend Anreize für junge Menschen bieten, sich für die Physiotherapie zu entscheiden. Mit einem der kommenden Versorgungsgesetze werden wir daher auch den Direktzugang modellhaft erproben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie aus den 1990ern ist ein Kind des letzten Jahrhunderts; es gehört dringend entstaubt. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Union auch ihre Haltung zu dieser notwendigen Reform sozusagen entstaubt hat, und freue mich, mit Ihnen im Gesundheitsausschuss weiterzudiskutieren. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Dr. Christina Baum.”
“Ich denke, es wird schon ein Kraftakt für die Länder sein, ausreichend Studienplätze für den Anteil von 10 bis 20 Prozent hochschulisch ausgebildeter Physiotherapeuten zu schaffen, die der Wissenschaftsrat ja seinerzeit als Empfehlung ausgegeben hat. Aber den dringend benötigten Berufsnachwuchs in der Physiotherapie werden wir nur gewinnen, wenn wir auch Angebote für Interessenten mit Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung haben. Dazu gehört übrigens auch der Direktzugang, den Sie zu Recht in Ihrem Antrag ansprechen und den wir für die Zukunft dann vor allem für die Versorgung im ländlichen Raum dringend benötigen.”
“Eine vollständige Akademisierung wäre also ein sehr langwieriger Prozess über zwei oder gar drei Jahrzehnte, in denen zwangsläufig immer schulische und hochschulische Ausbildung parallel laufen würde, also faktisch eine Teilakademisierung. Aber die Länder – das hat ja im Sommer auch der Bund-Länder-Gipfel gezeigt – haben sich sowieso ausnahmslos gegen eine Vollakademisierung ausgesprochen, und damit ist das Thema vom Tisch, anders – das hat Frau Zeulner richtig gesagt – als zum Beispiel in der Logopädie, wo die hochschulischen Strukturen schon jetzt viel ausgeprägter sind und wo es sich um eine viel kleinere Berufsgruppe handelt.”
“Das stand für uns nie außer Frage. Aber klar ist: Auch dieses Berufsbild darf nicht auf dem Stand von vor 20 Jahren stehen bleiben, und natürlich muss es im Sinne der vertikalen Durchlässigkeit eine entsprechende Durchstiegsoption in die dreijährige originäre Physiotherapieausbildung geben, sei sie nun fachschulisch oder hochschulisch. Da müssen Sie uns als SPD ganz bestimmt nicht katholisch reden. Klar ist auch: An einer Teilakademisierung kommen wir nicht vorbei, übrigens auch dann nicht, wenn man die Ausbildung vollständig auf die Hochschule verlagern würde, wofür es auch Argumente gäbe. Fakt ist aber doch: Die Länder können die dann benötigte Anzahl der Studienplätze ja gar nicht sofort einrichten und finanzieren, und es gibt auch nicht genügend Dozenten und Lehrende; sie müssten erst nach und nach ausgebildet werden.”
“Ich stelle aber fest: Unter zwei Gesundheitsministern der Union hat es statt Evolution nichts als Stillstand gegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt wird Minister Karl Lauterbach in den nächsten Wochen den ersten Entwurf eines Berufsgesetzes vorlegen, das dann 2025 in Kraft treten wird, und diesen Zeitplan beschließen wir morgen mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz. Ich lade Sie alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Denn so weit liegen unsere Vorstellungen ja gar nicht auseinander. In Ihrem Antrag lese ich durchaus viele sinnvolle und vernünftige Vorschläge. Auch wir wollen natürlich das Berufsbild „Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in“ erhalten, das mit Hauptschulzugang und vor allem für blinde, für sehbehinderte und für hörgeschädigte Menschen einen wichtigen Einstieg in die Physiotherapie bildet.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich hätte mich sehr gefreut, Sie hätten diese Schnelligkeit auch an den Tag gelegt, als die Union noch den Gesundheitsminister stellte. Nach der ersten rundweg positiven Auswertung der 2009 eingeführten Modellversuche hätten Sie nämlich ab 2013 unter Minister Gröhe die Berufsgesetze novellieren können. Aber nichts ist geschehen: Am Ende der Wahlperiode wurden einfach nur die Modellklauseln verlängert. Auch unter Gröhes Nachfolger Jens Spahn ist nichts weiter geschehen, außer die Modellklauseln zu verlängern. Sogar für satte zehn Jahre wollten Sie dieses wichtige Berufsgesetz auf die lange Bank schieben, hätte die SPD damals nicht mit Mühe die Hälfte der Zeit durchgesetzt. Sie schreiben „Evolution statt Revolution“ im Titel Ihres Antrags.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der Union las, da war es wie ein Déjà-vu: Morgen haben wir hier die dritte Lesung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes auf der Tagesordnung, und kurz vor dem damaligen Gesetzgebungsverfahren legte die Union einen Antrag zur Stärkung des Pflegestudiums vor, obwohl sie selber vorher von der hochschulischen Pflegeausbildung gar nichts wissen wollte. Und jetzt wieder das gleiche Spiel: Noch für dieses Jahr ist ein erster Regierungsentwurf für ein neues Physiotherapeutengesetz angekündigt, und Sie legen einen Schaufensterantrag vor. Das ist so ein durchschaubares Hase-und-Igel-Spiel, muss ich sagen: Sie wollen den Leuten suggerieren, immer schneller zu sein als der Gesundheitsminister.”
“Ich habe mich deshalb gefreut, dass die Union im Frühjahr einen Antrag vorgelegt und eine Initiative zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung gestartet hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ampel korrigiert mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf die Webfehler von damals; sie setzt eine funktionierende und attraktive hochschulische Pflegeausbildungsvariante um. Ich lade Sie herzlich ein: Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen gemeinsam und konstruktiv daran arbeiten, diese hochschulische Pflegeausbildung so zu gestalten, dass wir den Personalmix sinnvoll nach oben abrunden können! Denn wie eingangs gesagt: In der Pflege brauchen wir dringend jede Hand. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Simone Borchardt, CDU/CSU-Fraktion.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele dieser Überlegungen waren bereits vor zehn Jahren Grundlage für die damals geplante Reform der Pflegeausbildung. Die Eckpunkte von Bund und Ländern sahen eine duale Ausbildung mit Ausbildungsvergütung vor; auch die zusätzlichen Ausbildungsinhalte zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten waren damals schon darin enthalten. Aber im damaligen Gesetzgebungsverfahren hatte sich die Union über all dies nach und nach kritisch geäußert, und wir haben uns in vielen Punkten nicht einigen können. Das Ergebnis war leider eine hochschulische Schmalspurvariante, die kaum nachgefragt wird – das ist schon angeklungen – und die weit hinter den angestrebten 10 Prozent der Ausbildungen zurückbleibt.”
“Diese Ausbildungsinhalte liegen zwar bereits in Form der sogenannten Heilkundemodule vor, die die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz kreiert hat; sie sind bereits vom BMG und BMFSFJ genehmigt und bilden die Grundlage für die Modellvorhaben nach §§ 63 und 64 SGB V in der beruflichen Pflegeausbildung. Aber ich glaube, dass wir zumindest in der hochschulischen Pflegeausbildung auf solche Modellversuche verzichten können, wenn wir sie denn inhaltlich integrieren. Die heilkundlichen Ausbildungsinhalte und Kompetenzen und darauf aufbauend die heilkundlichen Berechtigungen sind nicht nur für die pflegerische Versorgung wichtig. Sie sind auch unverzichtbar, um überhaupt genügend Interessenten mit Hochschulabschluss für den Pflegeberuf zu gewinnen.”
“Wir brauchen dringend solche neuen Versorgungsmodelle, um die pflegerische Versorgung mit aufsuchenden und beratenden Angeboten weiterzuentwickeln, etwa im ländlichen Raum als gut ausgebildete Gemeindeschwester 2.0 oder auch im städtischen Umfeld für unsere geplanten Gesundheitskioske. Daher ist es wichtig, die hochschulische Pflegeausbildung um zusätzliche Ausbildungsinhalte zu ergänzen, um nach Abschluss des Studiums grundsätzlich zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde befähigt zu sein – vielleicht auch eine Antwort auf die Rede von Ates Gürpinar.”
“Die hochschulische Pflegeausbildung ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Ausbildungen in den Pflegeberufen. Aber es ist mir wichtig, zu betonen, dass sie die berufliche Ausbildung nicht ersetzen soll. Sie steht auch nicht in Konkurrenz zum notwendigen Aufwuchs an Hilfs- und Assistenzkräften. Hochschulische Ausbildungsangebote sind aber wichtig, um Abiturientinnen und Abiturienten für die Pflege zu gewinnen, die sonst in andere Ausbildungsbereiche oder auch andere Studiengänge abwandern würden. Eine grundständige hochschulische Pflegeausbildung mit Bachelorabschluss ist zudem die Voraussetzung, um später Masterstudiengänge zum Beispiel zur Advanced Practice Nurse oder auch Community Health Nurse draufzusatteln.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Pflege wird jede Hand gebraucht. Wir brauchen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, wir brauchen Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen, und natürlich brauchen wir auch examinierte Pflegekräfte. Sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege brauchen wir einen Personalmix mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, in dem auch hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte ihren Platz haben müssen. Sie bringen wichtigen pflegewissenschaftlichen Input für die Arbeit am Bett mit. Und sie bringen die Voraussetzungen mit, um hochkomplexe Aufgaben in der Pflege, koordinierende Funktionen im Entlassungsmanagement, Qualitätsmanagement oder auch Leitungsfunktionen zu übernehmen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Maßnahmen wird es uns gelingen, diesen schönen Beruf – ich weiß, wovon ich spreche; ich komme ja aus der Pflege – für mehr Menschen attraktiv zu machen. – Das können Sie sich sparen. Waren Sie schon mal im Krankenhaus? Haben Sie schon mal da gearbeitet? Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Mit diesen Maßnahmen wird es uns gelingen, mehr Menschen für diesen schönen Beruf zu gewinnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Simone Borchardt, CDU/CSU-Fraktion.”
“Das Rothgang-Gutachten ist schon erwähnt worden; es hat ja deutlich aufgezeigt, dass wir in diesem Bereich einen hohen Personalbedarf haben. Wir haben aber – das ist auch angesprochen worden – leider seit vielen Jahren einen Wildwuchs in den Ländern, einen Flickenteppich an unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen. Deshalb ist eine Vereinheitlichung dieser vielen Ausbildungsvarianten und das Anheben auf ein einheitliches Qualifikationsniveau längst überfällig, auch weil wir damit natürlich die Aufstiegsmöglichkeiten von der Hilfs- und Assistenzkraft hin zur Fachkraft bis zum Pflegestudium deutlich verbessern und damit auch die Berufsperspektiven attraktiver gestalten.”
“Wir wollen auch eine zweite Änderung einbeziehen, und zwar wollen wir es den Rehakliniken und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen, Träger der Pflegeausbildung zu sein, sodass wir zusätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen und die Nachwuchsgewinnung auch in diesen Bereichen erleichtern. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gürpinar? Nein. – Hier wird es dann auch darauf ankommen, die Kostenträger in den Ausbildungsfonds mit einzubinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken also die Fachkraftausbildung weiter, verbessern die hochschulische Pflegeausbildung, und wir haben uns auch vorgenommen – das ist eben schon zur Sprache gekommen –, auf der Ebene darunter die Pflegeassistenzausbildung zu reformieren.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, sinnvolle Nachbesserungen am Pflegeberufegesetz wird es aber an zwei Stellen geben. Das ist zum einen die hochschulische Pflegeausbildung, die ja nicht so recht in die Gänge kommen will. Daher hätte ich mir schon damals gewünscht, dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales System angelegt wird. Dann gäbe es auch hier eine Ausbildungsvergütung, ohne die man ja kaum jemanden für eine hochschulische Pflegeausbildung gewinnen kann. Aber leider gab es damals aus der Union massiven Widerstand gegen dieses Vorhaben.”
“Natürlich ruckelt es bei einer so tiefgreifenden Ausbildungsreform hier und da noch etwas. Nicht jede Pflegeschule, nicht jeder Träger der praktischen Ausbildung findet auf Anhieb einen passenden Kooperationspartner, und an vielen Stellen gelten noch Übergangsregeln und Öffnungsklauseln der Länder, die ja für die Umsetzung der Pflegeausbildung zuständig sind. Das ist völlig normal und wird sich schnell einspielen; da bin ich mir sicher. Deshalb brauchen wir auch keine Reform der Reform. Ich wundere mich, dass manche so was bereits zur Halbzeit der ersten Ausbildungskohorte fordern. Was wir wirklich brauchen, ist doch Vertrauen in das Gelingen und Vertrauen in die Akteure der Pflegeausbildung. Umgekehrt müssen diese Akteure auch darauf vertrauen können, dass politische Entscheidungen verlässlich sind und Bestand haben.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das A und O guter Pflege ist ausreichendes, gut motiviertes und vor allem gut ausgebildetes Personal und ein Personalmix, der sich auf die sich ständig verändernden Pflegesettings einstellt. Die neue, generalistisch orientierte Ausbildung macht die Pflegekräfte fit für die Zukunft in der Kranken- und Altenpflege; beides wächst ja immer mehr zusammen. Aber diese neue Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann ist ja erst im Jahr 2020, und da überwiegend im Herbst, angelaufen. Der erste Ausbildungsjahrgang befindet sich gerade mitten im zweiten Ausbildungsjahr. Mit dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung Ende 2023 wird die erste Kohorte dieser neuen Kräfte dann auf den Stationen und in der ambulanten Pflege zum Einsatz kommen, wo sie auch dringend gebraucht werden.”
“Ich rufe alle noch nicht Geimpften auf, dies jetzt freiwillig nachzuholen, und setze mich dafür ein, die bereits geltende Impfpflicht in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Behinderte konsequent umzusetzen. Die Aufklärung über die Vorteile einer Impfung sowie der Kampf gegen Falschinformationen und Fake News von Impfgegnern sollte zeitnah durch eine deutlich aufgewertete und adressatengerecht ausgerichtete Impfkampagne verstärkt werden.”
“Auch eine „Impfpflicht auf Vorrat“, wie sie der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vorsieht, lehne ich ab. Prinzipiell sind Infektionsgeschehen durch neue, hochansteckende Virusvarianten mit erneut schweren Krankheitsverläufen, hohen Hospitalisierungsraten und der damit verbundenen Gefährdung unseres Gesundheitssystems für die Zukunft aber nicht gänzlich auszuschließen, sodass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht – auch im Verhältnis zu den damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen – vertretbar ist. Daher kann ich auch den Anträgen der Abgeordneten Wolfgang Kubicki und anderen sowie dem Antrag der AfD-Fraktion, die beide eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV‑2 grundsätzlich ausschließen, nicht zustimmen.”
“Insbesondere die Fremdschutzwirkung einer allgemeinen Impfpflicht unter Omikron ist daher deutlich reduziert und rechtfertigt für mich nicht die damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffe, wie dies noch unter der Delta-Variante der Fall gewesen wäre. Zudem stehen der erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwand für Umsetzung, Durchsetzung, Kontrolle und Sanktionierung einer allgemeinen Impflicht oder Beratungspflicht in keinem Verhältnis zur erwartbaren Schutzwirkung. Belastbare Prognosen über die weitere Entwicklung künftiger Virusvarianten und die Wirkung der vorhandenen Impfstoffe bei diesen Varianten sind derzeit nicht verlässlich. Ich werde der Einführung einer Impfpflicht für Personen ab 60 Jahren mit der Option zur Ausweitung auf 18- bis 59‑Jährige im vorliegenden Gruppengesetzentwurf daher nicht zustimmen.”
“Ich hätte Ende letzten Jahres und zu Beginn dieses Jahres einer allgemeinen Impfpflicht zugestimmt, weil die damals vorherrschende Delta-Variante damit effektiv hätte bekämpft und das Infektionsgeschehen deutlich hätte abgemildert werden können. Die beiden jetzt dominanten Omikron-Varianten haben die Situation dagegen signifikant verändert: Omikron verursacht in der Regel einen milderen Krankheitsverlauf, die Hospitalisierungsrate ist im Vergleich zu Delta signifikant gesunken. Auch vollständig geimpfte und sogar geboosterte Menschen können sich mit Omikron infizieren und zur Weiterverbreitung des Virus beitragen.”