Sylvia Lehmann
SPD · Germany
“Darin fordern wir unter anderem, dass die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland als staatlicher Auftrag stärker im Grundgesetz verankert wird. Auch die Landwirtschaft selbst braucht unsere Unterstützung und Wertschätzung, ist sie doch ein wesentlicher Teil der ländlichen Regionen.”
“Na ja, das Einsparpotenzial für unsere Landwirtinnen und Landwirte wurde meiner Meinung nach auch schon im letzten Jahr ausgeschöpft. Die deutlichen Proteste zu Beginn des Jahres 2024 haben uns vor Augen geführt, wie dringend notwendig es ist, die politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu schaffen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2025 erfolgte erneut unter außerordentlich schwierigen Bedingungen.”
“Dafür haben wir GAP-Regelungen für Blühstreifen und Brachen vereinfacht, digitale Lösungen und einheitliche Stichtage von Meldungen in der Tierhaltung eingeführt. Und: Förderungen bleiben trotz verlorener Ohrmarken bestehen.”
“Eine Kultur des transparenten Austausches könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die unvermeidlichen Kürzungen im Bereich der GAK-Mittel zumindest teilweise zu kompensieren.”
“Die Landwirtschaft hat damit wesentlich zu unser aller Wohlstand beigetragen. Aber das darf nicht auf dem Rücken der Landwirtinnen und Landwirte ausgetragen werden; denn die landwirtschaftlich erzeugten Produkte haben ihren Wert. Kommen Sie bitte zum Schluss.”
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“Die Landwirtschaft hat damit wesentlich zu unser aller Wohlstand beigetragen. Aber das darf nicht auf dem Rücken der Landwirtinnen und Landwirte ausgetragen werden; denn die landwirtschaftlich erzeugten Produkte haben ihren Wert. Kommen Sie bitte zum Schluss. Der Haushalt 2025 darf zu keinen weiteren Belastungen der Landwirtschaft führen. Ich bedanke mich. Astrid Damerow für die Unionsfraktion ist die nächste Rednerin.”
“Darin fordern wir unter anderem, dass die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland als staatlicher Auftrag stärker im Grundgesetz verankert wird. Auch die Landwirtschaft selbst braucht unsere Unterstützung und Wertschätzung, ist sie doch ein wesentlicher Teil der ländlichen Regionen. Die Relevanz dieses Bereichs wird oft unterschätzt. Unsere Land- und Forstwirtschaft bewirtschaftet mehr als 80 Prozent der Fläche Deutschlands und hat damit einen maßgeblichen Einfluss auf Umwelt, Natur und das Landschaftsbild. Sie prägt Böden, Gewässer, Tierbestände und die biologische Vielfalt in unserem Land. Durch kontinuierliche Produktionssteigerungen hat es die Landwirtschaft ermöglicht, trotz des stetigen Bevölkerungswachstums die Nahrungsmittelversorgung stets zu gewährleisten, und das zu immer verbraucherfreundlichen Preisen.”
“Eine Kultur des transparenten Austausches könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die unvermeidlichen Kürzungen im Bereich der GAK-Mittel zumindest teilweise zu kompensieren. Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass im vorliegenden Haushaltsentwurf für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung in diesem Jahr 10 Prozent weniger finanzielle Mittel veranschlagt sind. Das ist für uns Sozialdemokraten schmerzlich; denn wir sind uns der Bedeutung der ländlichen Räume voll bewusst. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, haben wir vergangene Woche auf unserer Klausurtagung im wunderschönen Brandenburg, meine Damen und Herren, ein Positionspapier zu den ländlichen Räumen verabschiedet.”
“Dafür haben wir GAP-Regelungen für Blühstreifen und Brachen vereinfacht, digitale Lösungen und einheitliche Stichtage von Meldungen in der Tierhaltung eingeführt. Und: Förderungen bleiben trotz verlorener Ohrmarken bestehen. Diese Maßnahmen sind ein klares Signal, dass wir die Anliegen der Landwirtinnen und Landwirte ernst nehmen und daran arbeiten, ihre Zukunft zu sichern. Das kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Weitere müssen folgen, um den Landwirtinnen und Landwirten eine Perspektive und Einkommenssicherheit zu bieten. Bereits vor ziemlich genau einem Jahr habe ich in meiner Rede zum Haushalt 2024 darauf hingewiesen, wie wichtig eine enge, abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist.”
“Na ja, das Einsparpotenzial für unsere Landwirtinnen und Landwirte wurde meiner Meinung nach auch schon im letzten Jahr ausgeschöpft. Die deutlichen Proteste zu Beginn des Jahres 2024 haben uns vor Augen geführt, wie dringend notwendig es ist, die politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu schaffen. Daher haben wir uns mit dem Agrarpaket auf den Weg gemacht, erste notwendige Anpassungen vorzunehmen. Das Agrarpaket beinhaltet unter anderem Änderungen im Steuerrecht wie die Einführung der Tarifglättung sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung von Lieferketten. Darüber hinaus haben wir Änderungen bei der Konditionalität und den Ökoregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Weg gebracht. Auch haben wir Maßnahmen verabschiedet, um die oft beklagte Bürokratie zu entrümpeln.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2025 erfolgte erneut unter außerordentlich schwierigen Bedingungen. Der Bundeshaushalt 2025 steht wie schon der Haushalt 2024 unter dem Zeichen der Ausgabenkonsolidierung bei gleichzeitiger Vorsorge für die Bewältigung der fortbestehenden Herausforderungen wie denen des Angriffskriegs gegen die Ukraine, der Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln, der andauernden Auswirkungen der Coronapandemie sowie der Klima- und Biodiversitätskrise. Der Regierungsentwurf für den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 6,9 Milliarden Euro vor, was im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Reduktion bedeutet.”
“Hierbei sollen die verfügbaren wissenschaftlichen, technischen Daten über die jeweiligen Stickstoffeinträge in allen Regionen einheitlich erfasst und nach bundeseinheitlichen Methoden ausgewertet werden. Diese heutige Beschlussfassung, meine Damen und Herren, zeigt sehr deutlich, dass die Koalition durchaus in der Lage ist, – Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte. – schwierige Fragen zu beantworten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. – Nächster Redner ist der Kollege Frank Rinck, AfD-Fraktion.”
“Die Nutzung der Daten ist digital zu ermöglichen, und Betrieben soll dabei Einsicht gewährt werden. Schließlich soll die Umsetzung von Maßnahmendifferenzierungen in den roten Gebieten vorangetrieben werden. Dabei sind Ausnahmen wie kleinere Betriebe und bestimmte Flächen wie Baumschulen, Wein- oder Obstbau und Zierpflanzenkulturen vorgesehen. Für den Gemüseanbau fordern wir aufgrund der Besonderheiten der Anbau- und Absatzverfahren eine gesonderte Betrachtung bei der Nährstoffbilanzierung. Wegen der Vielschichtigkeit und der politischen Relevanz fordern wir als Parlament eine Mitsprache, bevor diese Rechtsverordnung zur Verabschiedung an den Bundesrat weitergeleitet wird. Die Monitoringverordnung regelt die Überwachung der gesamten Nährstoffeinträge in das Grundwasser.”
“Genau das machen wir jetzt und verstärken das auch noch mit unserer Entschließung. In einem Punkt, meine Damen und Herren, waren sich alle Koalitionäre von Anfang an einig: Wir wollten eine Lösung, die möglichst wenig bürokratischen Aufwand erfordert und größtenteils digital umsetzbar ist. Auch das halten wir in der Entschließung, lieber Max, nochmal gesondert fest. Weiterhin fordern wir von der Bundesregierung, für bestimmte Betriebe und Flächen in der Nährstoffbilanzverordnung Ausnahmen festzulegen und die Bezugszeiträume sowie die Fristen für die betrieblichen Aufzeichnungen flexibler zu gestalten. Des Weiteren soll das Bewertungssystem für Stickstoff angepasst und sollen pauschale Bilanzwerte aufgehoben werden. Härtefallregelungen müssen definiert und die digitale Übermittlung von Düngungsdaten erleichtert werden.”
“Wir wollen schnell eine Möglichkeit schaffen, dass einzelne Betriebe Ausnahmen bekommen. Hierbei werden insbesondere die Ursachen für Nitrat- und Phosphatbelastung berücksichtigt. Unser Ziel ist es, Betrieben selbst in belasteten Gebieten weniger strenge Regeln aufzuerlegen, wenn sie umweltfreundlich arbeiten. Damit, meine Damen und Herren, entsprechen wir auch den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft, der ZKL. Sie empfiehlt in ihrem Abschlussbericht unter anderem, die Stickstoffnutzungseffizienz zu erhöhen, den Düngereinsatz zu reduzieren, die vielfältigen Fruchtfolgen, die Mischkulturen, Zwischenfrüchte und Untersaaten zu nutzen, um die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu verringern, und letztlich eine transparent überprüfbare, da einzelfallbetriebliche Nährstoffbilanzierung zügig umzusetzen.”
“Damit werden langfristig auch Erleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte erzeugt. Hierfür ist allerdings eine einzelbetriebliche Betrachtung der Nährstoffbilanz erforderlich. Denn erst diese ermöglicht es, diejenigen Betriebe, die eine positive Bilanz aufweisen, weil sie weniger Nährstoffe in den Boden einbringen und nachweislich nicht Verursacher von Gewässerverschmutzung sind, von Auflagen zu befreien. Das flächendeckende Bodenmonitoring allein reicht hierfür nicht aus; denn das Grundwasser macht an der Flurstücksgrenze nicht halt und lässt somit einen Schluss auf den einzelnen Betrieb nicht zu. Übrigens gibt es die Nährstoffbilanzierung bereits seit 2018. Wir machen diese Verordnung jetzt weniger aufwendig. Wir machen sie schlanker, digitaler und unbürokratischer.”
“Das finde ich sehr bemerkenswert. Schon allein aus diesem fiskalischen Aspekt heraus ist die heutige Beschlussfassung für die Ampelkoalition ein großer Erfolg. Das, meine Damen und Herren, verstehen wir unter einer verantwortungsbewussten Haushaltsführung. Aber nun zum Aktuellen. Das Bundeskabinett beschloss im Mai 2023 die Änderung des Düngegesetzes. Damit schaffen wir die Rechtsgrundlage für die Einführung eines flächendeckenden Bodenmonitorings und die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung, jetzt: Nährstoffbilanzverordnung. Es hat sich mal wieder gezeigt: Konstruktiver Streit lohnt sich. Mit der heutigen Einigung setzen wir ein wichtiges Ziel der Ampelkoalition um. Wir etablieren eine Maßnahmendifferenzierung, die nach dem Verursacherprinzip erfolgt.”
“Alle folgenden Versuche Deutschlands, diese Situation zu verbessern, wurden auch vom Europäischen Gerichtshof für null und nichtig erklärt – all das, während die CDU/CSU-Fraktion die stärkste Kraft im Parlament war und das Landwirtschaftsministerium führte. Aber das nur als kleine Fußnote, lieber Max. Mit der heutigen Beschlussfassung beenden wir diese Endlosschleife. Damit dürfte wohl das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endgültig ad acta gelegt werden. Die damit verbundene Geldstrafe hätte mindestens 17 Millionen Euro und ein anschließendes Strafgeld von bis zu 1 Million Euro pro Tag beinhaltet. So viel zur christdemokratischen Haushaltsführung! Diese finanzielle Belastung hätten CDU und CSU wohl billigend in Kauf genommen. Mit Verweis auf die schwarze Null stellen Sie jetzt aber soziale Maßnahmen infrage.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Lieber Max Straubinger, über den Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz müssen wir noch mal diskutieren, vielleicht bei einer kleinen Maß. Meine Damen und Herren, seit über einem Jahrzehnt beschäftigen sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit dem Düngegesetz. Diese Beschäftigung gleicht über weite Strecken einer Endlosschleife. Sämtliche Ansätze der Vorgängerregierung zur Umsetzung der Nitratrichtlinie verfehlten die europäischen Anforderungen. Die EU leitete daher 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren ein.”
“Der Übergang bedarf allerdings eines Zeitkorridors, der es erlaubt, die technologischen und investiven Voraussetzungen zu schaffen. Den jetzt vorgeschlagenen Kompromiss bis 2026 halte ich für zu kurz gedacht, weil Anpassungsmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte bis dahin kaum möglich sind. Von den Verbänden und von uns als Koalition erwarte ich, dass wir jetzt im Dialog bleiben. Wir alle brauchen die Stärke, gute Kompromisse zu finden und sie auch einzugehen – im Sinne einer zukunftssicheren Landwirtschaft. Herzlichen Dank. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Frank Rinck.”
“Ich bin froh, dass auf Initiative von Rolf Mützenich die Gespräche mit den Fraktionsspitzen und den Bauernverbänden geführt wurden. Als Ergebnis liegt uns der Antrag vor. Wir suchen darin den Dialog im Sinne der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft. Beide zeigen Wege auf, wie Tierhaltung, Landwirtschaft und Ernährung zukunftssicher und nachhaltig gestaltet werden können. Das Historische an diesen Ergebnissen ist, dass sie einen gravierenden Umwandlungsprozess beschreiben und im großen Einvernehmen mit den Landwirtinnen und Landwirten und den Umweltverbänden erzielt wurden. Natürlich wissen auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau, dass sie sich mittel- und langfristig auf alternative Antriebstechnologien einstellen müssen. Viele wollen das auch.”
“Wenn wir den Agrardiesel als klimaschädliche Subvention abwerten, tun wir das aus einer komfortablen Position heraus und vernachlässigen dabei, dass der Agrardiesel als Steuererleichterung zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit etabliert wurde und im Grunde keine Subvention ist. Apropos: Viele Landwirtinnen und Landwirte wünschen sich die Möglichkeit, ihre Preise mitzugestalten, wie das in anderen Branchen üblich ist. Das Wirtschaftsjahr 2021/22 war das beste seit zehn Jahren, so der vorliegende Landwirtschaftsbericht. Dennoch gibt es keinen Grund, in eine Neiddebatte zu verfallen. Hierbei wird leicht verkannt, dass die Ergebnisse jährlich stark schwanken, sich je nach Rechts- und Betriebsform unterscheiden und auch regional sehr unterschiedlich ausfallen.”
“Aus Gesprächen wissen wir, dass es den Landwirtinnen und Landwirten nicht allein um den Agrardiesel geht. Vielmehr beklagen sie die Landwirtschaftspolitik der letzten 16 Jahre. Wir alle wissen, wer das Ministerium nicht geführt hat. Das Argument der Landwirtinnen und Landwirte, dass ihre Arbeit nicht gewertschätzt wird, dass sie nur mit Forderungen und Auflagen konfrontiert sind und keine Perspektive für sich erkennen, sollte uns zu denken geben. In jedem Fall wären differenziertere Debatten hilfreich. Alles andere wird der fachlichen Bewertung des Berufsstandes nicht gerecht. Landwirtschaft und Klimaschutz gehören zusammengedacht. Und ja, klar: Diesel ist klimaschädlich.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist schon so: Protestierend haben sich die Landwirtinnen und Landwirte das Rampenlicht erobert. Das zeigt, wie ernst es ihnen ist. Daher ist es gut, dass wir die Debatte zum Landwirtschaftsbericht und zum Antrag in der besten Plenarzeit führen. Die Demonstrationen haben, so gesehen, zur gewünschten gesellschaftlichen Aufmerksamkeit geführt. Schade ist, dass die Debatte von dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion für seine eigene persönliche Profilierung missbraucht wurde. Unsere Haushaltssituation und der Vorschlag der Regierung, den Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung zu streichen, haben die Landwirtinnen und Landwirte unvermutet getroffen. Das brachte, wie man so schön sagt, das Fass zum Überlaufen.”
“Auch eine Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung wurde diskutiert, um die Landwirte vor mehr Bürokratie zu bewahren. Die Stoffstrombilanzverordnung liefert allerdings auch wichtige Daten für das Bodenmonitoring, und gerade an der Stoffstrombilanz kann jeder Landwirt, jede Landwirtin erkennen, wo er oder sie in dieser Frage steht. Das müsste im Interesse aller sein. Wir sollten die Stoffstrombilanz also beibehalten und, wie oft gefordert, die darin geregelten Überschüsse senken. Die Düngeverordnung wird in Zukunft nach den aus dem Monitoring gewonnenen Erkenntnissen angepasst. Dies soll zu einer möglichst nachvollziehbaren, langfristig wirksamen und stabilen Gesetzeslage in diesem Bereich führen.”
“Die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe sollen so nachvollzogen und bewertet und die geltenden Verordnungen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zudem soll diese Datenbasis gezieltere Maßnahmen auch bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen. So können zum Beispiel bereits wasserschonend arbeitende Betriebe immer wieder auch entlastet werden. Um Landwirte nicht übermäßigem bürokratischen Aufwand zu unterziehen, können Daten, die bereits andernorts erhoben werden, hinzugezogen werden. Diese sollten vertraulich und anonym weitergegeben werden. Erst Anonymität bietet die Basis für eine qualitativ hochwertige Datengrundlage. Das wiederum ist die Voraussetzung für ein aussagekräftiges Bodenmonitoring.”
“Unabhängig von den ökologischen Folgen in den roten und gelben Gebieten ist es in jedem Fall auch im ökonomischen Sinne der Landwirtschaft, den Einsatz von Stickstoff und Phosphor zu minimieren. Beides sind Ressourcen, die die Landwirtinnen und Landwirte teuer einkaufen müssen. Außerdem steht uns Phosphor Schätzungen zufolge nur noch weitere 200 Jahre als Ressource zur Verfügung; daher sollten wir damit so effizient wie möglich wirtschaften. Das neue Düngegesetz kann, wie gesagt, den Eintrag sowohl von Nitrat als auch von Phosphor langfristig senken und weitere Forderungen vonseiten der EU abwenden. Dabei soll nun vor allem das Verursacherprinzip gestärkt werden. Hierfür ändern wir das Düngegesetz, passen die Stoffstrombilanzverordnung an und führen ein neues Bodenmonitoring ein.”
“Das kann in den ersten sechs Lebensmonaten sehr gefährlich sein. Liegen die Nitratwerte im Grundwasser höher als 50 Milligramm pro Liter, müssen sie aufwendig und teuer gesenkt werden, was zulasten der Steuerzahlerinnen und Verbraucher geht. Nitrat wie auch Phosphor sind für das Pflanzenwachstum wichtige Nährstoffe. Gelangen sie unkontrolliert, beispielsweise durch Auswaschung, in die Gewässer, verursachen sie jedoch erhebliche Umweltprobleme. Es kann zur Eutrophierung, das heißt zu einem übermäßigen Wachstum von Algen und anderen Wasserpflanzen, führen. In beiden Fällen verringert eine Überwucherung den Sauerstoffgehalt im Wasser, was schließlich zum Tod von Fischen und anderen Wasserorganismen führt. Daher ist es unerlässlich, den Nährstoffeintrag in die Gewässer zu steuern, um gesunde aquatische Ökosysteme zu erhalten.”
“Der aktuelle Stand von 2020 belegt, dass sich die Nitratsituation des Grundwassers in Deutschland seit dem vorherigen Bericht von 2016 nicht wesentlich verbessert hat. Aktuell weisen 26,7 Prozent aller Grundwassermessstellen im Mittel Konzentrationen über 50 Milligramm pro Liter Nitrat auf. Somit verfehlen mehr als ein Viertel das Qualitätsziel der europäischen Nitratrichtlinie. Außerdem ist der Anteil der Messstellen mit Werten knapp unter dem Grenzwert deutlich gestiegen. Zu hohe Nitratwerte können dem Menschen und der Umwelt gefährlich werden. Nitrat wird mithilfe spezieller Bakterien unter anderem im Speichel in Nitrit umgewandelt. Das kann insbesondere bei Säuglingen zur sogenannten Blausucht führen und damit den Blutfarbstoff so verändern, dass nicht genügend Sauerstoff transportiert werden kann.”
“Der Ampelkabinettsbeschluss zum vorliegenden überarbeiteten Düngegesetz mit wirksamem Bodenmonitoring in Kombination mit einer modernen Stoffstrombilanz konnte endlich das zweite Vertragsverletzungsverfahren und horrende Zahlungen abwenden. Mehr als 17 Millionen Euro Strafe und anschließend über 1 Million Euro Zwangsgeld pro Tag – das wäre den Steuerzahler und die Steuerzahlerin und somit unseren Bundeshaushalt teuer zu stehen gekommen. Die Grenzwerte für Nitrat in Grund- und Trinkwasser sind festgelegte Vorsorgewerte. Während sich die Schweiz mit 25 Milligramm pro Liter für einen strengeren Rahmen entschieden hat, legt die Nitratrichtlinie einen europäischen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Nitrat in Grund- und Trinkwasser fest. Alle vier Jahre veröffentlicht die Bundesregierung ihren Nitratbericht.”
“Der Rat der Europäischen Gemeinschaften führte 1991 die Nitratrichtlinie ein. Diese verpflichtet uns, die Verunreinigung des Grundwassers durch die Landwirtschaft und den dort vielverwendeten nitrathaltigen Dünger langfristig zu reduzieren. Wir entsprachen dieser Richtlinie 1996. Als die Düngeverordnung auch nach einer Anpassung nicht den Erfordernissen der EU-Richtlinie entsprach, kam es 2012 zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Nach der umfassenden Novelle mit neuem Düngegesetz, neuer Düngeverordnung und Stoffstrombilanz leitete die EU 2017 schließlich ein Zweitverfahren ein. Auch Nachbesserungen der Düngeverordnung 2020 gingen nicht weit genug. Erst mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Ampel gibt es zum ersten Mal die Chance, den aus der EU-Richtlinie resultierenden Verantwortlichkeiten gerecht zu werden.”
“– und, wenn möglich, eine Vergrößerung der Waldfläche. – Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.”
“Deren Hauptziel ist es, bis 2050 klimaresiliente und gesunde Böden in der EU zu schaffen. Da Bodengesundheit und Biodiversität einander bedingen, müssen sie auch zusammen gedacht werden. So wie in der Richtlinie sollte sich das auch in unserer Bundesgesetzgebung und in der Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wiederfinden. Denn klar ist: Ein gesunder Boden liefert gesundes Futter und gesundes Essen. Auch in den Bericht zum Transformationsbereich 5 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“, der Anfang 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll, müssen die genannten Themen ganz konkret eingearbeitet werden. Im Wald denken wir in Generationen. Neben den alten Buchenwäldern brauchen wir mehr arten- und strukturreiche Mischwälder – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss, bitte.”
“Das nachhaltige System für die Pflanzen, die unsere Ernährung sichern, ist seit vielen Jahren durch Label wie „Bio“ und „Öko“ geschützt. Analog stellt die regenerative Landwirtschaft den Ackerboden ins Zentrum. Regenerative Landwirtschaft kann und sollte der zentrale Baustein für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung werden und Anreize für all diejenigen schaffen, die nicht auf Bio umsteigen können und wollen, sich aber auf den Weg in Richtung einer nachhaltigen Landwirtschaft begeben. Die einzelnen Maßnahmen der regenerativen Landwirtschaft sollten daher in der GAP und in ihrer Fortschreibung berücksichtigt werden, um unsere Böden noch zielgerichteter vor der Degradation zu schützen. Wie wichtig das ist, bestätigt auch die derzeitige Diskussion im europäischen Agrarrat über die Richtlinie zur Bodengesundheit.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns die Debatte zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie würdevoll zu Ende bringen. Ich will mich gern bemühen und freue mich, einiges zu den landwirtschaftlichen Perspektiven sagen zu dürfen. Denn die Landwirtschaft hat, im Schlechten wie im Guten, noch ein hohes Transformationspotenzial. Die Abschlussberichte der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft geben uns hier klare Wege vor. Die Ziele sind ganz eindeutig: mehr Klimaschutz, mehr Tierschutz, mehr Nachhaltigkeit. 2022 haben wir die Nationale Moorschutzstrategie und in diesem Jahr das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz beschlossen. Auch beim Tierwohl hat sich mit der ersten verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung einiges getan. Hier muss es allerdings weitergehen.”
“Aber spätestens jetzt ist es an der Zeit, diese Fragen endlich zu beantworten und die GAK auf Wirksamkeit und Transparenz hin zu überprüfen. Da die GAK-Mittel aus 60 Prozent Bundes- und 40 Prozent Landesmitteln bestehen, wäre es sinnvoll, zu einer enger abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu kommen. Erst gestern hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Deutschlandpakt ausgerufen. Vielleicht ließe sich eine Kultur des transparenten Austausches etablieren und möglicherweise ein Teil der Kürzungen so kompensieren. Vielleicht entstünde aber auch genügend Vertrauen, um die gravierenden Kürzungen im Bereich der ländlichen Entwicklung noch einmal prüfend zu betrachten. Vielen herzlichen Dank.”
“All diese Kritiken und Bedenken sind in meinen Augen nachvollziehbar und verständlich. Übrigens: Allein die Aufstellung dieses Haushalts und die Diskussionen über die Ansätze haben auf Länderebene bereits leider zur Einstellung einzelner Programme geführt. Meine Damen und Herren, ehrlicherweise muss aber auch gesagt werden, dass die GAK-Mittel im Betrachtungszeitraum von 2017 bis heute nie vollständig abgeflossen sind. Das BMEL hätte schon in der letzten Legislaturperiode die Ursachen hierfür analysieren können und, ich sage, müssen. Liegt das an bürokratischen Hürden? Entsprechen die Förderzuschnitte nicht den realen Gegebenheiten? Sind die Mittelzuweisungen für die verschiedenen Sonderrahmenpläne an die Bedürfnisse der Länder richtig angepasst? Haben Stadtstaaten andere Bedürfnisse als Flächenstaaten? Und so weiter, und so weiter.”
“Diese beziehen sich vor allem auf Kürzungen im Bereich der ländlichen Entwicklung, da dieser Sonderrahmenplan nun ganz entfallen soll. Dies ginge, so die Verbände und die Länder, einseitig zulasten der ländlichen Entwicklung und der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands. Außerdem dient die GAK einigen Bundesländern auch zur Kofinanzierung für weitere europäische Mittel und Programme. Ein Wegfall würde also weitaus größere Finanzlücken verursachen, als wir sie in unserem Haushalt sehen können. Weitere Kritikpunkte beziehen sich darüber hinaus auf die Bereiche „Ökolandbau“, „Biodiversität“, „Insektenschutz“, „Wasser- und Forstwirtschaft“ und auf eine Mittelverwendung, die nun zwar flexibler gestaltet wurde, jedoch keinen Ausgleich für diese Einsparungen darstellt.”
“Ein großer Teil der Haushaltsansätze ist fest gebunden, beispielsweise in der Agrarsozialpolitik, und kann demzufolge auch nicht gekürzt werden. So wird nun unter anderem bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, der GAK, gekürzt, weil hier keine unbedingte rechtsverbindliche Verpflichtung besteht. Bereits im letzten Jahr wurden 191 Millionen Euro gespart, und in diesem Jahr stehen 293 Millionen Euro an. Um es deutlich zu sagen: Die GAK ist unser wichtigstes nationales Förderinstrument im Bereich der Landwirtschaft mit einer großen Bandbreite an Maßnahmen. Momentan erreichen uns daher vermehrt Kritiken zu den geplanten Einschränkungen vonseiten der Fachverbände und der Bundesländer.”
“Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach mehreren Jahren der expansiven Fiskalpolitik vollzieht der vorliegende Haushalt nun die Rückkehr zur Schuldenbremse, und das bei einer nicht zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung, bei Inflation und sicherheitspolitischen Herausforderungen. Mit Beschlussfassung des Haushalts tragen wir insofern eine große Verantwortung, da wir noch genauer zwischen den Ausgaben abwägen und sie auf Dringlichkeit und Notwendigkeit überprüfen und priorisieren müssen. Das ist notwendig, wenn die Schuldenbremse nicht zu einer Investitionsbremse geraten soll. Für den Bereich der Ernährung und Landwirtschaft und mit dem Einzelplan 10 sind rund 6,8 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 420 Millionen Euro weniger als im Jahr 2023. Dies ist nicht die erste Reduktion des Einzelplans.”
“Die BVVG wurde vonseiten der Landwirte wegen zu hoher Preise immer wieder kritisiert. Verständlicherweise greifen Sie das als Linksfraktion auf. Eine pauschale Aussage ist jedoch falsch. Insgesamt hängt die Beliebtheit der BVVG sehr von individuellen Erfahrungen und Perspektiven ab. Die BVVG-Flächen kostenfrei in das Eigentum der Länder übertragen zu wollen, entbehrt einer fachlichen Grundlage; denn mit der Neuregelung kann die BVVG allen Nachhaltigkeitserfordernissen sehr wohl Rechnung tragen. Hinzu kommt, dass diese Änderungen im Einvernehmen mit den ostdeutschen Ländern entwickelt und von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich bedanke mich.”
“Bei der Ausrichtung auf Ökologie und Nachhaltigkeit setze ich hohe Erwartungen in die Bundesländer. Diese Fokussierung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, wie Sie den bisherigen Ausführungen entnehmen, ist der Antrag entbehrlich. Auch wenn alles ein wenig gedauert hat: Wir befinden uns längst auf der Zielgeraden. Dabei haben wir viele Punkte Ihres Antrages – das ist auch schon deutlich geworden – bereits umgesetzt. Dass das System greift und dass Reichsbürger oder Anhänger terroristischer Gruppen Flächen schon jetzt nicht erhalten, sollte das Beispiel von Heinrich XIII. Prinz Reuß belegen. Obwohl er einen Rechtsanspruch auf den Erwerb hatte, nutzte die BVVG ihren Ermessensspielraum und lehnte ab.”
“Kriterien wie „Zertifizierung“, „Tierwohllabel“, „Ortsansässigkeit“, „Existenzgründung“ und „Junglandwirtinnen und ‑landwirte“ sollen bei der Vergabe ebenfalls eine entscheidende Rolle spielen. Neu ist weiterhin – zweitens –, dass naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen in das Nationale Naturerbe übertragen werden und – drittens – dass bis 2024 nur noch 2 000 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen pro Jahr verkauft werden, und das zweckgebunden. Existenzgründerinnen und ‑gründern, die schon seit Jahren darauf hinarbeiten und fest auf die BVVG zählen, ermöglichen wir so, auf eigenem Land und Boden ihren eigenen kleinen Betrieb zu gründen. Wir geben also Planungssicherheit. Ein abrupter Verkaufsstopp für alle Flächen, wie es die Linken im Antrag fordern, würde die Pläne zahlreicher Landwirtinnen und Landwirte zunichtemachen.”
“Die Neuausrichtung der Landwirtschaft veranlasst uns als SPD-Bundestagsfraktion, die Verkaufs- und Verpachtungstätigkeit der BVVG grundsätzlich neu zu regeln. Deshalb haben wir als SPD dieses Thema in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Die neuen Flächenmanagementgrundsätze müssen nun den Herausforderungen der Landwirtschaft – wie Klima-, Arten- und Tierschutz, Biodiversität sowie Generationswechsel und Regionalisierung – gerecht werden. Derzeit wird diese Neuausrichtung in einem umfassenden Verfahren mit den beteiligten Bundesländern abgestimmt. Neu ist – erstens –, dass der größte Teil der BVVG-Agrarflächen künftig verpachtet und nicht mehr veräußert werden soll. Hierbei legen wir den Fokus besonders auf ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion zeigt es: Sobald es um Grund und Boden, also um Eigentum, geht, wird es kompliziert. Was 1945 unter dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ in der sowjetisch besetzten Zone begann, beschäftigt uns noch heute in Ausschüssen und in Plenardebatten wie dieser. Die Idee war, Großgrundbesitzer zu enteignen, Land aufzuteilen und es an Geflüchtete oder Landarbeiter zu vergeben. Seit 1992 privatisiert die Bodenverwertungs- und ‑verwaltungs GmbH, kurz: BVVG, diese ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Seit 1992 wurden unter anderem 893 000 Hektar zur landwirtschaftlichen und 600 000 Hektar zur forstwirtschaftlichen Nutzung verkauft. Nun sind noch 96 000 Hektar – heute schon mehrmals gesagt – übrig.”
“Damit wir uns perspektivisch von einer regionalen Vielfalt pflanzlicher und tierischer Lebensmittel ernähren können – Ziel Ihres Antrages –, die tatsächlich gut, sauber und fair erzeugt und verarbeitet werden, sind allerdings ein starker politischer Wille und eine Neuausrichtung der staatlichen Förderung erforderlich. Auch fehlen Erfahrungen im Anbau sowie passende Verarbeitungsstrukturen, weil viele Molkereien, Mühlen, Schlachthöfe und Ölpressen in den letzten Jahren verloren gegangen sind. Sie wollen den Selbstversorgungsgrad erhöhen. Das ist richtig. Das wollen wir auch; nur haben wir da unterschiedliche Wege. Insofern ist Ihr Antrag abzulehnen. Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Frank Rinck.”
“Die Hälfte wird exportiert, meistens in Form von Milchpulver. Alle Tiere, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen Nahrung, und so ist es nicht verwunderlich, dass auf 60 Prozent der Ackerflächen Tierfutter wächst, vor allem Mais und Getreide. Schlussfolgernd: Ein erster Schritt zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrades – das Thema Ihres Antrages – wäre ein deutlicher Abbau der Tierbestände. Damit würden wir viel Futteranbaufläche freisetzen, die wir dringend für den Anbau pflanzlicher Lebensmittel benötigen. Wenn wir weniger Fleisch konsumieren, brauchen wir natürlich andere Eiweißquellen wie Bohnen, Erbsen, Linsen und andere Hülsenfrüchte. Dank unserer Eiweißstrategie und dem Netzwerk LeguNet gelingt es immer besser, Bundesländer und Landwirte vom Anbau dieser Produkte zu überzeugen.”
“Um rein theoretisch eine 100-prozentige Selbstversorgung – denn das war Ihr Thema – in Deutschland zu erreichen, müsste nach Ansicht der EAT-Lancet-Kommission der hiesige Durchschnittsesser drei Viertel weniger Fleisch, vier Fünftel weniger Eier und ein Viertel weniger Milchprodukte zu sich nehmen. Stattdessen sollten Vollkorngetreide, Obst, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte auf dem Speiseplan stehen. Momentan produziert die Landwirtschaft bei Obst und Gemüse nicht das, was benötigt wird. Dafür sind wir Exportweltmeister bei einigen tierischen Lebensmitteln. 2022 wuchsen in Deutschland 36,6 Millionen Mastschweine heran, die natürlich auch geschlachtet wurden. Die Hälfte wird exportiert. Bei Rind und Geflügel ging je ein Drittel ins Ausland. 32,4 Tonnen Milch werden in Deutschland verarbeitet.”
“Woran liegt das? Ein Grund ist, dass der Freilandanbau wetterbedingt natürlich beschränkt ist und sich nicht jedes Erzeugnis über Monate lagern lässt. Ein weiteres Argument: Das Gefühl der Saisonalität ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Jahre verloren gegangen. Wenn im Laden fast immer alles erhältlich sein soll, müssen wir wohl oder übel das eine oder andere importieren. Die Coronakrise hat uns gezeigt, wie abhängig wir von globalen Lieferketten sind und dass diese Abhängigkeit nicht in jedem Falle gut ist. Wir sind uns auch bewusst darüber, dass die langen Transportwege in puncto Klimaschutz in der Tat nicht nachhaltig sind.”
“Je nach Produktgruppe fällt er natürlich unterschiedlich aus. Bei Kartoffeln, Schweinefleisch, Milch, Käse und Zucker liegt er zum Beispiel bei über 100 Prozent. Dementsprechend können diese Produkte natürlich auch exportiert werden. Bei Obst und Gemüse sind wir hingegen abhängig von Importen. Der Selbstversorgungsgrad bei Gemüse liegt bei etwa – ich hoffe, jetzt aktuell – 36 Prozent und bei Obst bei knapp unter 20 Prozent. Bei Tomaten, dem Lieblingsgemüse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher, liegt er sogar nur bei unter 5 Prozent. Die wichtigsten Importländer für Obst und Gemüse sind für uns die Niederlande, Spanien, Belgien und Marokko. Lediglich beim Weißkohl und beim Rotkohl liegen wir beim Versorgungsgrad bei 109 Prozent. Da muss ich etwas schmunzeln. Ich komme aus der DDR und bin mit sehr viel Weißkohl groß geworden.”
“Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Eigentlich wollten wir, wenn es nach dem ursprünglichen Willen der Kollegen der CDU und der CSU gegangen wäre, über den Wald diskutieren. Den entsprechenden Antrag haben Sie heute abgesetzt – wenn ich mich recht erinnere, zum zweiten Mal. Jetzt haben Sie aus der Hüfte den Antrag zur Selbstversorgung herausgeholt. Das ist der rote Faden dieses Antrages; dazu habe ich jetzt aber wenig gehört. Ich stelle damit nur fest: Die Beliebigkeit Ihrer Anträge und die Art, wie Sie damit jonglieren, sind für eine solide Landwirtschaftspolitik nicht gut. Ich konzentriere mich mal auf das Thema des Antrages, auf die Selbstversorgung. Hierzulande liegt der Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln bei rund 87 Prozent.”
“Mai sind in ihrer Konsequenz wesentlich weitreichender als Ihre Forderung im Antrag, und die Debatte hat das – mir jedenfalls – wieder mal sehr deutlich gemacht. Wir lehnen Ihren Antrag ab, und wir werden unseren Transformationsprozess fortsetzen, weil wir das tun müssen. Ich danke. Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Gero Hocker, FDP-Fraktion.”
“Die Bundesregierung hat bereits auf die Verknappung von Futtermitteln, insbesondere im ökologischen Bereich, reagiert. Dieses Jahr darf der Aufwuchs auf ökologischen Vorrangflächen für Futterzwecke genutzt werden. Sogar der Deutsche Bauernverband lobte zudem die Aussetzung der Pflicht zum Fruchtwechsel für ein Jahr. Es sei die entscheidende, weil schnell wirkende große Maßnahme zur globalen Versorgungssicherung, da auf guten Standorten die Bodenqualität nicht leidet, wenn Weizen zweimal nacheinander angebaut wird. Ich empfehle Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, einfach noch mal in die Anhörung reinzuschauen. Der Bundestag bietet das an. Die Beschlüsse der G 7 vom 14.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung hat uns eines gelehrt: Die Debatte zur Welternährung müssen wir viel breiter führen. Hierbei geht es nicht nur um den Anbau von Weizen oder Roggen, und angesichts der Komplexität erscheint mir die Diskussion des Ja oder Nein zur Freigabe der 4 Prozent Brachflächen für das Thema einfach verfehlt. Da Brachflächen wichtige Funktionen für den Wasserhaushalt sowie für Flora und Fauna erfüllen, wäre der biologische Schaden hier größer als der agrarökonomische Nutzen, so die Experten. Selbstverständlich nehmen wir in der Koalition die weltweite Lage infolge des Angriffskrieges gegen die Ukraine sehr ernst. Neben direkten Hilfen für alle vom Krieg betroffenen Menschen setzen wir uns auch für eine wirksame Sicherung der globalen Nahrungsmittelversorgung ein.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Sachverständigen stimmten darin überein, dass die globale Ernährungskrise bereits lange vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine bestand, dass die Ursachen für Hunger in der Welt nicht zu geringe Agrarerträge, sondern bewaffnete Kriege, Klimawandel, Armut und Ungleichheit sind, dass der Ukrainekrieg vor allem ein Preiskrieg mit Profiteuren ist, gegen den eine Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion rein gar nichts ausrichten kann, dass wir die Nutzung von Getreide als Biotreibstoff und Futtermittel reduzieren müssen, dass wir Spekulationen auf Lebensmittelpreise durch Sanktionen, Strafen und Transparenz entgegenwirken müssen, dass wir die Abhängigkeit ärmerer Länder von unseren Exporten reduzieren und ihnen einen höheren Selbstversorgungsgrad ermöglichen müssen und dass wir vor allem die Biodiversität weltweit steigern müssen.”