Anette Kramme
SPD · Germany
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Menschenhandel und Ausbeutung sind keine Randphänomene. Auch in Deutschland gibt es Tatorte. Das junge Mädchen neben Ihnen im Bus ist vielleicht zwangsverheiratet.”
“Drittens verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Und viertens erhöhen wir den Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Zwangsprostitution.”
“Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und damit auch Betroffene besser zu schützen. Was ändert sich konkret? Erstens schließen wir Strafbarkeitslücken.”
“Alle, die in ihrer Anfangszeit im Beruf eine Familie gründen, sollen trotzdem leichter Notar oder eben Notarin werden können. Mehr besetzte Stellen durch mehr Notarinnen – auch das ist ein Ansatz, der über das Anwaltsnotariat hinausweist, meine Damen und Herren. Drittens: am Berufsende.”
“In manchen Regionen gibt es schlicht nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber, nicht genug Menschen, die wichtige Verträge beurkunden, Unterschriften beglaubigen, Rechtssicherheit schaffen. Das ist eine Lücke, die wir nicht zulassen. Wir steuern dagegen mit drei Änderungen. Erstens.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Deutschland altert, und das bedeutet: mehr Menschen im Rentenalter, weniger Leute in der aktiven Berufszeit. Das ist die demografische Realität, auf die die Politik antworten muss. Rente, Pflege, Fachkräfte – darum geht es oft in diesem Haus.”
The complete record
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“Drittens verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Und viertens erhöhen wir den Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Zwangsprostitution. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung besser geschützt und Täter konsequenter bestraft werden, und wir gewährleisten damit, dass die Strafverfolgungsbehörden die Werkzeuge erhalten, die sie dafür brauchen. Täter sollen wissen: Der Staat meint es ernst. Ich appelliere daher an Sie: Lassen Sie uns bei diesem Thema mit großer Geschlossenheit auftreten – für die Würde jedes Menschen, für die Opfer, die keine Stimme haben. Die haben heute unsere Stimme verdient. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.”
“Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und damit auch Betroffene besser zu schützen. Was ändert sich konkret? Erstens schließen wir Strafbarkeitslücken. Künftig macht sich auch strafbar, wer Dienste von Personen in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, dass diese Personen Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, zum Beispiel im Nagelstudio oder im Baugewerbe. Außerdem ergänzen wir weitere Ausbeutungsformen, nämlich die der Leihmutterschaft, der Zwangsheirat und der illegalen Adoption, sodass auch der Menschenhandel zu diesen Zwecken und die nachgelagerte Ausbeutung künftig strafbar sind. Zweitens verbessern wir die Grundlage für eine effektivere Strafverfolgung durch einfachere und klarer formulierte Straftatbestände.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Menschenhandel und Ausbeutung sind keine Randphänomene. Auch in Deutschland gibt es Tatorte. Das junge Mädchen neben Ihnen im Bus ist vielleicht zwangsverheiratet. Der Mann auf der Baustelle nebenan wird möglicherweise überwacht und ausgebeutet. In Bordellen, Nagelstudios, auf dem Bau oder auf dem Schlachthof: Moderne Sklaverei ist nicht immer sichtbar, aber sie findet an vielen Orten statt. Betroffene werden häufig mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet. Wir sprechen hier von Menschen, die sich in einer Lage der Schwäche oder Abhängigkeit befinden und genau deshalb besonders schutzbedürftig sind. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, zieht daraus Konsequenzen.”
“Geben wir ihnen die Bedingungen, die sie verdienen, und geben wir dem Rechtsstaat, was er braucht! In diesem Sinne herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Fetsch.”
“Alle, die in ihrer Anfangszeit im Beruf eine Familie gründen, sollen trotzdem leichter Notar oder eben Notarin werden können. Mehr besetzte Stellen durch mehr Notarinnen – auch das ist ein Ansatz, der über das Anwaltsnotariat hinausweist, meine Damen und Herren. Drittens: am Berufsende. Viele Notare wollen weiterarbeiten und müssen trotzdem mit spätestens 70 Jahren aufhören, auch dort, wo weit und breit kein Nachfolger in Sicht ist. Das ist eine bürokratische Absurdität. Deswegen können Notare einen Antrag stellen, ihr Amt um bis zu sechs Jahre zu verlängern, passgenau dort, wo es keinen Nachwuchs gibt und es eben wirklich gebraucht wird. Liebe Kollegen und Kolleginnen, ein starker Rechtsstaat braucht Menschen, die ihn tragen. Rechtsanwaltsnotare und -notarinnen gehören dazu.”
“In manchen Regionen gibt es schlicht nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber, nicht genug Menschen, die wichtige Verträge beurkunden, Unterschriften beglaubigen, Rechtssicherheit schaffen. Das ist eine Lücke, die wir nicht zulassen. Wir steuern dagegen mit drei Änderungen. Erstens. Wir senken die bürokratischen Hürden für den Einstieg. Die dreijährige Wartefrist zwischen dem juristischen Abschluss und der Fachprüfung fällt weg. Und wir verkürzen die Mindestzeit, die ein Rechtsanwalt vor seiner Bestellung als Anwaltsnotar vor Ort tätig gewesen sein muss, auf zwei Jahre. Zweitens. Wir stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wer seine Praxiszeit für Elternzeit oder Pflege von Angehörigen unterbricht, muss danach nicht noch einmal von vorne anfangen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Deutschland altert, und das bedeutet: mehr Menschen im Rentenalter, weniger Leute in der aktiven Berufszeit. Das ist die demografische Realität, auf die die Politik antworten muss. Rente, Pflege, Fachkräfte – darum geht es oft in diesem Haus. Der Entwurf, um den es heute geht, ist ein kleiner Baustein in dieser großen Debatte. Er modernisiert das Anwaltsnotariat. Es geht um ein paar Tausend Menschen in Deutschland; aber ich möchte in einer Abwandlung von Einstein sagen: Zwischen großen und kleinen Problemen gibt es keinen prinzipiellen Unterschied. Es kommt auf den Ansatz an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachkräftemangel macht auch vor dem Anwaltsnotariat nicht halt.”
“Drittens hilft das Gesetz schließlich Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtlich benachteiligt worden sind – wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. Kurz: Sie wurden benachteiligt dafür, wen sie lieben oder wie sie sind. Seit 2021 können sie glücklicherweise Anträge auf Entschädigung stellen. Diese Möglichkeit würde aber im Sommer dieses Jahres ablaufen. Wir wollen deshalb die Frist um weitere fünf Jahre verlängern. Es gehen nämlich immer noch Anträge auf Entschädigung ein. Es ist eine Sache des Anstands, dass die Betroffenen auch in Zukunft noch recht bekommen, weil sie recht haben. In diesem Sinne: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Thomas Fetsch.”
“Wir vereinfachen notarielle Vorgänge und beschleunigen Unternehmensgründungen. Zweitens schafft der Entwurf die Grundlage für das digitale Führungszeugnis. Jeder, der sich mal beworben hat, kennt es: Es gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seit 2014 kann man das Führungszeugnis grundsätzlich digital beantragen. Doch erteilt wird es für private Zwecke bislang in Papierform; es wird dann per Brief aus Bonn quer durch Deutschland versandt, und zwar über 4 Millionen Mal im Jahr. Ganz klar: Das Führungszeugnis braucht ein Update. Künftig erhalten es Bürger und Bürgerinnen digital in einem sicheren Verfahren – schnell und unkompliziert als PDF. Das spart Zeit und Nerven.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten einen Entwurf mit einem etwas sperrigen Titel. Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie ihn vorgelesen haben; das spart mir Redezeit. Am Titel merken wir: Das Gesetz hat es in sich. Es regelt drei Bereiche. Der erste betrifft die Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht. Wer schon einmal beim Notar war, weiß: Die Termine sind manchmal zeitaufwendig. – Deshalb können Notare oft bereits mittels Videokommunikation beglaubigen und beurkunden. Die Erfahrungen zeigen: Das ist eine tatsächliche Erleichterung. Wir wollen diese Möglichkeiten ausdehnen. Wer zum Beispiel eine Aktiengesellschaft gründen will, kann das künftig beim Notar digital erledigen. Das spart Zeit und Geld und setzt mehrere Ziele aus dem Koalitionsvertrag um.”
“Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf spannt also einen Bogen unter einem Ziel: Wir machen das Leben ein bisschen einfacher für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Stephan Brandner.”
“Ihren genauen Inhalt sehen sie nicht, sondern müssen dann zum Beispiel Angehörige fragen. Das kostet Zeit und führt manchmal dazu, dass Behandlungen erfolgen, die in dieser Form nicht gewollt werden. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger die Vollmacht elektronisch hinterlegen können. Das ist einfach, und ich finde diese Änderung schlichtweg logisch. Ein letzter Punkt. Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Inkassodiensten schützen. Wir haben schon viel getan; deshalb ist Inkassoabzocke Gott sei Dank kein Massengeschäft mehr. Aber es gibt immer noch schwarze Schafe. Deswegen erhöhen wir die Anforderungen, um Inkassodienstleister zu werden. Sie können zudem Personen nicht mehr direkt kontaktieren, wenn diese einen Anwalt haben.”
“Nur ein Beispiel: Aus den Strafprozessen kennen wir den Strafbefehl, mit dem Gerichte kleinere Delikte unbürokratisch abhandeln können. Im Berufsrecht gibt es das nicht. Wir ändern das mit dem sogenannten Maßnahmenbescheid. Zudem werden wir Bürokratie zurückbauen und die Berufsträger jährlich um fast 1 Million Euro entlasten. Rechtsanwältinnen und -anwälte werden künftig etwa leichter die Kanzlei wechseln können. Meine Damen und Herren, der Entwurf wird zudem auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern helfen. Jede von uns kann in die Situation kommen, eine Vorsorgevollmacht zu brauchen, zum Beispiel, weil man nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt. Die Vollmacht regelt, wer dann Entscheidungen treffen darf. Das hilft Ärztinnen und Ärzten. Sie können bisher im Vorsorgeregister nur prüfen, ob es eine Vollmacht gibt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche haben wir hier am Tag der Demokratiegeschichte der Menschen gedacht, die die Demokratie in Deutschland errungen haben, und uns daran erinnert, dass wir sie und unseren Rechtsstaat heute wieder verteidigen müssen. Jeden Tag verteidigen die Menschen in den rechtsberatenden Berufen unseren Rechtsstaat, zum Beispiel die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Patentanwälte und Patentanwältinnen und die Notare und Notarinnen. Wir als Bundesregierung wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Dem dient der vorliegende Entwurf. Er bündelt zahlreiche Änderungen im Berufsrecht. Das übergreifende Ziel ist klar: eindeutige, einheitliche und einfache Verfahrensregelungen. Dies betrifft insbesondere die berufsgerichtlichen Verfahren.”
“Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. Und für Unionsfraktion ist der nächste Redner Axel Knoerig.”
“Sanktionen in Form von Bußgeldern sollen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben. Sie sind somit eine Frage der Sicherheit, aber auch der Wettbewerbsfähigkeit, damit Hersteller und Händler, die sich an die Regeln halten, nicht das Nachsehen haben. Last, but not least: Der Erlass der notwendigen Durchführungsbestimmungen ist europarechtlich verpflichtend. Es geht um gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt. Deutschland sollte hier nicht zum Einfallstor für unsichere Produkte werden. Ganz abgesehen davon: Wir gehen ein erhebliches Risiko für ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn wir die notwendigen Durchführungsbestimmungen nicht rechtzeitig im deutschen Recht regeln. Das sind unnötige Kosten, die auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland unbedingt vermieden werden sollten.”
“Es wäre damit rechtlich zulässig, dass Sicherheitsinformationen in einer für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Das wäre logischerweise ein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher und Verbraucherinnen bei der Verwendung der Produkte. Für eine effektive Durchsetzung der EU-Verordnung und ihrer Bestimmungen sind auch wirksame Sanktionen notwendig. Diese müssen im deutschen Produktsicherheitsgesetz verankert werden. Ohne derartige Sanktionsregelungen können Verstöße gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Die Folge wäre, dass zum Beispiel das Inverkehrbringen von gefährlichen Produkten oder das Unterlassen von erforderlichen Korrekturmaßnahmen ohne entsprechende Sanktionierung bleiben würde.”
“Deshalb ist es gut, dass wir auch hier für mehr Sicherheit und Fairness sorgen. Damit die Verordnung ihre volle Wirkung in Deutschland entfalten kann, bedarf es nationaler Durchführungsbestimmungen, und damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Änderung des Produktsicherheitsgesetzes dient dazu, die unmittelbar geltende europäische Verordnung in Deutschland durchführbar zu machen. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Hersteller und Händler, aber auch für die Vollzugsbehörden. Die vorgesehenen Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen, die die Verwendung der deutschen Sprache vorschreiben, zum Beispiel für Anweisungen, Sicherheitsinformationen oder Warnhinweise. Ohne eine entsprechende Festlegung wäre für Hersteller und Händler unklar, welche Sprache in Deutschland gefordert ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle fest: Es gibt offensichtlich Themen, die auf höheres Interesse stoßen. Dennoch ist es ein durchaus wichtiges Thema. Am 13. Dezember, also in der nächsten Woche, tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Sie gilt dann unmittelbar in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland. Die Verordnung regelt, wie Produkte auf den Markt kommen. Das ist wichtig für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig sorgt die Verordnung natürlich mittelbar auch für faire Wettbewerbsbedingungen. Das betrifft insbesondere auch den Internethandel, den wir nun besser regeln. Sie wissen, dass nicht nur zu Weihnachten der Internethandel in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist.”
“Man macht sich – gelegentlich – lebenslange Freunde, wenn man die Rede nicht hält. Das ist auch für die Bediensteten gut. Nächste Rednerin ist die Kollegin Jana Schimke, CDU/CSU-Fraktion.”
“So unterstützen wir Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Anpassungen beim Gründungszuschuss. Wir verbessern die Absicherungsmöglichkeiten von Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung. Auch beim Kurzarbeitergeld sieht der Gesetzentwurf vereinfachende und klarstellende Regelungen vor. Das alles sind Maßnahmen, die wir im SGB III vornehmen, um die Arbeitsförderung moderner zu gestalten und so die Fachkräftesicherung zu verbessern. In diesem Sinne bitte ich um wohlwollende Beratung des Gesetzes. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben gesehen, der Vorsitz hat gewechselt. Meine herzliche Bitte – nicht an die nächste Rednerin, sondern allgemein – ist, zu vorgerückter Zeit noch mal darüber nachzudenken: nicht jede Rede muss gehalten werden.”
“Diese soll die Bundesagentur für Arbeit ab 2029 übernehmen. Damit verstetigen wir die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die bisher über eine ESF-Förderung durch die Netzwerke „Integration durch Qualifizierung“ wahrgenommen wurde. Darüber hinaus wollen wir die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter ausgestalten. Deswegen ist ein weiterer Fokus des SGB-III-Modernisierungsgesetzes die Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung der Arbeitsförderung. Beispielsweise sollen die Möglichkeiten für eine Beratung per Videotelefonie erweitert werden. Auch die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser wird für die Arbeitsuchenden verständlicher sein und daher den Vermittlungsprozess fördern. Daneben enthält der Gesetzentwurf einige weitere Regelungen.”
“Junge Menschen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, sollen ganzheitlich beraten und betreut werden. Neu ist, dass die Betreuung auch aufsuchend erfolgen kann. Zusätzlich wird die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger bei der Betreuung junger Menschen gestärkt, beispielsweise in den Jugendberufsagenturen. Das ist wichtig, wenn wir dafür sorgen wollen, dass junge Menschen passgenaue und aufeinander abgestimmte Unterstützung erhalten. Außerdem wollen wir Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen noch besser dabei unterstützen, schneller auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ihre Qualifikationen gewinnbringend einzusetzen. Hier geht es vor allen Dingen um die Beratung zum Anerkennungsverfahren von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Deutschland ist ein starker Wirtschaftsstandort und soll es auch bleiben. Das A und O dafür sind Fachkräfte. Auf sie kommt es an; denn nur mit genügend Fachkräften werden wir dauerhaft unseren Wohlstand sichern können. Dazu leistet auch das SGB-III-Modernisierungsgesetz einen Beitrag. Es sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen wir die Fachkräftesicherung verbessern wollen. Was bedeutet das konkret? Wir wollen die Arbeitsförderung für junge Menschen weiter verbessern, zur Unterstützung ausländischer Fachkräfte nutzen und bürgerfreundlicher gestalten. Junge Menschen werden jetzt schon auf ihrem Weg in einen Beruf begleitet. Das wollen wir weiter verbessern und werden dazu die Beratung und Betreuung durch die Agenturen für Arbeit ausbauen.”
“Und wir führen im Zuge der Anpassung, wie in Kapitel VI der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehen, ein neues Verfahren zur grenzüberschreitenden Zustellung und Vollstreckung von finanziellen Verwaltungssanktionen und Geldbußen ein. Damit wird die Zustellung und Vollstreckung im entsenderechtlichen Bereich erleichtert. Der gesamte Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen sehr technisch. Die positiven Auswirkungen für die Kraftfahrer/-innen und die Unternehmen sind jedoch entscheidend. Der bürokratische Aufwand wird deutlich weniger. Das Entsenderecht, wie wir es in Deutschland haben, wird dem Grunde nach verpflichtend innerhalb Deutschlands, und das macht diesen Gesetzentwurf gut. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. Als Nächstes erhält das Wort Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Prüfunterlagen können somit direkt und elektronisch über IMI angefordert werden – ein erheblicher Vereinfachungsschritt. Lassen Sie mich zum zweiten Teil dieses Gesetzentwurfs kommen, nämlich den Teil, der darauf zielt, die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vorzunehmen. Dazu wird zunächst das Verfahren für die Entsendemeldung außerhalb des Straßenverkehrs angepasst. Bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland ist nunmehr der Verleiher meldepflichtig und nicht mehr der Entleiher. Damit entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, bei Abgabe der Anmeldung zu versichern, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen nach dem Entsenderecht gewährt.”
“Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Kontrolle und Durchsetzung für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Straßenverkehrssektor innerhalb der EU vereinheitlicht. Konkret bedeutet das: Die Kraftverkehrsunternehmen können ihre Entsendemeldungen zukünftig über das von der Europäischen Kommission eingerichtete Meldeportal, das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem, kurz: IMI, abgeben. Der Vorteil ist: Die Unternehmen müssen sich im Straßenverkehr nicht mehr mit den verschiedenen Meldeportalen der Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Die Meldung über IMI wird somit für die Kraftverkehrsunternehmen einfacher und europaweit einheitlich. Zudem erleichtert das IMI-Portal die Kontaktaufnahme der Prüfbehörden mit den Kraftverkehrsunternehmen.”
“Das bedeutet: Die Richtlinie gibt vor, dass auf bestimmte Beförderungen der harte Kern der Arbeitsbedingungen im Entsendestaat bedauerlicherweise keine Anwendung finden kann. Ich möchte nicht verschweigen, dass wir uns in den Verhandlungen der Richtlinien einen ambitionierteren Ansatz gewünscht hätten. Denn in Deutschland gehört zu diesem harten Kern vor allen Dingen der gesetzliche Mindestlohn. Nach der Richtlinie – so wie sie jetzt verhandelt wurde – sind eine ganze Reihe von Beförderungen im Auftrag von Spediteuren mit Sitz im EU-Ausland von der Anwendung des Mindestlohns ausgenommen. Beispielsweise unterliegt die bilaterale Beförderung vom Land des Sitzes, also zum Beispiel von Polen nach Deutschland oder umgekehrt, nicht der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht um. Der Entwurf zielt dabei auf zwei Bereiche: Erstens geht es um die Straßenverkehrsrichtlinie zur Anwendung des Entsenderechts auf Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Damit unterstützen wir die Bemühungen, innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, und verankern die grundsätzliche Anwendbarkeit des Entsenderechts auf den Straßenverkehrssektor. Das war und ist uns ein ganz zentrales und wichtiges Anliegen. Gleichzeitig übernimmt der Entwurf die in der Straßenverkehrsrichtlinie zwingend vorgesehenen Ausnahmen von der Anwendung des Entsenderechts für Straßenverkehrsunternehmer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU.”
“Auch im Fall einer nachfolgenden innerstaatlichen Umwandlung, also beispielsweise bei einer Verschmelzung zu einer inländischen Kapitalgesellschaft, wollen wir die Mitbestimmung wirksam schützen. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Vorhabens, mit dem wir in schwierigen Zeiten den Beschäftigten in Europa den Rücken stärken und für mehr soziale Sicherheit sorgen. In diesem Sinne: Herzlichen Dank! Für die Unionsfraktion spricht jetzt Axel Knoerig.”
“Im Falle einer grenzüberschreitenden Umwandlung gilt nun auch das, was bereits für die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft, der SE, gilt: Ein besonderes Gremium der Beschäftigten soll mit der Unternehmensleitung in Verhandlungen zur Mitbestimmung treten. Das Ziel ist eine Mitbestimmungsvereinbarung. Scheitern diese Verhandlungen, gelten gesetzliche Auffangregelungen. In jedem Fall sieht der Gesetzentwurf vor, dass bestehende Mitbestimmungsrechte umfassend geschützt werden: das sogenannte Vorher-nachher-Prinzip. Damit ist sichergestellt, dass die Beschäftigten keine Mitbestimmungsrechte verlieren, wenn es zu einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung kommt.”
“Mit diesem Gesetzentwurf machen wir deutlich: Die europäische Niederlassungsfreiheit darf nicht zum Vehikel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten werden; denn beides ist wichtig, und beides ist möglich: unternehmerische Freiheit und hohe soziale Standards. Dafür steht auch diese Bundesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir in erster Linie die Mitbestimmung in Gesellschaften deutscher Rechtsform, die aus einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehen. Ein Beispielsfall für eine solche Herein-Umwandlung wäre zum Beispiel der Formwechsel einer österreichischen GmbH in eine GmbH deutschen Rechts. Nun wird es erstmals Regelungen zur Sicherung der Mitbestimmung für solche Fälle geben. Dabei orientieren wir uns an bereits bestehenden Regelungen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Putins Krieg ist nicht nur ein Krieg gegen die Ukraine, sondern eine Attacke gegen Europa als Ganzes, gegen unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren sozialen Frieden. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir ein starkes Signal für ein soziales Europa. Dazu trägt auch dieser Gesetzentwurf bei, mit dem wir die Bestimmungen der sogenannten Umwandlungsrichtlinie im Hinblick auf die Mitbestimmung umsetzen. Die unternehmerische Mitbestimmung ist ein hohes Gut in Deutschland und in vielen anderen EU-Ländern. Doch wir erleben leider immer wieder, dass sie ausgehöhlt oder gezielt umgangen wird, auch indem Unternehmen ihren Standort in ein anderes EU-Land verlagern.”
“So kann darauf verzichtet werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft ihre Zeitkonten leeren müssen, bevor sie in Kurzarbeit gehen. Für Unternehmen kann die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Zudem kann auf die Anrechnung von Nebenjobs verzichtet werden, sofern sie nur den Umfang eines Minijobs haben. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir wollen jetzt eine neue gesetzliche Ermächtigungsgrundlage schaffen, damit wir nach dem Auslaufen der alten keine Schutzlücken haben. Ich bitte Sie um Unterstützung bei diesem so wichtigen Vorhaben. Es sichert den sozialen Frieden in Zeiten des Krieges. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Jana Schimke für die CDU/CSU-Fraktion.”
“In der Coronakrise haben wir unser stärkstes Instrument in der Arbeitsmarktpolitik eingesetzt, das Kurzarbeitergeld – mit Erfolg. Wir haben es geschafft, Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben zu halten. Ja, das war teuer; aber Massenarbeitslosigkeit wäre uns noch viel teurer zu stehen gekommen. Deswegen ist es auch in der aktuellen Krise so wichtig, dass wir auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen können, dass wir schnell handeln können, wenn sich die Lage zuspitzt. Wir brauchen dazu eine neue gesetzliche Grundlage, weil die alte ausgelaufen ist. Uns war es wichtig, dass wir mit der neuen Verordnungsermächtigung für Vereinfachungen und Erleichterungen sorgen. Das hilft Beschäftigten und Unternehmen, aber auch der Bundesagentur für Arbeit.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben, dass Putin den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft ins Fadenkreuz nimmt. Energie wird als Waffe eingesetzt. Wir erleben: Er will unsere Gesellschaft sozial destabilisieren, indem er Öl und Gas abdreht. Er will unsere Solidarität mit der Ukraine untergraben, indem er die Preise hochtreibt. Aber auch diesen Konflikt wird der Kriegsherr im Kreml nicht gewinnen. Wir bleiben solidarisch und sozial, nach innen und nach außen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Bundesregierung haben mit aller Entschlossenheit gehandelt. Wir haben Entlastungspakete auf den Weg gebracht; sie sichern vor allen Dingen die Menschen ab, die sozial besonders betroffen sind. Aber wir alle wissen: Ein starker Sozialstaat braucht auch einen starken Arbeitsmarkt.”
“Das Zauberwort lautet hier „Verhältnismäßigkeit“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viel Vertrauen wie möglich, so viel Verbindlichkeit wie nötig – das wird unser Anspruch beim Bürgergeld sein. Das Sanktionsmoratorium ist dafür ein erster Schritt und eine von insgesamt 33 Maßnahmen, deren Umsetzung uns der Koalitionsvertrag auferlegt. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Vielen herzlichen Dank. Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wenn mal Sekunden übrig bleiben. Wir freuen uns darüber. Das ist alles wunderbar. – Nächster Redner in dieser Debatte ist für die CDU/CSU- Fraktion der Kollege Kai Whittaker.”
“Denn eines ist klar: Ohne ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jobcenters kann es keine Vermittlung in den Job geben. Das persönliche Gespräch mit den Menschen in den Jobcentern ist unerlässlich für eine gute Beratung und Integration. Klar ist: Mitwirkung im Eingliederungsprozess ist für die allermeisten Menschen absolut selbstverständlich. Unsere Erfahrungen zeigen: Letztlich sind es nur sehr wenige, die sich dem verweigern. Das werden wir beim Bürgergeld berücksichtigen. Die Ausgestaltung des Moratoriums ist aber keine Vorfestlegung für das Bürgergeld. Mitwirkungspflichten wird es künftig weiter geben; das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Das entspricht auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019. Aber wir werden aufpassen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen.”
“Die Menschen sollen sich auf Arbeitssuche und Qualifizierung konzentrieren können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nur einige der Punkte, die wir im Rahmen der Einführung des Bürgergelds umsetzen wollen. Das Bürgergeld ist eine komplexe Reform, die wir nicht auf einen Schlag umsetzen, sondern verteilt auf verschiedene Etappen. Ein wichtiger Vorbereitungsschritt ist das sogenannte Sanktionsmoratorium, über das wir heute diskutieren. Wir wollen damit Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befristet aussetzen. Das gilt bei Pflichtverletzungen, wenn also beispielsweise Arbeitsangebote abgelehnt oder Weiterbildungsmaßnahmen abgebrochen werden. Wer aber ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint, muss, wie bisher auch, damit rechnen, dass er weniger Leistungen bekommt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krisenmanagement steht aktuell im Fokus der Politik. Doch Krise darf nicht Stillstand bedeuten. Diese Koalition ist angetreten für mehr Fortschritt in diesem Land. Für uns heißt das auch: Wir wollen mehr sozialen Fortschritt erreichen. Ein zentrales Vorhaben dabei ist die Einführung des Bürgergelds. Mit dem Bürgergeld wollen wir einen Paradigmenwechsel in der Grundsicherung herbeiführen. Wir rücken die Menschen und ihre Potenziale klar in den Mittelpunkt durch den Vorrang der Weiterbildung, durch einen besseren Eingliederungsprozess und dadurch, dass wir den Menschen mehr Sicherheit geben. Wer die Grundsicherung braucht, kann sich sicher sein: Zwei Jahre lang sind die Wohnung und das Ersparte geschützt.”
“Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Regelungen, die zu vielen Fragen im Arbeitsalltag einen ganz praktischen Nutzen bieten. Das ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, gerade in diesen Zeiten. Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin – ich bin begeistert! Nächster Redner ist der Kollege Maximilian Mörseburg, CDU/CSU-Fraktion.”
“Dabei geht es um die Mindestvorgaben zu einzelnen Arbeitsbedingungen. Lassen Sie mich das an vier Punkten umreißen: Erstens. Eine Probezeitvereinbarung bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss in Zukunft verhältnismäßig sein. Bezugspunkte sind hier die Befristungsdauer und die Art der Tätigkeit. Zweitens. Für die Abrufarbeit müssen vorher Referenzstunden und Referenztage festgelegt werden. Drittens. Wenn Beschäftigte den Wunsch nach Teilzeit oder Entfristung übermitteln, muss der Arbeitgeber dazu auch tatsächlich Stellung nehmen, und zwar auch hier in Textform. Und viertens. Pflichtfortbildungen sollen in Zukunft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlos sein und möglichst während der individuellen Arbeitszeit stattfinden.”
“Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit gerade in Fällen, in denen kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist. Auch die Nachweispflicht über die Schriftform einer Kündigung und die Nennung der Frist für Kündigungsschutzklagen ist eine echte Verbesserung. Auf dieser Grundlage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit rechtzeitig die Möglichkeit einer Klage in Betracht ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf dem Arbeitsmarkt müssen Recht und Ordnung gelten, nicht nur im Gesetzblatt, sondern auch in der Praxis müssen sie durchgesetzt werden. Verstöße gegen die Nachweispflichten sollen daher zukünftig mit einem Bußgeld geahndet werden; denn die beste Regel nutzt nichts, wenn sie nicht eingehalten wird. Mit diesem Vorhaben schaffen wir aber noch weitere Verbesserungen für die Beschäftigten.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen im Zivilrecht. Im Kern geht es dabei um rechtliche Vorgaben, bei denen wir in Deutschland durchaus ein hohes Niveau haben, auch im europäischen Vergleich. Der Gesetzentwurf enthält deswegen keine grundlegenden arbeitsrechtlichen Neuerungen. Aber wir nutzen die Möglichkeiten der Richtlinie, um die dort angesprochenen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, ganz konkret und wirksam. Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Nachweispflichten. Egal ob Probezeit, Arbeit auf Abruf oder vereinbarte Überstunden, im Grundsatz gilt: In Zukunft muss der Arbeitgeber auch diese wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich dokumentieren.”