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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Sebastian Steineke

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wir haben bereits erste Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, und ein zweites Paket – der Kollege Luczak wird dazu auch noch berichten – ist in Arbeit. Aber, meine Damen und Herren, der Eindruck, als seien allein die großen Wohnungsunternehmen für die Wohnungsnot in Deutschland verantwortlich, ist schlichtweg falsch.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Koalition hat mit dem Bauturbo vorgelegt und die Möglichkeiten für den Wohnungsbau deutlich verbessert. Wer heute Wohnraum schaffen will, braucht aber auch Investitionen: öffentliche wie private. Und dazu gehören nun mal auch große Wohnungsunternehmen; denn sie bauen, sanieren und verwalten Hunderttausende Wohnungen in unserem Land.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Linken zum Thema der Aktuellen Stunde zuhört, könnte man meinen, dass die Wohnungsfrage in Deutschland einfach zu lösen sei, nämlich indem man gegen die großen Immobilienkonzerne mobilmacht.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir wollen mehr sozialen Wohnungsbau, aber eben auch privaten Neubau. Denn die Wahrheit ist: Ohne Neubau wird Wohnen nicht bezahlbar. Ohne Investitionen gibt es keine neuen Wohnungen. Und ohne Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen wird niemand Milliarden – und die brauchen wir – in den Wohnungsmarkt investieren.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das Ergebnis sind dann nicht niedrigere Mieten, sondern weniger Wohnungsangebote. Und vergessen Sie nicht: Viele Menschen in Deutschland besitzen selbst eine Wohnung oder ein kleines Mietshaus, oft zur Altersvorsorge. Auch sie verfolgen diese Debatten sehr genau.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wer Mieterinnen und Mietern wirklich helfen will, muss dafür sorgen, dass wieder mehr Wohnungen entstehen: in unseren Städten genauso wie im ländlichen Raum. Daran arbeiten wir als Union pragmatisch, verantwortungsbewusst und ohne populistische Feindbilder. Vielen Dank.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Wer Mieterinnen und Mietern wirklich helfen will, muss dafür sorgen, dass wieder mehr Wohnungen entstehen: in unseren Städten genauso wie im ländlichen Raum. Daran arbeiten wir als Union pragmatisch, verantwortungsbewusst und ohne populistische Feindbilder. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Marc Bernhard.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Das Ergebnis sind dann nicht niedrigere Mieten, sondern weniger Wohnungsangebote. Und vergessen Sie nicht: Viele Menschen in Deutschland besitzen selbst eine Wohnung oder ein kleines Mietshaus, oft zur Altersvorsorge. Auch sie verfolgen diese Debatten sehr genau. Wer ständig den Eindruck erweckt, Vermieter seien grundsätzlich Teil des Problems, der beschädigt Vertrauen weit über die großen Konzerne hinaus. Wir brauchen deshalb eine Politik mit Augenmaß. Mieter dürfen nicht schutzlos sein, aber Vermieter dürfen eben auch nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Bezahlbares Wohnen entsteht nicht durch ideologische Frontstellung; es entsteht durch mehr Angebot, mehr Bau und verlässliche Rahmenbedingungen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Wir wollen mehr sozialen Wohnungsbau, aber eben auch privaten Neubau. Denn die Wahrheit ist: Ohne Neubau wird Wohnen nicht bezahlbar. Ohne Investitionen gibt es keine neuen Wohnungen. Und ohne Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen wird niemand Milliarden – und die brauchen wir – in den Wohnungsmarkt investieren. Deshalb setzen wir auf Beschleunigung statt Blockade. Wir wollen schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir wollen weniger bürokratische Hürden. Und wir wollen, dass Kommunen leichter Bauland ausweisen können. Das hilft Familien deutlich mehr als jede ideologische Debatte. Wir sehen doch längst: Dort, wo Märkte dauerhaft überreguliert werden, sinkt am Ende das Angebot. Das hat der Mietendeckel, den Sie in Berlin versucht haben, doch mit Verve gezeigt.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Die Koalition hat mit dem Bauturbo vorgelegt und die Möglichkeiten für den Wohnungsbau deutlich verbessert. Wer heute Wohnraum schaffen will, braucht aber auch Investitionen: öffentliche wie private. Und dazu gehören nun mal auch große Wohnungsunternehmen; denn sie bauen, sanieren und verwalten Hunderttausende Wohnungen in unserem Land. Wer Investoren pauschal an den Pranger stellt, sorgt nicht für mehr Wohnungen, sondern für weniger. Meine Damen und Herren, Die Linke spricht von Geschäftsmodellen. Ich sage: Wohnen ist kein ideologisches Experimentierfeld. Menschen brauchen konkrete Lösungen. Die Union steht deshalb für einen ausgewogenen Kurs: Wir wollen starken Mieterschutz, aber eben auch einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Wir wollen gegen Missbrauch vorgehen, aber eben nicht gegen Eigentum an sich.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Wir haben bereits erste Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, und ein zweites Paket – der Kollege Luczak wird dazu auch noch berichten – ist in Arbeit. Aber, meine Damen und Herren, der Eindruck, als seien allein die großen Wohnungsunternehmen für die Wohnungsnot in Deutschland verantwortlich, ist schlichtweg falsch. Das Kernproblem ist doch ein anderes – da müssen wir doch ehrlich sein –: Wir bauen seit Jahren zu wenig Wohnungen, viel zu wenig. Wir haben die Zahlen gerade gehört; gestern sind sie bekannt gegeben worden. Die Gründe: Die Genehmigungen dauern zu lange, die Baustandards steigen immer weiter, Bauland fehlt, und die Baukosten sind einfach viel zu hoch. Und am Ende hemmt die politische Unsicherheit – die wird auch durch solche Anträge und Wortmeldungen weiter geschürt – die Investitionen; das ist doch das Problem.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Linken zum Thema der Aktuellen Stunde zuhört, könnte man meinen, dass die Wohnungsfrage in Deutschland einfach zu lösen sei, nämlich indem man gegen die großen Immobilienkonzerne mobilmacht. Aber wer ernsthaft mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen will, der braucht mehr als Schlagworte und das übliche Prozedere gegen den bösen Vermieter. Ja, es gibt Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt. Es gibt auch Fehlentwicklungen bei überzogenen Modernisierungen und Nebenkostenabrechnungen. Als Rechtsanwalt, der auch im Immobilien- und Wohnungsmarktrecht unterwegs war, weiß ich das. Selbstverständlich müssen Mieterinnen und Mieter wirksam geschützt werden. Eine erste pauschale Verurteilung der Vermieter reicht da aber nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Es gibt sicher einige Details, über die wir noch beraten werden. Sicher wird da auch die Anhörung am 10. Juni Ansätze liefern. Für uns ist klar: Wir wollen ein Recht auf Reparatur, das Verbraucher stärkt, ohne die Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten. Wir wollen mehr Nachhaltigkeit, aber mit Augenmaß. Und wir wollen Regeln, die im Alltag funktionieren und nicht nur auf dem Papier gut klingen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 21/79 · 2026-05-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wenn ein Produkt entgegen berechtigter Erwartung faktisch nicht reparierbar ist, soll dies künftig auch einen Sachmangel darstellen. Hersteller sollen Ersatzteile, Werkzeuge und notwendige Informationen zu angemessenen Bedingungen bereitstellen müssen. Wer sich heute damit beschäftigt, weiß, dass das in vielen Fällen zurzeit eben nicht der Fall ist. Zugleich sollen technische Hürden wie Softwaresperren – wir haben gerade darüber gesprochen –, die Reparaturen erschweren oder verhindern, grundsätzlich unzulässig sein. Und schließlich enthält der Entwurf auch einen Anreiz zugunsten der Reparatur. Entscheidet sich nämlich der Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für die Reparatur statt für die Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist künftig von zwei auf drei Jahre verlängern.

    PLENARPROTOKOLL 21/79 · 2026-05-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Dieses Recht auf Reparatur soll über viele Jahre bestehen, bei Waschmaschinen beispielsweise bis zu zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre, jeweils gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Produktion des Modells eingestellt wird. Zugleich wird das Recht auf Reparatur mit bestehenden Pflichten auf Ersatzteilvorhaltung – ganz wichtig! – verknüpft. Besonders relevant wird das für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der klassischen Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren. Denn viele Defekte treten eben erst später auf oder lassen sich rechtlich nur schwer als ursprünglicher Mangel nachweisen. Genau hier schafft der Entwurf neue Möglichkeiten, Produkte länger zu nutzen, statt sie vorschnell zu entsorgen. Darüber hinaus stärkt der Entwurf auch die Reparierbarkeit selbst.

    PLENARPROTOKOLL 21/79 · 2026-05-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Und jede erfolgreiche Reparatur kann zugleich Handwerksbetriebe, regionale Werkstätten und auch mittelständische Unternehmen vor Ort durchaus stärken. Denken wir an den Elektrobetrieb im ländlichen Raum, der heute daran scheitert, dass Ersatzteile fehlen oder Softwarezugänge gesperrt sind, oder an Familien, die sich nicht alle zwei Jahre ein neues Smartphone leisten wollen oder können. Für viele Menschen ist Reparieren kein Lifestylethema, sondern ein ganz praktisches Kostenthema. Künftig sollen daher Hersteller bestimmter technischer Produkte, etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones, verpflichtet werden, Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren, und zwar unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis.

    PLENARPROTOKOLL 21/79 · 2026-05-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute ein Haushaltsgerät kauft, kennt das Problem: Die Waschmaschine funktioniert eigentlich noch, aber ein kleines Bauteil ist defekt; das Display des Smartphones springt; der Akku des Tablets lässt nach. Allzu oft stellen sich dann die Fragen: Wie repariere ich das? Lohnt sich das noch? Ist es überhaupt noch möglich? Genau an dieser Stelle setzt der Regierungsentwurf zum Recht auf Reparatur an. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass Produkte länger nutzbar sind, dass Reparaturen möglich und bezahlbar sind und dass man nicht wegen eines kleinen Defektes gleich ein ganzes Gerät ersetzen muss. Das ist nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes, es ist auch eine Frage von Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Vernunft.

    PLENARPROTOKOLL 21/79 · 2026-05-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Ich habe Ihren Entschließungsantrag – dazu komme ich jetzt – gelesen; Sie haben nur unseren nicht gelesen. Sonst wüssten Sie, dass wir die Ausnahme gezogen haben. – Haben Sie nicht gelesen; steht bei Ihnen immer noch drin. – So war es am Ende: Sie haben keine inhaltlichen Forderungen, Sie haben einfach das abgeschrieben, was unser Sachverständiger angemerkt hat, und das haben wir im Änderungsantrag auch umgesetzt. Das hätten Sie sehen können. Alles wie immer. Und das ist auch noch falsch, wie bei den Chargekarten. Also am Ende ein guter Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit, auch beim Ministerium. Wir haben, glaube ich, gute Lösungen gemeinsam gefunden. Und wenn es zwei, drei Monate länger dauert, dann ist das einem guten Gesetz auch nicht abträglich. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Dr.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wenn wir diese Produkte eins zu eins wie klassische Verbraucherkredite behandelt hätten, würden wir am eigentlichen Risiko vorbeiregulieren. Das führt zu unnötiger Belastung der Anbieter und am Ende auch der Nutzer. Nicht zu vergessen: Viele dieser Karten werden gerade für Unternehmen im weltweiten Geschäftsverkehr verwendet und sind deswegen besonders wichtig. Deswegen brauchten wir hier klare Ausnahmen, die von der EU-Richtlinie auch vorgesehen waren; die haben wir auch gezogen und machen deswegen auch kein Gold-Plating. Zielgerichtete Regulierung statt pauschaler Gleichbehandlung, das ist eben kluge Gesetzgebung. – Herr Brandner, Sie haben den Änderungsantrag gar nicht gelesen. Das war, glaube ich, das Problem. Das ist häufiger mal das Problem bei der AfD. – Ja, genau.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die starre Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift passt hier schlicht nicht mehr in die Prozesse. Sie schafft Reibungen, verzögert und schreckt Verbraucher sowie Unternehmen ab. Die Textform, also etwa per E-Mail oder elektronischem Dokument, ist heute der richtige Standard: rechtssicher, nachvollziehbar und alltagstauglich. Deshalb ist es folgerichtig, hier konsequent zu modernisieren. Weniger Bürokratie bedeutet nicht weniger Schutz. Im Gegenteil: Verständliche, zugängliche Verfahren stärken die Rechte der Verbraucher. Und drittens – uns besonders wichtig – auch die Ausnahme für Chargekarten; wir haben es gerade gehört. Das ist kein klassischer Kredit. Der offene Beitrag wird am Ende des Monats vollständig ausgeglichen. Es geht hier auch nicht um langfristige Verschuldung, sondern um kurzfristige Liquidität und Zahlungsabwicklung.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Mit der Formulierung „das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe“ wird nun nicht der konkrete Zahlungsanspruch, sondern das betreffende Schuldverhältnis zwischen Händler und Verbraucher insgesamt, also eben eine komplette Vertragsübernahme, gemeint, der konkrete Zahlungsanspruch danach nicht mehr erfasst. Damit haben wir den schmalen Rahmen, in dem wir überhaupt unionrechtskonform tätig werden konnten, hier maximal ausgeschöpft und sind aus unserer Sicht zu guten Ergebnissen gekommen. Zweitens – für uns sehr wichtig –: Textform statt Schriftform. Wir leben im Jahr 2026 und nicht mehr im analogen Zeitalter. Verträge werden digital geschlossen, die Informationen werden digital bereitgestellt, die Kommunikation insgesamt erfolgt digital.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ich glaube nicht, dass im Finanzministerium Tausende von neuen Stellen geschaffen werden sollten, um die Bonitätsprüfung zu übernehmen. Ich glaube, das macht die Schufa schon ganz gut. Deswegen ist es für uns auch wichtig gewesen, dass wir die Scoringrichtlinien entsprechend anpassen. – Vielen Dank. Für größere Onlinehändler wurde eine Präzisierung aufgenommen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Für Nicht-KMU-Händler ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen weiterhin möglich, solange kein Dritter den Zahlungsanspruch erwirbt.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Es bestand somit Gefahr, dass die im Alltag verbreitete Zahlungsform in sachwidriger Weise dem Darlehensrecht unterfällt. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Linken zu? Das mache ich gerne. Bitte sehr, Frau Christin Willnat. Bitte. Vielen lieben Dank, Herr Kollege Steineke. – Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Überprüfung, und zwar: Warum muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die Schufa Holding GmbH oder auch andere privatwirtschaftliche Unternehmen diese Überprüfung machen, und warum findet diese Überprüfung nicht im Finanzministerium, zum Beispiel in einem entsprechenden Bereich, statt? Vielen Dank. Also, darüber habe ich gar nicht geredet. Aber ich beantworte das gerne.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Wenn wir diesen bewährten Standard durch überzogene Regulierung faktisch unmöglich gemacht hätten, hätten wir nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch dem Handel, insbesondere kleinen und mittleren Händlern und auch unseren Versandhändlern, geschadet. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Wir setzen die Richtlinie so um, dass der Kauf auf Rechnung weiterhin möglich bleibt. Keine unnötigen Hürden, keine bürokratischen Überdehnungen. Verbraucherschutz heißt hier auch, funktionierende vertraute Zahlungswege zu erhalten. Die Richtlinie hat dabei für Änderungen – und das muss man leider so sagen: unter anderem durch eine völlig missglückte Übersetzung in die deutsche Sprachfassung – keinen großen Spielraum gelassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Drei Punkte sind uns in diesem Gesetz besonders wichtig gewesen: Erhalt der besonders in Deutschland beliebten Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ – das haben wir bereits gehört –, der Wechsel von Schriftform zu Textform und eine sachgerechte Ausnahme für Chargekarten; eben kein Gold-Plating, sondern wir nutzen die Möglichkeiten der Richtlinie. Erstens. Der Kauf auf Rechnung – wir haben es gehört – ist in Deutschland nicht irgendeine Zahlungsart; es ist die Zahlungsart. Und es ist auch gelebter Verbraucherschutz; gerade die Verbraucherzentrale fordert sie für die Menschen. Millionen Menschen nutzen sie jeden Tag, weil sie Sicherheit bietet: Ware erst prüfen, dann bezahlen. Gerade im Onlinehandel ist das ein entscheidender Vertrauensanker.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Künftig werden auch bislang weitgehend unregulierte Modelle wie „Buy now, pay later“ – wir haben es gerade gehört – sowie bestimmte unentgeltliche Finanzierungshilfen in die verbraucherschützenden Regelungen einbezogen. Hintergrund ist, dass gerade solche niedrigschwelligen Finanzierungsformen dazu führen können – die Zahlen haben wir eben gehört –, dass Verbraucher den Überblick über ihre Verbindlichkeiten relativ schnell verlieren. Zugleich werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und an die strengeren Maßstäbe angenähert, die bereits für Immobiliendarlehen gelten. Danach darf ein allgemeines Verbraucherdarlehen nur noch gewährt werden, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen auch erfüllen kann.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Jeder fünfte Mensch unter 30 hat inzwischen Schulden, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern. Das ist zunehmend ein großes Problem. Wir beraten daher heute Vormittag den Abschluss der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht. Das ist auch kein rein technischer Vorgang. Es geht um Vertrauen, Alltagstauglichkeit und um die Frage, wie wir Verbraucherschutz mit wirtschaftlicher Realität in Einklang bringen. Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist eine Chance für modernen Verbraucherschutz, für weniger Bürokratie und für einen starken, wettbewerbsfähigen Handel.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Überschuldung ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Das Statistische Bundesamt hat für 2024/2025 eindeutige Zahlen: Circa 8,1 Prozent der Erwachsenen gelten als überschuldet, was bedeutet, dass ihre finanziellen Verpflichtungen ihr Einkommen nachhaltig übersteigen. Die Zahl der überschuldeten Personen ist auch erstmals seit 2018 wieder angestiegen auf fast 5,7 Millionen. Zu den Ursachen gehören bekanntermaßen Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Erkrankung, aber eben auch zunehmend Konsumschulden, zum Beispiel durch Onlinehandel und Ratenkäufe. Und es betrifft auch immer mehr Jüngere.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wirtschaftsverbände und Verbraucherzentralen – das kommt ja nicht jeden Tag vor – haben sich dazu in gemeinsamen Stellungnahmen bereits geäußert. Die Zunahme von Problemen mit den sogenannten Drittstaatenhändlern ist evident. Ein erster kleiner, minimaler Lösungsansatz findet sich in diesem Gesetz. Er sieht vor, dass auch Importeure, Lieferanten oder insbesondere der sogenannte Fulfillment-Dienstleister in Anspruch genommen werden kann, also in der EU ansässige Unternehmen, die für dritte Unternehmen Aufgaben wie Lagerhaltung, Verpackung, Etikettierung, Adressierung und den Versand übernehmen – eine kleine, aber wichtige Verbesserung für Verbraucher. Ich freue mich in diesem Sinne auf die parlamentarischen Beratungen und verbleibe mit herzlichem Dank. Wir hören Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/61 · 2026-03-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften zur Offenlegung von Beweismitteln sehr genau anschauen müssen, um zum Beispiel die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wirklich sicherzustellen. Wir setzen dabei auf klare, ausgewogene Regelungen. Geschädigte erhalten bessere Möglichkeiten – wir haben es gehört –, ihre Ansprüche durchzusetzen, etwa durch erleichterte Beweisführung in besonders komplexen technischen Konstellationen. Gleichzeitig bleiben die Haftungsvoraussetzungen klar definiert. Es geht nicht um eine uferlose Ausweitung, sondern um eine sachgenaue Anpassung an neue Risiken. Ein Punkt – die Frau Ministerin hat ihn angesprochen –, der uns in diesem Gesetz besonders wichtig ist, betrifft die Haftung bei Produkten, bei denen der Hersteller außerhalb der EU sitzt.

    PLENARPROTOKOLL 21/61 · 2026-03-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Für uns als Union ist dabei entscheidend: Verbraucherschutz und wirtschaftliche Stärke sind kein Gegensatz; sie bedingen einander. Wer Produkte herstellt und in Verkehr bringt, muss für Fehler und Schäden einstehen, die dadurch entstehen. Das ist Ausdruck von Verantwortung und schafft Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundlage unseres Wirtschaftsstandortes. Mit der Modernisierung sorgen wir nun dafür, dass auch die digitalen Produkte und Updates umfasst werden. Viele Produkte im Haushalt der Verbraucher funktionieren heute auch digital. Kommt dort etwas zu Schaden, geht die Suche nach der Ursache los, bis hin zur Software. Hier darf es eben keine Haftungslücken geben. Zugleich wollen wir aber auch darauf achten, dass die Anforderungen für unsere Unternehmen, insbesondere für die kleine Wirtschaft, praktikabel bleiben.

    PLENARPROTOKOLL 21/61 · 2026-03-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wer haftet nun, wenn das Gerät App-gesteuert ist und der Schaden auf einem Softwarefehler beruht? Oder wie sieht es aus, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt? Wir haben es schon gehört: Bisher haben wir nicht immer die passgenauen Antworten parat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie um und bringen das bewährte Haftungsregime in das digitale Zeitalter. Das Produkthaftungsgesetz stammt im Kern aus einer Zeit – wir haben es gehört –, in der Produkte greifbar waren: Maschinen, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge. Heute sprechen wir über vernetzte Geräte, Updates, künstliche Intelligenz. Unsere Rechtsordnung muss dieser Realität gerecht werden – klar, verlässlich und eben innovationsfreundlich und nicht innovationsfeindlich.

    PLENARPROTOKOLL 21/61 · 2026-03-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Herr von Zons, wir haben ja darauf gewartet, dass das kommt. Wie Sie gesagt haben: Der Bundesgerichtshof entscheidet in der nächsten Woche darüber. Also gibt es gar kein Regelungsdefizit. Das Gericht wird nach Arzneimittelgesetz und den Regelungen zur Gefährdungshaftung entscheiden. Insofern verstehen wir Ihre Einlassungen zum Produkthaftungsgesetz gar nicht. Sie überziehen einfach wie immer. – Wir haben zugehört, im Gegensatz zu Ihnen. Das ist, glaube ich, das Problem. Aber das kennen wir ja von Ihnen, wenn es um den Verbraucherschutz geht. Es geht um ganz andere Produkte. Es geht zum Beispiel um die Kaffeemaschine, die wir kaufen, die möglicherweise beim Prüfvorgang explodiert und nicht nur Sachschäden, sondern auch Körperschäden verursachen kann.

    PLENARPROTOKOLL 21/61 · 2026-03-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Das schafft Rechtsklarheit für alle Patienten und ist auch, glaube ich, ein kleiner Erfolg für den Verbraucherschutz. Insgesamt bedanke ich mich bei der SPD, gerade bei dir, Nadine Heselhaus, aber auch bei allen anderen. Kollegin Heselhaus hat es gesagt: Ich glaube, wir haben wieder einen guten Gesetzentwurf hinbekommen. Ich bin auch sehr zuversichtlich, was die restlichen Projekte in der Legislatur angeht. Vielen Dank und schöne Weihnachten.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. In diesem Gesetz haben wir uns auch intensiv dem Thema „Dark Patterns“ gewidmet. Dabei handelt es sich um manipulative Praktiken auf den Onlinebenutzeroberflächen, die dazu führen, dass die Verbraucher Dinge kaufen, die sie gar nicht haben wollten. Hier gelingt uns aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung: Wir verbieten Dark Patterns direkt im Zivilrecht und verstecken das nicht wie bisher im UWG. Damit lösen wir das Problem allumfassend und haben bereits jetzt eine gute nationale Grundlage, um auf entsprechende Regulierungen zum Beispiel durch den Digital Fairness Act reagieren zu können. Zum Schluss. Im Behandlungsvertragsrecht ermöglichen wir – auch beeinflusst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – im Rahmen des § 630 BGB die unverzügliche Einsicht in die Patientenakte.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Daher ist das eine ganz wichtige Klarstellung. Das zweite Gesetz, um das es heute geht, betrifft die Verbraucherverträge. Die nun kommende Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken und guten Verbraucherschutz. Oftmals wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht, wie sie den Vertrag, den sie eben im Internet geschlossen haben, schnellstmöglich widerrufen können. Bestellen geht per Klick, der Widerruf ist bisher nicht so einfach. Das soll sich nun mit der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ändern. Wir knüpfen damit an die erfolgreiche verpflichtende Einführung des Kündigungsbuttons an, die wir als CDU/CSU-Fraktion mitinitiiert und die wir gemeinsam in der Großen Koalition 2021 auf den Weg gebracht haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr einfach ohne Belege verwendet werden. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass diese Aussagen auch belegbar sind. In den Beratungen zum Entwurf kam an der einen oder anderen Stelle die Sorge auf, dass bekannte seriöse Nachhaltigkeitssiegel oder Testunternehmen wie die Stiftung Warentest, das Magazin „Öko-Test“, aber auch andere Labels und Logos darunter leiden könnten; Kollegin Heselhaus hat schon darüber gesprochen. Hierzu haben wir in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung erreicht. Somit können große Marken wie WWF oder NABU geschützt werden, aber auch der kleine Sportverein oder die Kirchen, die regelmäßig öffentlichkeitswirksame Aktionen machen oder mit ihrem Label werben, können lokale Angebote unterbreiten.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein einziges Wort zur Sache. Ich glaube, deswegen fangen wir mal damit an. – Nee, das war katastrophal, Herr Brandner, aber was anderes sind wir ja nicht gewohnt. Das muss man mal ganz ehrlich sagen. Wenn man kein einziges substanzielles Wort zum Gesetzentwurf sagt, scheint er ja ganz gut zu sein. Darüber sind wir uns einig. Ich glaube, es ist ein guter Entwurf, den wir heute beraten und hoffentlich auch abschließen. Greenwashing – wir kommen zum Thema des unlauteren Wettbewerbs – ist ein großes Problem. Es bedeutet Irreführung und Verbrauchertäuschung. Deswegen ist es gut, dass wir diesem Verhalten heute einen Riegel vorschieben zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der seriösen Unternehmen. Das hilft ihnen nämlich.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ich glaube, das werden sehr schnelle und kollegiale Verhandlungen. Denn weil die Umsetzungsfrist für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20.11. endet, ist es notwendig, schnell zu handeln. Weitere Dinge, die wir in der Entschließung adressiert haben – gerade zum Thema „Finanzierung und Standards“ –, können wir jetzt nicht übers Knie brechen, sondern müssen sie nachgelagert auf vernünftige Art und Weise regeln. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die Digitalisierung der Schuldnerberatungsprozesse und des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist von zentraler Bedeutung, um einerseits die Kostenstruktur zu halten und andererseits Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Der Verband der Insolvenzverwalter hat dazu in seiner Stellungnahme in der Anhörung schon sehr viele kluge Vorschläge gemacht, die wir uns im Prozess näher ansehen sollten, und auch deutlich gemacht, dass ein massiver Einspareffekt und auch eine deutliche Beschleunigung möglich sind, was uns hilft. Ergänzend dazu – wir stehen ja vor den Haushaltsberatungen – kommt das Thema „Digitalisierung der Schuldnerberatung“ auf den Tisch. Auch da werden wir deutliche Effekte erzielen und die Möglichkeiten, in die Fläche zu kommen, deutlich erhöhen. Ich möchte mich auch bei der SPD bedanken.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Daher unsere Forderung an die Bundesregierung in der Entschließung: Überlegen wir uns gemeinsam mit den Ländern – nicht gegeneinander –, wie eine vernünftige und strukturierte finanzielle Grundlage aussehen kann! Sonst stehen wir nämlich im nächsten, übernächsten oder in drei Jahren wieder vor der gleichen Frage. Deswegen unser Appell an die Länder. Wir haben die Länderinteressen abgewogen und auch berücksichtigt. Der Gesetzentwurf enthält einen weiten Entscheidungsspielraum für die Länder, wie der Zugang zur Schuldnerberatung sichergestellt wird. Daher bitten wir auch die Länder um eine breite Unterstützung für dieses, wie ich finde, gelungene Gesetz. Die Kostenfrage – dazu haben wir eben schon viel gehört – kann man durch kluge Änderungen bei den sonstigen Verfahren regeln. Das ist auch in der Entschließung enthalten.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Durch eine Ergänzung in § 4 haben wir zudem klar die Voraussetzungen der fachlichen Anforderungen für die Beratung deutlich gemacht. Herr Möller, wenn Sie in der Anhörung zugehört hätten, hätten Sie auch gewusst, dass die Schuldnerberatungen heute schon Probleme haben, überhaupt Personal zu finden, und deswegen Wert darauf legen, dass wir beim Thema Anforderungen den Bogen nicht überspannen. Das ist, glaube ich, auch wichtig. Für die Zukunft brauchen wir zudem auch ganz klar und deutlich eine zukunftsfähige Finanzierungsstruktur für die Schuldnerberatungsstellen. Es kann nicht sein, dass die angemessene Versorgung gerade in der Fläche in diesem Bereich an Zuständigkeitsfragen – und um die geht es am Ende auch – bei der Finanzierung scheitert.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Der Kern des Gesetzes sieht vor, den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherzustellen. In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen einig, dass dafür eine Kostenfreiheit geboten wäre – kommt noch, Herr Kollege Schmidt –, wie auch angemessene Qualitätsstandards für die Berater notwendig sind. Das haben wir sowohl im Änderungsantrag zum Gesetz als auch in der Entschließung noch mal hervorgehoben. Nur noch in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ können begrenzte Entgelte erhoben werden, wenn es wirtschaftlich zuzumuten ist. Das wird in der Praxis in der Regel nicht der Fall sein. Denn zumeist suchen Menschen mit erheblichen finanziellen Problemen die Schuldnerberatung nicht auf.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur Sache und zum Gesetzestext zurück; davon hat man beim Kollegen Möller nicht so viel mitbekommen. Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz pur. Sie hilft überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Deshalb ist es gut, dass wir bereits heute ein ausgezeichnetes Netz an kompetenten Schuldnerberatungen haben, mit fast 1 400 Beratungsstellen, flankiert und unterstützt von den Verbraucherzentralen. Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir ein neues Stammgesetz über den Zugang zur Schuldnerberatung. Wir setzen damit einen Teil der EU-Verbraucherkreditrichtlinie fristgerecht um.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. November im Rechtsausschuss erörtern. Ich freue mich insoweit auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Carl-Philipp Sassenrath für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Die neuen Regelungen schaffen insoweit eine Win-win-Situation auf beiden Seiten – Rechtssicherheit für die Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen Versprechungen –, und sie fördern damit am Ende den fairen Wettbewerb; denn wer wirklich in Umwelt- und Klimaschutz investiert, darf nicht länger benachteiligt werden gegenüber denen, die nur mit grüner Werbung punkten wollen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz am Ende auch die digitale Transparenz, zum Beispiel durch das Verbot der stärkeren Hervorhebung von bestimmten Auswahlmöglichkeiten im Finanzdienstleistungsbereich. Da besteht dann vielleicht noch die eine oder andere Frage zu den Rechtsfolgen, wie man das genau aufklären muss; aber das können wir zum Beispiel in der Sachverständigenanhörung am 10.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Das betrifft bekannte Begriffe wie „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“ oder „umweltfreundlich“. Das ist überfällig; denn zu lange konnte man mit schwammigen Nachhaltigkeitsversprechen das gute Gewissen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzen – Greenwashing at its best. Die Gesetzesänderung ist im Übrigen auch ein starkes Signal an die Wirtschaft: Ehrlichkeit lohnt sich. Wer nun vorgibt, nachhaltig zu sein, riskiert künftig rechtliche Konsequenzen.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Ein paar Beispiele haben wir heute schon gehört. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen, insbesondere auch im digitalen Raum, etwa bei Angaben zur Softwareaktualisierung oder Nachhaltigkeitsversprechen – auch ein wesentlicher Punkt. Diese Ziele sind richtig. Die CDU/CSU-Fraktion steht klar für den ehrlichen Wettbewerb, transparente Märkte und verlässliche Informationen. Mit der EmpCo-Richtlinie will die Kommission genau das sicherstellen, nämlich dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese verlässlichen Informationen auch sicher erhalten, besonders im Onlinehandel. Wir setzen diese Vorgaben nun mit der Änderung des UWG um. Künftig wird es ausdrücklich verboten sein, mit Umweltangaben zu werben, die nicht durch belastbare, überprüfbare Nachweise gestützt sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Am Anfang wird’s schwierig. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt. Es verzerrt den Wettbewerb, untergräbt ehrliche Nachhaltigkeitsbemühungen und täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir beraten heute deswegen über die Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie, der EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinformationen und Verbraucherrechten im Binnenmarkt, in deutsches Recht, in das UWG. Diese Umsetzung ist mehr als ein technischer Realakt; sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Fairness und Ehrlichkeit im Markt, vor allem in Zeiten, in denen Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaneutralität“ gerade zu Verkaufsargumenten, zu Verkaufsschlagern geworden sind, aber eben auch zu Schlagwörtern, die allzu oft mehr versprechen, als sie halten.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Und das ist auch wichtig, damit diese einfacher an die Möglichkeiten der Beratung herangeführt werden können. Dafür werden wir die Entgelte eingrenzen. Aber auch hier stellen sich am Ende wieder einige offene Fragen – wir haben es bereits gehört – zum Thema komplette Kostenfreiheit. Eine solche Beratung kann man sich wünschen, aber dann muss man die haushalterischen Voraussetzungen dafür schaffen, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderseite. Wir werden zu beiden Entwürfen im November öffentliche Anhörungen durchführen, bei denen wir uns mit Experten zu den Themen austauschen, und dann werden wir etwaigen Änderungsbedarf eruieren. Ich bin relativ zuversichtlich, dass wir dann zeitnah zu vernünftigen Lösungen kommen. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Der Umfang der vorvertraglichen Informationspflichten wird herabgesetzt, und auch bei Formen des Vertragsschlusses, der künftig in Textform möglich sein wird, betreiben wir Bürokratieabbau. Noch ein paar Worte zum zweiten Gesetzentwurf des heutigen Tages, nämlich dem zur Schuldnerberatung. Erst kürzlich haben wir in der Haushaltsdebatte 2025 festgestellt – darin waren wir uns auch einig –, dass die Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aufrechterhalten werden muss. Das haben wir festgestellt – das haben wir auch beschlossen –, da dort sehr gute Arbeit geleistet wird. Und das ist auch weiterhin richtig und wichtig. Der Kern dieses Gesetzes sieht nun vor, den Zugang für die Schuldnerinnen und Schuldner zu erleichtern.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Es geht um die Frage, ob es gegebenenfalls Ergänzungsbedarf im Datenschutzrecht gibt wegen der notwendigen Scoringprozesse. Nicht zuletzt geht es um die Frage, ob bei der Behandlung von Kurzzeitkrediten oder beim sogenannten Kauf auf Rechnung – wir haben es ja schon gehört – und den damit verbundenen neuartigen Zahlungsarten nicht noch Anpassungen notwendig sind. All diese Punkte werden wir beraten und entsprechend prüfen. Zu bedenken ist natürlich, dass wir hier eine Eins-zu-eins-Umsetzung im Wege der Vollharmonisierung anzustreben haben und deswegen auch nicht über die Richtlinie hinausgehen wollen. Die Koalition hat sich, wie Sie wissen, auch das Thema Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben, und deswegen betreiben wir tatsächlich auch mit diesem Gesetzentwurf Bürokratieabbau.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Speziell ist geplant, auch die „Buy now, pay later“-Modelle und unentgeltliche Kredite erstmals in die verbraucherschützenden Vorschriften einzubeziehen, da solche Verträge oftmals schnell in Schuldenfallen führen können. Weiterhin werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung angepasst, um auch hier gegebenenfalls eine vorhersehbare unnötige Verschuldung zu verhindern. Diese Ansätze begrüßen wir selbstverständlich im Grundsatz. Sie können zu einem besseren und effektiveren Verbraucherschutz führen. Allerdings – das gehört dann ins parlamentarische Verfahren – erreichen uns auch zahlreiche Hinweise und Bedenken zu einzelnen Punkten. Darüber werden wir uns dann im Verfahren unterhalten müssen. Dabei geht es um die europarechtlichen Fragen beim Thema Restschuldversicherung und die Cooling-off-Phase.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kommen wir mal zur Sache zurück. Mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir heute debattieren, setzen wir – wir haben es gehört – die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht um. Die ist übrigens zwei Jahre alt, Herr Möller – das könnte man wissen, wenn man sich damit beschäftigt hat, sie ist nicht erst letzte Woche entstanden. Nur mal so zum Erkenntnisgewinn für Sie. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verfolgt das Ziel, den rechtlichen Schutz bei Kreditgeschäften generell zu verbessern. Das ist, glaube ich, insgesamt zu begrüßen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Für die BAG-Schuldnerberatung gilt im Endeffekt genau das Gleiche wie für die Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie für die ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland, von denen es leider immer noch viel zu viele gibt. Der Verein ist wie der vzbv gemeinnützig und unterstützt insbesondere die Aus- und Fortbildung der Beratungskräfte. Beide Institutionen sind in der Praxis unverzichtbar. Deshalb ist es gut, dass wir das gemeinsam im Haushalt wieder verankert haben. Einen Posten – es sei mir gestattet – möchte ich erwähnen, weil er meinen Wahlkreis ganz direkt betrifft. Das ist die Richterakademie, die mit zwei Standorten, Trier und Wustrau, für die Fortbildungspraxis der Richterinnen und Richter von zentraler Bedeutung ist. Ich freue mich, dass wir auch das wieder gemeinsam in den Haushalt aufgenommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Lassen Sie mich neben den inhaltlichen Fragen des Verbraucherschutzes noch ein paar Worte zur institutionellen Unterstützung sagen. Ich freue mich, dass wir auch weiterhin in gewohnter Weise dem Verbraucherzentrale Bundesverband und auch der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung finanziell Hilfe leisten können. Der vzbv verfolgt gemeinnützige Zwecke und nimmt die Verbraucherinteressen wahr; er legt den Finger in die Wunde. Das ist auch mal unangenehm für uns; das ist aber auch notwendig. Daran besteht deswegen auch ein hohes bundespolitisches Interesse. Ich glaube, seit vielen Jahren können wir uns alle gemeinsam von der Arbeit überzeugen. Deswegen ist es wichtig, dass die Mitarbeiter dort weiterhin ihren Job machen können.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD