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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Hubert Hüppe

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz 1975 formuliert und 1993 bestätigt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Aus diesem Grund haben sie ihren Gesetzentwurf im November eingebracht und – die Geschäftsordnung des Bundestages ermöglicht dies den Initiatoren eines Gesetzentwurfes – seine Aufsetzung zur heutigen ersten Lesung verlangt, solange eben eine aus ihrer Sicht „progressive Mehrheit“ noch existiert.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das zweite Quartal 2024 – das sind die neuesten verfügbaren Zahlen – insgesamt 1 110 sogenannte Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Pflicht des Staates, Menschenleben zu schützen, gilt für alle Menschen unabhängig von Alter, Gesundheit, Behinderung, Ethnie, geboren oder ungeboren. Eine Abtreibung tötet einen lebendigen Menschen. Denn ein menschlicher Embryo ist offensichtlich „menschliches Leben“.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Umgekehrt kann sich keine andere einzelne tierische oder menschliche Körperzelle und auch keine Anhäufung irgendwelcher anderer menschlicher Zellen zu einem geborenen menschlichen Säugling entwickeln.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 92 Prozent aller abtreibenden Frauen eine Einrichtung zum Schwangerschaftsabbruch in ihrem eigenen Bundesland, in dem sie auch ihren Wohnsitz haben, nutzen. Nur wenige gehen in benachbarte Bundesländer, weil das vielleicht näher liegt als die nächste Großstadt im eigenen Bundesland.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Allerdings – das muss ich an dieser Stelle auch sagen – beheben diese wirklich guten Anträge – wir haben ihnen ja zugestimmt – leider nicht die zentralen Fehler des Gesetzentwurfs. Es geht weiterhin nur um Triage-Situationen, die aufgrund einer Infektion entstehen. Triage-Situationen, die durch Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge entstehen, bleiben ungeregelt. Hier besteht doch aus meiner Sicht genauso die Gefahr einer Diskriminierung. Deswegen hätte man das logischerweise mitregeln müssen, meine Damen und Herren. Der nächste Mangel ist, dass der Entwurf zwar Vorschriften wie Melde- und Dokumentationspflicht, Mehraugenprinzip oder Facharzterfordernis enthält, aber keine Sanktionen. Das Infektionsschutzgesetz enthält ansonsten sehr viele Bußgeld- und Gefängnisstrafen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Noch am Dienstag nach Dienstschluss haben wir als Ausschussmitglieder um kurz vor 18 Uhr Ihre Änderungsanträge erhalten, über die wir am Mittwochmorgen entscheiden mussten, ohne mit anderen Rücksprache zu nehmen. Allerdings freue ich mich, dass unsere Anregungen in den Änderungsanträgen wenigstens teilweise aufgenommen worden sind, zum Beispiel die Festlegung, dass entscheidend dafür, dass Ärzte rechtmäßig oder rechtswidrig triagieren, die Frage ist, ob der Patient noch verlegt werden kann. Darüber muss jetzt das jeweilige Krankenhaus entscheiden. Das stand vorher gar nicht im Gesetzentwurf. Was wir auch gut finden, ist, dass Sie eine Meldepflicht über die durchgeführten Triagen einführen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Auch manche Kolleginnen und Kollegen der Ampel – da bin ich sicher – hätten sich gewünscht, dass es eine breitere Diskussion gegeben hätte, die einen, weil sie das mit dem Verbot der Ex-post-Triage anders sehen, die anderen, weil ihnen der Diskriminierungsschutz nicht ausreichend erscheint. Auch in meiner Fraktion – das will ich zugeben – gibt es unterschiedliche Meinungen. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass die Ampel heute den Fraktionszwang aufgehoben hätte, sodass bei so einer hoch ethischen Entscheidung jeder nach seinem Gewissen hätte abstimmen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Stattdessen haben Sie acht Monate gebraucht, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, den Sie dann innerhalb von drei Sitzungswochen durch das Parlament gepeitscht haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen in Triage-Situationen hat Kritik von allen Seiten auf sich gezogen. Deswegen kritisiere ich auch zu Anfang, wie dieser Gesetzentwurf überhaupt zustande gekommen ist. Sie als Ampel haben in der Koalitionsvereinbarung den Menschen mit Behinderungen versprochen, dass sie bei Gesetzen, die sie betreffen, intensiver beteiligt werden sollen. Alle Behindertenverbände haben unisono gesagt – das hat die Anhörung gezeigt –, sie seien nicht entsprechend beteiligt worden. Das finde ich sehr kritisch, gerade wenn es um Menschen mit Behinderungen geht, die es betrifft, meine Damen und Herren. Aber auch andere Gruppen wurden nicht beteiligt. Die Ärzte beklagen die fehlende Diskussion.