Katja Hessel
FDP · Germany
“Der Staat muss seiner Kernaufgabe nachkommen, für innere Sicherheit zu sorgen. Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen können. Mein heutiges Votum fällt mir nicht leicht, denn ich hätte mir eine Mehrheit in der Mitte des Hauses gewünscht.”
“Auch wir Freie Demokraten haben in diesem Bereich in den vergangenen drei Jahren für einen Richtungswechsel gekämpft. Denn was dieses Land braucht, ist ein Umdenken: Wir müssen die irreguläre Migration mit Entschiedenheit zurückdrängen.”
“Dass es der deutsche Staat seit nunmehr zehn Jahren nicht geschafft hat, den problematischen Begleiterscheinungen irregulärer Migration Herr zu werden, hat doch den rechtsextremen Parteien erst einen Zuwachs von Wählerstimmen von unter 5 Prozent auf heute circa 20 Prozent beschert.”
“Dabei zeigt die zunehmende Zahl der Messerattacken, dass die politische Linke, allen voran SPD und Grüne, mit ihrem Ansatz der Migrations- und Flüchtlingspolitik krachend an der Wirklichkeit gescheitert sind.”
“Die politische Linke verliert sich in Brandmauer-Debatten und bezichtigt Vertreter demokratischer Mitbewerber als „Nazis“, ohne dabei eigene Lösungsvorschläge zu präsentieren.”
“Am vergangenen Samstagnachmittag wurde erneut ein Mitbürger durch einen weiteren Messerangriff lebensgefährlich verletzt. Anstatt sich nach Aschaffenburg, Solingen, Mannheim und Kiel ernsthaft mit konstruktiven Lösungen in der Migrationskrise zu befassen, vernebeln einige die politische Diskussion, indem sie diese Aneinanderreihung absche…”
The complete record
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“Mit meiner FDP-Bundestagsfraktion habe ich mich heute dafür eingesetzt, die gesetzliche Grundlage für die Eingrenzung irregulärer Migration gemeinsam mit den Parteien der demokratischen Mitte zu stärken. Aufgrund in Teilen divergierender Ansichten haben wir Freie Demokraten den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute angeboten, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen und dort aktiv mitzugestalten. Meine Fraktion und ich standen bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.”
“Der Staat muss seiner Kernaufgabe nachkommen, für innere Sicherheit zu sorgen. Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen können. Mein heutiges Votum fällt mir nicht leicht, denn ich hätte mir eine Mehrheit in der Mitte des Hauses gewünscht. Aber es kann nicht sein, dass wir im Deutschen Bundestag unsere Entscheidungen nicht an der Sache orientieren, sondern an denjenigen, die einem berechtigten Anliegen zustimmen könnten. Dass es zu dieser Situation gekommen ist, liegt daran, dass die restliche Regierungskoalition nur noch daran interessiert ist, mit Empörung Wahlkampf zu machen und per Politikverweigerung diesem Empörungspotenzial Vorschub zu leisten. Sachentscheidungen im Bundestag dürfen aber nicht von sachfremden Erwägungen beeinflusst werden – weder von links noch von rechts.”
“Auch wir Freie Demokraten haben in diesem Bereich in den vergangenen drei Jahren für einen Richtungswechsel gekämpft. Denn was dieses Land braucht, ist ein Umdenken: Wir müssen die irreguläre Migration mit Entschiedenheit zurückdrängen. Ich stimme dem Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Migrationspolitik inhaltlich zu. Zu den innenpolitisch divergierenden Ansichten halte ich es für sinnvoll, wenn die FDP-Bundestagsfraktion eigene Anträge einbringt. Als gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages halte ich dies für eine meiner Aufgaben, wenngleich ich nicht wie ein Minister explizit den Eid geschworen habe, Schaden vom eigenen Land abzuwenden. Daher ist für mich klar: Es bedarf einer gravierenden Wende bei der Eindämmung der irregulären Migration.”
“Dass es der deutsche Staat seit nunmehr zehn Jahren nicht geschafft hat, den problematischen Begleiterscheinungen irregulärer Migration Herr zu werden, hat doch den rechtsextremen Parteien erst einen Zuwachs von Wählerstimmen von unter 5 Prozent auf heute circa 20 Prozent beschert. Wenn die demokratische Mitte keine Lösung für die Herausforderungen findet, werden die Ränder zwangsläufig an Zuspruch gewinnen; erst recht, wenn wir unser Stimmverhalten bereits heute von möglichen Entscheidungen der AfD abhängig machen. Als liberale Mitte dürfen wir uns niemals in Geiselhaft von dieser im Kern radikalen und rechtsextremen Partei begeben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anträge für einen Kurswechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik in den Deutschen Bundestag eingebracht.”
“Die politische Linke verliert sich in Brandmauer-Debatten und bezichtigt Vertreter demokratischer Mitbewerber als „Nazis“, ohne dabei eigene Lösungsvorschläge zu präsentieren. Indem SPD und Grüne die CDU/CSU von der Einbringung parlamentarischer Initiativen mittels moralischer Erpressung abbringen möchten, erweisen sie nicht nur der Lösung irregulärer Migration einen Bärendienst, sondern auch dem demokratischen Parlamentarismus der Bundesrepublik. In letzter Konsequenz würde dies dazu führen, dass in der Sache richtige Dinge aus der Mitte des Parlaments nicht mehr eingebracht werden können – und wir den Rändern von rechts und links die Gestaltung der Politik im Land überließen.”
“Dabei zeigt die zunehmende Zahl der Messerattacken, dass die politische Linke, allen voran SPD und Grüne, mit ihrem Ansatz der Migrations- und Flüchtlingspolitik krachend an der Wirklichkeit gescheitert sind. Weil sie spüren, dass sich die gesellschaftliche Mehrheit in Deutschland eine konsequente und durchsetzungsstarke Gangart bei der Eindämmung irregulärer Migration wünscht, starten sie nun ein Ablenkungsmanöver nach dem anderen. Aber weder hilft dies in der Sachfrage der dringend notwendigen Zurückdrängung irregulärer Migration weiter noch führt es dazu, den Rechtspopulisten den Wind aus den Segeln zu nehmen, deren Zustimmungswerte mit jeder Messerattacke nach oben zu schnellen scheinen.”
“Am vergangenen Samstagnachmittag wurde erneut ein Mitbürger durch einen weiteren Messerangriff lebensgefährlich verletzt. Anstatt sich nach Aschaffenburg, Solingen, Mannheim und Kiel ernsthaft mit konstruktiven Lösungen in der Migrationskrise zu befassen, vernebeln einige die politische Diskussion, indem sie diese Aneinanderreihung abscheulicher Taten zu bloßen Einzelfällen herunterstilisieren. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt lediglich einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. Eine Zustimmung wäre daher auch für SPD und Bündnis 90/Die Grünen möglich gewesen, um ein Zeichen zu setzen für eine Kehrtwende in der Migrationspolitik.”
“Januar 2025, im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Das schafft Rechtssicherheit und ist deshalb im Interesse unserer Unternehmen und vieler unserer Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam zeigen wir so also Handlungsfähigkeit des Bundestages in der Steuerpolitik. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Finanzausschüssen und bitte natürlich um breite Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Fritz Güntzler das Wort.”
“Die Änderungen der Regelungen für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren hingegen – §§ 34 und 36 KStG – sind dann vielleicht die Änderungen, die eher im steuerlichen Hochreck zu finden sind. Mit der Änderung der Regeln für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren werden drei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen umgesetzt. Diese betreffen die Umgliederung von Eigenkapital beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren aus dem Jahre 2001. Hier wird also endlich nach 23 Jahren Rechtssicherheit hergestellt, und offene Fälle werden mit Rechtsfrieden endlich beendet. Meine Damen und Herren, das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass das Inkrafttreten 2024, also rechtzeitig vor dem 1.”
“Aber lassen Sie mich betonen: Diese Regelungen sind wichtig; denn sie dienen vor allem der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung, aber auch der weiteren Digitalisierung. Folgende Maßnahmen möchte ich gerne herausstellen: die Besteuerung eines Mobilitätsbudgets in § 40 des Einkommensteuergesetzes. Die lohnsteuerliche Behandlung des Mobilitätsbudgets soll vereinfacht werden. Arbeitgeber können damit bis zu 2 400 Euro zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ihren Arbeitnehmern für Mobilität zur Verfügung stellen. Damit werden vorhandene Anreize zur Förderung von einer möglichst umweltverträglichen E-Mobilität erweitert. Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Wahlfreiheit bei der Mobilität.”
“Manche würden jetzt sagen: „steuerliche Feinschmeckerthemen“ oder vielleicht auch „steuerliches Hochreck“. Dazu kommt dann auch noch – das darf ich Ihnen jetzt auch nicht vorenthalten –, dass die Bundesratsausschüsse zu diesem Gesetzentwurf noch einmal 91 Änderungsanträge eingebracht haben. Aber, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf dient durchaus insgesamt auch wichtigen finanzpolitischen Zielen. Ich nenne hier den Abbau der Bürokratie sowie die Beschleunigung der Digitalisierung. Zudem wird auch der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen. Dies betrifft, wie gesagt, insbesondere Anpassungen an das EU-Recht, an die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Ressort hat so seine ganz gewissen Besonderheiten in manchen Sachen. In der Steuerpolitik ist das sicherlich das jedes Jahr von manchen sehnsüchtig erwartete, von vielen vielleicht auch manchmal befürchtete Jahressteuergesetz. Das Jahressteuergesetz ist ein Gesetz, das eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften enthält, die aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung notwendig geworden sind. So wird auch das Jahressteuergesetz 2024 dieser Aufgabe gerecht. Ich darf es mal in nackten Zahlen sagen: 45 Artikel, 27 Gesetze, die geändert werden, und das Ganze auf 70 Seiten, also ein sehr umfangreiches Gesetz mit einer Vielzahl thematisch nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die viel eher einen technischen Charakter haben.”
“Vielen Dank Kollege Güntzler, ich freue mich schon auf den Vortrag des Steuerkonzepts Güntzler/Brehm, den wir die letzte Legislatur bei jeder Gelegenheit gehört haben. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Mathias Middelberg.”
“Die degressive AfA fördert auch an dieser Stelle die schnellere Refinanzierung und schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. Zudem vereinfachen wir das Steuersystem an zentralen Stellen und entlasten vor allem kleine Betriebe von Bürokratie durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen. Gleichzeitig schaffen wir mehr Steuerfairness, da es einfacher wird, Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Wachstumschancengesetz können wir einen Baustein für ein neues Fundament für Wachstum schaffen. Es ist ordnungspolitisch sauber konzipiert und stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere für den Mittelstand schaffen wir Anreize, die Technologien von morgen in die Werkhalle der Büros von heute zu bringen.”
“Dabei sollen alle anspruchsberechtigten Unternehmen die förderfähigen Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten ausweiten können. Zusätzlich können gerade kleine und mittlere Unternehmen einen Antrag auf um 10 Prozentpunkte höhere Fördersätze stellen. Hierbei werden wir die Spielräume nutzen, die uns das EU-Beihilferecht bietet. Zudem wird für förderfähige Aufwendungen ab 2024 die Bemessungsgrundlage unbefristet auf 12 Millionen Euro verdreifacht. Viertens. Zusätzlich soll als wohnungsbaufördernde Maßnahme zur Unterstützung der Bauwirtschaft die befristete Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung in Höhe von jährlich 6 Prozent für neue Wohngebäude ermöglicht werden.”
“Das Wachstumschancengesetz beinhaltet die initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für neue bewegliche Anlagegüter, die die Energieeffizienz von Unternehmen verbessern, als neues steuerliches Förderinstrument zur Förderung der Transformation der Wirtschaft. Mit der Investitionsprämie wird also keine Sonderabschreibung oder Superabschreibung im strengen steuerfachlichen Sinn eingeführt. Vielmehr setzen wir auf eine gewinnunabhängige Prämie. Damit kann diese Investitionsprämie eben auch im Verlustfall ausgezahlt werden. Das stützt – das ist ganz wichtig – auch unsere Start-ups. Drittens. Das Gesetz enthält auch die Verbesserung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.”
“Diese Impulse erhöhen das Wachstum und dämpfen zugleich mittelfristig die Inflation über die Ausweitung des volkswirtschaftlichen Angebots. Damit wirken sie – gerade nicht wie sonst klassisch schuldenfinanzierte Konjunkturpakete – eher nachfragesteigernd. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Erstens. Die Liquidität von Unternehmen steigt durch verbesserten Verlustvortrag und Verlustrücktrag sowie durch die temporäre Wiederauflage der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Beide Instrumente stärken unmittelbar den Standort, indem sie eben sofort Anreize für Investitionen setzen. Der Staatshaushalt hat neben den Verschiebungen von Einnahmen in künftige Jahre die Aussicht auf steigende Einnahmen durch eine wachsende Wirtschaft. Das Gesetz ist somit auch haushälterisch ein gutes Geschäft. Zweitens.”
“Gerade deswegen können wir nicht damit zufrieden sein, wie ungenügend wir gerade für die Zukunft aufgestellt sind. Wir können unsere Erfolge auch bei der Dekarbonisierung, dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und den geoökonomischen Auseinandersetzungen fortsetzen. Dafür aber müssen wir produktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Daher ist es mir heute ein besonderes Herzensanliegen, dass wir mit dem Wachstumschancengesetz Änderungen bei einer ganzen Reihe von potenziell zukunftsweisenden steuerpolitischen Stellschrauben beraten. Mit dem Wachstumschancengesetz setzen wir Impulse für mehr Innovation und Investitionen insbesondere für den Mittelstand, und zwar mit einer Entlastungswirkung von rund 7 Milliarden Euro pro Jahr.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht am Scheideweg: Ob Wachstum oder Stagnation, ob Spitzengruppe oder Mittelmaß – es ist höchste Zeit, dass die Weichen richtig gestellt werden und unser Wirtschaftsmodell neu begründet wird. Die Voraussetzungen dafür sind nicht schlecht: Unser Land hat das vergangene Jahr besser überstanden, als von vielen Kommentatoren erwartet worden war. Aktuell ist der kurzfristige Ausblick eingetrübt. Die hohe Inflation belastet uns. Indikatoren deuten insbesondere in der Industrie darauf hin, dass wir eine schwächere Entwicklung haben, und die Nachfrage aus dem Ausland schwächelt auch. Ich bin trotzdem der Auffassung: Wenn wir scheitern, dann nur an uns selbst. Wir haben solide Firmen, qualifizierte Mitarbeiter und innovative Forscher.”
“Dieser Gleichlauf wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum ATAD-Umsetzungsgesetz 2021 bereits angekündigt und wird die Wirtschaft entlasten sowie einen wichtigen Beitrag zur Abnahme von Steuerbürokratie leisten. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Fritz Güntzler für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich möchte deshalb betonen, dass es uns als Bundesregierung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs wie auch bei den weiteren Gesetzgebungsverfahren ein besonderes Anliegen ist, im Rahmen der internationalen und europäischen Vorgaben den Bürokratieaufwand durch Vereinfachungsregeln zu minimieren. In diesem Sinn enthält der Gesetzentwurf neben der Mindestbesteuerungsgruppe, einem Instrument zur Bündelung des Besteuerungsrechts, weitere wichtige Begleitmaßnahmen, die allesamt einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten werden. Eine zentrale Begleitmaßnahme soll die Absenkung der Niedrigsteuergrenze im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung von derzeit 25 auf 15 Prozent sein. Hiermit wird beim Steuersatz ein Gleichlauf zwischen Hinzurechnungsbesteuerung und globaler effektiver Mindestbesteuerung erreicht.”
“Unter dem Stichwort „Vereinfachung“ ist darauf hinzuweisen, dass mit der Regelung in vielerlei Hinsicht und insbesondere mit Anknüpfung an internationale Rechnungslegungsstandards Neuland betreten wird. Das wird die betroffenen Steuerpflichtigen, aber auch die Finanzverwaltungen vor Herausforderungen stellen. Um die Komplexität und die neue Regelungsvielfalt zu adressieren, haben wir uns in den internationalen Beratungen laufend dafür eingesetzt, dass wir Vereinfachungsmechanismen bekommen. Dies werden wir auch weiterhin tun. Diese Mechanismen sind wichtige Bausteine, um eine effektive Umsetzung des Regelungswerks zu gewährleisten, aber auch die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in diesem Bereich zu erhöhen.”
“Die Nachversteuerung der niedrig besteuerten Gewinne soll durch die Primärergänzungssteuer zentral durch die oberste Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe erfolgen. Die Nachversteuerung richtet sich nach dem länderbezogenen, effektiven Steuersatz und erfolgt bei Unterschreitung des Mindeststeuersatzes in Höhe der Differenz zu den vereinbarten 15 Prozent. Flankiert wird diese Regelung durch eine Sekundärergänzungsbesteuerungsregelung, die als Auffangtatbestand eine effektive Mindestbesteuerung dort sicherstellt, wo die Primärergänzungssteuer eben nicht zum Zug kommt. Dies soll gerade auch Standorte in Staaten schützen, die sich wie Deutschland zur Umsetzung der Säule zwei entschließen. Ergänzend zu diesen beiden Grundmechanismen wird in Deutschland eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt.”
“Auf Basis der Ende 2021 von der OECD erarbeiteten international abgestimmten Musterregelung gelang im Dezember 2022 die Einigung auf eine entsprechende europäische Richtlinie. Damit ist die einheitliche Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung innerhalb der EU gewährleistet. Aber was wird denn nun besteuert? Der globalen effektiven Mindestbesteuerung werden grundsätzlich alle multinationalen Unternehmensgruppen unterworfen, die einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro in der Konzernbilanz erzielen. Innerhalb der EU betrifft diese Regelung auch rein nationale Unternehmensgruppen. Ausgenommen von dem Anwendungsbereich sind unter anderem staatliche Unternehmen, aber auch Nichtregierungsorganisationen oder Pensionsfonds.”
“Mit der zweiten Säule wird durch die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent unter anderem aggressiver Steuergestaltung und schädlichem Steuersystemwettbewerb ein Ende gesetzt werden. Das ganz Besondere an der unter Säule zwei verhandelten globalen effektiven Mindestbesteuerung ist der umfassende und ganzheitliche Ansatz, der diesem neuen Regelungsregime zugrunde liegt. Anders als in vielen anderen bestehenden uni- und bilateralen Vorschriften werden durch die globale effektive Mindestbesteuerung nicht nur bestimmte missliebige Steuergestaltungen bekämpft, sondern es wird der schädliche Steuerwettbewerb mit all seinen negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft in den Blick genommen Dies gilt global. Dies gilt sowohl in Kanada wie auch zum Beispiel bei uns in Erfurt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf wird die europäische Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, eingangs noch einmal auf die Tragweite und den Stellenwert der zugrundeliegenden internationalen Einigung auf die Zwei-Säulen-Lösung zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen in der digitalisierten Wirtschaft hinzuweisen. Durch eine Einigung von 138 Staaten und Jurisdiktion auf die Zwei-Säulen-Lösung ist etwas Historisches gelungen. Wir konnten einen Meilenstein für multilaterale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Kooperation in Steuersachen setzen. Es gab noch nie eine derart breite internationale Verständigung zu Fragen des materiellen Steuerrechts.”
“So steht es auch im erst kürzlich verabschiedeten Positionspapier der FDP-Fraktion. Wir sprechen uns für eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gastronomiebetrieben aus. Wir wollen hierüber nach Vorliegen der Steuerschätzung im November im Zuge der Haushaltsberatungen des Bundeshaushalts 2024 mit unseren Koalitionspartnern das Gespräch suchen und setzen uns dafür ein, dass wir uns gemeinsam dafür die finanziellen Spielräume erarbeiten. Die laufenden Beratungen für den Haushalt 2024 sind hierfür der angemessene Rahmen für die Entscheidung. Heute liegen noch nicht alle Informationen vor, die für die Bewertung notwendig sind. In diesem Sinne ist auch meine Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion zu sehen.”
“Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine und die folgende Energiekrise beschloss die Ampelkoalition eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, um den gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken. Dazu zählen sowohl die Einführung der Gas- und Strompreisbremsen anhand des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als auch die zahlreichen Härtefallhilfen. Als Teil des großen Entlastungspakets verlängerte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2023. Die Unterstützungsmaßnahmen der Ampelkoalition halfen dabei, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zum Höhepunkt der Energiekrise finanziell abzufangen. Die Forderung der Gastronomie, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu entfristen, kann ich sehr gut nachvollziehen.”
“Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Belastungen der Coronapandemie in Verbindung mit den zeitweisen Schließungen der Gaststätten haben die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und SPD mit Stimmen der FDP-Fraktion am 28. Mai 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent für einem Zeitraum von zwölf Monaten abzusenken. Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortete zur Bewältigung der Coronakrise diese Entscheidung. Am 21. Februar 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag diese befristete Umsatzsteuersenkung bis Ende 2022. Auch dieser ersten Verlängerung stimmte die FDP zu. Beide Entscheidungen machen jedoch deutlich, dass die unionsgeführte Bundesregierung die Absenkung nicht dauerhaft angelegt hat. Trotz ihrer Regierungsverantwortung hat die Union das Vorhaben entsprechend niemals umgesetzt.”
“Zudem wurden auch in der Vergangenheit die vereinbarten Ziele zur Reduzierung der Energieintensität seitens der Wirtschaft deutlich übererfüllt, und die Wirtschaft hat dennoch weiterhin in emissionsarme Technologien und Energieeffizienz investiert. Wir reden hier also insgesamt über ein bewährtes und schnell anwendbares Instrument, das die Inflation dämpft, unsere Unternehmen wettbewerbsfähig hält und Arbeitsplätze schützt. Das ist ein wirklich sinnvoller Baustein aus dem Entlastungspaket III zur Entlastung energieintensiver Unternehmen. Deswegen freuen wir uns auch über eine möglichst breite Zustimmung in diesem Haus zu unserem Vorschlag. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Johannes Steiniger, CDU/CSU-Fraktion.”
“Insgesamt könnten so rund 9 000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Wir denken dabei aber auch an die Anreize zum Energiesparen. Nach unserem Vorschlag würden nur die Unternehmen den Spitzenausgleich 2023 bekommen, die zum einen nachweisen, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben, und zum anderen gegenüber der Zollverwaltung erklären, die dabei festgestellten Energiesparmaßnahmen vorzunehmen. Einen erforderlichen Zielwert zur Reduktion der Energieintensität legen wir für das Antragsjahr 2023 ausnahmsweise einmal nicht fest; aufgrund der aktuellen Lage auf den Energiemärkten ist dies wohl einmalig gerechtfertigt.”
“Um die energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit den hohen Energiepreisen nicht alleine zu lassen, wollen wir den Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängern. Ohne diese Gesetzesänderung würde die Steuerbegünstigung zum Jahresende ersatzlos wegfallen. Die Verlängerung, um deren Unterstützung ich hier bei Ihnen werbe, leistet auf mehreren Ebenen einen wichtigen Beitrag in dieser angespannten Situation. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft. Das wirkt der hohen Inflation entgegen, weil diese durch die starke Energiekostensteigerung getrieben wird. Wir sichern aber auch die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen in Deutschland und damit viele Arbeitsplätze unserer Bürgerinnen und Bürger.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wladimir Putins Energiekrieg trifft uns alle: die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wie auch unsere Unternehmen. Als Bundesregierung bringen wir deswegen zahlreiche Entlastungen für die Menschen und die Wirtschaft auf den Weg, zuletzt drei massive Entlastungspakete und einen umfassenden Abwehrschirm gegen die Energiekostensteigerungen. Unsere Botschaft an die Menschen in unserem Land ist dabei klar und deutlich: Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht im Stich, und wir lassen auch unsere Unternehmen nicht alleine. Wir helfen ihnen bei den hohen Energiekosten und schützen so auch die Arbeitsplätze der Menschen in unserem Land. Heute sprechen wir hier über eine dieser wichtigen Maßnahmen.”
“Mit der Umsetzung dieses Gesetzes wird das Steuerverfahrensrecht in Deutschland zukünftig in Hinblick auf den Zeitpunkt der Außenprüfung mit ausländischen Steuern harmonisiert, sodass auch hier mehr Gerechtigkeit vorhanden ist und wir die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Sebastian Brehm.”
“Dadurch werden die mit der Außenprüfung verbundenen Bürokratiekosten gemindert und mögliche Steuernachforderungen zeitnäher verwirklicht. Auch hiermit schaffen wir einen großen Wettbewerbsnachteil Deutschlands ab. Gemeinsam mit den Ländern haben wir als Bundesregierung die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen für das Steuerverfahrensrecht erarbeitet. Als beschleunigende Elemente sind insbesondere die Verkürzung der Verjährungsfrist, die Einführung eines Teilabschlussbescheides zur gesonderten Feststellung von abgrenzbaren Besteuerungsgrundlagen und die Einführung von Sanktionsmaßnahmen bei fehlender Mitwirkung vorgesehen. Dabei hält der Gesetzentwurf an dem bestehenden Grundsatz der Deklaration vor Verifikation fest.”
“So werden den Steuerverwaltungen die Einkünfte transparent gemacht, die die Anbieter auf den einzelnen Plattformen erzielen. Da die Anbieter auch auf ausländischen Plattformen aktiv sind, wird das Vorhaben zudem mit einem automatischen Informationsaustausch zwischen den EU‑Steuerverwaltungen versehen. Durch diese Maßnahme werden neben Transparenz auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft geschaffen, unabhängig davon, ob sie in einem digitalen oder analogen Umfeld da sind. Wir schaffen also nicht nur Steuergerechtigkeit, sondern auch Wettbewerbsgerechtigkeit. Des Weiteren beginnen wir mit diesem Vorhaben auch, ein Anliegen aus der Wirtschaft umzusetzen. Es ist nämlich festzuhalten, dass die Außenprüfungen in Deutschland insgesamt einer Reform bedürfen, damit in Zukunft Prüfungen zeitnäher durchgeführt werden können.”
“Sie ermöglichen es den Anbietern, Leistungen unkompliziert, aber auch über Staatsgrenzen hinweg anzubieten und neue Märkte zu erschließen. Die Steuerverwaltungen hatten bisher ein Informationsdefizit. Es bestand keine hinreichende Transparenz, um die entsprechenden Transaktionen für das nationale Besteuerungsverfahren umfassend nutzen zu können. Mit der DAC‑7-Richtlinie soll dies nun geändert werden. Ziel ist es, durch die Verbesserung der Zusammenarbeit der Steuerbehörden innerhalb der EU Steuertransparenz und damit auch das Steueraufkommen sicherzustellen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Es wird hier insbesondere ein neues Stammgesetz für digitale Plattformökonomien geschaffen, welches eine Meldeverpflichtung für digitale Plattformbetreiber vorsieht.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ampelfraktionen haben sich für diese Legislatur vorgenommen, Steuergerechtigkeit und Digitalisierung im Steuerrecht voranzubringen. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie fangen wir hier mit einem großen Teil an. Wir stehen nämlich vor der großen Herausforderung, Steuergerechtigkeit in einem Umfeld sicherzustellen, das durch zunehmende Mobilität und fortschreitende Digitalisierung geprägt ist. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei Transparenz. Insbesondere gilt das für den wachsenden Bereich der sogenannten digitalen Plattformökonomie. Diese Geschäftsmodelle bringen Anbieter von beispielsweise Waren oder Dienstleistungen mit Interessenten auf einem digitalen Marktplatz zusammen.”
“Bei dieser rückwirkenden Neuregelung wird jedoch gewährleistet, dass es, bezogen auf bereits festgesetzte Erstattungszinsen, nicht zu einer Schlechterstellung für die Steuerpflichtigen kommt. Der Regierungsentwurf enthält hierzu eine entsprechende Vertrauensschutzregelung. Das Gesetzgebungsverfahren muss nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Unterstützung für dieses wichtige Steuervorhaben für Steuerpflichtige. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Der Kollege Brehm kann seine Rede auch auswendig. Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion.”
“Der neue Zinssatz soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung 0,15 Prozent pro vollem Monat betragen. Er liegt damit in der Mitte zwischen Guthaben- und Darlehenszinsen für Konsumentenkredite und basiert auf von der Bundesbank veröffentlichten Angaben. Durch eine bereits im Gesetz geregelte regelmäßige Evaluation der Höhe des Zinssatzes wird zudem gewährleistet, dass die Anpassung an ein geändertes Zinsniveau vom Gesetzgeber zeitnah vorgenommen werden könnte. Es kann dann nicht mehr passieren, dass der Zinssatz über Jahrzehnte unverändert bleibt, ohne dass dies auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht. Der neue Zinssatz gilt bereits für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019.”
“Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Zinssatz der Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 erheblich abgesenkt und auf das aktuelle Zinsniveau angepasst wird. Hierbei hat die Bundesregierung Wert darauf gelegt, eine für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, aber auch für die Finanzverwaltung möglichst einfache und rechtssichere Regelung zu schaffen. Es soll wie bisher am Prinzip eines einheitlichen Zinssatzes festgehalten werden; zu Beginn des Jahres ist dieser somit bekannt. Dieser gilt dann für alle Steuerpflichtigen wie auch für die Finanzverwaltung und gibt ihnen Planungssicherheit. Außerdem handelt es sich bei dem Zinssatz auch weiterhin um einen Mischzinssatz. Er gilt somit gleichermaßen für Erstattungs- wie auch für Nachzahlungszinsen.”
“Es hat aber festgestellt, dass der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat spätestens seit 2014 an das allgemeine Zinsniveau hätte angepasst werden müssen. Das Gericht ordnete allerdings für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 eine Weitergeltung der bestehenden Regelung an. Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 hat es den Gesetzgeber jedoch verpflichtet, rückwirkend an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Dieses muss bis zum 31. Juli 2022 erfolgen. Außerdem soll gewährleistet werden, dass der Gesetzgeber die Höhe des jeweiligen Zinssatzes regelmäßig überprüft. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung dieser Entscheidung am 30. März 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und ‑erstattungen nach § 233a Abgabenordnung wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 1990 eingeführt. Hierbei hielt der Gesetzgeber an dem seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat fest. Dieser fand einheitlich für Nachzahlungs- wie auch für Erstattungszinsen Anwendung. Ziel der Vollverzinsung ist es, einen Ausgleich für die durch eine spätere Steuerfestsetzung verbundenen Vor- und Nachteile zu schaffen. Sie dient somit unter anderem auch der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Vollverzinsung grundsätzlich bestätigt.”