Volker Redder
FDP · Germany
“Denken Sie an Gesundheitsplattformen, Forschungsdaten usw. Wir schaffen diesen Balanceakt zwischen personenbezogenen Daten und öffentlichen Daten, und – gucken Sie sich das an – wir denken einfach ganzheitlich. – Sie lachen darüber. Wenn ich mir Ihren Antrag angucke: Er ist fragmentiert ohne Ende.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich springe mal nicht über das Stöckchen, das uns die Union mal wieder hingeworfen hat. Wir reden zum dritten Mal über dasselbe Thema.”
“– Das wird jetzt eine digitalpolitische Grundsatzrede, weil Sie ja infrage stellen, dass wir das verstehen. Wir verstehen das besser als Sie. Sie haben bewiesen, dass Sie es bisher noch nie verstanden haben.”
“Vielen Dank dafür! Sie tun nur so; Sie machen das schon seit Jahrzehnten so. Das erste Mal erhalten die Unternehmen in Deutschland jetzt einen Plan von uns. Sie erhalten Planungssicherheit, um innovativ zu sein und im internationalen Wettbewerb zu bestehen.”
“Sie wollen – das finde ich total toll – die Datenwirtschaft in Deutschland stärken. Herzlichen Glückwunsch! Wir wollen das auch. Aber wir machen das auch schon seit drei Jahren, und wir sind damit sehr erfolgreich.”
“Wir gestalten aktiv die Zukunft und übererfüllen mit unserer Herangehensweise die Zielvorgaben, die im Antrag der Union angesprochen werden. Es ist offensichtlich, dass wir den Data Act zu einem Erfolg führen und zu einer Erfolgsgeschichte machen.”
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“Wir gestalten aktiv die Zukunft und übererfüllen mit unserer Herangehensweise die Zielvorgaben, die im Antrag der Union angesprochen werden. Es ist offensichtlich, dass wir den Data Act zu einem Erfolg führen und zu einer Erfolgsgeschichte machen. Die Kriterien, die hier schon von den Vorrednern genannt wurden, müssen berücksichtigt werden. Aber wer soll es denn sonst hinkriegen? Sie bisher nicht. Deswegen müssen wir es machen. Dass die gute Arbeit dieser Regierung in diesem Bereich für die Union einen Stein des Anstoßes darstellt, ist meines Erachtens mindestens denkwürdig. – Es ist vor allem eines, Frau Hoppermann: Es ist einfach sehr, sehr merkwürdig. – Nein. – Vielen Dank. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Dr. Markus Reichel hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Vielen Dank dafür! Sie tun nur so; Sie machen das schon seit Jahrzehnten so. Das erste Mal erhalten die Unternehmen in Deutschland jetzt einen Plan von uns. Sie erhalten Planungssicherheit, um innovativ zu sein und im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Es geht nicht nur um Europa, es geht auch um die internationale Zusammenarbeit; das haben Sie auch schon gesagt. Wir haben da ein paar Beispiele in den letzten Monaten hingelegt: Gesundheitskarte, E-Rezept, Digitalisierung des Vertragswesens, i-Kfz usw. Und das gilt halt auch für den Data Act. Wir werden das machen – wie auch sonst? –, weil wir es halt können. Das ist der Unterschied zu Ihnen: Wir können es halt. Also: Dieser Data Act ist nicht nur im deutschen Interesse, sondern er schafft auch einen Mehrwert für alle Mitgliedstaaten der EU.”
“Denken Sie an Gesundheitsplattformen, Forschungsdaten usw. Wir schaffen diesen Balanceakt zwischen personenbezogenen Daten und öffentlichen Daten, und – gucken Sie sich das an – wir denken einfach ganzheitlich. – Sie lachen darüber. Wenn ich mir Ihren Antrag angucke: Er ist fragmentiert ohne Ende. Gucken wir uns doch mal den einen Begriff an, den Sie da gerne verwenden: Planungssicherheit. Ich kann mich noch daran erinnern, dass die Planungssicherheit für die Unternehmen relativ gefährdet war, als die DSGVO eingeführt worden ist. Und ich kann mich nicht daran erinnern, dass es die FDP war, die die deutschen Unternehmen bei der Verabschiedung der DSGVO im Regen stehen gelassen hat. Es war auch nicht die FDP, die ein Desinteresse an den immensen Datenschutzumsetzungen in der Wirtschaft an den Tag gelegt hat. Das waren Sie.”
“– Das wird jetzt eine digitalpolitische Grundsatzrede, weil Sie ja infrage stellen, dass wir das verstehen. Wir verstehen das besser als Sie. Sie haben bewiesen, dass Sie es bisher noch nie verstanden haben. Aktuell: Mobilitätsdatengesetz, Deutschlandticket, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, OZG, Unternehmenskonto, Datenschutzcockpit, Once-Only-Prinzip, Elster-App usw. usw. Das haben wir alles gemacht. Wir arbeiten seit drei Jahren daran, Deutschland in der Digitalisierung nach vorne zu bringen. Die Rahmenbedingungen des EU-Data-Acts übererfüllen wir jetzt schon. Sie kennen das Subsidiaritätsprinzip. Wir schaffen in unseren Ministerien digitale Strukturen, die nicht nur den aktuellen Herausforderungen gewachsen sind, sondern auch auf die Zukunft ausgerichtet sind. Wir haben diverse Beispiele dafür.”
“Sie wollen – das finde ich total toll – die Datenwirtschaft in Deutschland stärken. Herzlichen Glückwunsch! Wir wollen das auch. Aber wir machen das auch schon seit drei Jahren, und wir sind damit sehr erfolgreich. Das Kochrezept und auch die Zutatenliste sind vielleicht gleich; aber wir haben eine Speisekarte fertig, die wir tagtäglich beliefern. Denken Sie an die abgeschlossene Digitalisierung in den Bereichen der Steuerverwaltung, der Justiz, im Gesundheitsbereich, an die aktive Nutzung von Daten in der Praxis. Wir haben ganz klare Schritte in Richtung Standardisierung gemacht; denken Sie an das OZG. Wir haben das, was in den letzten 50 Jahren – auch unter Ihrer Ägide – sträflich versäumt wurde, jetzt endlich in die Wege geleitet. Das ist das erste Mal in der Geschichte dieser Republik.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich springe mal nicht über das Stöckchen, das uns die Union mal wieder hingeworfen hat. Wir reden zum dritten Mal über dasselbe Thema. Wir reden zum dritten Mal über die Vorwürfe einer Union, die eigentlich nichts anderes tut als unsere Vorhabenplanung zu nehmen und diese als Forderung aufzustellen. Das finde ich faszinierend. Wenn man sich mal die ganze Liste anschaut, sieht man: Das ist eine Auflistung von Strohmann-Argumenten. Vielleicht sagt Ihnen Schopenhauer etwas; aber vielleicht haben Sie ihn auch nicht gelesen. Aber darüber möchte ich eigentlich nicht reden. Ich mache jetzt mal was anderes. Um einfach diese Diskreditierung, die Sie mit diesem Antrag beabsichtigen, zurückzuweisen, rede ich mal darüber, was wir schon erfolgreich gemacht haben.”
“Es war ein harter Weg, 14 Monate, aber es ist ein supergutes Ergebnis. Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist Dunja Kreiser für die SPD-Fraktion.”
“Das Datenschutzcockpit sorgt nicht nur dafür, wie es eben Johann Saathoff gesagt hat, dass man als Bürger Datenabrufe usw. kontrollieren kann, nein, es sorgt auch für Augenhöhe gegenüber dem Staat. Der Bürger wird ermächtigt, genau zu sehen: Wer hat meine Daten? Was macht er damit? Das ist das, was wir als Liberale wollen: Augenhöhe. Und das schaffen wir mit dem Datenschutzcockpit. Jetzt muss ich leider zum Schluss kommen; denn ich sehe, ich habe nur noch 30 Sekunden. – Ich muss sie tatsächlich für eine Danksagung nutzen. Johann Saathoff, wir haben hart verhandelt, und es hat richtig Spaß gemacht; denn wir haben ein gutes Ergebnis. Vielen Dank ans BMI! Vielen Dank an alle Berichterstatter, mit denen wir zusammengearbeitet haben! Und vor allen Dingen vielen Dank an die Mitarbeiter, die Referenten der Fraktionen usw.!”
“Das bringt uns Wohlstand. Das bringt uns einfach eine breitere Perspektive. Deswegen ist dieses Gesetz auch ein Wirtschaftsförderungsgesetz. Es wurde sehr viel über das alte OZG 1.0 gelästert. Nein, das will ich gar nicht. Das war halt ein Versuch, und der ist gescheitert, weil man nicht den Mut gehabt hat, das zu machen, was wir jetzt getan haben, nämlich über Rechtsverordnungen in die föderale Souveränität einzugreifen. Das geht aber nicht anders. Wir haben das Ganze vom BMJ unter Marco Buschmann auf Verfassungskonformität prüfen lassen. Deswegen sind wir auch sicher, dass wir das genau so durchbekommen. Ganz wichtig – es ist eben schon erwähnt worden –: Wir haben im Rahmen der Registermodernisierung, wozu es im Sommer letzten Jahres einen Entschließungsantrag von uns gab, dafür gesorgt, dass das Datenschutzcockpit ausgebaut wird.”
“Es geht nicht nur darum, dass wir dadurch die Prozesse verschlanken, dass wir dadurch Verwaltungsdienstleistungen wieder schöner, netter, effizienter machen, sondern es geht auch um den Fachkräftemangel; auch das ist eine Dimension. Wenn wir diese ganze Digitalisierung wirklich konsequent fortbetreiben, dann lösen wir auch das Fachkräfteproblem in der Verwaltung – und auch in der Wirtschaft. Wir bieten ja auch eine Schnittstelle zur Wirtschaft an. Wir bieten ein Framework an, auf dem die Wirtschaft aufsetzen kann und mit dem sie zuarbeiten kann, wodurch Innovationen, die die Wirtschaft bereitstellt, auch der Verwaltung zugutekommen können. Und andersrum: Die Verwaltung ist ein Treiber von Innovationen. Denn der öffentliche Dienst ist der größte Auftraggeber in der IT-Branche. Wenn wir da mehr kooperieren, haben beide Seiten was davon.”
“Wenn Sie das negieren, ist das ja okay; aber wir machen erst mal gute Gesetze, und dann reden wir darüber, was bei Ihnen rauskommt. Wir haben einfachere Log-in- und Bezahlverfahren – das wurde schon gesagt –, wir entfernen den Muff, den jeder kennt, wenn er aktuell versucht, online oder in den Ämtern Formulare auszufüllen. Jeder hat schon Nutzererfahrungen mit Apps und weiß, wie einfach das gehen kann. Daher werden wir das jetzt ändern; das wird bei dem OZG 2.0 so sein. Der entscheidende Kern der Novelle ist aber tatsächlich, dass wir die Dateninfrastruktur und die Datenmodelle modernisieren und standardisieren. Das ist in den letzten 50 Jahren nicht passiert, seit 1974. 50 Jahre! Verdammt! Es wird jetzt mal Zeit, oder?”
“Konstantin Kuhle hat mich vorhin gefragt, ob ich mich freue, und ich habe gesagt: Das ist der Grund, warum ich in den Bundestag gekommen bin. Ich wollte dieses verdammte Gesetz novellieren. Wir haben durchweg positive Resonanz, von allen Verbänden. Ich hatte heute Morgen noch Besuch vom DATABUND. DATABUND ist eine Vereinigung von mittelständischen Unternehmen. Das sind die, die auch direkt betroffen sind; denn die arbeiten natürlich mit Verwaltungsdienstleistungen in den Kommunen. Auch die sind angetan. Der Rechtsanspruch, der eben schon erwähnt worden ist und der natürlich von Philipp Amthor kritisiert werden wird – ich weiß, was er sagen wird –, ist, sage ich mal, das Sahnehäubchen. Aber der geht auch in Richtung Staatsreform.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja auch ein Norddeutscher, und man sieht mir meine Freude nicht unbedingt an, aber ich freue mich richtig. Ich kann es gar nicht anders sagen: Ich freue mich richtig. Das ist, was die Digitalisierung der Verwaltung angeht, das beste Gesetz in den letzten 30 Jahren. Und, Philipp Amthor, es ist das erste Gesetz in Richtung Staatsreform, weil wir den Föderalismus, der bei der Digitalisierung ja auch ein Problem darstellt, tatsächlich in Teilen bestärken, aber auch aushebeln, wo es Widerstand gibt. Das finde ich richtig gut. Misbah Khan sagte eben, es ist ein Meilenstein. Physiker reden immer von Quantensprüngen; die sind aber sehr klein. Und so ist es ja nicht. Es ist mehr als ein Meilenstein. Ich freue mich also richtig.”
“Es ist gut und richtig so, dass die Europäische Union hier für einen einheitlichen Rahmen im europäischen Binnenmarkt gesorgt hat. Denn hier kann Europa nur gemeinsam bestehen.”
“Mit der Überführung und Ermöglichung der Umsetzung der Märkte-für-Kryptowerte-Verordnung stellen wir auch die Weichen für den Einsatz von innovativen Technologien. Wir schaffen einen Rechtsrahmen, der Innovationen fördert, aber gleichzeitig auch den Schutz der Inhaber von Kryptowerten und der Kunden im Bereich der Kryptowerte-Dienstleistungen gewährt. Insgesamt ist das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz also ein entscheidender Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen, digitalen deutschen Finanzsektors. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der Innovationen fördert und gleichzeitig die Sicherheit und Stabilität des Finanzsektors stärkt. Abschließend möchte ich noch, auch bezüglich der kommenden Europawahl, sagen: Digitale sowie analoge Resilienz ist eine gesamteuropäische Aufgabe.”
“Mit der Überführung der „Digital Operational Resilience“-Verordnung und der dazugehörigen Richtlinie in nationales Recht vereinheitlichen wir nun die Regulierung der IT von Finanzunternehmen. Denn aktuell gibt es neben der BAIT auch die VAIT für Versicherungen, die KAIT für Kapitalverwaltungen und die ZAIT für Zahlungsdienstleister. Dadurch schaffen wir es, sowohl bei der Aufsicht als auch bei den Aufsichtsobjekten Effizienzen zu heben und die Kosten zu senken. So werden auch die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in den einheitlichen Regulierungsrahmen fallen. Das bringt mich zu einem weiteren wichtigen Bestandteil des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes. Dieses Gesetz setzt nicht nur einen EU-weit einheitlichen Rahmen für eine digitale und resilientere Finanzbranche.”
“Januar 2022, also kurz vor dem Beginn der russischen Invasion, zeigten über 70 ukrainische Regierungswebseiten die Botschaft „Wartet auf das Schlimmste“. Mutmaßlich verantwortlich für diese Cyberattacke waren russische Hacker. Oder erinnern wir uns an die Windenergieanlagen-Runterschaltung wegen einer Satellitenüberlastung zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine! Auch der europäische Finanzsektor wird regelmäßig Opfer von Cyberattacken. Neuste Zahlen zeigen, dass sich die Anzahl der Cyberattacken im Finanzsektor der EU innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt hat. In Deutschland stellen wir bisher unter anderem mit den Bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT, kurz: BAIT, schon hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit von Banken.”
“Wir stehen heute an einem entscheidenden Punkt in der Geschichte unseres Finanzsektors. In der heutigen Zeit sind digitale Innovationen nicht nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit, um im globalen Finanzwettbewerb zu bestehen. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz setzt folgerichtig einen Rechtsrahmen, der Innovationen fördert, die digitale Resilienz stärkt und für die Nutzer und Kunden von Kryptowerten Sicherheit schafft. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz stellen wir also die Weichen für die Zukunft des digitalen Finanzstandorts Deutschland in Europa. Denn für einen zukunftsfesten digitalen Finanzstandort Deutschland in Europa ist der Ausbau der digitalen Resilienz Grundvoraussetzung. Das hat uns nicht zuletzt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine aufgezeigt. Ich möchte Sie daran erinnern: Am 14.”
“Damit habe ich ein massives Problem, weil es unsere im Grundgesetz beschriebenen Werte der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aushöhlt. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht verantworten und werde daher gegen dieses Gesetz stimmen.”
“Ich sehe mich genötigt, meine Zustimmung zum Gesetz „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)“ zu verweigern. Ich habe schon seit Längerem Schwierigkeiten damit, zu tolerieren, dass wir mit diesem Gesetz faktisch die doppelte Staatsbürgerschaft zur Regel und nicht zur Ausnahme machen. Das verletzt meines Erachtens den Grundsatz, nur eine Staatsbürgerschaft zu haben. Entscheidender Auslöser für meine ablehnende Haltung ist aber die am Mittwochmorgen im Innenausschuss zum Besten gegebene Protokollerklärung der Koalition, in der erläutert wurde, dass man einem einbürgerungswilligen Mann das Recht auf Einbürgerung nicht verweigern darf, wenn er aus religiösen Gründen Frauen nicht die Hand gibt, er gleichzeitig aber die Gleichwertigkeit von Mann und Frau betont.”
“Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Matthias Hauer.”
“Für einen Parlamentsvorbehalt bei der Einführung des digitalen Euro, den Sie ja vorgeschlagen haben, fehlt Ihnen schlicht die Rechtsgrundlage. Da ist auch der Wille der Europäischen Kommission irrelevant. Die Kommission kann einen solchen Parlamentsvorbehalt nicht vorsehen. Dafür müssten die europäischen Verträge geändert werden, und das ist derzeit unrealistisch. Realistisch ist hingegen, dass sich der Bundesfinanzminister Christian Lindner weiter für die Stärkung des Bargelds einsetzen wird. Das passiert bereits; da brauchen wir keinen Beschluss. Und wir werden uns im nächsten Schritt im Finanzausschuss intensiv mit dem digitalen Euro befassen. Lassen Sie uns also bei allen weiteren Beratungen sachlich bleiben und nicht in das Reich der Verschwörungstheorien abgleiten. Vielen Dank.”
“Das bringt mich zu den Anträgen. Liebe AfD, Sie setzen sich leider nicht inhaltlich mit dem Vorschlag auseinander. Sie schwurbeln wieder von „Überwachung der Bürger“, von der sukzessiven Abschaffung des Bargelds sowie von „programmierbarem Geld“. Ja, man kann dem digitalen Euro natürlich kritisch gegenüberstehen; Sie sprachen von Technokratie. Aber man muss zumindest anerkennen, dass Überwachung und Abschaffung des Bargelds eben nicht Teil der Legislativvorschläge der Kommission zum digitalen Euro und zur Stärkung des Bargelds sind. Das sind Fakten statt Verschwörungstheorien. Zum Antrag der Union. Ich finde es wichtig, dass wir uns als Deutscher Bundestag intensiv mit dem digitalen Euro und dem begleitenden Legislativvorschlag beschäftigen. Aber lassen Sie uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bleiben.”
“Es darf also nicht seitens der EZB oder der Kommission festgelegt werden, wofür man den digitalen Euro ausgibt. Für mich als Raucher ist das total wichtig. Ich kriege also auch mit dem digitalen Euro meine Zigaretten am Automaten. Zweitens. Es wird rechtlich ausgeschlossen, dass der digitale Euro verzinst werden darf. Damit sind sowohl positive als auch negative Zinsen gesetzlich ausgeschlossen. Drittens. Ich finde es sehr gut, dass im Begleitvorschlag das Bargeld gestärkt wird; das haben wir schon von diversen Vorrednern gehört. Tatsächlich ist Bargeld – da zitiere ich jetzt einen meiner Vorredner – geprägte und gedruckte Freiheit; das stimmt. Es ist gut, dass die Kommission dies erstmals anerkennt. Das ist ein Grund, zu feiern. Ich kann uns allen tatsächlich nur empfehlen, sich inhaltlich mit dem digitalen Euro zu beschäftigen.”
“Das halten wir tatsächlich für übertrieben und setzen uns hier für analoge Regeln zum Bargeld in Deutschland ein, Stichwort „AGB-Ausschluss“. Zur Anonymität. Bisher sollen ja lediglich Offlinezahlungen anonym sein. Hier wünschen wir uns möglichst weit gehende Regelungen, damit der digitale Euro keine Verschlechterung im Vergleich zum Bargeld darstellt. Natürlich müssen wir dabei das Thema Geldwäsche im Blick haben. Aber dafür gibt es ganz böse Algorithmen. Wir sind vom Kompensationsmodell nicht restlos überzeugt. Angesichts der hohen Einführungskosten muss es da auch faire Verdienstmodelle geben. Ich will an dieser Stelle ein paar Punkte des Legislativvorschlags der Kommission positiv erwähnen. Erstens. Es wird ja rechtlich ausgeschlossen, liebe AfD, liebe Union, dass der digitale Euro programmierbar ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine spannende Debatte! Die Europäische Kommission hat Ende Juni ihren Legislativvorschlag zum digitalen Euro und zur Stärkung des Bargelds – zur Stärkung des Bargelds! – vorgelegt. Wir als Freie Demokraten begleiten die Einführung des digitalen Euro konstruktiv und befassen uns sehr intensiv mit diesem Legislativvorschlag. Es ist, wie gesagt, kein Gesetz, sondern ein Legislativvorschlag. Wir sehen an einigen Stellen aber auch Nachholbedarf. Ich möchte deshalb auf drei Punkte hinweisen. Der Vorschlag sieht weitreichende Annahmepflichten vor. De facto muss jeder den digitalen Euro annehmen, der auch andere digitale Zahlungsmittel akzeptiert.”
“Ja. – Wir reden ja auch ganz viel über das Deutschlandticket. Und das Coole am Deutschlandticket ist ja, dass auch da die Daten digital erfasst werden. Beim Mobilitätsdatengesetz reden wir ja von zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und schnellen Daten, also am besten in Echtzeit. Inwieweit spielt dabei das Deutschlandticket eine Rolle?”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Frage richtet sich an Herrn Minister Wissing. Herr Minister Wissing, in Ihrem Haus wird ja das Mobilitätsdatengesetz vorbereitet. Meine Frage diesbezüglich wäre: Könnten Sie vielleicht erklären, in welcher Form das Mobilitätsdatengesetz einen intermodalen Verkehr beschleunigt, ökologisch und ökonomisch, und wozu wir das eigentlich brauchen?”
“Es ist daher auch nur fair und gerecht, dass man diese Datenschätze den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft in Form von alltagstauglichen Diensten und Services zur Verfügung stellt. Genau das, sehr verehrte Damen und Herren, machen wir mit unserer nationalen Datenstrategie: Wir schaffen neue Möglichkeiten der Wertschöpfung für die Wirtschaft, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gemeinnützigkeit zum Nutzen dieses Landes. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Marc Henrichmann.”
“Das geht halt nur mit dem Gedanken, dass wir Daten teilen. Das Payment wird nach genutztem Weg und Transportmitteln mit den Anbietern verrechnet. Die Nutzer dieser Dienstleistung sehen in ihrer App, wie lange die Fahrt dauert, welche Verkehrsmittel ihnen wo und wann zur Verfügung stehen und den Preis, der ihnen in Rechnung gestellt wird. Einfacher kann man nicht von A nach B kommen, und nachhaltiger auch nicht. Der „Kuchen“ und damit die Wertschöpfung wird für alle beteiligten Anbieter größer. Die Nutzer können über ihre persönlichen Einstellungen dafür sorgen, dass ihr CO2-Footprint oder ihr Portemonnaie oder sogar beides geschont wird. – Da kann man ruhig mal klatschen. – Danke. Die meisten dieser großen öffentlichen Datensammlungen sind mithilfe von Steuergeldern entstanden. Das hat ja Johann Saathoff schon gesagt.”
“Wir führen im Rahmen der Datenstrategie staatliche, kommunale und private Datenbestände zusammen, damit es für jeden Bürger und jede Bürgerin einfacher wird, von A nach B zu kommen. Die Verknüpfung von Echtzeitdatenbeständen von den ganzen kommunalen ÖPNV-Anbietern mit Daten privatwirtschaftlich betriebener Transportmittel wie E-Scooter, E-Bikes, Carsharingautos bis hin zur Integration der Daten der Deutschen Bahn, der Lufthansa usw. führt zu einem – ja, kompliziertes Wort – intermodalen Mobilitätssystem, das aber über alle Anbieter hinweg den kürzesten, schnellsten, ökonomischsten und ökologischsten Transport zur Verfügung stellt. Das heißt, die Schnittstellen zu diesem Mobilitätssystem sind offen zu gestalten, sodass kommunale und private App-Anbieter die individuelle Mobilität bundesweit verbessern können.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will ein bisschen positiver berichten nach den ganzen negativen Kommentaren hier. Die wachsende Bedeutung von Daten spüren wir alle jeden Tag: im Auto, im Smarthome oder schlicht im Job. Das Ganze basiert natürlich vor allem auf Daten, aus denen wertgeschöpfte Informationen werden. Aus Daten werden Informationen, aus Informationen wird Wissen. Mit dieser Strategie schaffen wir einen Rahmen, in dem durch Neukombination von Daten ein echter Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Wirtschaft entsteht. Das will ich mal an einem sehr konkreten Beispiel demonstrieren: der individuellen Mobilität.”
“Dafür gibt es das OZG-Reifegradmodell: Je höher der Reifegrad einer Verwaltungsleistung, desto höher die Bezuschussung von Land und Bund. Ja, so einfach werden wir das regeln können. Und dann höre ich in Bremen in den Verwaltungsfluren vielleicht nicht mehr „OZG – Ohne Zettelwirtschaft geht’s nicht“, sondern vielleicht so was wie „OZG – Operation ziemlich gelungen“; das wäre ja mal ganz schön, auch der Mindset wäre dann ein anderer. Also: Das hier ist nur der Anfang eines neuen OZG oder eines OZG 2.0. Aber mit diesem Änderungsgesetz kommen wir jetzt schon viel, viel weiter als unsere Vorgänger, die es in den letzten Dekaden nicht geschafft haben, bundesweit einen einheitlichen Standard zu setzen. Wir machen das jetzt – endlich! Danke. Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Anke Domscheit-Berg.”
“Und gleichzeitig prüfen wir in Ergänzung dazu individuelle, dezentrale Lösungen, die über standardisierte Schnittstellen miteinander kommunizieren und damit schneller zum Ziel führen. Wir haben auch unsere Multi-Cloud-Strategie nicht vergessen. Wir lassen in die Multi Cloud am Ende des Tages nur Daten rein, die standardisiert sind. Nur so können wir auf die Kommunen und Bundesländer einen gewissen Druck ausüben, diesem Standard zu folgen. Das ist der Plan. Ich höre immer: Wir haben kein Geld für die Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung. – Die Wahrheit ist: Wir haben kein Finanzierungsproblem – das wissen Sie, auch Sie von der Union –, wir haben ein Umsetzungsproblem. Das heißt, wir werden dafür sorgen, dass Finanzmittel nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie auch an entsprechende Vorgaben gekoppelt sind.”
“Und wir gehen mit diesem Änderungsgesetz an den Föderalismus ran; denn im Rahmen der neuen OZG-Umsetzung wird als Erstes kritisch analysiert, welche Verwaltungsdienstleistungen eben nicht mehr von einzelnen Kommunen entwickelt und betrieben werden, sondern in der föderalen Struktur zentral angeboten werden können. Damit entlasten wir die Kommunen, damit schaffen wir Standardisierung, Nutzungsfreundlichkeit, weil alle Bürgerinnen und Bürger plötzlich wissen, wie einfach das ist. Bestes Beispiel ist die Kfz-Anmeldung, die seit einigen Wochen bundesweit online ist und die jeder nutzen kann. Das hat nicht irgendeine Kommune entwickelt, sondern alle Kommunen können es nutzen. Und da muss es hingehen.”
“Das bedeutet: Wir brauchen beim OZG dringend einen offenen – und nicht bloß einen, wie im Text steht, veröffentlichten – Datenstandard. Und dieser muss für alle verbindlich sein: für die Kommunen, für die Länder und auch für den Bund. Denn nur offene Standards werden dabei helfen, die Antragsprozesse von Bürgerinnen und Bürgern über die verschiedenen Systeme hinweg voll automatisiert und durchweg digital und medienbruchfrei ablaufen zu lassen. Ich meine, wir kennen das doch: Eine Behörde stellt ein PDF online zur Verfügung, damit man es ausfüllen kann. Das ist Quatsch. Alles dahinter – das Backend – muss digital zusammenarbeiten. Und dafür sorgen wir mit diesem Änderungsgesetz.”
“Dennoch wünschen auch wir uns, genau wie Misbah Khan gerade für die Grünen gesagt hat, etwas mehr Ambition und etwas mehr Konsequenzen. Sie hat gerade vom „Recht auf Digitalisierung“ geredet und in diesem Zusammenhang von verbindlichen Fristen, um auch die Kritik des Normenkontrollrates vorwegzunehmen. Da stehen wir auf der Seite der Digitalos der Grünen. Aber der wesentliche Punkt ist das Thema „Standardisierung der Daten“. Wir müssen endlich wieder zu gemeinsamen Basketballregeln kommen, Frau Staatsministerin, und zur damit verbundenen Interoperabilität. Viele Kommunen haben bisher bestimmt sehr, sehr gute digitale Leistungen in der Verwaltung entwickelt. Doch die sind halt nicht kompatibel untereinander, nicht mal mit der Nachbarkommune.”
“Vor 50 Jahren gab es die ersten Elektronengehirne in Deutschland, und die hat Hans-Dietrich Genscher in seinem damaligen Innenministerium eingeführt. Er hat sich damals davon auch schon eine Verschlankung der Verwaltung und eine höhere Qualität der Datenverarbeitung versprochen. Das ist auch noch immer unser Ideal; aber es hat schon ganz schön lange gedauert. Deswegen brauchen wir jetzt dieses Änderungsgesetz; denn wir müssen jetzt mal vorankommen. In den Verwaltungsstuben des Landes Bremen gibt es witzige Akronyme zum Thema OZG. Mein Liebling ist: Ohne Zettelwirtschaft geht’s nicht. – Das müssen wir ändern. Da ist was Wahres dran; aber wir müssen jetzt mal ein bisschen Fahrt aufnehmen. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes enthält bereits ein paar sehr, sehr gute Punkte.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ein bisschen auf meine Vorrednerinnen reagieren. Frau Gerlach, der Basketballvergleich hinkt tatsächlich massiv; denn beim Basketball hat man Regeln. Und was wir im Föderalismus gerade erleben, ist, dass sich die Bundesländer nicht an die Regeln halten. Das wäre gut; denn dann könnten wir mal Standards durchsetzen. Wir erleben gerade, dass alle Bundesländer und Kommunen zugestimmt haben, die BundID zu verwenden. Und was macht Bayern? Wieder was Eigenes. – Das ist ein so was von hinkender Vergleich. Dann gehe ich auch noch gerne auf Frau Kreiser ein; wir sind ja gute Freunde, was das angeht. Sie erwähnen immer Helmut Schmidt; ich erwähne immer Hans-Dietrich Genscher.”
“Ein modernes Einwanderungsland weiß beides zu verbinden: Willkommenskultur für Menschen, die wir auf unseren Arbeitsmarkt einladen, und die Menschen, die unseres Schutzes bedürfen, mit dem Anspruch, Migration nicht nur zu verwalten, sondern zu gestalten und rechtsstaatliche Möglichkeiten zur Steuerung und Begrenzung zu nutzen.”
“Jährliche Kontingente auch für erwünschte Erwerbsmigration sind für Staaten wie Kanada gängige Praxis. Eine Befriedung der Debatte über das so wichtige und komplexe Thema Migration setzt voraus, die Begrenzung des Zuzugs als legitimes, rechtsstaatlich zu verfolgendes Ziel anzuerkennen. Der Konsens darüber gehört zu einem modernen Einwanderungsland, das zwischen verschiedenen Formen der Migration konsequent unterscheidet und sein geltendes Recht auch konsequent anwendet. Diesen Zweck immer wieder in Abrede zu stellen, ist eine Ausprägung des zunehmend kritisch reflektierten deutschen Sonderwegs in der Migrationspolitik.”
“Exemplarisch sei hier auf das Votum von Professor Dr. Daniel Thym (Universität Konstanz, Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration) zum Bericht der durch die vorherige Bundesregierung berufenen Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit hingewiesen. Die Mehrheit der Kommission hatte seinen Vorschlag abgelehnt, das Bekenntnis zu humanitären Verpflichtungen mit dem Zusatz zu ergänzen, die Politik „dürfe“ auch darauf achten, dass über das Asylsystem nicht „in großem Umfang Personen ohne realistische Anerkennungschance“ faktisch einwanderten. Dieses Beispiel zeigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder infrage gestellt wird, was für sogenannte moderne bzw. klassische Einwanderungsländer selbstverständlich ist: dass die Migrationspolitik auch der Begrenzung des Zuzugs dient.”
“Die Zweckbestimmung eines Gesetzes gibt den Rechtsanwendern in Behörden und Gerichten Auskunft darüber, was der Gesetzgeber mit den getroffenen Regelungen beabsichtigt hat. Die Begrenzung des Zuzugs ist neben der Steuerung ein Zweck, dessen aus einer Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Gründe mangelhafte Umsetzung und Erreichung in der Praxis der Bundesrepublik kritisiert werden. Zu denken ist hier insbesondere an die unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht. Geboten ist, die Praxis zu verbessern und nicht den Zweck aus dem Gesetz zu streichen. Die Auseinandersetzung darüber, ob die Begrenzung des Zuzugs überhaupt ein legitimes politisches Ziel sei, ist der – allerdings selten klar benannte – Dreh- und Angelpunkt der migrationspolitischen Debatte in der Bundesrepublik Deutschland.”
“Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.“ Diese bisher geltende Fassung spricht sowohl Erwerbsmigration als auch humanitär begründete Migration in ausgewogener Weise an. Eine Änderung durch Streichung eines einzelnen Aspekts ist meines Erachtens nicht veranlasst.”
“Dass dieses wichtige Anliegen mit einer Änderung des Aufenthaltsrechts verbunden wird, die in einer entscheidenden Frage ein falsches Signal setzt, finde ich nicht gut: In § 1 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, der als erster Satz dieses Gesetzes in Kurzform dessen Zweck angibt, sollen die Wörter „und Begrenzung“ gestrichen werden. Dass die Begrenzung von Zuwanderung nicht der einzige Zweck des Gesetzes ist und es auch legale und erwünschte Formen von Zuwanderung gibt, geht schon heute hinreichend aus § 1 Absatz 1 AufenthG hervor: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.”
“Es sind diese Reformen, die wir auf den Weg bringen und die Union in all den Jahren versäumt hat, zu initiieren. Und, verehrte Union, wir begrüßen Ihre Konstruktivität und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Schön, dass wir uns über Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinweg einig bezüglich dieses Gesetzes sind, weil wir dank dieses Gesetzes und der damit erhobenen Daten schneller und angemessener auf die Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig auf Notfallsituationen reagieren können.”
“Die Änderungen werden unter anderem zu einem spürbar besseren Sterbefall- und Infektionsmonitoring führen. Beispielsweise im Zusammenhang mit Pandemien, Hitze- und Kältewellen sowie der immer noch vielfach tödlich verlaufenden Influenza. Hierdurch werden politische Entscheidungen künftig auf einer besseren Datenlage als bisher getroffen. Wir schließen mit diesem Gesetz auch eine statistische Lücke in der Bevölkerungsdokumentation. Denn die aktuelle Fortschreibung lässt es nicht zu, die Daten über den Bevölkerungsstand nach allen zulässigen Ausprägungen des Geschlechtseintrags zu verarbeiten. Die in diesem Gesetzentwurf getroffenen Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags sind daher folgerichtig und angesichts der personenstandsrechtlichen Reformen der letzten Jahre notwendig.”
“Vor diesem Hintergrund muss mit der notwendigen Gründlichkeit an einem europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagement gearbeitet werden. Ich verstehe das Bedürfnis nach einer zeitnahen Umsetzung der gesetzten Ziele im Umgang mit dem Wolf. Allerdings halte ich es für geboten, im Sinne all jener, die in Zukunft aktiv in ein Bestandsmanagement des Wolfes eingebunden sind, mit der nötigen Gründlichkeit für Rechtssicherheit zu sorgen. Der vorliegende Antrag löst diese Probleme für das gemeinsame Ziel nicht.”
“Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU thematisiert die Herausforderungen der Weidewirtschaft und beschreibt im Ergebnis in vielen Punkten die Ziele, die sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag gesetzt haben. Gleichwohl bleibt der vorliegende Antrag hinter den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes an ein regional differenziertes Bestandsmanagement zurück. Hilfreicher wäre es, wenn die Union die gezielten Einflussmöglichkeiten über ihre EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen nutzen würde, um den Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene anzupassen. Das würde ein Bestandsmanagement in Deutschland deutlich erleichtern. Das illegale Töten von Wölfen wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit Strafen sanktioniert.”
“Soweit ein Wolf in Zukunft auf Grundlage eines regional differenzierten Bestandsmanagements entnommen wird, muss dies zweifelsfrei und lückenlos legal und somit straffrei sein. Dabei stellt der Europäische Gerichtshof klar umrissene Voraussetzungen für Ausnahmen auf Grundlage von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie auf. Diese Voraussetzungen müssen von Bund und Ländern gemeinsam erfüllt werden. Dabei bedarf es insbesondere einer regionalen Abgrenzung, einer Definition des „guten Erhaltungszustandes“ des Wolfes sowie einer aktuellen Betrachtung des Wolfsbestandes. Die notwendigen Vorarbeiten sind leider noch nicht von vorherigen Bundesregierungen gemacht worden, sodass dies nunmehr Schritt für Schritt nachgeholt werden muss.”