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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Heike Brehmer

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wenn wir einen Moment innehalten und die Realität betrachten, stellen wir fest: Jedes Jahr warten Tausende Menschen in unserem Land auf ein lebensrettendes Organ. Viele von ihnen sind verzweifelt und können nicht länger warten. Die Zahl der Organspenden reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wie muss es sich anfühlen, auf das Organ eines anderen zu warten, um weiterleben zu können? Diese Frage stelle ich mir angesichts der zahlreichen Patienten auf den Wartelisten, für die eine Transplantation mitunter die letzte Chance auf Lebensrettung ist.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn man bedenkt, dass Deutschland im europäischen Vergleich des Eurotransplant-Verbundes das Schlusslicht bildet, finde ich es richtig und wichtig, dass wir diese Verantwortung mit Leben füllen – anstatt uns wie bisher gegen eine Widerspruchslösung zu stellen und gleichzeitig Organe aus Ländern „beziehen“, die eine Widerspruchslösung vor…

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ein Ja ist genauso legitim wie ein Nein. Diesem freien und persönlichen Willen wird auch in unserem Gruppenantrag Rechnung getragen; denn dies ist ein hohes Gut. Unser Ziel muss es sein, die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende zu erhöhen und die sachliche Auseinandersetzung damit zu fördern.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn Schwangeren unabhängig von der medizinischen Relevanz empfohlen wird, einen Test machen zu lassen, könnte daraus eine Art Routine werden; und wenn das dazu dient, ein möglicherweise behindertes Kind abtreiben zu lassen, dann stehen wir vor einer großen ethischen Herausforderung.

PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Unser Gruppenantrag, den wir heute debattieren und der von 121 Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg unterzeichnet wurde, befasst sich mit diesem ethisch hochrelevanten Thema. Auf der einen Seite bietet uns der Fortschritt in der medizinischen Diagnostik heutzutage unglaubliche Möglichkeiten.

PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Ein Ja ist genauso legitim wie ein Nein. Diesem freien und persönlichen Willen wird auch in unserem Gruppenantrag Rechnung getragen; denn dies ist ein hohes Gut. Unser Ziel muss es sein, die Aufmerksamkeit für das Thema Organspende zu erhöhen und die sachliche Auseinandersetzung damit zu fördern. Mit der Widerspruchslösung können wir genau das erreichen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag und stärken Sie damit die Entscheidungen mündiger Bürger, die das Fundament unserer Demokratie bilden.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Wenn wir einen Moment innehalten und die Realität betrachten, stellen wir fest: Jedes Jahr warten Tausende Menschen in unserem Land auf ein lebensrettendes Organ. Viele von ihnen sind verzweifelt und können nicht länger warten. Die Zahl der Organspenden reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Widerspruchslösung gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen, ohne dabei die ethischen Grundsätze außer Acht zu lassen. Ich glaube fest daran, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, Leben zu retten, wo immer es möglich ist. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir mit den notwendigen Veränderungen Menschenleben retten können. Ob ein Mensch Organspender werden möchte oder nicht, ist seine ganz persönliche Entscheidung. Dafür gibt es kein Richtig oder Falsch.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Wenn man bedenkt, dass Deutschland im europäischen Vergleich des Eurotransplant-Verbundes das Schlusslicht bildet, finde ich es richtig und wichtig, dass wir diese Verantwortung mit Leben füllen – anstatt uns wie bisher gegen eine Widerspruchslösung zu stellen und gleichzeitig Organe aus Ländern „beziehen“, die eine Widerspruchslösung vorsehen. Ich bin mir darüber bewusst, dass die Widerspruchslösung in unserer Gesellschaft kontrovers diskutiert wird. Es gibt viele Menschen, die Bedenken haben. Sie haben Angst davor, übergangen zu werden, Angst davor, ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Ihnen sei gesagt: Die Widerspruchslösung respektiert den Willen jedes einzelnen Bürgers. Jeder hat die Möglichkeit, aktiv zu widersprechen, wenn er oder sie kein Spender sein möchte.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Wie muss es sich anfühlen, auf das Organ eines anderen zu warten, um weiterleben zu können? Diese Frage stelle ich mir angesichts der zahlreichen Patienten auf den Wartelisten, für die eine Transplantation mitunter die letzte Chance auf Lebensrettung ist. Heute beraten wir in diesem Hohen Haus über einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Transplantationsgesetzes. Unser Gruppenentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz ist ein Thema, das uns alle betrifft. Als CDU-Bundestagsabgeordnete stehe ich für eine Politik, die auf den Werten des christlichen Menschenbildes basiert. Diese Werte leiten mich in meinem Handeln und Denken. Sie stehen für die Achtung der Menschenwürde und für die Verantwortung, die wir alle füreinander tragen.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Dieses Gremium soll nicht nur die Nutzung des Tests überwachen, sondern auch als beratende Instanz dienen, um zeitnah auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Fortschritt in der Medizin allen zugutekommt und gleichzeitig die Verantwortung vor dem Leben und unsere ethischen Werte gewahrt bleiben. Unser Gruppenantrag bildet dafür einen wertvollen Beitrag. Ich bitte Sie daher, diesen Weg gemeinsam mit Verantwortung und Weitsicht mitzugehen und unsere Forderungen zu unterstützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wenn Schwangeren unabhängig von der medizinischen Relevanz empfohlen wird, einen Test machen zu lassen, könnte daraus eine Art Routine werden; und wenn das dazu dient, ein möglicherweise behindertes Kind abtreiben zu lassen, dann stehen wir vor einer großen ethischen Herausforderung. Das sage ich auch als Christin; denn jedes von Gott geschenkte Leben ist gleichermaßen wertvoll und einzigartig. Deshalb muss unbedingt sichergestellt werden, dass diese Technologien verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ein wesentlicher Aspekt hierfür ist das Monitoring, das wir in unserem Gruppenantrag fordern. Wir müssen ein effektives System etablieren, das den Einsatz des Tests kontinuierlich begleitet und evaluiert. Zudem plädieren wir für die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums, das aus Experten aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht besteht.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Unser Gruppenantrag, den wir heute debattieren und der von 121 Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg unterzeichnet wurde, befasst sich mit diesem ethisch hochrelevanten Thema. Auf der einen Seite bietet uns der Fortschritt in der medizinischen Diagnostik heutzutage unglaubliche Möglichkeiten. Zu meiner Zeit als werdende Mutter in den 1980er-Jahren waren die Rahmenbedingungen andere und solche Verfahren noch nicht entwickelt. Der moderne Test gibt den werdenden Eltern wichtige Informationen über die Gesundheit ihres zukünftigen Kindes und erspart Frauen einen belastenden invasiven Eingriff. Doch mit großem Fortschritt kommt auch große Verantwortung. Ein auffälliges Testergebnis kann bei den werdenden Eltern viele Ängste auslösen und sie in Entscheidungskonflikte bringen, wie es nun weitergehen soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wenn ein Paar ein Kind erwartet, ist das etwas ganz Besonders. In der Schwangerschaft wächst die Vorfreude auf das Baby, aber es machen sich auch Sorgen und Ängste breit: Entwickelt sich der Fötus normal? Wird mein Kind gesund zur Welt kommen? In dieser emotionalen Zeit will man sichergehen, dass alles stimmt. Seit Juli 2022 werden nichtinvasive Pränataltests in bestimmten Situationen von den Krankenkassen bezahlt. Es handelt sich dabei um einen Test, bei dem der Schwangeren Blut abgenommen wird und mittels Suchverfahren das Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21 bestimmt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schwangere zusammen mit ihrem Gynäkologen zu dem Schluss kommt, dass der Test notwendig ist. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss geeinigt.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Unser Weihnachtswunsch von der CDU/CSU-Fraktion: Unterstützen Sie in Zukunft das Kennzeichensystem „Reisen für Alle“. Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Das Wort hat Matthias Gastel für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Leichter Reisen – Barrierefreie Urlaubsziele in Deutschland“ muss für erheblich mehr Kommunen attraktiver werden, damit sich barrierefreies Engagement nicht nur auf städtische Gebiete konzentriert, da diese infrastrukturell ohnehin besser aufgestellt sind. Wir als CDU/CSU-Fraktion werden nicht nachlassen, auf die Fortentwicklung des Systems aufmerksam zu machen. Bei Bedarf werden wir erneut Anträge einbringen und werden auf eine Umsetzung hinwirken. Hier zeigt sich, dass die Arbeit unserer CDU/CSU-Fraktion als Opposition wirkt. Gerade in der Adventszeit und zu Weihnachten sollten wir besonders an jene denken, denen mehr Barrierefreiheit Unternehmungen und Teilhabe erleichtern oder sogar erst ermöglichen würde.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Deshalb haben wir in unserem Antrag „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen“ einige Forderungen formuliert: Die Finanzierung für „Reisen für Alle“ muss dauerhaft und transparent abgesichert sein. Die Marktdurchdringung des Programms muss durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf ein angemessenes Niveau gehoben werden. Die Standards von „Reisen für Alle“ müssen in Abstimmung mit den Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie den Bundesländern entlang der gesamten touristischen Leistungskette eingebracht und gefestigt werden. Der öffentliche Ausbildungs- und Studienbetrieb sowie öffentliche Förderprogramme für Digitalisierung müssen den Bereich der Barrierefreiheit weiter in den Blick nehmen und Menschen sensibilisieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Parallel zu unserer Arbeit im Tourismusausschuss befasst sich eine Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses mit der Frage nach der optimalen Ausgestaltung von „Reisen für Alle“. Dieses Label soll einheitlich in allen Bundesländern gelten. Das Fazit der Arbeitsgruppe und des Tourismusausschusses lautet: „Reisen für Alle“ soll vereinfacht werden. Damit dies gelingen kann, müssen die ministeriellen Zuständigkeiten abschließend geklärt werden. Die Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales müssen hier eine zukunftstragende Lösung finden. Am 1. Januar 2024 werden hoffentlich einige Neuerungen für „Reisen für Alle“ zur Anwendung kommen. Der eigentliche Prozess der Neuaufstellung steht jedoch noch am Anfang und bedarf unser aller Unterstützung.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Dieses System bedarf noch weiterer Unterstützung, um auf Dauer zukunftsfähig zu sein. Ich möchte mich besonders bei den Kolleginnen und Kollegen vom BMWK bedanken, die in diesem Jahr intensiv und mit Hochdruck daran gearbeitet haben, dass „Reisen für Alle“ eine nachhaltige Aufstellung erfährt. Am 1. Januar 2024 soll dieser Neustart umgesetzt werden. Im Tourismusausschuss haben wir dieses Thema intensiv diskutiert. Neben regelmäßigen Berichtsbitten seitens unserer CDU/CSU-Fraktion führten wir am 15. November eine öffentliche Anhörung zum Thema „barrierefreies Reisen“ durch, wobei wir Experten aus dem Bereich der Behindertenverbände und der Tourismuswirtschaft angehört haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute zum Ende des Jahres noch einmal mit dem Thema Barrierefreiheit, unter anderem auch mit dem barrierefreien Tourismus in Deutschland. Barrierefreiheit hat in unserer CDU/CSU-Fraktion und in unserer AG Tourismus einen sehr hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund etwas Nachhilfe, liebe Kollegen: Wir haben bereits im Jahr 2011 das zentrale Programm für den barrierefreien Tourismus in Deutschland „Reisen für Alle“ entwickelt. – Hören Sie doch einfach mal zu. – Bei „Reisen für Alle“ handelt es sich um ein Informationssystem für Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen und eine Zertifizierungsmöglichkeit für touristische Orte, die ihr Angebot in besonderer Weise auf Barrierefreiheit ausgerichtet haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen, dass Reisen wirklich für alle möglich ist, – Frau Kollegin, Sie haben noch einen Satz. – und setzen uns mit aller Kraft dafür ein. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Brehmer. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Anja Troff-Schaffarzyk, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Die Teilhabeberichte der vergangenen Jahre zeigen uns, dass heute über 13 Millionen Menschen in Deutschland ihr Leben mit erheblichen Beeinträchtigungen meistern müssen, und die Zahl steigt stetig. Gerade deshalb beantragen wir als CDU/CSU-Fraktion ausdrücklich, dass Barrierefreiheit ein ganz grundlegender und eben nicht nur ergänzender Aspekt der Nationalen Tourismusstrategie sein muss. Wir brauchen Barrierefreiheit als erklärtes Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus. Gestern hatten wir ja dieses Thema im Ausschuss. Ab 1. Januar 2024 muss dann auch die inhaltliche Neuausrichtung folgen. Wir werden auch diesen Prozess genau verfolgen. Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte. Für den Moment halten wir jedoch fest: Beharrliche Oppositionsarbeit wirkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Es handelt sich dabei um ein Informations- und Zertifizierungssystem. Es geht um die Zertifizierung mit einem einheitlichen Label, an dem Menschen mit Behinderungen bei Urlaubsbuchungen genau erkennen können, was für sie nutzbar ist und was nicht. Aktuell nutzen circa 3 500 Betriebe und sonstige touristische Einrichtungen in ganz Deutschland das System. Angesichts von 650 000 möglichen Zertifizierungsträgern ist da noch viel Luft nach oben. Wir brauchen unbedingt endlich eine höhere Marktdurchdringung. Anders kann die Zertifizierung auf Dauer nicht zur Finanzierung beitragen. „Reisen für Alle“ ist aber kein Luxus- oder Nischenthema; es ist ein Anliegen aus der Mitte der Gesellschaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Wir fordern in unserem Antrag Planungssicherheit für alle Beteiligten, gerade mit Blick auf eine langfristige Finanzierung, eine echte Abstimmung mit den Betroffenenverbänden sowohl auf inhaltlicher als auch auf organisatorischer Ebene und einen ressortübergreifenden runden Tisch zwischen dem BMWK und dem BMAS, um dieses Querschnittsthema effizient bearbeiten und weiterentwickeln zu können. Wir brauchen eine flächendeckende Werbung für das Projekt „Reisen für Alle“ in der Öffentlichkeit, damit dieses Projekt endlich seine volle Wirkung im ganzen Bundesgebiet entfalten kann. Wir als Unionsfraktion haben „Reisen für Alle“ im Jahr 2010 ins Leben gerufen. Es wurde damals in enger Abstimmung mit den Bundesländern, den Behindertenverbänden und der Tourismuswirtschaft entwickelt.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen“ heißt unser Antrag. Er zielt auf gesellschaftliche Teilhabe entlang der gesamten touristischen Leistungskette. Dazu braucht es klare, dauerhafte Zuständigkeiten und eine ebenso klar gesicherte Finanzierung. Offenbar sollen Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden. In welchem Umfang und in welchem Haushaltstitel, ist jedoch weiterhin unklar. Deswegen fordern wir als CDU/CSU-Fraktion heute erneut Klarheit über die Pläne der Bundesregierung.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf auch bewusst eine Evaluierungsklausel. Lassen Sie uns weiter konstruktiv zusammen um eine gute und lebensbejahende Lösung kämpfen. Das waren, sind und bleiben wir den Menschen in diesem Land und uns selbst schuldig. Lassen Sie uns nicht vergebens um alle bisherigen Vorstöße gerungen haben. Die Würde des Menschen bleibt unantastbar – im Leben sowie im Sterben und im Tod. Dafür wollen wir doch letztlich alle einstehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Würdigen wir sie, indem wir endlich eine Regelung finden, die sowohl den weiter ausdifferenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht als auch dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung ungebrochen oberste Priorität einräumt und einer gesellschaftlichen „Normalisierung“ und damit Bagatellisierung des assistierten Suizids entschieden entgegenwirkt. Unterstützen wir die bestehenden Schutzkonzepte und erweitern sie durch noch sensiblere und flächendeckende Prävention, die sich auch gerade der steigenden psychischen Belastungen der Menschen angesichts der aktuellen Entwicklungen annimmt. Denn selbst wenn wir endlich eine tragfähige gesetzliche Lösung finden, entbindet uns dies nicht davon, die gefundene Regelung anhaltend auf den Prüfstand zu stellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Ganz gleich, wie einschüchternd die Herausforderungen scheinen mögen: Eine „Lösung“ darf es folglich niemals sein, das Leben abzutun und der Gleichgültigkeit preiszugeben. Wir stehen nicht zum ersten Mal vor einer parlamentarischen Sommerpause mit der quälenden Ungewissheit im Gepäck, wie diese hochsensible Debatte am Ende ausgehen wird. Wir haben über die Jahre vielfach Stellungnahmen der medizinischen Spitzenverbände eingeholt, gelesen und diskutiert. Unter anderem solche der Bundesärztekammer, des Deutschen Pflegerates, der Deutschen Depressionshilfe, des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes, von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, von Einzelschicksalen und internationalen Vergleichen. Zahlreiche, wichtige, reflektierte Stimmen sind zu Wort gekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Die Kostbarkeit des Lebens tritt vor diesem Hintergrund noch einmal stärker hervor. Ein unnatürlicher Tod ist überwiegend ein gewaltsamer Einschnitt, kein „Privileg“. Der dritte Reiter ist der Hunger, sein Attribut ist eine Waage, die für „Teuerung und Mangel“ steht. Angesichts historisch hoher Inflationsraten, Lebensmittelpreise und Energieengpässen wird einem auch hier die Zerbrechlichkeit der eigenen Existenz auf besondere Weise vor Augen geführt. Der oberste der Reiter jedoch ist der strahlende Sieg – nicht etwa, wie oft behauptet, der Tod in Form der „Pestilenz“. In der Offenbarung des Johannes wird deutlich betont, dass „die Lösung“ aller irdischen Wirrungen auf einen Triumph des Lebens und seiner Würde abzielt.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Man könnte in der aktuellen Debatte das Bild der vier apokalyptischen Reiter beschwören: Sie sind Sinnbild für die Zuspitzung der Weltkrise unmittelbar vor der Auflösung aller Krisen. Ihr Bild, das heutzutage vielfach sehr unterschiedlich interpretiert wird, kann uns dennoch weiterhin wertvolle Anregungen geben. Ein Reiter ist der Tod selbst. Besonders im Zuge der Pandemie scheint er uns hier in Deutschland auf einmal wieder viel näher, als er es viele Jahre lang schien. Obwohl er uns irritierte und schreckte, haben wir die Pandemie als solche überwunden. Ein weiterer Reiter ist der Krieg. Seit Russlands Überfall auf die Ukraine ist uns auch dieses Phänomen viel näher gerückt als in den Jahren zuvor. In vielen Teilen der Welt ist der gewaltsame Tod im Alltag viel präsenter als bei uns.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Dabei reicht es auch nicht aus, missbräuchliche Beihilfe zum Suizid im Zweifel als Mord oder Totschlag nach § 211 oder § 212 Strafgesetzbuch zu ahnden. Jemanden in einer existenziellen Notsituation zu schädigen oder zur Selbstschädigung zu drängen oder zu verleiten, hat einen eigenen Unrechtscharakter, auf den es aufmerksam zu machen und den es gesondert zu ahnden gilt. Lassen wir unseren Blick für das Wesentlichste, das wir als Menschen haben, nicht benebeln von einer durch zahlreiche Krisen immer stärker aufgeheizten Stimmung der Polemik. Wenn wir den Wert des Lebens relativieren, relativieren wir auch alles andere, das Inhalt eines menschlichen Lebens sein kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Bewusst lässt das Gericht dabei auch dem Gesetzgeber die Möglichkeit, dieses Gut auch weiterhin mit Mitteln des Strafrechts zu schützen. Davon wollen wir ebenso bewusst weiterhin Gebrauch machen: nicht, um bevormundend zu beschränken, und nicht, um Einzelne oder medizinisches, psychologisches oder seelsorgerisches Personal einzuschüchtern, in ihrem Therapieauftrag zu behindern oder irgendjemanden unter Druck zu setzen. Es geht darum, die unwiederbringlichen Folgen eines suizidalen Entschlusses aufzuzeigen, die umso tragischer sind, wenn sie fahrlässig oder gar missbräuchlich herbeigeführt werden. Das Strafrecht ist die Ultima Ratio des Rechtsstaats. Daher hat es nicht nur eine Abschreckungswirkung, sondern auch eine eigene Würde. Was mit dem schärfsten Schwert einer Rechtsordnung verteidigt wird, ist von existenzieller Bedeutung.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Der betroffene Mensch muss seinen entsprechenden Willen zur Beendigung seines Lebens frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung bilden können und nach dieser Einsicht handeln wollen. Zweitens. Er muss tatsächlich und umfassend über alle Aspekte informiert sein, die in dieser Frage entscheidungserheblich sind. Drittens. Er muss frei von unzulässiger äußerer Einflussnahme und Druck sein. Viertens. Die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses, sein Leben zu beenden, müssen außer Frage stehen. Das Verfassungsgericht stellt dabei weiterhin unmissverständlich klar, dass diese Maßgaben für die Selbstbestimmtheit den Rang des Lebens als schützenswertes Verfassungsgut in keiner Weise relativieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 hat diesem bereits sehr komplexen Diskurs weitere rechtliche Spezifizierungen eingebracht, die es im Fortgang unserer Debatten zu beachten gilt. Nach meinem Dafürhalten bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass damit ein Dammbruch bezüglich der Gültigkeit der beiden ersten Punkte zu verzeichnen wäre. Vielmehr geht es um eine noch behutsamere, genauere Einbindung von Detailfragen. Das Verfassungsgericht hat in dem besagten Urteil die Existenz eines „Rechtes auf selbstbestimmtes Sterben“ nicht nur festgehalten, sondern auch vier Kriterien dafür formuliert, wann eine solche Selbstbestimmung tatsächlich gegeben sein soll: Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Aber ihn danach anzusprechen, zu betreuen, nachhaltig wieder in eine Perspektive einzubinden – diese Aufgabe der Vor- und Nachsorge für suizidgefährdete Menschen kostet ungleich viel mehr Zeit. Sie muss dennoch stets unsere erste Priorität bleiben. Auf diesem Gebiet gilt es, die flächendeckende Betreuung durch Hospize und Palliativeinrichtungen weiter auszubauen und zu stärken, aber auch psychologische und seelsorgerische Notfalldienste gezielter zu fördern und zu unterstützen. Ich möchte insbesondere klarstellen: Dabei müssen finanzielle Gesichtspunkte im Zweifel hintangestellt werden. Wenn uns der Schutz und der Erhalt eines Menschenlebens zu teuer werden, haben wir als Staat – und als Gesellschaft! – in unverzeihlicher Weise versagt. Drittens.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Doch er ist dabei nicht nur frei von Zwang – er ist regelmäßig auch frei von verlässlicher, wirklich tragfähiger sozialer Anbindung; frei von echter Anteilnahme; frei davon, wirklich von anderen unterstützt oder gar vermisst zu werden. Auf keinen Fall dürfen wir dem zynischen Trugschluss anheimfallen, dass wir gerade einsamen und unglücklichen Menschen mit dem einfachen Zugang zu Suizidmitteln per se einen Gefallen täten – in vielen Fällen hätten wir als Gesellschaft vielmehr vor Augen, uns die Belastung durch echte und anhaltende Fürsorge für diese Menschen zu ersparen, indem wir Ihnen die Möglichkeit zur selbstständigen Beendigung ihres Lebens eröffnen. Zweitens. Jemanden von einer Brücke zu zerren, dauert im Zweifel wenige Minuten.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Es geht um die Unerträglichkeit, das Leben im Angesicht existenzieller Beeinträchtigungen weiterzuführen. Oftmals sind diese Beeinträchtigungen gesundheitlicher Natur, ebenso oft haben sie jedoch soziale oder finanzielle Ausgangspunkte oder sind eine Kombination aus allem. Den Befürwortern einer möglichst leicht zugänglichen, möglichst niedrigschwelligen Option eines Suizids gehe es zuvorderst um die „Freiheit“ eines jeden Menschen. Die Freiheit ist ein unfassbar hohes Gut. Und auch sie verdient, wie das Leben selbst, einen umfassenden und tiefgehenden Schutz durch den Staat. Aber auch sie ist kein Selbstzweck. Ein Mensch, der Beeinträchtigungen, wie die zuvor genannten an sich feststellt, mag zu der grundsätzlich freien Entscheidung kommen, sich das Leben nehmen zu wollen, frei von äußerem Zwang.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Lars Castellucci an. Beiden Ansätzen ist gemein, dass sie an der grundsätzlichen Strafbewehrung der Beihilfe zum Suizid festhalten. Abweichungen von dieser Prämisse soll es nur im Falle wohlbegründeter Ausnahmen geben. Die Gründe für mein eigenes Festhalten an dieser klaren rechtlichen Wertung möchte ich offen darlegen. Erstens. Ein bleibender, um nicht zu sagen: ewiger Faktor innerhalb des staatlichen Schutzauftrages für das Leben bleibt das christliche Menschenbild. Ein menschliches Leben ist und bleibt unersetzbar und unendlich kostbar. Ein entsetzliches Missverständnis, das die Diskussion um eine eigenmächtige Beendigung des Lebens von Anfang an begleitet, ist, dass der Tod für Menschen, die einen Suizidwunsch verspüren, keinen Eigenwert hat. Es geht nicht um ein Hineinstreben in den Tod.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Was mit Blick auf die Mitwirkung an einer freiwilligen Beendigung menschlichen Lebens „angemessen“ ist, könnte umstrittener kaum sein. Auch Fraktionsgrenzen spielen kaum mehr eine Rolle, wenn es um eine Positionierung zum Ende des Lebens selbst geht. Die Gruppenanträge, derer wir bereits verschiedene in diesem Parlament intensiv debattiert haben und weiterhin debattieren, sind ein anschaulicher Spiegel dieses Umstandes. Sie gaben und geben uns einen aufschlussreichen Einblick in das Haltungsspektrum zu diesem Thema. Sie reichten von erheblichen Verschärfungen des aktuell bestehenden Strafrechts bis hin zu einer bewussten völligen Entkriminalisierung des gesamten Themenfeldes. Ich habe mich im Jahr 2015 dem Entwurf meines Kollegen Dr. Patrick Sensburg angeschlossen und schließe mich heute dem Entwurf um den Kollegen Dr.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Es gilt hier, behutsame, tragfähige Lösungen für die ethische und politische Zerreißprobe zu finden, die mit einer solch existenziellen Frage wie der nach einer eigenmächtigen Beendigung des Lebens zwingend einhergehen. Das Parlament kann hier keine Entscheidungen für den Einzelnen treffen oder ihm diese auch nur vorgeben. Jedoch ist und bleibt es ureigene Aufgabe des Parlaments, den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass der Einzelne bei seinem Handeln sowohl in seiner Menschenwürde als auch in seiner Selbstbestimmung angemessen geschützt ist und bleibt. Uns allen ist jedoch bewusst, dass im politischen Raum wenige Begriffe so schillernd und kompliziert in der Handhabung sind wie der Begriff der „Angemessenheit“.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Regierungsfraktionen in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach die Hand gereicht und unsere Vorschläge mit Anträgen untermauert, aktuell mit unserem Leitantrag „Bürgern und Unternehmen eine energiepolitische Perspektive geben, Preise unter Kontrolle bringen, Insolvenzwelle verhindern“ (Drucksache 20/3486). Leider wurden unsere bisherigen Vorschläge und Initiativen aus rein ideologischen Gründen seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt. Die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Tourismusbranche gehen aus meiner Sicht nicht weit genug und stellen den betroffenen Betrieben darüber hinaus keine weiteren Hilfestellungen in Aussicht. Aus diesem Grund lehne ich das vorliegende Gesetz einschließlich der darin eingebrachten Änderungen ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Dezember 2022 dauerhaft fortgelten zu lassen, das heißt, zu entfristen und nicht nur zeitlich zu verlängern, wie es die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz plant. Was die Tourismusbranche in diesen Zeiten braucht, ist Planbarkeit und keine zeitlich befristeten Maßnahmen. Darüber hinaus brauchen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die im „Dritten Entlastungspaket“ der Bundesregierung schlichtweg vergessen wurden, wirksame finanzielle Unterstützungen. Anders als vom Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, MdB, im Fernsehen dargestellt, werden die Betriebe, wenn sie kein Geld mehr erwirtschaften und Pleite gehen, nicht einfach irgendwann wieder aufmachen – erst recht nicht in Zeiten, in denen händeringend Personal gesucht wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Maßnahmen wie die Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie, wie sie mit den Änderungen in diesem Gesetz beschlossen werden sollen, sind ein wichtiger Schritt, um den betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Dies hat allerdings viel zu lange auf sich warten lassen. Unsere Unionsfraktion hatte bereits im Mai 2022 einen Antrag dazu erarbeitet, der heute ebenfalls im Plenum unter ZP 5 debattiert wird (Drucksache 20/1727: Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze). Wichtig: Darin fordern wir die Bundesregierung auf, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungs-dienstleistungen über den 31.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent bis Ende 2023. Gern möchte ich wie folgt darlegen, weshalb ich als Tourismuspolitikerin trotzdem gegen das Gesetz stimme: Gerade bei uns im ländlichen Raum, wie zum Beispiel in meinem Heimatbundesland Sachsen-Anhat und in meinem Wahlkreis Harz, gehört der Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und Jobmotoren. Nach über zwei Jahren der Coronapandemie kämpfen sich die Betriebe aus der Krise, doch angesichts der explodierenden Energiepreise stehen viele derzeit vor einem existenzbedrohenden Herbst und Winter 2022/23.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Genau deshalb bin ich der Überzeugung, dass der assistierte Suizid in Deutschland die absolute Ausnahme, nicht aber an der Tagesordnung sein sollte. Der Gesetzentwurf, dem ich mich angeschlossen habe, unterstützt ebendieses Ziel. Er ermöglicht den assistierten Suizid, ohne ihn zu fördern. Er setzt sich dafür ein, auch in der letzten Phase menschlichen Lebens ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen – ohne dass sich jemand das Leid eines anderen zunutze macht und damit Geld verdient. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere christlichen Wertvorstellungen in die Gesetzgebung zur Sterbehilfe einfließen. Und lassen Sie uns das Leben als wertvolles Geschenk Gottes betrachten – bei dem ein Mensch am Ende nicht durch, sondern an der Hand eines anderen verstirbt.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Was diese Menschen brauchen, ist umfassende Hilfe – sie brauchen eine Assistenz im Leben, und nicht für das Sterben. Was es braucht, sind flächendeckende Beratungsangebote, ausreichende Therapieplätze in der Stadt und auf dem Land, gute Arbeitsbedingungen in unseren Heimen, Krankenhäusern und Hospizen, welche eine so wertvolle Arbeit leisten. Die Tatsache, dass hierzulande allein im letzten Jahr fast 350 Fälle von Suizid durch Sterbehilfeorganisationen begleitet oder vermittelt wurden, stimmt mich sehr nachdenklich. Schließlich geht es dabei um 350 Menschen, ihre individuellen Schicksale und die Frage nach dem Warum. Nach Aussage der Sterbehilfeorganisationen waren die Gründe für die Sterbewünsche vielfältig. Sie reichten von schwerer Krankheit bis hin zu sogenannter Lebenssattheit. Ich gebe zu, das zu hören, geht unter die Haut.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Viel wichtiger finde ich aber, dass wir ihren Lebenswillen unterstützen müssen, und zwar mit aller Hilfe, die uns möglich ist. Zeiten, in denen der Lebenswille eines Menschen abnimmt, können gefährliche Suizidgedanken hervorrufen, sei es durch Lebenskrisen, unheilbare Krankheiten, psychische Belastungen, Zeiten voller Leid und Schmerz oder Phasen tiefer Trauer. Nicht immer gibt es nach solchen Phasen ein Bergauf. Nicht immer kehrt der Lebensmut zurück. Viele fühlen sich dann mit ihren Sorgen allein gelassen oder nicht gehört. Andere wiederum empfinden ihr Dasein aufgrund von Alter oder Krankheit als Belastung für andere. Das darf nicht passieren. Niemand in unserer Gesellschaft sollte sich überflüssig fühlen, wertlos und ungehört.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Diesen Schutz strebt der Gesetzentwurf an, indem er die Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB unter Strafe stellen will, sofern strenge Beratungsvorschriften nicht eingehalten werden. Dazu zählen mindestens zwei verpflichtende Untersuchungen bei einem Facharzt für Psychotherapie im Abstand von je drei Monaten, um festzustellen, ob bei einer Person die Entscheidung zur Selbsttötung frei verantwortlich ist. Auch eine umfassende Beratung, die an die Lebenssituation der Person angepasst ist, gehört laut Gesetzentwurf zum Prozess aus ärztlicher, psychologischer und therapeutischer Unterstützung dazu. Das ist ein wichtiger Ansatz. Richtig ist, dass wir nach dem Gerichtsurteil den Sterbewillen von Menschen anerkennen müssen, so schwer uns dies auch erscheint.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Der Gesetzentwurf, der in diesem Spannungsverhältnis einen verantwortungsvollen Ausgleich findet, ist der meiner Kollegen Ansgar Heveling, Stephan Pilsinger und weiterer Abgeordneter. Und genau diesem Entwurf habe ich mich angeschlossen. Der Gesetzentwurf schützt die Autonomie des Einzelnen und sein daraus resultierendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Aber ebenso schützt er das Leben an sich – und das ist das Wichtige. Leben und Sterben werden hier nicht losgelöst voneinander betrachtet, im Gegenteil: Nur derjenige kann doch wirklich frei über seinen möglichen Sterbewunsch entscheiden, der am Leben ist. Wer erst einmal die Grenze zum Tod überschritten hat, der kann diese schwerwiegende Entscheidung nicht wieder revidieren. Deshalb ist es so wichtig, dass sich unser Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stellt.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Es liegen mehrere Gesetzentwürfe vor, erarbeitet von Abgeordneten in fraktionsübergreifenden Gruppen. Alle Gruppen haben sich dabei mit existenziellen Fragen beschäftigt: Wer entscheidet über Leben und Tod? Wann ist der Sterbewunsch Ausdruck persönlicher Autonomie? Und wie will man herausfinden, ob der Wunsch eines Sterbewilligen seiner eigenen Entscheidung entspringt oder äußeren Einflüssen unterliegt? Das zu beantworten, ist nicht leicht. Zum einen gilt es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen. Gleichzeitig braucht es hierfür strenge Grenzen und Vorschriften, die das Leben als oberste Priorität schützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Seitdem ist viel passiert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 die Strafbarkeit des assistierten Suizids, wie sie damals beschlossen wurde, gekippt. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Meine Haltung ist aber nach wie vor die gleiche: Das Leben ist schutzwürdig vom Anfang bis zum Ende. Das ist die Überzeugung, die mich als Christin leitet und die mit den Werten des christlichen Menschenbildes vereinbar ist. Um es noch deutlicher zu sagen: Die aktive Beendigung des menschlichen Lebens kann und wird für mich niemals eine Option sein, die als „normal“ gilt. Allein der Gedanke daran besorgt mich zutiefst. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren nicht nur die Rechtslage geändert – es hat den Gesetzgeber auch zum Handeln aufgefordert. Heute beraten wir das Thema nun in erster Lesung.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Sterbewunsch nicht zur Normalität wird, zu etwas, mit dem man leichtfertig Geschäfte macht oder den sozialen Druck auf Menschen erhöht, die niemandem zur Last fallen wollen. Was wir in Deutschland brauchen, ist eine Assistenz im Leben – und keine Assistenz für den Suizid!

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Fraktionsübergreifend haben meine Kollegen um Herrn Heveling und Herrn Pilsinger deshalb einen Antrag erarbeitet, der den Finger in die Wunde legt und Palliativmedizin, Therapie und Beratungen stärken will. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Angebote nachhaltig zu stärken und die betroffenen Menschen nicht allein zu lassen, wenn sie in ihrem Leben Hilfe benötigen. Nach meiner tiefen Überzeugung muss der assistierte Suizid in Deutschland die absolute Ausnahme, nicht aber an der Tagesordnung unserer Gesellschaft sein. Der Gesetzentwurf, den ich unterstütze, hat ein klares Ziel: Die Selbstbestimmung des Menschen dort zu schützen, wo sie äußerem oder innerem Druck unterliegt. Und wenn strenge Ausnahmeregeln nicht eingehalten werden, ist hierfür eine Strafbarkeit vorgesehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Es liegt auf der Hand, dass die Aufgaben der Palliativ- und Hospizversorgung und die Diskussion über die Sterbehilfe sich wechselseitig berühren. Deshalb ist es wichtig und richtig, heute darüber zu sprechen. Wir brauchen eine gute Hospizversorgung und eine umfassende Begleitung für Menschen in der letzten Phase ihres Lebens. Die Suizidprävention mit Beratungs- und Hilfsangeboten müssen wir weiter stärken. Auch die Angebote von Psychotherapeuten müssen – in der Stadt wie auf dem Land – ausgebaut werden. Der Umgang mit unserer seelischen Gesundheit darf kein Tabuthema sein! Kein Mensch sollte eine Lebenskrise ganz allein bewältigen müssen. Und niemand sollte sich unnütz und ungehört fühlen, wenn er in seinem Leben keinen Sinn mehr sieht. Professionelle Hilfe und Prävention für die Betroffenen sind deshalb das A und O!

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Denn es wahrt den Willen des Einzelnen, schützt ihn aber gleichzeitig vor Druck von außen. Was ist damit gemeint? Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende anderen zur Last fallen. Möglicherweise leiden sie aufgrund von Krankheiten unter starken Schmerzen oder körperlichen Einschränkungen und sind auf Hilfe angewiesen. Oft führt das dazu, dass die Menschen in dieser Phase ihres Lebens „nicht mehr so leben wollen“ – leben wollen sie aber vielleicht doch. Das haben mir auch die Ärzte und Therapeuten beim Online-Ethik-Tag 2020 der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bestätigt, an dem ich damals als Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt teilgenommen habe. Sie haben aus ihrer Arbeit in der Palliativmedizin berichtet, die für unsere Gesellschaft unendlich wertvoll ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Während er die Autonomie des Individuums wahrt, führt er ein abgestuftes Schutzkonzept ein, welches denjenigen umfassend begleitet, der einen Sterbewillen äußert. Und das – um es noch mal zu betonen – soll eine Ausnahmeregelung sein! Dafür hat der Entwurf strenge Regeln vorgesehen: Um bei einer Person festzustellen, ob ihre Entscheidung zur Selbsttötung frei verantwortlich ist, soll es mindestens zwei verpflichtende Untersuchungen geben: bei einem Facharzt für Psychotherapie im Abstand von je drei Monaten. Darüber hinaus soll es eine umfassende, ergebnisoffene Beratung geben, die individuell an die Lebenssituation der Person angepasst ist. Dieser Prozess aus ärztlicher, psychologischer und therapeutischer Beratung stellt ein Höchstmaß an Selbstbestimmung dar.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD