Lutz Brinkmann
CDU/CSU · Germany
“Wer das nicht tut, soll zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Wenn fehlende Sprachkenntnisse die Vermittlung verhindern, soll die Verpflichtung zum Integrationskurs erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klares Signal: Schutz ja, aber auch Mitwirkung, und zwar ab dem ersten Tag. Zweitens.”
“Mit diesem Rechtskreiswechsel setzen wir eine Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages um und stellen für neu einreisende Schutzberechtigte die Gleichbehandlung mit anderen Schutzsuchenden wieder her. Wer nach dem 1. April 2025 zu uns gekommen ist, erhält bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.”
“Der Entwurf sieht Übergangsregeln vor, damit laufende Bewilligungen nicht massenhaft aufgehoben werden müssen und damit keine Leistungslücken entstehen. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten ist ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung vorgesehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es heute nicht nur um die erste Beratung der neuen Grundsicherung, sondern auch um den Rechtskreiswechsel der Ukrainer von der Grundsicherung ins Asylbewerberleistungsgesetz.”
“Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befürworten diesen Entwurf, weil er Ordnung schafft, Integration einfordert und wir zur Regelanwendung zurückkehren. Für neu einreisende Schutzberechtigte endet damit der Sonderweg, der 2022 als Ausnahmeregelung eingeführt wurde.”
“Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 und 2022 eindeutig entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland. Es darf nicht aus migrationspolitischen Gründen unterschritten werden.”
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“Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befürworten diesen Entwurf, weil er Ordnung schafft, Integration einfordert und wir zur Regelanwendung zurückkehren. Für neu einreisende Schutzberechtigte endet damit der Sonderweg, der 2022 als Ausnahmeregelung eingeführt wurde. In den Beratungen werden wir darauf dringen, dass die Schnittstellen zur Arbeitsvermittlung reibungsarm laufen und dass Bund, Länder und Kommunen bei den Kosten fair miteinander umgehen. Packen wir es an!”
“Der Entwurf sieht Übergangsregeln vor, damit laufende Bewilligungen nicht massenhaft aufgehoben werden müssen und damit keine Leistungslücken entstehen. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten ist ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung vorgesehen. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen und ehrlich sein: Es gibt Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen, sowohl finanziell als auch administrativ. Der Gesetzentwurf beziffert die Mehrausgaben für Länder und Kommunen und benennt den zusätzlich laufenden Erfüllungsaufwand. Gleichzeitig entstehen im System der Grundsicherung Minderausgaben. Daraus folgt ein klarer Auftrag: Die zugesagte Entlastung muss so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich auch bei den Kommunen ankommt.”
“Wer das nicht tut, soll zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Wenn fehlende Sprachkenntnisse die Vermittlung verhindern, soll die Verpflichtung zum Integrationskurs erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein klares Signal: Schutz ja, aber auch Mitwirkung, und zwar ab dem ersten Tag. Zweitens. Der Stichtag muss im Vollzug rechtssicher funktionieren. Der Gesetzentwurf knüpft deshalb nicht an eine Einreise an, sondern an die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder bei Beantragung an die erstmalige Ausstellung der entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Das ist juristisch sauber und praxistauglich. Und drittens. Wir müssen die Umsetzung für Länder und Kommunen beherrschbar machen, gerade im ländlichen Raum wie bei mir im Osnabrücker Land mit eher niedrigen Fallzahlen.”
“Mit diesem Rechtskreiswechsel setzen wir eine Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages um und stellen für neu einreisende Schutzberechtigte die Gleichbehandlung mit anderen Schutzsuchenden wieder her. Wer nach dem 1. April 2025 zu uns gekommen ist, erhält bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei sind für mich drei Dinge wichtig: Erstens. Es bleibt beim sofortigen Arbeitsmarktzugang, und der Anspruch auf Gesundheitsversorgung wird angepasst. Zugleich ist klar, dass sich mit dem Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz der Leistungsrahmen verändert und die begonnenen Verfahren sauber in Übergangsregeln abgesichert werden müssen. Neu ist, dass sich arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte unverzüglich um Arbeit bemühen müssen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es heute nicht nur um die erste Beratung der neuen Grundsicherung, sondern auch um den Rechtskreiswechsel der Ukrainer von der Grundsicherung ins Asylbewerberleistungsgesetz. Seit dem russischen Angriffskrieg haben in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz gefunden. Viele arbeiten, zahlen ein, lernen Deutsch, sind Teil unserer Gesellschaft geworden. Das verdient Anerkennung. Es ist auch ein Erfolg der Kommunen, der Ehrenamtlichen und der Unternehmen. Gleichzeitig gilt: Ein solidarischer Staat braucht nachvollziehbare Regeln, die tragfähig sind – auch für die Akzeptanz vor Ort.”
“Dieser Antrag löst also kein einziges der wirklichen Probleme. Er ist eine Überschrift ohne Substanz. Wir als Union stehen für eine Politik, die irreguläre Migration begrenzt, Rückführungen durchsetzt, Fehlanreize reduziert, die Kommunen stärkt und dabei das Grundgesetz achtet. Das ist, was die Menschen und die Verantwortlichen in unseren Kommunen erwarten – bei uns im Osnabrücker Land und in ganz Deutschland. Genau deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Hans-Jürgen Goßner für die AfD-Fraktion.”
“Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 und 2022 eindeutig entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland. Es darf nicht aus migrationspolitischen Gründen unterschritten werden. Eine pauschale Streichung der Analogleistungen für langjährig Geduldete, wie von der AfD gefordert, würde sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit führen. Das, was Sie hier fordern, ist nicht hart, das ist rechtlich unsauber und endet absehbar im Scheitern zulasten der Kommunen. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dzienus von Bündnis 90/Die Grünen? Nein, danke. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Auch: Nein, danke. Dann setzen Sie bitte fort. Dieses Scheitern geht dann zulasten der Kommunen, die dann wieder mit rechtlichem und praktischem Chaos alleingelassen würden.”
“Die Behauptung der AfD, der Staat würde automatisch nach kurzer Zeit volle Sozialleistungen gewähren, ist längst überholt. Wir haben die Dauer vor dem Wechsel in Analogleistungen von 18 auf 36 Monate verlängert. In den ersten drei Jahren gelten abgesenkte Grundleistungen. Und ab 2025 fallen diese Regelsätze sogar real niedriger aus als im Vorjahr. Das ist eine deutliche Begrenzung, kein Anreizprogramm an dieser Stelle. Zweitens. Mit der Bezahlkarte haben wir die Möglichkeit geschaffen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitgehend bargeldlos zu gewähren. Das reduziert missbräuchliche Bargeldabflüsse, entlastet die Kommunalverwaltungen und sorgt für mehr Steuerung, ohne jemanden unter das Existenzminimum zu drücken. Drittens.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, der angeblich Dauerduldungen unattraktiv machen soll. In Wahrheit fordert die AfD die Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, also den Bruch mit bewährten rechtsstaatlichen Standards und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand in dieser Koalition bestreitet den Handlungsdruck. Die Kommunen sind überlastet, Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat und wir als Parlament Steuerung durchsetzen; das heißt: Begrenzung irregulärer Migration, klare Verfahren, konsequente Rückführungen. Aber wer ernsthaft regieren will, macht Gesetze, die in der Praxis funktionieren und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Erstens.”
“Vielen Dank für die Antwort; das freut uns. – Eine Nachfrage zum EH55, und zwar: Welchen konkreten Mechanismus sehen Sie vor, um bei höherer Nachfrage zusätzliche Mittel bereitzustellen?”
“Jetzt die konkrete Frage. Genau. Bitte kommen Sie zu Ihrer Frage. Zu welchem konkreten Zeitpunkt werden die Bauherrinnen und Bauherren die Anträge auf EH55-Förderung stellen können?”
“Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Zulassung meiner Frage. – Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, neben den gestiegenen Baukosten waren in der Vergangenheit auch die strengen Kriterien der Förderprogramme ein Problem. Ihr Ministerium hat kürzlich darauf reagiert, dass die in der letzten Wahlperiode aufgesetzten Förderprogramme – zum Beispiel „Jung kauft Alt“ oder auch „Wohneigentum für Familien“ – schlechter liefen, und hat insbesondere die Zinsen für Förderprogramme für klimafreundliche Neubauten gesenkt. Zudem haben wir in der letzten Woche sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass Sie die EH55-Förderung, deren Reaktivierung wir gemeinschaftlich im Koalitionsvertrag vereinbart haben, im Haushalt 2026 mit 800 Millionen Euro bedacht haben. Das ist ein starkes Wort und ein tolles Zeichen. Dafür sagen wir erst mal Danke.”
“Wir tun das für unsere Familien, unsere Kinder, unseren Mittelstand, unsere Städte und Dörfer. Wir tun das für ein Land, in dem Eigentum wieder möglich ist, für ein Zuhause, das man sich leisten kann – für das Osnabrücker Land und für alle anderen ländlichen Regionen in unserer Republik. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Kassem Taher Saleh.”
“Viele junge Menschen würden gerne in ihren Heimatorten bleiben, wenn sie dort bauen könnten. Dafür brauchen sie eine funktionierende Kommunalverwaltung und Infrastruktur, gute Straßen, Busse, Kinderbetreuung, aktive Vereine und lebendige Orte. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass im Haushalt 790 Millionen Euro für den Städtebau vorgesehen sind, um ländliche wie auch städtische Quartiere zu unterstützen. Wir wollen mehr Bewegung in den Wohnungsmarkt bringen: mehr Eigentum, mehr bezahlbare Mietwohnungen, weniger Bürokratie und schnellere Umsetzung. Dafür braucht es pragmatische und funktionale Programme; der Bauturbo ist ein erster Schritt. Es müssen aber Programme sein, die die Menschen verstehen und einfach anwenden können; das ist besonders wichtig.”
“Und vergessen wir nicht: Jede kurzfristige Änderung und jeder kurzfristige Stopp bei den Förderkulissen von Bauprojekten trifft nicht nur den Bauherrn, sondern auch unser regionales Handwerk, unseren Mittelstand und vor allem die ländlichen Gebiete. Da brauchen wir dringend mehr Verlässlichkeit. Wir müssen aber auch über den Rückgang der Baugenehmigungen sprechen. Dieser ist besonders beunruhigend. 2023 und 2024 ist die Zahl der Baugenehmigungen deutlich eingebrochen. Hier sind signifikante Rückgänge zu verzeichnen, besonders im Ein- und Zweifamilienhäuserbereich. Das heißt: In den nächsten Jahren wird noch weniger fertiggestellt. Das ist für unsere Bauwirtschaft, für die Arbeitsplätze und allgemein für die Menschen in unserem Land frustrierend. Gerade im ländlichen Raum muss Bauen einfacher werden.”
“Weitere 350 Millionen Euro werden in das Programm „Jung kauft Alt“ investiert, damit ältere Häuser saniert und neu genutzt werden können. So bleibt Eigentum auch für die nächste Generation möglich. Trotzdem stoßen immer noch viele junge Familien, die bauen, sanieren oder kaufen wollen, an ihre Grenzen. Wir als Union, wir in der Koalition möchten das aktiv ändern. Wir möchten einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Für viele junge Familien ist diese Steuer eine große Hürde. Ein Freibetrag entlastet daher spürbar. Wir wollen verlässliche Zinsen. Wir möchten Konzepte erarbeiten, die planbare Zinsen ermöglichen. Wer baut, soll wissen, woran er finanziell ist.”
“Das ist gut, reicht aber noch nicht, um angehenden Eigentümern stärker unter die Arme zu greifen; denn Baumaterial ist teuer, Grundstücke sind knapp, und für Normalverdiener wird es immer schwieriger, sich ein Eigenheim zu leisten. Auch setzen das Bauministerium und die Koalition mit 3,5 Milliarden Euro ein starkes Zeichen für den sozialen Wohnungsbau. Das ist wichtig, weil viele Menschen dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen. Wer den Wohnungsmarkt messbar und erfolgreich entlasten will, muss auch den Weg ins Eigentum erleichtern. Und wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hat, macht gleichzeitig auch noch Platz auf dem Mietmarkt. Darum ist es gut, dass dafür 600 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt werden. Davon werden 250 Millionen Euro direkt an Familien fließen, die neu bauen wollen.”
“Meine Damen und Herren, wir reden beim Bundeshaushalt über große Zahlen. Zu bedenken geben möchte ich aber auch, dass weniger als die Hälfte der Menschen bei uns im Eigentum wohnt; im EU-Durchschnitt sind es wesentlich mehr, nämlich 70 Prozent. Wir wollen folglich nicht nur die Nöte von Mieterinnen und Mietern angehen, sondern eben auch den Erwerb von Eigentum erleichtern. Beides zusammen erzielt eine Wirkung auf dem Wohnungsmarkt. Beides zusammen kann eine positive Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland herbeiführen. Außerdem brauchen wir weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, einfachere und schnellere Verfahren sowie klare und verständliche Regeln. Der neue Haushalt stellt 1,24 Milliarden Euro für die Wohneigentumsförderung bereit.”
“Es geht um die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, um ihre Lebensqualität, ihre Träume, ihre Hoffnungen. Es geht darum, ob sich Familien in Deutschland überhaupt noch ein eigenes Zuhause leisten können. Wir als Union und in der Koalition wollen den Traum vom Eigenheim für Durchschnittsverdiener wieder erreichbar machen; denn Eigentum schützt am besten vor hohen Mieten. Eigentum macht Familien unabhängig und befreit Menschen, wenn sie dies wünschen, aus einer lebenslangen Dauermietverpflichtung. Doch der Weg der freien Entscheidung ist für viele inzwischen zu einem unrealistischen Wunschtraum geworden. Die fehlende Wohnsicherheit wirkt sich auch auf Rentenbezieher aus, die bei steigenden Mieten oft nicht länger in ihren angestammten Quartieren bleiben können. Ohne Wohneigentum fehlt den Rentnerinnen und Rentnern die Sicherheit.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist auf einem Tiefpunkt. Die Baupreise sind sehr hoch. Den Menschen fällt es immer schwerer, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden oder Eigentum zu erwerben. Wir übernehmen damit ein schweres Erbe der vorherigen Regierung. Heute beraten wir den Einzelplan 25, den Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Mit diesem werden die ersten Schritte eingeleitet, um Deutschland aus der Baukrise zu holen. Der Kernhaushalt des Bauministeriums wächst auf rund 7,4 Milliarden Euro; das sind rund 700 Millionen Euro mehr als letztes Jahr. Dabei geht es um mehr als nur um Zahlen.”