Stefan Müller
CDU/CSU · Germany
“Also, Sie feiern sich jetzt für etwas, was ursprünglich drin war, zwischenzeitlich rausgenommen worden ist und jetzt wieder drin ist. Nichtsdestotrotz ist es richtig. Wir hatten das hier in der ersten Beratung und auch im Ausschuss kritisiert. Es ist gut, dass Sie erkannt haben, dass die Anlegerseite fehlt.”
“Wir wissen alle um die Problematik, dass Unternehmen, die überlegen, an die Börse zu gehen, dabei nicht unbedingt an Deutschland denken – das gilt für die Vergangenheit wie die Gegenwart –, sondern erwägen, dies zum Beispiel in den Vereinigten Staaten zu tun.”
“Das wird ein wichtiger Baustein sein, damit junge Wachstumsunternehmen und Start-ups die Möglichkeit haben, sich mehr Kapital zu beschaffen. Auch das geht in die richtige Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzusagen: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Das Gesetz enthält einiges, was sich mit den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion deckt, um ein modernes Kapitalmarktrecht in Deutschland zu schaffen und damit die Regelungen an das 21.”
“Wir haben aber im letzten Jahr beschlossen, dass für den Inkassomarkt ab 2025 das Bundesamt für Justiz zuständig sein soll. Das heißt, Sie schlagen jetzt mit diesem Gesetz vor, dass es dann zwei parallele Strukturen geben soll. Das halten wir ehrlicherweise für nicht zwingend.”
“Die Ausgangslage in Europa, was die notleidenden Kredite angeht, ist jedenfalls sehr unterschiedlich. Wenn wir uns die Situation in Deutschland anschauen, dann können wir feststellen, dass die Quote notleidender Kredite bei den Banken unter EZB-Aufsicht von etwas über 3 Prozent im Jahr 2015 auf knapp unter 1 Prozent im Jahr 2022 gefallen…”
The complete record
Every one of 59 lines we hold for Stefan Müller, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 1 of 2.
“Also, Sie feiern sich jetzt für etwas, was ursprünglich drin war, zwischenzeitlich rausgenommen worden ist und jetzt wieder drin ist. Nichtsdestotrotz ist es richtig. Wir hatten das hier in der ersten Beratung und auch im Ausschuss kritisiert. Es ist gut, dass Sie erkannt haben, dass die Anlegerseite fehlt. Es ist gut, dass Sie erkannt haben, dass Deutschland mehr tun muss für die Vermögensbildung. Deswegen ist es gut, dass Sie aus der Anhörung und aus unseren Anregungen gelernt haben. Zusammenfassend kann ich sagen: Das, was wir heute beschließen, geht in die richtige Richtung geht. Aber um den Ansprüchen gerecht zu werden, Zukunft zu finanzieren oder Kapital für die Transformation zu mobilisieren oder den Finanzplatz Deutschland zu stärken, braucht es mehr als dieses Gesetz. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Lennard Oehl.”
“Das wird ein wichtiger Baustein sein, damit junge Wachstumsunternehmen und Start-ups die Möglichkeit haben, sich mehr Kapital zu beschaffen. Auch das geht in die richtige Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wenn man sich mal anschaut, was aus den ursprünglichen Eckpunkten geworden ist, die von Bundesjustizminister und Bundesfinanzminister vorgestellt worden sind – von einem Diskussionsentwurf zur Regierungsvorlage über einen Kabinettsentwurf bis hin zu den Änderungsanträgen, die wir diese Woche in der Ausschusssitzung beraten haben –, dann muss man schon sagen: Das ganze Projekt ist immer unambitionierter geworden. Immerhin haben Sie die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wieder aufgenommen.”
“Wir wissen alle um die Problematik, dass Unternehmen, die überlegen, an die Börse zu gehen, dabei nicht unbedingt an Deutschland denken – das gilt für die Vergangenheit wie die Gegenwart –, sondern erwägen, dies zum Beispiel in den Vereinigten Staaten zu tun. Jedenfalls werden künftig die Möglichkeiten, die ein modernes Kapitalmarktrecht eröffnet, dazu führen, dass Wachstumsunternehmen einen Grund haben, in Deutschland zu bleiben, auch wenn natürlich mehr dazugehört als nur ein modernes Kapitalmarktrecht. Aber es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Genauso begrüßen wir, dass es Verbesserungen für Start-ups gibt, sich Kapital zu beschaffen. Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass die Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung verbessert werden.”
“Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzusagen: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Das Gesetz enthält einiges, was sich mit den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion deckt, um ein modernes Kapitalmarktrecht in Deutschland zu schaffen und damit die Regelungen an das 21. Jahrhundert anzupassen, beispielsweise den Vorschlag, Mehrstimmrechtsaktien einzuführen und Börsenmantelgesellschaften auch in Deutschland zu erlauben. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass das, was hier vorgeschlagen wird und was wir gemeinsam beschließen werden, dazu beitragen wird – das ist ein Baustein –, dass wieder mehr deutsche Unternehmen in Deutschland an die Börse gehen.”
“Es ist also fraglich, ob die vorgesehenen Berichtspflichten tatsächlich sachlich gerechtfertigt sind. Es scheint, jedenfalls wenn man sich das Gesetz anschaut, so zu sein, dass die Berichtspflichten die Aufsichtskompetenz der BaFin überhaupt erst notwendig machen. Auch da sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Also: Wir können dieses Gesetz an der ein oder anderen Stelle noch gemeinsam besser machen. Wir stehen dafür wie üblich sehr gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Nächster Redner ist der Kollege Lennard Oehl, SPD-Fraktion.”
“Wir haben aber im letzten Jahr beschlossen, dass für den Inkassomarkt ab 2025 das Bundesamt für Justiz zuständig sein soll. Das heißt, Sie schlagen jetzt mit diesem Gesetz vor, dass es dann zwei parallele Strukturen geben soll. Das halten wir ehrlicherweise für nicht zwingend. Das zweite Beispiel sind die neuen Berichtspflichten, die eingeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Erstellung eines Jahresabschlusses, eine halbjährliche Meldung über die Geschäftsentwicklung, umfassende Anzeigepflichten. Genau diese Berichtspflichten sind durch die EU-Richtlinie gerade nicht vorgegeben. Die EU sieht diesen Bedarf also nicht – wahrscheinlich aus gutem Grund: weil auf dem Sekundärmarkt ja auch nur notleidende Forderungen verkauft werden, zum Kauf angeboten werden, die vom Kreditgeber bereits gekündigt wurden.”
“Wenn wir über die Umsetzung von EU-Richtlinien reden, dann sollten wir zwei Dinge immer prüfen, nämlich zum einen, wie es der Kollege Müller-Rosentritt schon angesprochen hat: Setzen wir diese Richtlinie eins zu eins in deutsches Recht um, oder gehen wir – das Wort „Gold-Plating“ ist schon gefallen – weiter? Die zweite Frage, die wir uns immer stellen müssen, ist: Verursachen wir durch unsere Umsetzung einen unnötigen, zusätzlichen bürokratischen Aufwand? Da, Herr Kollege, kann ich Ihre Euphorie jetzt nicht ganz nachvollziehen. Wenn man sich allein zwei Beispiele ansieht, dann wird jedenfalls deutlich, dass wir da schon auch weitergehen. Mein erstes Beispiel ist die Aufsicht. Zuständig für die Aufsicht über den neuen Kreditzweitmarkt soll die BaFin sein.”
“Dieses Ziel ist eindeutig zu begrüßen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir uns die Situation in Deutschland anschauen, dann stellen wir jedenfalls fest, dass wir ein sehr gut funktionierendes, leistungsfähiges System zum Ankauf und Management von notleidenden Krediten haben. Schon heute führen Inkassounternehmen oder Inkassodienstleister Aufträge von Kreditkäufern zur Einziehung notleidender Forderungen entsprechend aus. Wir haben auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür. Der Sekundärmarkt bzw. der Inkassomarkt ist bei uns über das Rechtsdienstleistungsgesetz schon weitreichend geregelt. Daher dürften die Auswirkungen der Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland eher überschaubar, zumindest nicht so groß sein wie anderswo.”
“Die Ausgangslage in Europa, was die notleidenden Kredite angeht, ist jedenfalls sehr unterschiedlich. Wenn wir uns die Situation in Deutschland anschauen, dann können wir feststellen, dass die Quote notleidender Kredite bei den Banken unter EZB-Aufsicht von etwas über 3 Prozent im Jahr 2015 auf knapp unter 1 Prozent im Jahr 2022 gefallen ist, in Deutschland wohlgemerkt. Die Quoten in anderen Ländern, zum Beispiel in südeuropäischen Ländern, liegen noch darüber: in Griechenland bei 5 Prozent, auf Zypern, in Portugal und in Spanien bei 3 bis 4 Prozent. Das heißt, die Richtlinie zielt insbesondere auf diese Bankenmärkte ab. Die Richtlinie soll aber auch dazu führen, dass bei künftigen wirtschaftlichen Krisen die Banken in ihren Möglichkeiten, Kredite zu vergeben, nicht zu sehr eingeschränkt werden.”
“Diese Bestände notleidender Kredite sind bis heute insgesamt nur teilweise und nur zäh über einen längeren Zeitraum abgebaut worden. Sie belasteten insbesondere in den Jahren nach der Finanzkrise die Erholung der Finanz- und Realwirtschaft, da benötigte Mittel zur Vergabe neuer Kredite nicht zur Verfügung standen, weil durch die Eigenkapitalunterlegung viele Mittel durch die notleidenden Kredite gebunden waren. – Das ist ein ausgesprochen wichtiger Punkt, um hier Beifall zu klatschen; vielen Dank. Die EU macht jedenfalls eine Reihe von Vorgaben, die auch in deutsches Recht umgesetzt werden sollen: Anforderungen an die Zulassung von Kreditdienstleistern sollen harmonisiert werden; Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Kreditkäufer und Kreditdienstleister; Stärkung der Kreditnehmerrechte.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte es die Beratung dieses Gesetzes nach den Ausführungen des Kollegen Müller-Rosentritt in die Kernzeit schaffen müssen. Aber ich glaube, wir alle, die heute reden, freuen uns über ein so großes interessiertes Fachpublikum. In der Tat, wir beraten heute über die nationale Umsetzung der sogenannten Kreditzweitmarktrichtlinie. Das wesentliche Ziel dieser Richtlinie ist, wie schon angesprochen worden ist, die Verbesserung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite. Dass diese Richtlinie vor einigen Jahren auf den Weg gebracht worden ist, hat einen ernsten Hintergrund, nämlich die Finanzkrise 2008 und 2009; weil im Zuge dieser Krise hohe Bestände notleidender Kredite in den Bilanzen europäischer Banken offenbar wurden.”
“Ich kann nur sagen: Wir werden einem Kompromiss nur zustimmen, wenn er die Zahl der zu uns kommenden Migrantinnen und Migranten wirksam und dauerhaft reduziert. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Chantal Kopf.”
“Die grüne Bundestagsfraktion hat erst vor vier Wochen Grenzkontrollen öffentlich abgelehnt und sogar gefordert, den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland straffrei zu stellen. Herr Bundeskanzler, die Saboteure Ihrer Vorschläge sitzen in den Reihen Ihrer Koalition. Sie stehen in Europa auf der Bremse. Das ist auch für einen möglichen gemeinsamen Deutschlandpakt zur Migration von Bedeutung. Und in dem von Ihnen, Herr Wiese, jetzt schon mehrmals zitierten Brief – es wäre übrigens eine gute Gelegenheit gewesen, sich für diese Wortwahl hier zu entschuldigen; das haben Sie leider versäumt – schreiben Sie, dass es keine Einzelmaßnahme, kein Wundermittel gibt. Wer hat denn das behauptet? Genau weil es so ist, haben wir Ihnen am Freitag 26 Vorschläge vorgelegt. Wir würden jetzt gerne Ihre Vorschläge sehen, Ihre Antworten darauf.”
“Fakt ist aber: Über Monate hat Ihre Regierung, hat diese Bundesregierung die GEAS-Verhandlungen in Brüssel blockiert, behindert und beeinträchtigt. Statt klare Signale der Steuerung und Begrenzung zu setzen, haben Sie immer weitere Pull-Faktoren in die Welt gesetzt. Höhere Sozialleistungen, fehlende Kontrolle und die Streichung des Wortes „Begrenzung“ im Aufenthaltsgesetz, das sind die falschen Signale, und darüber sollten Sie sich Gedanken machen. Ihre Bundesregierung ist der migrationspolitische Geisterfahrer in Europa. Das lässt sich ja belegen. Ich meine, Frau Faeser hat sowohl die Grenzkontrollen als auch den Asylkompromiss wochenlang intern blockiert. Grüne Europaabgeordnete kündigen an, den EU-Asylkompromiss aufzuweichen oder abzulehnen.”
“Das Logo der Hamas zeigt eine Karte von Palästina, auf der Israel nicht vorhanden ist. In der Charta der Hamas wird explizit zum Töten von Juden aufgerufen. Die Hamas kämpft keinen Befreiungskampf für die Palästinenser, sie führt einen Vernichtungskampf gegen Juden und Israelis. Und deshalb ist unser Platz an der Seite Israels und nirgendwo anders, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will nun aber auch einmal zur europäischen Asylpolitik zurückkommen, die Sie, Herr Bundeskanzler, angesprochen haben und die hier schon eine Rolle gespielt hat. Und ich will dazusagen: Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie jetzt Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz in Europa notifizieren wollen und dass Sie sich für eine Reform des europäischen Asylrechts und den Außengrenzschutz einsetzen.”
“Wir haben heute den zwölften Tag, seitdem Israel von der Hamas angegriffen wurde, seitdem Massaker in Dörfern, auf einem Jugendfestival, an Kindern und Jugendlichen, Frauen, Männern, Alten wie Jungen verübt wurden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausschreitungen, die auch in deutschen Städten stattfinden, müssen wir, finde ich, die Gelegenheit einer solchen Debatte nutzen, um ausdrücklich zu sagen und festzuhalten, wer hier Opfer und wer hier Täter ist. Die Israelis sind die Opfer, die Hamasterroristen sind die Täter und nicht andersherum. Ich finde, auch der Deutsche Bundestag muss das immer wieder deutlich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir können jedem, der im Augenblick auf diesen Pro-Palästina-Demos unterwegs ist, nur raten, sich die Hamas genau anzusehen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wiese, wenn Sie vom Ton sprechen, dann kann ich nur feststellen, dass der „Liebe Freunde“-Brief, den Sie geschrieben haben, den Ton zunächst gesetzt hat. Ich darf mal zitieren: Der Ton wird zunehmend rauer. Die Grenzen zwischen den Rechtspopulisten der AfD und der Union verschwimmen dabei immer weiter. Das sind nur zwei Sätze aus diesem Brief. Und ich sage Ihnen: Wenn Sie den Ton beklagen, dann würde ich mal vorschlagen, dass Sie sich, was den Ton angeht, mäßigen. Wenn Sie an einer Zusammenarbeit mit unserer Fraktion interessiert sind, sollten Sie solche Briefe nicht schreiben. Eine Einladung zu gemeinsamen Gesprächen ist das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich komme gleich darauf zurück, möchte aber mit Israel beginnen.”
“In diesem Kontext können wir uns darüber hinaus vorstellen, den Anwendungskreis der Bereichsausnahme der Inhaltskontrolle auf weitere wesentliche Marktteilnehmer im institutionellen Bereich, also zum Beispiel Versicherungsunternehmen und ausländische Marktteilnehmer, auszuweiten. Zudem wollen wir Rechtsunsicherheiten und Komplexität vermeiden, die durch die Unterscheidung zwischen großen und nicht großen regulierten finanziellen Marktteilnehmern entstehen. Diesbezügliche Vorschläge werden wir im Rahmen der Beratungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Anpassungen am AGB-Recht vorsieht, vorbringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, handeln Sie im Sinne der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes, und stimmen Sie unseren Initiativen zu!”
“Dass dies ein realistisches Szenario für einen beträchtlichen Teil der Kunden darstellen könnte, haben uns die Sachverständigen in der Anhörung im Ausschuss bestätigt. Bis zu 10 Prozent der Kunden haben sich nicht auf die Anschreiben ihrer Bank zurückgemeldet. Nur um die Dimensionen zu verdeutlichen: Wir haben rund 110 Millionen Girokonten in Deutschland. Das zeigt, wir haben hier ein großes Problem, das viele Menschen betrifft. Wir als Fraktion legen Ihnen heute die Lösung auf den Tisch. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf klarstellen, dass die Zustimmungsfiktionen im Bankenverkehr weiterhin bestehen können, sofern es nicht um grundlegende Vertragsänderungen geht oder durch die betroffenen Änderungen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden erfolgt. Die Zustimmungsfiktion soll dabei auch rückwirkend Bestand haben.”
“Die aktuelle Rechtslage schafft keine Verbesserung im Sinne des Verbraucherschutzes, sondern bewirkt genau das Gegenteil. Die Verbraucher sind aktuell erheblichen Risiken und Nachteilen ausgesetzt. Durch Anpassungen der AGB in Form einer Zustimmungsfiktion können Mehraufwand für die Banken und eine Überforderung vieler Bankkunden vermieden werden. Müssten Banken für jegliche Anpassung der AGB eine Zustimmung einholen, könnte dieser Aufwand zudem über höhere Gebühren an die Kunden weitergeleitet werden. Ohne eine Korrektur der aktuellen Situation drohen nachteilige Folgen, die vielen Kunden noch gar nicht bewusst sind. Zum Beispiel könnte der Verlust des Kontos bei einer Bank drohen, sofern die Zustimmung zu den ABG-Änderungen nicht aktiv erteilt wird.”
“Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 ist erhebliche Unsicherheit in die Beziehungen zwischen Banken und deren Kunden eingekehrt. Das Urteil sieht eine Zustimmungspflicht von Bankkunden bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank vor. Das führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand, der zum einen vermeidbar und zum anderen nicht im Sinne der Verbraucher ist. Denn selbst bei unwesentlichen Änderungen der AGB müssen Banken die aktive Zustimmung des Kunden einholen. Wir wollen diese unpraktikable Praxis korrigieren und Rechtssicherheit schaffen. In der Expertenanhörung zu unserem Antrag im Rechtsausschuss wurde deutlich: Es herrscht Handlungsbedarf, und der Gesetzgeber ist hier zwingend gefordert, um Leitplanken für mehr Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Bank und Kunde zu setzen.”
“Wenn wir uns den europaweiten Vergleich anschauen, ist Deutschland dort nämlich bestenfalls Mittelfeld. Und es ist deswegen sehr bedauerlich, dass gerade dieser Punkt nicht mehr in diesem Gesetzentwurf enthalten ist. Man kann sich jetzt die Frage stellen, warum das so ist. – So ist es. – Natürlich bietet Vermögen und Eigentum auch finanzielle Freiheit, etwas, was SPD und Grüne grundsätzlich nicht wollen, weil es Unabhängigkeit vom Staat bedeutet. Genau das ist der Grund, weswegen es nicht mehr drinsteht. Ich sage zusammenfassend: Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Im Bereich der privaten Vermögensbildung hätten wir uns mehr gewünscht. Wir werden uns aber konstruktiv in die anstehenden parlamentarischen Beratungen einbringen. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Michael Schrodi.”
“Aber es zeigt eben auch, dass so manche Regelungen im deutschen Kapitalmarktrecht nicht mehr zeitgemäß sind und dass wir deswegen auch richtigerweise über Veränderungen sprechen müssen. Ein Grund ist aber zweifellos auch die Tatsache, dass in den USA mehr privates Kapital zur Verfügung steht. Damit sind ja nicht nur institutionelle Investoren gemeint, sondern eben auch Privatanleger. Es sind aber genau diese Privatanleger, die jetzt in diesem Gesetzentwurf nicht mehr vorkommen, und das, obwohl sowohl im Eckpunktepapier wie auch im Referentenentwurf die Anlegerseite noch adressiert war, zum Beispiel in Form der Erweiterung des Personenkreises bei der Förderung der privaten Vermögensbildung. Wir müssen stärker auch private Anleger ermutigen, sich am Kapitalmarkt zu engagieren. Vermögensbildung ist ein wichtiges Thema.”
“Die Zahl der Börsengänge in Deutschland war schon vor einigen Jahren, also sogar noch vor der Coronapandemie, viel zu niedrig im Vergleich zu unserem Bruttoinlandsprodukt oder auch im Vergleich zu anderen Industrienationen. Birkenstock, Atotech und BioNTech – drei deutsche Unternehmen – haben eines gemeinsam: Es handelt sich nämlich um deutsche Unternehmen, die den Börsengang in den USA gewagt haben und nicht in Deutschland. Oder nehmen wir die Firma Linde, ein deutscher Großkonzern, der sich dafür entschieden hat, von Frankfurt an die New Yorker Börse zu wechseln. Jetzt gibt es dafür immer individuelle Gründe – das ist gar keine Frage –: beispielsweise mehr Analysten für bestimmte Branchen, mehr spezialisierte Investoren oder vielleicht eine zu erwartende höhere Bewertung.”
“Da sind wir uns mit Ihnen einig. Es braucht ein modernes Kapitalmarktrecht, es braucht dafür aber auch steuerrechtliche Vorgaben. Dazu werden wir gleich in der Debatte sicherlich noch das eine oder andere hören. Ich will deutlich sagen: In dem Sinne behandelt dieser Gesetzentwurf einzelne und wichtige Aspekte zur Weiterentwicklung des Kapitalmarktrechts. Vieles davon entspricht im Übrigen auch unseren Vorstellungen als CDU/CSU, wenn es zum Beispiel darum geht, Börsengänge für Wachstumsunternehmen zu erleichtern oder auch die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups zu verbessern. Ganz offenkundig gibt es ja Handlungsbedarf, wenn es um den Kapitalmarkt in Deutschland geht.”
“Und klar ist auch, dass weder der Staat noch die Banken in der Lage sein werden, diese immensen Summen tatsächlich zu mobilisieren. Das heißt, wir brauchen private Investoren, wir brauchen den Finanzmarkt, um dieses Kapital bereitzustellen. Ich sage: Ja, der Kapitalmarkt ist die private Alternative gegenüber einer Finanzierung durch den Staat; denn der Staat hat begrenzte Steuermittel. Und er ist auch die bessere Alternative gegenüber dem Staat; denn der Kapitalmarkt motiviert zu Innovation, ist skalierbar und vervielfältigt auch die eingesetzten Investitionen. Das heißt, der Finanzmarkt spielt eine Schlüsselrolle bei der Transformation, bei der Finanzierung von Innovation, von Wachstum und Beschäftigung in der Zukunft. Um dieses Kapital zu mobilisieren, braucht es einen leistungsfähigen Finanzplatz, Herr Minister.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich gerne den Genesungswünschen für den Bundesfinanzminister anschließen. Natürlich wünschen auch wir ihm gute und vor allem schnelle Besserung. Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, es hat ja etwas gedauert von der Vorstellung der Eckpunkte für dieses Zukunftsfinanzierungsgesetz bis zur ersten Beratung heute hier im Deutschen Bundestag. Gemeinsam mit Christian Lindner haben Sie am 29. Juni 2022 die Eckpunkte für dieses Gesetz vorgestellt. Da gewinnt der Begriff „Deutschlandtempo“ noch einmal eine neue Bedeutung. Also eineinviertel Jahre von der Vorstellung der Eckpunkte bis zur ersten Beratung hier im Hause.”
“– ein klares Mandat für die Ablehnung dieser Vorschläge zu geben. Für die SPD-Fraktion hat Lennard Oehl jetzt das Wort.”
“Die Ergebnisse jedenfalls sprechen für sich: Seit dem Bestehen der deutschen Einlagensicherungssysteme musste kein Einleger einer Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank entschädigt werden, und es ist auch kein Verbundinstitut insolvent geworden. Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesfinanzminister recht, wenn er Kritik an diesen Vorschlägen übt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die gesamte Bundesregierung sich dieser Haltung anschließen würde. Aus unserer Sicht wäre das zwingend erforderlich. Wir schlagen Ihnen mit unserem Antrag vor, zu einer gemeinsamen Position des Deutschen Bundestages zu kommen – Herr Kollege. – letzter Satz, Frau Präsidentin – und mit dieser geschlossenen Position der Bundesregierung und dem Bundesfinanzminister – Herr Kollege.”
“Sie versucht damit, schon gescheiterte Vorschläge gewissermaßen durch die Hintertür wieder umzusetzen. Und sie ignoriert letztlich den Auftrag der Eurogruppe vom vergangenen Jahr, in dem ausdrücklich festgeschrieben worden ist, dass es den nationalen Institutssicherungssystemen weiterhin möglich sein muss, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Ohne Zweifel hätte das, was die Kommission dort vorschlägt, auch Auswirkungen auf unser bewährtes Drei-Säulen-Modell innerhalb des deutschen Bankensektors. Es ist ja gerade das Drei-Säulen-Modell, das in der Vergangenheit die Finanzstabilität in Deutschland gewährleistet hat.”
“Weil der SRF auch die nationalen Einlagensicherungssysteme zur Finanzierung heranziehen könnte, bekäme er damit letztlich Zugriff auf die Finanzmittel der nationalen Systeme. Aufgrund der Tatsache, dass dann aber auch mehr Banken Zugriff auf die Abwicklungsfinanzierung hätten, kommt es damit am Ende zu einer Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung. Wir lehnen das ab, und bisher hat auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag diese Vergemeinschaftung abgelehnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Kommission missachtet mit dem, was sie hier vorschlägt, jedenfalls auch das, was bisher unter den Mitgliedstaaten diskutiert worden ist. Sie missachtet, dass es für eine solche Vergemeinschaftung bisher eben keine Mehrheit innerhalb der Mitgliedstaaten gegeben hat.”
“Das ist hier ausdrücklich nicht gegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Punkt. Vorbeugendes Handeln wäre ebenfalls kaum mehr möglich. Schon heute besteht die Möglichkeit, sehr frühzeitig einzugreifen, wenn erkannt wird, dass eine Bank in eine Schieflage gerät, das heißt, noch bevor es zu einem Ausfall dieser Bank käme. Nach den Vorschlägen der Kommission wäre jedenfalls ein solch frühzeitiges und präventives Handeln kaum mehr möglich. Wir finden, dass das auch in Zukunft noch möglich sein soll, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der dritte Punkt. Wenn man den Vorschlägen der Kommission folgt, ist das der Einstieg in eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung.”
“Genau darum ging es ja, nämlich zu verhindern, dass durch den Ausfall großer und systemrelevanter Banken der gesamte Bankensektor innerhalb der Europäischen Union tatsächlich in eine Schieflage gerät. Gerade vor diesem Hintergrund und in Anbetracht dessen, was seinerzeit mit der Bankenunion beabsichtigt war, macht der Vorschlag der Kommission gar keinen Sinn, weil die Schieflage einer kleinen Bank, einer kleinen Genossenschaftsbank oder einer Sparkasse, eben nicht das gesamte Bankensystem in Europa in eine Schieflage bringt. Wir finden, dass das im Übrigen auch dem Subsidiaritätsprinzip innerhalb der Europäischen Union widerspricht, das in der Form auszulegen ist, dass die europäische Ebene erst dann zum Einsatz kommt, wenn eine untere Ebene dazu nicht mehr in der Lage ist.”
“Ich will an drei Beispielen festmachen, weswegen wir dieser Auffassung sind und diesen Antrag eingereicht haben: Erstens. Die Zuständigkeit für die Bankenabwicklung würde von der nationalen Ebene, also auch für die kleinen und mittelständischen Institute, auf die europäische Ebene übertragen. Das heißt, selbst kleinere und mittelständische Banken würden künftig nicht mehr wie bisher von den nationalen Sicherungseinrichtungen aufgefangen, sondern zuständig wäre dann in Zukunft auf europäischer Ebene der Single Resolution Fund. Man muss sich noch mal in Erinnerung rufen, dass der SRF seinerzeit eingerichtet worden ist, um die großen und systemrelevanten Institute abzuwickeln.”
“Es war und bleibt auch richtig, dass wir seinerzeit eine einheitliche Abwicklung von systemrelevanten Banken eingeführt haben. Und es war richtig, dass die Eurogruppe im vergangenen Jahr der Kommission den Auftrag gegeben hat, das bestehende Regelwerk zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Natürlich werfen die jüngsten Bankenkrisen in den USA, aber auch in der Schweiz die Frage auf, wie die Abwicklung von Banken erleichtert werden kann, um gerade zu verhindern, dass die Steuerzahler für Ausfälle haften. Man muss aber nach der Lektüre der Vorschläge der EU-Kommission Folgendes feststellen: Die Vorschläge der Kommission sind die falsche Antwort auf die vergangenen Diskussionen unter den EU-Mitgliedstaaten. Sie sind auch der falsche Weg, um Vertrauen innerhalb des Bankensektors zu erhalten und Finanzstabilität zu gewährleisten.”
“Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission hat im April Vorschläge zur Reform der Einlagensicherung und Bankenabwicklung in Europa vorgelegt. Die Kommission schlägt insbesondere vor, kleinere und mittlere Banken in das Abwicklungsregime der Europäischen Union einzubeziehen. Sie schlägt vor, den Vorrang der nationalen Einlagensicherung abzuschaffen. Sie schlägt weiterhin vor, eine Ausweitung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vorzunehmen. Bevor ich zu den einzelnen Vorschlägen der EU-Kommission komme, will ich zunächst einmal für meine Fraktion festhalten, dass es richtig war und richtig bleibt, dass wir mit der Bankenunion auch in der Folge der Finanzmarkt- und Bankenkrisen eine einheitliche europäische Bankenaufsicht eingeführt haben.”
“Wenn ich gerade Kultusminister in einem Bundesland wäre, würde ich mir auch gut überlegen, ob ich zu einer solchen Veranstaltung gehe, wenn mir in der gleichen Woche erzählt wird, wozu der Bund nicht mehr bereit ist. Einen solchen Bildungsgipfel braucht kein Mensch. Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Chantal Kopf.”
“Das nächste Mal sollten Sie diese Haltung aber nicht auf den letzten Drücker einnehmen, sondern rechtzeitig. Dann wäre Ihr Vorgehen nicht nur inhaltlich richtig, sondern auch professionell und für unsere Partner in Europa auch berechenbar. – Ja, Sie können gerne googeln. Wahrscheinlich ist es das gleiche Zitat, Stichwort „fossile Verbrenner“. Als letzte Bemerkung: Sie haben den Bildungsgipfel angesprochen. Es ist ja interessant, wer alles nicht da war, auch, von welchen Parteien. Es sind dabei: Grüne, Freie Wähler, SPD, CDU, Die Linke. Wenn Sie sich die Frage stellen, warum an dem Bildungsgipfel so wenige Kultusminister teilgenommen haben, sollten Sie sich fragen, ob es nicht auch damit zusammenhängt, wie schlecht Sie die Länder behandeln.”
“Ich will es Ihnen gerne noch mal vortragen – Markus Söder, 2020, CSU-Parteitag –: Ich bin sehr dafür, dass wir uns ein Enddatum setzen, … an dem fossile Verbrenner mit fossilen Kraftstoffen nicht mehr neu zugelassen werden können. Ich habe noch ein anderes Zitat für Sie dabei: Wir müssen die verschiedenen Energieträger dort einsetzen, wo sie am effizientesten sind. Das ist beim Pkw der E-Antrieb … Auf absehbare Zeit werden wir aber nicht genug E-Fuels haben, um die jetzt zugelassenen Pkw mit Verbrennungsmotor damit zu betreiben. So Volker Wissing im „Tagesspiegel“ am 13. Januar 2022. Wenn Sie jemanden suchen, Herr Dürr, der eine 180-Grad-Wende hingelegt hat, dann schauen Sie zu Ihrem eigenen Verkehrsminister, in Ihre eigenen Reihen.”
“Sie sind hier angetreten und haben so getan, als könnten Sie alles besser als vorherige Regierungen. In Ihrem Koalitionsvertrag steht: Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Diesem Anspruch werden Sie alles andere als gerecht. Ständig Enthaltung, keine Haltung in Europa, keine klaren Positionen – eine Streitkoalition, das sind Sie. Herr Dürr, weil Sie das Thema „Verbrenner“ angesprochen haben – Sie haben auch das Wort „schäbig“ verwandt – und um der Wahrheit die Ehre zu geben, will ich Markus Söder zitieren. Es ist nicht schwer, herauszufinden, was er gesagt hat.”
“Sanierungspflicht: keine Position, Bargeldobergrenze: keine Position, Emissionshandel: keine Position. Der deutsche EU-Botschafter hat der Bundesregierung einen Brief geschrieben, in dem er sich darüber beschwert, dass Deutschland in Brüssel nicht sprechfähig ist, weil die Ampelministerien sich nicht einigen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Partner in Europa erwarten von uns Impulse, sie erwarten Orientierung, ja, sie erwarten auch Führung. Was sie bekommen, sind Chaos und Durcheinander, ist Enthaltung statt Haltung. So kann man sich in Europa nicht präsentieren. Herr Dürr, wenn Sie reden, hat man ja ein bisschen Angst um dieses Rednerpult. Ich will nur sagen: Dieser ständige Verweis auf frühere Regierungszeiten ist langsam auch etwas langweilig. Sie wollten es doch besser machen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler, es ist gut, dass Sie heute diese Regierungserklärung zum Europäischen Rat gehalten haben. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass Sie in dieser Regierungserklärung Ihre Regierung auch tatsächlich erklären. Diese Gelegenheit haben Sie verpasst. Die Wahrheit ist nämlich, dass in Europa kein Mensch mehr diese Regierung versteht. Das „Handelsblatt“ schrieb gestern unter dem Titel „Fehlende Koordinierung – das Chaos in der Bundesregierung sorgt für Ärger in Brüssel“: Diplomaten in Brüssel sind entsetzt. Von einem „Vertrauensbruch“ ist die Rede. Es stehe die Frage im Raum, was Abmachungen mit Deutschland wert seien. Und in der Tat: Zu wesentlichen Vorhaben auf europäischer Ebene hat Deutschland keine Meinung, Herr Bundeskanzler, weil Ihre Regierung zerstritten ist.”
“– Herr Fricke, ich sage gleich gerne noch was zu Ihnen, wenn die Zeit bleibt. – Das Gleiche bei den Schulden. Früher konnte man in den Bundeshaushalt schauen und wusste, wie viel Geld der Bund sich leihen würde. Jetzt muss man noch verschiedene Sondervermögen hinzuaddieren. – Herr Fricke, weil Sie gerade reinrufen: Es war den haushaltspolitischen Sprechern der Ampelkoalition nicht mal möglich, genau zu sagen, was denn der Bund im nächsten Jahr ausgeben wird. Das ist übrigens alles auf Youtube ab Minute 55 nachzuschauen. Sie haben gesagt, Sie wüssten es nicht so genau, müssten mal nachgucken, Sie liefern die Zahlen nach. Auch Herr Kindler sagte: Wir müssen die Zahlen nachliefern, wir wissen es nicht. – Ich glaube, Herr Rohde war es dann, der am Ende gesagt hat: Es tut uns leid; wir hatten jetzt 16 Stunden Haushaltsbereinigungssitzung.”
“Oktober zur Finanzierung des Abwehrschirms kritisiert der Bundesrechnungshof unter der Überschrift „Finanzierung des Schutzschirms verfassungs- und haushaltsrechtlich problematisch“: Die vorgesehene Finanzierung des Schutzschirms durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: – Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans. – Die vorgesehene Kreditaufnahme „auf Vorrat“ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit. Die Auswirkungen sind schon klar zu sehen. Früher konnte man in den Bundeshaushalt schauen und wusste, wie viel Geld der Bund ausgeben wird. Jetzt muss man noch etwa 200 Milliarden Euro – so genau wissen Sie es nicht – hinzuaddieren, um zu wissen, wie viel man will und wie viel der Bund ausgibt.”
“Das sind über eine halbe Billion Euro in gerade mal zwölf Monaten. Wenn Sie all diese Kreditermächtigungen ausnutzen, werden Sie in dieser Wahlperiode mehr Schulden machen als sechs Bundeskanzler, von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl, zusammen. Wenn Fortschritt für Sie bedeutet, neue Maßstäbe beim Schuldenmachen zu setzen, dann haben Sie das Etikett „Fortschrittskoalition“ wirklich verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel. Das ist weder generationengerecht noch nachhaltig und ganz sicher nicht das, was Sie vor der Wahl versprochen haben. Übrigens ist der Bundesrechnungshof da sehr klar in seinem Urteil. In seinem Bericht vom 18.”
“– Nichtsdestotrotz hat die FDP noch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl versprochen: Dabei stehen wir für eine solide und investitionsorientierte Haushaltspolitik und zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Denn jede Generation hat ihre Herausforderungen und muss über die finanzpolitischen Spielräume verfügen, um diesen gerecht werden zu können. Die Realität sieht aber anders aus. Die Realität sieht so aus, dass Sie seit Beginn Ihrer Regierung 545 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen zulasten des Haushaltes ausgebracht haben: 60 Milliarden Euro beim zweiten Nachtragshaushalt 2021, 140 Milliarden Euro beim Bundeshaushalt 2022, 100 Milliarden Euro beim Bundeswehr-Sondervermögen, 200 Milliarden Euro beim Abwehrschirm und 45,6 Milliarden beim Bundeshaushalt 2023.”
“Was hätte Christian Lindner zu unserer Regierungszeit gesagt, wenn sich unser Finanzminister dann auch noch hierhingestellt und gesagt hätte: „Das ist solide, seriös, vorausschauend, nachhaltig; mit diesem Haushalt wird ein Bild der Sparsamkeit gezeichnet, und das Ganze ist auch verfassungskonform“? Wir werden es leider nicht erfahren. Aber alles, was wir gerade hier gehört haben, hätte Christian Lindner zu unserer Regierungszeit jedenfalls nicht durchgehen lassen – zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Franz Müntefering war es, der einmal gesagt hat, es sei nicht fair, wenn man nach Wahlen an Wahlversprechen vor den Wahlen erinnert. Ich will es trotzdem tun. – Das hat er auch gesagt, das stimmt.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt eine Haushaltswoche hinter uns, und es ist ja guter Brauch, am Ende einer Haushaltswoche, in der Schlussrunde, ein Fazit zu ziehen und sich vielleicht auch ein paar Fragen zu stellen. Ich habe mir in den letzten Tagen zwei Fragen gestellt. Die erste Frage lautete: Wird Olaf Scholz – das wissen wir aber noch nicht – vielleicht noch kommen und die Kapitänsbinde tragen? Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe, ist: Was hätte eigentlich Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP gesagt, wenn wir in unserer Regierungszeit einen solchen Haushalt vorgelegt hätten, wenn wir vorgegeben hätten, die Schuldenbremse einzuhalten, das aber nur schaffen, weil Geld aus der Rücklage entnommen wird, Ausgaben in Schattenhaushalte verschoben werden und Buchungsregeln geändert werden?”
“Die Abschaffung des Bargelds durch Einführung eines digitalen Euro ist nichts anderes als ein herbeigeredetes und sachlich ungerechtfertigtes Drohszenario der AfD. Die Verfügung über und Nutzung von Bargeld werden ausdrücklich erhalten bleiben und sind zudem gesetzlich abgesichert. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Einführung eines digitalen Euro die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und dem digitalen Euro erhalten. Sie sollten selber darüber entscheiden können, wessen Einsatz für sie am sinnvollsten erscheint.”
“Bankeigene Aufgaben bleiben erhalten und werden durch die Möglichkeiten eines digitalen Euro eher noch attraktiver, etwa durch die Senkung von Transaktionskosten. Die vorgenannten Richtigstellungen sprechen offensichtlich dafür, die Einführung eines digitalen Euro als Wholesale- und Retail-CBDC weiter zu verfolgen. Ein digitaler Euro verspricht zahlreiche Vorteile für Privatpersonen und Wirtschaft und hilft, die Potenziale neuer technologischer Entwicklungen bestmöglich auszuschöpfen. Es kann eigentlich nicht das Anliegen der AfD sein, solche Potenziale der Wertschöpfung, die Allen zugutekämen, im Vorhinein zu verhindern. In der Konsultationsphase der EZB wurde die Öffentlichkeit richtigerweise und transparent in die Konzeption eines digitalen Euro miteinbezogen.”