Thomas Fetsch
AfD · Germany
“Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Titel der hier zu diskutierenden Regierungsvorlage ist sperrig, sondern abseits der Detailregelungen leider auch der Kerngedanke.”
“2025 – wir alle haben es schon mal gehört – wurden nur noch 207 000 Wohneinheiten fertiggestellt, gemessen am Ziel der Bundesregierung von 400 000 Wohneinheiten pro Jahr also nur eine Zielerfüllungsquote von 50 Prozent. Eine wesentliche Besserung ist auch 2026 kaum in Sicht.”
“Die Regelungen zur von der Mietpreisbremse befreiten Kurzzeitvermietung werden trotz der eingeschränkten Möglichkeit einer Verlängerung von sechs auf acht Monate nach dem jetzigen neuen Entwurf den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht.”
“Auf der Mieterseite wird hingegen inflationsbedingter Kaufkraftverlust des Einkommens durch Anpassung in der Regel ausgeglichen. Die Begrenzung ist daher einseitig belastend. Damit werden aber gerade viele private Kleinvermieter getroffen, die Immobilien häufig als Geldanlage und Alterssicherung halten.”
“Im Koalitionsvertrag ist das Ziel ausgegeben, für alle Menschen Wohnen bezahlbar und verfügbar zu machen angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Mieten; wir haben es gehört.”
“Eine weitere geplante Neuerung ist die vorgeschlagene Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung; auch das haben wir von Ministerin Hubig gehört. Diese Regelung führt jedenfalls zur Verlagerung des Kostenrisikos für bereits eingeleitete Räumungsmaßnahmen auf den Vermieter.”
The complete record
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf will drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Im Rahmen dieser Lesung nehme ich zu zwei Bereichen Stellung und bin gespannt, welche zusätzlichen Erkenntnisse die weitere Debatte und die zum Entwurf geplante Anhörung noch bringen werden. Auch wenn die Digitalisierung von uns begrüßt wird, legen meine Fraktion und ich größten Wert darauf, dass sämtliche Digitalisierungsbemühungen nicht zu einem Ausschluss des analogen Weges führen – mindestens im Bereich der Verbraucher. Allen Bürgern muss es jetzt und auch künftig gestattet sein, Papier im Rechts- und Geschäftsverkehr entgegenzunehmen oder zu verwenden.”
“Da sollte die Digitalisierung konsequent zu Ende geführt werden. Insgesamt ist der Gesetzentwurf für uns zustimmungsfähig, trotz allem, und an dessen Defiziten kann noch an anderer Stelle gearbeitet werden. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Es ist daher wichtig und richtig, die Zwangsvollstreckungsverfahren zu beschleunigen und weiter zu digitalisieren. Zu begrüßen ist auch, dass beteiligte Wirtschaftsakteure wie Kreditinstitute ebenfalls noch digital eingebunden werden sollen. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die erforderliche Technik und das Schnittstellenmanagement bei der Anwaltschaft und den Gerichtsvollziehern einwandfrei laufen und bei Letzteren überhaupt zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls droht übergangsweise sogar ein Rückschritt in diesem Bereich. Kritisch sehen wir die mit den vorgesehenen Änderungen in § 66 SGB X verbundene verlängerte Ausnahme der Sozialleistungsträger im Vergleich zu privaten Gläubigern. Die Fortdauer dieser Privilegierung im Vergleich mit den privaten Gläubigern erscheint nicht gerechtfertigt.”
“Hier erreicht Deutschland nur sechs von neun möglichen Punkten und steht im EU-Vergleich auf Platz 18. Insgesamt hat unsere Justiz bei unseren Landsleuten im EU-Vergleich mit Platz 7 gleichwohl noch einen guten Ruf. Unsere dringende Aufgabe ist jedoch das Bemühen, dass das auch so bleibt. Dazu gehört der Lückenschluss in Sachen Justizdigitalisierung, damit unser Standort langfristig auch international wettbewerbsfähiger wird. Gerade im Bereich des Zivilrechts ist es für unseren Wirtschaftsstandort wichtig, gegenüber dem angelsächsischen Rechtskreis konkurrenzfähiger zu werden, in dem teils atemberaubend schnelle ADR-Verfahren, also Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, bestehen, die regelmäßig auch durch schnellere Forderungsrealisierung besser zum Ziel kommen.”
“Das stärkt zugleich das Vertrauen in das Funktionieren der Justiz und in den Rechtsstaat. In diesem Gesamtzusammenhang – und darauf möchte ich besonders hinweisen – ist unter Verweis auf aktuelle Daten der 13. Ausgabe des EU-Justizbarometers aus 2025 jedoch anzumerken, dass Deutschland in Sachen Verfahrensdauer im Zivil- und Handelsrecht mit Platz 14 einen eher hinteren Rang im EU-Vergleich belegt. Während zum Beispiel in Österreich die erste Instanz im Durchschnitt unter 150 Tagen abgeschlossen ist, benötigen unsere Gerichte bis zum Abschluss der ersten Instanz mittlerweile etwa 240 Tage. 2014 waren das noch etwa 200 Tage. Das ist ein Zustand, der dringend zu verbessern ist, weil er Verbraucher und die Wirtschaft belastet. Zudem ist der Stand digitaler Lösungen im Bereich des Zivilrechts alarmierend.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst stelle ich fest, dass der wesentliche Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs, einschließlich ganzer Passagen in der Begründung, bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet wurde und daher kein Arbeitsnachweis der amtierenden Bundesregierung ist – aber immerhin. Ungeachtet dessen trägt meine Fraktion den Gesetzentwurf im Ergebnis mit; denn er versucht, das bisher vor allem unter Medienbrüchen leidende und damit zu behäbige Zwangsvollstreckungsverfahren schneller zu machen. Die geplanten Änderungen sind durchaus geeignet, den Rechtsverkehr ein Stück zu entlasten und dadurch die Zwangsvollstreckungsgläubiger – und darauf kommt es uns in dem Fall auch an – schneller zum Erfolg zu führen.”
“Eine Meinungsäußerung ist jede Äußerung im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf den Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an. In diesem Sinne: Tun wir einen ersten Schritt! Schaffen wir den § 188 StGB ab – im Sinne der Meinungsfreiheit! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Tijen Ataoğlu das Wort. Bitte.”
“Dass vor diesem Hintergrund ein deutscher Ministerpräsident öffentlich gefordert hat, bestimmte Onlinemedien zu regulieren, zu zensieren und im Extremfall gar zu verbieten, ist ebenso konsequent wie skandalös, auch wenn gegen alle eindeutigen Umstände versucht wird, dem nackten Zensurkaiser im Nachhinein demokratisch anmutende Kleider anzuziehen. Zu all dem kontrastieren die Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit. Ich darf noch mal ganz kurz ein paar Dinge vortragen: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend; denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn Grundlage jeder Freiheit überhaupt.”
“Aus der im Übrigen völlig unzutreffenden Ansicht, dass unwahre Aussagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, wird in der Politik die Beseitigung von Desinformation oder Fake News im Internet, letztlich also die Einschränkung der Meinungsfreiheit gefordert. Ganz nebenbei: Wer entscheidet eigentlich, was Wahrheit und was Lüge oder Desinformation ist? Corona lässt grüßen, meine Damen und Herren! Das alles gipfelt derzeit im teils amtlichen Kampf gegen Teile der Medien, in dem diesen Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Systems vorgeworfen wird, so Frau Ministerin Prien in einem kürzlich erfolgten Interview mit der „taz“. Diese Sprache ist übrigens der autoritärer Regime ähnlich und kaum erträglich.”
“Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung, sogenannter Chilling-Effekt. Das ist schon für sich betrachtet höchst problematisch. Dieser Effekt wird durch Meldestellen verschiedener Art und sogenannte Trusted Flagger, die Plattformbetreiber und die Strafjustiz über tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße informieren, massiv verstärkt. Damit aber nicht genug. Frau Ministerin Hubig plant – man hört es bereits – den mehrjährigen Verlust des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung nach dem rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen, weil konturenlosen § 130 StGB. In den Parteien, von den Spießgesellen der CDU und anderen Parteien, gibt es Überlegungen, eine Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen einzuführen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals „Deutschlandkurier“, David Bendels – wir haben es vorhin schon mal gehört –, war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. „Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut“, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet.”
“Die Möglichkeiten systematischer parlamentarischer Kontrolle sind zugunsten der Verwaltung beschränkt. In der hier vorliegenden Form ist das Gesetz für die AfD daher nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Axel Müller das Wort.”
“Noch kurz zur geplanten Änderung des Eurojust-Gesetzes. Es dürfte Konsens bestehen, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Bereich des Terrorismus, sinnvoll und notwendig ist. Allerdings dürfen dabei die Grundrechte der Bürger, hier vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht als vernachlässigbare Größe behandelt werden. Genau daran aber krankt der Entwurf, in dem nicht geregelt wird, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus bleiben personenbezogene Daten auch nach Freispruch oder Einstellung des Verfahrens prinzipiell gespeichert. Zugriffsmöglichkeiten werden ohne transparente Kriterien und ohne vernünftige Kontrollmechanismen deutlich erweitert.”
“Äußerst unbefriedigend ist zudem, dass der Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern – wir haben es vorhin wieder gehört –, etwa Anwälten, nicht im Vollstreckungsverfahren selbst gewährleistet ist. Begründet wird das mit vorgeschriebenen Kommunikationsabläufen, die keine anderweitige Regelung zuließen. Stattdessen soll tatsächlich geprüft werden, ob nicht innerhalb der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden könnte, „bei Unklarheiten oder Zweifeln über das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes mündlich Kontakt“ zum Dienstanbieter aufzunehmen. Das, meine Damen und Herren der Koalition, bedeutet die totale Kapitulation vor der Regelungsgewalt der EU und führt zu einer Aufgabe wesentlicher Rechtsstandards in Deutschland.”
“Darüber hinaus hat die Koalition, wie schon vorhin gesagt wurde, trotz deutlicher Kritik auch nachgelagerte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die unterlassene Geltendmachung von Ablehnungsgründen ausgeschlossen. Hierdurch wird Betroffenen, auf deren Daten im Rahmen einer eingehenden Anforderung eines Mitgliedstaates zugegriffen wurde, letztlich jeglicher durchgreifende Rechtsschutz verweigert. Die dafür bekannten Motive sind ebenso erstaunlich wie befremdlich. Die befürchtete Möglichkeit, dass ein erfolgreicher Rechtsbehelf im ersuchenden Mitgliedstaat nicht durchgesetzt werden könne, sei möglicherweise demokratiegefährdend. Eine solche Bankrotterklärung opfert einen ohnehin bereits bescheidenen Rechtsschutz für Betroffene im Inland auf dem Altar der EU-Beflissenheit, die nicht akzeptabel ist, meine Damen und Herren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den vorliegenden Entwurf betreffend die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der EU hat die Anhörung im Rechtsausschuss das Bestehen erheblicher Rechtsschutzlücken für die Betroffenen der Beweismittelanforderung ergeben. Als überarbeitungsbedürftig wurde dabei insbesondere die Ausgestaltung der Vorgaben für eingehende Herausgabeanordnungen angesehen. Die Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Vorbehalten wird in § 11 des Entwurfs ausschließlich den Staatsanwaltschaften überlassen; eine gerichtliche Beteiligung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Empfehlung der Rechtsanwaltschaft etwa, Gerichte im Vollstreckungsverfahren unmittelbar zu beteiligen, wurde nicht befolgt.”
“Das Mittel der Linken wie auch der Koalition – noch mehr Regulation und noch tiefere Eingriffe – hilft hier nicht weiter, sondern verschärft sogar noch die Lage. Aus dieser verfahrenen Situation hilft nur ein großer Neustart, und der ist nur mit der AfD möglich. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Hakan Demir für die SPD-Fraktion.”
“Und so kommt es eben neben den eigentlichen Mieten zusätzlich zu ausufernden Mietnebenkosten, die das Niveau von zweiten Mieten längst erreichen. Es ist also vor allem Ihre falsche mieter- und vermieterfeindliche Politik, die das Dilemma der hohen Mieten geschaffen hat. Einen weiteren wesentlichen preistreibenden Aspekt nannte der Deutsche Mieterbund kürzlich ebenfalls. Die Zahl der Mieter ist in den vergangenen fünf Jahren um 3 Millionen Menschen gestiegen, was die Wohnungsangebotssituation naturgemäß zusätzlich und deutlich verschärft hat. Auch wenn Sie alle es nicht hören wollen: Dahinter steckt die ungeplante, ungesteuerte und überbordende Zuwanderung, die wir selbstverständlich ablehnen.”
“Das konnte man zum Beispiel in der DDR zur Genüge sehen, und das wollen wir hier nicht mehr, meine Damen und Herren. Was haben Bund, Länder und Kommunen unter Führung der Altparteien – einschließlich der Linken, zum Beispiel in Thüringen – zur Verbesserung getan? – Nichts, mit durchschlagender Wirkungskraft. Sie zogen sich vielmehr geplant und einschneidend aus dem Vermietermarkt zurück und verkauften ihre Bestände. Im Klimawahn verteuerten sie die Energie- und Baukosten massiv. Im gelebten Bürokratiewahn der letzten Jahrzehnte bedeutete jeder Bauantrag ein zeitlich unkalkulierbares Risiko für Bauherren aller Art. Sie erhöhten im Zusammenwirken mit den Ländern und Kommunen einschlägige Steuern wie die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer.”
“Tatsächlich – das geht aus einer aktuellen, repräsentativen Umfrage von Civey hervor – ist zu erwarten, dass etwa die von der Bundesregierung geplante Regulierung von Indexmieten zur regelrechten Wohnungsbaubremse zu werden droht. Denn durch die langfristige Wertsicherung mittels Inflationsschutz werden Bauprojekte häufig erst kalkulierbar und umsetzbar. Die weiteren Gesetzesvorhaben – sei es hier in exzessiver Form des Linkenantrags oder in Form der erklärten Absichten der Regierungskoalition – erweitern und vertiefen diese Problematik nur noch weiter. Am Ende stehen noch weniger mietbare Wohnungen zur Verfügung, und der Bestand verschlechtert sich immer weiter, weil Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen mangels ausreichender Mieterträge schlicht unterlassen werden.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mieterinnen und Mieter besser schützen“, so die Überschrift des aufgerufenen Antrags. Die von der Linkspartei zur vermeintlichen Rettung eines in Teilen nicht mehr funktionierenden Mietmarktes hier aufgestellten Forderungen, die sich leider in nicht unerheblichem Maße mit ähnlich gestrickten Regelungsabsichten der Regierungskoalition decken – wir haben es gerade schon ein bisschen gehört –, sind allzu bekannt, auf längere Sicht massiv nachteilig und von einer grundlegenden Skepsis gegenüber Immobilieneigentümern und dem Funktionieren der Marktkräfte geprägt: eine scharfe Mietpreisbremse, eine Begrenzung von Mieterhöhungen im Bestand, ein befristeter Mietenstopp, eine erhebliche Beschränkung oder gar Abschaffung von Indexmieten, eine Reglementierung oder ein Verbot von Möblierungszuschlägen, eine strenge Regulierung von Kurzzeitvermietungen, eine massive Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen, eine Ausweitung von Schonfristzahlungen, eine Einführung von Genehmigungs- und Transparenzpflichten usw.”
“Es gibt hier nur einen sinnvollen Weg: Räumen Sie Rechtsanwälten wieder die Möglichkeit ein, über ihr elektronisches Berufspostfach außergerichtlich mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren, und streichen Sie § 87a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung! Und sinnvollerweise ermöglichen Sie Steuerberatern dasselbe zugleich, nämlich über das digitale Berufspostfach zu kommunizieren, durch eine zusätzliche Streichung von § 11 Absatz 2 Satz 2 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung. Vielen Dank. Danke sehr. – Das Wort für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Fritz Güntzler. Bitte.”
“Zu bedenken ist bei dieser Betrachtung zudem, dass im gerichtlichen Verfahren zwischen den Beteiligten die elektronischen Postfächer wiederum ausschließlich zugelassener Kommunikationsweg sind. Es liegt also eine nicht nachvollziehbare Unwucht im digitalen Kommunikationssystem vor. Grundlage dieser Entscheidung war die Unfähigkeit und der Unwille der Länder, im Rahmen der digitalen Behördenkommunikation die ihrerseits nötigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Das ist schlicht ein Unding! Der Verweis auf die mögliche Kommunikation über ELSTER wird den praktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht. Probieren Sie es einfach einmal! Es ist ein Unding.”
“Damit kämen Sie zugleich entsprechenden Forderungen von Bundesrechtsanwalts- und Bundessteuerberaterkammer nach. Und wenn Sie diese Argumente immer noch nicht überzeugen sollten, dann vielleicht das Argument, dass der vormalige Bundesfinanzminister einer inzwischen fast schon vergessenen Partei – Christian Lindner hieß der übrigens – mit seinem damaligen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 unsere heutige Auffassung ganz offensichtlich teilte, sich aber am Ende kurzsichtigen Interessen der Länder beugte. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Steuerverwaltungen Rechtsanwälte und Steuerberater über deren besondere Berufspostfächer anschreiben dürfen, diese umgekehrt die Finanzverwaltungen aber nicht.”
“Deshalb bringt meine Fraktion an dieser Stelle einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 87a Abgabenordnung einfach selbst ein. Zugegebenermaßen geht es dabei nicht um einen großen Rettungsplan für Deutschland. Nebenbei bemerkt: Einen solchen hatten wir im Grunde letzte Woche vorgelegt in Form unserer Änderungsvorschläge zum Haushalt 2026. – Allerdings ist auch unser heutiger Vorschlag nicht unbedeutend, geht es hier doch – ganz im Sinne der von der Bundesregierung verlautbarten Digitalisierungsbestrebungen – darum, Finanzverwaltung und Rechtspflege an entscheidender Stelle effektiv zu digitalisieren und den Rechtsverkehr zu vereinfachen. Liebe Koalitionäre, Sie haben hier die einfache Möglichkeit, sich unserer Initiative ganz geräuschlos anzuschließen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vergangene Woche habe ich im Rahmen meiner Plenarrede zur Haushaltsdebatte den digitalen Sündenfall des Bundestages aus dem Jahressteuergesetz 2024 angesprochen, mit dem damals die Kommunikation von Rechtsanwälten mit der Finanzverwaltung über das besondere elektronische Anwaltspostfach handstreichartig verboten wurde. Ich hatte den Eindruck, meine Anmerkungen seien zumindest von Justizministerin Hubig gehört worden; umgesetzt sehe ich meine Anregungen allerdings nicht. Diese Nichtbeachtung ist man als Mitglied der AfD-Fraktion natürlich gewohnt, den Schaden haben hier allerdings vor allem die steuerberatenden Berufe und deren Mandanten, also potenziell alle Bürger und Unternehmer in unserem Land.”
“Sorgen Sie kurzfristig durch eine Ergänzung in Ihrer Vorlage zum Steueränderungsgesetz 2025, konkret durch die Aufhebung von § 87a Absatz 1 Satz 2 AO – Entschuldigung, dass ich das so genau zitiere –, dafür, dass Rechtsanwälte wieder über das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA, außergerichtlich mit den Finanzverwaltungen kommunizieren können. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat dieses Haus im vergangenen Jahr aufgrund kurzfristiger Länderinterventionen Rechtsanwälten genau diese Möglichkeit genommen, während Finanzämter bemerkenswerterweise weiterhin über das beA mit Rechtsanwälten kommunizieren dürfen und das auch tun. Machen Sie diesen sehr kurzsichtigen Fehler in Absprache mit den Kollegen rückgängig, und ändern Sie diese Vorlage! Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.”
“Mein Vorschlag: Erledigen wir doch zunächst einmal die Digitalisierungsaufgaben in unserem eigenen Land! Damit haben wir wahrlich genug zu tun. Frau Ministerin Dr. Hubig, Sie haben die Digitalisierung der Justiz zu einem Ihrer Aufgabenschwerpunkte gemacht. Wir werden bei aller grundsätzlichen Bereitschaft, diese Bemühungen zu unterstützen, bei sämtlichen Digitalisierungsvorhaben genau hinsehen, ob sie wirklich bürger- und unternehmerfreundlich sind und ob bei ihrer Umsetzung nicht wesentliche rechtsstaatliche Errungenschaften gefährdet werden. Angesichts der begrenzten Mittel für die umfangreichen Digitalisierungsvorhaben möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, einen konkreten und sinnvollen Digitalisierungsvorschlag unterbreiten.”
“Schauen wir noch einmal kurz auf wichtige Kennziffern der aktuellen Haushaltsplanungen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Koalition werden bis 2029 neue Rekordschulden in Höhe von rund 860 Milliarden Euro aufgebaut. Die explizite Verschuldung des Bundes steigt danach auf gigantische 2,7 Billionen Euro. Der Bundesrechnungshof stellt zu Recht fest: Die Koalition verfolgt eine grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Hochrisikostrategie in Sachen Haushaltspolitik, meine Damen und Herren. Was braucht unser Land stattdessen? Mutige und kraftvolle Entscheidungen, Entlastung der Leistungsbereiten und auch vereinfachte und schnellere Abläufe der öffentlichen Verwaltung. Letzterem dient die Digitalisierung von Justiz und Rechtspflege. In der gestrigen Generaldebatte sprach Bundeskanzler Merz von einer europäischen Digitalisierungsoffensive.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Frau Dr. Alice Weidel hat in ihrer gestrigen Rede die fatale Lage, in der sich Deutschland aufgrund der Politik der letzten Jahre befindet, deutlich skizziert und den 12-Punkte-Plan der AfD zur Lösung der Misere gegenübergestellt. Statt sich mit diesem Plan, der für wesentliche Fragen sehr konkrete und klare Lösungen anbietet, sachlich auseinanderzusetzen, wurden wieder nur die üblichen Anti-AfD-Phrasen gedroschen, um davon abzulenken, dass meine Fraktion immerzu den Finger in die Wunden Ihrer katastrophalen politischen Entscheidungen legt. Aber seien Sie gewiss: Die Menschen sehen inzwischen sehr genau, wer für die Zukunft Deutschlands fundamentale Entscheidungen trifft und wer die Probleme und Fehler nur benennt.”
“Zum Kern dessen, was ich gefragt hatte, also zur Amadeu Antonio Stiftung, nur kurz eine ergänzende Nachfrage: Erwägt die Bundesregierung bzw. insbesondere das Bundesjustizministerium eine Überprüfung der Finanzierung durch Bundesmittel für die genannte Amadeu Antonio Stiftung oder möglicherweise sonstige Konsequenzen aufgrund des festgestellten Verhaltens, das ja auch nicht infrage steht? Wenn ja, welche möglicherweise, und, wenn nein, warum nicht? – Vielen Dank.”
“Ich glaube, dies als Aufforderung zur gewaltsamen Durchsetzung des Vertreibungswunsches aufzufassen, erscheint durchaus nicht fernliegend. Meine Frage: Verurteilen die Bundesregierung und besonders das Bundesjustizministerium aufgrund der Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie die erwähnten Einschüchterungsversuche seitens der Linkspartei, insbesondere auch mit Blick auf die erwähnte Beteiligung einer Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung? Bitte sehr.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! In einem Interview auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat Frau Kollegin Gabriela Heinrich mit Bezug auf die Anfang Oktober stattgefundene Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu Recht festgestellt, dass die Pressefreiheit vielerorts unter Druck stehe und die Arbeit von Journalisten immer gefährlicher werde. Kürzlich hat der Bezirksverband Treptow-Köpenick der Partei Die Linke unter Mithilfe einer Mitarbeiterin der Amadeu Antonio Stiftung öffentlich dazu aufgerufen, das Onlineportal „Apollo News“ aus dem dortigen Stadtbezirk zu vertreiben. In einer herausgegebenen Broschüre kumuliert die Forderung sogar in dem Appell „Rechten Medien auf die Tasten treten“.”
“– Ich kann mich nur dem Diktum von Rupert Scholz anschließen, der über die gestrige Presse eine Wahlempfehlung ausgesprochen hat. Herr Fetsch, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank.”
“Insofern halte ich es nicht für angängig, dem Parlament die Fähigkeit abzusprechen, unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen, um eben genau solche Ziele zu erfüllen, meine Damen und Herren. Ich halte es für eine gefährliche Haltung, wenn die repräsentative Demokratie in Zweifel gezogen wird, indem man ihr die Fähigkeit abspricht, mit gravierenden Problemen der Gegenwart auseinandersetzen und diese zu lösen. – Das mag durchaus sein. – Ich halte es genauso wenig für angängig, liebe Damen und Herren, insbesondere von der CDU/CSU, wenn sich Kandidaten für das Verfassungsgericht auch noch auf kommunistische Vordenker berufen, um dabei die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Herr Fetsch, denken Sie an Ihre Redezeit. Die ist abgelaufen. Ich komme zum Schluss.”
“Ich bin auch der Meinung, dass es nicht angängig ist für einen Verfassungsrichter, die Meinung zu vertreten, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen unterhalb des Verkehrswertes möglich sein soll und damit das Recht auf Eigentum sowohl zivilrechtlich als auch verfassungsrechtlich beeinträchtigt wird. Ich bin nicht der Meinung, dass staatliche Preisfixierungen als grundsätzlich legitimes Mittel der sozialen Marktwirtschaft propagiert werden sollten. Ich bin auch nicht der Meinung, dass, um den Klimaschutz zu wahren, quasi als oberstes Ziel der Gesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Transformation für erforderlich gehalten wird und dabei auch noch an der repräsentativen Demokratie und an der Funktionsfähigkeit des Parlaments gezweifelt wird.”
“Das Thema ist aus meiner Sicht die Integrität des Verfassungsgerichts, und ich gehe davon aus, dass es für die Integrität des Verfassungsgerichts und für dessen Ansehen nicht angängig ist, wenn Richter die Auffassung vertreten, dass mehr als zwei rechtliche Elternteile für verfassungsrechtlich möglich gehalten werden. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, dass die Auffassung vertreten wird, dass die Zahl der Elternteile nicht auf maximal zwei begrenzt werden soll, und so die Vorstellung der biologischen Kernfamilie vollständig aufgelöst werden kann. Ich glaube weiterhin nicht – – – Das ist im Bereich Justiz, werte Kollegin. Und es reden viele, viele Abgeordnete über den Bereich Justiz oder sonstige Bereiche, und das Recht nehme ich mir jetzt auch heraus, bitte schön.”
“Verzeihen Sie, dass ich da jetzt ganz hart bin; aber ich kann nicht zulassen, dass man über den Umweg des Haushaltes jetzt hier auf einmal die Namen dieser Personen diskreditiert oder debattiert. – Sehr geehrter Herr Brandner, Herr Bartsch hat über eine Kandidatur gesprochen, die nicht mehr vorhanden ist. Jetzt wird über eine Kandidatin gesprochen, die nachher zur Abstimmung steht. Ich denke, auch die Alternative für Deutschland sollte wissen, dass die Regeln für alle gleich sind. Herr Präsident, ich bin immer ein höflicher Mensch und zurückhaltend. Ich glaube, dass es formale Regeln sind – so habe ich das verstanden –, die dazu führen, dass der nachher anstehende Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. In der Tat.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein besonders wichtiger Teil der Justiz in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht. Dieses war über Jahrzehnte das Aushängeschild eines insgesamt anerkannten Justizsystems. Große Persönlichkeiten mit herausragendem Intellekt und anerkannter Reputation waren Teil seiner beiden Senate. Seit einigen Jahren jedoch leidet das Ansehen des höchsten deutschen Gerichts, auch deshalb, weil bei seiner Besetzung immer stärker nicht überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten eine Rolle spielen, sondern politischer Proporz und ideologische Ausrichtung.”
“Unser Land verträgt aber noch viel weniger das Anhäufen eines gewaltigen Schuldenbergs, der zu einem massiven Anstieg der Zinsbelastung führt und zum Verlust jeglichen politischen Handlungsspielraums, wie jetzt auch der Bundesrechnungshof aktuell wieder festgestellt und Ihnen deutlich aufgezeigt hat. Kehren Sie um von diesem gefährlichen Irrweg. Deutschland braucht eine echte Wende. Auch wenn wir von der AfD weiß Gott nicht immer bequem sind – ich weiß das –: Wir stehen allerdings aus Liebe zu dem Land für eine solche Wende zur Verfügung. Vielen Dank. Als letzte Wortmeldung in diesem Aussprachereigen darf ich für die CDU/CSU-Fraktion Sebastian Steineke das Wort erteilen.”
“Wie dramatisch die Lage ist, werte Kollegen von der CDU/CSU, weiß auch Ihre Mittelstandsunion, die sich in die Angelegenheit eingeschaltet und für eine angemessene Handhabung geworben hat. Zudem ist nicht nur Hessen von der Problematik betroffen, sondern alle Bundesländer. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben die Rückforderung gegenüber den betroffenen Unternehmen vorerst ausgesetzt. Gespräche mit dem Bund sollten folgen. Angesichts dieser Umstände, meine Damen und Herren, appelliere ich an die Koalition, die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, sondern zeitnah eine Lösung zu suchen, die der dramatischen Lage aller Unternehmen gerecht wird. Unser Land verträgt kein Weiter-so mehr.”
“Nun aber werden alle Betroffenen zu detaillierten Angaben aufgefordert, was für viele kaum – gerade nicht in der kurzen Zeit – leistbar ist. Darüber hinaus sind die für die Hilfen maßgebenden Berechnungsgrundlagen unsystematisch und führen zu schwer nachvollziehbaren und ungerechten Ergebnissen. Ein großer Teil der betroffenen Unternehmen wird daher in erheblichem Umfang rückzahlungspflichtig werden, und das bei ohnehin schwierigsten wirtschaftlichen Umständen. Insbesondere Gastwirten und ähnlichen Betrieben, die für das kommunale Kulturleben unverzichtbar sind, droht so das Ende. Ein weiterer Kahlschlag in den ohnehin gebeutelten Innenstädten ist absehbar.”
“Während also die Koalition bis zum Haushaltsjahr 2029 die sagenhafte Summe von rund 850 Milliarden Euro neue Schulden plant, werden Bürger und Unternehmen im kalten Regen der aktuellen massiven Struktur- und Wirtschaftskrise stehen gelassen. Und mehr noch: Der Staat macht den vielfach ohnehin schon an der Wand stehenden Unternehmen das Leben unnötig zusätzlich schwer. Dazu ein aktuelles Beispiel aus meinem Heimatbundesland Hessen. Wie verschiedentlich in der Presse zu lesen war, wird dort aktuell wegen der in 2020 ausgezahlten Coronasoforthilfen bei sämtlichen geförderten Unternehmen und Freiberuflern die Rückzahlbarkeit überprüft im Rahmen eines unzumutbar kurzen Rückmeldeverfahrens und entgegen der bei Auszahlung geförderten Erwartung, dass die Hilfen nicht rückzahlbar seien und unbürokratisch gewährt würden.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition gibt vor, mit ihrem Haushaltsentwurf den großen Wurf gelandet zu haben. Wie allerdings bereits von meinen Fraktionskollegen ausführlich gezeigt wurde, wird mit dem aktuell geplanten Haushalt und der weiteren Finanzplanung bis 2029 eine Schuldenorgie in Gang gesetzt, wo eigentlich Ausgabenzurückhaltung angesagt wäre. Auch für den Justizhaushalt liegen einige Sparvorschläge meiner Fraktion vor, die einen zwar kleinen, aber doch einen gewissen Beitrag zu einem sparsameren Wirtschaften leisten würden. Diesen Weg wollen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, leider nicht beschreiten.”
“Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Gesetzentwurf eine Verfahrensmöglichkeit zur Verfügung stellt, die nicht nachgefragt wird, die ausgerechnet für Bereiche, wo es sinnvoll wäre, keine Möglichkeiten aufzeigt und eine Beschleunigung lediglich um den Preis erheblich verkürzter Verfahrensrechte erreicht. Das halten wir für rechtsstaatlich fragwürdig. Der Entwurf ist in dieser Form nicht zukunftsfähig und schon gar nicht bürgernah. Die AfD lehnt ihn daher ab. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für die Unionsfraktion Tijen Ataoğlu. Es ist ihre erste Rede.”
“Das zeigt ganz genau, in welche Richtung es hier läuft. Dass mündliche Verhandlungen zudem in Form einer Videoverhandlung durchgeführt werden sollen und damit der Öffentlichkeitsgrundsatz missachtet wird, weil einfach noch keine vernünftige digitale Öffentlichkeit hergestellt werden kann, setzt den Entwurf noch größeren Zweifeln aus. Nicht hinzunehmen ist weiterhin, dass allein der Kläger über die Durchführung eines Onlineverfahrens entscheidet – auch das wurde schon angesprochen – und der Beklagte bei bestehender Kommunikationsplattform in die digitale Kommunikation gezwungen wird. Eine Ausnahme – das ist zu sagen – besteht nur für anwaltlich nicht vertretene natürliche Personen, ansonsten aber nicht.”
“Gleichzeitig birgt der Entwurf jedoch erhebliche Risiken für die beteiligten Bürger und Unternehmen durch Beschneidung grundlegender Verfahrensprinzipien – mein Kollege Jacobi hat dies vorhin auch schon erwähnt –, zum Beispiel durch einen Eingriff in den Verhandlungsgrundsatz, der sehr erstaunlich ist. Besonders problematisch ist aus meiner Sicht jedoch das Absehen von einer möglichen Verhandlung, weil damit die erhebliche Gefahr besteht, dass Gerichte schon aus Eigeninteresse die Verzichtbarkeit mündlicher Termine annehmen. Dass diese Befürchtung durchaus begründet ist, zeigt die weitverbreitete Gerichtspraxis in Insolvenzverfahren. Wer in Insolvenzverfahren tätig war, weiß ganz genau, dass schriftliche Verfahren bei den Gerichten mittlerweile gang und gäbe sind, selbst in größeren Verfahren und selbst bei Unternehmensinsolvenzen.”
“Bei einem solchen Provisorium ist es überhaupt nicht verwunderlich, wenn Anwendungsfelder ausgespart werden, in denen die Digitalisierung tatsächlich Vorteile bringen könnte, oder Regelungen fehlen, die durchaus sinnvoll wären, zum Beispiel Vorschriften zur Bündelung von Massenverfahren. Empirische Untersuchungen haben übrigens gezeigt, dass die Bürger überhaupt keinen Bedarf für digitale Klagemöglichkeiten wie das Onlineverfahren sehen. Privatpersonen und Unternehmen kritisieren vielmehr die häufig viel zu lange Verfahrensdauer und die viel zu hohen Kosten. Dass der Gebührensatz bei den Gerichtskosten für Onlineverfahren laut Entwurf von 3,0 auf 2,0 gesenkt werden soll – geschenkt. Das mag ein gewisser Anreiz sein, ist aber sicherlich nicht ausschlaggebend.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Staatlich angedachte oder gar verordnete Digitalisierung muss nicht schlecht sein, soweit sie auf Freiwilligkeit und Freiheit setzt. Einer in diesem Sinn angelegten Digitalisierung gerichtlicher Verfahren verschließen wir uns, wie mein Kollege Jacobi schon gesagt hat, durchaus nicht. Die hier zur Diskussion stehenden Regelungen sollen nach der Vorstellung der Koalition Teil eines zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaats sein, den Zugang zur Justiz erleichtern, Verfahren beschleunigen und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Ich nehme es vorweg: Das Ziel verfehlt der Entwurf mit Abstand. Schon nach der ausdrücklichen Absicht des Entwurfs sind die Regelungen gewissermaßen als reales Versuchslabor angelegt.”
“Jede Rechtseingabe an das Finanzamt wird auf diesem Weg zu einem kommunikativen Desaster. Offenbar hat man sich an der Berliner Verkehrspolitik orientiert. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Der Staat funkt also auf veralteter Welle und zulasten der Bürger und Unternehmer in diesem Land. „Rückschritt statt Fortschritt“ lautet die Devise statt Digitalisierung. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Sebastian Steineke.”