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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Hans-Jürgen Thies

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 40-jähriger freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt ist es mir eine Ehre, in meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag zum Entwurf der FDP-Fraktion eines Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes sprechen zu dürfen.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Deshalb mögen sich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – wenn ich die Debatten der letzten Tage Revue passieren lasse – wirklich einmal an die eigene Nase fassen. Was sind unsere Hauptkritikpunkte am Betreuervergütungsgesetz? Die Vergütungshöhe ist deutlich zu niedrig.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierungsprozess – eine Evaluierung soll erst in zwei Jahren stattfinden – kommt zu spät. Unser Fazit lautet: Das Betreuungswesen muss nachhaltig gesichert werden. Dazu gibt der Gesetzentwurf der gescheiterten Ampel heute leider keine Antwort.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Natürlich ist es richtig und notwendig, auch strukturelle Verbesserungen bei der PKH/VKH-Vergütung oder bei der Vergütung von Verfahrenspflegern durchzuführen.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Deutlich kritisieren muss ich den Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Dieser Gesetzentwurf ist auferstanden aus den Ruinen der längst zerbrochenen Ampelkoalition.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Nun, woher rührt trotz der sachlichen Notwendigkeit der Gebührenerhöhung meine Scham als Rechtsanwalt über die geplanten Änderungen des RVG? Rechtsanwälte sind die am häufigsten im Bundestag vertretene Berufsgruppe.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Dass in dieser Situation vor allem und ausgerechnet wir im Bundestag reichlich vertretenen Rechtsanwälte als vermutlich eines der letzten Gesetze dieser Legislaturperiode eine Erhöhung unserer Gebühren verabschieden, ist zumindest nicht sonderlich sensibel. Abschließend möchte ich mich dennoch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich für die gute, kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Vielen herzlichen Dank. Die Kollegin Tesfaiesus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Rede zu Protokoll gegeben. Vielen Dank dafür. 1 Anlage 7 Jetzt hat das Wort für die FDP-Fraktion Otto Fricke.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Nun, woher rührt trotz der sachlichen Notwendigkeit der Gebührenerhöhung meine Scham als Rechtsanwalt über die geplanten Änderungen des RVG? Rechtsanwälte sind die am häufigsten im Bundestag vertretene Berufsgruppe. Wie viele andere freie, zumeist verkammerte Berufsgruppen sind sie zumindest teilweise an staatliche Gebühren- und Honorarordnungen gebunden. Beispielhaft möchte ich auch Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure erwähnen. Als Freiberufler sind sie gleichermaßen von den immensen Kostensteigerungen der letzten Jahre massiv betroffen. Diese freien Berufe hätten es genauso verdient, dass ihre gesetzlichen Gebühren angepasst werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Natürlich ist es richtig und notwendig, auch strukturelle Verbesserungen bei der PKH/VKH-Vergütung oder bei der Vergütung von Verfahrenspflegern durchzuführen. Ob dazu allerdings die vorgesehenen Erhöhungen zwischen 6 und 9 Prozent ausreichen, um die zwischenzeitlich um rund 20 Prozent gestiegenen Personal- und Sachkosten auszugleichen, muss stark bezweifelt werden. Wir hätten uns deshalb durchaus eine noch etwas höhere Anhebung der Vergütungssätze, nicht der Gerichtskosten, vorstellen können. Zu bemängeln ist ferner, dass der Gesetzentwurf keine Anhebung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Richter enthält. Soweit erkennbar, finden Schöffen trotz ihrer wichtigen Funktion im Gesetz überhaupt keine Erwähnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierungsprozess – eine Evaluierung soll erst in zwei Jahren stattfinden – kommt zu spät. Unser Fazit lautet: Das Betreuungswesen muss nachhaltig gesichert werden. Dazu gibt der Gesetzentwurf der gescheiterten Ampel heute leider keine Antwort. Sollten wir an der künftigen Regierung beteiligt sein, werden wir das ändern. Beim Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsvergütung und der Justizkosten möchte ich eine gewisse Scham als Rechtsanwalt nicht verhehlen. Natürlich ist es richtig und notwendig, die gesetzlichen Vergütungssätze für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Sachverständige zu erhöhen. Natürlich ist es richtig und notwendig, auch die Gebührensätze bei den Gerichts- und Notarkosten zu erhöhen.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Deshalb mögen sich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – wenn ich die Debatten der letzten Tage Revue passieren lasse – wirklich einmal an die eigene Nase fassen. Was sind unsere Hauptkritikpunkte am Betreuervergütungsgesetz? Die Vergütungshöhe ist deutlich zu niedrig. Nach Einschätzung der Praxis sind es nur 10,2 Prozent Erhöhung seit 2019, und das bei einer doppelt so hohen Inflationsrate im Vergleichszeitraum. Wir fordern daher eine Dynamisierung der Betreuervergütung, um künftige Inflation auszugleichen. Der Gesetzentwurf enthält auch keine Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Dazu würden Strategien zur Gewinnung und zur Förderung des Nachwuchses im Betreuerwesen gehören. Auch eine ausreichende Finanzierung der Betreuungsvereine ist nicht gewährleistet.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Deutlich kritisieren muss ich den Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Dieser Gesetzentwurf ist auferstanden aus den Ruinen der längst zerbrochenen Ampelkoalition. Obwohl wir den ehemaligen Ampelfraktionen bereits vor Wochen mitgeteilt haben, dass wir die Gesetzentwürfe aus dem ehemaligen Buschmann-Ministerium in dieser Form nicht mittragen würden, haben Rot, Grün, Gelb gegen die Vorbehalte der Union ihr Gesetzgebungsvorhaben durchgezogen. Damit wird ein in der Sache in der demokratischen Mitte dieses Hauses nicht geeintes Gesetz nunmehr mit einer anderen Mehrheit einfach über die Köpfe der Union hinweg beschlossen, möglicherweise sogar mit der Zustimmung von AfD-Abgeordneten.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 40-jähriger freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt ist es mir eine Ehre, in meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag zum Entwurf der FDP-Fraktion eines Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes sprechen zu dürfen. Der in der geänderten Ausschussfassung jetzt vorliegende Gesetzentwurf fasst im Wesentlichen die Betreuervergütung und auch das Kostenrechtsänderungsgesetz als einheitliches Gesetzespaket zusammen. Während wir als Union die sachliche Notwendigkeit des Kostenrechtsänderungsgesetzes als notwendigen Inflationsausgleich durchaus anerkennen, halten wir das Betreuervergütungsgesetz für strukturell unzulänglich und der Höhe nach für ungenügend. Als Gesamtpaket müssen wir deshalb den Gesetzentwurf leider ablehnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Im Ergebnis bleibt es deshalb nach meiner Rechtsauffassung trotz der Neufassung des § 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 BJagdG auch künftig bei der getrennten und gegebenenfalls doppelten Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne von §§ 5 und 6 WaffG bei Jagdscheinbewerbern (Jägern) durch die Waffenbehörde einerseits, soweit es um waffenrechtliche Erlaubnisse geht, und durch die Jagdbehörde andererseits, soweit es um jagdrechtliche Erlaubnisse geht.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Auch die Formulierung in § 17 Absatz 1 Satz 3 (neu) BJagdG, wonach die Waffenbehörde der Jagdbehörde nicht nur das Ergebnis ihrer Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung, sondern auch die „tragenden Gründe“ mitzuteilen hat, deutet darauf hin, dass die Jagdbehörde eine eigenständige Prüfung und Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne von §§ 5 und 6 WaffG vorzunehmen hat und dabei die „tragenden Gründe“ des Prüfungsergebnisses der Waffenbehörde lediglich angemessen zu berücksichtigen hat, diese Gründe aber eigenständig zu bewerten und zu gewichten hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Die Jagdbehörden als Sonderordnungsbehörden haben autonom und ohne Bindung an vorherige Entscheidungen anderer Ordnungsbehörden durch rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt über die Zulassung zur Jägerprüfung nach § 15 Absatz 5 BJagdG, über die erste Erteilung eines Jagdscheins sowie über dessen periodischen Verlängerungen zu entscheiden. In den ersten beiden Fallvarianten sind die Jagdscheinbewerber bei den Waffenbehörden regelmäßig noch gar nicht erfasst, weil sie mangels Bedürfnisses noch gar keine waffenrechtlichen Erlaubnisse besitzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Nach dem Wortlaut § 17 Absatz 1 Satz 2, 3 (neu) BJagdG und nach der Gesetzessystematik entfaltet dieses Ergebnis der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG seitens der Waffenbehörde keine Bindungswirkung für die Jagdbehörde und entbindet diese – entgegen den insoweit mehrdeutigen Formulierungen in der Begründung des Gesetzentwurfes (Seite 39 der BT-Drucksache 20/12805) – gerade nicht von einer eigenständigen Prüfung und Beurteilung nicht nur der Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 und Absatz 4 BJagdG, sondern auch der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Bedeutung und Bindungswirkung die nach Satz 2 (neu) von den Jagdbehörden bei den Waffenbehörden einzuholenden Auskünfte sowie die Prüfungsergebnisse der Waffenbehörde nach Satz 3 (neu) für die Entscheidung der Jagdbehörde zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen nach § 15 Absatz 2 BJagdG entfalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Es muss unbedingt dabei bleiben, dass die unteren Jagdbehörden eigenständig und unter Einbeziehung ihrer eigenen Sachkunde und ihres eigenen Ermessens die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Jagdscheinbewerber prüfen und darüber entscheiden. Die Regierungsparteien bleiben auch auf mehrfache Nachfrage jede Antwort schuldig, worin denn der von ihnen mit der Gesetzesverschärfung beabsichtigte Sicherheitsgewinn liegen soll, wenn die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Jägern künftig nur noch von einer statt wie bisher von zwei Behörden autonom vorgenommen wird. Der Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 2, 3 – neu – BJagdG ist „offen“ und enthält keinerlei Rechtsfolgenhinweise.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (BT-Drucksache 20/12805) mit den darin vorgesehenen Verschärfungen des Waffenrechts lehne ich ab. Sie sind inhaltlich nicht zielführend, hätten die Anschläge von Mannheim und Solingen gar nicht verhindert, führen zu einem gewaltigen bürokratischen Mehraufwand für die abfragenden Waffenbehörden und bei den abgefragten Behörden, führen somit zu einer vollständigen Blockade der bereits jetzt personell völlig überlasteten Waffenbehörden, die fortan ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, und treffen letztlich die rechtstreuen, ständig kontrollierten Legalwaffenbesitzer. Ganz entschieden lehne ich auch und vor allem die Änderung des § 17 BJagdG ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Alle nonletalen Vergrämungsversuche und die Umsiedlung der Nester in die hervorragend strukturierte Offenlandschaft der Soester Börde sind in zehnjährigen Modellversuchen grandios gescheitert. Wir brauchen daher in Deutschland dringend eine Herabstufung des Schutzstatus der Kormoran- und der Saatkrähenbestände gemäß Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie, um ein regional differenziertes, effektives Bestandsmanagement zu ermöglichen. Im Interesse des Artenschutzes, im Interesse der Land- und Fischereiwirtschaft und des Gesundheitsschutzes der Wohnbevölkerung bitte ich Sie daher, unseren Anträgen zuzustimmen. Vielen Dank. Jetzt erhält das Wort Dr. Franziska Kersten für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Dort sitzen sie mit „umgebundenen Lätzchen“, um an den Fischtreppen die extrem im Bestand bedrohten Fischarten wie Äschen, Aal oder Neunauge zu vertilgen. Von Saatkrähen gibt es deutschlandweit circa 200 000 Exemplare. Sie verursachen nicht nur erhebliche Fraßschäden auf Ackerflächen, sondern sie verlagern ihre Brutkolonien auch zunehmend in Wohngebiete. Dort führen ihre Schwärme zu massiven Lärm- und Verkotungsbeeinträchtigungen. Saatkrähenkolonien sind deshalb auch eine große Gefahr für die Gesundheit und für die Lebensqualität der Wohnbevölkerung. Die Menschen in meiner Heimatstadt Soest sind geradezu verzweifelt. Dort gibt es Brutkolonien mit 1 700 Brutpaaren. Parks und Spielplätze müssen geschlossen werden. Wegen der intensiven Lärmbelästigungen ist dort nur noch ein Wohnen bei geschlossenen Fenstern möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Harald Ebner, den Vorwurf der Räuberpistole muss ich namens meines Kollegen Klaus Mack zurückweisen. Das ist, glaube ich, nicht die richtige Art, dieses durchaus ernste Thema hier zu diskutieren. Warum haben wir die Anträge zur Bestandregulierung bei Kormoranen und bei Saatkrähen eingebracht? Beim Kormoran haben wir inzwischen bundesweit circa 120 000 Exemplare. Jeder Vogel frisst täglich 500 Gramm Fisch. Kormorane sind deshalb eine ernsthafte Bedrohung für unsere heimischen Fischbestände. In Deutschland sind die Mittelgebirgsbäche im Winter eisfrei. An den Fischtreppen, die mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sitzen dann zusätzlich rund 100 000 Kormorane aus Nord- und Osteuropa, weil deren Nahrungsgewässer zugefroren sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Selbst wenn es eine solche sein sollte: Im Moment sind wir in einer Situation, in der es für die Landwirtschaft überhaupt keine technischen Alternativen zu Dieselfahrzeugen gibt. Deswegen sind wir weiterhin der Meinung: Agrardieselsubventionen müssen beibehalten werden. Vielen Dank. Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Dr. Anne Monika Spallek.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wer das Höfesterben in Deutschland verlangsamen will, der muss günstige Rahmenbedingungen für die deutsche Landwirtschaft schaffen. Genau dies vermisse ich bei den Schaufensteranträgen der AfD, aber auch bei der Agrarpolitik der Bundesregierung. Vielen herzlichen Dank. Zu einer kurzen Kurzintervention erteile ich Herrn Protschka das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. – nein –, viertens eine Junglandwirteförderung, um Berufseinsteigern eine stabile Existenzgrundlage zu bieten, fünftens die dauerhafte Fortführung der Agrardieselsteuerentlastung, sechstens die Anpassung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens, um landwirtschaftlichen Betrieben den schnelleren Zugang zu innovativen Produkten zu geben, siebtens die Gewährleistung eines Vertrauensschutzes für neue und umgebaute Stallanlagen durch eine 20-jährige Genehmigungsgültigkeit, um Planungssicherheit herzustellen, achtens die Beibehaltung der Pauschalierungssätze für die Umsatzsteuer und neuntens natürlich diverse Maßnahmen im Bereich des Bürokratieabbaus: Vereinheitlichung und Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht, Anhebung der Umsatzgrenze bei der Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz auf 800 000 Euro, weiterhin die Vermeidung von Datenmehrfacherhebungen in der Nutztierhaltung und zuletzt auch die Streichung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz der Betriebe.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Wer die Landwirte wirklich entlasten möchte, der treibt folgende Maßnahmen voran: erstens steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zur Stärkung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge – Stichwort „Risikoausgleichsrücklage“ –, zweitens die Rückkehr zur Gewinnglättung – von uns schon seit Langem gefordert –, drittens den ungehinderten Zugang der Landwirte zu den Kapitalmärkten und die Verhinderung einer Schattengesetzgebung durch EU-Taxonomie – Herr Thies, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Protschka, AfD-Fraktion?

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Eine Partei, die den Dexit fordert und Subventionen generell ablehnt, verkennt dabei, dass genau diese Subventionen einen wesentlichen und zurzeit jedenfalls noch unverzichtbaren Anteil am Einkommen der deutschen Landwirtschaft darstellen. Die Folgen der AfD-Anträge wären Arbeitslosigkeit, Produktionskostensteigerungen, Rückgang der Exporte. Das alles würde nicht nur einen Strukturwandel, sondern einen Strukturbruch in der Landwirtschaft bedeuten. Und das wäre das Ende der mittelständischen bäuerlichen Familienbetriebe. Doch was hilft der deutschen Landwirtschaft wirklich?

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Deswegen werden wir beide Anträge auch geschlossen ablehnen. Ein Stoppen des Mercosur-Abkommens zum Beispiel widerspricht jeglichen ökonomischen und geopolitischen Realitäten. Ebenso entzieht sich die Forderung nach einem Verbot oder einer Beendigung der Wiedervernässung von Mooren jeglicher ökologischen Vernunft. Es handelt sich um ein hingeschludertes Sammelsurium an Einzelforderungen, welche größtenteils in Ihren Anträgen noch nicht einmal begründet werden. Die Anträge lassen sich vielleicht für Ihre Arbeit auf Tiktok verwenden und dort ausschlachten, erfüllen aber nicht die Anforderungen an eine seriöse Arbeit hier im Deutschen Bundestag. An Scheinheiligkeit sind diese Anträge auch nicht zu überbieten.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Entweder Sie stehen zu diesem Gesetz, dann hätten Sie darüber aber auch eine inhaltliche Debatte in den Fachausschüssen zulassen müssen, oder aber Sie haben Bauchschmerzen bei diesem Gesetz – was ich im Übrigen gut verstehen könnte –, dann dürfen Sie es nicht verabschieden. Ihre Haltung gestern im Agrarausschuss war schwach und undemokratisch. Nun aber zu den beiden Anträgen der AfD. Einige der Forderungen aus diesen Anträgen wären tatsächlich sinnvoll. Hierzu zählen die Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, die Einführung eines aktiven Wolfsbestandsmanagements, der sofortige Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe und die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegungen. Die übrigen Punkte, die die AfD-Fraktion allerdings in ihren Anträgen aufgeführt hat, sind allerdings grober Unfug.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe noch immer ganz unter dem Eindruck der gestrigen Eklats bei der Debatte im Agrarausschuss. Dort hatte die Beschlussfassung über das Cannabisgesetz auf der Tagesordnung gestanden. Wir als Union hatten dazu eine inhaltliche Debatte beantragt. Dieser Antrag wurde ohne nähere Begründung von den Kollegen der Ampelkoalition, übrigens mit Zustimmung der AfD, abgelehnt. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist zuständig für alle Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tabakerzeugnisse, aber auch des Hanfanbaus in der Landwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Cannabisgesetz hätte deshalb zwingend auch eine inhaltliche Debatte im Agrarausschuss erfordert.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Und Herrn Bundesminister Özdemir, der hier leider nicht anwesend ist, möchte ich zurufen – er hat ja immerhin selber eingeräumt, dass er von der Regierungsspitze „zerschreddert“ worden sei –: Ein Landwirtschaftsminister, der in wichtigen agrarpolitischen Fragen vom Kanzler, vom Vizekanzler und vom Finanzminister überhaupt nicht mal gefragt wird, der hat im Kabinett nichts verloren. Dessen Wort gilt offensichtlich nichts. Vielen herzlichen Dank. Für eine Kurzintervention erhält das Wort der Abgeordnete Bernd Schattner.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Fakt ist jedoch, dass im laufenden Jahr erst die Erstattung für das Jahr 2023 abgewickelt werden wird. Das heißt, die Entlastung des Haushalts für 2024 wird in diesem Jahr überhaupt nicht eintreten. Das hat uns übrigens die Agrarstaatssekretärin Frau Dr. Nick heute in der Agrarausschusssitzung noch mal ausdrücklich bestätigt. Das Argument Haushaltskonsolidierung hat sich also auch in Luft aufgelöst. Es bleibt somit dabei, dass die Streichung der Agrardieselrückvergütung einer sachlichen Grundlage völlig entbehrt. Es ist ein plumper Griff in die Taschen der deutschen Landwirtschaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Beide Gründe sind im Grunde genommen überhaupt nicht stichhaltig. Es sind reine Scheinargumente. Erstens wird angeführt, die Agrardieselrückvergütung sei eine klimaschädliche Subvention, die abgebaut werden müsse. Fakt ist jedoch, dass es derzeit und in den nächsten Jahren – das müssen wir auch so ehrlich sagen – keine technischen Alternativen zu Dieselmotoren in der Landwirtschaft geben wird. Die Landwirte müssen deshalb in den nächsten Jahren weiterhin ihre Fahrzeuge in gleichem Maße mit Diesel betanken. Irgendeine umweltschonende Lenkungswirkung geht von dieser Streichung also überhaupt nicht aus. Das zweite Argument, das uns entgegengebracht wurde: Es wurde behauptet, die Streichung sei zur Konsolidierung des Haushalts 2024 erforderlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, ich möchte Sie ausdrücklich davor warnen, die Streichung der Agrardieselrückerstattung kleinzureden. Ihr Hinweis, es ginge den Bauern eigentlich gar nicht um die Agrardieselrückerstattung, sondern das sei nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe, verfängt nicht. Ihre Versuche, die Agrardieselrückerstattung auf eine Metaebene zu heben, müssen scheitern. Natürlich gibt es zahlreiche weitere Kritikpunkte der Landwirtschaft an der aktuellen Agrarpolitik; aber darüber werden wir morgen debattieren. Heute geht es einzig und allein um die Frage der Agrardieselrückerstattung. Bleiben Sie bitte bei diesem Thema, in dieser Debatte jedenfalls. Zwei Gründe wurden uns von der Bundesregierung genannt, weshalb die Agrardieselrückerstattung gestrichen werden soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Bei der Agrardieselrückerstattung geht es um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft; denn in anderen Ländern gibt es dieses Modell. Deshalb sagen wir von der Union: Hände weg von der Streichung der Agrardieselrückerstattung! Hände weg davon! Das wird es mit uns jedenfalls nicht geben. Die Höhe der Rückerstattung muss bleiben. Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein. – Soweit die AfD in ihren Anträgen allerdings eine Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung fordert, halten wir dies für überzogen. Eine solche Forderung ist angesichts der aktuellen Haushaltslage schlichtweg nicht annehmbar und reiner Populismus. Das ist an Scheinheiligkeit seitens der AfD auch nicht zu überbieten. Denn Sie selbst sagen in Ihrem Grundsatzprogramm, Subventionen gehören generell abgeschafft.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Bundesregierung und von den Ampelfraktionen vorgesehene Streichung der Agrardieselrückerstattung würde die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland um jährlich 440 Millionen Euro belasten. Für den Durchschnittsbetrieb würde das pro Jahr zwischen 3 000 und 6 000 Euro an Mehrbelastungen ergeben. In nahezu allen EU-Ländern gibt es entsprechende Agrardieselrückerstattungen. Das war übrigens der Grund, weshalb 2001 die rot-grüne Bundesregierung die Agrardieselrückerstattung eingeführt hat, nämlich um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im Vergleich zu den anderen Nachbarländern zu erhalten. Und, Herr Schrodi, daran hat sich bis heute nichts geändert.

    PLENARPROTOKOLL 20/146 · 2024-01-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Herr Minister Özdemir, vielen Dank, dass ich die Möglichkeit der Nachfrage habe. – Ich schließe an das an, was der Kollege Hocker gerade gesagt hat: Die Einzelentnahme von Problemwölfen oder ganzen Rudeln, das ist Reaktionsmanagement. Hier aber geht es um die Frage des Bestandsmanagements. Was sollen wir als politisch Verantwortliche den Menschen sagen in Landkreisen wie zum Beispiel dem Kreis Celle, wo bereits neun territoriale Rudel sesshaft sind, wo ein Bestandsmanagement dringend erforderlich ist, wo ein Reaktionsmanagement nicht mehr ausreicht? Was sagen wir diesen Menschen?

    PLENARPROTOKOLL 20/143 · 2023-12-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Wer allerdings, wie die Bundesregierung, sogar den Drogenkonsum teilweise legalisieren will, der hat freilich im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Vielen Dank. Die Kollegin Rita Hagl-Kehl gibt ihre Rede zu Protokoll. 1 Anlage 2 Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion Stephan Protschka.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Deshalb fordern wir als Unionsfraktion die Bundesregierung eindringlich auf, hier endlich gemäß dem Bundesratsbeschluss aktiv zu werden. Letztlich wurde mit diesem Gesetzentwurf leider auch die Chance vertan, den Rechtsstatus von Nikotin- und Tabakbeuteln, also von Snus und von Pouches, zu klären. Snus sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch. Sie sind daher in Deutschland verboten. Pouches sind tabakfreie Nikotinbeutel, die nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu behandeln wären und deshalb in Deutschland eigentlich auch nicht gehandelt werden dürften. Tatsache ist jedoch, dass beide Arten von Beuteln leider sehr leicht im Onlinehandel zu bekommen sind und leider auch in manchen Tabakgeschäften erworben werden können. Ein konsequentes Handeln des Bundesgesetzgebers wäre hier dringend geboten.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Zumindest durch ein wirksames Pfandsystem könnte die Umweltbelastung durch Einweg-E-Zigaretten deutlich entschärft werden. Auch mit Blick auf den Jugendschutz und den Verbraucherschutz wurde hier eine Chance vertan. Einweg-E-Zigaretten – ich glaube, Frau Kollegin Künast, da werden Sie mir zustimmen – sind ein Einstiegsprodukt in den Nikotinkonsum. Befeuert durch den geringen Preis, verharmlosende Geschmacksrichtungen und ansprechende Verpackungen sind sie gerade für junge Menschen besonders attraktiv. Wenn wir die Ziele der Kreislaufwirtschaft, der Ressourcenschonung sowie des Gesundheits- und Jugendschutzes wirklich ernst nehmen wollen, dann sollten Einweg-E-Zigaretten umgehend vom deutschen und auch vom europäischen Markt verbannt werden. Kein Mensch braucht diese Dinger.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Dabei werden aktuell in Deutschland jeden Monat mit deutlich steigender Tendenz circa 3 Millionen Einweg-E-Zigaretten gekauft, geraucht und letztlich achtlos weggeworfen, in den Hausmüll oder auf die Straße, viel zu oft jedenfalls nicht, wie es im Sinne der Kreislaufwirtschaft richtig wäre, im Elektromüll entsorgt. Eines der Hauptprobleme bei den Einweg-E-Zigaretten ist, dass sie mit fest eingebauten und daher nicht austauschbaren Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können als nationaler Gesetzgeber doch nicht tatenlos zusehen, wie jährlich Millionen dieser Akkus illegal entsorgt werden. Wir können auch nicht warten, bis in 42 Monaten, also erst Ende 2026, die in der vergangenen Woche vom EU-Parlament verabschiedete Batterieverordnung greift.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Diese Zustimmung betrifft auch die im Omnibusverfahren angehängten Änderungen zum Umsatzsteuergesetz. Diese betreffen behördeninterne Datenübermittlung und Datenverwendung. Auch diese Regelungen dienen letztlich der Rechtsklarheit. Obwohl meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird, kann ich der Bundesregierung deutliche Kritik dennoch nicht ersparen. Mit der vorliegenden Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde leider die Chance vertan, Einweg-E-Zigaretten zu verbieten. Der Bundesrat forderte bereits in seinem Beschluss vom 3. März 2023, dass die Bundesregierung sich für ein nationales und ein EU-weites Verbot von Einweg-E-Zigaretten einsetzen solle. Nun sind dreieinhalb Monate vergangen, und man hört und liest aus den Reihen der Bundesregierung überhaupt nichts in dieser Richtung.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wird die Delegierte EU-Richtlinie 2022/2100 in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich um eine verpflichtende Umsetzung, die bis zum 23. Juli dieses Jahres erfolgen muss. Kernpunkte des Änderungsgesetzes sind folgende Bereiche: Erhitzte Tabakerzeugnisse werden definiert und herkömmlichen Zigaretten und Drehtabak gleichgestellt. Sie müssen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise und eine Informationsbotschaft tragen, und charakteristische Aromastoffe werden verboten. Ich sage ausdrücklich: Gegen das vorliegende Änderungsgesetz haben wir inhaltlich keine Einwände. Die vorgesehenen Regelungen dienen dem Jugendschutz und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie finden daher unsere ausdrückliche Zustimmung.

    PLENARPROTOKOLL 20/112 · 2023-06-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Vielen Dank. – Herr Minister Özdemir, noch mal eine Nachfrage zum Tierschutz. Für mich ist Tierschutz unteilbar. Beim Wolf haben wir die Situation, dass Wölfe auch im Straßenverkehr schwer verletzt werden und dann stundenlang schwer verletzt im Straßengraben liegen, bis dann irgendwann der Amtstierarzt kommt und eventuell die Tötungsfreigabe erteilt. Auf der anderen Seite haben wir auch durch Wolfsübergriffe schwerverletzte Weidetiere, die oft stundenlang schwer verletzt mit aufgerissenen Bäuchen auf der Weide liegen, bis dann irgendwann der Wolfsberater die Freigabe zur Tötung gibt. Welche Maßnahmen planen Sie hier, um diesen extrem schwierigen, tierschutzwidrigen Zustand zu beheben?

    PLENARPROTOKOLL 20/108 · 2023-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Auch im Landpachtverkehrsrecht gibt es zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten, etwa die Einführung einer Ordnungswidrigkeitenregelung bei Nichtanzeige von Landpachtverträgen und die konsequente Anwendung der bestehenden Preismissbrauchsklauseln bei allen Pachtverträgen zur Dämpfung des Preisanstieges. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, an welchen bundesrechtlichen Stellschrauben wir drehen müssen, um die eingangs von mir dargestellten agrarstrukturellen Ziele zu erreichen! Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Thies. – Abschließend in dieser Debatte wird sich jetzt die Kollegin Sylvia Lehmann, SPD-Fraktion, äußern.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Deutschland braucht keine Bodenreform – Deutschland braucht eine Reform des landwirtschaftlichen Bodenmarktes, und da sind wir durchaus auf einer Linie mit mindestens einem Teil der Fraktionen der Ampelkoalition. Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das landwirtschaftliche Grundstücksverkehrsrecht bei den Ländern. Dennoch muss die Bundesregierung die Arbeit der Länder nicht nur koordinieren, sondern auch eigene Initiativen und Impulse setzen. Welches sind die wichtigsten agrarstrukturellen Ziele, die wir beachten müssen? Das ist, erstens, die gesunde Verteilung von Grund und Boden, das heißt, „keine Zersplitterung, aber auch keine Konzentration von Ackerflächen“ muss unsere Leitlinie sein. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Die Bodenreform hat sehr viel Leid über die Betroffenen, die von ihrem Hof und aus ihrer Heimat vertrieben wurden, gebracht; ich verweise dazu auf die sehr eindrucksvollen Ausführungen der Kollegin Behm von Bündnis 90/Die Grünen und meines Fraktionskollegen Eckhardt Rehberg in der 82. Sitzung der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Angesichts dieses schreienden Unrechts und des großen Leids, das die stalinistische Bodenreform verursacht hat, finde ich es erschreckend, dass die Fraktion Die Linke dieses Erbe ausdrücklich verteidigen will. Die Linke demaskiert sich damit einmal mehr als linksextremistische, verfassungsfeindliche Partei.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der Fraktion Die Linke gelesen habe, hat es mich fast vom Stuhl gehauen. Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll das Erbe der demokratischen Bodenreform verteidigt werden. Die Zukunft volkseigener Flächen soll gesichert bleiben, indem die gesetzlichen Grundlagen für deren Privatisierung, nämlich das Treuhandgesetz und das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, beseitigt werden. Ich kann dazu nur sagen: Welch ein Griff in die stalinistische Mottenkiste! Welch eine fatale Geschichtsklitterung! Die vornehmlich in der damaligen SBZ zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher Grundlage durchgeführte Bodenreform beruhte auf völkerrechtswidrigen Enteignungen. Sie widersprach eindeutig rechtsstaatlichen Grundsätzen und war alles andere als demokratisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Wo der Staat, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sich als unfähig zur Lösung von Problemen erweist, da greifen die betroffenen Menschen zur Selbsthilfe. Das sollten und dürfen wir als – Herr Kollege. – verantwortungsbewusste Politiker nicht dulden. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition – – Kollege Thies, denken Sie an die Interessen des Kollegen Radwan? Nein. Gut, dann klären Sie das in Ihrer Fraktion. Der Kollege spricht ja gleich selber. Ja, eben deshalb. Sie sprechen inzwischen auf seine Kosten. Ach so, Entschuldigung! Deswegen appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition: Stimmen Sie unserem Unionsantrag zu. Alles andere würden die Menschen in unseren Wahlkreisen überhaupt nicht mehr verstehen. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Carsten Träger für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/99 · 2023-04-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Und Sie müssen unbedingt ein effektives Wolfsbestandsmanagement ermöglichen, so wie die Regierungskoalition das im Koalitionsvertrag vereinbart hat und wie es in vielen EU-Ländern mittlerweile rechtskonform praktiziert wird. Und letztlich müssen Sie die Schaffung wolfsfreier Zonen in Regionen ermöglichen, in denen aus Gründen der Erhaltung unserer Kulturlandschaft oder aus Gründen des Naturschutzes, des Deichschutzes, des Erosionsschutzes einfach keine Wölfe geduldet werden können. Ich frage ganz offen Frau Bundesministerin Lemke, die heute leider nicht hier ist, ob sie nicht merkt, dass sie mit ihrer ideologischen Blockadehaltung ein Konjunkturprogramm für rechtsextreme Strömungen geradezu beliefert.

    PLENARPROTOKOLL 20/99 · 2023-04-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Wir fragen, auch an die FDP-Kolleginnen und -Kollegen gerichtet: Wann will die Bundesregierung endlich handeln? Zu sagen: „Wir evaluieren, wir haben jetzt eine Arbeitsgruppe gebildet“, ist mir zu wenig. Sie sind jetzt anderthalb Jahre an der Regierung, Sie hätten da schon einiges auf den Weg bringen können. – Nein, das haben Sie nicht getan. – Wir fordern die Bundesregierung eindringlich auf: Verschieben Sie die Verantwortung nicht auf die Ebene der Länder, und verschieben Sie sie nicht auf die Ebene der EU. Der Bund ist verantwortlich! Der Bund muss endlich handeln! Deswegen sage ich: Die Bundesregierung muss umgehend den wissenschaftlich unstreitig günstigen Erhaltungszustand des Wolfes der EU-Kommission mitteilen. Und die Bundesregierung muss sich in Brüssel ganz klar für die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs einsetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/99 · 2023-04-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Deswegen kann ich es verstehen, wenn einzelne Bundesländer wie jetzt Bayern hingehen und eine weiter gehende Lösung im Rahmen des § 45a Bundesnaturschutzgesetz anstreben und umsetzen. Ich freue mich darauf, dass das passiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ökologisch besonders wertvolle Weidetierhaltung ist in weiten Teilen Deutschlands in wirklich ernster Gefahr. Die Zahl der Nutztierrisse ist trotz Herdenschutzmaßnahmen um 25 Prozent gestiegen; das ist ein dramatischer Anstieg. Das müssen wir einfach konstatieren. Die Menschen im ländlichen Raum sind wirklich in ernster Sorge. Auch das müssen wir feststellen. Das können wir nicht ignorieren. Viele Nutztierhalter sind geradezu verzweifelt. Auch das können wir nicht ignorieren. Wir, die CDU/CSU, stehen ganz klar an der Seite der Weidetierhalter und der Menschen im ländlichen Raum.

    PLENARPROTOKOLL 20/99 · 2023-04-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Mayer, Sie sagten, wir als Union hätten 16 Jahre Gelegenheit gehabt, das Thema Wolf zu bewältigen – ja, auch beim Weidetierschutz, aber dazu gehört auch, das Thema Wolf zu bewältigen –, dazu muss ich einfach sagen: Wir hätten uns in den letzten 16 Jahren viel mehr gewünscht; aber mit unseren jeweiligen Koalitionspartnern war schlichtweg nicht mehr zu machen. Wir hätten uns auch wesentlich mehr gewünscht als eine kleine Lösung beim § 45a Bundesnaturschutzgesetz, die sich in der Umsetzung in der Praxis als wenig tauglich erwiesen hat. Der § 45a Bundesnaturschutzgesetz, den wir in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben, ist ein erster Schritt; aber, wie gesagt, in der Umsetzung erweist er sich als sperrig und unzureichend.

    PLENARPROTOKOLL 20/99 · 2023-04-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Ophelia Nick.

    PLENARPROTOKOLL 20/95 · 2023-03-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Beispiele zeigen, dass eben nicht nur der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine für die Preisexplosion an der Supermarktkasse verantwortlich ist. Ein Teil ist auch hausgemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen, und durch eine völlig verfehlte Agrarpolitik der Bundesregierung verursacht. Deshalb fordern wir Bundesminister Özdemir, der heute leider nicht hier ist, auf, die Zeitenwende endlich auch in der Agrar- und Ernährungspolitik umzusetzen. „Setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten!“, können wir der Bundesregierung nur sagen. Anstatt sich für die Legalisierung von Cannabis und des Containerns einzusetzen, sollte sich die Bundesregierung in erster Linie darum kümmern, das heimische Nahrungsmittelangebot zu vergrößern. Dann werden auch die Preise an der Supermarktkasse wieder sinken.

    PLENARPROTOKOLL 20/95 · 2023-03-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD