Martina Kempf
AfD · Germany
“Dieser Mensch hat zum Zeitpunkt einer Organspende noch 97 Prozent aller seiner Körperfunktionen, nur das Gehirn ist ausgefallen. Daher kann eine schwangere hirntote Frau sogar noch monatelang weiter ihr ungeborenes Kind austragen.”
“Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen und Besucher! Aus meiner Perspektive als Juristin sprechen folgende rechtliche Argumente entscheidend gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Widerspruchsregelung bei der Organspende: Die Befürworter der Widerspruchsregelung gehen von der Annahme aus, die Bevölkerung sei überwiegend persönl…”
“Die sogenannte Gesundheitskompetenz ist aber bei 54 Prozent der Bevölkerung schon eingeschränkt. Solange für Organentnahmen wie derzeit eine Zustimmungslösung gilt, kann sich jeder frei entscheiden, ob und wie er sich mit dem Thema beschäftigt und informiert.”
“Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt zwar eine 140-seitige Broschüre zum Thema Organspende heraus, sie unterschlägt darin aber die Argumente derjenigen, die das Hirntodkriterium kritisch sehen. Es wird darin nicht einmal angedeutet, dass es Gegenansichten gibt.”
“Bei der Widerspruchsregelung ist der Eingriff in die negative Selbstbestimmung, also das Recht aller Bürger, sich nicht entscheiden zu müssen, unverhältnismäßig und damit verfassungsrechtlich unzulässig, weil von den Betroffenen eine Entscheidung verlangt wird, die sie ohne vorherige umfassende und vor allem neutrale Aufklärung nicht tref…”
“Noch dazu ist zu befürchten, dass es in der kurzen Zeit bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche direkt zu vorsorglichen Abtreibungen kommt; auf dieses Problem hat ja gerade die Kollegin Hermeier hingewiesen. Es könnte zu einer Entwicklung kommen, dass, wer diesen Bluttest nicht macht, sich rechtfertigen muss.”
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“Bei der Widerspruchsregelung ist der Eingriff in die negative Selbstbestimmung, also das Recht aller Bürger, sich nicht entscheiden zu müssen, unverhältnismäßig und damit verfassungsrechtlich unzulässig, weil von den Betroffenen eine Entscheidung verlangt wird, die sie ohne vorherige umfassende und vor allem neutrale Aufklärung nicht treffen können. Damit ist die Widerspruchslösung verfassungsrechtlich abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir hören Dr. Lars Castellucci.”
“Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt zwar eine 140-seitige Broschüre zum Thema Organspende heraus, sie unterschlägt darin aber die Argumente derjenigen, die das Hirntodkriterium kritisch sehen. Es wird darin nicht einmal angedeutet, dass es Gegenansichten gibt. Es ist nicht zu erwarten, dass es bei Geltung einer Widerspruchslösung zu einer inhaltlich verbesserten Aufklärung kommen würde, denn das ist nicht beabsichtigt. Und die Aufklärung wäre auch sehr schwer wegen der gerade dargelegten Probleme bezüglich der Aufklärungsfähigkeit eines erheblichen Teils der Bevölkerung.”
“Die sogenannte Gesundheitskompetenz ist aber bei 54 Prozent der Bevölkerung schon eingeschränkt. Solange für Organentnahmen wie derzeit eine Zustimmungslösung gilt, kann sich jeder frei entscheiden, ob und wie er sich mit dem Thema beschäftigt und informiert. Im Rahmen der Widerspruchslösung entsteht dagegen ein Zwang, sich mit dem Thema zu befassen, da man ohne Widerspruch im Falle des Hirntodes zu einer Organentnahme herangezogen wird. Gemäß dem Transplantationsgesetz muss die Aufklärung schon bei der bestehenden Regelung umfassend und ergebnisoffen sein, damit jeder eine informierte Entscheidung über Organspende treffen kann.”
