Aaron Valent
DIE LINKE · Germany
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag treffen wir hier Entscheidungen, die junge Menschen unmittelbar betreffen. Wir entscheiden über ihre Mieten, über ihre Rente und über die Wehrpflicht. Aber mitentscheiden lassen wir sie nicht. Das ist falsch, das ist ungerecht, und das schwächt diese Demokratie.”
“Das wissen wir, das wissen die Grünen, das weiß die Regierung. Trotzdem kürzt die Koalition fröhlich dort, wo Demokratie eigentlich jeden Tag verteidigt wird. Sie kürzen bei der Bildung, Sie kürzen in der Zivilgesellschaft, Sie kürzen beim Ehrenamt. So eine Politik stärkt die AfD.”
“Sie fordern, das Recht auf eine unabhängige anwaltliche Vertretung im Grundgesetz zu verankern. Und ihre Begründung sollte für uns alle ein Weckruf sein. Sie sind sich nämlich nicht mehr sicher, dass man sich langfristig auf demokratische Mehrheiten in diesem Parlament verlassen kann. Diesen Weckruf haben wir gehört.”
“Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur SPD habe ich in der letzten Rede keine Witze über Notare gemacht. Ich habe den Entwurf stark kritisiert, und das aus gutem Grund: Er ging an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Gerade bei den Fortbildungen war der ursprüngliche Entwurf realitätsfern. Warum?”
“Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Menschen ziehen nicht wegen einer Stellenausschreibung aufs Land. Sie ziehen dorthin, wo Infrastruktur funktioniert, wo der Nahverkehr fährt, wo Schulen und Kitas vorhanden sind und wo auch Partnerinnen und Partner Jobperspektiven haben.”
“Und genau deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung den Entwurf an dieser Stelle nachgebessert hat. Das ist vernünftig, das ist praxisnah, und das entspricht genau unseren Forderungen. Aber die strukturellen Probleme werden durch diesen Entwurf weiterhin nicht gelöst.”
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“Sie fordern, das Recht auf eine unabhängige anwaltliche Vertretung im Grundgesetz zu verankern. Und ihre Begründung sollte für uns alle ein Weckruf sein. Sie sind sich nämlich nicht mehr sicher, dass man sich langfristig auf demokratische Mehrheiten in diesem Parlament verlassen kann. Diesen Weckruf haben wir gehört. Deswegen handeln wir mit diesem Gesetzentwurf. Herr Kollege. Deswegen handeln wir mit der Stärkung des Wahlrechts. Wir handeln gegen die AfD. Wir handeln für junge Menschen. Und wir handeln für einen Rechtsstaat, – Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. – der sich schützend vor diejenigen stellt, die ihn wirklich brauchen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.”
“Das wissen wir, das wissen die Grünen, das weiß die Regierung. Trotzdem kürzt die Koalition fröhlich dort, wo Demokratie eigentlich jeden Tag verteidigt wird. Sie kürzen bei der Bildung, Sie kürzen in der Zivilgesellschaft, Sie kürzen beim Ehrenamt. So eine Politik stärkt die AfD. Liebe Union, wenn Jens Spahn mit dem rechtsextremen Milliardär Peter Thiel kuschelt, stärkt das die AfD; wenn Alexander Dobrindt die Justiz infrage stellt, weil Gerichte seine Abschiebepolitik stoppen, dann stärkt das die AfD. Damit schwächen Sie das Parlament. Sie schwächen die Demokratie, und Sie schwächen diesen Rechtsstaat. Genau deswegen werden wir uns widersetzen. Doch nicht nur unsere Fraktion sieht die Gefahr von rechts, nein, auch Anwältinnen und Anwälte sowie Richter/-innen nehmen diese Bedrohung wahr.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag treffen wir hier Entscheidungen, die junge Menschen unmittelbar betreffen. Wir entscheiden über ihre Mieten, über ihre Rente und über die Wehrpflicht. Aber mitentscheiden lassen wir sie nicht. Das ist falsch, das ist ungerecht, und das schwächt diese Demokratie. Wenn der Staat von jungen Menschen immer mehr verlangt, dann muss er ihnen wenigstens eine Stimme geben, und darum müssen wir das Wahlalter endlich auf 16 absenken. Denn Demokratie wird nur dann stärker, wenn wir den Menschen vertrauen. Und dieses Vertrauen brauchen wir jetzt mehr denn je. Denn die größte Gefahr für diesen Rechtsstaat sitzt hier im Parlament, und sie heißt AfD. Ganz bewusst halten Sie nämlich Ihren Parteitag am 4. Juli ab, exakt 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar. Das ist kein Zufall.”
“Deswegen gehen wir heute mit und stimmen dem Entwurf zu. Danke schön. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Menschen ziehen nicht wegen einer Stellenausschreibung aufs Land. Sie ziehen dorthin, wo Infrastruktur funktioniert, wo der Nahverkehr fährt, wo Schulen und Kitas vorhanden sind und wo auch Partnerinnen und Partner Jobperspektiven haben. Solange diese Bedingungen fehlen, wird sich am Bewerbermangel auf dem Land nichts ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser Schwächen gilt: Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist deutlich besser als der in der ersten Lesung. Die Nachbesserungen zeigen: Kritik kann eben doch etwas bewirken. Toll wäre natürlich, wenn das auch bei anderen Gesetzen funktioniert; ich möchte hier nur ganz kurz auf die Anti-SLAPP-Richtlinie hinweisen. Wie dem auch sei: Beim Anwaltsnotariat hat es geklappt, und das freut uns.”
“Und genau deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung den Entwurf an dieser Stelle nachgebessert hat. Das ist vernünftig, das ist praxisnah, und das entspricht genau unseren Forderungen. Aber die strukturellen Probleme werden durch diesen Entwurf weiterhin nicht gelöst. Die Regierung geht überhaupt nicht darauf ein, dass es immer noch zu wenige Fortbildungen gibt. Die Kurse bei den Notarkammern werden viel zu selten angeboten und decken nicht genügend Inhalte ab. Und all das ist auch noch verbunden mit riesigen Kosten für die jeweiligen Teilnehmenden. Daher die Frage: Was bringt uns die beste Fortbildungspflicht, wenn der Zugang zu den Fortbildungen immer noch nicht gerecht ist? Genauso ungelöst bleibt die Frage, wieso es so wenig Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare auf dem Land gibt.”
“Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur SPD habe ich in der letzten Rede keine Witze über Notare gemacht. Ich habe den Entwurf stark kritisiert, und das aus gutem Grund: Er ging an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Gerade bei den Fortbildungen war der ursprüngliche Entwurf realitätsfern. Warum? Nehmen wir mal einen ganz normalen Lebenslauf! Ein junger Jurist macht früh seine notarielle Fachprüfung. Er bekommt ein Kind oder pflegt Angehörige, und zehn Jahre später sagt er: Jetzt möchte ich Anwaltsnotar werden. – Genau diese Menschen hätten jetzt Fortbildungen im Umfang von 150 Stunden in nur zwei Jahren nachholen sollen. Das ist für viele schlicht nicht machbar. Wir sagen ganz klar: Wer das Anwaltsnotariat modernisieren will, darf nicht nur geradlinige Lebensläufe belohnen.”
“Aber wir lassen nicht zu, dass dieser Rechtsstaat von Ihnen als Bühne für Ihre Feindbilder genutzt wird. Wenn Sie ein Lagebild wollen, liebe AfD, dann fangen Sie doch bei sich selbst an: bei den Strafbefehlen, bei den Gewalturteilen, bei den NS-Parolen, bei der Hetze, bei der Doppelmoral. Das wäre ein Lagebild über Ihre eigene Verachtung für diesen Rechtsstaat. Wer wissen will, wo der Rechtsstaat unter Druck steht, muss nicht auf migrantische Communitys zeigen. Ein Blick auf die rechte Hälfte dieses Parlaments reicht vollkommen aus. Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Tijen Ataoğlu.”
“Danach kommt immer wieder dasselbe AfD-Beispielprogramm: Das hat er nicht gewusst. Das war doch gar nicht so gemeint. Das darf man wohl noch sagen dürfen. – Meine Damen und Herren, das ist keine Rechtsstaatspartei, das ist ein einziges Auffangbecken für erwischte Provokateure. Die AfD will einen harten Rechtsstaat, aber immer nur gegen die anderen: hart gegen Muslime, hart gegen Migrantinnen und Migranten, hart gegen Geflüchtete, hart gegen den politischen Gegner. Aber wenn die AfD plötzlich selbst getroffen wird, dann wird aus Law and Order ganz schnell: Wir sind aber die Opfer. – Das ist Mimimi mit Deutschlandflagge. Ihre Paralleljustiz heißt Sonderrecht für die eigenen Leute, aber Generalverdacht für alle anderen. Wir als Linke sagen: Wer bedroht, beleidigt, einschüchtert, Gewalt ausübt, muss strafrechtlich verfolgt werden können.”
“Das ist AfD pur: Rechtsstaat als Keule für andere, aber dann die Opferrolle als Rettungsring für sich selbst nutzen, bei anderen immer die volle Härte, bei sich selbst faule Ausreden, bei anderen kriminelles Milieu, bei Brandner Meinungsfreiheit, aber halt mit Strafbefehl. Bei Brandner ist das auch kein Ausrutscher. „Correctiv“ hat recherchiert: 14 AfD-Mandatsträger waren rechtskräftig wegen Gewalttaten verurteilt, und trotzdem sind sie im Amt – 14. Bei Migrantinnen und Migranten wäre das für die AfD eine Staatskrise, der Untergang des Abendlandes. Bei Ihnen selbst heißt das aber offensichtlich Nachwuchsförderung. Und dann Höcke: rechtskräftig verurteilt wegen einer verbotenen NS-Parole, die er nicht heimlich, nicht versehentlich, sondern auf der Bühne mit Mikrofon vor Publikum geäußert hat.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will heute über Paralleljustiz reden, über Friedensrichter, Clans, Zeugendruck, informelle Machtstrukturen – ausgerechnet die AfD. Das ist ungefähr so, als würde ein brennender Müllcontainer eine Brandschutzübung leiten wollen. Denn bei der AfD ist der Rechtsstaat immer nur dann heilig, wenn er gegen andere eingesetzt werden kann. Stephan Brandner nutzte das Thema schon 2018 für einen üblichen AfD-Kulturkampf: Muslime markieren, Angst schüren, Rechtsstaat rufen, aber dann hoffen, dass niemand tatsächlich nach rechts schaut. Heute schauen wir nach rechts. Und Brandner steht selbst auf dem Zettel des Rechtsstaats. Gegen ihn liegt ein Strafbefehl über 20 000 Euro vor. Der Vorwurf lautet: Beleidigung einer Journalistin.”
“Vielen Dank. – Frau Wegge, auch ich komme aus Bayern, und ich höre in meinem Wahlkreis sehr viel Positives über Sie von der SPD. Die halten Sie für eine der letzten stabilen Sozialdemokratinnen. Ich möchte hier ganz klar sagen: Ich bin gespannt, wie die reagieren, wenn Sie sagen, der Istanbul-Konvention bzw. dem Mitspracherecht der Frau im Verfahren ist genug Rechnung getragen, wenn eine Frau die Wahl hat zwischen ganz oder gar nicht: Entweder ich ziehe den Antrag zurück, oder Richterinnen und Richter können über meinen Kopf hinweg und auch gegen meinen expliziten Willen entscheiden, eine Fußfessel anzuordnen. – Die Frau darf dann also nur entscheiden, ob die Fußfessel im Zwei-Komponenten-Modus oder ohne die zweite Komponente eingesetzt wird. Ich bin sehr gespannt, wie Ihre Genossinnen da reagieren.”
“Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Es ist ein strukturelles Machtproblem. Ein Rechtsstaat, der hier nicht konsequent handelt, verliert Vertrauen. Er verliert Glaubwürdigkeit. Aber vor allem verlieren Frauen ihr Leben, und zwar nicht irgendwie, irgendwo, irgendwann, sondern heute, hier und jetzt. Vielen Dank. Da die Kollegin Carmen Wegge angesprochen worden ist, bittet sie um eine Kurzintervention. Bitte.”
“Die Regierung schiebt Gewalttätern für ein paar Monate einen Riegel vor, und dann lässt sie die Frauen wieder komplett allein. Diese Ignoranz zieht sich durch den ganzen Entwurf. Richterinnen und Richter an Familiengerichten sollen im Härtefall Entscheidungen treffen. Aber sie sind in Gewaltschutz gar nicht geschult. In Spanien gibt es spezielle Gerichte nur für geschlechterspezifische Gewalt mit verpflichtend geschultem Personal und ganz klarer Zuständigkeit. Das zeigt, es ginge auch anders. In Deutschland wird es aber nicht so gemacht. Und warum? Weil sich diese Regierung nicht an die Ursachen von Männergewalt rantraut. Stattdessen setzt sie auf ein einzelnes Instrument: die Fußfessel. Das ist kein Konzept. Das ist autoritäre Symbolpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Männer töten“ darf keine Schlagzeile in Deutschland bleiben.”
“Für uns Linke ist die Istanbul-Konvention aber nicht verhandelbar. Wir wollen keine Politik, die über die Köpfe der Betroffenen hinweggeht. Für Frauen geht es hier um Leben und Tod, auch in Sachen Fußfessel. Denn viele Gewalttäter können durch die Maßnahme noch gewalttätiger werden. Und wer schützt die Frauen, sobald die Fußfessel weg ist? In jedem Fall nicht diese Regierung. Sie sorgt nämlich genau nicht dafür, dass Frauen in der Zwischenzeit eine neue Adresse oder eigenen Wohnraum erhalten, dass sie Unterstützung bei der ökonomischen Eigenständigkeit bekommen, dass sich strukturell an der Situation von Frauen in diesem Land etwas ändert. Spanien macht es uns vor. All diese Maßnahmen gibt es dort. Wieso klappt das nicht bei uns? Weil diese Regierung keine strukturellen Lösungen sucht.”
“Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Männer töten – jeden Tag. Fast immer sind es ihre Partnerinnen, die sie töten. Und was macht die Bundesregierung? Statt Frauen zu schützen, schreibt sie ein Gesetz, das Frauen bevormundet. Noch vor zwei Tagen im Ausschuss hat Kollegin Wegge von der SPD behauptet, durch dieses Gesetz seien Frauen in alle Entscheidungen mit einbezogen. Tatsächlich steht aber im Gesetzentwurf: Selbst wenn die Frau ganz klar sagt: „Ich will das nicht“, kann das Gericht die Fußfessel für den Täter anordnen. Das ist keine feministische Politik. Das ist kein Schutz. Das ist Bevormundung. Man könnte fast meinen, die Istanbul-Konvention sei für SPD und Union nur eine nett gemeinte Empfehlung; denn das Gesetz widerspricht ihrem Grundprinzip. Betroffene entscheiden über Schutzmaßnahmen selbst.”
“Die Modernisierung staatlicher Verfahren ist notwendig und absolut richtig. Aber Digitalisierung muss rechtsstaatlich, datenschutzkonform und für uns vor allem sozial ablaufen. Und genau darin bestehen leider mal wieder Zweifel. Deshalb können wir dem Entwurf heute nicht zustimmen und müssen uns enthalten. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Konrad Körner für die Unionsfraktion.”
“Gleichzeitig entstehen aber neue Risiken für den Datenschutz; denn je stärker Daten zentralisiert werden, desto wichtiger sind klare Regeln zu deren demokratischer Kontrolle. Gerade im Immobilienbereich geht es immer um persönliche Informationen. Deshalb reicht es eben nicht aus, lediglich auf technische Effizienz zu verweisen. Es braucht verbindliche Schutzmechanismen, Transparenz und klare staatliche Grenzen der Datennutzung. Hinzu kommt: Der Gesetzentwurf ist mal wieder eine verpasste Chance. Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen könnte genutzt werden, um Transparenz auf Wohnungsmärkten zu verbessern oder kommunale Steuerungsmöglichkeiten zu stärken. Beides passiert nicht. Meine Damen und Herren, wir sehen die positiven Ansätze dieses Gesetzentwurfs.”
“So entsteht schrittweise ein Digital-First-System, das viele Menschen zwar als selbstverständlich erachten und damit auch gut klarkommen, gleichzeitig andere aber auf der Strecke zurücklässt. Gerade ältere Menschen oder Personen ohne sicheren Zugang zu digitaler Infrastruktur dürfen nicht vom Zugang zu rechtlichen Verfahren ausgeschlossen werden. Digitalisierung muss Teilhabe ermöglichen, nicht neue Hürden schaffen. Aber zurück zum Gesetzentwurf selbst. Ein kritischer Punkt darin ist nämlich der Umgang mit den Daten. Mit dem Gesetzentwurf werden sensible Daten standardisiert und leicht auswertbar gemacht. Das wird wahnsinnig viele Verwaltungsabläufe deutlich beschleunigen.”
“Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf verfolgt ein absolut nachvollziehbares Ziel: Abläufe rund um Immobilienverträge sollen digitalisiert, Verfahren beschleunigt, und die Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung soll vereinfacht werden. Eigentlich erst mal ganz cool. Aber Digitalisierung alleine macht noch keine gute Politik. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wem nützt diese Digitalisierung, und wer bleibt dabei auf der Strecke? Und genau in diesem Punkt schwächelt die Koalition leider immer wieder. Die Bundesregierung betrachtet Digitalisierung nämlich vor allem als technisches und organisatorisches Projekt. Sozialen und grundrechtlichen Folgen wird dagegen wenig Berücksichtigung geschenkt.”
“Stattdessen müssen wir strukturelle Fragen angehen: Fragen des Zugangs, Fragen der Fairness, Fragen gleicher Chancen. Die Regierung bleibt mit diesem Gesetzentwurf hinter den eigenen Möglichkeiten zurück. Und genau das ist das Problem. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Johannes Wiegelmann.”
“150 Stunden an Fortbildungen sollen innerhalb von zwei Jahren einfach nachgeholt werden – gerade für berufstätige Eltern ein Ding der Unmöglichkeit. Denn der Zugang zu diesen Fortbildungen ist absolut nicht barrierefrei. Notarkammern bieten zwar entsprechende Seminare an; die finden aber erstens zu selten statt und sind zweitens vollkommen überteuert. Das wird im Entwurf überhaupt nicht adressiert. Diese Hürden sind nicht nur ungerecht, sondern sie sind auch unvernünftig. Denn so verlieren wir genau die Leute, die wir eigentlich dringend bräuchten: talentierte Menschen, unabhängig davon, wie voll der Geldbeutel ihrer Eltern ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Zugang zum Anwaltsnotariat wirklich modernisieren wollen, dann reicht es nicht, an ein paar Stellschrauben zu drehen.”
“Menschen ziehen nicht einfach wegen einer Stellenausschreibung irgendwohin; sie ziehen dorthin, wo sie gut leben können, wo die Infrastruktur funktioniert, wo es einen guten ÖPNV gibt, wo auch die Partnerinnen und Partner Perspektiven haben und wo ihre Kinder Bildungschancen haben. Solange diese Rahmenbedingungen fehlen, wird auch der beste technokratische kleine Gesetzentwurf an der Gesamtsituation nichts ändern. Aber auch bei den Dingen, die der Gesetzentwurf regelt, greift er zu kurz. Die Vorschläge zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ungenügend; denn die Regierung belohnt weiterhin stärker geradlinige Werdegänge. Menschen gehen heute aber andere Wege. Sie leisten Sorgearbeit, sie sammeln Erfahrungen, und das ist gut so. Die neue Regelung legt diesen Menschen aber Steine in den Weg.”
“Schauen wir einfach mal in die Praxis: Die Auswahlverfahren in den Justizverwaltungen sind wahnsinnig intransparent. Formal geht es natürlich um Leistung und Qualifikation; aber in der Realität spielen informelle Kriterien und private Kontakte eine viel zu große Rolle. Das bedeutet: Wer gut vernetzt ist, wer einen bekannten Kanzleinamen hinter sich stehen hat, hat bessere Chancen. Und anstatt dem einen klaren Riegel vorzuschieben, bleibt die Regierung untätig. Auch für das Problem des Stadt-Land-Gefälles findet sie keine nachhaltige Lösung. Es wird nämlich völlig ausgeblendet, warum so viele Leute vorwiegend in den Städten arbeiten.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute Anwaltsnotar/-in werden will, braucht nicht nur eine juristische Qualifikation; man braucht vor allem Geld und Geduld. Bewerber/-innen schlagen sich mit jahrelangen Wartezeiten und starren Vorgaben herum. Gleichzeitig fehlen im ländlichen Raum aber massiv qualifizierte Leute. Stellen bleiben unbesetzt, und die rechtliche Versorgung der Menschen wird so immer schwieriger. Und was macht die Bundesregierung? Sie dreht mal wieder nur an den kleinsten Stellschräubchen. Wartezeiten werden verkürzt, notarielle Fachprüfungen können jetzt öfter wiederholt werden, und es soll einfacher werden, den Standort zu wechseln. Alles schön und gut; aber an den entscheidenden Punkten greift der Entwurf mal wieder zu kurz.”
“Es muss Hürden abbauen, statt neue zu schaffen, und es muss Digitalisierung systematisch angehen – für einen barrierefreien Zugang zum Recht, und zwar für alle. Danke schön. Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion die Abgeordnete Tijen Ataoğlu.”
“Man soll auch bei Onlineverfahren den Notar oder die Notarin weiterhin nicht frei wählen können. Das führt zu unnötiger Ortsbindung. Wenn das Verfahren jetzt schon digital ist, warum ist es dann nicht auch ortsunabhängig, und zwar vollständig? Und zuletzt ist mal wieder die Evaluationsfrist viel zu lang: Vier Jahre! Das ist eine digitale Ewigkeit. Überlegen Sie mal, wo wir zum Beispiel bei Deepfakes vor vier Jahren noch waren. Heute ist das ein echtes Sicherheitsrisiko bei Onlineverfahren. Wenn wir erst in vier Jahren prüfen, ob hier nachgesteuert werden müsste, dann laufen wir der Entwicklung mal wieder nur hinterher, statt sie zu gestalten. Meine Damen und Herren, das ist nicht der Anspruch, den wir als Linke an Digitalisierung haben. Das neue Gesetz muss mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung mithalten können.”
“Ja, einzelne Vorgänge wie Vollmachten und Beschlüsse sollen digitalisiert werden; in der Praxis gehören aber noch viele weitere Vorgänge zu Gründungen. Wieso hier nicht einfach mal von A bis Z durchdigitalisieren? Die Regierung hat hier leider kein System und keine Strategie. Zweitens bleiben zentrale Hürden bestehen. Bei der Identifikation im Onlineverfahren zeigt sich das Problem ganz deutlich: Wer kein passendes Ausweisdokument hat, bleibt einfach außen vor. Bei internationalen Dokumenten wird das zu einem Ausschlusskriterium. Die Digitalisierung könnte ja gerade hier wortwörtlich Distanzen überwinden. Aber durch technische Anforderungen, die viele Menschen schlicht nicht erfüllen können, baut die Regierung hier Barrieren auf, die sie eigentlich überwinden wollte. Drittens.”
“Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder will ein Entwurf Digitalisierung vorantreiben, mal wieder wollen wir als Linke so was eigentlich unterstützen, und mal wieder bleibt die Regierung auf halbem Weg stehen. Erstens. Die Digitalisierung wird leider hier nur punktuell ausgeweitet und nicht systematisch zu Ende gedacht. Das betrifft vor allem Finanzierungsrunden, das häufigste Geschäft von Notaren. Stellen wir uns eine Frau vor. Sie will etwas gründen – einen kleinen Laden, ein Café, einen Pflegedienst. Sie arbeitet viel, sie hat wenig Zeit, sie hat wenig Geld, und vor allem hat sie eins nicht: Kapazitäten für endlose Wege, Termine und Formulardschungel. Genau für solche Menschen müsste dieser Entwurf eigentlich da sein. Aber genau da leistet das Gesetz nicht das, was es eigentlich leisten sollte.”
“Aber selbst hierfür scheint es aktuell irgendwie nicht zu reichen. Was es eigentlich braucht, ist keine Minikorrektur in einem Riesenpaket. Was es bräuchte: eine echte Inkassoreform, konsequenten Schutz vor überhöhten Kosten, Schluss mit konzerninternen Verschiebebahnhöfen und klare Konsequenzen, wenn Inkassounternehmen sich nicht an die Regeln halten. Denn am Ende geht es eben nicht nur um Paragrafen. Es geht um Menschen, die am Existenzminimum leben, um Menschen, die von einer Inkassomafia unter Druck gesetzt werden, und um die Frage, auf wessen Seite unser Rechtsstaat hier eigentlich stehen will. Danke. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Mahmut Özdemir.”
“Menschen, die ihre Schulden begleichen wollen, Menschen, die juristischen Rat suchen, gehen zur Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung. Und was passiert? Genau den Schutz, den sie hier eigentlich suchen, finden sie nicht; denn Inkassounternehmen können solche Vertretungen weiterhin einfach umgehen. So wird weiter Druck auf die Betroffenen aufgebaut. Die Regierung lässt hier einer Inkassomafia zu viel Spielraum und öffnet Tür und Tor für psychischen Druck und Einschüchterung. Meine Damen und Herren, so schützt man nicht Betroffene, so schützt man Abkassierer. Die SPD redet trotz massiger Wahlniederlagen viel von Respekt für arbeitende Menschen. Aber dann zeigen Sie ihn doch bitte mal! Denn eins müsste doch ganz klar sein: Es darf kein Geschäft mit den Schulden kleiner Leute geben.”
“Plötzlich fordert man von der alleinerziehenden Mutter nicht mehr nur 120 Euro, sondern 180 Euro – mit Gebühren, mit Aufschlägen, mit Posten, die eigentlich kein Mensch versteht. Auf Nachfrage erhält sie keine Auskunft darüber, wie genau diese Summe zustande kommt. Das eigentlich Absurde hier ist das Konzerninkasso; denn die zusätzlichen Kosten entstehen dem Unternehmen gar nicht wirklich. Das Unternehmen schiebt die Forderung einfach in ein Tochterunternehmen. Das Geld bleibt so im eigenen Laden, aber zahlen sollen es die Leute draußen. Das ist ein Geschäft auf dem Rücken der Schwächeren, und da ziehen wir als Linke nicht mit. Meine Damen und Herren, als wäre es nicht genug, dass Sie diesem skandalösen Geschäft keinen Riegel vorschieben: Sie legen Menschen auch noch Steine in den Weg, wenn sie davor Schutz suchen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entwurf enthält sehr viele sinnvolle Ansätze. Aber, liebe Juristinnen und Juristen hier im Haus, wir müssen mehr machen, als den eigenen Berufsstand zu schützen, und hier bleibt der Entwurf leider in vielen Punkten hinter den Notwendigkeiten zurück. Ein Beispiel. Eine alleinerziehende Frau will sich einen Kühlschrank auf Raten kaufen. Sie ist damit eine von Millionen in Deutschland, die das nötige Kleingeld für so eine Investition nicht mal eben hat. Dann passiert ihr ein Fehler: Sie übersieht eine Rate. Es geht eigentlich um 120 Euro. Und was passiert? Keine faire Lösung, keine einfache Mahnung. Nein, ein Inkassounternehmen will das Geld direkt einziehen.”
“Wenn wir Verfahren wirklich vereinfachen wollen, dann müssen wir zugleich sicherstellen, dass die Schwächeren nicht unter die Räder geraten. Was wir hier eigentlich bräuchten, wären klare Regelungen zur Haftung bei falschen Gläubigerangaben und die Möglichkeit der Einsicht in relevante Dokumente für Schuldnerinnen und Schuldner. Wenn Transparenz und Schutz vor Missbrauch in der Digitalisierung endlich mal mitgedacht würden, dann müssten wir als Linke hier auch nicht andauernd auf der Bremse stehen. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Tijen Ataoğlu das Wort erteilen.”
“Wie soll man sich denn bitte verteidigen, wenn man nicht mal weiß, was einem konkret vorgeworfen wird? Das ist kein moderner Rechtsstaat; das ist ein Rückschritt hinter unsere eigenen rechtsstaatlichen Mindeststandards. Als wäre das alles noch nicht genug, öffnen Sie auch noch Tür und Tor für doppelte und unberechtigte Vollstreckungen. Bei Fehlern im System oder bei nicht sauber erfassten Teilzahlungen kann sofort wieder auf die volle Summe vollstreckt werden. Und dann? Dann sind es wieder die Schuldnerinnen und Schuldner, die, obwohl sie schon längst gezahlt haben, alles darlegen und beweisen müssen. Das ist doch absurd. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier findet eine Verschiebung von Verantwortung statt – weg von Gläubigern und hin zu überschuldeten Menschen.”
“Gläubiger dürfen mit ein paar unbeglaubigten Kopien arbeiten, während überschuldete Menschen weiterhin eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen. Das ist kein Versehen; das ist eine politische Entscheidung, und zwar eine, die das Machtgefälle zwischen Arm und Reich nur noch verschärft. Was bedeutet das konkret für verschuldete Personen? Es bedeutet: Ein kleiner Zahlendreher oder eine nicht korrekt verbuchte Überweisung reichen aus, und schon kann gepfändet werden – nicht nur zu Unrecht, sondern auch mit dramatischen Folgen. Miete, Strom, Lebensmittel – alles kann plötzlich in Gefahr sein. Hier wird ein digitaler Verwaltungsakt zur potenziellen Existenzbedrohung. Es geht noch weiter. Wenn Sozialbehörden vollstrecken, sollen Betroffene oft nicht mal Einblick in den Vollstreckungsauftrag bekommen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ klingt erst mal modern, effizient, harmlos und ist eigentlich etwas, was wir grundsätzlich befürworten. Wir als Linke unterstützen natürlich Digitalisierung, wenn sie inklusiv gedacht ist. Leider ist genau das aber immer wieder ein blinder Fleck in der Arbeit der gesamten Regierung. So ist es auch bei dem heute vorliegenden Entwurf; denn was Sie hier als Fortschritt verkaufen wollen, ist in Wahrheit ein Angriff auf die Schwächsten in der Gesellschaft. Es bedeutet nämlich mehr Macht für Gläubiger und ein höheres Risiko für alle, die ohnehin schon finanziell am Abgrund stehen. Ein Beispiel dafür ist die Regelung zu Gläubigerangaben.”
“Damit zementiert die Regierung die traditionelle Kernfamilie. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das konnten Sie mal besser. Zeigen Sie endlich Haltung und trauen Sie sich mehr, hin zu einem Familienrecht, das tatsächlich schützt und für alle da ist; denn Familie – und das ist ganz klar – ist da, wo Menschen ihr Leben teilen, wo sie füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Biologie, von sexueller Orientierung oder einem Trauschein. Danke schön. Jetzt hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Carsten Müller.”
“Trotzdem bleibt der Weg für Väter geebnet, die hier das Recht missbrauchen, um ihre Ex-Partnerinnen und ihre Kinder zu drangsalieren. Besonders schwerwiegend ist das bei gewalttätigen Ex-Partnern. Ein Mann, der gegen Mutter oder Kind gewalttätig war, darf kein Anfechtungsrecht haben. Wieso ist diese Forderung nicht Teil des Gesetzentwurfs? Weil der Entwurf lückenhaft ist und weil er die Interessen des leiblichen Vaters vor die von Mutter und Kind stellt. Vor allem ist er aber eines: eine verpasste Chance. Seit Jahren sprechen wir über Baustellen im Abstammungsrecht, und die Regierung steckt hier wieder nur den Kopf in den Sand. Weiterhin soll es nur zwei Elternteile geben. Die Möglichkeit der Mehrelternschaft bleibt weiterhin ausgeschlossen, queere Lebensrealitäten bleiben unbeachtet.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf versucht, zu manövrieren zwischen sozialer Elternschaft und dem Wohl des Kindes und der biologischen Abstammung. Dem leiblichen Vater soll es nun erleichtert werden, die Vaterschaft einzuklagen. Das stellt familiäre Beziehungen zwischen dem sozialen Elternteil und dem Kind infrage. Das Hauptproblem dabei: Nach dem ersten Entwurf des Ministeriums gibt es dafür gar kein Limit. Immer wieder kann der leibliche Vater neue Verfahren anstoßen und die Familie damit in einen dauerhaften Schwebezustand bringen. Nach Anhörung der Fachexpertinnen und Fachexperten im Ausschuss hat selbst die Union das einräumen und gestehen müssen, dass das nicht Sinn der Sache ist und nachgebessert.”
“Statt Betroffene zu stärken, entziehen Sie hier die Mittel. Wer so handelt, schwächt bewusst die Betroffenen. Frau Ministerin Hubig, stellen Sie sicher, dass nationale Fälle wieder erfasst werden, dass der außergerichtliche Druck durch missbräuchliche Abmahnungen endlich gestoppt wird, und finanzieren Sie die No-SLAPP-Anlaufstelle langfristig. Wenn Sie wissen wollen, wie wirksamer Schutz aussehen kann, dann schauen Sie einfach in unseren Antrag, spicken Sie gerne. Wenn Menschen aus Angst vor Klagen schweigen, dann gewinnt nicht das Recht, dann gewinnt der Stärkere. Und das kann und darf sich ein demokratischer Rechtsstaat nicht leisten. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hören wir Daniel Rinkert.”
“Hinzu kommt noch der außergerichtliche Bereich: missbräuchliche Abmahnungen, hohe Streitwerte, Drohschreiben. Genau hier beginnt der Druck, und genau hier bleibt der Regierungsentwurf unzureichend. Im Referentenentwurf Ihres Ministeriums waren rein inländische SLAPP-Klagen wenigstens noch enthalten; aber auf Druck der Union sind sie wieder gestrichen worden. Damit bleibt noch ein weiterer Bereich ungeschützt, in dem Einschüchterungsversuche stattfinden. Unser Recht darf kein Instrument zur Einschüchterung kritischer Öffentlichkeit werden. Genau deshalb braucht es funktionierende Unterstützungsstrukturen. Die No-SLAPP-Anlaufstelle leistet hier sehr wichtige Arbeit. Sie berät Betroffene. Sie macht das Ausmaß solcher Verfahren oft erst sichtbar. Aber die Finanzierung genau dieser Stelle haben Sie auslaufen lassen.”
“Ich habe mich mit Verbänden und Initiativen über genau solche Klagen ausgetauscht, und es zeigt sich: Entscheidend ist eben nicht der einzelne Prozess, sondern sind die Summe der Verfahren, der finanzielle Druck und die dauerhafte Unsicherheit. Und genau hier liegt auch das Problem. SLAPP-Klagen dienen eben nicht der Rechtsdurchsetzung. Sie erzeugen Druck. Sie verursachen Kosten. Sie binden Zeit. Hier wird der Rechtsstaat missbraucht. Solche Instrumente nutzen aber nicht nur finanzstarke Unternehmen oder Adlige. Auch rechtsextreme Akteure setzen gezielt juristische Mittel ein. So bedrohen sie zivilgesellschaftliches Engagement. Sie setzen eine kritische Berichterstattung unter Druck. Gerade freie Journalistinnen und Journalisten, kleine Redaktionen oder befristet Beschäftigte können sich solche Verfahren oft erst gar nicht leisten.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 120 Abmahnungen und Klagen: Wenn Adel so Geschichte schreibt, geht es nicht um ein Kleid oder Ehre, sondern um Einschüchterung. Im Fall der Hohenzollern wurden Juristinnen und Juristen und Historiker/-innen mit mehr als 100 Verfahren einfach überzogen. Dabei ging es um Berichte und wissenschaftliche Einschätzungen zur Rolle der Hohenzollern im Nationalsozialismus. Viele dieser Verfahren waren unbegründet. Doch auch unbegründete Klagen hatten ihre Wirkung. Eine Studie der Universität Jena zeigt diese Wirkung: Verunsicherung, defensive Formulierungen, Rückzug aus den Debatten.”
“Wir als Linke wollen eine Digitalisierung, die niemanden ausschließt, die sicher und sozial ist und für die vor allem eines feststeht: Die Daten gehören den Menschen – nicht den Behörden, nicht den Servern und vor allem nicht den Großkonzernen. Die Digitalisierung in der Justiz ist so dringend notwendig und könnte so ein toller Fortschritt sein, aber nur dann, wenn sie die Menschen wirklich schützt und niemanden auf der Strecke zurücklässt. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Tijen Ataoğlu für die Fraktion der CDU/CSU.”
“Wer haftet, falls was schiefgeht? Beim Notar geht es um Häuser, es geht um Erbschaften, und es geht um das Leben von Menschen. Und die Regierung ruht sich auf einem „angemessen sicher“ aus. Die Fragen nach Haftung, nach Datenschutz und danach, was im Falle von Fehlern passiert, bleiben komplett offen. – Diese ist nicht ausreichend, vor allem nicht, wenn es um die Rechte aller Bürger/-innen geht. Auch von sozialer Gerechtigkeit fehlt mal wieder jede Spur. Nicht jeder Mensch hat guten Zugang zum digitalen Raum. Digitalisierung darf nicht wieder einmal diejenigen stärken, die sich sowieso schon alles leisten können.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer beim Notar sitzt, trifft oft die wichtigsten Entscheidungen im ganzen Leben. Was ein Gesetz hier bieten müsste, wäre Klarheit und Schutz. Die Regierung wirbt damit, dass durch die elektronischen Urkunden und Unterschriften Prozesse zeitgemäßer und effizienter stattfinden können. Das ist auch erst mal ganz cool so. Aber wenn der Staat gerade im juristischen Bereich digitale Verfahren einführt, darf dies nicht auf rein technische Abläufe reduziert werden. Zeitgleich zum technologischen Wandel braucht es echte Sicherheiten, und genau das sehe ich in diesem Gesetzentwurf nicht. Da steht ganz viel über Software, aber fast nichts über die Menschen, mit deren Daten wir es zu tun haben. Wer darf denn alles auf die Daten zugreifen? Wie lange werden sie wo gespeichert?”
“Aber wir wollen sie richtig: Wir wollen sie sozial, wir wollen sie transparent, und wir wollen sie so, dass sie das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt und Barrieren abbaut. Der vorliegende Entwurf erfüllt alle diese Kriterien nicht. Er schwächt die mündliche Verhandlung, er setzt auf veraltete Technik, und er hat immense Regelungslücken. Darum sage ich klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir die Digitalisierung blockieren wollen, sondern weil wir sie besser machen wollen, weil wir sie rechtsstaatlich machen wollen, sozial und zukunftssicher. Danke. Der nächste Redner in der Debatte: für die SPD-Fraktion Daniel Rinkert.”
“Heute kann ich mit KI in Sekundenschnelle ganze Bücher schreiben. Stellen Sie sich vor, wie sich auch die Technik im Justizbereich in zehn Jahren verändert haben wird! Mit diesem Entwurf zwingt die Regierung von heute den Gerichten der Zukunft eine komplett überholte und altmodische Technologie auf. Und dann treten wir weiterhin bei der Digitalisierung auf der Stelle. Das kann sich Deutschland so nicht leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Redezeit reicht gar nicht aus, um alle Mängel dieses Gesetzentwurfs aufzuzeigen. Was ist zum Beispiel mit dem Thema Datenschutz? Was ist zum Beispiel mit der Evaluation? Was ist mit den Arbeitsbedingungen für Dolmetscher/-innen bei Gericht? Alles das wird im Entwurf nicht geregelt. Wir als Linke wollen Digitalisierung in der Justiz.”
“Sie können nur noch im Nachhinein schriftlich Stellung beziehen. Sie können bei der Beweisaufnahme selber nichts mehr beitragen. Missverständnisse und Fehlentscheidungen sind hier vorprogrammiert, und Sie können sich nicht mehr unmittelbar verteidigen. Durch diesen Vorschlag werden absolute Grundsätze infrage gestellt. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Unionsfraktion. Nein, danke. Wer so etwas fordert, schwächt nicht nur die Rechte der Betroffenen; er schwächt das Vertrauen in die Justiz selbst. Dann dieser Testzeitraum: zehn Jahre. Zehn Jahre ein halbfertiges Verfahren ausprobieren, das ist absurd. Schauen Sie sich die Entwicklung gerade im digitalen Bereich doch mal an! Vor zehn Jahren hat Angela Merkel das Internet noch als „Neuland“ für uns alle bezeichnet.”