Lars Ehm
CDU/CSU · Germany
“Das heißt, wir gehen weg von einer pauschalen Pflicht, hin zu einer risikobasierten Pflicht. Wir entlasten unsere Betriebe und erhalten starken Arbeitsschutz. Das ist moderne Arbeitsmarktpolitik, das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung.”
“Wir schaffen Freiräume und stärken unternehmerische Eigenverantwortung, und das unter Erhalt eines starken Arbeitsschutzes für die Beschäftigten. Denn eines ist klar: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe.”
“Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten schaffen wir die verpflichtende Bestellung ab, und für solche mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzen wir sie auf einen Sicherheitsbeauftragten. Diese Änderungen erschließen ein Entlastungspotenzial von rund 123 000 Sicherheitsbeauftragten in den kleinen und mittleren Betrieben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Beratung der Durchsetzung der EU-Verordnung beraten wir heute abschließend auch eine wichtige, von der Regierungskoalition forcierte Anpassung im SGB VII.”
“Es würde Marktzutritt erschweren, kleinere Anbieter verdrängen und am Ende womöglich genau die Vielfalt und Flexibilität zerstören, die viele Beschäftigte bewusst suchen. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe, konsequente und ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie.”
“Genau deshalb müssen wir heute sauber unterscheiden zwischen einem berechtigten Schutzanliegen und einem falschen gesetzlichen Instrument; denn die Fraktion Die Linke fordert ein pauschales Direktanstellungsgebot für plattformgebundene Essenslieferdienste, faktisch ein Verbot von Selbstständigen und Subunternehmern in diesem Bereich.”
The complete record
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“Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ricarda Lang.”
“Das heißt, wir gehen weg von einer pauschalen Pflicht, hin zu einer risikobasierten Pflicht. Wir entlasten unsere Betriebe und erhalten starken Arbeitsschutz. Das ist moderne Arbeitsmarktpolitik, das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Wir vertrauen den Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen, und geben ihnen gleichzeitig die Flexibilität, die sie brauchen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Arbeitsplätze zu sichern. Ich danke der Kollegin Glöckner und dem Kollegen Dieren ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft sind keine Gegensätze, im Gegenteil: Sie bedingen einander. Nur gesunde und sichere Arbeitsplätze sichern langfristig den Wohlstand in Deutschland.”
“Wir schaffen Freiräume und stärken unternehmerische Eigenverantwortung, und das unter Erhalt eines starken Arbeitsschutzes für die Beschäftigten. Denn eines ist klar: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe. Jeder Arbeitgeber muss auch künftig entsprechend handeln, wenn die Gefährdungsbeurteilung ihm dies vorgibt. Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass eine erhöhte Gefährdung besteht – etwa aufgrund besonderer Risiken, spezifischer Arbeitsbedingungen oder erhöhter Unfallgefahren –, muss der Unternehmer entsprechend handeln, und zwar auch dann – und das ist das Entscheidende –, wenn der Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat.”
“Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten schaffen wir die verpflichtende Bestellung ab, und für solche mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzen wir sie auf einen Sicherheitsbeauftragten. Diese Änderungen erschließen ein Entlastungspotenzial von rund 123 000 Sicherheitsbeauftragten in den kleinen und mittleren Betrieben. Die Beschäftigten können wieder vollumfänglich ihren regulären Aufgaben nachgehen, und unsere Unternehmen sparen so rund 135 Millionen Euro im Jahr. Das ist ein Baustein einer Entlastung unserer Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit. Meine Damen und Herren, die Fokussierung auf eine risikobasierte Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist eine kluge Priorisierung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Beratung der Durchsetzung der EU-Verordnung beraten wir heute abschließend auch eine wichtige, von der Regierungskoalition forcierte Anpassung im SGB VII. Die vorgesehene Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bislang 20 auf künftig 50 Beschäftigte ist ein wichtiger Schritt hin zu zielgerichtetem Arbeitsschutz und zu einer spürbaren Entlastung unserer Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Unternehmen mit 20 oder weniger Beschäftigten müssen auch weiterhin grundsätzlich keine Sicherheitsbeauftragten bestellen.”
“Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Stephan das Wort erteilen.”
“Es würde Marktzutritt erschweren, kleinere Anbieter verdrängen und am Ende womöglich genau die Vielfalt und Flexibilität zerstören, die viele Beschäftigte bewusst suchen. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe, konsequente und ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie. Wer abhängig beschäftigt ist, muss als Arbeitnehmer gelten – mit allen Rechten. Und wir brauchen eine stärkere Durchsetzung bestehenden Rechts. Wir sind ein Rechtsstaat. Oft scheitert es nicht an fehlenden Vorschriften – davon haben wir in der Regel genug –, sondern an mangelnder Kontrolle. Der Antrag der Linken setzt auf ein pauschales Verbot in nur einer Branche. Das ist Symbolpolitik. Wir wollen echte Verbesserungen für die Beschäftigten durch durchsetzbares Recht und eine europaweit einheitliche Regelung. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.”
“Damit wird nämlich die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses bei Plattformen, die wesentliche Kontrolle über Arbeitszeit, Verhalten oder Entlohnung ausüben, eingeführt. Diese Vermutung ist national auszugestalten, also von uns, und geht mit einer verlagerten Beweislast zulasten der Plattformen einher. Wer faktisch Arbeitgeber ist, soll sich rechtlich nicht länger hinter Vertragskonstruktionen verstecken können. Genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, trifft doch den Kern des Problems, ohne gleich ganze Organisationsformen pauschal zu verbieten. Der Antrag der Linken geht weit darüber hinaus. Ein generelles Verbot von Selbstständigen und Subunternehmern würde nicht nur Missbrauch vorbeugen, sondern auch legitime und funktionierende Strukturen treffen.”
“Sicher nicht dadurch, indem wir vorsorglich jede Form arbeitsteiliger Organisation verbieten. Zumal, meine Damen und Herren – das ist das ganz Entscheidende an dieser Stelle –, eine zielgerichtete Lösung im Raum steht. Auf europäischer Ebene ist längst gehandelt worden: mit Vorlage der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, die maßgeblich vom CDU-Europaabgeordneten und CDA-Bundesvorsitzenden Dennis Radtke vorangetrieben wurde. Sie ist bis Ende 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Ein Gesetzentwurf dürfte uns daher noch in diesem Jahr erreichen. Das ist dann ein echter Gamechanger für die Beschäftigten in der plattformgebundenen Lieferdienstbranche und schützt zugleich ehrliche Unternehmen. Die Richtlinie gibt einen klaren Rahmen vor, um die Missstände anzugehen.”
“Genau deshalb müssen wir heute sauber unterscheiden zwischen einem berechtigten Schutzanliegen und einem falschen gesetzlichen Instrument; denn die Fraktion Die Linke fordert ein pauschales Direktanstellungsgebot für plattformgebundene Essenslieferdienste, faktisch ein Verbot von Selbstständigen und Subunternehmern in diesem Bereich. Das ist kein zielgerichteter Eingriff gegen Missbrauch. Das ist stumpf ein flächendeckendes Strukturverbot für ein gesamtes Geschäftsmodell. Und das halten wir für falsch. Es gibt problematische Entwicklungen, denen wir jetzt wirksam etwas entgegensetzen müssen. Es gibt Konstruktionen, die offensichtlich darauf zielen, Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wie stellen wir Verantwortung rechtssicher fest und setzen bestehende Rechte durch?”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand, der den Begriff der sozialen Marktwirtschaft ernst nimmt, will ausbeuterische Arbeitsbedingungen, verteidigt Scheinselbstständigkeit oder Lohndumping. Wenn Fahrerinnen und Fahrer faktisch weisungsgebunden arbeiten, dann müssen sie auch den Schutz von Beschäftigten genießen. Ich vermute, viele von uns haben schon einmal Essen bestellt. Gerade deshalb tragen wir Verantwortung, dass hinter der bequemen Bestellung faire Arbeitsbedingungen stehen, aber mit Regeln, die tragen, und nicht mit Symbolpolitik.”
“Denn eines ist klar: Die Würde des Menschen ist nicht verhandelbar, Bürokratie schon. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Ricarda Lang das Wort erteilen.”
“Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen sicherstellen, dass künftige Regelungen dort ansetzen, wo Risiken tatsächlich bestehen und nicht pauschal ganze Branchen oder Unternehmensgrößen unter Generalverdacht stellen. Denn unser Ziel ist, den wirksamen Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, insbesondere unseres Mittelstandes, zu bewahren. Unsere Politik folgt dabei drei klaren Prinzipien: Verantwortung dort, wo sie getragen werden kann, Sorgfalt vor Schnelligkeit und Bürokratie abbauen, nicht Verantwortung abschaffen. Das ist christlich-soziale Politik in der Praxis. Wir übernehmen Verantwortung, ohne Unternehmen und Beschäftigte mit Bürokratie zu erdrücken.”
“Und genau darauf, auf die Ahndung dieser menschenrechtlichen Verstöße, kommt es an. Das schafft Rechtssicherheit und Entlastung für die Betriebe und zugleich Raum für echte Verantwortung. Diese Korrektur ist übrigens kein Rückzug aus sozialer Verantwortung, sondern aus ökonomischer Vernunft geboten und zum Abbau von Bürokratie notwendig. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch klar sagen: Wir verbessern Verantwortung; wir schaffen sie nicht ab. Dabei ist eines klar: Dieses nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist eine Übergangsregelung, die mit Blick auf die CSDDD unserer Wirtschaft nicht erst morgen hilft, sondern sie schon heute entlastet. Ziel ist es aber, im nächsten Schritt – vollzugsfreundlich und bürokratiearm – ein neues Gesetz zur Unternehmensverantwortung in Umsetzung der EU-Richtlinie zu gestalten.”
“Der Antrag der Fraktion Die Linke allerdings geht genau in die entgegengesetzte Richtung: noch mehr Pflichten, noch mehr Bürokratie, vor allem für den Mittelstand, ohne dass dadurch ein zusätzlicher realer Schutz von Menschenrechten erkennbar wäre. Verantwortung entsteht nicht durch Aktenordner. Unser Ziel ist es, den Schutz von Menschenrechten entlang der Lieferkette zu wahren, ohne die Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Deshalb haben wir gehandelt. Mit der aktuellen Übergangsregelung entlasten wir die Unternehmen gezielt, bis eine neue Regelung in Umsetzung der CSDDD geschaffen ist. Konkret heißt das: Die bisherigen Berichtspflichten des Lieferkettengesetzes entfallen – Unternehmen werden von rein formalen Vorgaben befreit –, und Sanktionen konzentrieren sich auf tatsächliche menschenrechtliche Verstöße.”
“Und wir dürfen uns dieser Verantwortung nicht entziehen, so wie es der Antrag der AfD fordert. Freier Handel und Menschenrechte sind kein Widerspruch. Sie gehören zusammen. Wir müssen allerdings ehrlich bilanzieren: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner bisherigen Ausgestaltung hat gezeigt, wie gute Absichten in übermäßige Bürokratie umschlagen können. „Gut gemeint“ ist nicht automatisch „gut gemacht“. Und viele Betriebe, insbesondere Mittelständler und Familienunternehmen, wurden überfordert. Der administrative Aufwand war enorm, der tatsächliche Nutzen nicht immer messbar. Das Ergebnis war nicht mehr Verantwortung, sondern meist mehr Aufwand und mehr Bürokratie. Aus diesen Erfahrungen muss Politik lernen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verantwortung in einer globalisierten Welt heißt nicht: immer mehr Vorschriften. Verantwortung heißt, dort wirksam zu handeln, wo Einfluss tatsächlich besteht. Genau davon lässt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz leiten. Deutsche Unternehmen tragen Verantwortung für ihre Beschäftigten, für ihre Waren und für die Achtung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten; dazu stehen wir ausdrücklich. Aber ebenso klar ist für uns: Verantwortung entsteht nicht durch Papierberge und Berichtspflichten, sondern durch praktikable Regeln. Mit einer Importquote von knapp 40 Prozent haben deutsche Unternehmen erheblichen Einfluss auf internationale Lieferketten. Diesen Einfluss dürfen wir nicht kleinreden.”
“Deshalb ist dieses Gesetz ein klares Bekenntnis zu unserem hohen Schutzniveau, zu fairen Märkten und zu einer starken Industrie in Deutschland. Es zeigt, Deutschland bleibt ein Land, in dem Sicherheit kein Luxus ist, sondern ein Recht. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz setzen wir ein Zeichen für Qualität, Verantwortung und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Corinna Rüffer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Deshalb sagen wir als Union klar: Dieses Gesetz ist ein Schutzinstrument. Es sichert faire Wettbewerbsbedingungen und verhindert, dass seriöse Unternehmen durch Billigimporte verdrängt werden. Wir schaffen einheitliche Regeln, ohne überflüssige Belastungen zu erzeugen. Wir stärken die Marktüberwachung, ohne die Wirtschaft zu lähmen. Und wir halten an dem fest, was Deutschland im Kern ausmacht: Qualität, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Der entscheidende Punkt ist: Wenn wir bei der Produktsicherheit nachlassen, verlieren wir nicht nur Sicherheit, wir verlieren auch Vertrauen, und Vertrauen, das ist der teuerste Rohstoff unserer Wirtschaft, ein Rohstoff, den wir uns mit „made in Germany“ über Jahrzehnte erwirtschaftet haben.”
“Besonders wichtig ist das bei Produkten, bei denen Sicherheit nicht verhandelbar ist: bei Maschinen, bei Aufzügen, bei Druckbehältern und beim Spielzeug, das Kinder täglich in die Hand nehmen. Hier braucht es klare, nachvollziehbare und vor allem wirksame Regeln. Dieses Gesetz schafft sie. Lassen Sie mich an dieser Stelle verdeutlichen, worum es im Kern geht. Sichere Produkte sind wie Ampeln in einer Stadt. Man bemerkt erst, wie unverzichtbar sie sind, wenn sie ausfallen, und dann kann es zu spät sein. Diese unsichtbare Ordnung, diese Selbstverständlichkeit ist eine der größten Stärken unseres Landes, und sie gerät unter Druck, wenn der Markt mit minderwertigen, unsicheren Produkten überschwemmt wird. Das schadet Verbrauchern, das schadet verantwortungsvollen Herstellern, und es schwächt unseren Wirtschaftsstandort.”
“Wir stehen heute im Spannungsfeld von globalen Lieferketten, wachsender Importkonkurrenz und einer europäischen Verordnung, die seit Dezember 2024 unmittelbar gilt. Die zentrale Frage lautet: Gelingt es uns, europäische Vorgaben, wirtschaftliche Realität und unsere deutschen Qualitätsansprüche in Einklang zu bringen? Und der vorliegende Gesetzentwurf beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Er schafft Ordnung und Verlässlichkeit, weil er die neuen europäischen Regeln sauber in unser nationales Recht integriert. Er bringt Zuständigkeiten, Verfahren und Pflichten in eine Linie, die praxistauglich ist: für Verbraucher, für Unternehmen und für die Marktüberwachung.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein Produkt, ein Spielzeug, ein Gerät, ein Werkzeug, und jedes Mal müssten Sie ernsthaft daran zweifeln, ob es sich dabei um etwas Sicheres handelt. So ein Alltag wäre nicht nur unbequem, es wäre ein Bruch mit einem Wert, auf dem unser Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell basiert: auf Vertrauen. Vertrauen in Produkte bedeutet Vertrauen in den Markt. Und ohne Vertrauen in seine Produkte verliert ein Land seine wirtschaftliche Stärke. Genau hier setzt das Gesetz an, über das wir heute beraten. Produktsicherheit ist kein technisches Detail, sie ist ein Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft, ein stilles Versprechen an die Menschen in diesem Land, dass sie sich auf das verlassen können, was ihnen angeboten wird.”
“Lassen Sie uns Ihnen mit Respekt statt mit Phrasen – und mit Lösungen statt mit Ideologien begegnen! Sie müssen trotzdem zum Ende kommen. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Peter Bohnhof für die AfD-Fraktion.”
“Übrigens: Um Sendungen ergonomisch zu greifen, müssen Mitarbeiter geschult werden; da stehen die Arbeitgeber in der Pflicht. Und lassen Sie mich an dieser Stelle auch einmal sagen: Es steht – anders als oft behauptet – im vitalen Interesse der Arbeitgeber in diesem Lande, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund sind. Und deshalb ist es auch in ihrem Interesse, sie entsprechend zu schulen. Aber auch arbeitswissenschaftlich wird beim Thema Pakete häufig ein Kontextbezug vorgeschlagen – und eben nicht pauschalierte Grenzwerte. Das zeigt: Starre gesetzliche Regelungen sind häufig nicht so zielführend, wie sie klingen. Deshalb, meine Damen und Herren: Paketzustellerinnen und Paketzusteller tragen Tag für Tag ein Stück weit Pakete, aber auch Verlässlichkeit und Verantwortung in diesem Land. Sie müssen zum Ende kommen, bitte.”
“Der Antrag nennt hohe Krankenstände und körperliche Belastungen in der Kurierversorgung. Ja, diese Problematik ist real, und wir müssen sie ernst nehmen. Aber wer ernsthaft etwas ändern will, muss mehr tun, als nur gesetzliche Verbote zu fordern. Was wir stattdessen brauchen, sind mehr betriebliche Gesundheitsförderung, klare Kontrollstrukturen, die konsequente Ahndung von Verstößen, eine Stärkung der Tarifbindung und Mitbestimmung in der Branche – nicht Symbolpolitik, sondern sachbezogene Politik und Kontrolle derselben. Drittens: das Zweipersonenprinzip bei Paketen über 20 Kilogramm. Ja, schwere Pakete sind eine enorme Belastung. Gerade deshalb nutzen die Paketzusteller vorhandene technische Hilfsmittel wie Rollwagen, Sackkarren und Hebehilfen.”
“Die Existenz der Subunternehmer muss man allerdings kritisch betrachten, und im Zweifel bevorzugen auch wir tarifgebundene, feste Anstellungen. Gleichzeitig setzen wir uns in der Union auch mit dem wirtschaftlichen Erfordernis solcher Strukturen in einer Branche mit saisonalen Schwankungen auseinander. Daher gilt es, pragmatisch Politik im Sinne der Arbeitnehmer zu gestalten. Genau deswegen haben wir jüngst an dieser Stelle als Koalition das Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft entfristet – eben um Problemen und Missbrauch in der Branche entgegenzuwirken. Wir sind da in einem Spannungsverhältnis: Wir wollen Arbeitnehmerrechte schützen, dabei aber gleichzeitig die notwendige Flexibilität in einer Branche ermöglichen. Zweitens: die gesundheitlichen Belastungen der Beschäftigten in der Branche.”
“Denn, meine Damen und Herren, Arbeitsschutz braucht vernünftig gesetztes und konsequent weiterentwickeltes und kontrolliertes Recht. Was er nicht braucht, sind ideologisierte Verbote und starre Regulierungen. Der Antrag der Linkspartei behauptet, die große Lösung liege in pauschalen Verboten und staatlicher Regulierung bis ins letzte Detail. Wer so argumentiert, vereinfacht eine hochkomplexe Realität. Und wer die betriebliche Machbarkeit der Vorschläge nicht bedenkt, der gefährdet am Ende den Arbeitsplatz genau der Menschen, deren Schutz er vorgibt erreichen zu wollen. Schauen wir uns das nüchtern an: Erstens. Die Rolle der Subunternehmer bei der Paketzustellung gilt es differenziert zu betrachten. Für die Inanspruchnahme flexibler Arbeitsmodelle gibt es gerade zu Stoßzeiten, wie beim Weihnachtsgeschäft, Gründe.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Und auch ein herzlicher Gruß an die anwesenden Paketzustellerinnen und Paketzusteller unter den Besuchern! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Adventszeit. Frühmorgens, es regnet, es ist dunkel; ein Lieferwagen, über 200 Pakete, Termindruck, alles muss pünktlich raus: So sieht der Alltag Tausender Paketzustellerinnen und Paketzusteller in Deutschland aus. Diese Paketfahrerinnen und -fahrer verdienen unseren Respekt für einen herausfordernden Job – insbesondere in dieser Zeit. Und sie verdienen Schutz. Diesen Schutz gewähren ihnen bestehende Gesetze. Und ich sage ganz deutlich: Wir sind auch weiterhin in der Diskussion, um Regelungen überlegt und pragmatisch weiterzuentwickeln.”
“Was passiert mit Kindern? Was passiert mit Menschen, die nicht ausreisen können? Dazu steht kein Wort im Antrag: keine Alternativen, keine Lösungen, kein konstruktiver Vorschlag und damit kein Interesse an einer verantwortungsvollen Gestaltung der Migrationspolitik. Meine Damen und Herren, auch wir als Union haben in der Vergangenheit uns mit dem Thema befasst. Wir wissen, dass Sozialleistungen neben anderen Faktoren Anreize setzen können. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, aber mit Maß und Mitte. Wir wollten nie eine komplette Abschaffung der Analogleistungen; denn unser Ziel war Ordnung und nicht Destruktion. Die Wirkung einer neuen Migrationspolitik sehen wir derzeit in Zahlen. Die Ausgaben für Analogleistungen sinken seit Jahren. Auch die Zahl der Asylerstanträge ist deutlich rückläufig.”
“Wer seiner Ausreisepflicht rechtsmissbräuchlich nicht nachkommt, der bekommt keine Analogleistungen. Das ist eine harte Sanktion, meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlich durchaus hinterfragt wird, weil hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zu einer Leistungsabsenkung führt – unter ein Niveau, das als existenzsichernd für einen längeren Aufenthalt angesehen wird. Daraus ergibt sich die Frage – und das ist jetzt entscheidend –, ob die generelle Abschaffung der Analogleistungen verfassungsgemäß sein kann. Ich würde sagen, nein; denn wenn der Ausschluss bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten als problematisch angesehen wird, ist es die generelle Abschaffung erst recht. Der Antrag der AfD lässt außerdem viele Fragen offen. Was soll denn passieren, wenn die Analogleistungen gestrichen werden? Was passiert mit Kranken?”
“Ansonsten bekommt er gar keine Analogleistungen. Meine Damen und Herren, genau darauf kommt es doch an: Wer sich an Regeln hält, der soll auch besser dastehen. Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir auch nicht übersehen, dass viele Menschen, die unter das AsylbLG fallen, nun mal realistisch gesehen länger in Deutschland bleiben, sei es wegen langwierigerer Verfahren oder fehlender Rückführungsoptionen. Es ist daher richtig, ihnen nach einer gewissen Zeit – wir sind hier 2024 bereits von 18 auf 36 Monate gegangen – eine grundsätzlichere soziale Stabilität zu gewähren, und zwar nicht unkontrolliert, sondern eben klar geregelt und an Bedingungen geknüpft. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, ich möchte fortfahren.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abschaffen. Ich sage für unsere Fraktion ganz deutlich: Das ist keine gute Idee. Ich sage klar: Für diese Leistungen gibt es Gründe, und dies nicht, weil wir Leistungsausweitung wollen, sondern weil wir klare Regeln, Verlässlichkeit und Ordnung im System brauchen. Analogleistungen sind nämlich kein Geschenk, sie sind kein Automatismus. Analogleistungen, meine Damen und Herren, setzen eben gerade voraus, dass die betreffenden Personen über längere Zeit in unserem Land sind und dass sie – und das ist jetzt ganz besonders wichtig – sich rechtskonform verhalten haben. Der Leistungsempfänger darf seinen Aufenthalt nicht absichtlich verlängert haben, und er darf den Vollzug der Ausreisepflicht nicht aktiv behindert haben.”
“Sie ist der Maßstab, an dem sich Verantwortung, Vertrauen und Sorgfalt messen lassen. Jede Regel, die wir in diesem Gesetz festschreiben, ist ein Schutzschild, der Menschen vor gefährlichem Billigschrott schützt und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort stärkt. Lassen Sie uns diesen Schutz ernst nehmen: mit Nachdruck, mit Weitsicht und mit dem festen Willen, dass Sicherheit kein Luxus ist, sondern ein grundsätzliches Recht. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Ricarda Lang das Wort erteilen.”
“Wir konkretisieren Marktüberwachung und Kennzeichnung, denn Produkte made in Germany stehen weltweit für Qualität. Diese Stärke sichern wir, indem wir Verfahren vereinfachen und überflüssige Bürokratie vermeiden. So bleibt unser Standort wettbewerbsfähig, und Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin auf sichere, geprüfte Produkte verlassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Produktsicherheit ist eben kein Randthema, wie der eine oder andere vielleicht meint. Sie ist ein Baustein unserer wirtschaftlichen Stabilität. Mit diesem Gesetzentwurf bereiten wir uns auf neue Herausforderungen vor, stärken die Handlungsfähigkeit des Staates und setzen ein klares Zeichen für Verlässlichkeit und Verantwortung. Wir dürfen Produktsicherheit nicht als lästige Pflicht abtun.”
“Das zeigt: Der Staat sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen, auf die sich Unternehmen, Händler und Verbraucher gleichermaßen verlassen können. Wenn wir diese Sicherheit ernst nehmen, investieren wir in Lebensqualität, in Gesundheit und in das Fundament unserer Gesellschaft. Die Europäische Union hat ihre Richtlinien überarbeitet. Diese Anpassungen übertragen wir nun in nationales Recht, präzise und rechtssicher. Damit sorgen wir für klare Zuständigkeiten, vereinheitlichte Verfahren und einheitliche Standards. Das schafft Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Planbarkeit für unsere Betriebe. Ich gestehe es zu: Es geht nicht um spektakuläre Neuerungen, sondern um das, was Deutschland auszeichnet: Gründlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sichere Produkte sind kein Luxus. Sie sind eine Errungenschaft des Verbraucher- und Arbeitsschutzes und die Grundlage für Vertrauen: Vertrauen in das Funktionieren unserer Wirtschaft, unserer Unternehmen und unseres Staates, der für Ordnung und Verlässlichkeit steht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir dieses Vertrauen. Wir modernisieren das Produktsicherheitsgesetz und passen es an die neuen europäischen Vorgaben an: klar, praxisnah und verantwortungsvoll. Produktsicherheit ist mehr als Kontrolle. Sie ist Vertrauen; sie ermöglicht, dass Märkte funktionieren, dass Innovationen wachsen können, ohne dass Menschen Angst haben müssen. Ein Produkt, das heute sicher ist, stärkt nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Wirtschaft.”
“– Das ist das Problem, das man erst einmal lösen muss, wenn man die Menschen aus der Ukraine tatsächlich vermehrt und nachhaltig in den Arbeitsmarkt bringen will. Darüber muss man sich natürlich keine Sorgen machen, wenn man die Menschen eigentlich gar nicht in den Arbeitsmarkt bringen will, sondern wenn die schlichte und eigentliche Intention des Antragstellers ist, die Menschen zum Verlassen des Landes zu bewegen. Den Eindruck bekommt man, wenn man Ihren Antrag liest. Unser Ziel als Koalition ist ein durchdachter rechtskonformer Kurswechsel mit besonderem Fokus auf Motivation zur und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Der Antrag der AfD hingegen ist einmal mehr ein populistischer Schnellschuss für das Schaufenster. Deshalb lehnen wir ihn ab. Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Jan Feser.”
“Bundesministerin Bärbel Bas hat gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales – da waren auch Sie anwesend – klargestellt, dass ihr Haus die Umsetzung nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages bereits auf dem Schirm hat. Die Ministerin hat zugleich darauf hingewiesen, dass hierbei „schnell gemacht“ im Zweifel „nicht gut gemacht“ ist. Denn die Rückkehr zum AsylbLG ist verwaltungstechnisch und bezüglich einer verfassungskonformen Umsetzung sehr herausfordernd; insbesondere aber die gewünschte Arbeitsmarktintegration ist beim AsylbLG der Knackpunkt. Hier stehen dann nicht mehr die Instrumente der Arbeitsmarktintegration wie beim Bürgergeld zur Verfügung: Wer berät hier? Wer unterstützt hier?”
“Sie stellen nun diesen Antrag, obwohl Sie wissen, dass die neue Bundesregierung das Thema bereits auf der Agenda hat. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht aus guten Gründen die Rückkehr zum Normalzustand für die Geflüchteten aus der Ukraine vor. Das steht im Koalitionsvertrag. Und die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass es zukünftig erst einmal kein Bürgergeld bzw. keine Grundsicherung mehr für Neuankömmlinge aus der Ukraine geben wird. Stattdessen: Asylbewerberleistungen, gekoppelt mit einer Arbeitserlaubnis und einer zügigen Anerkennung von Berufsabschlüssen. Worum geht es Ihnen also? Offensichtlich nicht um die Sache, sondern einmal mehr um die Schlagzeile.”
“Zudem ist das grob falsch. Die meisten geflüchteten Ukrainer sind Frauen und Kinder. Sie schreiben im Übrigen kein Wort darüber, warum diese Menschen eigentlich zu uns kommen und warum seinerzeit das Parlament die außergewöhnliche Regelung des Rechtskreiswechsels für ukrainische Kriegsflüchtlinge beschlossen hat. Worum geht es konkret? Seit Juni 2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach SGB II oder SGB XII, also Bürgergeld oder Sozialhilfe. Diese Entscheidung wurde damals von der Ampel getroffen, aber von der CDU/CSU grundsätzlich mitgetragen. Warum? Weil es um schnelle Hilfe ging, um Integration von Anfang an und weil das SGB II – bei allen Schwächen – etablierte Instrumente zur Arbeitsmarktintegration bietet.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD, den wir gerade beraten, kommt dem einen oder anderen sicher bekannt vor. Kein Wunder; denn die AfD hat diesen Antrag in nahezu identischer Form bereits im Oktober 2024 eingebracht. Heute also der zweite Versuch. Gleicher Inhalt, gleiche Stoßrichtung, gleiche Absicht: Spalten statt sinnvoll gestalten. Umso wichtiger ist es, diesen Antrag nicht nur formal zurückzuweisen, sondern politisch einzuordnen. Da hilft bereits ein Blick in den zweiten Absatz des Antrages der AfD – ich zitiere –: „[…] viele wünschen sich ein besseres Leben oder wollen nicht zum Wehrdienst eingezogen werden.“ Dieser Blick auf die Menschen, die als Flüchtlinge eines brutalen Angriffskrieges mitten in Europa zu uns kommen, entlarvt die wahre Intention Ihres Antrages.”