Katharina Willkomm
FDP · Germany
“Mit ihr sollen die viel weiter gehenden Ziele der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung erreicht werden. Die 17 Ziele umfassen Punkte wie das Ende von Armut und Hunger, gute Bildung für alle, die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch bezahlbare Energie und dauerhaftes Wirtschaftswachstum bei guten Arbeitsbedingungen, um nur…”
“Die Nachhaltigkeitsstrategie folgt nicht dem „One and done“-Prinzip, sie muss stetig weiterentwickelt und überprüft werden – weil sich unsere Welt stetig weiterentwickelt.”
“Aber um Ihnen zu Weihnachten einen Ölzweig zu reichen, verrate ich Ihnen, wie Sie es richtig machen: Der nächste Bundestag kann ein Nachhaltigkeitsgesetz schaffen und der Bundesregierung damit konkrete Ziele für alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte vorschreiben, die die Regierung bei ihrem Treiben beachten muss.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle finden Nachhaltigkeit gut. Aber kaum jemand kann genau sagen, was das eigentlich ist; denn „Nachhaltigkeit“ ist ein abstrakter Begriff, so wie „Weltfrieden“, „Rechtsstaat“ und „Freiheit“ gewinnt er erst an Konturen, wenn man eine konkrete Situation vor Augen hat.”
“Denn der Staat meint es zwar oft gut, macht es aber schlecht. Zum Beispiel beim Plastikmüll: Verbote von Plastiktüten und Strohhalmen führen zu schlechteren Ersatzprodukten aus Pappe. Das Problem mit dem Plastik nimmt ab – dafür steigt der Wasserverbrauch und die Waldrodungen nehmen zu. Gewonnen ist wenig.”
“Oder soll das Thema Nachhaltigkeit obendrauf kommen? Wir haben doch nicht den Bundestag verkleinert, damit Sie ihn unter dem Vorwand der Nachhaltigkeit wieder aufblähen. Auch Ihre Herangehensweise ist schlichtweg falsch. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Strategie der Bundesregierung; der Hinweis steckt im Titel.”
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“Aber um Ihnen zu Weihnachten einen Ölzweig zu reichen, verrate ich Ihnen, wie Sie es richtig machen: Der nächste Bundestag kann ein Nachhaltigkeitsgesetz schaffen und der Bundesregierung damit konkrete Ziele für alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte vorschreiben, die die Regierung bei ihrem Treiben beachten muss. Die Strategie zur Zielerreichung entwirft die Regierung, aber der Bundestag überprüft regelmäßig, ob die gesetzlichen Vorgaben erzielt werden. Das ist nämlich die Aufgabe des Parlaments: Gesetze machen und die Regierung kontrollieren. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Nachhaltigkeit ein Teil der Gesetzgebungs-DNA unseres Landes wird und nicht bloß als eine lästige Aufgabe nebenherläuft. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat Johannes Wagner das Wort.”
“Oder soll das Thema Nachhaltigkeit obendrauf kommen? Wir haben doch nicht den Bundestag verkleinert, damit Sie ihn unter dem Vorwand der Nachhaltigkeit wieder aufblähen. Auch Ihre Herangehensweise ist schlichtweg falsch. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Strategie der Bundesregierung; der Hinweis steckt im Titel. Noch gilt in diesem Land die Gewaltenteilung. Deshalb darf das Parlament nicht darüber entscheiden, welche Pläne Kanzleramt und Ministerien für ihre Arbeit aufstellen. Wir kommen erst ins Spiel, wenn daraus Gesetze werden.”
“Die Nachhaltigkeitsstrategie folgt nicht dem „One and done“-Prinzip, sie muss stetig weiterentwickelt und überprüft werden – weil sich unsere Welt stetig weiterentwickelt. Deshalb hat der Nachhaltigkeitsbeirat auch angesichts der derzeit laufenden Aktualisierung gefordert, die Strategie zu Beginn einer jeden Wahlperiode zu überprüfen und notwendige Änderungen vorzunehmen. Ihren anderen Forderungen kann ich aber nicht zustimmen; die lassen nämlich nur einen Schluss zu: Sie denken, der Bundestag hätte zu wenig zu tun. Sie wollen allen Ernstes einführen, dass der Bundestag mehrmals im Jahr ganze Wochen ausschließlich über Nachhaltigkeit debattiert. Sollen dafür dann die Beratungen zur inneren Sicherheit, zur Verbesserung der Bildung und zur Transformation unserer Wirtschaft hinten runterfallen?”
“Denn der Staat meint es zwar oft gut, macht es aber schlecht. Zum Beispiel beim Plastikmüll: Verbote von Plastiktüten und Strohhalmen führen zu schlechteren Ersatzprodukten aus Pappe. Das Problem mit dem Plastik nimmt ab – dafür steigt der Wasserverbrauch und die Waldrodungen nehmen zu. Gewonnen ist wenig. Genauso ist es, wenn einem beim Trinken aus PET-Flaschen der Deckel ständig im Gesicht hängt. So erzeugen Sie keinen Wandel, so erzeugen Sie nur Widerstand. Anstatt eine Lösung staatlich vorzuschreiben, sollten wir nur Ziele vorgeben und die Lösungen den Erfindern und der Wirtschaft überlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einem Punkt, liebe Kollegen der Union, spricht Ihr Antrag etwas völlig Richtiges aus.”
“Mit ihr sollen die viel weiter gehenden Ziele der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung erreicht werden. Die 17 Ziele umfassen Punkte wie das Ende von Armut und Hunger, gute Bildung für alle, die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch bezahlbare Energie und dauerhaftes Wirtschaftswachstum bei guten Arbeitsbedingungen, um nur ein paar wenige zu nennen. Das sind dicke Bretter, die gebohrt werden müssen. Im Beirat für nachhaltige Entwicklung haben wir dazu vielfältige Fachgespräche geführt. Die Erkenntnis daraus: Die Umsetzung dieser großen Ziele erfordert im Alltag eine Vielzahl kleinerer Veränderungen – zu viele, um sie von oben vorgeben zu können. Wir werden die Nachhaltigkeitsziele nur durch die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und Vereinen erreichen, aber nicht durch staatliche Bevormundung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle finden Nachhaltigkeit gut. Aber kaum jemand kann genau sagen, was das eigentlich ist; denn „Nachhaltigkeit“ ist ein abstrakter Begriff, so wie „Weltfrieden“, „Rechtsstaat“ und „Freiheit“ gewinnt er erst an Konturen, wenn man eine konkrete Situation vor Augen hat. Die meisten Menschen verstehen Nachhaltigkeit als einen schonenden Umgang mit den endlichen Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, um sie länger nutzen zu können. Aus diesem Gedanken heraus erfanden Bauern vor bald tausend Jahren die Dreifelderwirtschaft, und dieser Gedanke ist die Basis unserer heutigen, immer umfassenderen Kreislaufwirtschaft. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschränkt sich aber nicht bloß auf Recycling.”
“Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Braun für die AfD-Fraktion.”
“Trotz vieler wichtiger Reformen, die wir in den letzten drei Jahren auf den Weg gebracht haben, sind die wirklich grundlegenden Probleme nicht angegangen worden. Während sich viele andere europäische Länder nach Corona neu aufgestellt haben und über ein gesundes wirtschaftliches Wachstum verfügen, leidet Deutschland an Long Covid. Wir müssen unsere Wirtschaft endlich fit machen, indem wir sie von Steuern und Bürokratie entlasten. Nur so lässt sich der Arbeitsplatzabbau bei unseren Industrieunternehmen verhindern, und nur so erhalten Unternehmen die Spielräume, um neue Stellen zu schaffen. Wir müssen jetzt die Richtung wechseln und unsere Wirtschaft auf Vordermann bringen. Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut, und dann gehen sie auch gut miteinander um. Vielen Dank.”
“Wir brauchen kein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politikern. Eine Frage sollten wir uns aber stellen: Warum nehmen seit Jahren der Hass und die Hetze im Netz zu, ganz zu schweigen von viel ernsteren Entwicklungen wie der zunehmenden Anzahl von Angriffen auf Rettungskräfte? Der Ton in unserer Gesellschaft wird immer rauer. Die Verunsicherung und die Sorgen der Bürger wachsen. Die Menschen in unserem Land sind durch die vielen internationalen Konflikte und vor allem durch die wirtschaftliche Lage unseres Landes in Sorge. Wenn sich die Menschen um ihre Existenzgrundlage Sorge machen, wird es ruppig. Wenn Politiker dabei zum Ziel werden, dann liegt das wohl daran, dass wir in den Augen der Bürger keinen guten Job machen.”
“Daher versucht die EU wie zum Beispiel mit dem Digital Services Act, für alle Nutzer von Plattformen wie Facebook und Co Meldewege für echte oder bloß empfundene Beleidigungen zu schaffen. Einen freundlicheren Diskurs kann man mit solchen Maßnahmen aber nicht erzwingen. Eines ist völlig klar: Beleidigungen – wem gegenüber auch immer – sind strafbar! Es gibt also auch gegenüber Politikern keine Schutzlücke, die man mit § 188 StGB schließen müsste. Machtkritik genießt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen hohen Schutz, und das ist auch richtig so. Demokratie funktioniert nur, wenn wir uns ohne Ängste vor Repressionen offen über die Verhältnisse in unserem Land austauschen können. Auch vergiftet es die Meinungsfreiheit und unsere Diskussionskultur, wenn man fürchten muss, dass die Polizei demnächst bei einem klingelt.”
“Bei Twitter postet jemand, wir sollten zur Rentensicherung über mehr Eigenvorsorge und vielleicht ein höheres Renteneintrittsalter diskutieren: schon kommen die Gegen-Tweets, die wahlweise mit einem Hitler-Vergleich enden oder mit der Feststellung „dümmster Mensch ever“. Umgekehrt ist es genauso: Es gibt kaum einen Gedanken, der heutzutage nicht in Sekunden um die ganze Welt geschickt werden kann – und geschickt wird. Die Diskussionskultur hat gelitten, seitdem sich anscheinend kaum jemand mehr die Zeit nimmt, mal eine Nacht darüber zu schlafen. Beleidigungen haben heute eine andere Dimension als früher. Schon immer wurden Politiker von ihrem Souverän als Deppen beschimpft. Was am Stammtisch aber unter fünf Leuten gesprochen wurde und flüchtig war, bleibt im Netz ewig und erreicht jeden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung ist eine feine Sache. Daher fordern wir von der FDP den Staat beständig dazu auf, Papier hinter sich zu lassen und im Neuland anzukommen. Digital, einfach, schnell – Eigenschaften, die unserem Land auf die Sprünge helfen würden und die für die notwendige Wirtschaftswende unerlässlich sind. „Einfacher und schneller“ hat im digitalen Raum wie alle fortschrittlichen Dinge aber auch eine Kehrseite. Die zunehmende Schnelligkeit im Umgang mit Medien stellt die Impulskontrolle der Menschen auf eine harte Probe. In einem Youtube-Video gefällt einem ein Satz nicht: Daumen runter. Auf einem Instagram-Bild gefällt die Krawatte nicht: flapsiger Kommentar.”
“Meine Nachfrage richtet sich an Minister Buschmann, und zwar: Das bestehende Unterhaltsrecht wird vielfach als ungerecht empfunden, und das sieht auch die Fachwelt so. Was wollen Sie hier ändern?”
“Ich habe noch eine Nachfrage. – Sie haben ja gerade gesagt, dass es zu Erleichterungen kommt, indem man von bestehenden Baustandards abweicht. Es gibt Kritiker, die fragen: Ist für private Bauherren und spätere Mieter eine ausreichende Rechtssicherheit gewährleistet?”
“Danke, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an den Bundesminister für Justiz, Marco Buschmann. Herr Buschmann, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement ja schon den Gebäudetyp E erwähnt. Dazu haben Sie auch ausgeführt, dass wir da ein jährliches Entlastungsvolumen von 8,1 Milliarden Euro erwarten können. Jetzt hört sich „Gebäudetyp E“ natürlich ein bisschen technisch an. Was genau können wir uns darunter vorstellen? Was bezweckt das Vorhaben?”
“Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal für die konstruktiven Beratungen und besonders bei meinen Koalitionskolleginnen Dr. Zanda Martens und Canan Bayram bedanken. Wir haben durch die Änderungen am Gesetz noch einmal deutliche Erleichterungen für die Arbeit der Gemeinden und Gerichte erreichen können. Das fertige Gesetz wird nicht nur die Lebensqualität in den Gemeinden erhöhen; es ist auch ein Beispiel dafür, wie mit kleinen Änderungen bürokratiearm das Leben der Menschen verbessert werden kann. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Willkomm. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Martin Plum, CDU/CSU-Fraktion.”
“Ob es sich um eine Schrottimmobilie handelt, ist den Kommunen vor Ort lange bekannt; man kennt schließlich seine Pappenheimer. Die Gemeinde erhält nun das Recht, bei der Versteigerung einer Schrottimmobilie eine vorübergehende Zwangsverwaltung zu beantragen. Dadurch erhält der Gewinner der Versteigerung erst dann die Kontrolle über die Immobilie und die Einnahmen, wenn er das Gebot bezahlt hat. So schrecken wir zuverlässig betrügerische Bieter ab und sichern den ernsthaften Bietern einen fairen Wettbewerb. Wir haben auch dafür Sorge getragen, dass nicht in jeder Versteigerung eine Zwangsverwaltung einfach so beantragt werden kann. Die Gemeinde muss gegenüber dem Gericht bestätigen, dass es wirklich um eine Schrottimmobilie geht, und dafür haben wir klar definierte Kriterien aufgestellt.”
“Er erhält den Zuschlag, wird automatisch Eigentümer der Immobilie und erhält alle Mieteinnahmen. Während er mit der Schrottimmobilie schon Geld verdient, wird das Gericht vergebens auf die Zahlung des Gebots warten. Im schlimmsten Fall muss erneut versteigert werden, und das Spiel beginnt von vorne. Diesem dubiosen Treiben schieben wir mit diesem Gesetz einen Riegel vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir lösen das Problem direkt in der Zwangsversteigerung. Dabei nehmen wir aber nicht die Bieter in den Fokus. Denn für das Gericht erscheinen alle Bieter gleich: Alle mussten eine Sicherheitsleistung hinterlegen, alle wirken daher zahlungsfähig und zahlungswillig. Umfangreichere Prüfungen sind dem Gericht kaum möglich. Deshalb setzen wir bei der Immobilie an.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Müllberge, kaputte Fenster, furchtbare Wohnbedingungen: Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in einigen deutschen Gemeinden allgegenwärtig. Die heruntergewirtschafteten Immobilien werden meist an einkommensschwache Menschen zu horrenden Preisen vermietet. Die Häuser werden überbelegt und verwahrlosen. Stadtteile, in denen solche Schrottimmobilien liegen, verlieren an Attraktivität, und die Anwohner ziehen weg. Von diesem Problem sind insbesondere strukturschwache Regionen betroffen. Dort landen diese Objekte häufig in der Zwangsversteigerung, wo sich das Problem noch verschärft. Ohne die Absicht zu haben, jemals zu zahlen, gibt ein unredlicher Bieter ein völlig überzogenes Gebot ab und sticht damit seine redlichen Mitbewerber aus.”
“Ein Verfahren, das dazu führt, dass der BGH durch zahlreiche Vorlagen übermäßig in seiner Funktionsfähigkeit belastet wird, was zur Verzögerung bei sogenannten Vorabentscheidungen führt und die Dauer anderer Revisionsverfahren deutlich verlängern könnte, schafft jedoch keine Abhilfe. Meine Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine effiziente Bewältigung von Massenverfahren und stärken damit zugleich unseren Rechtsstaat. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Dies sorgt für Rechtssicherheit und wird die Gerichte von weiteren Klagen entlasten. Meine Damen und Herren, das Leitentscheidungsverfahren ist ein wichtiger, auch von der Praxis gewünschter erster Baustein zur Bewältigung von Massenverfahren. Diese Idee ist nicht aus der Hüfte geschossen, sondern gründlich durchdacht und sorgfältig entwickelt. Sie entstammt einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die unter der Federführung des BMJ und des Landes Nordrhein-Westfalen tagte. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren schaffen wir einen ersten wichtigen, von der Praxis gewünschten Baustein, um Massenverfahren besser zu bewältigen. Recht und Verfahren müssen jedoch kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der Diskussion über weitere Ergänzungen und wohlkonzipierte Ansätze stehen wir offen gegenüber.”
“Künftig können zentrale Rechtsfragen, die sich aus massenhaften Klagen zu gleichgelagerten Sachverhalten ergeben, zügig höchstrichterlich geklärt werden, auch in den Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision. Bestimmt der BGH ein Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren, haben auch die Instanzgerichte die Möglichkeit, bei ihnen anhängige Parallelverfahren auszusetzen. Dabei bleibt die Dispositionsmaxime gewahrt. Vor einer Aussetzung werden die Parteien angehört; widerspricht eine Partei der Aussetzung und liegen hierfür triftige Gründe vor, darf die Aussetzung nicht erfolgen. Die Leitentscheidung bietet Orientierung. Betroffene und die Öffentlichkeit erhalten künftig Klarheit darüber, wie die Rechtsfragen entschieden worden wären.”
“An manchen Gerichten wie dem Landgericht Stuttgart wurden bis zu 8 700 Dieselverfahren verhandelt. Auch in anderen Bereichen treten Massenverfahren vermehrt auf. Diese Massenverfahren belasten nicht nur unsere Richter und bringen sie an ihre Belastungsgrenzen, sondern wirken sich auch auf die Leistungsfähigkeit unserer Justiz und damit auf unseren Rechtsstaat aus. Je mehr Zeit für ein Massenverfahren aufgebracht werden muss, desto weniger Ressourcen stehen für andere Verfahren, bei denen Bürger auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind, zur Verfügung. Deshalb führen wir ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof ein.”
“Außerdem wollen wir zeitnah ein umfassendes Onlineverfahren im Zivilprozess erproben, und wir fördern die Digitalisierung der Justiz weiter, etwa durch die Entwicklung einer bundesweiten Justiz-Cloud. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um unsere Justiz zukunftsorientiert und bürgerfreundlich zu gestalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der Verabschiedung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs gehen wir ein weiteres dringendes Thema an: die Bewältigung von Massenverfahren. Die Belastung der deutschen Justiz durch diese Verfahren nimmt seit Jahren zu. Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gingen allein 2018 rund 10 000 Zivilklagen gegen Autohersteller ein, im Rekordjahr 2019 waren es etwa 40 000, in den darauffolgenden Jahren gab es ähnlich hohe Zahlen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger und muss ihnen daher in ihrer Lebensrealität begegnen. Die Menschen erwarten einen einfachen, niedrigschwelligen Zugang zur Justiz und zügige Entscheidungen in ihren Streitfällen. Eine leistungsfähige Zivilgerichtsbarkeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil für das Funktionieren unseres Rechtsstaats. Wir haben den Reformstau der vergangenen Jahre bereits abbauen können. Dank des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik sind Videoverhandlungen zunehmend fester Bestandteil des gerichtlichen Alltags. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckungen lassen sich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen künftig in mehr Fällen elektronisch beantragen.”
“Trotz ausgereifter Technik sind rechtliche Hürden für ihren Anschluss für Mieter und WEG-Eigentümer noch zu hoch. Das ändern wir heute. Im Mai legten wir mit dem Solarpaket I die Basis für den Photovoltaikausbau. Das heutige Gesetz ermöglicht Mietern und Eigentümern nun, von diesen Regelungen zu profitieren, da sie bislang oft keine Zustimmung von Vermietern oder anderen Eigentümern erhielten. Angesichts der geopolitischen Lage ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Haushalte können nun einfacher eigenen Strom produzieren, Kosten senken und zur Energiewende beitragen. Wir bauen bürokratische Hürden ab und machen die Energiewende einfacher und zugänglicher. Frau Kollegin. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. Dr. Jan-Marco Luczak hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Die Digitalisierung bietet auch ihnen erhebliche Vorteile. Um Wohnungseigentümer nicht zu überfordern, sieht dieses Gesetz eine Übergangszeit vor, die allen Beteiligten die Gelegenheit gibt, sich an das neue System zu gewöhnen. Bis Ende 2028 soll es mindestens eine Präsenzveranstaltung im Jahr neben der digitalen Versammlung geben, um ältere oder skeptische Eigentümer an die digitalen Eigentümerversammlungen heranzuführen. Aber mit einem einstimmigen Beschluss können die Wohnungseigentümer die jährliche Präsenzversammlung auch abschaffen. In diesem Gesetz geht es aber nicht nur um moderne Formen der Versammlung, sondern auch um moderne Stromerzeugung. Unser Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat es zutreffend formuliert: „Fortschritt braucht Freiheit.“ Steckersolargeräte sind ein hervorragendes Beispiel dafür.”
“Dass die Eigentümerversammlung für drei Jahre virtuell stattfinden kann, kann nämlich nicht leichtfertig eingeführt werden, sondern nur, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer das wollen. Das ist eine hohe Hürde. Falls die Wohnungseigentümergemeinschaft feststellt, dass eine rein digitale Versammlung für sie doch nicht sinnvoll ist, haben wir die Rückkehr zur Präsenzversammlung erleichtert; dafür genügt eine einfache Mehrheit. Ein häufiger Einwand ist, dass ältere Menschen Schwierigkeiten mit Technik haben könnten. Doch die Pandemie hat gezeigt, dass viele Ältere digitale Technologien erfolgreich nutzen. Videochats mit der Familie sind für sie Alltag, und virtuelle Eigentümerversammlungen sind kaum komplizierter. Für viele ist die Teilnahme von zu Hause aus bequemer, als wenn sie lange reisen müssten.”
“Mit diesem Gesetz ermöglichen wir den Wohnungseigentümern, sich ausschließlich digital zu versammeln. Durch die rein digitale Eigentümerversammlung werden die Eigentümerrechte erheblich gestärkt. Es wird die Teilnahme für Eigentümer erleichtert, die nicht vor Ort wohnen, und für jene, die aufgrund familiärer Verpflichtungen auf flexible Versammlungen angewiesen sind. Hybride Konferenzen sind im Gegensatz sehr kostspielig, da Räume und auch Konferenztechnik angemietet werden müssen. Virtuelle Versammlungen sparen also Kosten, entlasten Eigentümer finanziell und reduzieren den Aufwand für Verwalter. Zudem fördern sie eine höhere Beteiligung der Eigentümer und tragen so zu besseren Entscheidungen bei. Auch an einen verlässlichen Minderheitenschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft haben wir gedacht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft gehört denen, die den Wandel aktiv gestalten. Unsere Gesellschaft steht an einem entscheidenden Wendepunkt: dem digitalen Zeitalter. Modernisierung und Digitalisierung sind nicht nur Ziele, sondern wesentliche Voraussetzungen für den technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt unseres Landes. Indem wir das Wohnungseigentumsrecht modernisieren, bringen wir unser Rechtssystem auf den neuesten Stand. Unser Motto lautet: Mehr Flexibilität und mehr Freiheit, weniger Hindernisse und weniger Einschränkungen. Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wohnungseigentümerversammlungen können derzeit lediglich in Präsenz oder in hybrider Form stattfinden, also als Präsenzveranstaltung mit Onlineteilnahmemöglichkeit.”
“Nächste Rednerin ist die Kollegin Gökay Akbulut für die Gruppe Die Linke.”
“Sie haben in der letzten Legislatur mit dem Pakt für den Rechtsstaat die ersten Schritte in die richtige Richtung gemacht. Aber dieser Pakt ist ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein; denn mehr als vorhersehbare Personalausfälle durch Pensionierungen, Elternzeit oder Teilzeitarbeit hat er nicht aufgefangen. Daher haben wir uns darangemacht, die Justiz dauerhaft zu entlasten, indem wir mit Digitalisierung Abläufe beschleunigen und so den Beamten mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen. Auch wollen wir das Strafgesetzbuch entstauben und aus der Zeit gefallene Straftatbestände abschaffen. So stärken wir den Rechtsstaat und gewährleisten die Durchsetzung von Gesetzen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. So wie es ist, kann es nicht bleiben. Aber mit Ihrem Gesetzesvorschlag befinden Sie sich auf dem Holzweg. Vielen Dank.”
“Nicht nur zeigt das einen mangelnden Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte, sondern Sie übersehen außerdem, dass diese Koalition bereits letztes Jahr die Regeln für die Strafzumessung verschärft hat, um den Richterinnen und Richtern die Instrumente für höhere Strafen an die Hand zu geben. In § 46 Strafgesetzbuch sind geschlechtsspezifische Tatmotive in den Kreis der menschenverachtenden Beweggründe aufgenommen worden, um den Gewalttaten gegen Frauen besser Rechnung zu tragen. Sie wollen Täter besser abschrecken. Das ist begrüßenswert. Aber für Abschreckung ist nicht die Höhe der Strafe entscheidend, sondern die Angst, erwischt und verurteilt zu werden. Dafür müssen wir die Justiz an sich stärken und von Bürokratie entlasten.”
“Diese Gewalttaten sind verboten, und sie werden bestraft. Das Recht ist nicht das Problem. Vielmehr hapert es an der Durchsetzung. Das hat verschiedene Gründe, vor allem auch die von der Union angesprochene hohe Dunkelziffer. Viele dieser Taten enden ohne Strafe, weil niemand von ihnen erfährt. Aus Angst vor Vergeltung, aus Scham vor der eigenen Hilflosigkeit oder der Befürchtung, nicht ernst genommen zu werden, zeigen viele Frauen solche Taten nicht an. Manche Frauen sind von ihren Partnern auch wirtschaftlich abhängig und erdulden daher diese Taten. Für die Frauen, die sich zur Polizei trauen, ist die Beweisaufnahme häufig eine erniedrigende Prozedur. An alledem ändert Ihr Ruf nach härteren Strafen überhaupt nichts. Ihr Lösungsansatz „Die Urteile sind zu milde, also erhöhen wir den Strafrahmen“ ist leider zu simpel gedacht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine erhitzte Diskussion, ein falsches Wort, eine ausgerutschte Hand: Allzu oft ist das ein typischer Ablauf von Gewalttaten in Beziehungen oder in Familien. Leider ist diese Darstellung nicht nur typisch, sie ist auch beschönigend. Gewalt gegen Menschen – egal ob Frauen, Männer, Kinder oder Ältere – ist niemals eine harmlose Angelegenheit. Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Dass insbesondere Frauen häufiger als Männer Opfer dieser Straftaten sind, ist seit Langem eine traurige Tatsache, die nicht auf Deutschland beschränkt ist, sondern weltweit gilt. Deshalb wurden durch die Istanbul-Konvention auch bereits die entscheidenden Stellschrauben genannt, und deshalb hat Deutschland diese Konvention bereits umgesetzt. Der rechtliche Rahmen ist bereits vorhanden.”
“Mit diesen Maßnahmen bekommt das KapMuG die Flexibilität, die ein Großverfahren benötigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein funktionierendes KapMuG ist wichtig für unseren Wohlstand. Während in anderen EU-Ländern privater Aktienbesitz ein normaler Baustein des Vermögensaufbaus ist, besteht in Deutschland gegenüber der Börse eine Grundskepsis. Sparbuch und Lebensversicherung alleine sind aber keine ausreichende Altersvorsorge mehr. Deutschland braucht mehr Kleinanleger. Dies bekommen wir nur hin, wenn die Menschen durch den Rechtsstaat effektiven Schutz erhalten. Das wird das neue KapMuG leisten, und daher bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Anstatt bergeweise Papier auf den Postweg zu schicken, kann das Oberlandesgericht die Fallakten von den Ausgangsgerichten mit wenigen Klicks abrufen. Das entlastet die Geschäftsstellen der Gerichte und bringt einen deutlichen Schub für die Prozessökonomie. Das ist praktizierter Bürokratieabbau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit diesem Gesetz geben wir den Oberlandesgerichten mehr Handlungsfreiheit, um die Verfahren straffer zu führen. Bisher waren die vorgelegten Fragen der Ausgangsgerichte bindend. Nun dürfen die Oberlandesgerichte selber entscheiden, welche Feststellungsziele sachdienlich sind. Irrelevantes kann ignoriert und Feststellungsziele dürfen umformuliert werden. Außerdem können sie Musterkläger, die den Prozess nicht gewissenhaft führen, einfacher auswechseln.”
“Die notwendige Zahl der Kläger für eine Musterklage kommt so schneller zusammen. Wir verbessern außerdem den Informationsaustausch zwischen den Ausgangsgerichten und den Oberlandesgerichten, die das Musterverfahren anschließend durchführen. Wenn das Ausgangsgericht seinen Fall dem Oberlandesgericht vorlegt, soll es den Sachverhalt der Klage kurz zusammenfassen und die vorgebrachten Beweise auflisten. Das erleichtert es dem Oberlandesgericht, die Vielzahl der Fälle besser zu ordnen und sich schneller mit den entscheidungsrelevanten Tatsachen zu beschäftigen. Das schafft schnellere Verfahren. Wir setzen zudem auf die Vorteile der Digitalisierung. Ab nächstem Jahr sind die Verfahrensakten elektronisch zu führen. Das vereinfacht den Aktenaustausch enorm.”
“Aber auch andere Verfahren haben sich über ein Jahrzehnt hingezogen. Das KapMuG läuft Ende August dieses Jahres aus. Ich bin daher Justizminister Buschmann dankbar, dass sich sein Entwurf nicht darauf beschränkt, die Geltungsdauer für das KapMuG nur zu verlängern, sondern es endlich entfristet und grundlegend modernisiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dank der guten Zusammenarbeit mit meinen Koalitionskolleginnen und -kollegen im Rechtsausschuss ist es uns gelungen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem die Gerichte die Verfahren einfacher führen können und Anleger schneller zu ihrem Recht kommen. Dazu verkürzen wir die Zeit, bis eine normale Klage zu einer Musterklage wird. Zulässige Musterverfahrensanträge müssen nun bereits nach drei statt nach sechs Monaten im Klageregister bekannt gemacht werden.”
“Um die Relevanz und gleichzeitig das Problem des KapMuG zu verstehen, genügen zwei Zahlen: 16 000 und 20. Sie stammen aus dem Musterverfahren zum dritten Börsengang der Telekom. 16 000 Anleger haben einen Schaden erlitten und hätten ohne das KapMuG in 16 000 Einzelklagen um ihr Recht streiten müssen – eine Flut an Fällen, die die Gerichte vermutlich überlastet hätte. Wir brauchen das KapMuG, um solche Massen gleichgelagerter Fälle effizient und kostengünstig bewältigen zu können. 20 Jahre dauerte das Verfahren gegen die Telekom – unvorstellbar lang. In dieser Zeit haben einige der Kläger Kinder bekommen, die vor dem Prozessende schon ihr Abitur hatten. Die KapMuG-Verfahren sind offenbar zu komplex und die Abläufe zu zeitintensiv. Nun ist dieses Verfahren sicherlich ein Extrembeispiel.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, so umständlich und lang das Wort ist, so umständlich und lang dürfen die Gerichtsverfahren nicht sein! Daher werden wir mit der vorliegenden Reform heute die Verfahren einfacher und effektiver gestalten. Unternehmen müssen regelmäßig Informationen veröffentlichen, zum Beispiel zum Umsatz und anderen Kennzahlen. Auf deren Grundlage entscheiden Anleger, Aktien zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten. Bei Falschinformationen können Anleger Schadensersatz verlangen und sich für ein Musterverfahren nach dem KapMuG zusammenschließen. Aus den vielen möglichen Klägern wird ein Musterkläger ausgewählt, der den Prozess stellvertretend für alle führt.”
“Deshalb setzen wir uns entschlossen für die Grundsätze des Völkerstrafrechts und das unermüdliche Ringen um Rechtsstaatlichkeit ein. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Rechtsstaatlichkeit nicht nur ein Privileg für wenige ist, sondern auch gelebte Realität für alle Menschen auf dieser Welt wird. Vielen Dank. Axel Müller hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Um bestehende Gesetzeslücken zu schließen, legen wir die Straftatbestände der sexuellen Sklaverei, des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs und des Verschwindenlassens genauer fest. Wir stärken den Schutz von Bevölkerungsgruppen vor Ausgrenzung. Wenn Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Menschenrechte entzogen oder diese stark eingeschränkt werden, ist dies nun strafbar. Denn es ist von entscheidender Bedeutung, dass jeder Mensch unabhängig von Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung umfassenden Schutz erhält. Mit diesen Maßnahmen ziehen wir die richtigen Schlüsse aus den aktuellen internationalen Herausforderungen. Deutschland ist nicht nur ein Land der Worte, sondern auch ein Land der Taten.”
“Wir sorgen außerdem dafür, dass die Welt von den deutschen Völkerstrafrechtsprozessen erfährt. Es ist von großer Bedeutung, dass Medienvertreter über diese Prozesse berichten können. Daher erhalten ausländische Medienvertreter einen einfachen Zugang zu Verdolmetschungen der Gerichtsverhandlungen. Wir ermöglichen umfassende Dokumentationen durch Aufzeichnungen der Hauptverhandlungen. Dies erleichtert die wissenschaftliche und historische Aufarbeitung solcher Prozesse und hilft anderen Ländern, unser Völkerstrafrecht zu verstehen und ihre eigenen Prozesse weiterzuentwickeln. Das ist nicht nur ein Fortschritt für den Rechtsstandort Deutschland, es ist auch ein Schritt in Richtung einer gerechteren Welt. Zusätzlich stellen wir mit diesem Gesetz sicher, dass deutsches Recht den Vorgaben des Internationalen Strafgerichtshofs entspricht.”
“Der Zweck dieser Nebenklage ist es, den Opfern zu helfen, sich gegen falsche Darstellungen und weitere Erniedrigungen zu wehren. Gleichzeitig ermöglicht sie es den Betroffenen, ihre individuellen Erfahrungen in den Prozess einzubringen. Das ist besonders wichtig bei sehr schweren Verbrechen, die die gesamte Gesellschaft betreffen. In manchen Fällen können die Nebenkläger sogar entscheidende Beiträge zum Prozess leisten. Die Opfer können nun aktiv nach Gerechtigkeit streben, indem sie sich direkt am Verfahren beteiligen. Diese wegweisende Neuerung verleiht den Opfern eine Stimme und eine entscheidende Rolle sowohl beim Streben nach Gerechtigkeit als auch im eigenen Heilungsprozess. Sie erhalten dadurch die angemessene Wertschätzung und Anerkennung. Das ist ein Meilenstein für das deutsche Völkerstrafrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Wir stärken den Rechtsstaat; denn das Recht darf selbst in den dunkelsten Zeiten nicht verstummen. An dieser Stelle möchte ich mich beim Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann für den vorgelegten Gesetzentwurf und bei meinen Kollegen aus dem Rechtsausschuss, insbesondere meinen Koalitionspartnern, für die intensive Diskussion und die erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Unsere Unterstützung für die Opfer ist nicht bloß eine Absichtserklärung. Wir handeln entschlossen und konkret. Zum ersten Mal haben Opfer und ihre Angehörigen die Chance, ihre Stimme direkt im Gerichtssaal zu erheben. Das betrifft Menschen, die durch Verbrechen wie Genozid, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verletzt wurden. Nun können die Betroffenen als Nebenkläger aktiv an den Prozessen in Deutschland teilnehmen und ihren Standpunkt vertreten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Völkerstrafrecht ist eine der größten Errungenschaften unserer modernen Zivilisation. Es stellt sicher, dass Verbrechen gegen das Völkerrecht nicht ungestraft bleiben. Hier spielt Deutschland eine wichtige Rolle. Aufgrund unserer einzigartigen historischen Verantwortung und der Stärke unseres Rechtsstaats haben wir die besondere Verpflichtung, dieses Prinzip zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Der Angriffskrieg auf die Ukraine und der Terrorangriff der Hamas haben uns erneut vor Augen geführt, dass der Frieden, den wir hier genießen, keine Selbstverständlichkeit ist. Angesichts des Leids und der Zerstörung, die Kriege über die Menschen bringen, dürfen wir nicht untätig bleiben. Wir setzen dem Unrecht das Recht entgegen.”
“Wir stellen sicher, dass die wahren Täter besser verfolgt werden und Eltern keine Angst haben müssen, sich der Polizei anzuvertrauen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion erhält das Wort Carsten Müller.”
“Da das Gesetz derzeit für diese Fälle weder Ausnahmen noch minderschwere Fälle kennt und auch eine Einstellung des Verfahrens nicht zulässig ist, sind den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Hände gebunden. Hier braucht das Strafgesetz mehr Flexibilität, um Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Einzelfall eine verhältnismäßige Strafverfolgung und eine gerechte Urteilsfindung zu ermöglichen. Mit dem heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafe des § 184b StGB kehren wir in Bezug auf die untere Grenze des Strafrahmens zur alten Rechtslage vor 2021 zurück. Damit kommen wir als Bundesgesetzgeber einem expliziten Anliegen der Strafverfolgungsbehörden, der Justiz sowie der zuständigen Landesminister nach.”
“Um andere Eltern oder die Schule zu warnen, sichern Sie das Material. Sie machen zudem das Richtige und gehen damit zur Polizei. Nach jetziger Gesetzeslage müsste die Polizei und die Staatsanwaltschaft nun gegen Sie selbst ermitteln; denn Sie sind im Besitz kinderpornografischer Inhalte. Eine Strafverfolgung, obwohl Sie nur Gutes im Sinn hatten, wäre unumgänglich. – Wir können doch nicht wollen, dass gerade diejenigen, die uns helfen, Täter zu fassen und Opfer zu schützen, zu den Verfolgten werden. Damit schrecken wir genau die Falschen ab. Diesen Zustand können wir so nicht belassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen nicht, dass die helfenden und warnenden Eltern als Verbrecher verurteilt werden.”