Lena Gumnior
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Und wenn es schlecht läuft, lehnt das Gericht den Antrag dann auch noch ab: zu hohe Anforderungen – die betroffene Person zeigt sich nicht verletzlich genug –, zu wenig Wissen beim Richter, der die Entscheidung trifft. Wer über den Schutz von Betroffenen entscheidet, der muss die Realität häuslicher Gewalt kennen.”
“Und auch nicht alle von Menschenhandel Betroffenen sind erfasst. Das ist eine vertane Chance: keine psychosoziale Prozessbegleitung, kein kostenfreier Rechtsbeistand, obwohl dies für viele Betroffene solcher Taten entscheidend dafür ist, ob sie überhaupt eine Aussage machen können, ob sie ohne Trauma die Verfahren begleiten können, ob sie…”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können.”
“Nur wenn diese Sätze endlich entschieden angehoben werden und nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit vergütet werden, können alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie eigentlich benötigen. Du bist nicht allein.”
“Wenn die Koalition aber eine Prozessbegleitung bei Körperverletzung und Stalking nur dann ermöglicht, wenn die Betroffenen erhebliche seelische und körperliche Folgen erlitten haben, dann nimmt sie bewusst in Kauf, dass besonders resiliente Betroffene im Stich gelassen werden.”
“Auch Angriffe auf Politiker/-innen nehmen zu. Nahezu die Hälfte der Kommunalpolitiker/-innen ist in den letzten Jahren von Hass, Hetze oder Gewalt betroffen gewesen. Besonders gefährdet sind Frauen, ehrenamtlich Tätige, Engagierte in den ländlichen Regionen sowie Kommunalpolitiker/-innen in Ostdeutschland.”
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“Dafür müssen wir den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren nachbessern, damit alle Betroffenen vor Gericht sich sicher sein können: Du bist nicht allein. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Kathrin Gebel.”
“Nur wenn diese Sätze endlich entschieden angehoben werden und nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit vergütet werden, können alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie eigentlich benötigen. Du bist nicht allein. – Darum geht es bei der psychosozialen Prozessbegleitung, nicht um Bürokratie, nicht um Zuständigkeiten und auch nicht zuallererst um Paragrafen. Es geht um den Moment vor einer Aussage, um die Nacht vor dem Gerichtstermin, um Menschen, die den Mut finden, das Erlebte auszusprechen. Wer vor Gericht geht, darf nicht das Gefühl haben, diesen Weg allein gehen zu müssen. – Diesen Satz, den müssen wir nicht nur sagen, wir müssen ihn auch absichern – mit klaren Ansprüchen, mit verlässlicher Unterstützung.”
“Und wenn es schlecht läuft, lehnt das Gericht den Antrag dann auch noch ab: zu hohe Anforderungen – die betroffene Person zeigt sich nicht verletzlich genug –, zu wenig Wissen beim Richter, der die Entscheidung trifft. Wer über den Schutz von Betroffenen entscheidet, der muss die Realität häuslicher Gewalt kennen. Deshalb sind verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter unverzichtbar. Sie sind eine Voraussetzung für wirksamen Opferschutz und faire Entscheidungen. Auch Sie, liebe Koalition, müssen es am Ende doch wollen, zusätzliche psychische Belastungen und mögliche Retraumatisierungen konsequent zu vermeiden. Und die Menschen, die die Betroffenen in dieser sensiblen Phase begleiten, die müssen am Ende auch davon leben können. Die Vergütungssätze für Prozessbegleiter sind immer noch viel zu niedrig.”
“Wenn die Koalition aber eine Prozessbegleitung bei Körperverletzung und Stalking nur dann ermöglicht, wenn die Betroffenen erhebliche seelische und körperliche Folgen erlitten haben, dann nimmt sie bewusst in Kauf, dass besonders resiliente Betroffene im Stich gelassen werden. Auch Menschen, bei denen erst der Prozess traumatische Erinnerungen wieder hochholt und die erst infolgedessen körperliche und gesundheitliche Folgen erleiden, fallen aus dem Raster und erhalten keine Unterstützung. Betroffene werden im Antragsverfahren dann auch noch gezwungen, ihre eigene Verletzlichkeit bis ins kleinste Detail zu beweisen. Sie müssen vor fremden Menschen tiefste intime Einblicke in ihr Leben geben, ganz allein.”
“Und auch nicht alle von Menschenhandel Betroffenen sind erfasst. Das ist eine vertane Chance: keine psychosoziale Prozessbegleitung, kein kostenfreier Rechtsbeistand, obwohl dies für viele Betroffene solcher Taten entscheidend dafür ist, ob sie überhaupt eine Aussage machen können, ob sie ohne Trauma die Verfahren begleiten können, ob sie am Ende gestärkt aus den Prozessen herausgehen. Am Ende profitieren nicht nur die Betroffenen davon, dass sie bei entsprechender Begleitung viel eher in der Lage und auch bereit sind, eine Aussage zu machen. Das hilft auch der Justiz bei der Wahrheitsfindung im Strafverfahren. Dafür reicht es aber nicht, nur in eng umgrenzten Fällen Antragspflichten für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Wir müssen doch im gesamten Verfahren die Hürden für Betroffene abbauen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt. Eine Prozessbegleitung unterstützt, berät und betreut und senkt damit die Belastungen für die Betroffenen erheblich. Aber leider bekommen auch mit diesem Gesetzentwurf noch lange nicht alle Menschen die Unterstützung, die sie am Ende eigentlich brauchen. Ganz Deutschland spricht seit Wochen über digitale, häusliche und sexualisierte Gewalt und den Druck, den Betroffene dadurch erfahren. Aber genau da sollen sie dann im Zweifel alleine durch.”
“Wer aber lautstark die Abschaffung von § 188 StGB fordert, nimmt auch in Kauf, dass unsere spezialisierten Abteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften einfach verschwinden. Wer die Abschaffung von § 188 fordert und kein Wort darüber verliert, wie wir unsere Kommunalpolitiker/-innen eigentlich besser schützen können, der hat den Ernst der Lage nicht begriffen.”
“Er ist sich nämlich sicher: Kein Bundeskanzler vor ihm musste je ein solches Ausmaß an Angriffen und Herabwürdigungen ertragen. Wer Anfeindungen gegen die eigene Person zu Recht kritisiert, der sollte sich zumindest mal die Frage gefallen lassen, warum aus der eigenen Partei immer wieder die Abschaffung von § 188 StGB gefordert wird, der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker doch genau vor diesen Anfeindungen schützt. Ganz sicher kann Strafrecht allein kein strukturelles Problem lösen. Es braucht präventive Maßnahmen wie mehr politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Stärkung von Beratungsangeboten, mehr Geld für „Demokratie leben!“. Wir brauchen bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte vor Ort und eine einfache Sperrung von Meldeadressen.”
“Und die AfD? Sie hört genau hin, wenn ihre Forderungen von der Union aufgenommen werden, und bringt dann einfach ihren Gesetzentwurf mit minimalen Änderungen wieder und wieder in den Bundestag ein, also immer dann, wenn ein Politiker aus der Union denkt: Das ist doch eigentlich eine ganz tolle Idee von der AfD. Und die Union? Sie sollte an dieser Stelle wirklich einmal aufpassen, welche Positionen sie sich hier zu eigen macht und wer davon am Ende wirklich profitiert. Ein Blick auf die Umfragewerte zeigt: Die Union ist es tatsächlich nicht. Selbst unser Bundeskanzler hat ja vor Kurzem erkannt, dass Politiker/-innen besonders oft betroffen sind. Es überrascht nicht, dass er dabei vor allem an sich selbst gedacht hat.”
“Auch Angriffe auf Politiker/-innen nehmen zu. Nahezu die Hälfte der Kommunalpolitiker/-innen ist in den letzten Jahren von Hass, Hetze oder Gewalt betroffen gewesen. Besonders gefährdet sind Frauen, ehrenamtlich Tätige, Engagierte in den ländlichen Regionen sowie Kommunalpolitiker/-innen in Ostdeutschland. Vor gerade einmal 133 Tagen haben wir uns bereits mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung genau dieses Straftatbestandes befasst. Und man fragt sich ja schon: Warum debattieren wir heute eigentlich schon wieder über einen Gesetzentwurf, der mehrheitlich abgelehnt wurde? Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen, wer dafür die Vorlage geliefert hat. Diesmal war es nicht Jens Spahn. Dieses Mal hat die sächsische CDU-Justizministerin im Bundesrat die Vorlage geliefert – Schützenhilfe für die AfD direkt aus der Union.”
“Es ist unsere Verantwortung, diese mehr als 200 000 Kommunalpolitiker/-innen zu schützen – Menschen, die sich im Ehrenamt politisch engagieren, ohne üppige Diät und ein Büro voller Mitarbeitenden, Menschen, die vor Ort Politik machen und besonders leicht zum Ziel persönlicher Anfeindungen werden, aber oft schon in Behörden daran scheitern, ihre Meldeadresse sperren zu lassen. Ohne diese Menschen und ihr Engagement würde unsere Demokratie vor Ort nicht funktionieren. Wenn wir § 188 StGB einfach abschaffen, unsere Kommunalpolitiker/-innen also von heute auf morgen im Regen stehen lassen, dann schaden wir nicht nur diesen engagierten Menschen, dann schaden wir auch unserer Demokratie. Und in einer Zeit, in der in Deutschland pro Jahr 42 000 rechtsextreme Straftaten begangen werden, braucht unsere Demokratie jeden Schutz.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die öffentliche Debatte, ob der Straftatbestand der Politikerbeleidigung notwendig ist, wird vor allem an Fällen wie Merz, Habeck oder Faeser geführt. Strafbefehle als eindeutiger Beweis: Hier geschieht großes Unrecht. – Einzige Möglichkeit: Abschaffen! Für die Menschen, die das Gesetz eigentlich besonders schützt, interessiert sich hingegen niemand: für die vielen Bürgermeister/-innen, Stadträte und Kreistagsabgeordneten, die nach der Arbeit noch zur nächsten Ausschusssitzung eilen, bis spätabends einen Kreishaushalt aufstellen, nebenbei die Kinderbetreuung organisieren, die gemeinsam nach der besten Lösung für fehlende Kitaplätze, kaputte Fahrradwege oder überfüllte Frauenhäuser suchen.”
“Gewaltschutz muss beginnen, bevor etwas passiert. Wir brauchen Präventionsprogramme in Schulen, in den Medien, in unserer Gesellschaft. Die Fußfessel, ja, sie ist ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein. Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Aaron Valent das Wort. Bitte.”
“Und auch die Justizministerin hat uns als Antwort auf unsere schriftliche Frage bestätigt, dass es mit ihr in nächster Zeit erst einmal keine Rechtsänderung geben wird. Stattdessen soll die aktuelle Rechtslage erst einmal die nächsten zwei Jahre evaluiert werden, obwohl wir doch längst wissen, wo die Probleme liegen. Und wir können noch mehr aus Spanien lernen: Wir brauchen endlich ausreichend finanzierte Frauenhäuser, verlässliche Beratungsstrukturen und eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz. Wir brauchen vom Innenminister eine bessere Datenlage. Die dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte müssen wir endlich gesetzlich absichern. Wir müssen Polizei, Richterinnen und Staatsanwältinnen kontinuierlich fortbilden.”
“Denn echte Gleichberechtigung wird es erst geben, wenn es keine Gewalt gegen Frauen mehr gibt. Und dafür müssen wir die Perspektive wechseln: Nicht die Betroffenen sollen sich ständig verstecken, ihr Leben einschränken, hoffen, dass der Alarm nicht auslöst. Die Verantwortung gehört dorthin, von wo die Gewalt ausgeht. Denn häusliche Gewalt ist kein individueller Ausreißer in einer sonst so friedliebenden, frauenfreundlichen Gesellschaft, sondern sie ist das Ergebnis von Rape Culture, von Hassrede gegenüber Frauen und von patriarchalen Besitzansprüchen. Und wenn Sie – wie im Gesetzentwurf – schon nach Spanien schauen, dann wenigstens richtig: In Spanien gibt es eine klare „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht, die Sie aus der Union leider bis heute ablehnen.”
“Aus Spanien wissen wir: Betroffene können sich etwas sicherer fühlen, wenn sie durch die Fußfessel im Zweifelsfall gewarnt werden. Aber Frauen vor Gewalt zu schützen, dafür braucht es mehr, als zu wissen, wo sich der Täter aufhält; da müssen wir schon so ehrlich sein. Denn Expertinnen gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil der Femizide, die jedes Jahr begangen werden, durch den Einsatz einer Fußfessel tatsächlich verhindert werden. Das Gesetz greift ja erst dann ein, wenn Taten bereits begangen wurden und die Betroffenen sich auch Hilfe gesucht haben. Und das ist ein kleiner Teil der Gewalt und nur ein kleiner Teil der Täter. Die Prämisse sollte doch vielmehr sein, dass Frauen besser geschützt werden, bevor solche Taten überhaupt begangen werden.”
“Und dabei geht es nicht um abstrakte Fälle, sondern um unsere Töchter, Freundinnen, Nachbarinnen und Kolleginnen. Das sind Frauen, die nachts nicht schlafen können, weil sie Angst haben, dass ihr Ex-Partner vor der Tür steht. Das sind Menschen, die trotz gerichtlicher Annährungsverbote weiter verfolgt, bedroht und kontrolliert werden. Jeden Tag erleben Menschen in Deutschland häusliche Gewalt. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das ist Ausdruck eines Problems, das wir politisch bekämpfen müssen. Und die elektronische Fußfessel kann dabei ein Instrument sein – nicht als Allheilmittel, nicht als Symbolpolitik, sondern als gezielte Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Wenn jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, Angst um ihr Leben hat, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Frauen aus Sicherheitsgründen rät, lieber keine Beziehung mit einem Mann einzugehen, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Und wenn nur jede fünfte Tochter in unserem Land diese Taten zur Anzeige bringt – aus Angst, aus Machtgefälle, aus fehlendem Vertrauen, dass ihr tatsächlich geholfen wird –, dann haben wir eine Sicherheitskrise in diesem Land. Und wenn Menschen von Gewalt bedroht werden, dann sind wir nicht neutrale Beobachter, dann dürfen wir nicht tatenlos zusehen, dann haben wir eine Pflicht: Wir müssen die Betroffenen schützen.”
“Deswegen führen wir den Straftatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung ein. Und, Frau Hubig, Sie kündigen wirklich viel an; gesehen hat das Parlament von diesen zahlreichen Ankündigungen bisher wenig. Seit Monaten warten wir auf einen Gesetzentwurf zum Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen, obwohl der Bundesrat sogar einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Wir sorgen mit unserem Entwurf jetzt dafür, dass diese Fälle endlich härter bestraft werden können. Wir wollen nicht länger warten, und wir können auch nicht länger warten. Denn der Schutz von Frauen ist nicht nur etwas für öffentliche Empörung und große Ankündigungen, sondern für das Parlament. Und den Gesetzentwurf dafür legen wir Ihnen heute vor. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Erlaubt ist nur, was beide wollen. Und dieser Schritt hin zu „Ja heißt Ja“ ist längst überfällig. In Deutschland fühlen sich Täter so sicher wie in kaum einem anderen Land in Europa. 15 europäische Länder haben den Schritt zu „Ja heißt Ja“ bereits gemacht, zuletzt Frankreich und Norwegen. In Schweden ist nach der Reform die Zahl der Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen. Täter werden verurteilt, Betroffene erfahren endlich Gerechtigkeit. Und das Wichtigste ist: Taten werden erst gar nicht begangen. Und wir können noch mehr aus Schweden lernen; denn dort gibt es schon lange den Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Denn wer grob fahrlässig die Augen vor der Realität verschließt, obwohl für alle erkennbar war, dass das Opfer keine Zustimmung gegeben hat, der darf nicht straffrei davonkommen.”
“Die Frauen tragen in dem Moment die Verantwortung – nicht die Täter. Diese Verantwortung muss endlich die Seite wechseln. Zustimmung muss Maßstab werden. Dafür muss jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Das ist in all unseren Lebensbereichen auch heute schon die Regel. Wenn jemand ein Fahrrad klaut, macht er sich auch nicht erst strafbar, wenn der Eigentümer laut „Nein!“ ruft. Beim Sex ist das anders; da wird erwartet, dass sich das Opfer erklärt. Diese Schuldumkehr müssen wir beenden. Es gibt einen Grundsatz zum Schutz von Frauen vor Gewalt: Nur Ja heißt Ja. – Die Zustimmung muss freiwillig sein. Sie kann mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen. Einen schriftlichen Vertrag muss niemand aufsetzen, und auch keine Notarin muss anwesend sein. Aber Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung.”
“Die aktuelle Regelung bedeutet, dass Betroffene ihren entgegenstehenden Willen so deutlich zeigen müssen, dass auch ein Außenstehender ihn erkennen könnte: ein klares Wort, eine Abwehrreaktion, irgendwas. Das klingt ja auch erst mal logisch. Nur: Menschen reagieren in solchen Momenten nicht nach dieser Logik. Der Körper erstarrt, die Stimme versagt – aus Angst, aus Schock, aus dem Gefühl, dass sonst vielleicht noch etwas viel Schlimmeres passiert. Fachleute nennen das tonische Immobilität. Aus dem Mund kommt kein Ton, der Körper ist wie eingefroren – so wie im Fall vor dem Amtsgericht Bernau. Und das ist keine Ausnahme, sondern das ist die Regel. Knapp 70 Prozent der Frauen erleben bei solchen Taten eine Schockstarre. Und trotzdem erwarten wir von ihnen, dass sie sich richtig, eindeutig, klar verhalten.”
“Schließlich hätte das Opfer ja für den Täter zuvor gekocht, ihn geküsst und auch angeboten, gemeinsam einen Film zu schauen. Das Ergebnis lautet Freispruch. Für all diese Freisprüche gibt es einen Grund: unsere Rechtslage. Noch immer müssen Opfer in zermürbenden Prozessen darlegen, dass sie für alle erkennbar geäußert haben, nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden gewesen zu sein. Und das hat gravierende Folgen: belastende Verfahren, Freisprüche für die Täter, keine Gerechtigkeit, keine Anerkennung, kein Schutz des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Und was sagte die Justizministerin noch letzte Woche in der Regierungsbefragung zu der aktuellen Regelung? „Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert.“ Fragt sich nur, für wen eigentlich.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Eine Frau wird in ein Gebüsch gezerrt. Sie wird dort zum Sex gezwungen. Der Täter wird trotzdem nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Die Frau erstarrt vor Angst. Sie kann sich nicht wehren. Das Gericht sagt: kein klarer Widerstand, also auch kein eindeutiges Nein. – Der Täter wird im Jahr 2025 freigesprochen. Amtsgericht Bernau, 2021. Eine Frau sagt ganz klar Nein zu einer sexuellen Handlung. Sie legt sich anschließend auf dem Sofa schlafen. Ihr Besuch nimmt ungeachtet dessen einfach sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Gericht erkennt sogar, dass sich die Betroffene in einer Schockstarre befunden hat und sich nicht wehren konnte. Dass die Betroffene zuvor klar Nein gesagt hat, reicht dem Gericht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.”
“Konsens muss überall Maßstab sein. Wir müssen massiv investieren: in Prävention, in Täterarbeit, in Beratungsstellen, in Schutzunterkünfte. Ja, wir brauchen nicht weniger als einen gesellschaftlichen Wandel in diesem Land! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Union und SPD, dieser Gesetzentwurf ist das, was Sie in den letzten Tagen öffentlich in Briefen, in Interviews, in Forderungspapieren versprochen haben. Für alle Betroffenen: Unterstützen Sie dieses Gesetz, und beenden Sie das Unrecht! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Axel Müller.”
“Oder man legt einen Gesetzentwurf vor, der dieses Unrecht beendet, einen Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung. Wer in der Sauna fotografiert, ungefragt beim Joggen penetrant das Gesäß filmt oder mit KI pornografisches Material von anderen Personen ungefragt herstellt und hochlädt, der wird sich strafbar machen. Wenn der Täter dabei noch ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, etwa weil das Opfer seine Mitarbeiterin oder seine Patientin ist, wird er mit noch höheren Strafen rechnen müssen. Damit sorgen wir endlich für Konsequenzen; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht im Internet. Dieses Gesetz ist nur der Anfang. Sexualisierte Gewalt – in der echten Welt wie im Internet – ist kein Zufall. Sie ist Ausdruck struktureller Ungleichheit. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“.”
“Es gibt zwei Wege, dies auszudrücken: Juristisch: das stört massiv das Rechtsempfinden; und menschlich: Millionen Frauen mit ihren Gewalterfahrungen im Stich gelassen. Beides ist unerträglich. Unter den Folgen leiden die Frauen ihr Leben lang: Panikattacken, Ängste, posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen. Die Täter, die dafür verantwortlich sind, kommen meist direkt aus ihrem sozialen Umfeld. Es sind Partner, Ex-Partner, Arbeitskollegen, Freunde oder Nachbarn. Trotzdem sind viele dieser Taten bis heute nicht strafbar. Wir können keine unendlichen Abstimmungsschleifen der Regierung mehr abwarten. Die Bundesregierung hat uns in den letzten Monaten mit Papieren vertröstet, Maßnahmenpakete angekündigt und das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei gebraucht. Das kann man machen; nur glaubt Ihnen am Ende niemand mehr.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Yanni Gentsch, Rebecca und Anne, Collien Fernandes – all diese Frauen haben mutig in den letzten Monaten ihre Erlebnisse von sexualisierter Gewalt öffentlich gemacht. Die wenigen Namen stehen öffentlich für das, was Hunderttausende Frauen täglich erleben. Sie stehen für all diejenigen, die schweigen – aus Angst, aus Scham und weil sie wissen, dass ihnen ohnehin viel zu oft nicht geglaubt wird und unser Staat sie nicht schützt. Die Täter verstecken sich hinter einer Mauer des Schweigens, dahinter liegt das Unrecht, und dort liegt das Täterparadies Deutschland. Diese Mauer soll heute fallen. Diese Taten betreffen fast ausschließlich Frauen und queere Menschen.”
“Unser Einsatz für den Schutz von Frauen vor Gewalt hängt ja zum Glück nicht von unserer Anwesenheit und Dauer im Parlament ab. Trotzdem, finde ich, ist es doch ein skandalöser Zustand, dass Millionen unserer Töchter in diesem Land Opfer von digitaler sexualisierter Gewalt werden, und deswegen frage ich Sie: Was planen Sie denn konkret, um diese größte Sicherheitskrise in unserem Land zu beenden?”
“Vielen Dank. – Die Frauen in diesem Land diskutieren seit Tagen über das große Problem von Gewalt gegen Frauen im Internet, und sie wünschen sich von der Bundesregierung mehr Schutz in Bezug auf digitalisierte Gewalt. Es ist gut, dass sich bereits viele Politikerinnen geäußert haben, aber Sie, Herr Merz, bislang nicht. Deswegen meine Frage an Sie: Viele Frauen wünschen sich doch einen Kanzler in diesem Land, der genau in solchen Momenten nicht schweigt, und deswegen frage ich Sie: Warum haben Sie sich bisher nicht geäußert?”
“Die Bedrohungslage ist real, Russland und andere Akteure sind eine allgegenwärtige Gefahr, alle Expertinnen und Experten machen Druck, und Sie werden Ihrer Verantwortung mal wieder nicht gerecht. Ich darf Jan Köstering für die Fraktion Die Linke das Wort erteilen.”
“Vielmehr erwecken Sie lieber hier in der Debatte und auch in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens jetzt erstmals und endlich unter Strafe gestellt wird. Da hat anscheinend eine ganze Handvoll Minister der Bundesregierung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs übersehen. Darüber hinaus gibt es seit 1922 spezielle Strafvorschriften zum Schutz des Luftverkehrs. Die stammen also aus einer Zeit, in der es in Berlin noch nicht mal einen Flughafen gegeben hat. Kleiner Servicehinweis: Diese Norm finden Sie in § 315 und § 315a StGB. Man hilft ja, wo man kann. So aber reiht sich diese kleine Änderung im Luftsicherheitsgesetz ein in die Reihe unnötiger, bloß symbolischer Strafverschärfungen dieser Koalition. Und am Ende ist alles so wie immer.”
“Nehmen Sie doch bitte die hybriden Bedrohungen, denen wir täglich ausgesetzt sind, endlich ernst, und handeln Sie dementsprechend! Das letzte Mal habe ich hier vor gerade mal einem Monat über Ihre bisherige parlamentarische Arbeit zu hybriden Bedrohungen gesprochen. Da ging es noch um Ihren Versuch, mit dem plötzlich aus dem Hut gezauberten § 87a StGB alle Straftaten, die auf Veranlassung ausländischer Staaten begangen werden, pauschal noch mal erneut unter Strafe zu stellen und sie so auf magische Weise zu verhindern. Apropos untaugliche Strafrechtsänderungen: Unter der behaupteten Verbindung „Luftsicherheit“ beinhaltet der Entwurf auch noch neue Vorschriften zum unerlaubten Eindringen in Flughäfen. Wie die Luftsicherheit dadurch gestärkt werden soll, weiß nicht einmal die Bundesregierung.”
“Sie hätten ja auch mit Ihrem Entschließungsantrag zumindest etwas ausbessern können. Stattdessen gibt es darin nur einen Prüfauftrag an die Bundesregierung. Die soll jetzt prüfen, ob die Betreiber kritischer Infrastrukturen selbst zur Abwehr von Drohnen ermächtigt werden können. So schieben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, die eigene Verantwortung für die Gesetzgebung an die Bundesregierung ab, und das ist am Ende doch genauso verwirrend, wie es klingt. Damit weiß am Ende auch niemand mehr, wer eigentlich noch für was zuständig ist, und das ist sicherheitspolitisch hochgradig fahrlässig. Wo ist denn das Gesamtkonzept zur Abwehr von Drohnen im Bereich kritischer Infrastruktur? Wo sind die klaren Zuständigkeitsregeln für schnelle Entscheidungsprozesse im Ernstfall?”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! In Ostfriesland in Niedersachsen steht eine Anlage der Bundeswehr. Das sind die Antennen, mit denen die Marine mit den deutschen U-Booten kommuniziert: hochgradig sensibel und relevant für die Einsätze unserer Marine. Über diesen riesigen Antennen ist eine Drohne gesichtet worden. Der Wachschutz war aufmerksam, die Polizei alarmiert, aber vom Himmel geholt wurde die Drohne nicht. Das ist nicht aus einem Spionagefilm, sondern Realität bei uns, gerade bei uns in Norddeutschland.”
“Spahns Forderung läuft am Ende darauf hinaus, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Hass und Hetze schutzlos auszuliefern, und das nur, weil im Interesse populistischer Vereinfachung nicht zwischen berechtigten Nachjustierungsdebatten und pauschalen Abschaffungsforderungen unterschieden wird; von denen profitiert am Ende niemand außer der AfD. Lassen wir unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht im Stich, und stehen wir solidarisch zu ihnen! Für die Fraktion Die Linke hat nun Herr Abgeordneter Luke Hoß das Wort. Bitte.”
“Beratungsangebote wie „Stark im Amt“ müssen gestärkt werden, damit bedrohte Kommunalpolitiker/-innen eine Anlaufstelle haben. Und wir brauchen auch bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte in den Kommunen, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei – inklusive eines einfacheren Schutzes von Privatadressen im Bundesmeldegesetz. Denn damit heute ein Mitglied im Stadtrat seine Adresse sperren lassen kann, muss es erst eine Gefahr nachweisen. Das ist doch Wahnsinn! Das sollte auch kein Sonderrecht sein, sondern das dient doch dem Schutz unserer Demokratie, und ja, das dient auch dem Schutz unserer Kommunalpolitiker, auch denen der Union, die sich jeden Tag für uns einsetzen.”
“Aber Vorschläge, wie wir die Menschen, die sich vor Ort für unsere Demokratie einsetzen, tatsächlich besser schützen können, macht Herr Spahn ja auch nicht. Vielleicht braucht es eben eine deutliche Begrenzung dieser Norm auf die kommunale und ehrenamtliche Ebene. Wir Bundestagsabgeordnete – wir haben es schon gehört – haben eine Menge Privilegien. Wir haben den Schutz. 100 000 kommunal aktive Politiker/-innen haben das aber nicht. Eines ist aber unverhandelbar, und das ist der Schutz ebendieser Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Das Strafrecht kann und darf dabei nur ein Baustein von vielen sein. Die Vorschläge, was Menschen vor Ort tatsächlich brauchen und was ihnen hilft, liegen doch längst auf dem Tisch. Wir brauchen mehr politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit, etwa durch ein Demokratiefördergesetz.”
“Der Rechtsterrorismus zieht mordend durch unser Land, und wir müssen die 100 000 ehrenamtlichen Kommunalpolitiker schützen und dürfen sie nicht dem rechten Hass ausliefern, wie Jens Spahn es gerne machen würde. Es braucht nur ein paar Jahre, da hat anscheinend der Vorsitzende der Unionsfraktion diesen Mann und die unfassbare Bedrohung durch Neonazis innerhalb und außerhalb unserer Parlamente schon wieder vergessen. Die Milliarden aus Maskendeals, zwielichtige Spenden von seinem eigenen Kreisverband an andere Kreisverbände und jetzt das Übernehmen dieser AfD-Forderung: Jens Spahn ist entweder untauglich oder gefährlich oder beides. Natürlich ist das Strafrecht nur in überschaubarem Maße dazu geeignet, unsere Kommunalpolitiker/-innen bei ihrer Arbeit zu schützen.”
“Da hat die Union den Paragrafen und den Schutz von Kommunalpolitikern noch vehement verteidigt, und das zu Recht. Zweitens. Den Paragrafen eingeführt hat übrigens – richtig! – die Union als Konsequenz auf das tödliche Attentat auf niemand Geringeren als den hochgeschätzten CDU-Politiker Walter Lübcke, der von einem Neonazi und AfD-Fan ermordet wurde. Der Straftatbestand wurde also als Reaktion auf den Mord an Walter Lübcke eingeführt, um vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen. Das wurde auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ausdrücklich begrüßt, also von unseren Experten auf der kommunalen Ebene.”
“Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Dass wir heute wieder über die Abschaffung von § 188 StGB debattieren, ist kein Zufall; denn hier passiert ja gerade etwas ganz Interessantes. Vor zwei Wochen hat Jens Spahn, der Noch-Fraktionsvorsitzende, in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert, dass Kommunalpolitiker nicht mehr so viel Schutz brauchen. Das wäre ja auch irgendwie eine Barriere zu den Bürgern. Spannendes Detail: Jens Spahn hat sogar die Bezeichnung, es handele sich um ein „Sonderrecht für die Mächtigen“ direkt aus dem AfD-Antrag übernommen, den wir hier heute debattieren. Zwei kuriose Dinge gehören noch dazu. Erstens. Vor drei Monaten hat die AfD diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal zur Debatte gestellt.”
“Beim Eurojust-Gesetz dagegen haben Sie es ironischerweise ganz ohne Sachverständigenanhörung geschafft, Ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ich werde fast ein bisschen stolz auf Sie. So können Sie dann gerne weitermachen: mit Gesetzentwürfen zur Strafbarkeit von voyeuristischen Bildaufnahmen, zu einer konsensbasierten Sexualstrafrechtsreform nach dem Grundsatz „Ja heißt Ja“ und zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Davon hätten die Bürger/-innen tatsächlich etwas. Wir hören Luke Hoß von der Fraktion Die Linke.”
“Diesen Trick kennen wir schon aus dem Regierungsentwurf sowohl im Terrorismusstrafrecht als auch bei § 99 StGB. Wer aber, anders als die Koalition, bei der Sachverständigenanhörung zugehört hat, weiß, dass Sie Ihre Hausaufgaben erst mal an anderer Stelle machen sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Staatstrojaner doch deutlich gemacht, dass der Katalog der Straftaten in § 100a StPO, also solcher Delikte, bei denen eine Telefonüberwachung erlaubt ist, dringend radikal gekürzt werden muss. Vielleicht fangen Sie erst mal damit an, bevor Sie wieder weitere Straftatbestände hinzufügen. Aber dass die Koalition bei der Anhörung nur das hört, was sie hören will, erkennt man ja leider auch an den unterbliebenen Nachbesserungen bei der Umsetzung des E-Evidence-Pakets, das wir heute ebenfalls beschließen.”
“Aber es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Ihre Antwort auf diese riesige Herausforderung nur eine Strafverschärfung ist. Damit ist doch keinem Regimekritiker und keinem Dissidenten in Deutschland geholfen. Wir müssen diese neue Bedrohungslage aufgrund solcher hybriden Angriffe durch Russland und auch durch China sehr ernst nehmen. Auf diese Bedrohung für unseren demokratischen Diskurs müssen wir aber mit einer Gesamtstrategie reagieren. Sie beschränken sich aber in alter GroKo-Manier mal wieder auf neue, unverhältnismäßige Strafbarkeiten. Und mir ist schon klar, dass der Hintergrund dieser neuen Strafbarkeit tatsächlich keine völlig unrealistische Abschreckungswirkung ist, sondern die Ermöglichung umfassender, ausufernder Ermittlungsmaßnahmen.”
“Sie haben sich offensichtlich keine Gedanken dazu machen wollen, wie ein umfassender Ansatz zur wirksamen Bekämpfung von Terrorismus aussehen kann. Stattdessen haben Sie am Dienstag in letzter Minute noch eine weitere, neue Strafbarkeit in den Entwurf gepackt. Nun soll nach § 87a StGB eine vorsätzlich rechtswidrige Tat, die im Auftrag einer ausländischen Macht begangen wird, per gesondertem Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Das soll insbesondere Fälle von transnationalen Repressionen erfassen, also Einschüchterungen, Bedrohungen oder sogar Angriffe auf in Deutschland lebende Oppositionelle durch Autokratien wie etwa den Iran. Das Ziel, einer solchen ausländischen Einflussnahme in Deutschland entschieden entgegenzutreten, teile ich völlig mit Ihnen.”
“Liebe Koalition, so bekämpfen Sie keinen Terror, so stärken Sie auch keine Strafverfolgung, so schaffen Sie nur mehr Text im Strafgesetzbuch. Sie haben sich aber entschieden, die Zeit anders zu nutzen. Sie haben den Sachverstand der öffentlichen Anhörung im Ausschuss leider völlig ignoriert. Da frage ich mich schon, wofür wir diese Anhörung überhaupt gemacht haben. Sie haben nicht hören wollen, dass die so wichtige Bekämpfung von Terrorismus eine Aufgabe ist, die auf allen Ebenen erfolgen muss – bei der Polizei, bei den Diensten, bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten –, und dass Repressionen selbst im Vorbereitungsstadium eines Anschlags viel schlechter sind als wirksame Prävention und Deradikalisierung, also schon bevor es überhaupt zur Anschlagsplanung kommt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Der Kampf gegen internationalen Terrorismus funktioniert nur bei einer geschlossenen europäischen Zusammenarbeit. Was es dagegen nicht braucht, sind symbolpolitische Alleingänge. Etwa sechs Wochen hatten Sie Zeit, liebe Koalition, um auf die einhellige Kritik in der Expertinnenanhörung einzugehen und den Entwurf auf das zurückzustutzen, was europarechtlich tatsächlich erforderlich ist. Es gab ausreichend Zeit, um überzogene Strafbarkeiten schon im Vorfeld einer Tat aus dem Gesetzentwurf zu streichen, genug Zeit, um vor allem zu verhindern, dass der Kauf ganz normaler Alltagsgegenstände kriminalisiert wird. Denn Sie wissen doch eigentlich selbst, dass mit härteren Strafen alleine keine einzige terroristische Straftat verhindert wird.”
“Außerdem muss der Schutz von Berufsgeheimnisträgern unbedingt garantiert werden. Beide Entwürfe zur EU-Umsetzung zeigen einmal mehr die Unwilligkeit der Koalition für größere Reformen. Ein untrügliches Zeichen: Der Herbst der Reformen ist vorbei, der Winter ist da. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Fraktion Die Linke Jan Köstering.”
“Und da sind Sie doch in der Verantwortung, in internationaler Zusammenarbeit voranzugehen und endlich für ein Versiegen der Einnahmequellen des Terrorismus zu sorgen. Damit könnten Sie sich im Bereich der Terrorismusbekämpfung tatsächlich auszeichnen. Wir debattieren hier aber heute auch noch den Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des sogenannten E-Evidence-Paktes der EU. Auch dabei gilt: Die Bundesregierung nutzt nicht die Chance, die Ermittlungsbefugnisse für elektronische Beweismittel vollumfänglich auf die Höhe der Zeit zu bringen. Stattdessen entwirft sie auch hier bloß eine Minimallösung. Es sollte doch wirklich nicht so sein, dass Ermittlungsbehörden aus anderen EU-Staaten in Deutschland mehr Ermittlungsbefugnisse haben als deutsche Staatsanwaltschaften!”
“– Der internationale Terrorismus muss endlich ganzheitlich bekämpft werden. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Bereich der Terrorismusbekämpfung, damit die Verhinderung von Anschlägen nicht an langsamer Bürokratie scheitert. Wir brauchen bessere Prävention und Gefahrenabwehr statt verfassungswidriger Regelungen im Strafrecht. Wir brauchen mehr soziale Arbeit für Jugendliche und auch für Erwachsene. Wir brauchen Extremismusprävention in Schulen und im Internet. Und wir brauchen gute Deradikalisierungsprogramme wie etwa die Beratungsarbeit des Vereins Grüner Vogel. Wir brauchen effektive Maßnahmen gegen den Finanzfluss zugunsten terroristischer Organisationen aus kriminellen Quellen. Deutschland ist immer noch das Geldwäscheparadies Europas.”