Rainer Galla
AfD · Germany
“Würde dies und noch weitere Ideen wie Mietendeckel, Räumungsstopp, die Verschärfung des Mietwucherparagrafen oder das im Berliner Wahlkampf propagierte Sicher-Wohnen-Gesetz der Partei Die Linke Realität, wäre es nicht mehr weit bis zu einer Wohnraumbewirtschaftung der zu Recht untergegangenen DDR, meine Damen und Herren!”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Was haben wir hier? Einen Gesetzentwurf der Bündnisgrünen zur Einschränkung der Eigenbedarfskündigung und einen Antrag der Linken mit einer sogenannten Nachschärfung zur Mietrechtsnovelle.”
“Zu den beiden genannten Initiativen unserer links-grünen Kollegen halte ich fest: Für jede Partei, die sich „Freiheit statt Sozialismus“ auf die Fahne geschrieben hat, kommt schon jetzt nur eine Ablehnung in Betracht, jedenfalls für uns von der AfD. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Dr.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mal etwas Grundsätzliches, was die Gesetzgebung in Ihrem Hause anbelangt: Soweit ich weiß, haben Sie in Ihrem Hause mehr als 200 hochqualifizierte und auch hochbezahlte Juristen. Wie kommt es dann, dass gerade in letzter Zeit Umsetzungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bzw.”
“Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich hatte schon einberechnet, dass durch den Legislaturperiodenwechsel etwas liegen bleiben könnte. Aber die Mitarbeiter in Ihrem Hause haben ja auch bei einem Legislaturperiodenwechsel nicht aufgehört, zu arbeiten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Menschenhandel – historisch atmet dieses Wort den Geist des Sklavenhandels, aber das wäre zu kurz gegriffen. Es geht um mehr als nur um Verschleppung.”
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“Zu den beiden genannten Initiativen unserer links-grünen Kollegen halte ich fest: Für jede Partei, die sich „Freiheit statt Sozialismus“ auf die Fahne geschrieben hat, kommt schon jetzt nur eine Ablehnung in Betracht, jedenfalls für uns von der AfD. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Würde dies und noch weitere Ideen wie Mietendeckel, Räumungsstopp, die Verschärfung des Mietwucherparagrafen oder das im Berliner Wahlkampf propagierte Sicher-Wohnen-Gesetz der Partei Die Linke Realität, wäre es nicht mehr weit bis zu einer Wohnraumbewirtschaftung der zu Recht untergegangenen DDR, meine Damen und Herren! Aber niemand mit Verstand will eine Wiederherstellung des Sozialismus à la DDR. Niemand mit Verstand will eine Neuauflage des Sozialismus überhaupt – niemand mit Verstand! Liebe Linke, haben Sie das verstanden? – Dann ist ja gut. Meine Damen und Herren, der Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Ausschuss sehen wir mit Skepsis, aber auch mit Interesse entgegen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Was haben wir hier? Einen Gesetzentwurf der Bündnisgrünen zur Einschränkung der Eigenbedarfskündigung und einen Antrag der Linken mit einer sogenannten Nachschärfung zur Mietrechtsnovelle. Also, auf eines kann man sich immerhin verlassen: Bei jeder sich bietenden Gelegenheit versuchen unsere links-grünen Kollegen eine einseitige Verschiebung des bislang fein austarierten Gleichgewichts im Mietrecht zugunsten ihrer Klientel.”
“Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich hatte schon einberechnet, dass durch den Legislaturperiodenwechsel etwas liegen bleiben könnte. Aber die Mitarbeiter in Ihrem Hause haben ja auch bei einem Legislaturperiodenwechsel nicht aufgehört, zu arbeiten. Meine Frage wäre jetzt: Welche inhaltlichen, personellen, organisatorischen und sachlichen Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit das in Zukunft ein bisschen schneller geht? – Vielen Dank.”
“Ein gutes Gesetz will ordentlich und mit genug Zeit beraten werden. Warum ist das bei Ihnen nicht möglich? – Vielen Dank.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mal etwas Grundsätzliches, was die Gesetzgebung in Ihrem Hause anbelangt: Soweit ich weiß, haben Sie in Ihrem Hause mehr als 200 hochqualifizierte und auch hochbezahlte Juristen. Wie kommt es dann, dass gerade in letzter Zeit Umsetzungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bzw. von Richtlinien der EU vermehrt erst kurz vor Schluss der Umsetzungsfrist behandelt werden? Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung, die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten oder auch die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung. Wie gesagt, bei mehr als 200 Juristen wundert es mich, dass das Ganze so lange dauert.”
“Ich kann gar nicht abschätzen, was ich hierzu alles ausführen könnte. Aber nehmen Sie bitte eines mit: Es entspricht unserer Rechtsordnung und auch unserem Menschenbild, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Eine Pauschalvorgabe, wie von den Bündnisgrünen gefordert, lehnen wir ab. Meine Damen und Herren, während der Gesetzentwurf in den Beratungen vielleicht noch entscheidende Besserung erfahren kann, führt mich der Antrag der Bündnisgrünen zu folgendem Fazit: Die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung ist viel zu wichtig, als dass man dies einer links-grünen Ideologie und deren Flausen überlassen dürfte. Vielen Dank. Die Nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Susanne Hierl.”
“Aber wir haben ja auch noch den Antrag der Bündnisgrünen zu beraten, deren übliche Sprachmuster dem Antrag wie folgt entnommen werden können: Patriarchalische Machtstrukturen seien die tiefere Ursache der globalen Ausbeutungsindustrie, es müsse eine neue Bürokratie zur Verbesserung der Betroffenenrechte installiert werden, die Nichtregierungsorganisationen müssten noch mehr aufgepäppelt werden, es bedürfe eines weiteren Nationalen Aktionsplans, eine „Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel“ – Sie meinen wohl eine Koordinierungsstelle gegen den Menschenhandel – solle eingerichtet werden, Schutzunterkünfte, bla, bla, blubb. Daneben sollen aufenthaltsrechtliche Vorschriften zugunsten von Betroffenen geändert werden, was dann zu einem pauschalen Aufenthaltsrecht in unserem Land führt.”
“Immerhin: Wie von der EU vorgegeben, wandern nun verschiedene Ausprägungen der Ausbeutung – das hat die Frau Staatssekretärin richtig gesagt – in den Komplex der Begrifflichkeit „Menschenhandel“. Das ist doch schon was. Der Beratung im Ausschuss und der Sachverständigenanhörung sehen wir daher gerne entgegen.”
“Die Richtlinie stammt aus dem Jahre 2024 und ist bis zum 15.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. Es ist das dritte Mal, dass die Umsetzung einer Richtlinie oder eines Urteils des Verfassungsgerichts kurz vor Fristablauf durchgebracht werden soll. Und: Braucht es wirklich erst eine EU-Richtlinie, bis die Bundesregierung tätig wird? Braucht es erst eines Anstoßes von außen? Sämtliche vorgenannten Verbrechen kann man auch erkennen, wenn man mal mit offenen Augen durch dieses Land geht, Frau Staatssekretärin. Wer den Gesetzentwurf der Bundesregierung liest, der erkennt einen textgewordenen Pflichtenkatalog: Tatbestände werden umsortiert, geringfügig ergänzt, Formulierungen neu gefasst, Strafandrohungen moderat erhöht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Menschenhandel – historisch atmet dieses Wort den Geist des Sklavenhandels, aber das wäre zu kurz gegriffen. Es geht um mehr als nur um Verschleppung. Es geht um sexuelle Unterwerfung und Ausbeutung von Frauen und Kindern, um Zwangsprostitution, um Ausbeutung von Arbeitskraft bis zur Zwangsarbeit, um Zwangsehen, Zwangsadoptionen, auch um Genitalverstümmelung, eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. All das ist nur möglich, wenn Menschen ihr Menschsein genommen wird, wenn der Mensch zur Ware, zur Handelsware wird. Meine Damen und Herren, darin, dass dies entschieden und konsequent zu bekämpfen ist, sind wir uns wohl alle einig. Und da spreche ich nicht nur für mich, sondern wohl für das gesamte Haus, zumindest für die Fraktion der AfD.”
“Dem mit Trainingskursen und Beratungen begegnen zu können, halte ich persönlich für abwegig. Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft hat sich verändert – und das nicht nur zum Guten. Zu dem Anstieg der Fallzahlen kommen eine zunehmende allgemeine Verrohung und eine immer mehr um sich greifende Missachtung menschlichen Lebens. Den Gesetzentwurf werden wir unterstützen, damit zumindest etwas zum Schutz von Frauen auf den Weg gebracht wird. Das entbindet uns jedoch nicht von der Verantwortung, alles daranzusetzen, dass vielleicht eines Tages in diesem Land ein Minimalkonsens an Anstand herrscht, zu sagen: Man schlägt keine Frau. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Günter Krings das Wort.”
“Wer den Schutz der Frauen ernst meint, darf diese Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt nicht tabuisieren, meine Damen und Herren. Man schlägt keine Frau. – Die Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein geeignetes und notwendiges Mittel zum Schutz gegen erkannte Gewalttäter. Sie ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um Annäherungsverbote technisch durchsetzbar zu machen. Sie gibt den Opfern ein kleines Stück Sicherheit und auch Freiheit zurück, und das ist gut so. Kritisch sehe ich es allerdings, ob eine gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung tauglich sein kann. Die Lebensumstände, die zur häuslichen Gewalt führen, sind doch zumeist sehr emotional geprägt und stellen Ausnahmesituationen dar.”
“Und dennoch finden in unserer Gesellschaft Vorstellungen zunehmend Einfluss, die mit unserem tradierten Menschenbild nicht vereinbar sind: Vorstellungen und Verhaltensmuster, wonach die Frauen eben nicht als gleichberechtigte Partner, sondern als unterlegene und wertgeringere Subjekte betrachtet werden. Meine Damen und Herren, es ist kein Wunder, dass die Fallzahlen seit ziemlich genau etwas mehr als zehn Jahren regelrecht explodiert sind. Zu den vielen Fällen häuslicher Gewalt, die es bedauerlicherweise auch schon vor 2015 gab, kamen noch Hunderte, kamen noch Tausende, kamen noch Zehntausende Fallzahlen hinzu, wo die Täter eine ganz andere Sozialisation durchlaufen hatten, eine, wo diese Täter die Frau als Eigentum betrachten, mit dem sie nach Belieben verfahren dürfen.”
“Ein intensiverer gesetzlicher Schutz und vor allem eine effiziente Prävention sind daher nicht nur richtig, sondern moralisch und staatspolitisch geboten, meine Damen und Herren. Doch wenn wir hier über den Schutz von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt sprechen wollen, dann dürfen wir unsere Augen nicht vor den Ursachen steigender männlicher Gewaltbereitschaft verschließen. Warum beobachten wir seit Jahren einen besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen? In den westlichen Zivilisationen ist Gewalt gegen Schwächere seit Generationen geächtet. Unsere kulturelle Prägung, oft tief verwurzelt in christlichen Werten, lehrt uns doch den Respekt vor der Frau.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Man schlägt keine Frau. Punkt! – So simpel, so einfach ist das, was ich in meiner Kindheit, meiner Jugend und als junger Erwachsener mitbekommen hatte, was man heute wohl „Sozialisation“ nennt. Es war verpönt, als Mann eine Frau zu schlagen oder anderweitig zu misshandeln. Doch die Zeiten ändern sich, und die Politik muss reagieren. Wir wollen heute ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt verabschieden. Dabei geht es um einen Lebensbereich unserer Bürger, der eigentlich der sicherste sein sollte: das eigene Zuhause. Wir stellen uns dabei der Tatsache, dass statistisch gesehen die überwiegende Anzahl der Opfer weiblich ist. Es ist unsere vornehmste Pflicht, die körperliche Unversehrtheit und die Würde jedes Einzelnen zu schützen.”
“Meine Damen und Herren, dieser Entwurf schließt keine Strafbarkeitslücke; er normiert Vorurteile und generiert einen Generalverdacht; er führt zu einem Credo, wonach alles strafbar sein soll, wo keine Erlaubnis für zwischenmenschliche Interaktionen nachgewiesen wird. Es bedarf keiner Hellseherei, um vorherzusagen, dass der Entwurf in der Anhörung zerrissen werden wird. Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden, aber nicht auf der Grundlage dieses völlig vermurksten Gesetzentwurfs. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Jasmina Hostert für die SPD-Fraktion.”
“– Wollen wir unsere Richter ernsthaft dazu verpflichten, im Nachhinein die Deutungshoheit über Augenaufschläge zu übernehmen? Meine Damen und Herren, das hat mit Strafrecht nichts zu tun, das ist staatlich verordnetes Kaffeesatzlesen im Schlafzimmer. Wie gesagt: Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng, aber auch und vor allem rechtsstaatlich verfolgt und geahndet werden. Angenommen, das hier würde umgesetzt werden: Wie soll ein zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld beweisen, wenn Ihr Entwurf de facto auf eine im Strafrecht unzulässige Beweislastumkehr hinausläuft? Oder: Wie soll ein wie auch immer gearteter konkludenter Konsens nachgewiesen werden? Dazu fällt Ihnen gar nichts ein.”
“Wenn hier eine höhere Verurteilungsquote mit einem Sicherheitsgewinn verwechselt wird, zeugt dies von einem – gelinde gesagt – sehr exzentrischen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Kommen wir aber zum Kern Ihres Gesetzentwurfs, der geforderten Zustimmung für alle zwischenmenschlichen Interaktionen. Diese kann – nach Ihren Vorstellungen – nicht nur durch Schrift und Wort, sondern auch durch Mimik und Gestik erteilt werden. Was für ein Irrweg ob der Nachweisbarkeit! Stellen wir uns das einmal ganz praktisch vor: Ein Beschuldigter steht vor Gericht. Ihm drohen Jahre hinter Gittern, seine Existenz steht auf dem Spiel. Und die zentrale Frage der Beweisaufnahme lautet: Hat die Zeugin in der fraglichen Nacht bei schlechtem Licht eher zustimmend gelächelt, oder war das schon ein skeptisches Stirnrunzeln?”
“Allein schon, dass Sie zur Begründung quantitative Elemente heranziehen und auf Schweden verweisen: Dort sei die Verurteilungsrate nach Einführung Ihres Wunschmodells um 75 Prozent gestiegen. – Mal ganz abgesehen davon, dass dies auch andere Ursachen haben kann – soweit ich weiß, gab es auch nach Schweden eine Massenzuwanderung –: Allein die Steigerung der Verurteilungsrate ist doch kein Qualitätsmerkmal für ein Gesetz. Ein wirklich durchgreifendes Argument wäre, wenn die Zahl der Vergewaltigungen in Schweden um 75 Prozent gesunken wäre. Dann hätte die Gesetzgebung etwas bewirkt. Strafrecht soll schützen und abschrecken, nicht lediglich die Statistik der Justiz füllen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden. Zumindest dieser Minimalkonsens sollte uns alle einen. Wir bewegen uns hier in einer Materie, welche die Intimsphäre und damit den innersten Bereich privater Lebensgestaltung betrifft. Schon allein deswegen handelt es sich um ein hochsensibles Thema, welches sich nicht für Schnellschüsse oder ideologische Phrasen eignet. Doch genau das liegt hier vor. Fangen wir an: Sie behaupten, das geltende Sexualstrafrecht enthalte „eklatante Strafbarkeitslücken“. Stattdessen fordern Sie die aktive, konsensbasierte Zustimmung zu sexuellen Handlungen. Klingt modern, klingt nach Zeitgeist, ist aber bei Licht betrachtet eine juristische Geisterfahrt.”
“Vielen Dank. – Herr Kollege Limburg, eine Frage treibt mich die ganze Zeit, und zwar: Sie stellen ja darauf ab, dass diese Delikte vor allen Dingen diejenigen betreffen, die arm sind, und stellen als Ausweichmöglichkeit das erhöhte Beförderungsentgelt in Aussicht. Jetzt frage ich mich wirklich: Wenn jemand keine 4,50 Euro oder 2,10 Euro für ein Ticket bezahlen kann, wie soll er dann die 60 Euro für das erhöhte Beförderungsentgelt aufbringen? Die Frage dürften Sie mir jetzt gerne mal beantworten. Vielen Dank. Herr Limburg, Sie haben die Möglichkeit zu antworten; Sie müssen nicht.”
“Spätestens seit Annalena Baerbock wissen wir alle aber, dass der Begriff der feministischen Politik nichts enthält, was Mädchen und Frauen wirklich hilft, sondern vor allem eines ist: grüner Humbug. Frau Ministerin – ich hätte nicht geglaubt, dass ich das einmal sagen würde –: Soweit ich gehört habe, bereiten Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. In der Hoffnung, dass dieser besser gelingen möge als das, was wir jetzt hier vor uns liegen haben, möchte ich Sie zur möglichst schnellen Einbringung ermutigen, damit wir wenigstens etwas haben, wofür sich die Arbeit im Ausschuss lohnt. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte, für die SPD-Fraktion, ist Derya Türk-Nachbaur.”
“Hier besteht aber die Gefahr, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Hinzu kommen handwerkliche Mängel. Der Kollege Müller, der Kollege Meyer-Soltau und, ich glaube, auch Herr Pöpsel haben bereits darauf hingewiesen. Beispielhaft darf die Strafschärfung im vorgeschlagenen Absatz 6 genannt werden, die sich zwar gut anhört, aber erkennbar bei § 174c Absatz 1 StGB abgeschrieben wurde, jedoch die weitere Strafschärfungsvariante nach dem dortigen Absatz 2 nicht berücksichtigt, oder auch Wertungswidersprüche beim Strafrahmen. Die Einzelheiten hierzu werden sicherlich die Sachverständigen in der Anhörung aufzeigen, auf die ich mich übrigens sehr freue. Was haben wir hier also? Ich sage es Ihnen: Dieser Gesetzentwurf steht beispielgebend für ein Streben nach einer feministischen Rechtspolitik, was auch immer man damit meinen mag.”
“Der Gesetzentwurf krankt daran, dass so manche zwar nicht unter den Begriff der Gewalt zu fassende Verhaltensweise tatsächlich strafwürdig erscheint, aber unter derselben Norm subsumiert werden soll wie andere Verhaltensweisen, die zwar als unanständig gewertet werden können, aber die Grenze zur Strafwürdigkeit – vielleicht noch – nicht überschritten haben. Insofern ist es fraglich, ob tatsächlich Strafbarkeitslücken bestehen. Wenn, dann müssen diese ganz genau herausgearbeitet werden und dann geschlossen werden. Zwar muss der Rechtsstaat auf technologische Entwicklungen und Neuerungen, sofern diese zur Begehung strafwürdigen Verhaltens genutzt werden, reagieren. Man denke nur an die massenweise Bilderherstellung mittels Mobiltelefonen oder die Bildbearbeitung durch entsprechende Software, im Gesetzentwurf „Deepfake“ genannt.”
“Wenn dieser Begriff jetzt inflationär gebraucht wird, so ist weder den Geschädigten geholfen noch jenen, die Opfer tatsächlicher Gewalt geworden sind, sei es von häuslicher Gewalt, von sexueller Nötigung oder auch von Gruppenvergewaltigungen, von denen statistisch betrachtet in Deutschland immerhin zwei pro Tag vorkommen. Wenn wir hier über Opfer sexueller Gewalt reden wollen, warum dann nicht über die zigtausend Mädchen und Frauen, die ziemlich genau seit etwas mehr als zehn Jahren Opfer realer Gewalt geworden sind? Wir wissen alle, was damit gemeint ist. Aber nur die Fraktion der AfD hat den Mut, das anzusprechen. Wie gesagt, das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Vielmehr sollte es Ultima Ratio des Rechtsgüterschutzes sein.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von der demokratischen Fraktion der AfD! Liebe Demokratenkollegen von den anderen Fraktionen! Liebe Landsleute! Eines vorweg: Das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Im Titel des hier zu behandelnden Gesetzentwurfs heißt es: „Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Insgesamt kommt dieser Begriff in dem Entwurf achtmal vor. Im strafrechtlichen Kontext ist „Gewalt“ allerdings klar definiert und verlangt beispielsweise im Rahmen der sexuellen Nötigung das Herbeiführen einer physischen Zwangswirkung beim oder auf das Opfer. Sosehr einzelne im Gesetzentwurf beschriebene Situationen auch verwerflich oder eventuell strafwürdig sein mögen, sie haben nichts mit Gewalt im Rechtssinne zu tun.”
“Der Gesetzentwurf wurde erst sechs Monate später vorgelegt, vier Monate vor Fristablauf. Herr Staatssekretär, ich fordere Sie höflich, aber bestimmt auf: Wenn es wieder mal um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts geht, dann legen Sie – ich glaube, ich kann für das gesamte Haus sprechen – so frühzeitig einen Gesetzentwurf vor, dass am Ende auch ein gutes Gesetz herauskommt. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht sowie aufgrund der mit dem Entwurf erteilten Absage an die Mehrelternschaft werden wir von der Fraktion der AfD den Entwurf nicht blockieren. Aufgrund der zahlreichen Kritikpunkte ist aber auch keine Zustimmung möglich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ulle Schauws.”
“Damit wird dem kruden Gedanken einer sogenannten Mehrelternschaft eine Absage erteilt. Eine solche würde nicht nur den elementaren Grundlagen von Biologie und Evolution widersprechen, sondern auch der Beliebigkeit und Austauschbarkeit Tür und Tor öffnen, und das wiederum entspricht nicht dem, wofür Familie steht. Das war es aber dann auch schon mit dem Positiven. Anlässlich der Anhörung im Ausschuss wurde eine Vielzahl von Kritikpunkten vorgetragen, von denen nur ein Bruchteil berücksichtigt wurde, angeblich aus Fristgründen. Hier muss unsererseits deutliche Kritik geübt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt vom April 2024. Dass die vorherige Bundesregierung sich nicht um die Umsetzung gekümmert hat – na ja, die war ja auch eher mit sich selbst beschäftigt. Die jetzige Bundesregierung ist seit Mai 2025 im Amt.”
“Vater, Mutter und deren Kinder – ich bin mir sicher, dass auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes von diesem Familienbild ausgegangen waren. Natürlich gibt es auch andere Formen des familiären Zusammenlebens: Alleinerziehende, ob mit oder ohne neue Partner, ob mit oder ohne weitere Kinder usw. usf. Und dann gibt es auch noch die Konstellationen, dass der leibliche und der rechtliche Vater auseinanderfallen. Bislang hatte der leibliche Vater selbst bei Gefährdung des Kindeswohls keine Möglichkeit, an die Stelle des rechtlichen Vaters gesetzt zu werden. Dass dem leiblichen Vater jetzt zumindest diese Chance eingeräumt werden soll, ist richtig und gut so. Richtig und gut so ist auch, dass der Entwurf an dem Zwei-Eltern-Prinzip festhält. Das kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen! Liebe Landsleute! Was ist Familie? Familie ist der Herzschlag unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Liebe erfahren, Sicherheit finden, Werte lernen und zu selbstbewussten, verantwortungsvollen Menschen heranwachsen. Nicht umsonst wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet. Über die Jahrhunderte hat sich auf biologischer Grundlage ein Familienbild entwickelt, das sich in unserer Gesellschaft, in unserer Kultur und in unzähligen Lebenslagen bewährt hat: Familie bestehend aus Vater, Mutter, deren Kind oder deren Kinder. Dieses Familienbild ist – wer will es bestreiten? – ein Erfolgsmodell. Es ist natürlich gewachsen. Es braucht keine Relativierungen oder ideologische Verzerrungen.”
“Wenn dann auch noch durch eine sozialistisch anmutende Mietpreisbremse der letzte Investor abgeschreckt wird, wird nicht nur kein neuer Wohnraum geschaffen, der Altbestand wird verfallen. Und ein Letztes. Selbst wenn es einige hier nicht hören wollen: Mitverantwortlich für die gestiegene Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt ist der Zustrom nach Deutschland seit 2015; auch das muss ehrlich gesagt werden. Das alles blenden der vorgelegte Gesetzentwurf und der vorgelegte Antrag völlig aus. Der weiteren Sachbehandlung im Ausschuss sehe ich mit Spannung entgegen, vor allem, was die verfassungsrechtliche Bewertung durch die Sachverständigen ergeben wird. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hakan Demir.”
“Bei der Ermittlung der wahren Ursachen für den angespannten Mietwohnungsmarkt sollte man sich mal ehrlich machen. Der soziale Wohnungsbau ist in den letzten Jahrzehnten fast zum Erliegen gekommen. Kommunale Projekte werden nur im Schneckentempo umgesetzt. Kommunale Wohnungsunternehmen sollen den klammen Haushalten Renditen bringen, statt einfach nur bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Bauen ist in Deutschland schlichtweg zu teuer geworden, und zwar durch die strengsten Umweltauflagen, komplexe Klimaschutzvorgaben, Verknappung der Rohstoffe auf dem Weltmarkt, Preissteigerungen bei Zement und anderen Baustoffen durch die CO2-Bepreisung, Erhöhung des Mindestlohns usw. usf.”
“Das ist ein vorsätzliches Ausspielen von Vermietern auf der einen gegen Mieter auf der anderen Seite; nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die angebotene Antwort auf das so künstlich erzeugte Feindbild liest sich wie ein Griff in die sozialistische Wohnraumbewirtschaftung mit all ihren Grausamkeiten: Einschränkung der Vertragsfreiheit, flächendeckende und unbefristete Mietpreisbremse fast ohne Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtung mit Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen, Beschränkungen bei Mietzinserhöhungen, künstliche Verlangsamung des Anstiegs der Mietobergrenze bei Vergleichsmieten, Verzicht auf das subjektive Element beim Mietwucher und, und, und. Da sage ich nur: Willkommen in der DDR 2.0, meine Damen und Herren! Seit Jahren ist das so.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Wenn wir heute über Mieten und Wohnen sprechen, dann sprechen wir über eines der grundlegendsten Bedürfnisse in unserer Gesellschaft. Ein bezahlbares Dach über dem Kopf zu haben, ist kein Luxus. Es ist die Basis für ein würdevolles Leben. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert mit ihrem Gesetzentwurf und ihrem Antrag eine „Stärkung des sozialen Mietrechts“ durch sogenannte faire Mieten. Was im ersten Moment wunderbar klingt, ist nichts anderes als eine bewusste sprachliche Unterstellung. Sämtliche Vermieter, von großen Wohnungsunternehmen bis zu den Kleinvermietern, die eine Wohnung als Altersvorsorge halten, werden unter Generalverdacht gestellt.”
“Vielen Dank, dass Sie mir hier eine kurze Erklärungsmöglichkeit geben. – Die Erklärung richtet sich an Herrn Dr. Plum und an alle anderen, die das eventuell falsch verstanden haben. Ich habe allen Menschen ein frohes Weihnachtsfest gewünscht, auch denjenigen, die mit Jesus Christus, unserem Herrn, nichts zu tun haben. Nichts anderes habe ich gesagt. Vielen Dank.”
“Das alles sind Fragen, die geklärt werden müssen. Der Arbeit im Ausschuss sehe ich daher gerne entgegen. Jetzt wünsche ich allen Kollegen hier und allen Landleuten draußen, auch denen, die mit Jesus Christus, unserem Herrn, nichts anfangen können, ein schönes Weihnachtsfest. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Susanne Hierl für die Unionsfraktion.”
“Das gilt auch im Hinblick auf die Kriminalisierung bloßer Gedanken oder Absichten. Dies führt uns zum Kern der Debatte. Der Entwurf verlangt, dass in Zukunft die Generalbundesanwaltschaft innere Beweggründe von Tätern zu beweisen hat, die sich nicht objektiv manifestiert haben. Wir sehen darin die Gefahr, den Boden des Tatstrafrechts zu verlassen und sich einem Gesinnungsstrafrecht zu nähern. Sicherheit darf niemals die Freiheit kosten, für die wir einstehen. Die Einreise einer Person, wenn diese in Absicht einer späteren Terrorstraftat erfolgt, soll bestraft werden. Aber, Frau Ministerin, wenn wir wissen, dass ein potenzieller Täter einreisen will: Ist dann seine Bestrafung nach der Einreise die Lösung, oder sollten wir nicht unsere Grenzen effektiv schützen, um die Einreise von Terroristen zu verhindern?”
“Dabei geht es in diesem Entwurf vor allem um eine Vorverlagerung der Strafbarkeit als logische Konsequenz, um der perfiden Strategie von Terroristen zu begegnen. Denn wir können, nein, wir wollen nicht warten, bis Blut geflossen ist. Wir müssen handeln, wenn die Planung von Terrorakten beginnt. Die im Entwurf vorgesehene Strafbarkeit schon der bloßen Androhung terroristischer Straftaten ist daher ein richtiges Signal der Wehrhaftigkeit des Staates. Aber jeder Schritt in Richtung mehr Sicherheit muss mit der Wahrung unserer Grundwerte, konkret: der Grundrechte, einhergehen. Hier begibt sich der Entwurf auf eine schwierige Gratwanderung. Wann wird aus einem gewöhnlichen Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“? Unschärfen bergen hier die Gefahr der Überdehnung des Strafrechts.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit sprechen wir nicht nur über Paragrafen. Wir sprechen über Angst. Wir sprechen über die Narben in unserer Gesellschaft, die Anschläge wie in Solingen, Magdeburg oder Mannheim hinterlassen haben. Wir sprechen über unschuldige Menschen, deren Leben abrupt beendet oder für immer verändert wurde – nicht durch eine komplexe Bombe, sondern durch Alltagsgegenstände wie ein Fahrzeug oder ein Messer, die zu Waffen des Hasses wurden. Über Jahre hinweg hat die Regierung die Umsetzung der EU-Terrorismusbekämpfungsrichtlinie verschlafen. Nun liegt ein Entwurf vor – endlich!”
“Angesichts der vorhandenen Auffälligkeiten und der zum Greifen nahen Mandatsrelevanz hätte die Bundeswahlleiterin im Wege der Amtshilfe um eine Nachzählung ersucht werden können. Das, meine Damen und Herren, erwarten die Wählerinnen und Wähler von uns, die wir zur Überprüfung berufen sind. Zum Schluss. Im Spannungsfeld zwischen dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip sollten wir gewahr sein – tolles Wort: gewahr sein –, wer wir sind und was wir sind. Wenn es Probleme mit Rechtsvorschriften gibt, dann sind wir dazu berufen, diese Probleme abzustellen. Der wahre Wille des Volkes ist zu ergründen. Das gibt uns Gelegenheit, daran erinnert zu werden, wer der oberste Souverän ist und wem wir zu dienen verpflichtet sind: dem deutschen Volke! Vielen Dank. Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Esther Dilcher.”
“Mit diesen Regularien kommt man aber rasch an Grenzen. Bei der Bundestagswahl 2013 kam es zu einem Rekordhoch von 15,7 Prozent an Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel von 5 Prozent scheiterten – mehr als die aktuellen Umfragewerte der SPD bringen. Millionen Stimmen fanden keine Berücksichtigung; auch das, meine Damen und Herren, war kein Glanzlicht für die Demokratie in Deutschland. Und nun liegt uns die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu BSW-Einsprüchen vor. Man gewinnt den Eindruck, als ob die Altparteien sich hinter diesem Papier verstecken würden und sie gar kein Interesse an einer Erforschung des wahren Wählerwillens haben. Besser wäre ein innovatives Vorgehen gewesen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Kollegen! Liebe Landsleute! Was ist Demokratie? Einfach gesagt ist es die Herrschaft des Volkes. Nach Artikel 20 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dessen Wille soll überall abgebildet werden. Manches Mal kommt es aber zu Brüchen. Wenn der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag durch absichtliche Nichtwahl von Ausschussvorsitzenden oder eines Stellvertreters der Präsidentin die Teilhabe verwehrt wird, widerspricht das dem Willen von Millionen von Wählern. Dieses Ausgrenzen beschädigt das Ansehen der Demokratie in Deutschland. Zur Ermittlung des Willens der Wählerinnen und Wähler wurden bestimmte Regeln aufgestellt, so zur Listen- und Kandidatenaufstellung oder zur Durchführung und Überprüfung von Wahlen.”
“Zumindest das sollten Sie mitnehmen. Meine Damen und Herren, ja, wir brauchen mehr Wohnraum für unsere Mieter. Aber der Weg, den die Initiatoren hier beschreiten wollen, ist ein Irrweg. Er bringt nichts, ist für Kleinvermieter gefährlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Lassen Sie uns das Übel an den aufgezeigten Wurzeln anpacken, und lassen Sie uns dabei fraktions- und parteiübergreifend zusammenarbeiten, frei nach dem inzwischen schon geflügelten Wort: Aus Verantwortung für Deutschland – Alternative für Deutschland. Vielen Dank. Vielen Dank. – Dr. Jan-Marco Luczak ist der nächste Redner für die Unionsfraktion.”
“Eine völlig fehlgeleitete Sanktionspolitik kostet uns Milliarden; sie ist mit dafür verantwortlich ist, dass die Nebenkosten mancherorts schon eine zweite Miete ausmachen. Und ich kann es gar nicht oft genug wiederholen: Wer seit Jahren ungeregelt Millionen ins Land lässt, darf sich nicht wundern, wenn der ohnehin knappe Wohnraum noch enger und damit noch teurer wird. Sie meinen, mit einer Änderung der Vorschriften zum Mietwucher könnten Sie etwas bewirken? Ich sage Ihnen etwas: Zusammen mit den Kollegen von SPD und Union werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Und Sie sollten uns dankbar sein. Der Verzicht auf das subjektive Element des Ausnutzens eines geringen Angebots würde dazu führen, dass die von Ihnen propagierte Regelung beim ersten Test vor dem Bundesverfassungsgericht zerrissen werden würde.”
“Die meisten Kleinvermieter sind ganz normale Menschen wie Sie und ich, die vielleicht fürs Alter vorsorgen oder einfach nur Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Vermieter pauschal zu diffamieren und unter Generalverdacht zu stellen, lenkt von den tatsächlichen Problemen ab. Die wahren Ursachen für hohe Mieten liegen nicht beim Vermieter, sondern in falschen Entscheidungen, die auch in diesem Hohen Hause getroffen worden sind. Machen wir uns ehrlich: Milliarden wurden und werden ins Ausland transferiert, anstatt das Geld jungen Familien für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung zu stellen. Milliarden fallen an für Bürokratie und Auflagen, die das Bauen teuer machen und Investoren abschrecken.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! In vielen Gesichtern sehe ich eine Mischung aus Sorge und Wut. Es ist die Sorge um die Zukunft unserer Mieter und die Wut darüber, dass die Gefahr besteht, dass eines unserer grundlegendsten Bedürfnisse – die eigenen vier Wände – heute zur Luxusware verkommt. Wir alle spüren den Druck; wir alle wissen, dass Wohnen ein Grundrecht sein muss. Wenn wir heute über explodierende Mieten sprechen, wird von linker Seite gern das veraltete Bild des skrupellosen Mietwucherers propagiert. Es stammt aus einer Zeit des Klassenkampfes und der Spaltung in böse Vermieter und ausgelieferte Mieter. Historisch betrachtet sind Mietwucherer die Ausnahme.”
“Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Maja Wallstein das Wort.”
“Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen bei Bagatelldelikten im politischen Meinungskampf für unzulässig erklärt werden, um der Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger einen Riegel vorzuschieben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Demokratie laut und streitbar bleibt, jedoch nicht durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht wird! Insofern freue ich mich auf die Arbeit im Ausschuss. Wir laden Sie ein, die Freiheit der Meinungsäußerung durch Beschränkung strafprozessualer Eingriffsmöglichkeiten zu stärken. Machen Sie mit! Geben Sie der Freiheit eine Chance! In Anlehnung an einen großen Politiker der SPD – ja, die SPD hatte auch mal große Politiker – möchte ich sagen: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen! Vielen Dank.”
“Hierzu gibt es eine fein austarierte Rechtsprechung. Nicht jede Kundgabe einer Missachtung gegenüber einem Politiker rechtfertigt eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung, vor allem dann, wenn damit ein fatales Signal an die Bevölkerung gesetzt wird nach dem Motto: Wer die Mächtigen mit harschen Worten kritisiert, muss damit rechnen, dass im Morgengrauen das Grauen wahr wird und die Mannschaftswagen der Polizei vor der Tür stehen. – Hören Sie mal zu! – Steht die Durchsuchung in keinem Verhältnis zu der Anlasstat, so ist dies kein Ausdruck einer wehrhaften Demokratie; vielmehr kann sie als staatlicher Einschüchterungsversuch, schlimmstenfalls als Willkür, missverstanden werden.”