Thomas Fetsch
AfD · Germany
“Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Titel der hier zu diskutierenden Regierungsvorlage ist sperrig, sondern abseits der Detailregelungen leider auch der Kerngedanke.”
“2025 – wir alle haben es schon mal gehört – wurden nur noch 207 000 Wohneinheiten fertiggestellt, gemessen am Ziel der Bundesregierung von 400 000 Wohneinheiten pro Jahr also nur eine Zielerfüllungsquote von 50 Prozent. Eine wesentliche Besserung ist auch 2026 kaum in Sicht.”
“Die Regelungen zur von der Mietpreisbremse befreiten Kurzzeitvermietung werden trotz der eingeschränkten Möglichkeit einer Verlängerung von sechs auf acht Monate nach dem jetzigen neuen Entwurf den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht.”
“Auf der Mieterseite wird hingegen inflationsbedingter Kaufkraftverlust des Einkommens durch Anpassung in der Regel ausgeglichen. Die Begrenzung ist daher einseitig belastend. Damit werden aber gerade viele private Kleinvermieter getroffen, die Immobilien häufig als Geldanlage und Alterssicherung halten.”
“Im Koalitionsvertrag ist das Ziel ausgegeben, für alle Menschen Wohnen bezahlbar und verfügbar zu machen angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Mieten; wir haben es gehört.”
“Eine weitere geplante Neuerung ist die vorgeschlagene Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung; auch das haben wir von Ministerin Hubig gehört. Diese Regelung führt jedenfalls zur Verlagerung des Kostenrisikos für bereits eingeleitete Räumungsmaßnahmen auf den Vermieter.”
The complete record
Every one of 110 lines we hold for Thomas Fetsch, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 1 of 3.
“Ihr Gesetzentwurf dürfte am Ende der Beratungsprozesse abzulehnen sein. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Die Regelungen zur von der Mietpreisbremse befreiten Kurzzeitvermietung werden trotz der eingeschränkten Möglichkeit einer Verlängerung von sechs auf acht Monate nach dem jetzigen neuen Entwurf den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht. Die Regelungen zu Möblierungszuschlägen erscheinen zu kompliziert und bergen die Gefahr, dass gerade unbedarfte private Kleinvermieter einseitig belastet werden. Längerfristig droht die Reduzierung des Angebots möblierter Wohnungen, für die ja doch ein nicht unerheblicher Bedarf besteht. Im Ergebnis schaffen Sie weitere Reglementierungen für Vermietung von Wohnraum, also weitere Hindernisse statt Anreize für potenzielle Vermieter und Bauherren. Das wird die bestehenden erheblichen Probleme mit Sicherheit nicht lösen. Auch deshalb wird die AfD weiter an Zuspruch gewinnen.”
“Eine weitere geplante Neuerung ist die vorgeschlagene Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung; auch das haben wir von Ministerin Hubig gehört. Diese Regelung führt jedenfalls zur Verlagerung des Kostenrisikos für bereits eingeleitete Räumungsmaßnahmen auf den Vermieter. Die Einbringlichkeit dieser Kosten ist nämlich gerade in Fällen aufgetretener Mietrückstände, die häufig auf wirtschaftliche Probleme der Mieter zurückzuführen sind, deutlich reduziert – eine Regelung, die Vermietungen ihrerseits unattraktiver macht und daher ebenfalls langfristig negative Auswirkungen auf das Mietangebot haben dürfte.”
“Auf der Mieterseite wird hingegen inflationsbedingter Kaufkraftverlust des Einkommens durch Anpassung in der Regel ausgeglichen. Die Begrenzung ist daher einseitig belastend. Damit werden aber gerade viele private Kleinvermieter getroffen, die Immobilien häufig als Geldanlage und Alterssicherung halten. Außerdem fehlen Vermietern dann auf Dauer die nötigen Mittel für sinnvolle oder gar notwendige Sanierungen, insbesondere weil Modernisierungsmieterhöhungen bei Indexmietvereinbarungen in der Regel ausgeschlossen sind. Nicht zuletzt reduziert die Regelung die Bereitschaft zur Schaffung von Wohnraum noch weiter. Das, meine Damen und Herren der Koalition, ist weder ein fairer Interessenausgleich noch fördert es die Schaffung von Wohnraum, sondern ist schlicht wohnungswirtschaftspolitischer Unfug.”
“2025 – wir alle haben es schon mal gehört – wurden nur noch 207 000 Wohneinheiten fertiggestellt, gemessen am Ziel der Bundesregierung von 400 000 Wohneinheiten pro Jahr also nur eine Zielerfüllungsquote von 50 Prozent. Eine wesentliche Besserung ist auch 2026 kaum in Sicht. Zu einigen Regelungsinhalten des Entwurfs: Mit dem Entwurf wird die Erhöhung von Indexmieten bei einer Inflation von über 3 Prozent auf die Hälfte des darüberliegenden Teils begrenzt. Die Kappungsgrenze wird zwar im Vergleich zum Referentenentwurf entschärft, führt aber dennoch weiterhin dazu, dass der Vermieter bei höheren Inflationsraten einen fortschreitenden Kaufkraftverlust seiner Mieterträge erleidet. Der Kaufkraftverlust macht die Vermietung im Laufe der Zeit immer unrentabler und führt letztlich zu einem realen Wertverlust seiner Immobilie.”
“Im Koalitionsvertrag ist das Ziel ausgegeben, für alle Menschen Wohnen bezahlbar und verfügbar zu machen angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Mieten; wir haben es gehört. Ich behaupte, durch Ihre bisherigen und die noch geplanten Maßnahmen, auch durch den hier vorliegenden Entwurf, wird sich der stetige Mietanstieg gerade nicht aufhalten lassen. Dabei sollten Sie wissen, dass andere Maßnahmen erforderlich sind, statt das Vermieten und damit auch wohnbauliche Aktivitäten immer unattraktiver zu machen; denn notwendig und vor allem wirksam wäre eine deutliche Erhöhung des Mietangebots. Stattdessen hat sich die Zahl der Wohnungsneufertigstellungen in den letzten Jahren immer stärker verringert.”
“Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Titel der hier zu diskutierenden Regierungsvorlage ist sperrig, sondern abseits der Detailregelungen leider auch der Kerngedanke. Meine Damen und Herren der Koalition, Ihre Zustandsbeschreibung der aktuellen Misere im Entwurf ist zwar richtig, mit Ihrem einseitigen und ideologisch aufgeladenen Instrumentarium werden Sie jedoch allenfalls punktuell Abhilfe schaffen. – Nein, das hat nichts mit den Ausländern zu tun. Längerfristig werden Sie damit die Wohnungsnot eher verschärfen als lösen. Statt sinnvolle Anreize zu schaffen, erschweren Sie Vermietung durch komplexe Regelungen und durch weitere Beschränkungen für Vermieter. Damit beweisen Sie abermals: Sie sind nicht Treiber, sondern der Bremsklotz für einen neuen Aufbruch Deutschlands.”
“Bei paritätischer Mandatsvergabe wären Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Summe der Mitglieder daher deutlich überrepräsentiert. Mir ist bewusst, dass gerade der Frauenanteil bei der AfD noch durchaus steigerungsfähig ist. Aufgrund des weiterhin anhaltenden Zuspruchs – hören Sie bitte zu! –, in jüngerer Zeit ganz deutlich auch bei Frauen, ist jedoch mittel- und langfristig eine signifikante Steigerung weiblicher Mandatsbewerber bei der AfD zu erwarten. Da bin ich absolut sicher. Sie, liebe Linke, legen hier einen klassischen Schaufensterantrag vor, passend zum Jahrestag. Ihr Antrag ist schlicht abzulehnen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Silberhorn.”
“Im Antrag wird zudem angedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines für erforderlich gehaltenen Ausgleichs von Verfassungsgütern einem Paritätsgesetz den Weg gebahnt habe. Das ist schlicht unzutreffend und blendet außerdem offenbar bewusst die gegensätzlichen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg im Jahr 2020 aus; mein Kollege hat das bereits erwähnt. Es gibt daher auch weiterhin gute Gründe, anzunehmen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig wäre. Die Annahme des Antrags hätte zudem zur Folge, dass man Frauen allein aufgrund der biologischen Bevölkerungsverteilung unter Negierung anderer erheblicher Kriterien bevorzugte. Alle Parteien haben unter ihren Mitgliedern einen Frauenanteil von deutlich unter 50 Prozent; selbst bei Bündnis 90/Die Grünen sind es circa 45 Prozent.”
“Im Übrigen finde ich diese Haltung gerade von Vertretern gender- und queertheoretischer Auffassungen, nach denen das Geschlecht lediglich ein Ergebnis sozialer Praxis und Konstruktion sein sollte, schon im Ansatz ziemlich befremdlich. Den Interessen von Frauen erweisen deren Vertreter einen weit größeren Bärendienst, als es die Nichteinführung einer Paritätspflicht bei der Aufstellung von Landeslisten je könnte, meine Damen und Herren. In Ihrem Antrag spielen Sie vielfach auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission der 20. Legislatur an. Sie zitieren aus dem Abschlussbericht allerdings nur die Aussagen, die Ihren Vorstellungen nützen, und ignorieren, was denen rechtlich und sachlich entgegensteht. Man schaue sich dazu etwa nur Abschnitt 3.1 des Abschlussberichtes an. Das nachzulesen, empfehle ich Ihnen einfach noch mal.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen 2. Aktionstag der Initiative „ParitätJetzt!“ präsentiert uns Die Linke einen Antrag zur Herstellung der Geschlechterparität im Deutschen Bundestag. Das klingt auf den ersten Blick sehr einleuchtend: Frauen machen in Deutschland zwar sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber im Deutschen Bundestag im Verhältnis dazu deutlich unterrepräsentiert. Diese Sichtweise setzt allerdings voraus und suggeriert, dass nur Frauen auch Frauen repräsentieren könnten, was faktisch falsch und dem Demokratieprinzip fremd ist.”
“Die Abschaffung von § 188 StGB bedeutet nicht, dass Politiker verbalen Hetzjagden hilflos ausgeliefert wären; das gilt auch für Kommunalpolitiker. Der Schutz für alle gilt auch für Politiker. Aber die Abschaffung dient der Demokratie und der Freiheit. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die SPD-Fraktion Helge Lindh.”
“Dieses hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass die Machtkritik an Politikern durch Bürger unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit steht. Wer Macht ausübt, muss sich also mehr gefallen lassen und nicht weniger, verehrte Kollegen der CDU und der sonstigen Parteien hier. Die seit Bestehen des § 188 StGB festzustellende verschärfte Strafverfolgung schüchtert im Übrigen auch die Menschen ein und gefährdet damit die Meinungsfreiheit. Auch das steht mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Widerspruch. Wer also das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit ernst nimmt, sollte unserem Gesetzentwurf folgen und ebenfalls zustimmen, sodass § 188 StGB abgeschafft werden kann. Ich komme damit zum Schluss.”
“Da ist auch eine Strafbarkeit bis zu fünf Jahren gegeben, also genau die Strafbarkeit, die auch nach § 188 gegeben ist, nämlich fünf Jahre, und das reicht vollkommen aus. Insofern: Mit der Regelung in § 188 StGB ist ein Sonderrecht geschaffen worden, das den Eindruck einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Politikern in der Bevölkerung entstehen lässt. Weder der Verzicht auf einen Strafantrag noch der teils deutlich höhere Strafrahmen sind aus den genannten Gründen zu rechtfertigen. Die unterschiedliche Behandlung führt zu einer Zweiklassenjustiz und untergräbt im Übrigen bei vielen Personen das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Darüber hinaus steht die Privilegierung von Politikern mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Widerspruch, und das sollte man sich durchaus auch mal anschauen.”
“Und das ist auch der Grund, warum wir den Gesetzentwurf hier eingebracht haben: um Ihnen jetzt noch mal die Chance zu geben, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es gibt übrigens sehr gute Gründe, warum man den § 188 abschaffen sollte. Es gibt nämlich entgegen Ihren Ausführungen keine Strafbarkeitslücken. Es ist also nicht so, dass dann, wenn man den § 188 abschafft, Beleidiger, Verleumder straflos ausgehen. Es gibt ja die allgemeinen Tatbestände der §§ 185 bis 187 StGB, und die decken das ganze Straffeld vollständig ab. Die Strafrahmen, Herren Kollegen – Herr Moser ist leider jetzt nicht mehr da –, reichen auch völlig aus. Es gibt im Bereich der Verleumdung einen Qualifikationstatbestand, und der deckt weitgehend die Felder ab, die typischerweise vorkommen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja bereits mehrfach erwähnt, dass aus den Reihen der CDU in jüngster Zeit mehrfach die Forderung unterstützt wurde, den § 188 abzuschaffen. Insofern widerspreche ich Ihren Ausführungen teilweise hier. Es waren Carsten Linnemann – er wurde erwähnt – und Jens Spahn – im Januar bereits –, die diese Forderung gestellt haben. Und die sächsische Justizministerin wurde auch bereits erwähnt. Constanze Geiert hat sogar auf der Justizministerkonferenz in Hamburg zumindest den Antrag eingebracht. Ich weiß jetzt nicht, ob er diskutiert worden ist. Es ist also somit sehr deutlich, dass die Union große Sympathien für die Abschaffung des § 188 hegt.”
“Eine solche liefert nicht der Regierungsentwurf, sondern nur unser Entschließungsantrag. Mit Blick auf Wiederholungsprüfungen wollen wir den derzeitigen Rechtsstand entgegen der Fassung des Entwurfs beibehalten. Unserem Entschließungsantrag bitte ich daher insoweit zuzustimmen, weil er die bessere Lösung generiert. Dem Gesetzentwurf zur Bundesnotarordnung können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen, – Vielen Dank. – sondern nur unsere Enthaltung erklären. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Aussprache ist Johannes Wiegelmann von der CDU/CSU.”
“Soweit unserem Antrag in der Ausschusssitzung entgegengehalten wurde – Herr Wiegelmann, ich darf Sie insoweit kurz adressieren –, er verfolge zwar einen denkbaren Ansatz, berücksichtige aber nicht die Interessen etwaiger Neubewerber, blendet das die Istsituation, die ich beschrieben habe, vollständig aus: viel zu geringe Bewerberzahlen, nicht besetzte Notarstellen, ohnehin nur wenige amtierende Notare, die ihr Amt wesentlich länger ausüben wollen. Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, dass das viel zu komplizierte Antragsverfahren von sehr vielen Notaren überhaupt genutzt werden wird, um eine Verlängerung zu beantragen. Um zeitnah nicht eine völlige Unterbesetzung von Stellen mit Notaren beklagen zu müssen, braucht es daher aus unserer Sicht einfache Lösungen.”
“Viele Experten aus dem Notarbereich halten den vorliegenden Entwurf daher nicht für ausreichend evidenzbasiert, sondern für überwiegend politisch motiviert. Es wäre daher durchaus opportun gewesen, die offenen Fragen und Probleme in einer öffentlichen Expertenanhörung zu erörtern, um zu einem guten Gesetzentwurf zu kommen. Leider haben Sie sich einem solchen Ansinnen verschlossen. Den genannten Kritikpunkten trägt hingegen unser Entschließungsantrag Rechnung, den wir zur Abstimmung stellen. Unser Antrag sieht vor, die Regelaltersgrenze, die nach dem derzeitigen Regierungsentwurf auch künftig grundsätzlich bei 70 Jahren liegt, für Anwaltsnotare und Nurnotare gänzlich entfallen zu lassen. Somit wären die neu zu schaffenden §§ 48b und c der Bundesnotarordnung obsolet.”
“Berücksichtigt wird dabei nämlich nicht, dass aktuell das tatsächliche Ausscheidensalter von Anwaltsnotaren nach Expertenaussagen im Durchschnitt bei 65 Jahren liegt, sodass die Anzahl der Notare, die ihre Tätigkeit über die bisherige Altersgrenze hinaus ausüben, durchaus überschaubar ist. Unbeachtet bleibt auch, dass die Anzahl der Teilnehmer an der notariellen Fachprüfung in den vergangenen Jahren in der Tendenz immer geringer wurde. Während sie in den Jahren 2014 bis 2019 noch bei circa 400 lag, gab es zuletzt nur noch weniger als 200 Teilnehmer, im Jahr 2025 sogar nur noch 108. Ebenfalls wird nicht berücksichtigt, dass allein die Prüfungsgebühren von derzeit 4 500 bis 4 900 Euro pro Prüfungsantritt ein Nachwuchszugangshindernis darstellen könnten, zu denen die erheblichen Kosten der Vorbereitungslehrgänge sogar noch hinzukommen.”
“Ob sie allerdings für einen wesentlichen Anstieg der Bewerberzahlen sorgen werden, erscheint uns fragwürdig. Damit bleibt die Frage, ob der Entwurf mit Blick auf die neuen Regelungen zur Altersgrenze den Erfordernissen der Praxis und den tatsächlichen Gegebenheiten überhaupt gerecht wird. Wir meinen, nein. Maßgebend ist vor allem, dass aktuell zahlreiche verfügbare Anwaltsnotarstellen unbesetzt sind. Ziel gesetzgeberischer Maßnahmen sollte es daher zuvorderst sein, ein funktionstüchtiges Notarwesen als Teil der vorsorgenden Rechtspflege zu erhalten, wofür eine ausreichende Zahl von Notaren erforderlich ist. Die Regelungen des Entwurfs sind kaum geeignet, dieses Ziel zu realisieren.”
“Wie bereits erwähnt, ist der äußere Anlass für den vorliegenden Entwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Tragender Kern der Entscheidung war, dass eine Altersgrenze nur deshalb verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, um eine gerechte Verteilung der vorhandenen Notarstellen zwischen den Generationen zu sichern. Es wurde allerdings festgestellt, dass es vielfach nicht mehr genügend Bewerber für die vorhandenen Notarstellen gibt und der Zweck der Altersbegrenzung daher gar nicht mehr erreicht werden kann. Nach dem Entwurf sollen nunmehr einige Regelungen geschaffen werden, die für einen erleichterten Berufszugang sorgen sollen. Diese sind mit Ausnahme der möglichen zweiten Wiederholungsprüfung durchaus zu begrüßen.”
“Es wäre wünschenswert, wenn Sie Ihre Vorhaben zeitlich und inhaltlich besser planen, damit eine ausreichende Beratung der Vorhaben erfolgen kann und am Ende Gesetze beschlossen werden können, die nicht schon vorher als vorläufiges Hilfskonstrukt angesehen werden müssen, meine Damen und Herren der Koalition. Bemerkenswert ist übrigens noch, dass der Entwurf ganz offensichtlich die Regelungssystematik – ist schon recht, Herr Kollege – eines Gesetzentwurfs des Ausschusses „Anwaltsnotariat“ des Deutschen Anwaltvereins vom Oktober 2025 übernommen hat und damit im Wesentlichen dort abgeschrieben wurde – auch nicht unbedingt ein Ausweis professionellen gesetzgeberischen Handelns, meine Damen und Herren. Nun zu einigen wichtigen Details.”
“Unter anderem wird dabei die Frage aufgeworfen, ob man mit dem Entwurf tatsächlich die Ursachen des Bewerbermangels ausreichend adressiert, obwohl dieser doch letztlich der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war, die Altersbegrenzung für Anwaltsnotare nicht mehr für verhältnismäßig zu halten. Überdies haben Sie die notwendige Diskussion um den Entwurf verwässert, indem Sie aus der Vorlage auf den letzten Drücker ein Omnibusgesetz gemacht haben. Bezeichnend ist, dass dieses unschöne Vorgehen von Ihnen gewählt wurde, weil Sie kurzfristig festgestellt haben, dass jetzt im hiesigen Entwurf integrierte Vorhaben aus der Vorlage auf Drucksache 21/4782 aus formalen Gründen verspätet gewesen wären.”
“Lebensjahres zwingend aus dem Amt ausscheiden, für verfassungswidrig erklärt – zumindest für den Bereich der Anwaltsnotare. Die bisherige Regelung wurde noch bis zum 30.06. dieses Jahres für anwendbar erklärt. Das ist auch der Grund für die Eile im aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Dieser aus Ihrer Sicht bestehende Eilbedarf, liebe Koalitionäre, hat Sie zu einer Regelung getrieben, die nicht ausreichend durchdacht ist und schon nach Ihrem eigenen Vorbringen offenbar nur vorläufigen Charakter haben soll; Kollege Özdemir hat das vorhin angemerkt. Sichtbar wurde das auch in Ihrer gemeinsamen zweigeteilten Protokollerklärung in der gestrigen Rechtsausschusssitzung – brav vorgetragen nach Koalitionsproporz.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die bisherigen Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aufmerksam verfolgt hat, muss feststellen, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Anwaltsnotare in diesem Haus nicht ausreichend bekannt sind oder aber die Bereitschaft fehlt, sich in ausreichendem Maß mit der Materie auseinanderzusetzen. Das Ergebnis ist das Verharren in den eigenen vorgefertigten Denkschablonen, aus denen man wegen vermeintlichen Eilbedarfs, der hier offensichtlich besteht, und aus Eitelkeit nicht ausbrechen möchte. Beleuchten wir doch noch einmal den Hintergrund, der zum Verständnis der Abläufe bedeutsam ist: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.09. des letzten Jahres wurde die bisherige Regelung, dass Notare mit Vollendung des 70.”
“Ich verweise auf unsere Vorlagen 21/5532 und 21/3025, die in dieser Legislaturperiode vorgelegt wurden. Eine ist sogar noch im Geschäftsgang. Diese werden Ihnen die Arbeit deutlich erleichtern, und Sie können das wunderbar auf den Weg bringen. Vielen Dank.”
“Ich möchte Sie bitten, diese Kommunikation – wenn Sie es noch nicht gemacht haben; Sie sagen ja, Sie hätten es gemacht – einfach mal selbst zu probieren. Also, aus meiner Sicht ist sie für Notare in der Massenanwendung nicht tragbar. Aus diesem Grund möchte ich Sie ebenso bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, der eine Möglichkeit schaffen würde, die Kommunikation mit den Finanzämtern zu vereinfachen, damit diese nicht der Beliebigkeit des Verordnungsgebers anheimgestellt ist. Und wenn Sie schon dabei sind, diesen vernünftigen Weg der Kommunikation für Notare zu ermöglichen, dann machen Sie das doch bitte auch gleich noch für Rechtsanwälte und Steuerberater. Wie gesagt, ihnen wurde diese Möglichkeit rechtlich ausdrücklich verwehrt.”
“Damit wird sinnvolle Kommunikation verhindert. Das ist schade. Insofern ist die Medienbruchfreiheit hier nicht gegeben. Der ausschlaggebende Grund dafür ist offenbar auf einen fehlenden Modernisierungswillen der Finanzämter und der jeweiligen Landesregierungen zurückzuführen, wie aus früheren Gesetzesbegründungen hervorgegangen ist. Das ist nicht tragbar. In erster Linie soll das ELSTER-Portal verwendet werden. Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht mal versucht haben, über ELSTER zu kommunizieren: Das funktioniert vielleicht mit Notizen. Aber wenn Sie das medienbruchfrei machen wollen, dann werden Sie feststellen, dass das kein besonders komfortabler Weg ist und auch für das Massengeschäft der Notare nicht tragbar.”
“Mein Fraktionskollege hat bereits darauf hingewiesen, dass wir dem Gesetzentwurf prinzipiell zustimmen würden, wenn es nicht einen kleinen, aber nicht ganz unbedeutenden Haken an der Sache gäbe. Sie reden viel von Medienbruchfreiheit bei der Kommunikation. Es gibt allerdings den Haken, dass Notare – es ist angedeutet, dass da eine Veränderung stattfinden soll – nach den bisherigen Absichten nicht medienbruchfrei mit den Finanzbehörden kommunizieren können. Der eingespielte Weg der Kommunikation wäre über das Notarpostfach nach § 78n Bundesnotarordnung. Dieser Weg ist bislang zum Beispiel für Anwälte und Steuerberater leider durch den Gesetzgeber ganz bewusst versperrt worden. Ähnliches soll – jedenfalls nach bisheriger Lesart – durch Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz auch für Notare gelten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf ist Ausdruck der beschleunigten Digitalisierungsbemühungen in der Justiz. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Bestrebungen ausdrücklich; das haben wir bereits mehrfach gesagt. Ich möchte allerdings abermals darauf hinweisen, dass der jeweilige technische Fortschritt nicht nur die Abläufe in den Behörden vereinfachen und beschleunigen darf. Vielmehr müssen positive Veränderungen auch für die betroffenen Verkehrskreise und für die Verbraucher sowie für die Unternehmer zu spüren sein. Der Staat hat also den Bürgern zu dienen und nicht die Bürger dem Staat oder seinen Behörden, meine Damen und Herren.”
“Die Altersgrenzenregelung wäre aus meiner Sicht, wie gehört, umzugestalten, wie von Fachexperten auch empfohlen. Insoweit sind die Folgen der in der Drucksache zum Entwurf unter Buchstabe C dargestellten alternativen Lösungen eher eine Suggestion denn in Stein gemeißelte Wahrheit. Kritisch sehe ich zum gegenwärtigen Beratungsstand auch die weitere Wiederholungsprüfung für Anwärter und die Verkürzung der Wartezeit. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Susanne Hierl.”
“Allenfalls ließe sich ein ergänzender einfacher Tauglichkeitsnachweis ab 75 Jahren vorstellen, der aber letztlich auch kaum notwendig sein dürfte. Diese Lösung, also die vollständige Beseitigung einer Altersgrenze, war, nebenbei bemerkt, auch von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer an der erwähnten Berliner Expertendiskussion als bevorzugte Lösung in der Umsetzung des Urteils, das ich genannt habe, präferiert worden. Ergänzend sei erwähnt: Bei praktizierenden Kassenärzten hat man vormals doppelte Altersgrenzen längst gänzlich abgeschafft, und das, obwohl es bei den Ärzten um Leben und Tod geht, was bei den Notaren eher selten der Fall sein dürfte. Ich fasse also kurz zusammen. Einiges an dem Gesetzentwurf ist erwägenswert, zum Beispiel das Vorziehen der notariellen Fachprüfung auf die Zeit direkt nach dem Zweiten Staatsexamen.”
“Ein kürzlich dazu in Berlin durchgeführtes Expertendiskussionsforum der Professoren Thüsing und Waldhoff kam zu dem Ergebnis, dass ein Anwaltsnotar durchschnittlich mit etwa 65 Jahren in den notariellen Ruhestand geht und dass sich im Jahr 2025 weniger als 100 Damen und Herren der notariellen Fachprüfung gestellt haben. Aufgrund von hohen Durchfallraten wurden aus dem Prüfungsjahrgang 2025 im Ergebnis also weit weniger als 100 Personen dem Berufspool der Anwaltsnotare zugeführt. Aus diesen und anderen Tatsachen ergibt sich, dass es der von Ihnen gewünschten Altersregelung gar nicht bedarf. Besser wäre aus unserer Sicht, vor dem genannten Hintergrund auf jegliche Altersgrenze für Notare zu verzichten.”
“Dazu zählt, welche Mitarbeiter und langfristigen Verträge dabei zu berücksichtigen sind, unter anderem Mietverträge und Ähnliches zur Aufrechterhaltung des Notariats. Das macht oft deutlich längere Planungszeiträume nötig als die möglichen verbleibenden 18 Restmonate. Das vorgesehene Verfahren mit seiner sich daraus ergebenden Ergebnisoffenheit kann zu mehrjährigen Arbeitsplatzunsicherheiten mit entsprechenden Belastungen für die beteiligten Personen und ihre Familien führen, also die Angestellten. Das ist in unseren Augen kein vernünftiges Prozedere. Überdies stellt sich die Frage, ob die im Entwurf vorgesehene Lösung überhaupt nötig ist.”
“Will ein Notar länger tätig sein, muss er sich nach dem Entwurf einem aufwendigen Antragsverfahren stellen und dabei auch noch wirtschaftliche Planungsunsicherheit für sich und sein Büro in Kauf nehmen. Allein die Antragsbearbeitung wird regelmäßig mehrere Monate betragen. Berufene Kreise aus dem Bereich Notariat gehen inklusive Vorlaufzeit von bis zu 18 Monaten aus, die für die Bearbeitung dieser Anträge notwendig sind, und das bei einer möglicherweise zu bewilligenden Amtszeitverlängerung von zunächst nur 36 Monaten. Steht nicht schon dies außer Verhältnis? Die geplanten Regelungen offenbaren außerdem eine völlige Unkenntnis der betriebsnotwendig längerfristigen Planungen für ein etwaiges Tätigkeitsende.”
“Der Beweis sind die nach dem Entwurf neu geschaffenen §§ 48b und 48c der Bundesnotarordnung. Diese bewirken auch im Vergleich mit alternativen Möglichkeiten und dem aktuellen Rechtsstand eine fast künstlich anmutende Verkomplizierung und Bürokratisierung; ich komme gleich noch näher darauf zu sprechen. Das immer wieder betonte Ziel der Entbürokratisierung werden Sie auf diese Weise sicherlich nicht erreichen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Ein Altnotar soll demnach unter bestimmten Bedingungen zukünftig und maximal zweimal eine Amtszeitverlängerung von jeweils drei Jahren auf Antrag erlangen können. Details erspare ich uns an dieser Stelle. Deutlich wird dem Leser jedenfalls sofort, dass der vorgesehene Mechanismus zum Aufbau neuer Bürokratie führt.”
“Insbesondere im Zusammenhang mit der im Entwurf gewählten Konstruktion der gewünschten Altersregelung stellen sich einige fachliche Fragen. Diese betreffen die Richtigkeit der sachlichen Annahmen, die dort genannt sind, ebenso wie die völlig unnötige Kompliziertheit des vorgesehenen Verfahrens und den drohenden Bürokratieaufwand, der damit verbunden wäre. Eine Anhörung zum Gesetzentwurf wäre daher aus unserer Sicht sinnvoll und durchaus empfehlenswert. Die Bundesregierung möchte im Licht der Verfassungsgerichtsentscheidung mehr Generationengerechtigkeit unter Berufsträgern, Berufsanwärtern und Jungnotaren unter Wahrung der Interessen der Rechtspflege herstellen. Tatsächliche oder behauptete Gerechtigkeit muss bei dieser Bundesregierung aber offenbar rechtstechnisch meist kompliziert sein.”
“Mit diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige starre Altersgrenze für Anwaltsnotare in § 48a Bundesnotarordnung – wir haben es gehört – für nicht mehr vereinbar mit der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz erklärt. Nach der genannten Regelung war für Anwaltsnotare vorgesehen, dass diese mit dem Ende des Monats aus dem öffentlichen Amt auszuscheiden haben, in dem sie das 70. Lebensjahr vollendeten. Diese Regelung gilt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Daher gab es aus Sicht der Koalition schlicht einen von außen erzwungenen Handlungsbedarf statt einer lange gehegten Reformidee. So begrenzt der Regelungsgehalt des hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs auch sei, sehen wir für die geplanten Regelungen doch einigen Beratungsbedarf.”
“Die letzte größere Reform des Anwaltsnotariats in der Amtszeit der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die mit der Etablierung der notariellen Fachprüfung statt des zuvor geltenden intransparenten Punktesystems einen leistungsbezogenen und damit objektiveren Zugang zum Anwaltsnotariat eröffnet hat, wird man mit Recht als eine solche Modernisierung bezeichnen können. Dagegen entpuppt sich der hier zu beratende Entwurf als in Teilen misslungene Kosmetik. Trotz seines etwas pompös daherkommenden Titels ist der Entwurf nämlich im Kern ein wenig fantasievoller und erzwungener Reflex auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September letzten Jahres.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des hier in erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung verspricht den großen Wurf: Eine Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats soll es also sein. Das ist grundsätzlich zu begrüßen; denn selbst etablierte und gut eingespielte Systeme sollten von Zeit zu Zeit auf Anpassungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden. Das gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Notariate.”
“Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Konrad Körner.”
“Darauf hatte ich bereits mit unserer Gesetzesvorlage zur Einführung einer auch für die Finanzbehörden verpflichtenden außergerichtlichen elektronischen Kommunikationspflicht mit der Rechtsanwaltschaft im Rahmen des § 87a der Abgabenordnung hingewiesen. Ich muss zu meinem Bedauern feststellen: Die derzeitige Mehrheit in diesem Haus nimmt gerne Bürger und Unternehmen in die Pflicht, verschont jedoch zugleich die Behörden aller Ebenen. Ob und inwieweit die Regelungen zum Führungszeugnis beim bestehenden Zeugenschutz schlüssig sind – das ist eine Detailregelung bei den Gesamtregelungen, die dort vorgesehen sind –, werden wir uns ebenfalls im weiteren Beratungsgang näher anschauen. Vielleicht wäre für das vorgelegte Gesetz insoweit am Ende eine getrennte Abstimmung sinnvoll. Vielen Dank.”
“Abschließend ein Wort zur vorgesehenen Digitalisierung des Führungszeugnisses für private Zwecke über den gegebenenfalls neu einzufügenden § 30d des Bundeszentralregistergesetzes. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen. Für die Zukunft muss aber auch hier gelten: Papierform muss auf Bürgerwunsch weiter möglich bleiben. Warum allerdings nach den Vorstellungen Ihres Entwurfs, liebe Koalition, ausgerechnet staatliche und kommunale Behörden wieder verpflichtend auf die Papierform abstellen können dürfen, erschließt sich überhaupt nicht. Mit welcher Begründung? Fehlt es an Schnittstellen? Dann schaffen Sie diese! Generell sollten unsere Behörden vorleben, was der Gesetzgeber auch von Bürgern und Unternehmen fordert.”
“Es ist zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass die Digitalisierungsbemühungen im Zusammenhang mit dem Notarwesen kaum als Erfolgsgeschichte verkauft werden können. Der bisherige Misserfolg erklärt sodann auch die zunächst seltsam anmutende Zurückhaltung in Ihrer Gesetzesvorlage, die die Erweiterung auf relativ wenige Anwendungsfelder vorsieht. Unwillkürlich stellt man sich daher die Frage, ob man konsequenterweise nicht besser gleich ganz auf eine Erweiterung verzichtet hätte und sich zunächst um eine größere Akzeptanz der Praxis bemühen sollte. Meine Fraktion wird sich nach der Anhörung endgültig positionieren, steht sinnvollen Änderungen im Zusammenhang mit den notariellen Dienstleistungen aber nicht grundsätzlich im Weg.”
“Ich darf kurz aus diesem genannten BRAK-Papier zitieren: „Das Augenmerk sollte zunächst vor allem darauf gelegt werden, die Bekanntheit der Online-Verfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern zu steigern und die technischen Voraussetzungen für alle möglichst einfach zugänglich zu machen. Die Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen, dass das notarielle Online-Verfahren bisher nur zurückhaltend genutzt wird.“ So weit das Zitat. Werte Frau Ministerium Hubig, die leider im Moment nicht anwesend ist, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, mit diesen Auszügen aus den BRAK-Stellungnahmen schließt sich der Kreis der von mir erwähnten beispielhaften Aussagen einzelner Notare zur Beurkundungspraxis in der Form einer elektronischen Präsenzbeurkundung.”
“Warum der Regierungsentwurf trotz seines gesellschaftsrechtlichen und damit unternehmerischen Kontexts so zurückhaltend angelegt ist, erhellt sich aus der Gesetzesvorlage nicht. War man etwa von dem eigenen Entwurf selbst nicht überzeugt? Vermutlich bringt eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer, Nummer 48 aus 2025, Licht ins Dunkel. Diese spricht für immerhin circa 5 000 Anwaltsnotare im Land und damit für circa 75 Prozent aller amtierenden Notare. Dort wird unter Bezug auf eine frühere Stellungnahme derselben Kammer aus dem Jahr 2024 von weiteren Digitalisierungsbestrebungen in der notariellen Praxis abgeraten, da die bisher möglichen oder gar vorgeschriebenen Onlineverfahren keine breite Akzeptanz bei den beurkundenden Stellen, also den Notaren, und ihren Mandanten gefunden hätten.”
“Dazu heißt es im Regierungsentwurf sinngemäß, die erfolgte Evaluation des bisherigen Rechtsstands habe ergeben, dass es zweckmäßig erscheine, die notariellen Onlineverfahren im Bereich des Gesellschaftsrechts auszuweiten, soweit es mit Bezug zur Struktur der Onlineverfahren darstellbar sei. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, allein mit Blick auf die regierungsseitig immer wieder propagierten hohen Digitalisierungsziele lässt Ihre im vorliegenden Entwurf sichtbar werdende Zögerlichkeit schon bei den Zielformulierungen staunen. Diese Zögerlichkeit schreibt sich im materiellen Bereich der Vorlage fort. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Digitalisierungselan der Bundesregierung bereits vor dem ersten Jahrestag ihres Zustandekommens ins Schneckentempo verfallen ist.”
“Die genannten Befunde sind zwar nicht repräsentativ, aber sie deuten darauf hin, dass eine Niederschrift in herkömmlicher Papierform bei der Errichtung von Urkunden bei Notaren und deren Mandanten auch weiterhin vorrangig genutzt wird und die elektronische Niederschrift noch einen weiten Weg bis zur Etablierung vor sich hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der beschrittene Digitalisierungstrend des etablierten lateinischen Notariats nun durch zaghafte Ausweitung der bisher möglichen Videokommunikations- und Beurkundungsmöglichkeiten im Gesellschaftsrecht, also im Unternehmerkontext, fortgeschrieben werden.”
“Das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, das viele für Verbraucher gängige Beurkundungsvorgänge betrifft, erfüllt diese Anforderung gerade noch, allerdings scheint die notarielle Praxis von den digitalen Beurkundungsmöglichkeiten bislang kaum Gebrauch zu machen. So war von mehreren amtierenden Notaren, welche im Hinblick auf die Bearbeitung des vorliegenden Entwurfs zur Klärung der gängigen Praxis kontaktiert wurden, zu erfahren, dass diese die seit dem 29.12.2025 geschaffenen Möglichkeiten zur elektronischen Präsenzbeurkundung noch gar nicht bzw. sehr zögerlich nutzen. Überwiegend waren Details der entsprechenden Neuregelungen im Beurkundungsgesetz noch gar nicht mal bekannt.”