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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Felor Badenberg

Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ein Angeklagter, der 450 Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik eingeführt hatte, musste freigesprochen werden. Er ist freigesprochen worden, weil die Erkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen inzwischen aufgrund der rechtlichen Änderungen nicht mehr gegen ihn verwendet werden konnten.

PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es waren Wissenschaftler, es waren Experten und vor allem Praktiker aus Justiz, Sicherheit, Gesundheit und Wirtschaft, die eindringlich gewarnt haben: vor den negativen Konsequenzen, vor den trügerischen Zielvorstellungen und vor allem vor den verheerenden Signalen…

PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vor allem wird dieses Gesetz nicht der Schutzpflicht des Staates vor Gesundheitsgefahren und damit erst recht nicht dem Kinder- und Jugendschutz gerecht. Was wollte man mit dem Gesetz erreichen?

PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn die Altfälle aber erst mal abgearbeitet sind, wird es auch nicht besser. Wir haben im Cannabisgesetz großzügige Freimengen für den privaten Gebrauch. Sehr kurios sind die Abstandsregelungen, die für die zuständigen Behörden einen erheblichen Aufwand verursachen.

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Zweitens war ein zentrales Argument für die Legalisierung die angebliche Entlastung unserer Justiz. Und auch hier zeigt die Realität leider das glatte Gegenteil. Die völlig unnötige Amnestieregelung hat dazu geführt, dass bundesweit über 210 000 Akten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte manuell überprüft werden müssen.

PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir sehen bereits jetzt, wie sich diese gefährliche Entwicklung auswirkt. Jetzt komme ich zur Mocro-Mafia. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen bekämpft die sogenannte Mocro-Mafia. Das ist eine niederländisch-marokkanische Organisation, die für brutale Kämpfe um den Drogenmarkt bekannt ist.

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The complete record

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  1. Das Konzept ist, dieses Gesetz aufzuheben, bevor es unserem Land weiteren, nachhaltigen Schaden zufügt. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Dunja Kreiser.

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  2. Wir sehen bereits jetzt, wie sich diese gefährliche Entwicklung auswirkt. Jetzt komme ich zur Mocro-Mafia. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen bekämpft die sogenannte Mocro-Mafia. Das ist eine niederländisch-marokkanische Organisation, die für brutale Kämpfe um den Drogenmarkt bekannt ist. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis sich dieses Phänomen auf die gesamte Bundesrepublik ausweitet. Die ersten Anzeichen sind bereits sichtbar. Als Ergebnis kann ich dieses Gesetz nur als einen Irrweg bezeichnen. Es gefährdet die Gesundheit. Es belastet die Justiz. Es stärkt den Schwarzmarkt und öffnet der Organisierten Kriminalität Tür und Tor. Insofern, Herr Minister Lauterbach: Eine verantwortungsvolle Politik geht aus meiner Sicht anders. Sie hatten gefragt, was das Konzept der Union ist.

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  3. Ein Angeklagter, der 450 Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik eingeführt hatte, musste freigesprochen werden. Er ist freigesprochen worden, weil die Erkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen inzwischen aufgrund der rechtlichen Änderungen nicht mehr gegen ihn verwendet werden konnten. Der Verfolgungsdruck ist zusätzlich durch die hohen Toleranzgrenzen für den Cannabisbesitz deutlich gesunken. Dealer können sich sicher sein, dass sie straffrei bleiben, solange sie nicht mehr als 25 Gramm bei sich führen. Das ist schon eine aberwitzig hohe Menge, die mit einem Gelegenheitskonsum so wenig zu tun hat wie eine Kofferraumladung voller Alkohol. Das Gesetz gibt Kriminellen einen gefährlichen Spielraum. Der Staat verliert zunehmend die Kontrolle über den Drogenmarkt. Die Organisierte Kriminalität wird dieses Machtvakuum füllen.

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  4. Ich darf auf die zahlreichen Verfahren aus dem internationalen Komplex Encrochat erinnern, die bei cannabisbezogenen Straftaten nun in der Verjährung und damit in der Einstellung der Verfahren zu enden drohen. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit erheblichen Einschränkungen bei den verdeckten Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert. Die durch das Gesetz eingeschränkten Möglichkeiten erschweren die Detektion der Netzwerke der Drogenkriminalität. Der Verzicht auf notwendige Ergänzungen in der Strafprozessordnung führt dazu, dass die Überwachung von Kommunikationsmitteln bei schwerwiegenden Drogendelikten nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Damit komme ich zu einem Fall aus der Praxis, damit die Tragweite dieser Änderungen verdeutlicht wird.

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  5. Die Organisierte Kriminalität wird nahezu eingeladen, ihre lukrativen Geschäfte in Deutschland auszuweiten, weil der Verfolgungsdruck erstens mit der Herabsetzung von Strafen, zweitens mit der inzwischen schnellen Verjährung und drittens mit den erheblichen Einschränkungen bei Ermittlungsmaßnahmen deutlich gesunken ist. Mit der Herabsetzung der Strafen meine ich, dass der Handel mit 1 Tonne Cannabis mittlerweile nicht schwerer geahndet werden kann als ein einfacher Diebstahl. Das ist Fakt. Die Verjährungsfristen für cannabisbezogene Straftaten wurden drastisch verkürzt. Wo früher zum Beispiel eine Verjährungsfrist von 20 Jahren galt, beträgt diese in vielen praktischen Fällen nur noch fünf Jahre.

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  6. Es war und es ist naiv, zu glauben, dass allein die Legalisierung den Schwarzmarkt austrocknen wird. Warum? Ein Großteil der Konsumenten wird weiterhin auf illegale Angebote zurückgreifen, weil die legalen Produkte teurer sind, die legale Anschaffung mit bürokratischem Aufwand verbunden ist und die Anbauvereinigungen nicht im erforderlichen Umfang liefern können. Und viertens – ich komme jetzt zu den besonders gravierenden Folgen für die innere Sicherheit –: Das Gesetz ist in der Tat ein Geschenk, ein großes Geschenk für die Organisierte Kriminalität.

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  7. Wenn die Altfälle aber erst mal abgearbeitet sind, wird es auch nicht besser. Wir haben im Cannabisgesetz großzügige Freimengen für den privaten Gebrauch. Sehr kurios sind die Abstandsregelungen, die für die zuständigen Behörden einen erheblichen Aufwand verursachen. Das bedeutet in der Praxis: Die Staatsanwaltschaft wird die Polizei wohl mit Maßbändern losschicken müssen, um zu prüfen, ob der Joint auch wirklich mehr als 100 Meter entfernt vom Kinderspielplatz, von Schulen oder Fußgängerzonen geraucht wurde. Drittens war eines der zentralen Versprechen die Eindämmung des Schwarzmarktes. Wir dürften uns, glaube ich, alle einig sein, dass der Zeitraum zwischen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April und der Gründung der ersten Anbauvereinigung im Spätsommer den Schwarzmarkt erst mal angekurbelt hat.

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  8. Zweitens war ein zentrales Argument für die Legalisierung die angebliche Entlastung unserer Justiz. Und auch hier zeigt die Realität leider das glatte Gegenteil. Die völlig unnötige Amnestieregelung hat dazu geführt, dass bundesweit über 210 000 Akten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte manuell überprüft werden müssen. Verfahren müssen nicht nur daraufhin geprüft werden, ob sie unter diese Amnestieregeln fallen, sondern Verfahren müssen in Teilen komplett neu aufgerollt werden. Da geht es um die Frage: Liegt nur ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, oder geht es auch um weitere Straftaten? Wenn das der Fall ist, müssen neue Gesamtstraftaten gebildet werden. Das bedeutet: Die Justiz wird mit Aufgaben belastet, Ressourcen werden verschwendet, die an anderer Stelle natürlich fehlen.

    PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Vor allem wird dieses Gesetz nicht der Schutzpflicht des Staates vor Gesundheitsgefahren und damit erst recht nicht dem Kinder- und Jugendschutz gerecht. Was wollte man mit dem Gesetz erreichen? Gemäß der Gesetzesbegründung sollte die Cannabislegalisierung den Gesundheitsschutz stärken, die Justiz entlasten, den Schwarzmarkt eindämmen und die Organisierte Kriminalität bekämpfen; wir haben schon viel dazu gehört. Aber ich denke, dass genau das Gegenteil eingetreten ist. Und ich möchte das gerne anhand von Zahlen, Daten und Fakten Punkt für Punkt zeigen. Erstens ignoriert dieses Gesetz in einem schon befremdlichen Maße die gesundheitlichen Risiken. Cannabis ist keinesfalls ein harmloses Genussmittel, sondern Studien belegen, dass Cannabiskonsum das Risiko für Angststörungen, Depressionen und Psychosen erheblich steigert.

    PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es waren Wissenschaftler, es waren Experten und vor allem Praktiker aus Justiz, Sicherheit, Gesundheit und Wirtschaft, die eindringlich gewarnt haben: vor den negativen Konsequenzen, vor den trügerischen Zielvorstellungen und vor allem vor den verheerenden Signalen einer Cannabislegalisierung. Die massiven Bedenken zahlreicher Bundesländer – ich rede hier nicht nur von den unionsgeführten Bundesländern – wurden bedauerlicherweise einfach ignoriert. Was von der Bundesregierung als „Meilenstein“ in der Drogenpolitik angepriesen wurde, hat sich in der Praxis schon jetzt, also nach wenigen Monaten, als ein untauglicher Versuch erwiesen. Lieber Kollege Lauterbach, das Gesetz ist leider nicht nur inhaltlich und rechtlich mangelhaft ausgearbeitet worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/201 · 2024-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Helge Lindh für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Antisemitismus greift unsere Demokratie an; da gibt es überhaupt keine Zweifel. Es ist kein Zufall, dass Judenfeindlichkeit in allen extremistischen Phänomenbereichen in ganz unterschiedlicher Intensität verbreitet ist. Wir haben heute die Mittel der wehrhaften Demokratie, aber auch die Pflicht, sie zu nutzen. Hier im Bundestag möchte ich die Frage stellen: Wie können wir verhindern, dass Verfassungsfeinde als Mitarbeiter von Volksvertretern in das Innerste der Demokratie vordringen? In Berlin haben wir uns entschieden, Vorsorge zu treffen, damit Antidemokraten, Antisemiten und sonstige Extremisten keine öffentlichen Gelder erhalten. Dazu brauchen wir eine robuste gesetzliche Regelung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Erinnern heißt Handeln. Das ist die Lehre aus unserer Geschichte, aber zugleich die Maxime für unsere Gegenwart.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Dazu gehört im ersten Schritt, Angriffe auf unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch als Angriffe auf uns selbst, auf unsere Freiheit und auf die Würde unserer gemeinsamen Verfassung zu begreifen. Wir alle tragen Verantwortung, keinen rechtlichen Freiraum für Antisemitismus zu lassen. Ja, ich weiß, das ist eine komplexe Aufgabe, insbesondere – das ist vorhin hier angesprochen worden – wenn es um Meinungsfreiheit geht, um Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit. Aber ich bin fest davon überzeugt: Politik und Gesellschaft müssen diesen schwierigen Balanceakt gehen. Wir in Berlin ertüchtigen gerade das Hochschulgesetz. Was wollen wir mit dem Hochschulgesetz? Wir wollen schwerwiegende Verstöße konsequent ahnden, zum Beispiel, wenn ein Student zusammengeschlagen wird, und das nur, weil er Jude ist.

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  14. Und es ist ebenfalls verstörend wie empörend, dass sowohl auf den Straßen – leider auch in unserer weltoffenen Stadt Berlin – wie auch auf den virtuellen Marktplätzen des Internets neben Bestürzung auch Freude über das Leid der Opfer Ausdruck findet. Doch egal ob offener Antisemitismus, primitiver Judenhass oder pseudointellektuell chiffrierter Antisemitismus: Jede Täter-Opfer-Umkehr und jede Rechtfertigung der Massaker durch die Hamas sind unsäglich und absolut untragbar. Und so darf das Gefühl der Verstörung und Empörung nur der erste Impuls für uns alle sein, der uns zur weiteren Handlung bewegt; denn die Abscheu allein ist nichts wert, wenn sie ohne Bekenntnis bleibt, und das Bekenntnis ist wirkungslos ohne weitere Tat.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Die Vernichtungslager des sogenannten Dritten Reiches stehen für den tiefen moralischen Abgrund, in dem antisemitischer Rassismus einst zu Völkermord führte. Die Bundesrepublik begreift sich und ihre Institutionen seither als einen radikalen Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Erinnerung an deren Verbrechen ist ihr moralischer Anspruch und der Schutz der Menschenwürde ihr vornehmster Auftrag. Artikel 1 unserer Verfassung, die dieses Jahr ihr 75-jähriges Bestehen feiert, ist das ewige Versprechen, dass alle Staatsgewalt nie mehr gleichgültig gegenüber Verbrechen an der Menschlichkeit sein darf. Aus diesem Grunde ist es so verstörend wie empörend, dass die barbarischen Terrorakte der Hamas erneut einen antisemitischen Vernichtungswillen manifestieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. In seiner langen wie unheilvollen Geschichte zeigt der Judenhass viele, viele hässliche Gesichter, sei es im religiös begründeten Antijudaismus oder im politisch und ökonomisch motivierten Antisemitismus, die dem jüdischen Volk wahlweise Wucher, Ausbeutung oder gleich die Weltherrschaft andichten, im sekundären und antizionistischen Antisemitismus, der die Erinnerungskultur diffamiert und verächtlich macht, und letztlich im rassistischen Antisemitismus, der Juden nach dem Leben trachtet. Ja, der Antisemitismus erfand über viele Jahrhunderte viele Gründe für seinen Hass. Aber er fand nicht eine schlüssige Begründung, die ihn auf ein legitimes Fundament stellen könnte. In Wahrheit ist der Antisemitismus die älteste und hartnäckigste Verschwörungstheorie.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Diese bittere Klage über das damalige Versagen, über die Passivität und Duldung des Undenkbaren adressiert an uns alle hier erstens die Mahnung, die Schuld nicht allein bei den Tätern von Rassismus und Menschenhass abzuladen, sondern sie auch bei der schweigenden Mehrheit zu suchen, die sie gewähren lässt, und zweitens den Auftrag an uns, Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung für die Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland, statt sie nur zu beschwören. Antisemitismus ist keine Herausforderung für Jüdinnen und Juden, sondern eine Schande derjenigen Gesellschaft, die ihn hervorbringt.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hannah Arendt hat im Jahre 1964 großen Wert auf die präzise Benennung dessen, was die Juden wirklich tief erschüttern sollte, gelegt. Ich zitiere: „Man denkt heute oft, daß der Schock der deutschen Juden 1933 sich damit erklärt, daß Hitler die Macht ergriff. Nun … kann ich sagen, daß das ein kurioses Mißverständnis ist. … Daß die Nazis unsere Feinde sind – mein Gott, wir brauchten doch … nicht Hitlers Machtergreifung, um das zu wissen! … … Das Problem … war doch nicht etwa, was unsere Feinde taten, sondern was unsere Freunde taten.“ Das Problem war also, was unsere Freunde taten.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD