Sabine Dittmar
SPD · Germany
“Ich werde dem Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung heute nicht zustimmen. Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen.”
“Psychische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Bereits heute warten viele Betroffene über Monate auf einen Therapieplatz. Maßnahmen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung zusätzlich unter Druck setzen könnten, halte ich deshalb für den falschen Weg.”
“Gerade mit Blick auf die bevorstehende Einführung der Primärarztversorgung sollte die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden. Als Sozialdemokratin ist mir eine solidarisch finanzierte und zugleich leistungsfähige gesetzliche Krankenversicherung ein zentrales Anliegen.”
“Angesichts der Tatsache, dass über 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, über 75 Prozent bereit sind, zu spenden, ist es nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel.”
“Dabei haben wir viel getan: Transplantationsbeauftragte eingeführt, Entnahmekrankenhäuser besser entlohnt, die Spendererkennung verbessert, die Information durch Hausärzte gestärkt, ein Organspenderegister etabliert. All das war richtig. Aber all das hat nicht gereicht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 8 200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste; die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre; täglich versterben zwei oder drei Menschen, während sie auf ein Organ warten, auch heute.”
The complete record
Every one of 102 lines we hold for Sabine Dittmar, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 1 of 3.
“Gerade mit Blick auf die bevorstehende Einführung der Primärarztversorgung sollte die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden. Als Sozialdemokratin ist mir eine solidarisch finanzierte und zugleich leistungsfähige gesetzliche Krankenversicherung ein zentrales Anliegen. Notwendige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung dürfen aus meiner Sicht nicht die Versorgungsbereiche gefährden, die für eine gute Versorgung von zentraler Bedeutung sind. Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf trotz der im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen nicht zustimmen.”
“Psychische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Bereits heute warten viele Betroffene über Monate auf einen Therapieplatz. Maßnahmen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung zusätzlich unter Druck setzen könnten, halte ich deshalb für den falschen Weg. Ebenso kritisch bewerte ich die Eingriffe in die hausarztzentrierte Versorgung. Wir sind uns als Koalition einig, dass wir mit der Einführung einer Primärarztversorgung die Patientensteuerung verbessern wollen. Umso weniger überzeugt mich, dass gleichzeitig Strukturen geschwächt werden, die genau dieses Ziel bereits heute unterstützen. Die hausarztzentrierte Versorgung ist ein bewährtes Instrument für eine koordinierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung.”
“Ich werde dem Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung heute nicht zustimmen. Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Ich weiß um die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung und erkenne ausdrücklich an, dass im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen erreicht werden konnten. Es ist gelungen, die Belastungen für die Versicherten zu begrenzen und den Bund stärker an der Finanzierung zu beteiligen. Dafür gilt allen Beteiligten mein Dank. Dennoch überwiegen für mich die inhaltlichen Bedenken. Als Hausärztin habe ich mehr als 15 Jahre an der medizinischen Basis gearbeitet und betrachte mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung mit besonderer Sorge. Mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung habe ich große Bedenken.”
“Die Widerspruchsregelung stärkt die Selbstbestimmung, stärkt die Solidarität und gibt vielen Menschen die Chance auf ein Weiterleben. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Armin Grau.”
“Das halte ich weder gesundheitspolitisch noch ethisch für überzeugend. Wir hören heute auch: „Schweigen ist keine Zustimmung!“ oder: „Recht auf Nichtbefassung!“ Ja, dieses Recht gibt es. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch das Recht auf Leben. Wenn wir diese Schutzgüter abwägen, dann, meine ich, sollten wir alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten. Aber heute reden wir nicht über Paragrafen, sondern wir denken an Menschen, zum Beispiel an Tobias Werner aus meiner Heimat in Bad Königshofen, der seit fünf Jahren auf eine Lunge wartet, oder an Ariane Brisch aus Sankt Augustin, die seit neun Jahren auf eine Niere wartet, stellvertretend für viele Tausend Menschen. Für die ist das heute keine abstrakte Debatte. Für sie geht es um Zeit, um Hoffnung und Leben.”
“Angesichts der Tatsache, dass über 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, über 75 Prozent bereit sind, zu spenden, ist es nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel. Die Kritiker der Widerspruchsregelung müssen mir auch mal erklären, wie sie es ethisch bewerten, dass Deutschland das einzige Land innerhalb von Eurotransplant ohne Widerspruchsregelung ist, gleichzeitig aber Organe aus den Ländern erhält, die genau dieses System etabliert haben. Allein im vergangenen Jahr konnten mehrere Hundert Menschen in Deutschland nur transplantiert werden – und damit überleben –, weil Organe aus diesen Ländern zur Verfügung standen. Wir nehmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, sind aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen.”
“Auch künftig müssen wir Strukturen und Prozesse verbessern, informieren und aufklären. Aber ich frage Sie: Wenn wir doch wissen, dass es eine weitere Maßnahme gibt, die Leben schenken kann, warum ergreifen wir sie nicht? Die Kritiker werden heute wieder sagen: Das ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Ich sage: Das Gegenteil ist der Fall. Die volle Entscheidungsfreiheit wird gewahrt. Organspende ist keine Pflicht; Organspende ist kein Zwang. Jeder kann Nein sagen. Die Veränderung zur jetzigen Rechtslage ist lediglich, dass die Entscheidung anders organisiert wird. Statt jetzt aktiv zuzustimmen, wird man zukünftig aktiv widersprechen müssen.”
“Dabei haben wir viel getan: Transplantationsbeauftragte eingeführt, Entnahmekrankenhäuser besser entlohnt, die Spendererkennung verbessert, die Information durch Hausärzte gestärkt, ein Organspenderegister etabliert. All das war richtig. Aber all das hat nicht gereicht. Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinem anderen Bereich der Medizin akzeptieren. Deshalb ist es überfällig, den nächsten Schritt zu gehen. Mit der Einführung der Widerspruchsregelung beschreiten wir keinen Sonderweg. In den allermeisten europäischen Ländern ist sie bereits gesetzlich verankert, und die Erfahrung zeigt: Dort, wo sie gilt, werden deutlich mehr Organspenden realisiert, zwei- bis dreimal mehr als in Deutschland. Natürlich ist die Widerspruchsregel kein Allheilmittel.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 8 200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste; die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre; täglich versterben zwei oder drei Menschen, während sie auf ein Organ warten, auch heute. Das, meine Damen und Herren, ist nur die Spitze des Eisbergs: mehr als 5 000 Patientinnen und Patienten auf der inaktiven Warteliste, über 100 000 Menschen an der Dialyse. Viele von ihnen hätten durch eine frühzeitige Transplantation deutlich bessere Überlebens- und Lebensperspektiven. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, die hofft, die wartet, die nicht weiß, ob die Zeit reicht. Deutschland gehört im europäischen Vergleich seit Jahren zu den Schlusslichtern in der Organspende.”
“Seriöse Politik bedeutet, Probleme klar zu benennen, aber auch die Zuständigkeiten und Verfahren ehrlich darzustellen. Unser Ziel muss daher sein, die angekündigte Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung zügig voranzubringen und dabei die berechtigten Anliegen der betroffenen Kräfte angemessen zu berücksichtigen. Denn Anerkennung darf nicht vom Organisationsbereich abhängen, sondern muss sich an Auftrag, Belastung und Verantwortung orientieren.”
“Das Bundesinnenministerium hat seinen Abschlussbericht hierzu erst Ende April 2026 an den Bundesrechnungshof übersandt. Die Änderungen an der Erschwerniszulagenverordnung können daher frühestens im Verlauf des Jahres 2026 angegangen werden. Die Soldatinnen und Soldaten, um die es hier geht, leisten ihren Dienst oft fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sie übernehmen hochspezialisierte Aufgaben, tragen Verantwortung unter schwierigen Bedingungen und sichern die Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte. Deshalb haben sie Anspruch auf Verlässlichkeit und Fairness. Wer den Eindruck vermittelt, die notwendigen Änderungen könnten kurzfristig und isoliert beschlossen werden, blendet die tatsächlichen rechtlichen und administrativen Prozesse aus.”
“Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass auch das Bundesministerium der Verteidigung eine besoldungsrechtliche Gleichstellung dieser Kräfte anstrebt. Wer vergleichbare Leistungen erbringt und vergleichbare Risiken trägt, darf nicht aufgrund formaler Abgrenzungen unterschiedlich behandelt werden. Für die Umsetzung braucht es eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung. Federführend hierfür ist das Bundesministerium des Innern. Dort befinden sich die Forderungen zur Erweiterung des Empfängerkreises derzeit in der Abstimmung – gemeinsam mit weiteren Anpassungen im Bereich des Zulagenwesens. Das gesamte Zulagenwesen des Bundes wurde aufgrund eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages einer grundlegenden Überprüfung unterzogen.”
“Konkret geht es darum, dass besonders befähigte Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte der Marine sowie bestimmter Einheiten des Hubschraubergeschwaders 64 Aufgaben wahrnehmen, die mit denen der Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte vergleichbar sind. Dennoch gehören sie nach geltender Rechtslage bislang nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23p Erschwerniszulagenverordnung. Gleiches gilt für die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe. Auch diese Kräfte sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die mit denen anderer spezialisierter Kräfte der Bundeswehr vergleichbar sind. Trotzdem fallen sie bisher nicht unter den anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23o Erschwerniszulagenverordnung. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich schwer zu rechtfertigen.”
“Die Bundeswehr steht täglich vor enormen Herausforderungen. Gerade die spezialisierten Kräfte und ihre Unterstützungseinheiten leisten unter schwierigsten Bedingungen einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unseres Landes. Wer besondere Risiken trägt, besondere Belastungen auf sich nimmt und höchste Anforderungen erfüllt, der verdient dafür auch eine angemessene Anerkennung – und zwar nicht nur in Worten, sondern auch im Besoldungsrecht. Genau darum geht es in der heute diskutierten Thematik der Erschwerniszulagen nach den §§ 23o und 23p der Erschwerniszulagenverordnung.”
“Wir brauchen konkrete Unterstützung, bessere Versorgung und einen selbstverständlichen Platz für Veteraninnen und Veteranen in unserer Mitte. Kolleginnen und Kollegen, der Bericht zeigt: Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Und den werden wir auch konsequent weiterverfolgen: mit Entschlossenheit, Realismus und Respekt für die Menschen, die der Bundeswehr dienen. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Jan Ralf Nolte.”
“Sie leisten ihren Dienst mit großem Engagement und oft unter schwierigen Bedingungen. Dieser Einsatz verdient Respekt, und er verpflichtet uns, die Rahmenbedingungen immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, anzupassen und zu verbessern. Dazu gehört auch die gesellschaftliche Anerkennung. Mit dem Nationalen Veteranentag, den wir im letzten Jahr am 15. Juni zum ersten Mal begehen konnten, setzen wir ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Wer unserem Land dient oder gedient hat, verdient Sichtbarkeit, Anerkennung und Respekt, aber eben nicht nur an einem Tag, sondern dauerhaft. Der Veteranentag kann daher ein Ankerpunkt sein, um die Verbindung zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu stärken. Entscheidend ist, dass sich daraus mehr entwickelt als Symbolik.”
“Lange Bearbeitungszeiten, mangelnde Transparenz und unnötige Bürokratie werden von den Soldatinnen und Soldaten oft beklagt. Ein weiteres Beispiel für eine ausbaufähige Digitalisierung ist der Bereich der Gesundheitsversorgung unserer Soldatinnen und Soldaten. Gesundheitsakten werden nach wie vor noch in Papierform geführt. Das führt oft nicht nur zu unvollständigen Unterlagen, sondern vor allem auch zu Verzögerungen. Deshalb ist es nicht nur wünschenswert, sondern wirklich überfällig, dass die vom Ministerium anvisierte Anfangsbefähigung einer digitalen Gesundheitsakte Ende 2027 dann auch tatsächlich kommt. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss den Soldatinnen und Soldaten Dank sagen, die täglich bereit sind, für unser Land, für unsere Demokratie Verantwortung zu übernehmen – im Inland sowie im Ausland.”
“Mangelnde Planbarkeit, Defizite bei der Infrastruktur, aber auch Fragen der Vereinbarkeit von Dienst und Familie spielen dabei eine Rolle. Wer heute dient, der erwartet eben ganz zu Recht – und dafür unternehmen wir auch alle Anstrengungen – moderne Arbeitsbedingungen, funktionierende Kasernen, digitale Prozesse, verlässliche Karrierewege und eine Führungskultur, die Leistung anerkennt und Entwicklung ermöglicht. Ein weiterer Punkt, den der Wehrbeauftragte ganz deutlich in seinem Bericht anspricht, ist auch der Umgang mit den Bewerbungen und der Prozess vom Assessment über die Einplanung bis zur Einstellung. Hier sieht man schon erhebliche Fortschritte, vor allem im Bereich der Digitalisierung, und auch beschleunigte Verfahren. Aber es bleibt auch hier noch viel zu tun.”
“Die notwendigen Grundlagen für den neuen freiwilligen Wehrdienst sind zwischenzeitlich gelegt, und jetzt kommt es ganz entscheidend darauf an, wie wir dieses Modell in der Praxis ausgestalten. Der freiwillige Wehrdienst wird dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn er attraktiv, flexibel und gesellschaftlich anschlussfähig umgesetzt wird; denn wer junge Menschen gewinnen will, muss Sinn vermitteln, Perspektiven aufzeigen und Verlässlichkeit garantieren. Und vor allem gilt: Wer Menschen gewinnt, muss sie auch halten. Und genau hier liegt eine der großen Herausforderungen; denn auch das zeigt der Bericht: Nach wie vor verlassen Soldatinnen und Soldaten die Bundeswehr vorzeitig, weil Erwartungen und Realität auseinanderklaffen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem: Liebe Soldatinnen und Soldaten! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter Otte, Ihnen und Ihrem Team herzlichen Dank für die Arbeit und für den Bericht, den Sie uns heute hier vorgelegt haben. Dieser Bericht legt erneut sehr umfassend offen, wie es um unsere Bundeswehr steht: zwischen spürbarem Fortschritt, aber nach wie vor auch strukturellen Defiziten. Deshalb ist dieser Bericht nicht nur Bestandsaufnahme, sondern auch Arbeitsauftrag für uns alle. Die Debatte im Berichtsjahr war vor allem vom neuen Wehrdienst und den notwendigen Aufwuchspfaden sowohl für die aktive Truppe als auch für die Reserve bestimmt.”
“Das ist ein solches Potenzial für unsere Demokratie, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für den Alltag vor Ort. Dieses Potenzial zu übersehen, können wir uns nicht leisten – im Gegenteil. Wir müssen die Frage beantworten: Wie nutzen wir die Kraft und die Erfahrung einer ganzen Generation? Denn Alterspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Eine Gesellschaft des langen Lebens gelingt nur, wenn wir sie gemeinsam gestalten, nicht in getrennten Lebenswelten, sondern im solidarischen Miteinander der Generationen. Dafür tragen wir hier gemeinsam Verantwortung. Lassen Sie uns ihr gerecht werden! Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Simone Fischer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Dazu gehört auch, Altersarmut ganz konsequent zu bekämpfen. Das heißt konkret: eine starke gesetzliche Rente. Mit dem Rentenpaket ist der erste Aufschlag gemacht; aber wir dürfen nicht vergessen: Die Rente von morgen entsteht aus der Arbeit von heute. Deshalb brauchen wir auch gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen. Genauso wichtig ist die Anerkennung von Sorgearbeit und ein einfacher und verlässlicher Zugang zu Unterstützungsleistungen. Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, der Bericht zeigt aber auch positive Entwicklungen. Die Generation der Älteren ist heute so gut ausgebildet, so aktiv, so engagiert wie noch nie zuvor. Viele Menschen wollen auch im Alter selbstbestimmt leben, Verantwortung übernehmen, die Gesellschaft mitgestalten.”
“Das ist Realität. Doch, Kolleginnen und Kollegen, unser Anspruch muss ein anderer sein. Ein gutes Leben im Alter darf eben keine Frage des Geldbeutels, des Wohnorts und der Herkunft sein. Entscheidend ist oftmals der gesamte Lebensverlauf; er prägt das Leben im Alter. Wer sein Leben lang wenig verdient hat, wer Sorgearbeit geleistet hat, wer Diskriminierung erfahren hat, der trägt auch im Alter oft ein höheres Risiko von Armut und Ausgrenzung. Darauf, Kolleginnen und Kollegen, müssen wir Antworten geben! Wir müssen Barrieren abbauen – bauliche Barrieren, digitale, soziale, mentale. Wir müssen Altersdiskriminierung entschieden bekämpfen. Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Nein, danke. – Wir müssen dafür sorgen, dass Teilhabe im Alter eben kein Privileg ist, sondern zur Regel wird.”
“Wir müssen die Pflegeversicherung dringlichst weiterentwickeln, die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen reduzieren und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Genauso wichtig ist: Prävention und Gesundheitsförderung müssen wir über den gesamten Lebensverlauf hinweg stärken; denn ein gutes Leben im Alter beginnt nicht erst im Alter. Der Neunte Altersbericht führt uns die Herausforderungen sehr deutlich vor Augen. Der Titel bringt es eigentlich auf den Punkt: „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“. Und genau darum geht es: um Teilhabe, um Chancengleichheit, um ein gutes Leben im Alter für alle. Dennoch gilt: Teilhabe ist ungleich verteilt. Noch immer entscheiden Einkommen, Wohnort und Herkunft darüber, wie gut Menschen im Alter leben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon heute ist jede fünfte Person in Deutschland älter als 66 Jahre. Unsere Gesellschaft wird älter. Viele Menschen leben länger, bleiben aktiv, engagiert und mitten im Leben. Das ist doch zuerst mal eine gute Nachricht. Aber diese Entwicklung verändert unser Land. Sie bringt Chancen und Herausforderungen mit sich. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Zusammenhalt und Engagement. Sie stellt uns aber zugleich vor die Aufgabe, soziale Sicherheit, Pflege und Teilhabe verlässlich zu gestalten; denn mit dem demografischen Wandel wächst auch die Zahl der Menschen, die Unterstützung und Pflege benötigen. Eines ist für uns dabei klar: Gute Pflege darf kein Luxus sein.”
“Deshalb ist es doch so wichtig, dass sich die jungen Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen, dass sie darüber diskutieren, dass sie sich selbstständig, eigenständig eine Meinung bilden. Deshalb ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Sie einen sicherheitspolitischen Akteur aus dem Diskurs verbannen wollen. Pluralität, meine Damen und Herren, entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch Vielfalt der Perspektiven. Politische Bildung lebt vom Streit der Argumente und nicht vom Wegsperren einzelner Akteure. Die Bundeswehr gehört zu unserem demokratischen Staat, und sie transparent zu machen, statt sie aus den Klassenzimmern zu verbannen, – Sie müssen zum Ende kommen, Frau Kollegin. – stärkt Demokratie- und Urteilsfähigkeit. Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Debatte hält Vivian Tauschwitz für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Meine Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Linken betont aber auch ganz zu Recht die Bedeutung von zivilen Organisationen und Katastrophenschutz. Zivilschutz und Katastrophenhilfe sind wirklich unverzichtbare Säulen in unserer Sicherheitsarchitektur. Organisationen wie das Technische Hilfswerk oder die Blaulichtorganisationen in ihrer ganzen Breite leisten Herausragendes für unsere Gesellschaft – meistens ehrenamtlich und unter hohem persönlichen Einsatz. Aber sicherheitspolitische Bildung endet eben nicht beim Katastrophenschutz. Sie umfasst auch Fragen der Bündnisverpflichtung und der Verteidigungsfähigkeit, Fragen internationaler Sicherheit und die sicherheitspolitische Einordnung globaler Entwicklungen. Wir haben es heute schon gehört: Wir leben in Zeiten wirklich tiefgreifender sicherheitspolitischer Veränderungen.”
“Sie kommen als Gesprächspartner für politische Bildung und sind dafür ganz speziell ausgebildet. Aber entscheidend ist doch: Solche Veranstaltungen finden nicht statt, weil die Bundeswehr sie einfordert. Vielmehr geht die Initiative von den Schulen aus. Lehrkräfte entscheiden im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung, ob sie externe Gesprächspartner in den Unterricht einladen und wen sie einladen. Das gilt für die Wissenschaft, das gilt für NGOs, für die Wirtschaft, für gesellschaftliche Initiativen und eben auch für die Bundeswehr. Die Veranstaltungen werden vorbereitet, kritisch begleitet und im Unterricht nachbereitet. Genau so, meine Damen und Herren, funktioniert politische Bildung in einer offenen Gesellschaft: ganz im Sinne des Beutelsbacher Konsenses.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Bundeswehr zu beenden, Jugendoffiziere nicht mehr einzuladen. Wir halten diesen Schritt für falsch und werden den Antrag ablehnen. Politische Bildung in unseren Schulen folgt ganz klaren Grundsätzen: Pluralität, Kontroversität und Überwältigungsverbot. Diese Prinzipien gelten selbstverständlich für alle, die sich an politischer Bildung beteiligen, auch für die Jugendoffiziere der Bundeswehr. Die Jugendoffiziere informieren über sicherheits- und verteidigungspolitische Fragen, über internationale Bündnisse, über die Rolle Deutschlands in der Welt und über die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr. Sie kommen nicht als Personenwerber, nicht als Karriereberater.”
“Die ist eigentlich schon beantwortet. Ich wollte noch mal nach konkreten Beispielen fragen; aber der Minister hat sie gerade genannt. Das reicht mir. – Danke. Okay. – Es gibt aber eine Nachfrage aus den Reihen der AfD-Fraktion zu diesem Thema, von Dr. Rainer Kraft.”
“Auch meine Frage geht an den Minister der Verteidigung. Minister Pistorius, was unternimmt Ihr Geschäftsbereich, damit die innovativen Entwicklungen der Industrie und Forschung sehr zeitnah in der Bundeswehr ankommen und damit die Einsatzbereitschaft deutlich verbessern?”
“Dafür setzen wir uns im Zusammenspiel mit unseren Kabinettsmitgliedern und der Parteispitze weiterhin ein. Die Abstimmung über die Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen ist für mich und für uns keine einfache Entscheidung. Mit Blick auf die oben beschriebenen Fortschritte bei der Aufnahme und die Bemühungen der Bundesregierung, eine Lösung für alle Menschen in den Programmen zu finden, sind die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen allerdings in Teilen überholt.”
“Das BMI hat bereits Unterstützungsoptionen angeboten: finanzielle Unterstützung ebenso wie Sachleistungen, Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung sowie medizinischer und psychosozialer Versorgung usw. bei Rückkehr nach Afghanistan oder Ausreise in einen anderen Drittstaat. Einige der Menschen haben bereits Aufnahme in Drittstaaten gefunden. Das BMI ist dabei, weitere Gespräche mit den Betroffenen über die verschiedenen Möglichkeiten zu führen. Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt allerdings klar, dass das abgegebene Versprechen für die Gesamtgruppe der afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Aufnahmezusage eingehalten werden muss. Wenn eine Aufnahme in Deutschland nicht möglich ist, muss zumindest eine sichere Lösung für die Betroffenen gefunden werden.”
“Alle anderen afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Pakistan besitzen jedoch Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz, die die Gerichte bislang nicht eindeutig als Verwaltungsakt und somit rechtlich bindend anerkennen. Hierzu ist zurzeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die sich dieser Frage und insbesondere der des Vertrauensschutzes widmen wird. Verbunden mit der Verfassungsbeschwerde ist auch ein Eilantrag, daher wird eine Entscheidung zeitnah erwartet. Politisch konnte bisher nur für die Ortskräfte die Zusicherung des BMI erreicht werden, dass die in Aussicht gestellten Aufnahmen tatsächlich stattfinden. Allerdings ist das BMI dabei, für die übrigen Afghaninnen und Afghanen Lösungen zu finden, die nicht zwingend in einer Aufnahme in Deutschland liegen müssen.”
“Gestützt auf die Urteile des OVG Berlin zählt das BMI allerdings nur Begünstigte des Bundesaufnahmeprogramms zu dieser Gruppe, da nur diese Personen eine Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz besitzen. Für diese Gruppe plant die Bundesregierung bis zum Jahresende die Einreise nach Deutschland. Am 2.12. landete erstmals seit dem Regierungswechsel ein Charterflug in Erfurt – 192 Menschen konnten nun endlich die lange zugesagte Aufnahme erreichen. Bereits zuvor war die Einreise über Linienflüge wiederaufgenommen worden. 186 gefährdete Afghaninnen und Afghanen sind seit dem Amtsantritt der schwarz-roten Koalition mit verschiedenen Flügen bereits in Deutschland angekommen. Sie alle sind in Sicherheit.”
“Sowohl unsere Kabinettsmitglieder als auch unsere Fraktion haben gegenüber BMI und AA wiederholt deutlich gemacht, dass alle Personen mit Aufnahmezusage auch tatsächlich von Deutschland aufgenommen werden müssen – und zwar unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem der vier Programme. Das gebietet unsere Verantwortung für die bedrohten Menschen. Es ist auch Teil unseres Selbstverständnisses eines verlässlichen und verbindlichen Auftretens Deutschlands als internationaler Akteur. Das Bundesinnenministerium hat inzwischen bestätigt, dass Personen, die eine rechtsgültige Aufnahmezusage haben – nach Abschluss eines Sicherheitsinterviews – nach Deutschland kommen können.”
“Deutschland hat in den vergangenen Jahren bisher gut 20 000 Ortskräfte und etwa 16 000 bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten aufgenommen – jeweils inklusive ihrer Familienangehörigen. Mit Stand 10. Oktober 2025 befinden sich noch insgesamt 1 901 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan. Von ihnen sind 219 Personen Ortskräfte oder Angehörige von Ortskräften, 60 Personen sind Teil der „Menschenrechtsliste“, 595 Personen haben eine Aufnahmezusage im Rahmen des „Überbrückungsprogramms“ und 1 027 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.”
“Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen nun bundeseinheitlich geregelt werden und dass auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrganges oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann. Meine Damen und Herren, mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung schaffen wir ein attraktives Angebot für den Einstieg in den Heilberuf Pflege mit Aufstiegsperspektiven sowohl für Berufsanfänger als auch für Berufserfahrene. Wir brauchen sie alle ganz dringend in der Pflege, – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. – und deshalb bitte ich um eine breite Unterstützung des Gesetzes. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Simone Fischer.”
“Wichtig war uns im parlamentarischen Verfahren, dass geregelt wird, dass es für diese Prognoseerstellung, aber auch für das Kompetenzfeststellungsverfahren bundeseinheitliche Empfehlungen gibt. Und das ist gelungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wird diese entwickeln. Genauso wichtig war es uns im parlamentarischen Verfahren, die Modellklausel dahin gehend zu schärfen, dass weitere Einrichtungen als Träger der betrieblichen Ausbildung erprobt werden können. Und ich wünsche mir wirklich sehr – weil ich weiß, dass sie es können –, dass sich viele Rehabilitationseinrichtungen und Kliniken an diesem Modell beteiligen. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt.”
“Außerdem werden künftig deutlich mehr Aufgaben auch im Bereich der medizinischen Behandlungspflege übernommen und somit auch Pflegefachkräfte entlastet. Das ist also eine qualitätsgesicherte, eine zugewandte und eine zukunftsfähige Pflege, die den Mix aller Qualifikationen, die wir hier benötigen, berücksichtigt: von der Pflegeassistenz zur Pflegefachkraft bis zum Bachelor oder Master. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel der Hauptschulabschluss. Beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und letztendlich sogar bis zum Studium. Das ist ein ganz, ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und auch durchlässigen Pflegeausbildungssystem. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule ist der Zugang zur Ausbildung auch ohne Schulabschluss möglich.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eineinhalb Jahrzehnten der politischen Beratung zwischen Bund, Ländern und Fachverbänden kommen wir mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz endlich auf die parlamentarische Zielgerade. Das ist ein echter Meilenstein. Der Pflegehelfer-Ausbildungsflickenteppich in unserem Land wird beendet, und es wird verpflichtend eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Zukünftig gibt es ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil. Die Pflegefachassistentin, der Pflegefachassistent wird generalistisch ausgebildet, und er wird zur eigenständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen und zur Mitwirkung in komplexen Pflegesituationen befähigt.”
“Die Wehrpflicht, Artikel 12a Grundgesetz, war bisher und bleibt auch künftig unser verfassungsrechtliches Sicherheitsnetz – das hoffentlich nie zum Tragen kommt. Aber wer diesen Artikel, unseren Verfassungsanker, jetzt streicht, reißt dieses Sicherheitsnetz ein, schwächt die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr und unseres Staates, der dann im Ernstfall nicht mehr schnell, flexibel und rechtssicher handeln kann. Abschließend, liebe Linksfraktion: Eine Dienst- oder Wehrpflicht widerspricht eben nicht den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit, sondern dient ihrer Sicherung; das wurde immer wieder höchstrichterlich bestätigt. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort der Abgeordnete Niklas Wagener.”
“Deswegen investieren wir in die Bundeswehr, deswegen investieren wir in Abschreckung und Verteidigung, deswegen schaffen wir einen neuen Wehrdienst und passen mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz die Strukturen an. Meine Damen und Herren, die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Niemand wird zwangsverpflichtet und eingezogen, und ich bin davon überzeugt, dass wir die Option der Wehrpflicht auch künftig nicht ziehen müssen. Denn wir setzen auf Freiwilligkeit, und die aktuellen Zahlen lassen die Prognose zu, dass die notwendigen Aufwuchszahlen wie geplant erreicht werden. Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: Die Wehrpflicht im Grundgesetz ist kein Relikt. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich 2011 schon etwas dabei gedacht, sie nur auszusetzen und sie eben nicht abzuschaffen.”
“Russische Drohnen dringen in den polnischen Luftraum ein, und Polen, unser direkter Nachbar, verstärkt massiv seine Verteidigungsbereitschaft, fordert seine Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben, beantragt die Beratung der NATO-Staaten und eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrates. Ich denke, es leugnet hier niemand, dass sich die Bedrohungslage für Europa und für Deutschland seit 2022 erheblich verschärft hat und sich dynamisch immer weiter verschärft. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bundeswehr in der Lage ist, unsere Bevölkerung, unsere Freiheit und unsere demokratischen Werte im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Natürlich geht es auch darum, dass Deutschland im Bündnisfall seinen Beitrag zur Bündnisverteidigung zuverlässig leisten kann.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke fordert heute, die Wehrpflicht aus dem Grundgesetz zu streichen. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen: Das ist nicht nur Realitätsverweigerung, sondern angesichts der augenblicklichen sicherheits- und geopolitischen Lage auch brandgefährlich. Schauen wir doch bitte auf die Welt, wie sie ist – und nicht, wie wir sie uns wünschen –: Russland führt seit über drei Jahren einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Drohnen- und Raketenangriffe Russlands auf die Ukraine werden von Tag zu Tag heftiger und fordern viele Todesopfer.”
“Danke. Das Wort hat nun für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Simone Fischer.”
“Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und durchlässigen Pflegebildungssystem. Tatsache ist aber auch, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt werden und auf die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann. Kommen Sie bitte zum Schluss. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr auf die parlamentarischen Beratungen. Ich bin zuversichtlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern oder konkreter werden. Denn kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch besser werden könnte.”
“Gut ist auch, dass die neue gesetzliche Regelung endlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vorsieht. Denn man mag es kaum glauben: Bislang erhielt nur die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Die zukünftigen Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten werden generalistisch ausgebildet und zur eigenständigen Durchführung pflegerischer Maßnahmen und zur Mitwirkung bei komplexen Pflegeprozessen befähigt. Sie werden künftig sehr viel mehr Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen und damit die Pflegefachkräfte entlasten. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit zur Pflegefachkraftausbildung und sogar zum Studium.”
“Das wird sowohl Pflegekräfte als auch Ärztinnen und Ärzte entlasten und den Arbeitsablauf effizienter gestalten; darauf wird die Kollegin Moll genauer eingehen. Ich werde mich heute in meinen Ausführungen auf die Einführung des neuen Heilberufs der Pflegefachassistenz konzentrieren. Nach langen, sehr langen Bund-Länder-Beratungen wird endlich ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil durch eine 18-monatige generalistische Berufsausbildung geschaffen. Der Ausbildungsflickenteppich in Deutschland mit 27 unterschiedlichen Landesregelungen wird beendet. Das heißt auch, dass der Berufsabschluss künftig in allen Bundesländern anerkannt wird. Das trägt zu mehr Mobilität bei und ermöglicht den Einsatz in allen Versorgungsbereichen.”
“Die bereits auf die Schiene gesetzte Kompetenzerweiterung in der Fachpflege und die Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung haben es durch das zeitige Ende der Ampel leider nicht ins Ziel geschafft. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die beiden Ministerien dafür, dass die erarbeiteten Gesetzentwürfe so schnell wieder aufgegriffen und aktualisiert wurden und heute ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Mit dem Pflegekompetenzgesetz – oder Befugniserweiterungsgesetz, wie es jetzt heißt – wird endlich dem Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr können als das, was ihnen bislang rechtlich erlaubt ist. Es ist gut, dass im Gesetz klargestellt wird, dass Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bislang unter Arztvorbehalt standen.”