← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Sabine Dittmar

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich werde dem Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung heute nicht zustimmen. Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Psychische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Bereits heute warten viele Betroffene über Monate auf einen Therapieplatz. Maßnahmen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung zusätzlich unter Druck setzen könnten, halte ich deshalb für den falschen Weg.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Gerade mit Blick auf die bevorstehende Einführung der Primärarztversorgung sollte die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden. Als Sozialdemokratin ist mir eine solidarisch finanzierte und zugleich leistungsfähige gesetzliche Krankenversicherung ein zentrales Anliegen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Angesichts der Tatsache, dass über 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, über 75 Prozent bereit sind, zu spenden, ist es nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dabei haben wir viel getan: Transplantationsbeauftragte eingeführt, Entnahmekrankenhäuser besser entlohnt, die Spendererkennung verbessert, die Information durch Hausärzte gestärkt, ein Organspenderegister etabliert. All das war richtig. Aber all das hat nicht gereicht.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 8 200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste; die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre; täglich versterben zwei oder drei Menschen, während sie auf ein Organ warten, auch heute.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 102 lines we hold for Sabine Dittmar, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 3.

  1. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Profession Pflege. Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Pflegekompetenz und Pflegefachassistenz kommen zwei wichtige Bausteine dazu, die den Beruf in der Pflege attraktiver und kompetenzorientierte und gleichzeitig flexible Einsätze ermöglichen. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege braucht einen Qualifikationsmix aus allen Ebenen: von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Bachelor und Master. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums haben wir in der letzten Legislatur den ersten Grundstein gelegt. Die heilkundlichen Kompetenzen aus den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden sind zwischenzeitlich fest in die hochschulische Ausbildung integriert.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Wir werden heute in der Debatte sicher wieder hören: Es gibt ein Recht auf Schweigen; Schweigen ist keine Zustimmung. – Ich sage Ihnen: Ja, es gibt ein Recht auf Schweigen und Nichtbefassung, aber es gibt auch ein Recht auf Leben. Und in Abwägung dieser beiden Schutzrechte sage ich in aller Klarheit: Das Recht auf Leben hat für mich einen höheren Stellenwert als das Recht, sich nicht mit dem Thema Organspende befassen zu müssen. Ein Weiter-so ist für mich, ist für uns kein Weg. Lassen Sie uns mit der Widerspruchsregelung ein Zeichen setzen für das Leben und die Hoffnung. Für den Bundesrat spricht jetzt Karl-Josef Laumann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, sodass ausreichend Zeit besteht, die Bevölkerung über die Rechtsfolgen eines erklärten oder eines nicht erklärten Widerspruchs zu informieren. Meine Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Tatsache, dass über 84 Prozent unserer Bürger der Organspende positiv gegenüberstehen, 9 Prozent unschlüssig sind und 6 Prozent diese ablehnen, ist es zumutbar, dass sich die Minderheit bewegt und aktiv wird. Niemand wird gezwungen, Organspender zu sein, er muss nur widersprechen. Und angesichts der dramatischen Zahlen auf der Warteliste und der dramatischen Schicksale ist es auch zumutbar, dass sich jeder einmal im Leben mit der Frage der Organspende befasst und, wenn er zu der Entscheidung kommt: „Ich will nicht spenden“, dies auch dokumentiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. In Spanien kommt man mit dieser Regelung auf 46 Spender pro 1 Million Einwohner, in Österreich auf 24, und wir in Deutschland sind mit 10 Spendern das traurige Schlusslicht. Deshalb soll zukünftig jeder erwachsene, einwilligungsfähige Mensch bei einem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktion als Organspender infrage kommen, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen. Und der Widerspruch ist möglich: Eintrag ins Register, Ausfüllen des Organspendeausweises, der berühmte Zettel im Geldbeutel oder verbal geäußert gegenüber Angehörigen. Unser Gesetzentwurf sieht darüber hinaus sehr differenzierte Regelungen für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Personen vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Und wir haben uns gefragt, warum das, was bei unseren Nachbarn in 25 europäischen Ländern die Norm ist, hier in Deutschland nicht zumutbar sein soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, dem Parlament erneut einen Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung vorzulegen. Kritiker werden sagen: Die Widerspruchsregelung, isoliert betrachtet, steigert die Zahlen nicht; wir brauchen Verbesserungen der Strukturen. – Aber genau das haben wir doch in den letzten Jahren auf den Weg gebracht und unsere Strukturen in den Krankenhäusern verbessert. Der Blick auf das Ausland zeigt uns, dass uns eben noch ein Baustein fehlt, und das ist die Widerspruchsregelung.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Täglich versterben bis zu drei Mitmenschen, die vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet haben. Nirgends sonst in der EU warten Patienten so lange auf ein Organ wie in Deutschland, im Durchschnitt acht Jahre. Deshalb sage ich hier in aller Deutlichkeit: Die Entscheidungslösung ist eklatant gescheitert. Fraktionsübergreifend haben wir deshalb in den zurückliegenden Monaten den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet. Wir haben uns mit vielen Expertinnen und Experten, mit Vertretern der Religionsgemeinschaften, mit Verfassungsrechtlern, mit Betroffenen und Angehörigen ausgetauscht. Wir haben von erschütternden Schicksalen gehört, von Angehörigen, die in der Stunde der Not eine Entscheidung treffen mussten – Geschichten voll von Verzweiflung, aber auch Geschichten voll von Hoffnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manch einer mag sich fragen, warum wir ausgerechnet in diesen turbulenten Tagen eine Debatte über die Organspende führen. Die Antwort ist simpel und dramatisch zugleich: Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Organspende, damit todkranke Mitmenschen eine Überlebenschance erhalten. Die Menschen haben keine Zeit zu verlieren. Sie und ihre Angehörigen warten darauf, dass sich der Deutsche Bundestag erneut mit der Thematik beschäftigt. In den zurückliegenden 15 Jahren haben wir eine ganze Menge an Maßnahmen unternommen, um die strukturellen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen in unseren Krankenhäusern zu verbessern und die Entscheidungsbereitschaft zu steigern. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nach wie vor stehen über 8 500 Menschen auf der Warteliste.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Es eröffnet Perspektiven für Pflegestudierende und für ausländische Pflegekräfte. Ziel ist es, dass die Pflegestudierenden in ihrem Studium gut unterstützt werden, dass sie es gut absolvieren können und dass Pflegekräften aus dem Ausland mit effizienteren und einfacheren Anerkennungsverfahren der berufliche Start hier in Deutschland erheblich erleichtert wird. Um dies alles bald verwirklichen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen, treten wir in intensive und sicherlich auch sehr gute parlamentarische Beratungen ein, auf die ich mich freue. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Die nächste Rednerin ist die geschätzte Kollegin Emmi Zeulner, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Ziel ist es einfach, den bürokratischen Aufwand insgesamt zu reduzieren, zu minimieren, um ausländische Pflegekräfte schneller in den Job zu bekommen. Meine Kolleginnen und Kollegen, die Festigung der Personalbasis in der Pflege ist aber mit den Maßnahmen des vorgelegten Gesetzentwurfs noch nicht erledigt. Es muss danach nahtlos weitergehen. Im nächsten Schritt nehmen wir die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehilfe und Pflegeassistenzausbildungen in den Blick. Diese Ausbildungen sollen durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz harmonisiert werden, und es soll für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern gesorgt werden. Ein entsprechendes Vorhaben meines Hauses befindet sich aktuell in der Vorbereitung. Meine Damen und Herren, das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein Gesetz, das die Pflege insgesamt stärkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Dieses Verfahren, das von den Ländern durchgeführt wird, vereinfachen und vereinheitlichen wir, um mehr ausländische Pflegefachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen und sie schneller einsetzen zu können. Der konkrete Umfang der erforderlichen Erfordernisse – so gibt es das Amtsdeutsch her – und der Unterlagen, die vorzulegen sind, wird bundeseinheitlich geregelt. Die unterschiedlichen Anforderungen dahin gehend, welche Unterlagen in den jeweiligen Bundesländern erforderlich sind, haben das Antragsverfahren für die antragstellenden Personen bislang sehr verkompliziert. Außerdem kann die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung künftig durch eine Kenntnisprüfung und einen Anpassungslehrgang ersetzt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Zudem werden die Ausbildungseinrichtungen mit den neuen Regelungen besser unterstützt als bisher. Auch ihre Kosten werden, wie schon bei der beruflichen Ausbildung, über die bestehenden Ausbildungsfonds zurückerstattet. Dies wird sich positiv auf die Bereitschaft der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auswirken, neben den Pflegeauszubildenden auch mehr Pflegestudierende auszubilden. Meine Damen und Herren, um der Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland weiter Rückenwind zu geben, sorgt der Gesetzentwurf mit ganz gezielten Maßnahmen für eine Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens. Das derzeitige Anerkennungsverfahren einer pflegerischen Berufsqualifikation aus einem Drittland besteht in der Regel aus einer Gleichwertigkeitsprüfung, an die sich eine Anpassungsmaßnahme anschließt.