Astrid Timmermann-Fechter
CDU/CSU · Germany
“Die Altersberichte erscheinen seit 1993 in jeder Legislaturperiode. Sie werden jeweils von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet, die ihre Analysen und Handlungsempfehlungen auf Basis empirischer Forschung entwickelt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Altwerden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ macht eines sehr deutlich: Ältere Menschen sind keine homogene Gruppe; ihre Lebenslagen, Chancen und Risiken unterscheiden sich…”
“Im Mittelpunkt des Neunten Altersberichts steht, welche Veränderungen notwendig sind, um gesellschaftliche Teilhabe im Alter zu stärken. Dabei richtet er sich nicht nur an den Bund, sondern ebenso an Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft. Das macht deutlich: Politik für ältere Menschen ist ein echtes Querschnittsthema.”
“Der Neunte Altersbericht macht deutlich, dass gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen eine zentrale Zukunftsaufgabe ist. Man könnte auch sagen: Teilhabe ist kein Geschenk, Teilhabe ist ein Anspruch.”
“Pflegefachassistenzpersonen übernehmen im Personalgefüge eine zentrale Rolle, indem sie zum einen durch klare Kompetenzstrukturen deutlich bestimmte Aufgaben eigenständig übernehmen und zum anderen die Pflegefachpersonen in komplexeren Aufgabenstellungen unterstützen.”
“Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz schaffen wir eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen. Damit beenden wir die bisherige Zersplitterung in derzeit 27 unterschiedliche Helfer- und Assistenzausbildungen, die je nach Bundesland andere Inhalte, andere Ausbildungswege und andere Abschlüsse haben.”
The complete record
Every one of 29 lines we hold for Astrid Timmermann-Fechter, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account.
“Der Neunte Altersbericht macht deutlich, dass gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen eine zentrale Zukunftsaufgabe ist. Man könnte auch sagen: Teilhabe ist kein Geschenk, Teilhabe ist ein Anspruch. Ich bedanke mich abschließend herzlich für die ehrenamtliche Arbeit der Sachverständigenkommission und freue mich schon auf den Zehnten Altersbericht zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Gereon Bollmann für die AfD-Fraktion.”
“Im Mittelpunkt des Neunten Altersberichts steht, welche Veränderungen notwendig sind, um gesellschaftliche Teilhabe im Alter zu stärken. Dabei richtet er sich nicht nur an den Bund, sondern ebenso an Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft. Das macht deutlich: Politik für ältere Menschen ist ein echtes Querschnittsthema. Ein Teilbereich des Neunten Berichts ist die kommunale Altenhilfe, verbunden mit der Empfehlung, deren Strukturen zu stärken. Die Altenhilfe unterstützt ältere Menschen dabei, selbstständig zu leben, und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe. Während es vielerorts innovative Angebote gibt, besteht in anderen Regionen noch Ausbaubedarf. Deshalb läuft derzeit gemeinsam mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge eine bundesweite Erhebung zur Altenhilfe.”
“Die Altersberichte erscheinen seit 1993 in jeder Legislaturperiode. Sie werden jeweils von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet, die ihre Analysen und Handlungsempfehlungen auf Basis empirischer Forschung entwickelt. Auf diese Weise schaffen die Berichte eine wichtige Verbindung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und politischer Entscheidungsfindung und helfen uns damit, politische Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln. Die Empfehlungen der Altersberichte haben immer wieder wichtige Debatten vorangetrieben, Reformen vorbereitet und auch konkrete politische Maßnahmen angestoßen. Ein Beispiel hierfür ist der DigitalPakt Alter, der aus dem Achten Altersbericht hervorgegangen ist und den wir gerade bis Ende 2029 verlängert haben. Die Altersberichte wirken also langfristig, und genau darin liegt ihre Stärke.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Altwerden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ macht eines sehr deutlich: Ältere Menschen sind keine homogene Gruppe; ihre Lebenslagen, Chancen und Risiken unterscheiden sich deutlich. Unsere Gesellschaft altert; aber sie altert sehr unterschiedlich: Es gibt aktive, gesunde, hochengagierte Seniorinnen und Senioren, und es gibt Menschen, die von Armut, Krankheit, Einsamkeit oder mangelnder Infrastruktur betroffen sind. Wir als Union sagen: Ältere Menschen sind mit ihrer Lebensleistung, ihrer Erfahrung und ihrem Engagement eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Wenn wir ihre Teilhabe sichern, stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt für alle Generationen.”
“Ich möchte mich an dieser Stelle für die Hinweise und vielen Gespräche im Rahmen des Verfahrens noch einmal herzlich bedanken. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Strukturreform. Er schafft neue Einstiegsmöglichkeiten, bessere Karrierewege und stärkt die Profession der Pflege insgesamt. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz legen wir den Grundstein für eine moderne, zukunftssichere Pflegeausbildung, und wir machen deutlich: Wer sich für die Pflege entscheidet, entscheidet sich für einen Beruf mit Perspektive. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: Birgit Bessin für die AfD-Fraktion.”
“Mit der modifizierten Modellklausel schaffen wir die Möglichkeit, neue Wege in der Pflegeausbildung zu erproben und breitere Optionen für die Ausbildung zu schaffen. Die Bundesländer können in einem definierten Rahmen Modellvorhaben starten, um etwa Ausbildungsstrukturen oder neue digitale Lehrformate zu testen. Diese Öffnung sorgt für Innovation und ermöglicht Weiterentwicklungen. Durch feste Vorgaben, die die Zulassung als Modellvorhaben inhaltlich und zeitlich regeln, wird gleichzeitig aber sichergestellt, dass das bundesweit einheitliche Fundament der Ausbildung nicht aufgegeben wird. Weitere zu einem großen Teil auch redaktionelle, klarstellende und beispielhaft konkretisierende Änderungen sind im Gesetzgebungsverfahren erfolgt.”
“Pflegefachassistenzpersonen übernehmen im Personalgefüge eine zentrale Rolle, indem sie zum einen durch klare Kompetenzstrukturen deutlich bestimmte Aufgaben eigenständig übernehmen und zum anderen die Pflegefachpersonen in komplexeren Aufgabenstellungen unterstützen. Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens wurden noch einige Punkte im Gesetzestext konkretisiert. So wurde beispielsweise explizit in die Modellklausel in § 13 des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes aufgenommen, dass im Rahmen von Modellvorhaben auch eine Abweichung von den Einrichtungen, die Träger der praktischen Ausbildung sein können, möglich sein soll. Diese Klarstellung zielt darauf ab, dass auch die Gelegenheit geschaffen wird, dass beispielsweise Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen von Modellprojekten als Träger der praktischen Ausbildung infrage kommen.”
“Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz schaffen wir eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen. Damit beenden wir die bisherige Zersplitterung in derzeit 27 unterschiedliche Helfer- und Assistenzausbildungen, die je nach Bundesland andere Inhalte, andere Ausbildungswege und andere Abschlüsse haben. Künftig gibt es ein einheitliches Berufsbild, das für Transparenz und Verlässlichkeit für Auszubildende und Einrichtungen sorgt und bundesweite Mobilität ermöglicht. Auch finanziell bringt das geplante Gesetz Verbesserungen. Die Auszubildenden erhalten künftig eine geregelte Ausbildungsvergütung, was die Attraktivität ebenfalls deutlich erhöht. Der heute vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Pflegefachassistenz als eigenständigen Beruf.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unseren Pflegeeinrichtungen begegnen wir oftmals Situationen wie der folgenden: Eine ältere Person wird nach einer Operation aus dem Krankenhaus in eine stationäre Pflegeeinrichtung verlegt. Dort muss sie regelmäßig mobilisiert, beim Essen unterstützt und medizinisch-pflegerisch versorgt werden. Für viele dieser Aufgaben braucht es nicht zwingend eine dreijährig ausgebildete Pflegefachperson, aber es braucht qualifiziertes Personal, das Verantwortung übernimmt und entlastet. Heute fehlt dieses Personal in ausreichender Anzahl vielerorts. Pflegende stehen unter Druck, Pflegebedürftige warten, Angehörige springen ein. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an.”
“Herzlichen Dank. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Martin Reichardt das Wort.”
“Dadurch wird eine bessere Pflege für unsere Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, und es werden bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pflegebereich geschaffen. Der gezielte Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal, basierend auf erworbenen Fähigkeiten, ist ein wichtiger Schritt, um die begrenzten personellen Ressourcen effizient zu nutzen. Verbesserte Durchlässigkeit, Aufstiegschancen von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Pflegestudium, ein verbindliches Berufsbild mit klaren Standards, die Möglichkeit der Berufsmobilität – das alles trägt entscheidend dazu bei, Pflegeberufe zu attraktivieren und Menschen dafür zu gewinnen, sich für einen Pflegeberuf zu entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentarischen Verfahren wird es sicherlich noch Feinabstimmungen geben. Ich freue mich darauf.”
“Umgekehrt kann eine abgebrochene Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann für den Erhalt eines Abschlusses zur Pflegefachassistenzperson weitergehend berücksichtigt werden. Für uns als Union ist die Durchlässigkeit der Qualifikationswege ein besonderes Anliegen. Denn somit können Abbruchquoten gesenkt und das gänzliche Ausscheiden von potenziellen Fachkräften vermieden werden. Als Unterstützung und Entlastung der Pflegefachpersonen sind die Pflegefachassistenzpersonen unerlässlich. Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse werden klar verteilt und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachkräften dank des klaren Berufsbildes verbessert.”
“Die bisherigen 27 verschiedenen Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen werden jetzt zusammengeführt und in einer standardisierten Ausbildung vereint. Die Einheitlichkeit der Ausbildung schafft ein verbindliches Berufsprofil und gewährleistet, dass ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen deutschlandweit und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen arbeiten können. Dabei ist für uns der niedrigschwellige Einstieg in die Ausbildung von besonderer Bedeutung; denn damit wird auch jungen Menschen mit einem Hauptschulabschluss eine sichere Perspektive geboten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Zudem ist nach einer erfolgreichen Pflegefachassistenzausbildung eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson möglich. Das schafft Aufstiegsmöglichkeiten und Karrierechancen.”
“Um diesen Schwierigkeiten schnellstmöglich zu begegnen, hat die Bundesregierung neben dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege jetzt auch das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung in die parlamentarische Beratung gebracht. Für uns als Union war klar: Mit Übernahme der Regierungsverantwortung leiten wir umgehend Schritte zu Reformen in der Pflege ein. Nach der Gründung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ im Juli sind die heutigen Gesetzentwürfe ein weiterer wichtiger Schritt, um den drängenden Herausforderungen entgegenzutreten. Das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung schafft in erster Linie die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung und eine bundesweite Anerkennung des Pflegefachassistenzberufs.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Empathie, Respekt und gegenseitige Unterstützung sind wichtige Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Ohne sie gibt es kein Wir in unserer Gesellschaft. Diese drei Säulen sind umso wichtiger für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Vor allem Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Personen jeden Alters sind im Besonderen von der Fürsorge und dem Mitgefühl anderer abhängig. Qualifiziertes Fachpersonal ist dafür der Schlüssel. Doch während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter wächst, schrumpft die Zahl der verfügbaren Fachkräfte.”
“Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben explizit darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen Schwarz-Grün regiert. Das ist sicherlich richtig; aber ich sage jetzt mal: Die Fraktion der Grünen ist nicht für die Einsamkeitsstrategie verantwortlich, sondern Ministerpräsident Hendrik Wüst hat das Thema in seiner Staatskanzlei angesiedelt. Das müssen wir an der Stelle schon mal klarstellen. Jetzt wissen wir ja ganz genau, dass seit Corona auch insbesondere junge Menschen von Einsamkeit betroffen sind. Ich möchte wissen, was Sie konkret machen wollen, um junge Menschen zu erreichen; denn die sind ja bei Ihrer letzten Umfrage nicht befragt worden. Was wollen Sie machen, um die jungen Menschen auch im Hinblick auf Einsamkeit zu erreichen?”
“Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Familienpflegezeit und die Pflegezeit zusammenführen wollen. Das haben wir ja schon 2015 mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf getan. Jetzt geht es einfach darum, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag ja angekündigt haben, das weiterzuentwickeln, was Sie gerade auch ausgeführt haben. Ich frage jetzt seit drei Jahren nach, wann wir da mit konkreten Inhalten rechnen können, und ich frage Sie jetzt noch mal – wir haben noch ein Jahr zur Verfügung –: Wann können wir mit konkreten Inhalten rechnen?”
“Der Anteil der Väter, die Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, steigt auch stetig an. Das von uns mit auf den Weg gebrachte Elterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht so schon heute eine flexible Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und eine gemeinsame Auszeit aus dem Berufsleben nach der Geburt eines Kindes. Daher lehnen wir den Antrag ab.”
“Eine Aufnahme in die Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG fehlt. Diese Vorgehensweise ist systemwidrig. Zudem ist die Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit nicht vergleichbar mit den in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründen, da diese nicht wesensgleich sind mit zum Beispiel Alter und Geschlecht. Heute mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke. Mit diesem Antrag soll ein Anspruch des zweiten Elternteils auf 28 Tage Elternschutz ab Geburt des Kindes bei voller Lohnfortzahlung erreicht werden. Die Regelungen zur Inanspruchnahme von Elternzeit sind in Deutschland schon recht weitgehend und gelten selbstverständlich auch für die Väter. Eine bezahlte Freistellung von deutlich längerer Dauer als 28 Tagen sieht nämlich bereits das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vor.”
“Dem Artikel 4 des Gesetzentwurfes über die Erweiterung der Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können wir nicht zustimmen; denn in § 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sind abschließende Diskriminierungsmerkmale wie zum Beispiel Alter und Geschlecht genannt, wegen derer man nicht benachteiligt werden darf. In § 27 Absatz 1 AGG wird geregelt, dass jeder, der glaubt, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden kann. Nun soll durch Artikel 4 des Gesetzentwurfes geregelt werden, dass man sich zukünftig auch an die Antidiskriminierungsstelle wenden kann, wenn man sich wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit benachteiligt fühlt. Diese Gründe werden aber nur in § 27 AGG eingefügt.”
“Durch die nun eingeführte Begründungspflicht im Falle der Ablehnung bei Anträgen von Eltern und pflegenden Angehörigen müssen sich die Arbeitgeber jetzt noch intensiver mit den Anträgen der Mitarbeiter auseinandersetzen. Das kann sich durchaus positiv auf mögliche individuelle Vereinbarungen auswirken. Da auch diese kleine Neuerung zur Unterstützung von Eltern und pflegenden Angehörigen beitragen kann, stimmen wir den Artikeln 1 bis 3 im Gesetzentwurf der Bundesregierung heute zu. Durch Artikel 4 des Gesetzentwurfs soll außerdem die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert werden. Zukünftig sollen sich auch Beschäftigte an die Antidiskriminierungsstelle wenden können, die sich wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit benachteiligt fühlen.”
“Arbeitgeber sollen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen. Die vorhandenen Schwellenwerte für Freistellungen von Angehörigen in kleinen und mittleren Unternehmen haben ihren Grund in der deutlich geringeren personellen wie finanziellen Belastbarkeit von Kleinunternehmen. Diese können Mitarbeiterausfälle aufgrund der dünneren Personaldecke häufig nicht durch eine Umverteilung oder Umorganisation abfangen. Die Erleichterungen bestehen daher aus gutem Grund.”
“Der größte Teil der Vorgaben der Richtlinie bedarf daher keiner weiteren gesetzlichen Umsetzung. Mit dem hier behandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur abschließenden Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie werden daher nur wenige Änderungen an den bereits bestehenden Gesetzen vorgenommen. So ist unter anderem vorgesehen, dass künftig Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitszeitregelungen in der Elternzeit schriftlich begründen müssen. Eine weitere Neuregelung betrifft den Bereich der pflegenden Angehörigen in kleinen und mittleren Unternehmen.”
“In Deutschland bestehen bereits wirksame Erleichterungen für Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen. Für Eltern gibt es das Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Beschäftigte können bis zu 36 Monaten Elternzeit für jedes Kind in Anspruch nehmen. Elterngeld erhalten Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige wurde im Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und ein Pflegeunterstützungsgeld verankert. Das war ein großer Fortschritt und eine weitreichende Verbesserung für die pflegenden Angehörigen. Diese waren nämlich auf die Zustimmung der Arbeitgeber zur Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit angewiesen.”
“Wir haben diesbezüglich ein Positionspapier entwickelt mit dem Titel „Gemeinsam gegen Einsamkeit – Für eine nationale Strategie“ und dort Maßnahmen festgehalten. Es gibt also auch in Bezug auf das Thema Einsamkeit noch viel zu tun. Ich bin jedenfalls schon sehr gespannt auf die Einsamkeitsstrategie, die Anfang des Jahres von der ehemaligen Ministerin Anne Spiegel angekündigt wurde. Das Kompetenznetzwerk Einsamkeit hat ja seine Arbeit im Februar aufgenommen und hilft Ihnen sicherlich dabei, eine Strategie zu entwickeln. Ganz entscheidend ist dabei aber eine auskömmliche Finanzierung, um Einsamkeit zu vermeiden. Und diese Finanzierung spiegelt sich leider in Ihrem aktuellen Haushalt noch nicht wider. Herzlichen Dank. Ulrike Bahr spricht jetzt für die SPD-Fraktion.”
“Die gesundheitlichen Folgen umfassen neben psychischen Folgen wie zum Beispiel Stress, Angsterkrankungen, Depressionen oder Demenz auch physische Folgen wie zum Beispiel eine höhere Anfälligkeit für Infektionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Fehlernährung. Vereinsamung macht also krank. Einsamkeit betrifft alle Generationen. Besonders stark betroffen sind jedoch die jungen Erwachsenen und die hochaltrigen Seniorinnen und Senioren. Eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit muss deshalb darin bestehen, Menschen bis ins hohe Alter dabei zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Wir müssen die Forschung intensivieren, Programme auflegen und neue Konzepte für eine aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben entwickeln. Wir als Union sehen, welch weitreichende Folgen Einsamkeit haben kann.”
“Es stehen auch Haushaltsmittel zur Verfügung, um gute Rahmenbedingungen für die Familienpflege zu schaffen und die Teilhabe älterer Menschen zu ermöglichen. Was in diesem Haushalt jedoch nur am Rande behandelt wird, ist ein großes gesellschaftliches Thema der letzten Jahre, wenn nicht sogar das größte gesellschaftliche Thema der letzten Jahre, weil es durch Corona noch an Relevanz gewonnen hat. Es geht um das Thema Einsamkeit. Deren Auswirkungen und der Umgang mit ihr bestimmten in den letzten Jahren zu Recht die öffentliche Diskussion. Viele Menschen leiden unter Einsamkeit oder sozialer Isolation mit weitreichenden Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gesundheitswesen.”
“Da verwundert es umso mehr, dass die Gruppe der Seniorinnen und Senioren, immerhin ein Fünftel der Gesamtbevölkerung und sogar namentlich im Titel erwähnt, im Haushalt der Ampelregierung so stiefmütterlich behandelt wird. Immerhin handelt es sich in Teilen auch um die Generation, die unser Land nach dem Krieg wiederaufgebaut und zu Wohlstand gebracht hat, denen wir alle also viel zu verdanken haben. Da verwundert es auch, dass die Regierung die Haushaltsmittel für die Arbeit der Seniorenpolitik in 2022 einfach nur auf dem Niveau von 2021 fortschreibt. Es werden natürlich seniorenpolitische Projekte finanziert, zum Beispiel um demografische Veränderungen und das Lebensumfeld gemeinsam zu gestalten und Mitwirkung auf lokaler Ebene zu stärken.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 17 zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist mit seinen 12,6 Milliarden Euro im Verhältnis zu anderen Einzelplänen ein ziemlich kleiner, aber gemessen an seiner Bedeutung ein außerordentlich großer Posten im Bundeshaushalt. Er macht nur 2,5 Prozent des Gesamthaushalts aus, betrifft aber 100 Prozent der deutschen Bevölkerung: etwa 50 Prozent sind Frauen, 49 Prozent sind Männer; davon sind 22 Prozent Senioren, und rund 10 Prozent sind Jugendliche. Aber jeder Einzelne von uns ist Teil einer Familie. Man kann also sagen: Unser Haushalt geht jeden etwas an.”