Edgar Franke
SPD · Germany
“Das führt in der Praxis dazu, dass viele sich nicht trauen, Gesundheitsdaten zur Verbesserung von Forschung, Qualitätssicherung und Patientensicherheit zu nutzen. Hier schaffen wir eindeutig mehr Klarheit durch einheitliche Regelungen in diesem Gesetz, und das ist auch absolut notwendig.”
“Ein weiteres einleuchtendes Beispiel ist die Medikationsübersicht. Mithilfe der ePA erhalten Patientinnen und Patienten und Behandler eine schnelle und vor allen Dingen aktuelle Übersicht über die jeweils eingenommenen Medikamente. Auch das ist ein enormer Gewinn für die Patientensicherheit.”
“In der Forschung, auf der der Gesundheitsbereich beruht, stehen wir in Deutschland schon jetzt im internationalen Vergleich nicht gut da; so ehrlich muss man zunächst sein. Krebs, Demenz, Diabetes – in einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns gegen viele große, im Alter zunehmende Volkskrankheiten besser wappnen.”
“Das wird die Versorgung in Deutschland enorm steigern. Das Herzstück der Gesetze ist die elektronische Patientenakte. Dieses Herz wird nun beginnen, im Alltag zu schlagen.”
“Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Zeit um drei Jahre zurückdrehen würden, befänden wir uns im ersten Jahr der Pandemie, ein in Rekordzeit entwickelter Impfstoff gegen Corona stünde kurz vor der Zulassung, der überwiegende Teil der Bevölkerung fieberte dieser Innovation entgegen.”
“Wenn man bei diesem Standortfaktor zurückfällt, fällt auch die Spitzenversorgung zurück – auch in Deutschland. Datennutzung dient zudem der Patientensicherheit. Sie macht unsere Versorgung besser und dient damit allen Bürgerinnen und Bürgern.”
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“Wenn man bei diesem Standortfaktor zurückfällt, fällt auch die Spitzenversorgung zurück – auch in Deutschland. Datennutzung dient zudem der Patientensicherheit. Sie macht unsere Versorgung besser und dient damit allen Bürgerinnen und Bürgern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist überfällig, dass wir in Bezug auf Datennutzung, in Bezug auf Digitalisierung mit diesen Gesetzen eine Aufholjagd beginnen. Seien Sie dabei! Unterstützen Sie unsere Gesetzentwürfe! Danke schön. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das Wort nunmehr der Kollege Erwin Rüddel, CDU/CSU Fraktion.”
“Das führt in der Praxis dazu, dass viele sich nicht trauen, Gesundheitsdaten zur Verbesserung von Forschung, Qualitätssicherung und Patientensicherheit zu nutzen. Hier schaffen wir eindeutig mehr Klarheit durch einheitliche Regelungen in diesem Gesetz, und das ist auch absolut notwendig. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz bereitet auch einen Paradigmenwechsel vor. Wir wollen ein System, das nicht nur Erkrankungen behandelt; wir wollen ein System, das viel früher hilft. Krankenkassen sollen beispielsweise auf Gesundheitsgefährdungen bei ihren Versicherten jeweils hinweisen dürfen, zum Beispiel, wenn ein besonderes Risiko für eine Krebserkrankung vorliegt, zum Beispiel, wenn bei einer Arzneimittelverordnung Kombinationen mit problematischen Wechselwirkungen auffallen. Gesundheitsdatennutzung ist auch ein Standortfaktor.”
“Ein weiteres einleuchtendes Beispiel ist die Medikationsübersicht. Mithilfe der ePA erhalten Patientinnen und Patienten und Behandler eine schnelle und vor allen Dingen aktuelle Übersicht über die jeweils eingenommenen Medikamente. Auch das ist ein enormer Gewinn für die Patientensicherheit. Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, es sei denn, sie widersprechen. Aber einmal richtig erhobene Daten und die ePA bringen einen unschätzbaren Wert für alle. Die Datennutzung scheitert aber häufig an unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf EU-, auf Bundes-, auf Landesebene, den Datenschutzbeauftragten der Länder, des Bundes und den Aufsichtsbehörden. Am Ende sehen manche den Wald vor lauter Bäumen nicht; das muss man wirklich sagen, wenn man in die Praxis schaut.”
“Das wird die Versorgung in Deutschland enorm steigern. Das Herzstück der Gesetze ist die elektronische Patientenakte. Dieses Herz wird nun beginnen, im Alltag zu schlagen. Wenn Sie einen mehrfacherkrankten 60-jährigen Menschen heute fragen würden, auf wie viel Papierbögen er seine Krankengeschichte schon eintragen musste, ist die wahrscheinliche Antwort: unzählbar viele. Aus „unzählbar viele“ wird im Idealfall „eins“: einmal Erfassung der Krankengeschichte, stets aktualisiert, aber nie wieder vollständig abgefragt. Das ist unser Ziel. Das schafft Zeit und reduziert Bürokratie, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen ist das Gesetz so wichtig. Denn Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte, sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren, und das ist die Behandlung der Patienten.”
“In der Forschung, auf der der Gesundheitsbereich beruht, stehen wir in Deutschland schon jetzt im internationalen Vergleich nicht gut da; so ehrlich muss man zunächst sein. Krebs, Demenz, Diabetes – in einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns gegen viele große, im Alter zunehmende Volkskrankheiten besser wappnen. Dazu ist Forschung, dazu sind Gesundheitsdaten nötig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Fachkräfte im Gesundheitswesen werden rarer. Sie sind nicht durch Digitalisierung zu ersetzen, aber Digitalisierung sollte ihre Arbeit erleichtern. Ein ganz praktisches Beispiel sind Videosprechstunden; für sie heben wir auch die Mengenbegrenzungen auf. Wir kombinieren mit diesen Gesetzen beides: nützliche Digitalisierung im Alltag und die gemeinwohlorientierte Weiterverwendung von Daten.”
“Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Zeit um drei Jahre zurückdrehen würden, befänden wir uns im ersten Jahr der Pandemie, ein in Rekordzeit entwickelter Impfstoff gegen Corona stünde kurz vor der Zulassung, der überwiegende Teil der Bevölkerung fieberte dieser Innovation entgegen. Der Impfstoff wurde maßgeblich von einem deutschen Unternehmen mitentwickelt. Das klingt zunächst nach einer Erfolgsgeschichte. Zur Wahrheit gehört aber auch: Viele sehr wesentliche Daten darüber, ob dieser Impfstoff seine Hoffnungen erfüllt, erhielten die Wissenschaftler aus Israel, nicht aus Deutschland. Forschung, Innovation und medizinische Versorgung im 21. Jahrhundert sind ohne effektive Gesundheitsdatennutzung kaum mehr möglich.”
“Lassen Sie uns gemeinsam einen würdigen und sicheren Rahmen für die Sterbehilfe in Deutschland finden. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Franke. – Nächster Redner ist der Kollege Stephan Pilsinger, Gruppe „Castellucci und andere“.”
“Das Strafrecht kann und darf nicht für jene gelten, die aus Mitgefühl, aus Menschlichkeit Sterbehilfe leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher – das hat auch die heutige Debatte wieder gezeigt –, dass kein Abgeordneter es sich bei dieser wirklich existenziellen Frage leicht macht. Wir alle wollen das Leben schützen, und wir alle wollen die Würde des Einzelnen achten. Mit dem Entwurf unserer Gruppe „Künast“ schaffen wir ein Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, schlagen wir einen rechtssicheren, vernünftigen Weg vor, einen Weg, der zum Leben ermutigen will, aber anerkennt, dass sich Menschen auch für den Tod entscheiden dürfen, einen Weg, der Betroffenen und Hilfewilligen mehr Klarheit und Rechtssicherheit gibt.”
“Mit den Beratungsgesprächen wollen wir Menschen, die sterben wollen, vielmehr Perspektiven aufzeigen, Perspektiven zum Leben. Diese Beweggründe sollen eine Einladung gerade zum Weiterleben sein, eben keine Aufforderung zum Sterben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wer aber selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, dem dürfen wir uns als Gesellschaft nicht in den Weg stellen. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Deshalb muss gelten: Wer andere beim Sterben unterstützt, darf dafür nicht bestraft werden. Ich frage Sie: Wie kann jemand bestraft werden, der dabei hilft, etwas nicht Verbotenes zu tun? Das Strafrecht – das haben wir immer gelernt, jedenfalls die hier nicht wenigen Juristinnen und Juristen – kann nur die Ultima Ratio der Gesetzgebung sein.”
“Meine Damen und Herren, auch für jene, die nicht in einer medizinischen Notlage sind, sieht unser Entwurf einen Weg zum selbstbestimmten Sterben vor; denn diese Personen haben ein Recht darauf, insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Weg soll allen volljährigen Menschen offenstehen, die selbstbestimmt und klar entscheiden können; denn durch unabhängige Beratungsgespräche mit angemessenem zeitlichem Abstand wird die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches sichergestellt. Zudem müssen die Beratungsgespräche zweifelsfrei feststellen, dass eine solche stabile Entscheidung ohne äußeren Druck getroffen wurde. Dieser Aspekt ist mir besonders wichtig; denn niemand soll früher aus dem Leben scheiden, weil er glaubt, anderen zur Last zu fallen.”
“Denn wer unerträgliche Schmerzen hat, wer keine Aussicht mehr auf Heilung hat, soll nicht übermäßig leiden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, die Palliativmedizin kann das Leiden von Todkranken oft wirklich erheblich mildern. Aber wir dürfen Menschen, die furchtbare Qualen erleiden, die zusätzliche Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens nicht nehmen. Ich musste persönlich erleben, wie geliebte Menschen mit dem Tod ringen. Irgendwann war meiner Frau Carmen, irgendwann war meiner Mutter, die beide schwer an Krebs erkrankt waren, klar, dass sie den Kampf nicht gewinnen werden. In solchen Situationen sollten Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. So geben wir ihnen Autonomie und Würde am Lebensende zurück.”
“Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat 2020, denke ich, ein historisches Urteil gefällt. Wer sterben will, darf sich dabei unterstützen lassen, hat es ausgeführt. Deshalb haben wir als Gruppe einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben vorgelegt. Lukas Benner hat aus juristischer Sicht schon einiges dazu ausgeführt. Unser Vorschlag, so denke ich, schafft einen rechtssicheren Weg, der das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich umsetzt. Dabei unterscheidet unser Entwurf zwischen Sterbewilligen, die in einer medizinischen Notlage sind, und allen anderen. Für die erste Gruppe soll es schneller und einfacher möglich sein, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.”