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende überhaupt ein Pflegestudium auf. Jeder zweite vorhandene Studienplatz bleibt aktuell unbesetzt. Der Wissenschaftsrat fordert in seinen Empfehlungen eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent. Und Sie wissen: Davon sind wir noch meilenweit entfernt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir dies ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver und rücken die Pflege damit in das Blickfeld auch derjenigen, die sich sonst vielleicht für einen anderen Studiengang entscheiden würden. Die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Das anspruchsvolle Pflegestudium wird so für viele überhaupt erst zur Option; denn der hohe Praxisanteil im Studium lässt einen Nebenjob zur Finanzierung des Lebensunterhalts zeitlich nicht zu.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Die Pflegeprofession spielt dabei eine ganz besondere Rolle. Die Bundesregierung geht deshalb die Stärkung dieser professionellen Basis sehr breit an: bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen hier im Inland und bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Beides ist notwendig, und beides wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf voranbringen. Meine Damen und Herren, an der Hochschule ausgebildetes Pflegepersonal stärkt die Qualität in der Pflege insgesamt. Hochschulische Qualifikationen in der Pflege, aufbauend auf dem Pflegestudium, können ein Schlüssel dazu sein, den Herausforderungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Zukunft noch breiter und mit neuen Ansätzen zu begegnen, zum Beispiel mit dem Tätigkeitsfeld einer Community Health Nurse.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Pflege steht und fällt mit den Menschen, die sie leisten. Pflege ist eine Profession, ein Beruf, eine Berufung mit einem anspruchsvollen Anforderungsprofil und einem sehr breiten Tätigkeits- und Verantwortungsspektrum. Pflegefachpersonen sind dringend gesuchte und benötigte Fachkräfte und stehen auf der Liste der Mangelberufe ganz oben. Unsere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste können die Leistungsanforderungen und Versorgungsbedarfe, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, nur dann erfüllen, wenn sie personell gut aufgestellt sind. Sie brauchen professionelle Teams, die ausreichend besetzt sind, Teams, in denen die Qualifikationen und Kompetenzen ineinandergreifen, aufeinander abgestimmt sind und sich ergänzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/123 · 2023-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Meine Damen und Herren, bleiben Sie zuversichtlich, bleiben Sie gesund, und ich bitte um Zustimmung zu der Verordnung. Danke schön. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Diana Stöcker, CDU/CSU-Fraktion, mit ihrer ersten Parlamentsrede.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wir schützen unsere relevanten Infrastrukturen und nehmen auf die besonderen Belange unserer Kinder in den Schulen und Kitas Rücksicht. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zusammen alles Notwendige tun, um gemeinsam die Pandemie zu überwinden. Deshalb hier noch mal: Bitte, lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich boostern! Schützen Sie sich und Ihre eigene Gesundheit, und schützen Sie Ihr Umfeld und die Gesellschaft! Frau Staatssekretärin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, erlaube ich nicht. – Die Bundesregierung sorgt dafür, dass es genügend Impfstoffe gibt. Neben den bewährten Impfstrukturen in den Impfzentren und Praxen gibt es mobile Angebote und nun auch impfende Apotheken. Mein herzlicher Dank von dieser Stelle an all diejenigen, die die Impfkampagne seit vielen Monaten unterstützt haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Für den Impfnachweis sind das die Kriterien auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts, für den Genesenennachweis die auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Diese Kriterien und Vorgaben werden laufend an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Der Genesenenstatus wird künftig nach 3 Monaten bzw. 90 Tagen entfallen. Eine Anpassung der Vorgaben für einen vollständigen Impfschutz wird von der Bundesregierung fortlaufend überprüft. Auch die Corona-Einreiseverordnung sieht diese entsprechenden Anpassungen vor. Kolleginnen und Kollegen, mit diesen notwendigen Änderungen in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Einreiseverordnung bilden wir den Stand der Wissenschaft ab und setzen der gegenwärtigen Omikron-Welle ein angepasstes und pragmatisches Instrumentarium entgegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Mit den neuen Regelungen finden wir deshalb eine gute Balance zwischen notwendiger Isolation und der Möglichkeit qualifizierter Freitestung. Wir sorgen dafür, dass die kritische Infrastruktur nicht durch quarantänebedingte Personalausfälle ins Stocken gerät, und wir ermöglichen es vor allen Dingen Kindern, sich nach fünf Tagen frei zu testen, sofern sie einer seriellen Testung in ihrer Einrichtung unterliegen. Durch die vor einigen Tagen erfolgte Anpassung der Coronavirus-Testverordnung wird der Bund die Kosten für diese Freitestung umfassend übernehmen. Meine Damen und Herren, nach den neuen Regelungen müssen die Impf- und Genesenennachweise generell den jeweils aktuell veröffentlichten Anforderungen entsprechen.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wir passen die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung derart an, dass nunmehr unter bestimmten Umständen auch gegenüber geimpften und genesenen Personen eine Quarantäneanordnung ausgesprochen werden kann. Das soll insbesondere dann der Fall sein, wenn die Grundimmunisierung länger als drei Monate zurückliegt und eine Auffrischungsimpfung noch nicht erfolgt ist. Im Gegenzug haben wir uns aber auch nach Beratungen durch das Robert-Koch-Institut darauf verständigt, die Dauer der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen und die Freitestung nach sieben bzw. fünf Tagen zu ermöglichen. Die Verkürzung der Quarantäne ist medizinisch verantwortbar und gut begründbar; denn wir wissen, dass bei Omikron der Zeitraum zwischen eigener Infektionen und der Gefahr der Transmission, also der Übertragung auf andere Menschen, deutlich kürzer ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Aber wissenschaftliche Studienergebnisse zeigen uns auch, dass die Immunität im Laufe der Zeit nachlässt. Das ist für Mediziner nichts Verwunderliches. Wir kennen dies bei anderen Impfstoffen auch. Wir wissen auch – und die Studien zeigen es erneut –, dass mit Auffrischung und Boosterung natürlich wieder ein guter Immunschutz aufgebaut werden kann, auch gegen die Omikron-Variante. Deshalb von dieser Stelle noch mal der Appell: Nutzen Sie die vielfältigen Angebote, die zur Verfügung stehen! Lassen Sie sich boostern, und lassen Sie sich erstimpfen! Jede Impfung zählt. Meine Damen und Herren, es muss aber auch sichergestellt sein, dass unsere rechtlichen Grundlagen so flexibel sind, dass sie den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ausreichend Rechnung tragen. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Entwurf.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung auf den Weg. Die Bundesregierung reagiert damit erneut zügig und konsequent auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Meine Damen und Herren, wir verzeichnen leider einen neuen Infektionsrekord. Die Omikron-Welle ist auch bei uns angekommen. Das Robert-Koch-Institut meldet heute 81 417 Neuinfektionen, eine Inzidenz von über 427 und 316 weitere Todesfälle. Wir können von Glück sagen und wir müssen dankbar sein, dass wir seit über einem Jahr über sichere und wirksame Impfstoffe verfügen – entwickelt am Wissenschaftsstandort Deutschland –, die zuverlässigen Schutz bieten vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.

    PLENARPROTOKOLL 20/11 · 2022-01-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Ampelkoalition schnell dafür sorgen werden, dass Pflegekräfte und insbesondere die hochbelasteten Kräfte in der Intensivpflege eine solche Prämie für den enormen Einsatz erhalten. Wir wissen, ein Bonus kann kein wirklicher Ausgleich sein für die beschwerliche Arbeit und den Einsatz für andere Menschen. Aber es soll ein Ausdruck der Wertschätzung sein und es soll allen Pflegenden zeigen: Für uns ist es nicht selbstverständlich, was geleistet wird. Wir sehen die Beschäftigten unter teilweise schwierigsten Bedingungen über ihre Grenzen gehen, um anderen zu helfen. Deshalb werden wir die Prämie in enger Abstimmung mit allen Beteiligten – Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Gewerkschaften – so gerecht und transparent wie möglich gestalten. Hier geht Sicherheit vor Schnelligkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Eine hohe Impfquote, meine Damen und Herren, brauchen wir aber nicht nur zum Schutz der vulnerablen Gruppen, wir brauchen sie auch, um nicht immer und immer wieder in eine Dauerschleife von Infektionswellen zu geraten; denn leider sind die Impflücken in allen Altersgruppen immer noch zu hoch. Deshalb brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Schutzwall, damit die Einschränkungen endlich enden können. Deshalb begrüße ich auch, dass wir zeitnah eine fraktionsoffene Debatte zur allgemeinen Impfpflicht führen werden. Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Mit Blick auf den Gesetzentwurf werden sich viele fragen, warum die angekündigte Prämie für Pflegekräfte noch nicht enthalten ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir haben diese verfassungsrechtliche Diskussion schon bei der Masernimpfpflicht vor zwei Jahren intensiv geführt. Aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Schwachen und Hilfsbedürftigen ist ein Grundrecht. Vulnerable Gruppen können sich im Allgemeinen nicht aussuchen, von wem sie versorgt, gepflegt oder betreut werden, aber sie müssen sich doch darauf verlassen können, dass ihnen von dieser Seite Hilfe und Unterstützung zuteilwird und ihnen keine Gefahr für die eigene Gesundheit droht. Es geht bei der Impfpflicht also um eine Güterabwägung. Und es kann nur eine Antwort geben: Aus epidemiologischer, ethischer und moralischer Sicht ist eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen, in denen es engen Kontakt zu diesen vulnerablen Personengruppen gibt, unabdingbar.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Wir erwarten auch von unseren Ärztinnen und Ärzten, dass sie von ihrer Delegationsmöglichkeit Gebrauch machen; denn beispielsweise auch Pflegekräfte sind beim Impfen eine wertvolle Unterstützung. Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird seit Tagen viel über das Für und Wider einer Impfpflicht diskutiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern wir für die Beschäftigten, die besonders verletzliche Personengruppen betreuen, behandeln, versorgen, eine solche einrichtungsspezifische Impfpflicht. Das gilt zum Beispiel für Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Sie gilt aber auch in Arztpraxen, Geburtshäusern, beim Rettungsdienst oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Und ja, die Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Mit General Breuer haben wir nun einen erfahrenen Logistiker an der Spitze des neuen Krisenstabes im Kanzleramt, der mit seiner Expertise die logistischen Hemmnisse überwinden wird. Meine Damen und Herren, damit es zügig vorangeht, erweitern wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch den Kreis der Impfenden. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage, damit zukünftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte vorübergehend zur Durchführung der Covid-19-Schutzimpfung berechtigt werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie die fachlichen Voraussetzungen mitbringen und eine entsprechende Schulung durchlaufen haben. Und das ist gar nichts Ungewöhnliches: In der Schweiz, in Italien, in Frankreich unterstützen Apotheken schon seit geraumer Zeit die Impfkampagnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Zwischenzeitlich erreichen wir wieder fast 800 000 Impfungen täglich; an manchen Tagen auch wieder über 1 Million. Das ist gut, aber noch nicht gut genug, um unser Ziel von 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende zu erreichen. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an alle Impfärzte und Impfärztinnen, aber vor allem an die Teams, die dahinterstehen. Denn sie haben sich in den letzten Wochen mit vielen Widrigkeiten, vom Impfstoffwechsel bis zu Lieferverzögerungen, auseinandersetzen müssen. Ich würde in der Gesamtschau sagen: Sie haben das hervorragend gemeistert. Meine Damen und Herren, wir werden jetzt dafür sorgen, dass der Impfstoff auch zügig dort ankommt, wo er verimpft werden soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Wir tun dies, damit die Länder lückenlos alle notwendigen Schutzmaßnahmen zur Anwendung bringen können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird noch mal klargestellt, dass die Länder natürlich Freizeit- und Kultureinrichtungen, also auch Klubs und Diskotheken, schließen können, dass sie Veranstaltungen absagen können und dass darunter auch Kongresse und Messen fallen. Neu geben wir den Ländern die Möglichkeit, auch die Gastronomie komplett zu untersagen und bestehende Rechtsverordnungen auf alter Rechtsgrundlage bis zum 15. Februar 2022 zu verlängern. Neben den Kontaktbeschränkungen, meine Damen und Herren, ist das Impfen unser zentrales Mittel, um vor die vierte Welle zu kommen. Deshalb lautet die Devise: Impfen, impfen, impfen! Boostern, boostern, boostern! Und ich sage auch: Wir kommen voran.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Zum einen sind Meldezahlen wahrscheinlich defizitär; aber viel mehr Sorge bereitet die noch nicht absehbare epidemiologische Dynamik der Omikron-Variante. Deshalb ist es gut, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sich jüngst darauf verständigt haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel wie 2 G, 3 G, 2 G Plus konsequent und bundeseinheitlich anzuwenden. Gleiches gilt für strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im öffentlichen und privaten Raum und das Absagen von Veranstaltungen. Denn, meine Damen und Herren, Bilder von überfüllten Fußballstadien, wenn gleichzeitig Patienten mit dem MedEvac-Airbus der Bundeswehr verlegt werden müssen, sind nicht nur unerträglich; sie sind unerklärlich. Und deshalb werden wir heute weitere Änderungen und vor allem Klarstellungen in das Infektionsschutzgesetz einbringen.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Meine Damen und Herren, die Lage ist nach wie vor sehr besorgniserregend: 36 000 Neuinfektionen, 4 905 Patienten auf Intensivstationen, mehr als die Hälfte davon beatmet. Fast 20 Prozent unserer Intensivbetten sind mit Coronapatienten belegt; viele von ihnen hätten sich dieses Schicksal mit einer Impfung ersparen können. Das Kleeblattsystem ist aktiviert, das heißt, Patienten werden innerhalb Deutschlands verlegt, weil die Versorgung im eigenen Bundesland nicht mehr garantiert werden kann. Auch wenn einige Experten angesichts eines seit einigen Tagen unter 1 befindlichen R-Wertes von einer Stagnation auf hohem Niveau sprechen und die Trendwende eingeläutet sehen, würde ich mich heute dieser Einschätzung noch nicht anschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP legen mit dem heutigen Gesetzentwurf erneut ein Maßnahmepaket zur Bewältigung der Coronapandemie vor. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser Koalition. Es hat sich bereits jetzt gezeigt, dass die Koalitionsfraktionen entschlossen sind, alle notwendigen Schritte mit Verantwortung und Augenmaß zu gehen, um die Pandemie in Deutschland zu überwinden. Mit dem Abschluss des Koalitionsvertrages haben wir uns selbst konkrete Aufträge gegeben. Gleichzeitig haben uns die Länder am vergangenen Donnerstag um Klarstellungen im Infektionsschutzgesetz für mehr Rechtssicherheit bei ihren Coronaschutzmaßnahmen gebeten.

    PLENARPROTOKOLL 20/4 · 2021-12-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Das Geld ist gut investiert. Damit stabilisieren wir die gesetzliche Krankenversicherung und sichern die gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten von Corona und darüber hinaus. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dieser Verordnung. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächstes erhält das Wort Dietrich Monstadt für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Dezember 2021 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages einen ergänzenden Bundeszuschuss durch Rechtsverordnung festzusetzen, sodass die 40-Prozent-Grenze nicht überschritten wird, und genau das tun wir heute. Durch die vorliegende Verordnung stellen wir einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 14 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung. Meine Kolleginnen und Kollegen, durch die Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 setzen wir unseren entschlossenen und erfolgreichen Kurs zur Krisenbewältigung fort. Der Bund leistet hier einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent und damit auch zu einer schnelleren Erholung der deutschen Wirtschaft nach der Pandemie.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Dadurch wäre die deutsche Wirtschaft mit höheren Lohnnebenkosten konfrontiert, während sie sicherlich noch immer mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie belastet sein wird. Auch um die wirtschaftliche Erholung nicht zu gefährden, hat die alte Bundesregierung die Sozialgarantie verlängert. Danach dürfen die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2022 insgesamt nicht über 40 Prozent steigen. Meine Damen und Herren, die SPD steht hier zu ihrem Wort: Wir sorgen für Kontinuität und dafür, dass auch die neue Bundesregierung die finanziellen Zusagen der alten Bundesregierung einhalten wird. Das Bundesministerium für Gesundheit wurde deshalb ermächtigt, bis zum 31.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Hier geht der Bundesrechnungshof davon aus, dass allein im Jahr 2020 die Beitragseinnahmen um 4,2 Milliarden Euro geringer ausfallen, als vor der Pandemie prognostiziert wurde. Die Einnahmenrückgänge resultieren vor allem aus einem Rückgang der Beschäftigung, aus Kurzarbeit sowie erleichterten Verfahren zur Stundung von Beitragszahlungen. Der Kassensturz bei der GKV sieht daher wie folgt aus: Die Ausgaben für Maßnahmen aufgrund unserer regulären Gesetzgebungsprozesse zur Verbesserung der Versorgung, die pandemiebedingten Zusatzausgaben und die pandemiebedingten Beitragsausfälle werden im Jahr 2022 ein Finanzloch von 7 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung verursachen. Das heißt, ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes würde das eine durchschnittliche Steigerung der Zusatzbeiträge um 0,5 Prozentpunkte zur Folge haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Der größte Teil dieser pandemiebedingten Zusatzausgaben wurde aus dem Bundeshaushalt finanziert, und dennoch blieben erhebliche finanzielle Belastungen für den Beitragszahler/die Beitragszahlerin der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesrechnungshof nennt zum Beispiel die Ausgaben für mehr als 12 000 zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit, Prämienzahlungen an das Krankenhauspersonal und Aufwendungen für die Labordiagnostik von Coronatests. Allein im vergangenen Jahr beliefen sich diese Leistungen auf circa 2 Milliarden Euro. Die kommen natürlich allen zugute: den gesetzlich Versicherten und den privat Versicherten. Neben den höheren Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Coronamaßnahmen ist die gesetzliche Krankenversicherung in erheblichem Maße auch von geringeren Beitragseinnahmen betroffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Meine Damen und Herren, auch die gesetzliche Krankenversicherung hat in erheblichem Maße zur Krisenbewältigung beigetragen. Indem Schutzschirme über nahezu alle Leistungsbereiche gespannt wurden, haben wir die pandemiebedingten Folgen für die gesundheitliche Infrastruktur abgefedert. So wurden zum Beispiel Ausgleichszahlungen für Erlöseinbußen ebenso finanziert wie höhere Aufwendungen für persönliche Schutzausrüstungen und längeres Kinderkrankengeld. Wir haben einen Schutzschirm gespannt über Heilmittelerbringer, Rehaeinrichtungen und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes. Erst heute Morgen haben wir hier im Plenum wieder Versorgungsaufschläge für Krankenhäuser beschlossen, die Coronapatienten und ‑patientinnen behandeln.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren, Triage zu vermeiden, soziale und wirtschaftliche Folgen der einschneidenden Schutzmaßnahmen abzufedern, darauf war unser Hauptaugenmerk gerichtet. Olaf Scholz hat das Bild der Bazooka benutzt, um deutlich zu machen, dass wir weiterhin alle Mittel einsetzen werden, die erforderlich sind, um Corona die Stirn zu bieten. Er hat klargemacht, dass wir über die nötigen Mittel verfügen. Damit schafft er Vertrauen, Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und die Krisenfestigkeit unseres Staates. Der Internationale Währungsfonds berichtet, dass Deutschland mit seinen Coronaausgaben im Januar 2021 im Vergleich mit allen anderen Industrienationen auf Platz sechs lag. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gab kein EU-Mitglied mehr Geld zur Bewältigung der Krise aus als Deutschland.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir heute angesichts rasant steigender Infektionszahlen neue, sehr einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen haben – 3 G am Arbeitsplatz, 3 G im öffentlichen Personennah- und ‑fernverkehr, verpflichtendes Homeoffice, stringentes Testregime überall dort, wo Menschen betreut, behandelt, gepflegt oder untergebracht sind –, gehört auch zur Wahrheit, dass wir im internationalen Vergleich unser Land bislang gut durch die Pandemie gesteuert haben. Richtig ist, dass wir unsere Lehren ziehen müssen – auch aus den windigen Maskendeals, dem zu langsamen Impftempo und manchmal unerträglichen Durcheinander unserer föderalen Vielstimmigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Denn wir bringen ein ausgewogenes Gesetz zur Abstimmung, um gemeinsam Corona zu überwinden, und Corona kennt keine Ländergrenzen und keine Parteigrenzen. Ich bitte um Zustimmung. Entschuldigung, Sie sind zu schnell heute, Herr Stracke. – Als nächster Redner hat nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Stracke.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Abschließend kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, folgende Anmerkung nicht ersparen: Ihr Antrag zur epidemischen Lage ist fadenscheinig und durchsichtig. Sie lassen sich von Ihren Freistaaten treiben, die Schlusslichter bei der Impfquote und Spitzenreiter bei der Inzidenz sind, die all die Maßnahmen, deren Wegfall Sie jetzt so lautstark beklagen – die flächendeckende Schließung von Betrieben, von Schulen, von Hotels –, längst hätten anordnen können, es aber nicht getan haben. Und selbst, wenn Sie es jetzt erst täten, hätte die Rechtsverordnung immer noch Gültigkeit bis zum 15. Dezember. Kommen Sie bitte zum Schluss. Gerne. – Werden Sie also Ihrer Verantwortung als ehemalige Regierungsfraktion gerecht, und hören Sie auf mit dem politisch kleinkarierten Klein-Klein!

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Es könnte für uns alle so viel einfacher sein: einfacher, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger geimpft wären, einfacher, wenn wir mit den Auffrischungsimpfungen weiter wären. Um vor die vierte Welle zu kommen, müssen wir täglich mindestens 1,4 Millionen Menschen impfen. Und das schaffen wir. Das haben wir im Sommer schon geschafft, und wir brauchen jetzt wieder einen gemeinsamen Kraftakt. Niedergelassene Ärzte werden impfen. Wir werden die Impfzentren hochfahren; mobile Teams werden zum Einsatz kommen. Die Devise lautet: Impfen, impfen, impfen! Und mein dringender Appell an die heutige Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen: Sorgen Sie dafür, dass nicht nur Beschlussvorlagen vorgelegt werden, sondern dass diese dann auch konkret umgesetzt und kontrolliert werden!

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Damit können beispielsweise dann auch Veranstaltungen abgesagt, Diskotheken oder sonstige Freizeiteinrichtungen vorübergehend geschlossen werden. Und wir ermöglichen bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen, die weit über die Möglichkeiten hinausgehen, die die Länder augenblicklich haben: 3 G am Arbeitsplatz, 3 G im öffentlichen Personen- und Fernverkehr, besondere Testpflichten für sensible Einrichtungen, Homeoffice. Gleichzeitig sichern wir ab, dass das Gesundheitsamt bei konkreten Ausbruchsgeschehen einzelne Schließungen anordnen kann, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sorgen wir für Rechtssicherheit und schützen die Menschen, die am verletzlichsten sind. Liebe Bürgerinnen und Bürger, vor uns liegen zweifelsohne anstrengende Monate. Das ist frustrierend.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Und genau deshalb, weil die Lage so schwierig ist, brauchen die Länder Rechtssicherheit bei der Anordnung ihrer Schutzmaßnahmen, und diese Rechtssicherheit schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich sage hier noch mal in aller Ausdrücklichkeit: Die Länder haben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf mehr Möglichkeiten des effizienten Handelns als bei der aktuell noch gültigen Rechtslage. Die Länder werden weiterhin bewährte Instrumente zur Anwendung bringen: 2 G, 3 G, 3 G Plus, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich, Personenobergrenzen, Kontaktnachverfolgung. Wir schaffen mit dem Gesetz Rechtssicherheit für 2 G Plus, und wir geben den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit für weiter gehende Schutzmaßnahmen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des jeweiligen Landesparlamentes.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Sie wollen, dass sowohl verfassungsrechtlich als auch epidemiologisch fragwürdige Ausgangssperren und Beherbergungsverbote oder die flächendeckenden Schließungen von Einzelhandelsbetrieben beibehalten werden. Auch Maskendeals wären weiter möglich, wenn – ja, wenn – Sie politische Verantwortung hätten. Aber die übernehmen jetzt wir. Wir erhalten das hohe Schutzniveau, das wir gegen Covid-19 in Deutschland haben, nicht nur, sondern wir erhöhen es. Und das ist auch dringend notwendig. Die Coronasituation in Deutschland ist äußerst schwierig. 65 000 Neuinfektionen, volllaufende Intensivstationen, in manchen Regionen müssen Covid-19-Patientinnen und -Patienten in andere Häuser verlegt werden, planbare Operationen werden abgesagt. Die Belastung für das medizinische und pflegerische Personal ist dramatisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben wir in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Wir haben intensiv darüber beraten, welchen gesetzlichen Ordnungsrahmen wir für die kommenden Monate der Pandemiebewältigung benötigen und schaffen müssen. Wir reagieren mit den notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Coronalage. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, wollen allerdings an dem verfassungsrechtlich äußerst problematischen Sonderrecht festhalten, das an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebunden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Als Medizinerin kann ich nicht logisch nachvollziehen und erklären, warum die Angst vor äußerst seltenen Nebenwirkungen bei einer Impfung schwerer wiegt als die Angst davor, mit Lungenversagen und schweren Langzeitfolgen auf der Intensivstation beatmet zu werden. Dabei liegt der Weg aus der Pandemie auf der Hand. Die Devise lautet: Impfen, impfen, impfen, Impflücken schließen und beim Boostern schneller werden! Lassen Sie uns in den bevorstehenden intensiven Beratungen über Fraktionsgrenzen hinweg alles dafür tun, damit Corona aus unserem Leben, aus unserem Alltag zurückgedrängt wird. Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie. Als letzte Rednerin folgt Nina Warken aus der CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, was wir jetzt erleben – exponentielles Infektionsgeschehen, Regionen mit Inzidenzen über 1 000, ein Volllaufen der Intensivstationen, Pflegekräfte und Ärzte, die am Limit arbeiten –, all das hat einen Grund: Es ist der Tatsache geschuldet, dass 16 Millionen Erwachsene und 2,5 Millionen Jugendliche noch immer nicht geimpft sind, dass die Immunität mit zunehmendem Abstand zur Impfung abnimmt, aber auch, dass wir zwischenzeitlich wieder ein sehr viel sorgloseres Miteinander erleben. Kollegin Dittmar, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein. – Unsere Intensivstationen sind voll mit Menschen, die sich mit einer Impfung hätten schützen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Deshalb müssen wir das Umfeld dieser besonders schutzbedürftigen Gruppen so sicher wie möglich machen. Wir wollen absichern, dass Beschäftigte bei ihrer Arbeit bestmöglich geschützt sind und Betriebe verantwortungsvoll weitergeführt werden können. Deshalb sprechen wir in den laufenden Verhandlungen über notwendige Ergänzungen des Gesetzentwurfs. Dazu gehören die Testpflichten für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wer als Beschäftigter nicht genesen oder geimpft ist, wird sich täglich testen lassen müssen. Aber auch für Geimpfte und Genesene wird es in gewissen Bereichen regelmäßig verpflichtende Tests geben. Deshalb werden wir auch die kostenlosen Bürgertests wieder einführen.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Die Länder unternehmen aktuell erhebliche Anstrengungen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu kriegen, und sie wünschen sich dafür zu Recht weiterhin klare rechtliche Grundlagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass in den Herbst- und Wintermonaten die erforderlichen und auch bewährten Instrumentarien weiterhin zum Einsatz kommen können: Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3 G, 2 G, Hygienekonzepte, Kapazitätsbegrenzungen. Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir wollen, wir müssen und wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Schwächsten und Verletzlichsten in unserer Gesellschaft so gut wie möglich geschützt werden können. Pflegebedürftige und Kranke sollen weiterhin Besuch von ihren Angehörigen bekommen können, Kitas und Schulen sollen geöffnet bleiben.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD