Christin Willnat
DIE LINKE · Germany
“Dafür brauchen wir einen von der PFAS-Industrie finanzierten Entschädigungsfonds mit einer klaren gesetzlichen Regel: kein Abwälzen auf Wasserpreise oder öffentliche Haushalte. Hier gilt das Verursacherprinzip. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissenschaftlich eindeutig bewiesen sind Immunschäden, besonders bei Kindern. Der Stoff PFOA ist als „krebserregend“ eingestuft, PFOS als „möglicherweise krebserregend“. Dazu kommen Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und weitere Risiken.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer Wasser trinkt, muss darauf vertrauen können, dass es sauber ist. Wer Lebensmittel konsumiert, muss sich darauf verlassen können, dass sie sicher sind. Genau dieses Vertrauen wird durch PFAS untergraben – eine Stoffgruppe von über 10 000 Chemikalien.”
“Viele Menschen können sich das aber nicht leisten. Sauberes Trinkwasser darf kein Luxus sein. Sichere Lebensmittel dürfen kein Privileg sein. Und auch das Gesundheitssystem darf zukünftig nicht mit Behandlungskosten belastet werden.”
“Bei ihnen liegen Stapel ungeöffneter Briefe und Mahnungen – nicht weil es den Menschen egal ist, sondern weil sie nicht mehr wissen, wo sie anfangen sollen, weil jedes neue Schreiben nur noch ein weiteres Zeichen dafür ist, dass sie es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollte zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Nichtumsetzung geht zulasten von Menschen, die versuchen, ihren Alltag zu bewältigen, und dabei immer häufiger an ihre finanziellen Grenzen stoßen.”
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“Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Alexander Engelhard.”
“Dafür brauchen wir einen von der PFAS-Industrie finanzierten Entschädigungsfonds mit einer klaren gesetzlichen Regel: kein Abwälzen auf Wasserpreise oder öffentliche Haushalte. Hier gilt das Verursacherprinzip. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. PFAS zeigen, was passiert, wenn wirtschaftliche Interessen zu lange über Gesundheit und Gemeinwohl gestellt werden. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen erstens eine gruppenbasierte Regulierung der gesamten Stoffgruppe, zweitens klare Grenzwerte und drittens volle Entschädigung für Betroffene und die konsequente Durchsetzung der Pflicht für Verursacher, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Unsichtbare Chemikalien kann niemand allein bekämpfen. Darum müssen diese Ewigkeitschemikalien raus – raus aus unserem Wasser, raus aus unseren Lebensmitteln, raus aus unserem Alltag. Vielen Dank.”
“Viele Menschen können sich das aber nicht leisten. Sauberes Trinkwasser darf kein Luxus sein. Sichere Lebensmittel dürfen kein Privileg sein. Und auch das Gesundheitssystem darf zukünftig nicht mit Behandlungskosten belastet werden. In belasteten Regionen, wie zum Beispiel in Mittelbaden, wird die Realität sichtbar: kontaminierte Böden, eingeschränkte Landwirtschaft, teure Wasseraufbereitung und große Unsicherheit für die Menschen vor Ort. Die entscheidende Frage ist: Wer soll das bezahlen? Nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht die Landwirte, nicht die Kommunen. Zahlen sollen die Verursacher, die Unternehmen, die diese Stoffe produzieren und damit Gewinne gemacht haben und auch weiterhin machen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissenschaftlich eindeutig bewiesen sind Immunschäden, besonders bei Kindern. Der Stoff PFOA ist als „krebserregend“ eingestuft, PFOS als „möglicherweise krebserregend“. Dazu kommen Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen und weitere Risiken. Wer das weiß, kann nicht so tun, als ließe sich das mit ein bisschen Regulierung lösen. Denn genau das passiert bisher: Einzelne Stoffe werden verboten und sofort durch ähnliche ersetzt. Das ist kein Gesundheitsschutz; das ist ein systematisches Versagen. Deshalb brauchen wir eine gruppenbasierte Regulierung für alle PFAS, konsequent nach dem Vorsorgeprinzip. Wo diese Stoffe nicht zwingend nötig sind, müssen sie raus, besonders bei Lebensmittelkontaktmaterialien. PFAS sind auch eine soziale Frage. Wer es sich leisten kann, weicht aus.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer Wasser trinkt, muss darauf vertrauen können, dass es sauber ist. Wer Lebensmittel konsumiert, muss sich darauf verlassen können, dass sie sicher sind. Genau dieses Vertrauen wird durch PFAS untergraben – eine Stoffgruppe von über 10 000 Chemikalien. Sie sind extrem langlebig, praktisch nicht abbaubar und längst überall: im Boden, im Wasser, in Pflanzen, in Tieren und schließlich auch in unseren Körpern. Sie gelangen aus Verpackungen, zum Beispiel durch Pizzakartons oder Kaffee-to-go-Becher, in unsere Lebensmittel. Aber sie gelangen auch über verseuchte Böden und verseuchtes Wasser in Obst, Gemüse und Fleisch. Das Gefährliche dabei ist: Niemand sieht oder schmeckt sie, und niemand kann ihre Aufnahme vermeiden.”
“Sie entsteht aus wirtschaftlichem Druck, steigenden Kosten, unsicheren Einkommen und fehlender sozialer Absicherung. In dieser Situation treffen Menschen auf einen Kreditmarkt, der ihnen schnelle Lösungen anbietet, aber oft langfristige Probleme schafft. Deshalb ist auch ein wirksames Widerrufsrecht wichtig. Wir brauchen echten Übereilungsschutz, Kontrolle und Transparenz bei Scoringsystemen. Deshalb sagen wir: Diese Umsetzung geht Schritte in die richtige Richtung, aber sie bleibt stehen, wo sie eigentlich weitergehen müsste. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte.”
“Dort wird gefordert, sogenannte Übererfüllungen der EU-Richtlinie zurückzunehmen. Das klingt erst mal technisch effizient, nach Bürokratieabbau. Aber im Kern heißt es: weniger Schutz, weniger Kontrolle, mehr Spielraum für den Markt. Und das wollen Sie uns als Entlastung verkaufen? Das ist keine Entlastung für die Menschen. Das ist eine Entlastung für diejenigen, die an der Verschuldung der Menschen verdienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zentrale Problem dieses Gesetzes bleibt auch nach der Änderung bestehen. Es setzt stark auf formale Anforderungen, aber zu wenig auf tatsächliche Wirksamkeit. Es verbessert einzelne Punkte, aber es verändert nicht die Strukturen. Solange wir die Ursachen nicht ernsthaft angehen, werden wir dieses Problem auch nicht lösen. Wir alle wissen: Überschuldung entsteht nicht im luftleeren Raum.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig bleibt ein zentraler Bereich weitgehend unangetastet: das Scoring. Privatwirtschaftliche Unternehmen wie die Schufa entscheiden heute darüber, wer Zugang zu Krediten erhält, Verträge abschließen kann oder überhaupt noch wirtschaftlich handlungsfähig ist. Das ist eine enorme Machtkonzentration. Es gibt zwar Anpassungen, mehr Transparenz, neue Regeln, doch das Grundprinzip bleibt: Menschen werden anhand von Wahrscheinlichkeiten bewertet, basierend auf Daten, deren Herkunft oft unklar bleibt. Diese Bewertung entscheidet über ganz konkrete Lebensrealitäten. Wenn man sich dann die politischen Vorschläge anschaut, die hier eingebracht werden, wird noch deutlicher, worum es in dieser Debatte eigentlich geht. Besonders der Entschließungsantrag der AfD ist dabei entlarvend.”
“Aber mehrere solcher Verpflichtungen parallel mit überzogenen Zinsen, kombiniert mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten und fehlenden Rücklagen – und plötzlich kippt das Ganze. Dann entsteht eine Dynamik, die viele Menschen nicht mehr kontrollieren können. Was ist die Antwort der Regierung darauf? Mehr Informationen, mehr Dokumente, mehr formale Anforderungen. Aber Informationen schützen nicht vor einem System, das darauf ausgelegt ist, schneller zu sein als jede bewusste Entscheidung. Wir alle wissen doch, wie diese Informationen in der Praxis aussehen: seitenlange Dokumente, juristisch formuliert, schwer verständlich. Die Vorstellung, dass Menschen dadurch automatisch bessere Entscheidungen treffen, ist realitätsfern. In der Praxis bedeutet das oft nur mehr Papier, mehr Komplexität, aber nicht mehr Orientierung.”
“Kredite sind nicht mehr Folge bewusster Entscheidungen. Sie sind Teil des Alltags, verankert im Konsumprozess. Onlineshops, Apps, Klarna, Paypal sind längst keine Randphänomene mehr. Ein Klick, zwei Klicks und die Entscheidung ist gefallen, unkompliziert und scheinbar harmlos. Es fehlen echte Hürden, echte Reflexion oder auch der Moment, in dem man sich ernsthaft fragt: Kann ich mir das eigentlich leisten? Diese Systeme sind nicht darauf ausgelegt, Menschen vor Risiken zu schützen. Sie sind darauf ausgelegt, Konsum zu erleichtern und die Risiken möglichst unsichtbar zu machen. Kleine Beträge, „Buy now, pay later“, alles scheinbar überschaubar, das klingt alles harmlos.”
“Bei ihnen liegen Stapel ungeöffneter Briefe und Mahnungen – nicht weil es den Menschen egal ist, sondern weil sie nicht mehr wissen, wo sie anfangen sollen, weil jedes neue Schreiben nur noch ein weiteres Zeichen dafür ist, dass sie es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. In diese Realität hinein wirkt ein Kreditmarkt, der sich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Die Verbraucherkreditrichtlinie erkennt dies an. Sie reagiert auf einen Markt, der digital, schnell und niedrigschwellig geworden ist, ein Markt mit neuen Geschäftsmodellen, mit Verschiebung von klassischen Bankstrukturen hin zu Plattformen und integrierten Bezahlsystemen. Sie bezieht auch Kleinstkredite stärker ein, also genau die Bereiche, in denen wir heute die größten Risiken sehen. Das ist auch richtig. Aber die entscheidende Frage ist doch: Was machen wir daraus?”
“Solange die Finanzierung nicht sichergestellt ist, fehlt die Grundlage, dass Menschen überhaupt die Chance haben, aus ihren Schulden herauszukommen. Ich war in den letzten Wochen in meinem Wahlkreis in Brandenburg an der Havel, dem Havelland, der Prignitz und Oberhavel unterwegs und habe mit Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern gesprochen. Es ist kein theoretisches Problem, sondern eine konkrete belastende Realität. Berater/-innen arbeiten längst am Limit. Sie betreuen viel zu viele Fälle. Sie versuchen, Engpässe auszugleichen, doch strukturelle Probleme bleiben bestehen. Ihnen gegenüber sitzen Menschen, die den Überblick verloren haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollte zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Nichtumsetzung geht zulasten von Menschen, die versuchen, ihren Alltag zu bewältigen, und dabei immer häufiger an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Hinter jedem Kredit steht eine Geschichte, und hinter vielen dieser Geschichten verbirgt sich ein wachsender Druck. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wo unser System nicht mehr trägt und warum wir genauer hinschauen müssen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz, im Bundestag beschlossen am 14. November 2025, hängt im Bundesrat fest. Der Grund ist einfach: Die Finanzierung ist unklar. Die Länder erkennen zu Recht die zentrale Bedeutung dieser Aufgabe für sozialen Zusammenhalt an und betonen, dass diese ausfinanziert werden muss.”
“So schafft man keine Transparenz, so schafft man Verwirrung. Hinzu kommt: Die Kontrolle der Herkunftsangaben soll weiterhin Sache der Länder bleiben, ohne zentrale Koordinierung, ohne verbindliche Standards. Das bedeutet: Wer in Bayern produziert, wird anders überwacht als in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist weder gerecht noch effizient. Und das öffnet Missbrauch Tür und Tor. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab und fordern ein Geoschutzrecht, das dem Verbraucherschutz dient und nicht der Marketingabteilung großer Lebensmittelkonzerne. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Isabel Mackensen-Geis das Wort erteilen.”
“Natürlich erkennen wir an: Es ist richtig, geografische Herkunftsangaben wie zum Beispiel bei regionalen Lebensmitteln oder handwerklichen Produkten rechtlich zu sichern. Richtig ist auch, dass regionale Erzeugerinnen und Erzeuger vor Nachahmungen geschützt werden sollen. Und richtig ist, dass die Anpassung an EU-Recht ein Schritt zu mehr Einheitlichkeit in Europa ist. Kurz: Wir sind keinesfalls gegen Kennzeichnungspflichten. Aber, meine Damen und Herren, diese verfehlen ihren Zweck, wenn sie nicht verständlich sind, wenn Verbraucher/-innen nicht auf den ersten Blick verstehen können, was sie bedeuten. Und genau daran scheitert dieser Gesetzentwurf. Die im Gesetz festgeschriebenen Kürzel „g.U.“ und „g.g.A.“ sind keine klaren Orientierungshilfen; das sind Fachbegriffe aus der Brüsseler Verwaltungssprache.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Regierungsentwurf zum Geoschutzreformgesetz – ein Gesetz, das auf den ersten Blick nach mehr Transparenz klingt, auch nach Schutz regionaler Qualität, nach ehrlicher Herkunft. Doch schaut man genauer hin, wird leider deutlich: Im Ergebnis werden nicht Verbraucher/-innen geschützt, sondern die Interessen von Unternehmen, die von irreführenden Herkunftsbezeichnungen profitieren. Meine Damen und Herren, worum geht es hier eigentlich? Es geht um Logos auf Lebensmitteln, um Siegel mit EU-Sternchen, die uns Verbraucherinnen und Verbrauchern vortäuschen: Hier kaufst du regional, hier unterstützt du Handwerk, hier kriegst du Qualität.”
“Weil wir den Sachverständigen zugehört haben, fordern wir bundeseinheitliche Qualitätsstandards, damit Unterstützung nicht länger vom Wohnort oder von kommunalen Finanzen abhängt. Die Regierung versucht vorrangig, last minute einem Vertragsverletzungsverfahren in Brüssel zu entkommen. Wir wollen die politische Chance nutzen, endlich Strukturen zu schaffen, die wirksam sind. Wir werden diesem Gesetzentwurf nur in der Fassung unseres Änderungsantrags zustimmen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Nadine Heselhaus das Wort erteilen.”
“Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion zulassen? Nein. – Gleichzeitig will die Regierung die Verfahren verschlanken, um Kosten zu sparen. Das passt einfach nicht zusammen. Deswegen legen wir heute unseren eigenen Änderungsantrag vor. Wir wollen einen echten Rechtsanspruch auf Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten einführen, und wir nehmen den Bund in die Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Außerdem sollen Wirtschaftsakteure, die Mitverantwortung tragen oder profitieren, über Sonderabgaben zur Finanzierung beitragen. Dafür schlagen wir einen Schuldnerberatungsdienstefonds vor, der durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden soll. Wir sichern die Kostenfreiheit der Beratung ohne Einschränkungen.”
“Wenn Beratung leicht zugänglich ist und frühzeitig ansetzt, kann sie präventiv wirken und auf lange Sicht viele Kosten für Staat und Wirtschaft sparen: weniger Zwangsvollstreckungen, weniger Insolvenzverfahren, mehr Menschen, die psychisch entlastet werden, die arbeiten, Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Und der Änderungsantrag der Koalition? Er klingt nach Bewegung, ist aber leider reine Kosmetik. Eine verbindliche Finanzierung fehlt nach wie vor. Selbst von der Möglichkeit, Entgelte zu verlangen, konnte sich die Koalition nicht trennen. Ja, meine Damen und Herren, ein Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhoben werden. Aber das schreckt schon ab. Und der bürokratische Aufwand, solche punktuellen Gebühren zu erheben, kostet mehr, als er einbringt.”
“Er zementiert unterfinanzierte Strukturen, die schon heute nur einen Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreichen. Dabei scheint die Koalition zu vergessen – oder eher zu verdrängen –, dass die Richtlinie den Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch erweitert. Und was macht die Bundesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das all diese Probleme ignoriert. Man scheint beide Augen fest zuzukneifen, um nicht sehen zu müssen, dass für die Erfüllung der EU-Vorgabe wirklich etwas getan werden muss, dass dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht, um für Verbraucher/-innen flächendeckend leichten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten. Die bestehende soziale Schuldnerberatung muss zur Verbraucherschuldnerberatung erweitert werden. Denn die geltenden SGB-Regelungen schließen viele Gruppen aus.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Schuldnerberatungsdienstegesetz, ein Gesetz, das auf den ersten Blick für besseren Zugang zu Beratung sorgen soll, in Wahrheit aber eine große politische Chance vergibt. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind strukturell überschuldet. Das ist keine Randgruppe. Das sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentner/-innen, Menschen, die durch Krankheit, Jobverlust oder steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Meine Damen und Herren, die Sachverständigen haben in der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kein Blatt vor den Mund genommen. Der Entwurf erfüllt den EU-Auftrag nicht.”
“Sie verdienen nicht Schikane, sondern Klarheit. Genau das schafft dieser Antrag. Niemand wird gezwungen, Tofu zu essen. Aber viele werden derzeit strukturell daran gehindert, Alternativen sichtbar, verständlich und gleichberechtigt anzubieten. Das ist nicht Marktwirtschaft, das ist Politik im Interesse der Fleischindustrie. Wir stimmen diesem Antrag zu, weil er nicht nur sprachlich aufräumt, sondern weil er für etwas einsteht, das in dieser Debatte oft vergessen wird: Selbstbestimmung, Transparenz und Respekt vor den Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Meine Damen und Herren, wer glaubt, man könne Menschen schützen, indem man ihnen Informationen vorenthält, hat das Prinzip Freiheit nicht verstanden. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Alexander Engelhard das Wort erteilen.”
“Meine Damen und Herren, wer jetzt behauptet, die Bezeichnung „Wurst“ sei den Menschen heilig, dem sei gesagt: Die erste Sojawurst wurde nicht von einem hippen Food-Start-up erfunden, auch nicht in New York, sondern in Köln von Konrad Adenauer mitten in einer Krise. Damals ging es um Mangel; heute geht es um Klima, Tierhaltung und Gerechtigkeit. Die industrielle Tierproduktion ist eine der größten ökologischen und ethischen Baustellen unserer Zeit. Sie produziert Methan, zerstört Wälder, verschmutzt Grundwasser und hält Tiere unter Bedingungen, die mit Würde nichts zu tun haben. Gleichzeitig profitieren wenige große Konzerne, während kleine Höfe verschwinden. Pflanzliche Fleischalternativen sind kein Ersatz für alles; aber sie sind ein Baustein für mehr Wahlfreiheit, mehr Nachhaltigkeit und mehr Fairness.”
“Denn in der Realität sieht es so aus: Millionen Menschen greifen heute regelmäßig zu pflanzlichen Alternativen – nicht aus Gründen der Ideologie, sondern weil sie sich bewusster ernähren wollen, weil sie Tierleid vermeiden wollen, weil sie sich eine gesunde, nachhaltige Ernährung wünschen, weil sie sich einfach mal ein veganes Schnitzel in die Pfanne legen wollen, ohne vorher ein Lexikon zurate zu ziehen. Dass ausgerechnet so etwas politisch blockiert wird, ist grotesk. Da wird diskutiert, ob Hafermilch Milch heißen darf, während Scheuermilch weiter stolz ihr Etikett trägt. Und dabei kommt niemand ernsthaft auf die Idee, sich die Scheuermilch über die Cornflakes zu gießen. Was für eine absurde Prioritätensetzung!”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, woran sich in diesem Hause Streit entzünden kann. Da steht heute ein Antrag der Grünen auf der Tagesordnung, der in seinem Kern nichts anderes macht, als ein paar Selbstverständlichkeiten auszusprechen. Und trotzdem wird er von einigen als Kulturkampf dargestellt. Warum? Weil es um pflanzliche Fleischalternativen geht. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Wenn wir im Jahr 2025 ernsthaft darüber debattieren müssen, ob man vegane Produkte als „Bratwurst“ oder „Schnitzel“ bezeichnen darf, dann liegt das Problem nicht in der Sprache, sondern in einem politischen Klima, in dem längst der Bezug zur Realität verloren gegangen ist.”
“Es bleibt Ländern und Kommunen auch überlassen, das zu regeln. Sie haben aber keine finanziellen Mittel – das ist ja auch ersichtlich. Deswegen meine Frage: Wäre vielleicht unter anderem eine Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch den Bund möglich, zum Beispiel mit einer Kooperation zwischen Bund und Kreditwirtschaft?”
“Damit wird weder dem Anspruch des Koalitionsvertrags Rechnung getragen, noch werden die Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie tatsächlich umgesetzt. Meine Frage: Warum enthält das Gesetz keine klaren Regelungen zu bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen an Schuldnerberatungsdienste, bundeseinheitlichen Anerkennungsvoraussetzungen für Schuldnerberatungsdienste und zur Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch den Bund?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig, die Regierungskoalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag verpflichtet, „eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“, zu stärken. Ein Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung wird aber nicht geregelt. Stattdessen gibt es lediglich einen Sicherstellungsauftrag an die Länder. Kostenfreiheit für die in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Verbraucher/-innen wird auch nicht garantiert. Es bleibt Ländern und Kommunen überlassen, zu regeln, wie sie Menschen in finanzieller Not durch Beratungsangebote unterstützen. Die grundgesetzliche Verpflichtung, die Kosten zu tragen, wenn neue Aufgaben auf die Länder übertragen werden, wird ignoriert.”
“Die neuen Aufgaben, die dieses Gesetz überträgt, können die Träger der Beratungsstellen mit der bestehenden Ausstattung schlicht nicht leisten. Weiter ist entscheidend, dass die neuen Schuldnerberatungsdienste bundesweit leicht und schnell erreichbar sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Menschen tatsächlich Hilfe bekommen, unabhängig vom Wohnort oder vom Geldbeutel. Was wir brauchen, ist ein echter Rechtsanspruch auf kostenfreie, unabhängige Beratung. Von daher fordern wir: erstens eine bundeseinheitliche Qualitätsanforderung, zweitens bundeseinheitliche Anerkennungsvoraussetzungen für unabhängige Schuldnerberatungsdienste und drittens eine verfassungsgemäße Bundesfinanzierung unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure.”
“Sie sind längst ein lukratives Geschäftsmodell der Handelsanbieter geworden. Hier werden Profite mit der psychologischen Mechanik des Sofortkaufs gemacht – nicht weil Menschen leichtfertig wären, sondern weil die Systeme genau darauf angelegt sind, Konsum zu fördern und Risiken zu verschleiern. Diese Angebote müssen ausreichend reguliert werden, damit kurzfristiger Konsum nicht langfristige Schuldenlast wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Schuldnerberatungsdienstegesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es erkennt an, dass die Schuldnerberatung eine unverzichtbare Fürsorgeleistung ist. Aber: Die bisherigen Beratungsstrukturen sind sachlich und personell schon heute stark überlastet.”
“Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verpflichtet uns, Verbraucher/-innen vor intransparenten Bonitätsprüfungen und Übervorteilungen zu schützen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe setzen viele dieser Punkte zwar formal um, aber nicht mit der notwendigen Konsequenz. Es fehlen ein klares Vorgehen gegen irreführende Kreditwerbung und ausreichende Schutzmechanismen bei digitalen Vertragsabschlüssen. Wenn künftig Kreditverträge ohne Schriftform geschlossen werden können, mag das modern wirken. In der Praxis bedeutet das aber, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen Menschen mehr Sicherheit und mehr Zeit zum Nachdenken, nicht weniger. Auch die sogenannten „Buy now, pay later“-Angebote, die heute schon weit verbreitet sind, bergen erhebliche Risiken.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der heutigen Debatte sind zwei Gesetzesvorlagen, die das Ziel haben, Verbraucher/-innen vor Ausnutzung durch raubtierkapitalistische Wirtschaftsunternehmen zu schützen. Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfordert weitreichende Änderungen unter anderem des BGB und begründet die Schaffung des neuen Schuldnerberatungsdienstegesetzes. Beide Vorhaben greifen wichtige Themen auf. Es geht darum, faire Bedingungen auf dem Kreditmarkt zu schaffen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor riskanten Angeboten zu schützen und Beratung dort sicherzustellen, wo sie gebraucht wird. Aber beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Zwischen europäischem Anspruch und deutscher Wirklichkeit besteht noch eine deutliche Lücke.”
“Und Gerechtigkeit heißt: Schluss mit Ausreden, Schluss mit Verschiebungen, Schluss mit Kleingeldwürfen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich das Wort Nadine Heselhaus erteilen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushalt zeigt vor allem eines: Es fehlt an politischem Mut, man setzt auf Symbole statt auf Substanz, auf Rüstung statt auf Rechte, auf Verschieben statt auf Gestalten. Wir fordern: erstens, einen transparenten Haushaltsplan – und Verbraucherschutz muss in diesen Einzelplan 07 –, zweitens, Stärkung der Bundesanwaltschaft im Kampf gegen Terror und Extremismus, drittens, mehr Geld für Aufklärung, Prävention und Beratung und, viertens, eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die neuen Schuldnerberatungsdienste nach dem zu erwartenden Schuldnerberatungsdienstegesetz. Denn es geht hier nicht um abstrakte Zahlen, es geht um Millionen von Menschen. Verbraucherschutz heißt: Niemand wird alleingelassen. Rechtsstaat heißt: Gerechtigkeit im Alltag und Sicherheit vor Terror.”
“Wir brauchen beides: eine starke Bundesanwaltschaft und ebenso starke Strukturen, die die Menschen im Alltag unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu einem weiteren Thema: Überschuldung. Über 5,5 Millionen Erwachsene in Deutschland gelten laut SchuldnerAtlas 2024 als überschuldet. Schulden sind längst keine Randerscheinung mehr, sondern betreffen breite Teile der Gesellschaft. Sie machen krank, sie führen zu Angst und Depressionen, sie zerstören Lebenswege. Und trotzdem fehlen bis heute bundeseinheitliche Standards. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung soll lediglich mit 490 000 Euro finanziert werden. Stocken Sie den Etat auf, und helfen Sie den Menschen! Jeder in Schuldnerberatung investierte Euro entlastet die öffentlichen Kassen um ein Vielfaches.”
“Kaputtgesparte Schulen, unterbesetzte Gerichte, marode Infrastruktur, blockierte Investitionen – wer all das mitzuverantworten hat, kann sich heute nicht als Retter inszenieren. Wir als Linke sagen: Ein echter Konsens der Gerechtigkeit bedeutet Investitionen in die Stärkung des Rechtsstaates. Ein wichtiger Bereich im Haushalt ist die Bundesanwaltschaft. Sie ist unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus. Der Verfassungsschutz schätzt die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten auf 15 000; das ist eine enorme Gefahr für unsere Gesellschaft. Aber Justiz darf nicht auf Strafverfolgung reduziert werden. Neben der Bundesanwaltschaft gilt es, auch Verbraucherrechte, Gerichte, Beratungen und Aufklärung zu fördern.”
“Für Panzer und Raketen ist Geld da, aber für Menschen, die in der Not helfen, bleibt es bei Projektmitteln. Das zeigt, worauf dieser Haushalt wirklich setzt: auf Rüstungsdeals statt auf soziale Sicherheit. Wir sagen ganz klar: Frieden entsteht nicht durch Waffen, sondern durch soziale Sicherheit, durch funktionierende Rechtsstrukturen und durch echte Unterstützung im Alltag. Die Bundesregierung sollte sich fragen, wie viel Rechtsfrieden und wie viel Entlastung man mit einem Bruchteil des Verteidigungsetats schaffen könnte, wenn man denn wollte. Gestern sprach der Bundeskanzler von dem Investitionsstau, den man nun abbauen wolle. Ja, es gibt diesen Stau, aber dieser ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist das Ergebnis von jahrzehntelanger Stillstandspolitik.”
“Das ist nicht nur ein haushaltstechnisches Problem, das ist eine Frage der politischen Ernsthaftigkeit. Wer den Verbraucherschutz ernst nimmt, muss ihn auch dort finanzieren, wo er hingehört. Gerade einmal 40 Millionen Euro sind für den Verbraucherschutz vorgesehen. Bei mehr als 80 Millionen Menschen bedeutet dies circa 50 Cent pro Kopf – 50 Cent! –, während Konzerne Milliarden mit überteuerten Energieverträgen verdienen, während im digitalen Alltag jeder Zweite schon einmal Opfer von Abzocke, Betrug oder unfairen Verträgen geworden ist. Das ist kein Schutzkonzept, das ist ein symbolischer Kleingeldwurf. Zeitgleich wächst der Verteidigungsetat auf über 108 Milliarden Euro für Aufrüstung und Waffen. Es ist der größte Kriegsetat in der Geschichte der Bundesrepublik, und er wächst weiter.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Haushalt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, und trotzdem müssen wir gleich zu Beginn festhalten: Der Verbraucherschutz taucht in diesem Einzelplan erneut nicht auf. Stattdessen finden sich die Mittel erneut im Einzelplan 16, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Begründung: Der Organisationserlass vom Mai 2025, der angeblich nicht rechtzeitig eingearbeitet werden konnte. Das ist keine Begründung, das ist eine Ausrede. Vier Monate hatten Sie Zeit – vier Monate sollten auch mehr als ausreichend sein –, um den Etat von rund 40 Millionen Euro korrekt und transparent in den Einzelplan 07 einzustellen.”
“Beginnen Sie beim Schuldnerberatungsdienstegesetz, und regeln Sie eine auskömmliche Bundesfinanzierung. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich das Wort Carmen Wegge erteilen.”
“Wollen wir den Menschen ernsthaft sagen, dass sie sich allein gegen internationale Konzerne und kriminelle Netzwerke wehren sollen? Wir sagen dazu: Nein. Wenn wir es mit Verbraucherschutz ernst nehmen, dann müssen wir ihn auch finanziell absichern. Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzverbände brauchen keine Projektförderung von Jahr zu Jahr, sondern eine verlässliche dauerhafte Basis. Nur so können sie unabhängig arbeiten und den Menschen nachhaltig helfen. Darum sagen wir: Für den Haushalt 2026 muss sichergestellt werden, dass der Verbraucherschutz weiter ausgebaut und gestärkt wird. Denn das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Menschen diesem Staat auch vertrauen können. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, übernehmen Sie Verantwortung und verlagern Sie diese nicht auf Länder und Kommunen.”
“Meine Damen und Herren, nun zum Verbraucherschutz. Wie Herr Feiler vorhin schon gesagt hat, ist dieser 2025 noch nicht im Etat. Aber wir brauchen schnell klare Strukturen und dauerhafte Finanzierung; denn gerade im digitalen Zeitalter ist Verbraucherschutz wichtiger denn je. Persönliche Daten sind keine Rohstoffe für Konzerne, sie sind keine Handelsware. Doch genau so werden sie behandelt. Fast die Hälfte der Bevölkerung sagt inzwischen, dass sie sich im Netz nicht ausreichend geschützt fühlt. 2023 stammten rund drei Viertel aller Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus dem digitalen Bereich. Untergeschobene Verträge, betrügerische Onlineshops, Abofallen – die Liste ist lang. Allein die Zahl der Beschwerden über Fake Shops sind im letzten Jahr um fast die Hälfte gestiegen.”
“So kann kein Gericht effizient arbeiten. Und damit sind wir beim Kern. Ein starker Rechtsstaat ist besser als Krieg und Zerstörung. Statt Milliarden in Panzer und Aufrüstung zu stecken, muss endlich massiv in Gerichte und Justiz investiert werden. Innere Sicherheit gründet man nicht auf Waffen, sondern auf eine starke Justiz, die funktioniert. Schauen wir uns die Zahlen an: Für die Bundeswehr geben wir über 86 Milliarden Euro in diesem Jahr aus, so viel wie noch nie zuvor. Der Gesamtetat des Ministeriums der Justiz und Verbraucherschutz beläuft sich im Jahr 2025 auf einen Betrag in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Das sind falsche Prioritäten. Jeder Euro, der in den Rechtsstaat fließt, schafft Sicherheit und Vertrauen für die Menschen im Land – mehr Sicherheit als jeder zusätzliche Euro für Waffen.”
“Jede Richterin und jeder Richter, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Justiz hält Tag für Tag den Rechtsstaat am Laufen. Dafür gebührt ihnen Respekt und Dank. Aber Respekt alleine füllt keine Stellenpläne und Dank allein bezahlt keine Aktenbearbeitung. Unsere Justiz benötigt handfeste Unterstützung, genügend Personal, zeitgemäße Technik und ausreichende Mittel, damit sie ihre verfassungsgemäße Aufgabe erfüllen kann. Doch die Realität ist: Verfahren ziehen sich endlos hin. Warum? Weil Personal fehlt. Fälle werden komplexer, digitale Datenmengen wachsen und die technische Ausstattung ist vielerorts hoffnungslos veraltet. Die Umstellung auf die elektronische Aktenführung verzögerte sich wegen fehlender Ressourcen mehrfach und wird zum 31.12.2025 selbst bei den Bundesgerichten nicht vollständig abgeschlossen sein.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushaltsplan kommt viel zu spät. Seit Monaten läuft die vorläufige Haushaltsführung, und damit ist der finanzielle Rahmen längst gesetzt, bevor wir hier im Plenum überhaupt beraten konnten. Das schwächt unsere Demokratie. Es lässt all jene, die auf verlässliche Mittel angewiesen sind, im Dunkeln zurück. Notwendige Vorhaben bleiben auf der Strecke, begonnene Infrastrukturmaßnahmen drohen, in Stillstand zu geraten. Das darf sich nicht wiederholen! Meine Damen und Herren, dabei steht die Wichtigkeit der Justiz selbst außer Frage. Die obersten Bundesgerichte wie auch die Bundesanwaltschaft sind eine tragende Säule unserer demokratischen Grundordnung. Sie garantieren den Zugang zum Recht und sichern damit den sozialen Frieden.”
“Werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht – und das jetzt! Vielen Dank. Ich darf zu seiner ersten Rede den Abgeordneten Rainer Galla für die AfD-Fraktion aufrufen.”
“Meine Damen und Herren, mit Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich verpflichtet, in Absprache mit den Ländern eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt, zu stärken. Lassen Sie jetzt Taten folgen! Greifen Sie unseren Vorschlag zur Einrichtung eines Bundesfonds zur Finanzierung auf, holen Sie die Kreditwirtschaft und die Inkassobranche ins Boot, und beteiligen Sie diese durch eine Sonderabgabe an den Kosten. Die Zeit drängt; die Not ist jetzt da. Die Menschen brauchen Unterstützung. Nicht der vorgegebene Termin verpflichtet zum sofortigen Handeln, sondern vielmehr die finanzielle Not der Menschen, in die sie entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ganz überwiegend unverschuldet geraten sind. Frau Abgeordnete, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.”
“Wir von den Linken haben bereits im letzten Herbst einen Antrag zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde dann aber nicht beschieden. Wir fordern ein Gesetz, welches erstens das Recht auf kostenfreie, unabhängige und leicht zugängliche Schuldnerberatung für alle Menschen in Deutschland garantiert, zweitens eine Qualitätsanforderung festschreibt, die eine qualifizierte soziale Schuldenberatung, wie sie bereits heute bei den anerkannten gemeinnützigen Trägern der Wohlfahrtsverbände stattfindet, auch zukünftig gewährleistet und allen Personen zugänglich macht, und drittens eine dauerhafte und kostendeckende Finanzierung der sozialen Schuldenberatung und -prävention in Deutschland sicherstellt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz ist wichtig. Viele konkrete Themen fehlen hierzu im Koalitionsvertrag. Bis November 2025 muss die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Artikel 36 der Richtlinie wird für Verbraucher/-innen in finanziellen Schwierigkeiten ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige und leicht zugängliche Schuldnerberatung eingeführt. Professor Dr. Rixen, Staatsrechtler an der Universität Köln, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss – Zitat –: „Art. 36 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie gibt dem deutschen Umsetzungsgesetzgeber auf, einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung zu schaffen.“ Meine Damen und Herren, das gebietet die Menschenwürde.”