“Dieser Mensch hat zum Zeitpunkt einer Organspende noch 97 Prozent aller seiner Körperfunktionen, nur das Gehirn ist ausgefallen. Daher kann eine schwangere hirntote Frau sogar noch monatelang weiter ihr ungeborenes Kind austragen. Eine grundsätzliche Bereitschaft in der Bevölkerung zur Organspende kann nicht als konkrete Bereitschaft interpretiert werden. Abstrakt stimmen viele in ihrem Leben etwas zu, aber wenn sie es konkret betrifft, sieht die Bewertung oft ganz anders aus. Bei Hirntoten finden die für den Tod typischen Desintegrations- und Absterbeprozesse nicht statt. Das Hirntodkonzept wurde erst in den 60er-Jahren erfunden. Da Hirntote also nicht wirklich tot sind, haben sie weiterhin das Grundrecht auf Leben. Vor medizinischen Eingriffen muss ein Patient aufgeklärt worden sein und verstanden haben, worum es geht.”
“Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen und Besucher! Aus meiner Perspektive als Juristin sprechen folgende rechtliche Argumente entscheidend gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Widerspruchsregelung bei der Organspende: Die Befürworter der Widerspruchsregelung gehen von der Annahme aus, die Bevölkerung sei überwiegend persönlich für Organspende, die Leute hätten es nur nicht dokumentiert und man könne so ein Schweigen als fiktive Einwilligung werten. Die Frage der entsprechenden Studie an die Bürger war aber dahin gestellt, ob man nach ihrem Tod grundsätzlich Organe entnehmen dürfe. Mit dem Wort „Tod“ verbinden Bürger gewöhnlich gedanklich einen Zustand als Leiche. Doch dies trifft auf einen Hirntoten nicht zu.”
“Und so habe ich auch trotz höheren Alters bei allen meinen drei Kindern auf alle vorgeburtlichen Tests auf Auffälligkeiten verzichtet, weil ich sie so annehmen wollte, wie sie sind. Jeder hat das Recht auf Leben. Bei den Genabweichungen bei Trisomie 13 und 18, also die anderen Fälle neben Trisomie 21, gibt es positive Lebensberichte von Frauen und Männern, die ihr Kind mit diesen seltenen Behinderungen nicht abgetrieben, sondern zur Welt gebracht und wenigstens die meist kurze Lebenszeit von wenigen Tagen oder Stunden bewusst mit ihrem geliebten Kind verbracht haben. Danke schön. Ich darf Carmen Wegge das Wort erteilen.”
“Es sind Kinder mit besonderen sozialen Fähigkeiten. In einem Buch beschreibt ein Vater ein Erlebnis mit seiner Tochter, die Downsyndrom hat, im Wartezimmer einer Arztpraxis: Ein Mann hatte ein tränendes Auge. Das Mädchen sah das und glaubte, er würde weinen. Sie legte ihm die Hand auf die Schulter und fragte: Alles gut? – Hier zeigt sich gerade die besondere Warmherzigkeit dieser Kinder mit Downsyndrom. Während in der Antike von den Römern Kinder mit Behinderungen ausgesetzt wurden, haben Christen schon immer auch diese Kinder großgezogen. Und es gibt auch heute noch die christlichen Kirchen, die deutlich sagen, dass man sich über jedes Kind freut. Denn niemand muss irgendwie perfekt sein, um geliebt zu sein.”
“Das ist eine zu untersuchende Frage. Angesichts der nun aufgetretenen häufigen Fehlerquoten des NIPT-Pränataltests würde viel dafürsprechen, entweder die Kassenleistung zu beenden oder zumindest den Bluttest erst ab 35 Jahren als Kassenleistung anzubieten, da er die riskanten Fruchtwasseruntersuchungen für ältere Frauen ersetzen sollte. Leider wurde über diesen sinnvollen Antrag vorab nicht mit meiner Fraktion gesprochen, sonst hätte ich auf die unglückliche Formulierung des Wortes „Risiko“ im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung hinweisen können. Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ wäre hier besser und neutraler gewesen. Politik sollte Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, im Alltag bestmöglich unterstützen. Gerade für die Kinder mit Downsyndrom ist heute durch vielfältige Förderung ein gutes Leben möglich.”
“Noch dazu ist zu befürchten, dass es in der kurzen Zeit bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche direkt zu vorsorglichen Abtreibungen kommt; auf dieses Problem hat ja gerade die Kollegin Hermeier hingewiesen. Es könnte zu einer Entwicklung kommen, dass, wer diesen Bluttest nicht macht, sich rechtfertigen muss. Das Problem ist aber auch – und das war es schon bei den Fruchtwasseruntersuchungen –, dass Schwangere, die den NIPT-Test wählen, sich mindestens bis zur 10. Schwangerschaftswoche noch gar nicht richtig über die Schwangerschaft freuen können, da ja noch kein Testergebnis da ist. Das macht etwas mit den Schwangeren; denn ohne Freude können sie ja noch keine Bindung aufbauen. Die Hälfte der Schwangeren macht den Bluttest. Das sind mehrere Hunderttausend Frauen, bei denen der Aufbau einer Bindung zum Kind gestört wird.”
“Wenn auf die Selbstbestimmung verwiesen wird, dann sollte überprüft werden, wie oft die Entscheidung für den Bluttest wirklich von der werdenden Mutter ausgeht und nicht vielmehr vom werdenden Vater, der ihn für problemlos hält. Denn was ist, wenn der Test ein positives Ergebnis zeigt? Die Last des dann meist anschließenden Fruchtwassertests trägt nicht der Vater, sondern allein die werdende Mutter und das Kind. Es besteht durchaus die Gefahr einer Fehlgeburt. Eine Bekannte von mir hatte nach der Fruchtwasseruntersuchung das ganze Fruchtwasser verloren. Sie musste eine Woche ohne ein einziges Aufstehen im Krankenhaus liegen, und zum Glück kam das Kind später noch unversehrt zur Welt. Und diese Fruchtwasseruntersuchungen sind nun seit der Kassenzulassung des NIPT-Tests sogar noch mehr geworden statt weniger.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Besucher! Mit diesem Antrag soll ein Monitoring, also eine Beobachtung, eingerichtet werden zu Fragen des Bluttests von Schwangeren auf mögliche Behinderungen ihres ungeborenen Kindes. Es gibt offenbar keine ausreichende Beratung über den Test und keine klare Regelung über den Einsatz. Dieser vor etwa zehn Jahren entwickelte Bluttest sollte riskante Fruchtwasseruntersuchungen ersetzen, die für werdende Mütter ab 35 Jahren angedacht gewesen waren. Obwohl die Pharmazie den NIPT-Bluttest weiterhin als sehr sicher anpreist, kommt es zu viermal so hohen falsch-positiven Ergebnissen wie erwartet. Genau vor diesen vielen falsch-positiven Ergebnissen hatte schon vor Jahren der Vorsitzende der Ärzte für das Leben und Laborleiter Professor Paul Cullen gewarnt.”
“Kein Wunder, schließlich ist pro familia mit den SPD-Damen personell sehr verbunden. Und zufällig ist die Studienleiterin der ELSA-Studie die Pro-familia-Bundesvorsitzende. Unsere Bitte an die Bundesregierung: Werden Sie hier endlich tätig – zum Schutz unserer von Abtreibung bedrohten Kinder! Vielen Dank. Da wir zwischenzeitlich schon zweimal die Themen gewechselt haben, will ich mein Leitungshandeln noch mal transparent machen: Wir sind zeitlich so weit über allen Vorgaben, dass ich entschieden habe, keine Zwischenfragen und Kurzinterventionen zuzulassen. Ich darf für die SPD-Fraktion Dr. Lina Seitzl das Wort erteilen.”
“Das ist eine nach § 9 Nummer 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz völlig unzulässige organisatorische und wirtschaftliche Interessensverbindung, die nach § 10 dieses Gesetzes zwingend zum Widerruf der Anerkennung der Beratungsstellen von pro familia führen muss. Dies umso mehr, als pro familia noch in mindestens vier weiteren Städten Beratungsstellen und gleichzeitig eigene Abtreibungspraxen betreibt. Das ist völlig unzulässig; denn dadurch könnte von pro familia auf Frauen in Richtung Abtreibung Einfluss genommen werden, wovon pro familia wiederum in seinen Abtreibungspraxen in diesen Städten wirtschaftlich profitiert. Doch die Bundesregierungen verschließen vor diesem Skandal offenbar seit Jahrzehnten die Augen, obwohl sie gegenüber den untätigen Bundesländern ein Weisungsrecht haben.”
“Ebenso wie Reichinnek wollen sie Abtreibungen in jeder ärztlichen Ausbildung. Dann könnten Christen gar nicht mehr Ärzte werden, da für Christen eindeutig das Gebot „Du sollst nicht töten“ gilt. – Das ist eine Tötung. – Diese Forderung der Grünen widerspricht also der Gewissensfreiheit. Hier sieht man die diktatorische Gesinnung der Antragsteller. Für von Tötungen unterversorgte Bereiche – wie zynisch! – wollen die Grünen Telemedizin einsetzen, also Versand von Abtreibungspillen. Bei diesen ist das Risiko starker Blutungen um 60 Prozent höher als bei anderen Abtreibungen. Verschickt werden sie von einem Zentrum aus, bei welchem pro familia Mitträger ist. Dadurch ist pro familia an bundesweiten Abtreibungen organisatorisch beteiligt. Diese Organisation berät gleichzeitig Frauen im Schwangerschaftskonflikt.”
“Zweitens ist es sogar ein Zynismus, von „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ zu sprechen; denn es handelt sich ja um eine Versorgung mit Tötungen. Damit wollen die Grünen diese wie normale Gesundheitsleistungen aussehen lassen, damit die Kassen sie bezahlen sollen. Drittens hat die Sachverständigenanhörung von Professor Thüsing ergeben, dass es rechtlich keineswegs einen Anspruch auf wohnortnahe Abtreibung gibt, da es sich ja nicht um Notfälle handelt. Zu den Forderungen. Grüne und Linke wollen auch kirchliche Krankenhäuser zur vorgeburtlichen Kindestötung verpflichten, obwohl nach dem Gesetz niemand – das bedeutet rechtlich: auch kein Krankenhaus – dazu verpflichtet werden kann, daran mitzuwirken. Doch die Grünen wollen Krankenhäuser auch noch zwingen, genügend Abtreibungspersonal einzustellen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Zuhörer! Zunächst sehe ich in diesen Anträgen drei Irrtümer der Antragsteller. Erstens sprechen die Grünen in ihrer Begründung von einem Recht auf Abbruch der Schwangerschaft. Ein solches Recht existiert aber gar nicht, sondern nur das Lebensrecht eines jeden Menschen, egal ob geboren und ungeboren. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht 1993 auch ausdrücklich erklärt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, also in besonders schweren und außergewöhnlichen Situationen. Das können Sie in § 219 StGB nachlesen. Darauf weisen viele Beratungsstellen aber nicht hin, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Aber die Bundesregierungen dulden diesen Zustand seit Jahrzehnten.”
“Ebenso wie für die Gewaltprävention wünsche ich mir eine ambitionierte Strategie der Bundesregierung und aller staatlichen Organe, die das Bewusstsein für das Schutzbedürfnis des ungeborenen Lebens aufrechterhält, wie vom Bundesverfassungsgericht schon seit über 30 Jahren gefordert. Auch in unseren Wohnungen erleiden nämlich jährlich 30 000 bis 40 000 ungeborene Kinder einen gewaltsamen Tod durch die Abtreibungspille. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Günter Krings.”
“Im Jahr 2014 lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Frauen in Frauenhäusern noch deutlich niedriger: bei 52 Prozent. Die häufigsten Herkunftsländer dieser nicht in Deutschland geborenen Frauen waren nun, im Jahr 2024, Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak. Es bleibt abzuwarten, wie die entsprechenden Ehemänner aus den genannten Ländern auf die Täterkurse reagieren werden, ob es gelingen wird, möglicherweise jahrhundertealte Verhaltensweisen, religiöse und Ehrenvorstellungen zu ändern. Ceterum censeo: Im Übrigen meine ich, den ersten Schritt zur Verharmlosung der Gewalt gegenüber den Schwächeren macht schon, wer den Schutz der Kleinsten sowie der Ungeborenen hintenanstellt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig! Liebe Kollegen und sehr geehrte Besucher! Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kann Leben von Betroffenen retten. Deswegen stehen wir dem offen gegenüber und warten die weiteren Beratungen ab. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass sich seit dem Beginn der illegalen Massenmigration, seit 2015, die zahlenmäßige Zusammensetzung der Frauenschutzhäuser verändert hat. Dementsprechend ist im Jahre 2024, ebenso wie 2023, der weit überwiegende Teil der Frauen in Frauenschutzhäusern nicht in Deutschland geboren. Dies sind 69 Prozent. Der Anteil der in Deutschland geborenen Frauen lag demgegenüber nur bei 31 Prozent.”
“Dabei ist kaum etwas Schlimmeres vorstellbar, als sein eigenes Kind durch den Druck von außen zu verlieren. Wir setzen stattdessen auf konkrete Hilfsangebote. Es muss bei der Beratung auch über die Möglichkeit der Adoptionsfreigabe gesprochen werden – Frau Kollegin, denken Sie an Ihre Redezeit; die ist abgelaufen. – ja –, eine Entscheidung, die den größten Respekt verdient; denn sie rettet ein Menschenleben. Vielen Dank. Als letzte Wortmeldung in der Aussprache zum Einzelplan 07 darf ich für die CDU/CSU Uwe Feiler das Wort erteilen.”
“Nach einer finnischen Studie von 1996 begehen Frauen im Jahr nach einer Abtreibung sogar dreimal so häufig Selbstmord wie die Durchschnittsbevölkerung und sogar sechsmal so häufig wie Frauen im Jahr nach einer Geburt. Das sollte Ihnen nicht egal sein. Und wenn Ihnen wirklich etwas am Wohl der ungeplant schwangeren Frauen liegt, dann nehmen Sie mit einer Studie der Universität Mannheim von 2022 zur Kenntnis, dass sich 30 Prozent aller Frauen im Schwangerschaftskonflikt von ihrem Umfeld bzw. dem Mann, der das Kind nicht will, zur Abtreibung gedrängt sehen. Jede Liberalisierung, die Sie anstreben, begünstigt genau die Interessen jener Außenstehenden – so das Fazit dieser Studie –, also meist der Männer. Wenn Abtreibung ganz normal werden soll, dann wird sich niemand mehr genieren, seine Freundin zur Abtreibung zu drängen.”
“Dann könnte man überhaupt nicht mehr Arzt oder Hebamme werden, wenn man die Mitwirkung in der Ausbildung daran verweigert. Liebe Abgeordnete des linken Lagers, geht es Ihnen denn wirklich um die betroffenen Frauen oder nicht vielmehr um Ihre einmal festgelegte Ideologie? Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl der werdenden Mütter ginge, dann sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, dass nach einer neuseeländischen Langzeitstudie von 2006 das Risiko schwerer Depressionen nach Abtreibungen wesentlich erhöht ist. Demgegenüber ist die ELSA-Studie wissenschaftlich völlig wertlos, weil die Vorsitzende einer betreffenden Lobbygruppe zur Studienleiterin gemacht wurde.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Regierung die wohnortnahe sogenannte Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, also mit Tötungen Ungeborener, ermöglichen will. Man fragt sich, wie das betreffende Ministerium dies angehen will. Hierzu hat kürzlich die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge in der Tageszeitung „taz“ gefordert, dass öffentliche und sogar katholische Kliniken zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtet werden sollen, wenn sie öffentlich gefördert werden. Das ist doch ein Eingriff in das Grundrecht auf Gewissensfreiheit der betroffenen Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Sie können in solchen Kliniken nicht mehr arbeiten. Noch weiter geht Heidi Reichinnek, die sogar fordert, dass Abtreibungen zur medizinischen Ausbildung gehören sollten.”
“Parteien, die in ihren Abstimmungen davon abrücken, werden diese Mitglieder und Wähler verlieren, die sich dann eine Alternative suchen, die engagiert für die Familie und die Willkommenskultur für Ungeborene eintritt. Bitte bedenken Sie auch, liebe Kollegen, dass man aus christlicher Sicht sich für seine Gewissensentscheidung – dazu zählen auch Entscheidungen über Gottes kostbare ungeborene Kinder – eines Tages vor höchster Stelle verantworten muss und dass dann auch in die geheimen Abstimmungen hineingesehen werden wird. Danke schön. Der nächste Redner in der Debatte ist Carsten Müller für die Unionsfraktion.”
“Das ist nämlich mit der Floskel „Förderung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ in Entwicklungsländern gemeint. Das sollte der Unionskoalitionspartner doch noch einmal untersuchen. Nicht unkritisch sehe ich den Plan der Koalition, die sogenannte Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, also mit Tötungen, wohnortnah zu ermöglichen, was angesichts des Rückgangs von Abtreibungsärzten wohl nur mit der zunehmenden Verbreitung der Abtreibungspille geschehen kann, die aber laut einer neuen amerikanischen Studie bei fast 11 Prozent der Frauen nach Einnahme innerhalb von 45 Tagen zu einer Blutvergiftung, Infektion, Blutung oder einem anderen schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen unerwünschten Ereignis führte. Für viele alarmierte Christen ist der Lebensschutz – eine Kultur des Lebens – ganz wichtig für ihre Wahlentscheidung.”
“Wir als AfD wollen dagegen am geltenden Schutzkonzept festhalten und es konsequent umsetzen. Wir wollen engagierte Beratungsstellen, die mit konkreten Hilfen dem Schutz der Ungeborenen dienen. Dem sehr häufigen Abtreibungsgrund der Überforderung wirken wir auch durch unseren Vorschlag eines Betreuungsgehaltes vom ersten bis zum dritten Lebensjahr als Lohnersatz für Eltern- oder Großelternteile entgegen: für einen finanziell gesicherten und entspannten Familienalltag. Der Koalitionsvertrag enthält außerdem einen Widerspruch zwischen dem an sich geschützten Recht auf Leben Ungeborener in Deutschland und andererseits der Entwicklungspolitik der Koalition, die den uneingeschränkten Zugang zu Abtreibungen in Entwicklungsländern fördern will.”
“Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr bereits 1975 festgestellt, dass auch Ungeborene ein Recht auf Leben haben. Und deswegen gibt es in Deutschland kein Recht auf Abtreibung. Und die Linken, von denen ich einen Aufkleber mit einer leeren Gebärmutter sah, können nicht leugnen, dass mit der Schwangerschaft ein kleiner Mensch da ist, dessen Herz ab drei Wochen nach der Zeugung zu schlagen beginnt, der acht Wochen nach der Zeugung alle Organe, Arme und Beine hat und der zehn Wochen nach der Zeugung schon von kleinen Kindern als kleines Baby erkannt wird, wenn man so ein Babymodell bequem in seiner Hand hält. Da frage ich mich doch: Entweder erkennen Mitglieder der Linken als erwachsene Menschen darin kein Kind, was schon Kleinkinder sehen können, oder sie wollen die Wahrheit nicht sehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Dr. Hubig sprach bei der Aussprache zur Regierungserklärung davon, dass wir nach dem Zweiten Weltkrieg die Chance hatten, ein Deutschland zu bauen, das die Würde des einzelnen Menschen nicht antastet. Dennoch wird diese unantastbare Würde heute manchen abgesprochen: Über 106 000 ungeborene Kinder werden jedes Jahr in Deutschland abgetrieben. Das entspricht einer Großstadt an Kindern. Auch sie haben von Anfang an Menschenwürde, so das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1993. Die Menschenwürde gilt also nicht erst ab der Geburt, wie dies eine einzelne linksgerichtete Professorin so propagiert. Solche Juristen, die anderen die Menschenwürde absprechen, begeben sich auf ein äußerst gefährliches Pflaster.”