Claudia Tausend
SPD · Germany
“Gerade mit dem Strukturwandel im Einzelhandel – Stichwort „Signa-Pleite“, Zukunft der Galeria-Kaufhäuser – und dem zunehmenden gewerblichen Leerstand insgesamt – Stichwort „Homeoffice“ – gewinnt das Thema weiter an Aktualität. Es gibt mittlerweile in vielen Kommunen sehr gute Beispiele für gelungene Umnutzungen.”
“Ich habe durchaus Hoffnung, dass uns in absehbarer Zeit ein Vorschlag vonseiten des zuständigen Umweltministeriums vorgelegt wird. Wir wissen alle: Ohne eine Anpassung der Lärmgrenzwerte bringen wir Wohnen nicht zurück in innerstädtische Lagen und Ortszentren, sind vielfältige, lebendige, gemischt genutzte Quartiere nicht möglich, bliebe…”
“Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir in unserer Entschließung im Ausschuss – es ist bereits dargestellt worden – einige dieser Handlungsempfehlungen aufgegriffen.”
“Natürlich wollen wir eine unnötige Flächeninanspruchnahme vermeiden, den Außenbereich so weit wie möglich schonen und die Innenentwicklung, wie schon dargestellt worden ist, stärken. Wir haben dazu Überlegungen angestellt, die wir im Zusammenhang mit der Baugesetzbuchnovelle mit Ihnen diskutieren wollen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein umfassender Bericht wie der, der uns heute vorgelegt wurde, verleitet natürlich dazu, ihn in der Breite zu debattieren. Ich versuche jetzt trotzdem – wir sind ja fast am Schluss der Debatte –, noch mal zum Kernthema zurückzukehren.”
“Und es gibt die Umnutzung des Galeria-Gebäudes am Stachus mit einer künftig öffentlich zugänglichen Dachterrasse. So entstehen neue Orte der Identifikation und Begegnung. Man darf sich bei den privaten Eigentümern dafür bedanken, dass sie diese spannenden Projekte ermöglichen.”
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“Ich habe durchaus Hoffnung, dass uns in absehbarer Zeit ein Vorschlag vonseiten des zuständigen Umweltministeriums vorgelegt wird. Wir wissen alle: Ohne eine Anpassung der Lärmgrenzwerte bringen wir Wohnen nicht zurück in innerstädtische Lagen und Ortszentren, sind vielfältige, lebendige, gemischt genutzte Quartiere nicht möglich, bliebe die Umbaukultur in Ansätzen stecken. Zum Abschluss geht auch von meiner Seite ein großer Dank an die Bundesstiftung, an ihren Vorsitzenden Reiner Nagel, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – an den gesamten Beirat, unsere Beiratsvorsitzende Elisabeth Kaiser und alle weiteren Mitwirkenden. Ich würde mich freuen, wenn Sie unsere Entschließung annehmen könnten. Wie immer machen Sie damit keinen Fehler. Danke. Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Matthias Helferich.”
“Natürlich wollen wir eine unnötige Flächeninanspruchnahme vermeiden, den Außenbereich so weit wie möglich schonen und die Innenentwicklung, wie schon dargestellt worden ist, stärken. Wir haben dazu Überlegungen angestellt, die wir im Zusammenhang mit der Baugesetzbuchnovelle mit Ihnen diskutieren wollen. Es ist folgerichtig, dass sich der neue Baukulturbericht, der derzeit erarbeitet wird, mit leistungsfähigen Infrastrukturen auseinandersetzt: technischer Infrastruktur, Bildung, Soziales, Gesundheit, Freizeit bis hin zu nachhaltiger Mobilität. Das ist eine wichtige Ergänzung zum heute vorliegenden Baukulturbericht. Ich glaube, wir sind uns einig: Wir müssen die TA Lärm ändern. Wir haben dazu vor Jahren einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht.”
“Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir in unserer Entschließung im Ausschuss – es ist bereits dargestellt worden – einige dieser Handlungsempfehlungen aufgegriffen. Aber wir erheben nicht den Anspruch, Kollege Rohwer, alle Aspekte wiederzugeben, weil wir überzeugt sind, dass auch die Themen, die wir nicht aufgegriffen haben, bei der Beiratsvorsitzenden, unserer Staatssekretärin Elisabeth Kaiser, und der Bundesregierung in besten Händen sind. Sie werden all diese Punkte im Auge behalten und weiter vorantreiben. Wir orientieren uns natürlich, wie von Ihnen gefordert und von Frau Kollegin Liebert dargestellt, an der Stadt der kurzen Wege – Stichwort „Karte von Leipzig“ –, die ein stadtentwicklungspolitisches Leitbild ist. Ich glaube, das ist mittlerweile gängige Praxis in allen Kommunen.”
“Und es gibt die Umnutzung des Galeria-Gebäudes am Stachus mit einer künftig öffentlich zugänglichen Dachterrasse. So entstehen neue Orte der Identifikation und Begegnung. Man darf sich bei den privaten Eigentümern dafür bedanken, dass sie diese spannenden Projekte ermöglichen. Ich bin der Bundesstiftung sehr dankbar, dass sie das Thema „Neue Umbaukultur“ in ihrem letzten Bericht umfassend gewürdigt und sich mit diesen Herausforderungen auseinandergesetzt hat, Potenziale darstellt und Chancen des Umbaus anhand von Best-Practice-Beispielen in den städtischen Regionen wie auch im ländlichen Raum aufzeigt und so konkrete Anregungen und Unterstützung für die praktische Arbeit vor Ort bietet.”
“Gerade mit dem Strukturwandel im Einzelhandel – Stichwort „Signa-Pleite“, Zukunft der Galeria-Kaufhäuser – und dem zunehmenden gewerblichen Leerstand insgesamt – Stichwort „Homeoffice“ – gewinnt das Thema weiter an Aktualität. Es gibt mittlerweile in vielen Kommunen sehr gute Beispiele für gelungene Umnutzungen. Allein aus meiner Heimatstadt sind mir mehrere Vorhaben bekannt, die oftmals vonseiten der Stadt, die damit eine Vorreiterrolle einnimmt, in die Wege geleitet wurden. Aber es gibt auch sehr spannende Vorhaben von ambitionierten und innovativen privaten Eigentümern. Ich nenne als Beispiel das Werksviertel am Ostbahnhof. Es ist bereits mit mehreren Preisen ausgezeichnet worden und gilt als eines der spannendsten Vorhaben europaweit. Es gibt das gerade erst eröffnete Kulturkraftwerk in einem ehemaligen Heizkraftwerk in Neuaubing.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein umfassender Bericht wie der, der uns heute vorgelegt wurde, verleitet natürlich dazu, ihn in der Breite zu debattieren. Ich versuche jetzt trotzdem – wir sind ja fast am Schluss der Debatte –, noch mal zum Kernthema zurückzukehren. Gleich ob wir über die Schaffung von neuem Wohnraum reden, über lebendige und vielfältig genutzte Innenstädte, über Flächensparen, Ressourcenschonung, über notwendige Anpassungen an den Klimawandel oder ganz grundsätzlich über mehr Nachhaltigkeit im Baugeschehen und in der Stadtentwicklung, an den Themen Umbau, Umnutzung und qualitative Weiterentwicklung des Gebäudebestands kommt man nicht vorbei.”
“Wir legen heute, wie gesagt, einen guten Vorschlag vor – für unsere Kommunen, für eine gute Wärmewende und für den Umweltschutz. Sie können dem unfallfrei und ohne Gesichtsverlust folgen. Ich lade Sie dazu ein.”
“Mit einem neuen Artikel wollen wir zeitlich befristet und abgestimmt mit den Zeithorizonten der kommunalen Wärmeplanung den Einsatz von ohnehin anfallenden Reststoffen erhöhen und die Errichtung – Kollege Föst hat es angesprochen – von Aufbereitungsanlagen sowie von Blockheizkraftwerken erleichtern. Wir unterstützen damit nicht nur die Wärmewende, sondern ganz grundsätzlich die Menschen im ländlichen Raum, die Menschen, die dort leben und arbeiten, und deren Lebensperspektiven. Ich komme jetzt zum Schluss und darf mich bedanken bei meiner Berichterstatterkollegin Christina-Johanne Schröder und meinem Berichterstatterkollegen Daniel Föst für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit und selbstverständlich beim Ministerium für die zielgerichtete Unterstützung.”
“Aber, Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Wir verlängern § 13b nicht durch die Hintertür, wie manche befürchten; wir verlängern ihn aber auch nicht, liebe Union, wie manche hoffen. Er läuft ganz einfach wie geplant aus. Stattdessen bringen wir in diesem Jahr noch vor der umfassenden Novellierung des Baugesetzbuches die zügige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf den Weg, und zwar mithilfe einer temporären Sondervorschrift für den Wohnungsbau. Die parlamentarischen Beratungen dazu wollen wir noch vor Weihnachten einleiten. Kolleginnen und Kollegen, in direktem Zusammenhang mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung stehen die von uns geplanten Erleichterungen zum Einsatz von Biogas. Wir wissen: Auch Biogas wird gerade im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Wärmewende leisten können.”
“Juli auseinandergesetzt, das bekanntermaßen das erleichterte Bauen an den Siedlungsrändern im Außenbereich wegen nicht ausreichender Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben außer Kraft gesetzt hat. Diesen § 13b BauGB, der übrigens bei den Kommunen auf großen Anklang gestoßen ist, wollten wir ohnehin zum Ende des nächsten Jahres auslaufen lassen. Jetzt ersetzen wir ihn durch eine Überleitungsvorschrift, die Rechtssicherheit für die Kommunen herstellt. Bereits begonnene Planverfahren können geordnet abgeschlossen werden – hallo, hier spielt die Musik! –, im Einklang mit dem EU-Recht, ohne große Mehraufwand und Zeitverzug. Das war der dringende Wunsch der Kommunen, und dem kommen wir gerne nach.”
“Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Abschluss dieser Debatte einfach zur Sache zurück. Wir beschließen mit dem heute vorliegenden Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung nämlich drei Punkte, die das Baugesetzbuch betreffen, die weniger kontrovers sind, die den Puls nicht hochtreiben dürften. Ehrlich gesagt, kann ich Sie nur einladen, zuzustimmen. Wir haben am 6. November eine Expertenanhörung durchgeführt und sind auf durchweg positive bis sehr positive Resonanz gestoßen, weil wir mit diesem Gesetz die Kommunen stärken, die Wärmewende unterstützen und den Klimaschutz befördern werden. Als Erstes haben wir uns mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.”
“Die Vorschläge für die Umsetzung dieser Vorhaben werden derzeit intensiv beraten, zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt und werden dann Eingang in die große Novelle zum Baugesetzbuch finden, für die wir Anfang 2024 in die parlamentarische Beratung gehen werden. Ich freue mich in diesem Rahmen auf die weitere thematische Auseinandersetzung und Zusammenarbeit.”
“Bereits vor zweieinhalb Jahren haben wir diese Problematik in einem überfraktionell beschlossenen Entschließungsantrag aufgegriffen und eine Anerkennung des kulturellen Mehrwerts von Klubs für eine nachhaltige und nutzungsgemischte Stadtentwicklung gefordert. Da die Umsetzung der konkreten Änderungsvorschläge zum Ende der letzten Wahlperiode nicht mehr möglich war, haben wir sie 2021 gemeinsam mit unseren Ampelpartnern in den Koalitionsvertrag übernommen: Wir passen die Baunutzungsverordnung und die TA Lärm an, um den kulturellen Bezug von Klubs und Livemusikspielstätten anzuerkennen.”
“Zielführender wäre es, sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren und somit die weitreichenden Beschränkungen ihrer Zulässigkeit aufzuheben. Dies würde den Erhalt bestehender und die Ansiedlung neuer Klubs erleichtern – auch in Wohngebieten und bei heranrückender Wohnbebauung. Gerade im Wohnumfeld spielen jedoch auch Fragen des Lärmschutzes oft eine entscheidende Rolle. Betreiberinnen und Betreiber von Klubs sind zwar häufig gewillt, in Schall- und Lärmschutzmaßnahmen zu investieren, doch strikte Vorgaben der TA Lärm wie etwa die Festlegung des Messortes für den Lärmpegel außerhalb des Gebäudes machen flexible und innovative Lösungen derzeit praktisch unmöglich. Auch hier braucht es daher dringend eine Überarbeitung, damit wir dieses Regelwerk an unsere modernen Lebensverhältnisse anpassen können.”
“Gesellschaftlich werden sie bereits als solche anerkannt, doch rechtlich erfahren sie bislang häufig noch eine Benachteiligung, etwa wenn es um die Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit in bestimmten Gebieten oder um Lärmschutzkonflikte geht. Dies steht nicht nur der Eröffnung neuer Klubs entgegen, es gefährdet auch den kulturellen Bestand. Es kommt immer wieder zu Standortverdrängungen oder Klubschließungen. Baurechtlich liegt ein substanzielles Problem für Klubs und Livemusikspielstätten in der Baunutzungsverordnung. Sie werden dort bislang in die Kategorie der Vergnügungsstätten eingeordnet. Das wird weder ihrem nachweisbaren kulturellen Bezug gerecht, noch hilft es beim Erhalt unserer Klubkultur und der Gestaltung lebendiger Quartiere.”
“Viele der Punkte, die Caren Lay und ihre Fraktion im vorliegenden Antrag aufführen, sind mir wohlbekannt, da es sich hierbei um Forderungen handelt, die wir im fraktionsübergreifenden Parlamentarischen Forum Clubkultur bereits eingehend diskutiert haben und für deren Umsetzung wir uns zum Teil seit mehreren Jahren einsetzen. Unser Leitbild ist eine Stadt der kurzen Wege. Wir wollen moderne und lebenswerte Städte mit einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität. Dafür brauchen wir nicht nur Wohnraum, sondern auch eine Nutzungsmischung und eine Angebotsvielfalt vor Ort. Auch Kulturräume gehören zu einem vielfältigen Angebot. Zu unseren kulturellen Einrichtungen zählen jedoch nicht nur Galerien, Theater und Konzerthäuser, sondern auch Klubs und Livemusikspielstätten sind wichtige Begegnungs- und Erfahrungsräume.”
“Ich lade Die Linke ein, vielleicht doch noch mal über ihren Schatten zu springen, sich nicht zu enthalten, sondern heute auch zuzustimmen; darüber würde ich mich freuen. Es gilt wie immer: Nach dem Baugesetzbuch ist vor dem Baugesetzbuch. Natürlich, Kollege Kießling, haben wir nicht alle Probleme heute lösen können; aber wir arbeiten weiter daran. Ich darf mich zum Abschluss bei allen Mitwirkenden bedanken, bei meinen Mitberichterstattern und bei der Verwaltung. Ich freue mich jetzt auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Vielen Dank.”
“Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, mich bei allen kommunalpolitisch Verantwortlichen und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement vor Ort zu bedanken, ein Engagement, das wir mit dem heutigen Gesetz unterstützen wollen. Drittens wollen wir die Energiewende schnell und entschlossen voranbringen, indem wir den Kommunen mehr Spielräume bei der Genehmigung von Windkraft- und Solaranlagen geben und Agri-PV-Anlagen privilegieren und damit landschaftschonend vorgehen, weil gleichzeitig durch Strahlungsenergie Energie erzeugt werden kann und die landwirtschaftliche Nutzung nicht behindert wird. Ich halte das für einen großen Fortschritt. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir haben heute ein gutes Gesetz vorgelegt. Ich freue mich, dass ich mit dieser Einschätzung nicht allein geblieben bin.”
“Mehrfach wurde darauf hingewiesen: Wir unterstützen die Kommunen weiterhin bei der Unterbringung von Geflüchteten durch die Verlängerung der baurechtlichen Erleichterungen bis Ende 2027, und neu kommt hinzu: Wir unterstützen die Kommunen auch bei der bedarfsgerechten Versorgung mit sozialen Einrichtungen; denn, Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle: Unterbringung ist das eine. Aber wir brauchen auch die notwendigen Einrichtungen für Betreuung, wir brauchen die soziale Infrastruktur, wir brauchen Kitas, wir brauchen Schulen, wir brauchen Flächen für Spiel und Sport, wir brauchen Nachbarschaftstreffs für Begegnungen. Deswegen haben wir gerne auch die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und ins Gesetz übernommen.”
“Wir haben in enger Abstimmung mit den Ländern und auf Basis der Erfahrungswerte aus den letzten beiden Jahren die unmittelbar nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal in Kraft gesetzte Wiederaufbauklausel weiterentwickelt und werden diese nun verstetigen. Wir helfen damit ganz konkret den leidgeprüften Menschen im Ahrtal, schaffen Planungssicherheit für die Kommunen, und wir treffen Vorkehrungen für denkbare weitere Katastrophenfälle, indem wir den Bundesländern durch eine Rechtsverordnung die notwendigen baurechtlichen Instrumente an die Hand geben, um schnell reagieren und den Wiederaufbau in einem weiteren Katastrophenfall zügig in Angriff nehmen zu können. Zweitens.”
“Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann darf ich jetzt zum Abschluss der Debatte noch mal in aller Kürze auf die Kernpunkte unseres Gesetzes eingehen, das der Kollege Ferlemann vollkommen zu Recht als „kleine BauGB-Novelle“ bezeichnet hat. Ich schätze das auch so ein, und es freut mich, dass wir den Weg gemeinsam gegangen sind und dies heute auch zum Abschluss bringen werden. Wir bringen heute nicht nur die Digitalisierung im Bauleitplanverfahren voran, sondern beschließen auch weitere Änderungen, mit denen wir die aktuellen Herausforderungen aufgreifen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken und für wesentliche Verbesserungen für die Menschen vor Ort sorgen. Erstens. Wir beschleunigen und vereinfachen den Wiederaufbau nach Katastrophen.”
“Wir wollen das als Parlamentariergruppe wiederaufleben lassen; auch dies war durch Corona beeinträchtigt. Ich lade Sie alle herzlich dazu ein. Zum Schluss bedanke ich mich bei allen, die an dieser Partnerschaft mitwirken, gerade in den Kommunen, in der Zivilgesellschaft und bei Ihnen, und freue mich, viele von Ihnen in der Sorbonne und der Assemblée nationale anlässlich des Festakts am Sonntag wiederzusehen. Danke.”
“Ich habe mir aber sagen lassen: In Frankreich lernt man lieber Spanisch – Englisch muss man –, Chinesisch oder sonstige Sprachen. Hier ist noch einiges zu verbessern. Auch die Schüleraustausche haben sich in letzter Zeit leider nicht gut entwickelt. Das liegt an Corona, aber vielleicht nicht nur. Wichtig wäre, dass die deutsch-französische Partnerschaft eine gelebte Partnerschaft bleibt, und deswegen sollten wir sie weiter mit Leben füllen und uns engagieren. Als Bundestagsabgeordnete können Sie einen Beitrag leisten. Es gibt ein weltweit einzigartiges Hospitantenprogramm. Sie können daran teilnehmen und in Frankreich durch Entdecken von Wahlkreisen und durch Teilnahme an der Assemblée nationale das politische Leben, den politischen Alltag besser kennenlernen. Das gilt auch für unsere französischen Kollegen.”
“Es gibt die Deutsch-Französische Hochschule, die an 145 Hochschulen 189 binationale Studiengänge mit Doppeldiplomabschluss anbietet. Auch wir Abgeordnete vernetzen uns – darauf ist hingewiesen worden – mit der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung. Kolleginnen und Kollegen, das sollten wir fortführen und vertiefen; denn – darauf hat die Kollegin Chantal Kopf hingewiesen – laut einer Befragung des Deutsch-Französischen Jugendwerks unter Jugendlichen zu ihrer Einstellung zum jeweiligen Nachbarland wünschen sich 40 Prozent unserer Jugendlichen eine Vertiefung. Insgesamt ist das Ansehen jeweils sehr, sehr groß; darauf können wir stolz sein. Aber zur Wahrheit gehört auch, liebe Anke Rehlinger: Immer weniger lernen die Sprache des Nachbarlandes. Das gilt für unsere deutschen Schülerinnen und Schüler.”
“Auch auf die Bedeutung von Arte, der wirklich einzigartigen Idee eines deutsch-französischen Fernsehsenders, ist hingewiesen worden, und es freut mich, dass er vor allem im Internet jetzt immer mehr an Zuspruch gewinnt. Das heißt, auch junge Menschen schauen sich Arte an. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist erwähnt worden. Es hat seit 1963 9 Millionen deutschen und französischen jungen Menschen einen Austausch im Nachbarland ermöglicht. Ich bin überzeugt, Kolleginnen und Kollegen: Nicht nur Volker Ullrich hat den Schüleraustausch genutzt; viele von uns haben von dieser sehr gewinnbringenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, haben eine große Liebe, ein großes Herz für Frankreich entwickelt und erinnern sich noch gerne zurück. Wir haben binationale Abschlüsse etabliert. Man kann AbiBac machen.”
“Diese Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich hat natürlich die europäische Einigung erst möglich gemacht und maßgeblich vorangetrieben. Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich die Medien in der Regel natürlich viel mehr mit der Beobachtung des politischen Spitzenpersonals auseinandersetzen, um den jeweiligen Stand der deutsch-französischen Beziehungen zu erforschen, geht es doch um viel mehr. Denn diese deutsch-französische Freundschaft hat ein viel breiteres Fundament.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Élysée-Vertrag war schon vor 60 Jahren viel mehr als ein Vertrag der Staatsoberhäupter, der Regierungen und Parlamente; er war und ist bis heute vor allem ein Vertrag zwischen den Menschen aus unseren beiden Ländern. Er hat nach drei verheerenden Kriegen, knapp zwei Jahrzehnte nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs den Grundstein gelegt, dass aus sogenannten Erbfeinden Freunde wurden. Heute sprechen wir völlig selbstverständlich in Frankreich vom „couple franco-allemand“ und in Deutschland, wie immer ein bisschen prosaischer, vom „deutsch-französischen Tandem“ oder vom „deutsch-französischen Motor“.”
“Kommen Sie bitte zum Schluss. Wir wissen aber auch: Vor der BauGB-Novelle ist nach der BauGB-Novelle ist vor der BauGB-Novelle. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Am 2. Dezember wollen wir in die zweite und dritte Lesung gehen und das Gesetz beschließen. Danke fürs Zuhören. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Ulrich Lange.”
“Schlussendlich ist uns natürlich bewusst, dass nach Verabschiedung dieser kleinen BauGB-Novelle viele weitere Aufgaben auf uns warten werden, die wir zügig angehen müssen: der Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen insgesamt, die Bewertung von Agri-PV-Anlagen, die Frage des Umgangs mit hofnahen kleinen PV-Anlagen. Das gilt aber auch für die künftige Rolle der Biomasse. Mir ist auch bewusst, dass es wünschenswert wäre, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, das alle Fragen abschließend regelt. Sie wissen aber auch, dass hierzu intensive Abstimmungen erforderlich sind, die in der Kürze der Zeit nicht leistbar sind; das dauert. Wir wollen eine schnelle Novelle auf den Weg bringen. Das müssen wir; denn uns läuft ansonsten die Zeit davon. Wir wollen das, was heute regelbar ist, nicht auf die lange Bank schieben.”
“Wir haben auch Überlegungen angestellt, ob wir uns eine Ausweitung auf PV-Anlagen vorstellen können. Wir wollen schließlich ein Gesetz, das in der Praxis auch angenommen wird, das funktioniert, und nicht ein Gesetz, das schlussendlich wegen zu hoher Hürden ins Leere läuft. Wir werden, wie gesagt, das Thema „Tagebaufolgeflächen im Braunkohletagebau“ noch einmal anschauen und prüfen, ob im Zusammenhang mit Rekultivierungsvorhaben Konflikte auftauchen, ob Nutzungskonkurrenzen mit künftigen landwirtschaftlichen Optionen bestehen. Wir werden uns auch bemühen – ich glaube, Kollege Föst hat es angesprochen –, weitere konfliktarme Flächen, die wir ähnlich behandeln, zu finden.”
“Wir werden uns im weiteren Verfahren damit befassen und am 28. November auch eine Anhörung durchführen. Auch der Bundesrat hat seine Stellungnahme mit weiteren Vorschlägen abgegeben. Ich bedanke mich schon an dieser Stelle bei allen Beteiligten, besonders bei den konstruktiven Kräften hier im Parlament, für ihre Redebeiträge und Vorschläge. Wir werden das alles prüfen und einfließen lassen. Für uns gilt auch in diesem Fall das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es ihn erreicht hat. – Das gilt, um noch mal konkret zwei Punkte anzuführen, für alle Fragen der Planungssicherheit für Vorhabenträger und der Wirtschaftlichkeit von Anlagen im Bereich der Wasserstoffwirtschaft. Wir können uns vorstellen, im Sinne der Wirtschaftlichkeit von den Größenvorschlägen des Ministeriums abzuweichen.”
“Damit schaffen wir eine weitere Möglichkeit zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Flächen, die wir als eher konfliktarm einschätzen, und dort, wo die nötige Netzinfrastruktur bereits vorhanden ist; wir schaffen aber keine Pflicht. Frau Kollegin Hennig-Wellsow, ich habe Ihren Ausführungen mit Interesse zugehört, und wir werden Ihre Bedenken auf jeden Fall im weiteren Verfahren prüfen. Kolleginnen und Kollegen, was die Umsetzung dieser zwei Bausteine betrifft: Das klingt jetzt etwas einfacher, als es in Wirklichkeit ist – das ist in mehreren Redebeiträgen angeklungen –; denn uns haben seit dem Kabinettsbeschluss am 12. Oktober bereits eine Vielzahl von Stellungnahmen der Verbände erreicht, mit Kritik, mit Anregungen, aber vor allem auch, Kollege Ferlemann, mit weiter gehenden Wünschen und Vorschlägen.”
“Ein Baustein ist: Wir wollen nun die Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff, von sogenannten Elektrolyseuren, dort ermöglichen, wo es bereits bestehende Windkraftanlagen gibt und wo ein Netz zur Anbindung vorhanden ist, und damit in Zukunft die Abregelung verhindern, durch die wertvoller Windstrom verloren gegangen ist. Und wir wollen den betroffenen Bundesländern mit Braunkohletagebauflächen – das sind Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen – die Möglichkeit geben, Windkraftanlagen und PV-Anlagen durch Rechtsverordnung baurechtlich zu privilegieren, wenn diese das wünschen.”
“Wir haben mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und dem Wind-an-Land-Gesetz vor der Sommerpause die Flächenwerte für die Ausweisung geeigneter Flächen für den Ausbau der Windkraft festgelegt, die Verfahren vereinfacht und erleichtert. Und wir haben im Zuge der Verabschiedung des kürzlich novellierten Energiesicherungsgesetzes auch die Voraussetzungen für die bessere Nutzung von Biogasanlagen geschaffen, indem wir die Kapazitätsobergrenzen vorübergehend ausgesetzt und die Flächenbindung gelockert haben. Mit der heutigen kleinen BauGB-Novelle wollen wir zwei wesentliche Bausteine hinzufügen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, noch mal zum Kern des Themas zurückzukehren, zur heute vorliegenden kleinen BauGB-Novelle, mit der wir die Rahmenbedingungen für den verbesserten Ausbau der erneuerbaren Energien herstellen wollen und einen weiteren wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten wollen. Die Umsetzung der Energiewende – es wurde hier mehrfach angesprochen – ist eine große Herausforderung für uns alle. Wir brauchen einen Kraftakt und eine gemeinschaftliche Anstrengung aller beteiligten Ministerien. Die Bauministerin hat heute ihren Beitrag geleistet und schon fast alles Notwendige in ihren Ausführungen gesagt.”
“Wir werden den Vorschlag daher ablehnen und nach der Sommerpause einen eigenen, ausgewogenen, handhabbaren Gesetzentwurf einbringen, der sich an den Kriterien der Vollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit orientiert. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen nach der Sommerpause und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ganz herzlichen Dank, vor allen Dingen für die Einhaltung der Redezeit. Ich möchte alle noch einmal daran erinnern, dass es heute recht lang werden kann. Deswegen bitte ich Sie, auf die Redezeit sehr genau zu achten. Das kann als Allererstes Enak Ferlemann für die CDU/CSU-Fraktion machen.”
“Es wird leider nicht reichen – das hat die Linkspartei erkannt –, das Vorkaufsrecht durch das Hinzufügen eines einfachen Halbsatzes zu reparieren. Wir müssen die andere Seite der Medaille mit betrachten, nämlich die Abwendungserklärung, und beides ins Verhältnis setzen zu § 172 BauGB, zum Milieuschutzparagrafen. Wir werden einige Präzisierungen vornehmen müssen, zum Beispiel dass Abwendungserklärungen dem demografischen Wandel und der notwendigen Barrierefreiheit, aber auch den klimapolitisch erwünschten energetischen Sanierungen nicht im Wege stehen können. Kolleginnen und Kollegen, Die Linke hat ihren Gesetzentwurf nach der Anhörung nachgebessert; aber es fehlen noch einige Aspekte.”
“Er hat betont: Der Wohnungsmarkt ist eben kein funktionierender Markt, auch wenn er so heißt, weil das knappe Gut „Grund und Boden“ nicht vermehrbar ist wie ein x‑beliebiges Gut. Deshalb ist der Staat, deshalb sind wir in der besonderen Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. In diesem Ziel unterstützen uns nicht nur die Mieterverbände und zahlreiche Mieterinitiativen, sondern auch die Bürgermeister und Oberbürgermeister, namentlich die aus den hauptbetroffenen Städten Berlin, Hamburg und – bei mir natürlich Dieter Reiter – München, der Städtetag, aber auch der Bundesrat. Die öffentliche Anhörung am 9. Mai hat uns gezeigt, dass wir hier sehr genau hinschauen müssen, um zu einer rechtssicheren Lösung zu kommen. Das ist durchaus eine herausfordernde Aufgabe.”
“Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir den Kommunen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eine Vielzahl von Instrumenten an die Hand gegeben, preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt einzuwirken, teilweise leider über den Umweg der Länder, die eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Dies haben bis zum heutigen Zeitpunkt vollumfänglich leider nur Berlin und Hamburg geleistet. Aber das zeigt: Diese Instrumente wirken, vor allem das allgemeine Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, wie man an den eindrucksvollen Zahlen hier in Berlin sieht. – Berliner hätten jetzt klatschen dürfen. Kolleginnen und Kollegen, für uns Sozialdemokraten ist die Schaffung, aber auch die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum gerade in Ballungsräumen die zentrale soziale Frage; darauf hat Hans-Jochen Vogel unermüdlich hingewiesen.”
“Aber leisten kann sie sich niemand mehr, vor allem nicht die Menschen, die die Stadt am Laufen halten, die jeden Tag anderthalb Stunden mit Vorortzügen ein- und auspendeln. Das wollen wir nicht. Im Gegenteil: Wir wollen in unseren Städten lebendige und durchmischte Quartiere, gerade in den begehrten innerstädtischen Lagen, und werden daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Menschen, die dort seit Jahrzehnten leben, nicht durch Spekulationen verdrängt und vertrieben werden. Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein Baustein dafür. Das wird aber nicht der einzige Baustein zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum sein. Wir werden auch die Kappungsgrenze absenken, die Mietpreisbremse verlängern und den Mietspiegel überarbeiten.”
“Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen das kommunale Vorkaufsrecht wiederherstellen, vollumfänglich und rechtssicher, und unseren Kommunen damit ein bewährtes und 35 Jahre lang unbeanstandetes Instrument des Milieuschutzes zurückgeben, ein Instrument – um das klarzustellen –, das sie anwenden können, aber nicht anwenden müssen. Es handelt sich um ein Vorkaufsrecht, nicht um eine Vorkaufspflicht. Ich bin überzeugt, dass unsere Kommunen sehr verantwortungsvoll damit umgehen, und zwar zum Schutz der Zusammensetzung der angestammten Wohnbevölkerung und zur sozialen Stabilisierung der Quartiere, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Wir wollen doch alle keine Situation wie in London oder Paris. Wir kennen die schmucken Innenstädte, die schmucken Citys; sie sind für uns Touristen sehr attraktiv.”
“Nicht alles muss nachverhandelt werden, neu verhandelt werden, sondern innerhalb des Abkommens haben wir tatsächlich Spielräume. Insofern freue ich mich auf die weitere Debatte, auch mit dem Kollegen Hardt. Wir werden sicher noch ein bisschen brauchen, um zum Abschluss zu kommen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche nach dem nächsten Tagesordnungspunkt ein schönes Wochenende.”
“Kanada ist doch einer unserer engsten Partner, nicht nur in der Sicherheitspolitik, sondern, um vielleicht die Grünen noch ein bisschen zu locken, auch in der Klimapolitik. Es ist von Ihrer Seite ausdrücklich darauf hingewiesen worden: Die Welt hat sich die letzten Jahre verändert. Es entwickeln sich Handelsabkommen mit und ohne China im pazifischen Raum – nicht nur mit China –, und dort werden fortlaufend Standards gesetzt; aber diese sind nicht unsere. Deswegen sollten wir jetzt, auch um die Grundprinzipien unserer deutschen, unserer europäischen Handelspolitik mit unseren Partnern als internationale Prinzipien setzen zu können, sehr zügig in den Ratifizierungsprozess eintreten. Wir haben Verhandlungsspielräume – das wissen Sie – mit diesem Partner.”
“Es wird uns im weiteren Ratifizierungsprozess noch mal beschäftigen, weil dieser Teil beim gemischten Abkommen zur Sprache kommen wird. – Kollege, wir sind schon schwer im Zeitverzug. Und ich frage Sie trotzdem, ob Sie eine Frage oder Bemerkung zulassen. Ich sage mal Nein. Kollege, wir haben so viel Zeit, das Thema sorgfältig zu beraten, und heute sind wir schon eine Stunde im Zeitverzug. Ich muss ohnehin schon relativ zügig zum Schluss kommen, ohne dass ich große Ausführungen machen konnte. Aber es ist gesagt worden: Mit wem, Kolleginnen und Kollegen, sollen wir denn eine wertebasierte, eine regelbasierte Handelspolitik betreiben und engere wirtschaftliche Vereinbarungen treffen, wenn nicht mit Kanada?”
“Deswegen würde ich in der weiteren Debatte darum bitten, das nicht zu vermengen. Ich denke, dass wir mit all den Runden, die wir gedreht haben, ganz viele Sorgen und Bedenken der Zivilgesellschaft aufgegriffen haben. Das gilt gerade für die privaten Schiedsgerichte, die jetzt mehrfach angesprochen worden sind. Diese gibt es nicht in CETA. Vielmehr geht es um einen internationalen Handelsgerichtshof, der neu etabliert werden soll, eine neue Form des Streitbeilegungsmechanismus mit ordentlichen Richtern, einer Berufungsinstanz und transparenten Verhandlungen. Ich weiß das sehr genau; denn entwickelt haben wir das in einer früheren Koalition unter Federführung unseres Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel. Das möchte ich ausdrücklich noch mal erwähnen.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über diese heute sehr muntere und facettenreiche Debatte zu handelspolitischen Fragen. Das Thema hat in den letzten vier Jahren ja selten auf der Tagesordnung gestanden, im Gegensatz zu meiner ersten Wahlperiode 2013 bis 2017. Ich möchte mich zunächst ausdrücklich bei Frau Staatssekretärin Franziska Brantner bedanken. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Die Handelspolitik ist vorwiegend eine europäische Angelegenheit. – Wir reden bei CETA auch nicht über ein bilaterales Abkommen, sondern über ein Abkommen der Europäischen Union mit Kanada. Insofern bin ich sehr dankbar, dass das Bundesverfassungsgericht zunächst entschieden hat – darauf hat der Kollege der Grünen hingewiesen –, die vorläufige Anwendung nicht zu beanstanden.”
“– für die Mieterinnen und Mieter und zur Stärkung unserer Kommunen. Wir werden deswegen Ihren Antrag überweisen.”
“Noch mehr, liebe CSU, würde es mich freuen, wenn Sie den Mieterinnen und Mietern in Bayern helfen würden, indem Sie den § 250 des neuen Baugesetzbuches, nämlich das allgemeine Umwandlungsverbot, in Kraft setzen würden. – Da sind noch einige Hausaufgaben in Bayern zu erledigen, in anderen Bundesländern leider auch. Ich komme zum Schluss. Sie rennen mit Ihrem Antrag, liebe Linkspartei, offene Türen ein. Wir brauchen keine weiteren Aufforderungen. Der Antrag ist eigentlich überflüssig, aber unschädlich; er ermöglicht heute die Debatte. Wir alle wissen: Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir wollen nicht, dass auch das neue Gesetz beanstandet wird, sondern wir wollen dauerhaft Rechtssicherheit schaffen – Kollegin Tausend, kommen Sie bitte zum Schluss.”
“Die Mietervereine machen uns aufmerksam, ebenso der Städtetag und natürlich die hauptbetroffenen Kommunen, an der Spitze München – das wurde zu Recht dargestellt; das ist meine Kommune – gemeinsam mit Hamburg und Berlin. Uns haben hier zahllose Schreiben erreicht. Wir werden die Mieterinnen und Mieter nicht im Regen stehen lassen. Das Münchener Beispiel muss ich nicht näher ausführen; das hat Caren Lay vorweggenommen. Deswegen kann ich zum Schluss kommen. Die Bauministerkonferenz und viele weitere Appelle haben uns erreicht. Wir wurden aufgefordert, zügig den Gesetzentwurf vorzulegen, mittlerweile sogar vom Freistaat Bayern. Diese kleine Bemerkung sei mir noch erlaubt: Das freut mich besonders.”
“Wir alle wissen, wir brauchen schnell Rechtssicherheit, um die Menschen weiter vor Gentrifizierung und Verdrängung aus den angestammten Wohnungen und dem Wohnumfeld schützen zu können. Wir nehmen nicht hin, dass eines der wichtigsten Instrumente des Mieterschutzes entfällt, dass der Milieuschutz komplett durchlöchert wird, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts auf städtebauliche Missstände, auf Schrottimmobilien reduziert wird. Wir wollen auch dem Ausverkauf der Städte nicht zuschauen. Wir wollen unsere Kommunen ausdrücklich stärken. Wir nehmen alle Appelle und Demonstrationen – ich habe an einer Unterschriftenabgabe der Initiativen teilnehmen dürfen – sehr ernst.”