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Bei diesem Gesetz haben Sie die betroffenen Menschen nicht besonders gut beteiligt. Noch heute warten die Menschen mit Behinderung auf Antworten. Fragen, die an Ihr Ministerium geschickt worden sind, sind bis heute nicht beantwortet. Wenn Sie nicht mit den betroffenen Menschen sprechen, dann machen Sie hier einen großen Fehler; denn es geht um deren Leben, um deren Situation. Kommen Sie bitte zum Schluss. Bei Ihnen sieht es so aus, Herr Minister, dass dieser Gesetzentwurf ein Dokument des Unwillens ist, – Also, wirklich der letzte Satz! – das dem Anliegen der Kläger/-innen nicht gerecht wird. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wenn Sie wirklich einen Schutz von Menschen mit Behinderung wollen, der effektiv ist, so wie es das Verfassungsgericht fordert, dann muss es dort auch Sanktionen geben, sonst ist es kein Schutz für die Menschen. Noch nicht einmal eine Meldepflicht schreiben Sie vor. Bei allen Dingen müssen Sie irgendwas melden. Da haben Sie ganz viele Meldevorschriften, die auch aufgeführt sind. Aber ausgerechnet bei der Triage muss man nichts melden. Das heißt, Behörden können überhaupt nicht prüfen, weil sie gar nicht wissen, ob so etwas stattgefunden hat. Deswegen ist dieser Entwurf aus meiner Sicht nicht tragbar. Meine Damen und Herren, ein Letztes. Im Koalitionsvertrag der Ampel steht, dass Sie Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen sehr stark beteiligen wollen, mehr als es je vorher der Fall war.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Wenn wir die Menschen schützen wollen und wenn wir wollen, dass sie in der Medizin nicht diskriminiert werden, dann müssen wir das hier mit aufnehmen und dürfen es nicht nur im Infektionsschutzgesetz regeln, sondern wir müssen dafür möglicherweise ein eigenes Gesetz schaffen oder es im AGG regeln. Der nächste Fall ist, dass Sie zwar schreiben – das haben Sie auch gerade gesagt –: Mehraugenprinzip, Facharzterfordernis und Dokumentationspflicht. Allerdings – das muss man hier auch sagen – gibt es, wenn man dagegen verstößt, weder eine Strafe noch ein Bußgeld. Meine Damen und Herren, schauen Sie sich das Infektionsschutzgesetz an! Hinten sind ganz viele Bußgelder aufgeführt, Meldepflichten aufgeführt, Strafvorschriften aufgeführt – alles steht dort, nur nicht bei Triage, und da geht es um Leben oder Tod.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass alle anderen Triage-Situationen ungeregelt bleiben, also zum Beispiel bei Naturkatastrophen, bei einem Reaktorunfall, bei einem Flugzeugabsturz, Krieg oder Terroranschlag. Ungeregelt bleiben auch alle Situationen zur Zuteilung von Behandlungskapazitäten außerhalb der Intensivmedizin, zum Beispiel Arzneimittel, Blutkonserven oder Plätze im Rettungswagen. Meine Damen und Herren, der Anlass war tatsächlich zuerst Covid-19. Aber wenn es wirklich zu Behandlungsengpässen kommt, dann herrscht die Diskriminierungsgefahr doch auch bei Flutkatstrophen oder anderen Katastrophen.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Am selben Tag, Herr Minister, haben Sie getwittert: „Ich begrüße das Urteil des BVG ausdrücklich. Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat.“ Wer sich den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings ansieht, der muss feststellen, dass Herr Lauterbach zwar den Schutz begrüßt, aber ihn im vorliegenden Gesetz nicht schafft, meine Damen und Herren. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern das ist durchgängig die Meinung aller Behindertenverbände, die ich kenne. Der Grundfehler ist, dass er die Triage im Infektionsschutzgesetz regelt, also nur für den Fall, dass es aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur sogenannten Triage veröffentlicht. Menschen mit Behinderungen hatten geklagt, weil sie Angst hatten, benachteiligt zu werden, wenn es nicht genug Behandlungskapazitäten gibt. Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und tatsächlich hat das Gericht im Sinne der Klägerinnen entschieden. Der Gesetzgeber hat gegen dieses Benachteiligungsverbot verstoßen – ich zitiere –, „weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird“.

    PLENARPROTOKOLL 20/60 · 2022-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Wie will ich jemandem erklären, dass er zwar das Recht auf Selbsttötung hat, aber dass ihm, wenn er nicht in der Lage ist, das Glas zu nehmen, kein anderer dieses Glas geben kann. Ich komme zum Schluss. Ich hoffe, dass wir wenigstens zu einer Regelung kommen, die die Suizidprävention stärkt und die die Schwachen vor vermeintlichem Druck schützt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Hüppe. – Als Nächster erhält das Wort der Kollege Jens Beeck, FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. In Oregon handelte es sich in 80 Prozent der Fälle von assistiertem Suizid um Menschen, die nur die Mindestkrankenversorgung wie Medicaid und Medicare hatten. 2008 waren es unter 10 Prozent. Das zeigt den Trend. In dieser Diskussion ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass dieser gesellschaftliche Druck möglicherweise auch auf andere übergreift. Wir haben eben die Diskussion über Menschen mit Demenz geführt. Was ist eigentlich mit Menschen mit Behinderung, die bereits ab Geburt als nicht einwilligungsfähig gelten? Haben die auch ein Recht auf Selbsttötung? Wie wird das umgesetzt? Und wie sieht es aus: Werden wir diese hauchdünne Unterscheidung zwischen der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung wirklich beibehalten können?

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Selbst wenn das objektiv nicht stimmt, reicht allein schon das Empfinden, anderen zur Last zu fallen, um sich moralisch verpflichtet zu fühlen, sich für den Suizid zu entscheiden. Das, meine Damen und Herren, ist keine Spekulation, sondern die Erfahrung aus Ländern, in denen der ärztlich assistierte Suizid schon länger legal praktiziert wird. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass in Oregon, wo es eine solche Regelung schon seit über 20 Jahren gibt, 54 Prozent derjenigen, die sich unter ärztlicher Assistenz das Leben genommen haben, angegeben haben, dass sie Sorge haben, ihrer Familie, Freunden, Pflegenden zur Last zu fallen; so sagt es zumindest der offizielle Jahresbericht zu Oregon aus dem Jahr 2021. Das war dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Und es trifft eben die sozial Schwachen.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die Entscheidung von Menschen, die in Einrichtungen gepflegt werden müssen, kann sehr wohl durch die Umstände in einer Einrichtung beeinflusst werden. Wenn es ein gesetzlich garantiertes Recht auf assistierten Suizid gibt, dann ist auch klar, dass nicht mehr das Schicksal dafür verantwortlich ist, wenn ich als kranker, alter oder pflegebedürftiger Mensch die Gesellschaft, insbesondere auch meine Verwandten, belaste, sondern dass ich es selber bin, der sie belastet. Wenn assistierter Suizid gesellschaftlich einmal akzeptiert wird, dann trage ich schließlich die Verantwortung dafür, dass ich weiterlebe, die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen will und – was wahrscheinlich viel entscheidender ist – meinen Angehörigen zur Last falle.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Meine Damen und Herren, die meisten Menschen, die sich selbst töten, sind depressiv, alt oder behindert, chronisch krank, pflegebedürftig, verwitwet, arbeitslos oder einsam. Die Suizidforschung weist darauf hin, dass hinter vielen Suizidversuchen eine psychische Erkrankung oder soziale Probleme stehen. Die wenigsten Menschen, die nach einem Suizidversuch professionelle Hilfe erhalten, unternehmen jemals wieder einen Suizidversuch. Wir beobachten, dass sich die Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung verschärft hat, seit unsere Gesellschaft älter wird. Wir führen sie auch vor dem Hintergrund, dass wir überall über Pflegenotstand, über Pflegende und fehlende Hilfe, insbesondere in Einrichtungen, reden.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade nach dieser Rede muss ich sagen, dass es mir noch nie so schwergefallen ist, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie diese zu akzeptieren. Ich will es begründen: Sie zwingt mich, an einer Regelung mitzuwirken, die ich aus Gewissensgründen grundsätzlich ablehnen muss. Nicht, dass ich es nicht verstehen kann, wenn Menschen sich das Leben nehmen wollen – ich schließe übrigens auch für mich nicht aus, dass ich jemals in eine solche Situation kommen könnte –, aber ich möchte einfach nicht, dass es eine Regelung gibt, die die Beihilfe zur Selbsttötung sozusagen als therapeutische Alternative sieht. Das möchte ich verhindern.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ich muss Ihnen sagen, Herr Mehmet Ali: Es ist Ihr Minister, Hubertus Heil, der auf den Ausgleichsfonds zugreift und der dafür verantwortlich ist. Das macht nur das BMAS. Es ist schon komisch, wenn Sie sagen: „Wir brauchen mehr Geld für den inklusiven Arbeitsmarkt“, aber derselbe Minister das Gutachten, das immerhin 700 000 Euro kostet, zur Veränderung des Werkstattlohns nicht aus Steuergeldern, sondern aus der Ausgleichsabgabe bezahlt. Herr Kollege. Das, meine Damen und Herren ist nicht in Ordnung. Deswegen: Arbeiten Sie mit. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Vorschläge zur Förderung einer inklusiven Arbeitswelt machen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Das sind Plätze für Menschen mit schweren Behinderungen, die nicht die Erlaubnis bekommen, in einer Werkstatt zu arbeiten, und noch einmal ausgesondert werden. Ich bin an dieser Stelle der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sehr dankbar; denn Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, wo diese Menschen das Recht haben, in einer Werkstatt zu arbeiten. Ich bin sicher, dass Herr Laumann als Arbeitsminister das so weiterführen wird. Das ist einfach so, meine Damen und Herren. Jetzt noch ein Letztes zur Ausgleichsabgabe. Wir wollen, dass das Geld, das am ersten Arbeitsmarkt eingenommen wird, weil Unternehmen nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen, auch wieder nur für Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt ausgegeben wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt ist, dass wir den Rehaauftrag – den haben nämlich die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – stärken wollen. Deswegen möchten wir auch erreichen, dass der Übergang von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt einfacher wird. Dafür, meine Damen und Herren, brauchen wir andere Anreize. Es muss sich für eine Werkstatt lohnen, wenn sie es schafft, einen Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Heute ist es noch so, dass es für sie wirtschaftlich eher schlechter ist. Deswegen müssen andere Anreize gesetzt werden. Ich möchte, weil mir das Sorgen macht, noch eins sagen: Die Zahl der Tagesförderplätze steigt immer weiter.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Mir wäre es am liebsten, dass wir den Eingangs- und Berufsbildungsbereich grundsätzlich budgetfähig machen. Dann kann jeder Mensch mit Behinderung, jeder Jugendliche mit Behinderung selbst entscheiden, auf den ersten Arbeitsmarkt zu gehen, das Geld mitzunehmen und entsprechend einzusetzen oder in die Sonderwelt zu gehen. Da ich gerade bei der beruflichen Bildung bin: Wenn sich die Sachverständigen – bis auf die Berufsbildungswerke – irgendwo einig waren, dann in dem Punkt, dass die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation ein Hindernis für die Betriebe ist und dass sie unsere Forderung, diese Zusatzqualifikation zu straffen sowie kostenlos und freiwillig für die Betriebe zu machen, richtig finden.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Es muss zum Beispiel auch dann möglich sein, dass ein Mensch mit Behinderung ein Budget für Ausbildung bekommt, wenn er keine Vollausbildung und keine Werkstattausbildung machen kann; denn wenn er eine Vollausbildung macht, gehört er ja eigentlich auch gar nicht in die Werkstatt. Was soll ein Mensch, der eine Vollausbildung macht, in der Werkstatt? Deswegen müssen wir – erstens – auch Menschen, die nicht in der Lage sind, eine Vollausbildung zu machen, die Möglichkeit geben, hinterher einen Job im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Zweitens. Die betreffende Person braucht die Zusage für das Budget bereits vor dem Ausbildungsvertrag, nicht hinterher. Denn welcher Unternehmer verlässt sich darauf, wenn er nicht weiß, ob das Budget hinterher tatsächlich genehmigt wird? Drittens.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Menschen mit Behinderungen müssen eine echte Chance auf einen Ausbildungsplatz und einen Job im ersten Arbeitsmarkt haben. Deswegen haben wir mehrere konkrete Vorschläge in unserem Antrag gemacht. Ich gebe zu: Es ist nicht alles drin. Es wird ja auch von der SPD kritisiert, wir hätten nicht alles aufgenommen. Die Grünen haben gesagt, der Antrag sei zwar nicht perfekt, aber gut. Die FDP hat gesagt, das seien eigentlich ihre Forderungen. Trotzdem sagen Sie Nein. Sagen Sie doch einfach Ja, wenn er so gut ist, oder ergänzen Sie ihn! Dann wären wir bei der Inklusion einen Schritt weiter, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Es gibt den Spruch: Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen. – Wir haben Ihnen ein paar Wege aufgezeigt. Es würde mich freuen, wenn Sie noch ein paar Wege hinzufügen würden. Vielen Dank. Angelika Glöckner hat das Wort für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Natürlich wollen wir auch, dass es mehr Menschen schaffen, von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Aber wenn wir das wollen, dann müssen wir zum Beispiel das Budget für Ausbildung neu fassen. Sie können nicht schreiben: Sie bekommen ein Budget für Ausbildung, wenn Sie Anspruch auf Werkstattleistungen haben und einen Vertrag für eine Vollausbildung oder eine Werkerausbildung vorweisen können. Meine Damen und Herren, wer eine Vollausbildung macht, der gehört nicht in eine Werkstatt und hat deswegen auch keinen Anspruch auf diese Leistungen. Deswegen ist es ja auch verständlich, dass in über 20 Monaten in ganz Deutschland nur 31-mal Budgets für Ausbildung in Anspruch genommen wurden. Das müssen wir ändern, und es wäre gut, wenn Sie mitmachen würden. Machen Sie mit! Wir bieten Ihnen das an.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Deswegen sagen wir in unserem Antrag: Die ReZA muss freiwillig sein, sie muss gestrafft werden, und die Kosten soll nicht der Betrieb zahlen müssen, sondern das muss der Staat machen, meine Damen und Herren. Deswegen, Herr Beeck, haben wir gesagt, dass wir diese Bürokratie abbauen wollen. Übrigens: Der Punkt im Antrag, von dem ich gerade geredet habe, stammt bestimmt nicht von Ihnen. – Wir wollen Bürokratie abbauen. Wir wollen, dass es für Menschen mit Behinderungen Budgets in allen Bereichen gibt, im Bereich der Ausbildung und übrigens auch im Berufsbildungsbereich und im Eingangsbereich. Lasst uns das doch endlich machen! Natürlich gibt es in vielen Bereichen schon einen rechtlichen Anspruch darauf. Aber vor Ort ist das oft nicht bekannt, und es wird selten angeboten.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Da kommt der Geselle zu seinem Meister und sagt: Du kennst doch meine Tochter; die hat bei dir Praktikum gemacht. Die ist ehrlich, fleißig, kommt pünktlich, feiert nie krank. Kannst du die nicht ausbilden? Da sagt der Meister: Klar, aber die schafft doch die Berufsschule nicht. Da sagt der Geselle: Habe ich gehört. Da gibt es aber so eine Handwerksordnung, da geht es doch. – Ja, sagt er, wenn das so ist, mache ich das. Dann sagt der Geselle: Ja, Meister, da muss ich dir aber sagen, dass du dich jetzt noch 320 Stunden in Didaktik, in Medizin und in Recht fortbilden musst. – Meine Damen und Herren, das macht kein kleiner Betrieb. Diese Bürokratie wollen wir abbauen.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Ich nenne mal die Werker- und Fachpraktikerausbildung nach § 42 Handwerksordnung oder § 66 Berufsbildungsgesetz. Das sind die Ausbildungen für Menschen, die eine Vollausbildung nicht schaffen und die aufgrund ihrer Behinderung, oft auch ihrer Lernbehinderung, dann eine reduzierte Ausbildung machen können, meistens in Berufsbildungswerken und Einrichtungen. Sie, Herr Mehmet Ali, sind ja Einrichtungsvertreter. Man kann es auch im ersten Arbeitsmarkt machen; aber Sie können es nur dann im ersten Arbeitsmarkt machen, wenn der Ausbilder eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder macht. Diese Qualifikation, kurz: ReZa, bedeutet, dass der Ausbilder sich 320 Stunden fortbilden lassen muss in Recht, in Didaktik und in Medizin. Meine Damen und Herren, wie sieht das denn in Wirklichkeit aus?

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich ja, dass die FDP-Fraktion unserem Antrag zustimmen will. Das habe ich jetzt Ihren Worten so entnommen, Herr Beeck. Ich wundere mich allerdings etwas über Herrn Mehmet Ali, der so tut, als sei die SPD gar nicht in der Regierung gewesen und als sei das Ministerium gar kein SPD-Ministerium gewesen, aus dem eigentlich die ganzen Formulierungen, die wir aufgreifen, ja auch stammen. Erst mal vorweg: Natürlich erheben wir nicht Anspruch, hier alle Wege aufzuzeigen, die zu mehr Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt führen. Aber wir haben ein paar Punkte benannt, die uns wichtig sind und die dazu beitragen können, dass Menschen, gerade auch junge Menschen, eher in den Arbeitsmarkt kommen, auch wenn sie eine Behinderung haben. Ich nenne Ihnen ein wichtiges Beispiel.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD