Hubert Hüppe
CDU/CSU · Germany
“„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz 1975 formuliert und 1993 bestätigt.”
“Aus diesem Grund haben sie ihren Gesetzentwurf im November eingebracht und – die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht dies den Initiatoren eines Gesetzentwurfes – seine Aufsetzung zur heutigen ersten Lesung verlangt, solange eben eine aus ihrer Sicht „progressive Mehrheit“ noch existiert.”
“Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das zweite Quartal 2024 – das sind die neuesten verfügbaren Zahlen – insgesamt 1 110 sogenannte Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik.”
“Die Pflicht des Staates, Menschenleben zu schützen, gilt für alle Menschen unabhängig von Alter, Gesundheit, Behinderung, Ethnie, geboren oder ungeboren. Eine Abtreibung tötet einen lebendigen Menschen. Denn ein menschlicher Embryo ist offensichtlich „menschliches Leben“.”
“Umgekehrt kann sich keine andere einzelne tierische oder menschliche Körperzelle und auch keine Anhäufung irgendwelcher anderer menschlicher Zellen zu einem geborenen menschlichen Säugling entwickeln.”
“Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 92 Prozent aller abtreibenden Frauen eine Einrichtung zum Schwangerschaftsabbruch in ihrem eigenen Bundesland, in dem sie auch ihren Wohnsitz haben, nutzen. Nur wenige gehen in benachbarte Bundesländer, weil das vielleicht näher liegt als die nächste Großstadt im eigenen Bundesland.”
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“Dies ist – zusammen mit der im Vergleich zu Geburtshilfekliniken doppelt so hohen Anzahl der Abtreibungseinrichtungen – gerade kein Beleg für eine „prekäre Versorgungslage in vielen Teilen des Landes“ mit Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche, weder hinsichtlich der Zahl noch hinsichtlich der Abdeckung. Das angebliche große Versorgungsproblem existiert also nicht. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.”
“Nimmt man daher zu den 92 Prozent, die eine Abtreibungseinrichtung im Bundesland ihres Wohnsitzes nutzen, die Frauen hinzu, die eine Einrichtung in einem direkt benachbarten Bundesland nutzen, so nutzen 99,3 Prozent eine Einrichtung in erreichbarer Nähe, müssen also nicht lange Reisen quer durch Deutschland oder ins Ausland auf sich nehmen. Dies belegt die Tabelle „23311-19: Schwangerschaftsabbrüche 2023 nach Eingriffsland und Land des Wohnsitzes der Frauen“ des Statistisches Bundesamtes (Publikationen, Schwangerschaftsabbrüche, „Statistischer Bericht Schwangerschaftsabbrüche 2023“, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html ).”
“Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 92 Prozent aller abtreibenden Frauen eine Einrichtung zum Schwangerschaftsabbruch in ihrem eigenen Bundesland, in dem sie auch ihren Wohnsitz haben, nutzen. Nur wenige gehen in benachbarte Bundesländer, weil das vielleicht näher liegt als die nächste Großstadt im eigenen Bundesland. Denn wie bei vielen anderen (medizinischen) Angeboten bilden Großstädte Schwerpunkte, die Patienten anziehen. Wenn diese Großstädte zudem noch eigene Bundesländer sind (Berlin, Hamburg, Bremen), sieht man sie in den Daten des Statistischen Bundesamtes. Das heißt aber noch nicht, dass die angrenzenden Bundesländer eine unzureichende Versorgungsstruktur haben.”
“November 2024 ( https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Regierungskommission_12te_Zukunftsfaehige_Versorgung.pdf ). Zahlenmäßig verfügt Deutschland heute nur über etwa halb so viele Kliniken mit Geburtshilfe, wo alles für die Geburt eines lebendigen Kindes getan wird, wie über Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Dies ist kaum vereinbar mit der Klage über „unzureichende Versorgungsangebote“ für Schwangerschaftsabbrüche. Zudem kann es bei der Erreichbarkeit einer Geburtsklinik durchaus um gegebenenfalls lebensrettende Minuten gehen, während die Abtreibung in der Regel keine Notfallintervention ist.”
“Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das zweite Quartal 2024 – das sind die neuesten verfügbaren Zahlen – insgesamt 1 110 sogenannte Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik. Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik sind nach der Definition des Statistischen Bundesamtes Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, wobei teilweise zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mitmelden. Diesen über 1 110 Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, stehen aktuell bundesweit 606 Kliniken mit Geburtshilfe gegenüber, so der Bericht der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vom 14.”
“Aus diesem Grund haben sie ihren Gesetzentwurf im November eingebracht und – die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht dies den Initiatoren eines Gesetzentwurfes – seine Aufsetzung zur heutigen ersten Lesung verlangt, solange eben eine aus ihrer Sicht „progressive Mehrheit“ noch existiert. Sie tun dies nicht, weil das Thema schon entscheidungsreif ausdiskutiert ist, oder aufgrund begründeter Erwartung, dass eine breite gesellschaftliche Debatte während der Weihnachtspause und in der anschließenden heißen Phase des Wahlkampfes bis 23. Februar angemessen geführt werden könnte. Beides wäre unzutreffend. Der Gesetzentwurf führt als Problembeschreibung unter anderem „unzureichende Versorgungsangebote“ und eine „prekäre Versorgungslage in vielen Teilen des Landes“ an.”
“Die Kurzfristigkeit der Initiative wurde mit dem Bruch der Ampelkoalition gerechtfertigt; denn dieser habe den Organisatorinnen „die Füße weggezogen“, da sie nach der Neuwahl nicht mehr mit einer „progressiven Mehrheit“ im Parlament rechneten, wie in Presseberichten zu lesen war (etwa https://www.tagesschau.de/inland/schwangerschaftsabbruch-legalisierung-union-100.html ). Damit drücken die Initiatorinnen und Initiatoren nicht aus, dass sie für den Wahltag einen plötzlichen Verlust ihrer „progressiven Mehrheit“ voraussehen. Tatsächlich gestehen sie ein, dass sie bereits heute in der Bevölkerung keine „progressive Mehrheit“ mehr haben und ein entsprechendes Wahlergebnis erwarten.”
“„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz 1975 formuliert und 1993 bestätigt. Die Ewigkeitsgarantie der Menschenwürde im Grundgesetz wäre wertlos, wenn sie mit der Begründung veränderter gesellschaftlicher Anschauungen Menschen in bestimmten Lebensphasen aberkannt wird. Wer sich hingegen zu einem anwachsenden Lebensschutz bekennt und etwa selbständige Lebensfähigkeit zur Voraussetzung von Menschwürde und Lebensrecht sowie rechtlichem Lebensschutz erklärt, übersieht die geringe selbständige Lebensfähigkeit zum Beispiel eines Neugeborenen, eines schwerbehinderten Kindes, eines schwer verunglückten Leistungssportlers oder einer Seniorin mit Demenz.”
“Umgekehrt kann sich keine andere einzelne tierische oder menschliche Körperzelle und auch keine Anhäufung irgendwelcher anderer menschlicher Zellen zu einem geborenen menschlichen Säugling entwickeln. Der menschliche Embryo entwickelt sich im biologischen Sinne als Mensch – nicht „zum Menschen“ –, und er bleibt während seiner ganzen Entwicklung ein biologisch identisches Wesen. Jede Festlegung einer späteren Grenze für den Beginn eines spezifisch menschlichen Lebens als die Verschmelzung der Zellkerne von Ei- und Samenzelle ist nicht biologisch begründet, sondern willkürlich. Mit biologischem Schulwissen und normalem Menschenverstand ist erkennbar, dass der Embryo im biologischen Sinne menschliches Leben ist.”
“Die Pflicht des Staates, Menschenleben zu schützen, gilt für alle Menschen unabhängig von Alter, Gesundheit, Behinderung, Ethnie, geboren oder ungeboren. Eine Abtreibung tötet einen lebendigen Menschen. Denn ein menschlicher Embryo ist offensichtlich „menschliches Leben“. Leben; denn er lebt und ist nicht tot – im Gegensatz zu unbelebter Materie. Und menschlich; denn er repräsentiert spezifisch menschliches Leben – im Gegensatz zu tierischem oder pflanzlichem Leben. Jeder von uns hat seine biologische Existenz als menschlicher Embryo begonnen. Keiner von uns war tierisches Leben, bevor er zum Menschen wurde. Offensichtlich ist bereits der frühe menschliche Embryo unverkennbar menschlich im biologischen Sinne.”
“Die Abfrage und deren Ergebnisse spiegeln daher nicht den tatsächlichen Zustand wider und geben lediglich Anhaltspunkte, sofern die Länder entsprechende Vorkommnisse von vor Ort überhaupt erfahren bzw. erfasst haben. Bezogen auf den Abfragestand im Juni 2022 gab es in unterschiedlicher Aufbereitungsweise zusammenfassend folgende Rückmeldungen: Aus den oben genannten Gründen handelt es sich nicht um eine in irgendeiner Form repräsentative Datenerhebung, die Anforderungen methodischer Reliabilität erfüllen konnte.“ Dies ist die dürftige Basis, auf der die Koalition Eingriffe in die Grundrechte der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit für unverzichtbar erklärt, nur um aus ideologischer Motivation ein symbolhaftes Signal zu setzen.”
“Folgende Ausführungen können ergänzt werden: Es ist eine formlose Abfrage im Sommer 2022 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Mitglieder des Bund-Länder-Koordinierungskreises Familienplanung und Sexualaufklärung erfolgt. Ziel war es, Daten und Zahlen im Zusammenhang mit dem Phänomen der sogenannten Gehsteigbelästigung zu erfahren. Dies allerdings unter dem Wissen der uneinheitlichen Rechtslage und Behandlung durch die Vollzugsbehörden sowie dem Mangel einer Verpflichtung der Länder und Kommunen, entsprechende Datenbestände zu erheben. Einige Länder haben dementsprechend auch angegeben, keine Daten und Zahlen vorliegen zu haben.”
“125 in Drucksache 20/9902) und den Bundesländern gar nicht bekannt. Nach meiner Rüge der unzureichenden Beantwortung meiner Schriftlichen Frage, welche Ergebnisse die Länderabfrage im Einzelnen erbracht habe (Frage Nr. 140 in Drucksache 20/11318), wurde mir unter Datum vom 3. Juni 2024 durch die Parlamentarische Staatssekretarin Ekin Deligöz die folgende Antwort einschließlich einer Auflistung der Ergebnisse nach Bundesländern übersandt: „Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre mit Schreiben vom 17. Mai 2024 übersandte Beanstandung der Beantwortung zur Schriftlichen Frage Nr. 5/25 ist bei mir eingegangen. Wir haben den Sachverhalt erneut geprüft.”
“Ich werde gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil die Koalition mit ihm missliebige Meinungen unterdrücken will. Zur Begründung des Verbotes von – in den Worten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – „sogenannten Gehsteigbelästigungen“ wurden von der Koalition Vorfälle geschildert, bei denen etwa schwangere Frauen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung bzw. Schwangerschaftsabbrüche anbieten, von einer Traube aus Menschen mit Pfiffen und Rufen erwartet, von radikalen Abtreibungsgegnern angeschrien, bepöbelt und mit Kunstblut beschmiert wurden (Plenardebatte vom 10. April 2024, Plenarprotokoll 20/162, Seite 20802). Derartige Fälle sind aber offenbar der Bundesregierung als Initiatorin einer 2022 initiierten Länderabfrage (Antwort vom 18. Dezember 2023 auf meine schriftliche Frage Nr.”
“Für die FDP-Fraktion hat das Wort Christine Aschenberg-Dugnus.”
“Durch das Implantateregister sollen Implantatschäden frühzeitig erfasst werden und betroffene Patienten ganz schnell informiert werden, damit sie keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Bisher war es so: Wer nichts meldet, bekommt auch kein Geld für die Leistung. – Und was schreiben Sie jetzt rein? Wer nicht meldet, muss 100 Euro zahlen. – Meine Damen und Herren, wenn Sie wissen, dass eine Knieendoprothese und eine Hüftendoprothese über 10 000 Euro Erlös bringen, dann wissen Sie auch, dass diese 100 Euro mal eben Peanuts sind. Auf dieser Basis können Sie kein vernünftiges Register aufbauen. Denn da werden die Leute sagen: Bevor ich mir so viel Arbeit mache, zahle ich lieber die 100 Euro. Kommen Sie bitte zum Schluss. Das ist auch ein Punkt, bei dem wir nicht mitgehen können. Vielen Dank fürs Zuhören.”
“Und die Spezialisierte Ethik-Kommission ist – drittens – eben nicht, wie Sie sagen, unabhängig im Sinne der Deklaration von Helsinki, weil ihre Mitglieder vom Gesundheitsministerium ernannt und entlassen werden, allerdings nur im Benehmen mit den Ländern. Das muss man an dieser Stelle auch sagen. Und sie bleibt bei der Bundesoberbehörde angesiedelt. Meine Damen und Herren, die Folge wird ein Vertrauensverlust und damit auch eine geringere Bereitschaft zur Teilnahme an klinischen Studien sein. Zum Schluss will ich noch einen Punkt machen, weil ich das schon ganz komisch finde. Kurz vor Schluss haben wir noch einen Änderungsantrag gekriegt; da geht es um das Implantateregister. Das haben Sie dann am Mittwoch mal so eben mit beschlossen.”
“Sie haben ja immer wieder deutlich gemacht, dass Sie dabei auch Bauchschmerzen haben, aber Sie konnten sich, obwohl Sie da eigentlich unserer Meinung sind, beim Minister nicht durchsetzen. Die neue Spezialisierte Ethik-Kommission schafft – erstens – nicht, wie immer gesagt wird, weniger Bürokratie, sondern sie schafft mehr Bürokratie, meine Damen und Herren. Sie ist – zweitens – nicht erforderlich. Wer in der Anhörung war, konnte nicht ein Mal feststellen, dass irgendjemand gesagt hat, dass die Ethikkommissionen, die es jetzt gibt, irgendwelche Fristen nicht eingehalten hätten, zu langsam gearbeitet hätten. Die Gründe, warum es so lange dauert, liegen an ganz anderen Stellen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Kippels und Kollegin Zeulner haben ja schon einige Punkte genannt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, obwohl – und das ist wahr – wir tatsächlich dasselbe Ziel haben. Wir wollen im Bereich „Medizinprodukte und Arzneimittel“ wirklich in Forschung und Produktion wieder an die Spitze kommen, aber wir glauben eben, dass dieses Gesetz nur teilweise dazu geeignet ist, etwas dazu beizutragen, und in manchen Bereichen sogar eher schädlich ist. Ich nehme noch mal den Punkt der Bundesethikkommission auf. Es wundert mich, Herr Kollege Dahmen, dass Sie jetzt plötzlich sagen, da gäbe es doch gar keine Probleme. Wenn ich das eben richtig wahrgenommen habe, gibt es da sowohl in Ihrer Fraktion als auch in der FDP-Fraktion Bedenken, und diese Bedenken sind natürlich auch berechtigt.”
“Die Leopoldina, unsere Nationale Akademie der Wissenschaften, kritisiert deswegen – ich zitiere –: „Die organisationsrechtliche Verknüpfung mit der Bundesoberbehörde, die zugleich für die Registrierung der Ethik-Kommissionen, die Genehmigung klinischer Prüfungen und die Zulassung von Arzneimitteln zuständig und ihrerseits als weisungsgebundene Behörde dem für Gesundheitspolitik zuständigen Ministerium nachgeordnet ist …“ Das, Herr Minister, müssten Sie eigentlich auch einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist ja nicht irgendwer. Wie soll eigentlich die Zuteilung der besonderen Studien funktionieren? Beim europäischen Anmeldeportal CTIS können diese Kategorien überhaupt nicht codiert werden. Es müssten also alle eingehenden Anträge vom BfArM von Hand gesichtet und zugeteilt werden.”
“Ich bin sicher, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen der Ampelparteien, die sich intensiver damit beschäftigen, inzwischen überzeugt sind, dass die zusätzliche Kommission unseren Standort nicht nach vorne bringt, sondern unserem Standort schadet. Jetzt müssen Sie nur noch Ihren Minister überzeugen. Die Gründe, warum wir diese Kommission ablehnen, liegen auf der Hand. Es wird erstens eine unnötige Parallelbürokratie aufgebaut. Zweitens ist eine Bundesethikkommission, die bei einer Bundesoberbehörde angesiedelt wird, die dem Ministerium unterstellt ist und deren Mitglieder vom Ministerium ernannt und entlassen werden, natürlich nicht unabhängig. Das entspricht nicht der Deklaration von Helsinki.”
“Diese Ethikkommissionen – das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen – haben sich bewährt, sind eingespielt und erfüllen alle Fristvorgaben der EU-Verordnung. Also, an den Ethikkommissionen kann es nicht liegen. Deswegen verstehen weder wir noch der Bundesrat noch die gesamte Fachwelt, warum jetzt eine sogenannte Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren eingerichtet werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, macht es Sie nicht nachdenklich, dass die Bundesärztekammer, der Wissenschaftsrat, die Ethikkommissionen, die Pharmaindustrie, die Medizinprodukteindustrie, eigentlich alle Beteiligten sagen: „Wir brauchen diese Kommission nicht“?”
“Allerdings wäre es gut, wenn das wie in Spanien, das inzwischen weit vor uns ist, eben nicht nur Musterverträge wären, sondern wenn diese Verträge auch verbindlich wären; denn das würde tatsächlich für kürzere Vertragsverhandlungen mit internationalen Pharmafirmen führen. Meine Damen und Herren, es gibt leider aber auch Punkte im Regierungsentwurf, die es uns zurzeit unmöglich machen, ihm so zuzustimmen. Dazu gehört in erster Linie die Einrichtung einer Bundesethikkommission, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, eingerichtet werden soll. Meine Damen und Herren, die Ethikkommissionen dienen dem Schutz der Menschen und der Patienten, vor allen Dingen der Studienteilnehmer. Für die Arzneimittelstudien gibt es in Deutschland zurzeit 33 registrierte Ethikkommissionen.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion möchte, dass Deutschland bei Arzneimitteln und Medizinprodukten im Forschungs- und Produktionsbereich wieder die Nummer eins wird. Das würde – das wurde schon gerade gesagt – nicht nur unserem Wirtschaftsstandort nutzen, sondern vor allem – und das ist unser erstes Ziel – der Gesundheit der Menschen in unserem Land. Deswegen unterstützen wir jede Maßnahme, die diesen Zielen dient und auch höchsten ethischen Anforderungen entspricht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält in der Tat Dinge, die wir unterstützen werden. Ich nenne als Beispiel die Straffung und die Verkürzung der Prüffristen beim Strahlenschutz. Auch die Musterverträge zwischen Sponsor und Prüfstelle sind sinnvoll.”
“Menschen mit Downsyndrom – ich komme zum Schluss – leiden nicht an Downsyndrom. Menschen mit Downsyndrom haben Downsyndrom und leiden höchstens an der Reaktion der anderen. Hätten wir eine echte Inklusion, dass Menschen mit Downsyndrom an unseren Schulen, in unseren Kindergärten und in unserer Arbeitswelt präsent wären, dann, glaube ich, wäre die Angst vor ihnen nicht so groß. Vielen Dank. Das Wort hat die Kollegin Tina Rudolph.”
“Wir wollen wissen: Findet wirklich eine qualitativ gute Beratung vor dem Test statt? Gibt es bei fast 300 000 Tests pro Jahr ausreichend Kapazitäten, dass wirklich objektiv beraten wird? Wird wirklich objektiv beraten von dem Arzt, der mit diesem Test – das muss man ja auch mal sagen dürfen – auch Geld macht? Wird er wirklich sagen: „Nein, machen Sie es lieber nicht!“? Oder wird er sagen: „In Ihrer Situation bringt das nichts“? Das wollen wir wissen. Und was passiert eigentlich, wenn der Test positiv ist? Gibt es dann sofort eine Abtreibung, vor allen Dingen bei Trisomie 13 und Trisomie 18, was tatsächlich ein schwerwiegendes Syndrom ist? Geht man dann überhaupt noch zur Beratung, oder will man das ganz schnell hinter sich bringen und macht es vielleicht, ohne es noch mal abzuklären?”
“Menschen mit Downsyndrom haben gegen die Einführung demonstriert. An der Beratung zur Zulassung wurden sie allerdings nicht beteiligt. Heute wie vor fünf Jahren sind Menschen mit Downsyndrom auf der Tribüne; ich danke Corinna Rüffer, dass sie dafür gesorgt hat, dass sie eine Karte bekommen haben. Jeder, der ganz locker darüber spricht, sollte sich vielleicht einmal in die Situation dieser Menschen versetzen. Heute war Carina Kühne auf unserer Pressekonferenz. Es war sehr beeindruckend, als sie sagte: Sie wissen nicht, wie schlimm es ist, wenn man weiß, dass man nicht gewollt ist. Vor fast einem Jahr ist die Entschließung bereits im Bundesrat angenommen worden. Leider ist noch nichts geschehen. Das wird sich hoffentlich mit diesem Antrag ändern. Wir wollen mit diesem Antrag auch Licht in das Dunkel der Situation bringen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor der Situation, in der ein Tropfen Blut über das Leben oder den Tod eines ungeborenen Kindes entscheiden kann. Es wird damit danach gefahndet, ob das ungeborene Kind eine Trisomie hat, und, wenn ja – so sieht es wenigstens aus –, folgt sehr häufig eine Abtreibung. Dieser Test – Corinna Rüffer hat es gesagt – ist nicht therapeutisch, er ist selektiv. Es gibt keine Therapie für Menschen mit Downsyndrom. Downsyndrom ist auch keine Krankheit, und man kann es auch nicht heilen. Dass dieser Test von den Krankenkassen bezahlt wird, erweckt den Eindruck, es sei Aufgabe unseres Sozialsystems, diesen Menschen das Existenzrecht zu nehmen. Und es erweckt das Gefühl, man handelt unverantwortlich, wenn man diesen Test nicht vornimmt.”
“Wie lange wird diese hauchdünne Grenze zur aktiven Sterbehilfe halten? Wenn ich jetzt gesetzlich – wie vom Verfassungsgericht gewollt – das Recht auf Selbsttötung und Beihilfe dazu habe: Kann es mir dann jemand verweigern, mir das Glas zu reichen, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Soweit wir heute ein Gesetz beschließen, hoffe ich, dass es immerhin die Schwachen vor einer Entscheidung unter vermeintlichem Druck oder Einfluss ihres Umfeldes schützt.”
“Wir werden eine solche Entwicklung nicht von heute auf morgen bekommen. Aber wenn wir eine Regelung beschließen, die nur noch die Bedingungen für den assistierten Suizid formuliert, wird das bald als gesellschaftliche Normalität akzeptiert werden. Selbst kirchliche Träger wie die Diakonie geben schon Orientierungshilfen für ihre Behinderten- und Pflegeeinrichtungen heraus. Dass dies jetzt schon so schnell zu einem Bewusstseinswandel bei einem christlichen Träger führt, bestärkt auch meine Befürchtung, dass früher oder später auch andere Grenzen schnell fallen könnten: Bleibt es ausschließlich bei Einwilligungsfähigen? Was ist mit Menschen, die aufgrund einer Behinderung nie einwilligungsfähig waren? Das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass der Einzelne sein Leben „eigenhändig“ beendet.”
“In Oregon, wo dies schon seit 25 Jahren so ist, haben 44,6 Prozent derer, die sich mit ärztlicher Assistenz das Leben genommen haben, angegeben, dass sie die Sorge haben, ihrer Familie, Freunden oder Pflegenden zur Last zu fallen – so der offizielle Jahresbericht für 2022. Übrigens betrafen letztes Jahr in Oregon 79,5 Prozent der assistierten Suizide Menschen, die nur den sozialen Mindestkrankenversicherungsschutz wie Medicaid oder Medicare hatten. 2008 waren es noch unter 10 Prozent. Und während in Oregon bei der Mindestkrankenversorgung Medicaid viele Therapien durch eine Priorisierungsliste ausgeschlossen sind, gilt dies ausdrücklich nicht für den assistierten Suizid – der dort übrigens nur für die möglich ist, die wegen einer unheilbaren Krankheit voraussichtlich innerhalb eines halben Jahres sterben.”
“Wenn es ein gesetzlich garantiertes Recht auf assistierten Suizid gibt, dann ist nicht mehr das Schicksal dafür verantwortlich, wenn ich als kranker, alter und pflegebedürftiger Mensch die Gesellschaft, insbesondere auch meine Verwandten, belaste. Dann trage ich selbst die Verantwortung dafür, dass ich weiterleben, die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen will und – was wahrscheinlich viel entscheidender ist – meinen Angehörigen zur Last falle. Selbst wenn das objektiv nicht stimmt, reicht allein schon das Empfinden, anderen zur Last zu fallen, um sich moralisch verpflichtet zu fühlen, sich für den Suizid zu entscheiden. Das ist keine Spekulation, sondern die Erfahrung aus Ländern, in denen schon länger der ärztlich assistierte Suizid legal praktiziert wird.”
“Die meisten Menschen, die sich selbst töten, sind depressiv, alt, behindert, chronisch krank, pflegebedürftig, verwitwet, arbeitslos oder einsam. Die Suizidforschung weist darauf hin, dass hinter fast allen Suizidversuchen eine psychische Erkrankung oder soziale Probleme stehen. Und die wenigsten Menschen, die nach einem Suizidversuch professionelle Hilfe erhalten, unternehmen jemals wieder einen Suizidversuch. Wir beobachten, dass die Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung sich verschärft, seit unsere Gesellschaft immer älter wird. Wir führen diese Debatte auch vor dem Hintergrund der Krise in der Pflege.”
“Mein maßgebliches Bedenken ist, dass Politik sich anmaßt, in die wissenschaftlich und medizinisch begründeten Maßgaben der Bundesärztekammer und des Robert-Koch-Instituts zulasten der Patientensicherheit einzugreifen.”
“Wir wollen vor allen Dingen, dass den Beraterinnen und Beratern ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet ist und – was noch viel wichtiger für uns ist – dass die Patientinnen und Patienten durchgängig eine gute Beratung bekommen und die Hilfe, die sie wirklich brauchen. Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Linda Heitmann für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Aber entgegen dem, was im Ausschuss vonseiten der SPD gesagt worden ist, haben die Patientenverbände in der Stiftung eben keine Mehrheit, sondern sie haben nur 7 Sitze von 15 Sitzen. Das heißt, dort sind sie unterlegen, und sie müssen befürchten, dass ihre Interessen dort nicht mehrheitsfähig sind. Das wollen wir anders, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir klarstellen: Wir wollen keine Krankenkassenstiftung, wir wollen eine Bundesstiftung; derer gibt es ja mehrere. Wir wollen eine Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr, damit die Beraterinnen und Berater künftig auch einen sicheren Arbeitsplatz haben. Wir wollen eine Steuerfinanzierung, damit die Unabhängigkeit gewährleistet ist.”
“Diese ganzen Unsicherheiten, die Rechtsunsicherheiten, die Tatsache, dass es so spät kommt, führen dazu, dass schon jetzt Beraterinnen und Berater der bestehenden UPD gekündigt haben, weil sie einen sicheren Arbeitsplatz suchen. Die Koalition hat immer wieder betont, wie wichtig ihr die Unabhängigkeit der UPD ist; es wurde gerade auch wieder gesagt. Die Regierung hat aber selbst Angst vor der Klage der Krankenkassen und hat deswegen in den Änderungsanträgen kurz vor Schluss der GKV noch einen zusätzlichen Sitz im Stiftungsrat gegeben. Und die GKV hat sogar zusätzlich noch ein Vetorecht in Haushaltsfragen bekommen. Damit ist der Einfluss der Kassen enorm gestiegen. Verstehen Sie das, meine Damen und Herren, tatsächlich als Unabhängigkeit? Wir nicht. Sie sagen: Die Patientenverbände sind beteiligt. – Ja, sie sind beteiligt.”
“Fast alle Verbände haben sich, wie wir, in der Anhörung für eine Steuerfinanzierung ausgesprochen. Übrigens hat auch der frisch ernannte Patientenbeauftragte – Herr Schwartze, Sie werden ja gleich noch sprechen – vor einem Jahr auf die Frage, wie die Unabhängigkeit der UPD tatsächlich gewährleistet werden kann, wörtlich gesagt – ich zitiere aus dem „Tagesspiegel“ vom 21. Februar 2022 –: Die Finanzierung etwa sollte künftig nicht mehr über die Krankenkassen laufen, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt heraus. Recht hat er gehabt, meine Damen und Herren. Die Finanzierung sollte tatsächlich aus dem Bundeshaushalt kommen, weil das tatsächlich auch die Unabhängigkeit sicherstellt.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU/CSU steht zu einer qualifizierten und wirklich unabhängigen Patientenberatung. Wir wollen, dass die Patientenberatung ohne Unterbrechung auch ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung steht; aber – das muss man an dieser Stelle sagen – das ist durch das späte Handeln des Ministers Lauterbach und durch die Rechtsunsicherheit des Gesetzentwurfs stark gefährdet. Eigentlich sollte das Gesetz schon im Herbst letzten Jahres nach Ankündigung des Patientenbeauftragten fertig sein. Stattdessen wurde es erst in diesem Jahr eingebracht. Aber die Gründung der Stiftung, die Besetzung der Gremien und der Aufbau der Verwaltungsstruktur benötigen Zeit. Hinzu kommt, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen angekündigt hat, dass er gegen die Finanzierung klagen will.”
“Wenn ich sehe, was im letzten Jahr mit den EUTBs, also mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, passiert ist, wenn ich sehe, dass die Hälfte der Beratungsstellen, in denen es eine Gebärdenkompetenz für Gehörlose gibt, nicht weiter bewilligt wurde, dann finde ich das ganz schlimm für die betroffenen Menschen, weil sie am meisten auf den Rat angewiesen sind. Das haben Sie nicht geleistet. Und als Letztes möchte ich noch mal sagen – – Herr Kollege, das mit dem Letzten war das Letzte. Das erste Letzte war das letzte Letzte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dann sage ich das bei der Anhörung. Gute Idee. Aber wir arbeiten mit, und wir hoffen, dass die Lösung besser wird. Linda Heitmann hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Wir werden dieses Personal nicht halten können, wenn das so weitergeht und die Finanzierung nicht endgültig geklärt ist. Ich weiß nicht, was im nächsten Jahr am 1. Januar passieren wird. Ich befürchte, dass viele Menschen, die einen Rat brauchen, diesen leider nicht bekommen werden, weil die erfahrenen Berater gar nicht mehr da sind. Das ist leider auch eine Folge der Verzögerung. Zum Schluss darf ich noch zwei Punkte benennen. Es steht Gott sei Dank im Gesetzentwurf, dass diese Beratung barrierefrei sein soll, und ich möchte, dass sie es wirklich sein wird.”
“Ich kann sagen: Meine Familie hat selbst einmal dort angerufen, weil wir eine Frage hatten – Politiker haben ja öfter Fragen zu Gesetzen, die sie selbst verabschiedet haben –, und wir hatten eine wirklich objektive, supergute Beratung. Ich denke, es wäre gut, wenn wir mit Blick auf Hunderttausende Beratungen während der Coronazeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Beratungsstellen hier auch mal danken. Wir brauchen für eine Patientenberatung, wenn sie funktionieren soll, erfahrenes Personal und darüber hinaus eine gute Schulung und Weiterbildung. Wenn es denn 2024 wirklich zu einem nahtlosen Übergang kommen soll, dann muss es in unserem Interesse sein, dass wir die Berater, die dort gut arbeiten, auch übernehmen können. Ich habe gehört – auch in Vorbereitung dieser Debatte –, dass inzwischen viele gekündigt haben.”
“Und eine Bitte: Wenn Sie jetzt einen Antrag zur Finanzierung machen und es auch noch einen Änderungsantrag gibt, möchte ich Sie einfach darum bitten, dass wir diese Anträge rechtzeitig vor der Anhörung bekommen, damit wir sie ebenfalls mit den Sachverständigen beraten können, und nicht, wie es zum Beispiel beim Triage-Gesetz der Fall war, erst am Abend vor der endgültigen Beratung im Ausschuss – damit sich auch ja keiner mehr mit diesen Anträgen beschäftigen kann. So ist keine vernünftige Arbeit möglich, das ist keine Arbeit auf Augenhöhe, Herr Minister. Es wird immer wieder über die UPD geklagt, sie sei abhängig, sie funktioniere nicht.”
“Die Finanzierung steht also noch gar nicht fest, zumindest sind die Chancen nicht gering, dass die Finanzierung nicht steht, und dann stehen wir vor einem Scherbenhaufen, dann stehen Sie vor einem Scherbenhaufen. Aber, was viel schlimmer ist, dann sind die Strukturen gefährdet, die wir jetzt haben, und es wird keinen vernünftigen Übergang geben. Das darf einfach nicht passieren, Herr Minister!”
“Der GKV-Spitzenverband hat schon angekündigt, dass er dagegen klagen will, wenn es so kommt, wie es im Gesetzentwurf steht. Die privaten Krankenversicherer haben gesagt, sie möchten sich aus der Finanzierung, die bisher freiwillig war, zurückziehen, und wenn das nicht funktionieren sollte, würden sie sich aus anderen Bereichen zurückziehen. Jetzt frage ich mich: Warum hat man das denn nicht in den letzten 14 Monaten geklärt? Wir hatten ja schon einen Antrag im Parlament. Dazu hatte der GKV-Spitzenverband bereits angekündigt, dass er, wenn das so kommt, das nicht finanzieren wird. – Das Problem ist: Der GKV-Spitzenverband hat ja schon einmal geklagt, gegen Zahlungen an die BZgA für Aufklärungskampagnen, und da hat er gewonnen.”
“Wir wussten, dass wir eine Stiftungslösung bekommen; aber wir wollten auch die Trägerschaft, die Finanzierung und natürlich auch die Benennung des Personals für Stiftungsrat, Beirat und Vorstand klären. Am 1. Januar nächsten Jahres soll die Patientenberatung neu aufgestellt sein, personell ausgestattet, funktionsfähig und einsatzbereit. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wenn wir noch eine Menge Zeit hätten. Aber es ist schon eine Menge Zeit vergangen, und ich mache Ihnen schon zum Vorwurf, Herr Minister, dass Sie uns jetzt wieder hopplahopp, unter Zeitdruck einen Gesetzentwurf vorlegen, nachdem Sie fast 14 Monate dafür gebraucht haben und immer noch nicht klar ist, wie denn die Finanzierung letztendlich aussieht. So macht man keine vernünftige Beratung.”
“Deswegen haben wir schon 2021, noch unter einer CDU/CSU-geführten Regierung, die Verstetigung beschlossen und gesagt: Wir wollen nicht, dass das immer wieder ausgeschrieben wird und dass dann immer wieder alles neu aufgebaut werden muss, sondern wir möchten, dass die Patienten auch Sicherheit haben, im Übrigen auch die Mitarbeiter dieser Beratungsstellen, damit Erfahrung und Kompetenz erhalten bleiben. Wir haben mit dem Beschluss von 2021 aber nicht nur die Verstetigung beschlossen, sondern wir haben auch gesagt, dass der jetzige Träger der UPD noch ein Jahr weiterarbeiten soll und dieser Zeitraum genutzt werden soll, um einen sorgfältigen Planungs- und Einarbeitungsprozess zu garantieren. Das, meine Damen und Herren, war auch wichtig.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDU/CSU-Fraktion stehen für eine qualifizierte Patientenberatung in unserem Gesundheitssystem. Wir haben sie mit Schwarz-Gelb damals eingeführt. Auch wir wollen, dass diese Beratung unabhängig und neutral erfolgt. Aber wie gut die Beratung letztendlich funktioniert, hängt natürlich hauptsächlich von der Qualifikation und der Motivation des Beratungspersonals ab.”
“Meine Damen und Herren, unter diesen Voraussetzungen und auch wegen der mangelnden Beteiligung der Betroffenen können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank fürs Zuhören. Die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich nenne mal ein Beispiel: Nach § 73 Infektionsschutzgesetz wird ein Arzt, der den Verdacht einer Erkrankung mit Masern nicht richtig meldet, mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro bestraft. Aber bei der Triage, bei der es um Leben oder Tod geht, soll es keinerlei Sanktionen geben. Das verstehe ich nicht, und das verstehen auch die Betroffenen nicht. Ein Letztes. Zur Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals vertrösten Sie uns im Begründungsteil auf später. Ich frage mich tatsächlich, warum der gerade vorliegende Referentenentwurf bei der aktuellen Überarbeitung der Approbationsordnung die sogenannten „behinderungsspezifischen Besonderheiten“ nicht, wie vom Verfassungsgericht gefordert, aufgenommen hat.”