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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Johannes Wiegelmann

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Sie schimpfen auf Vonovia, auf LEG Immobilien und andere, auf die vermeintlich böse Marktmacht der Wohnungskonzerne, und dabei stellen Sie fest, dass lediglich etwa 5 Prozent des deutschen Geschosswohnungsbaus – das ist richtig – im Eigentum börsennotierter Wohnungsbauunternehmen sind. – Hören Sie doch zu!

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich erkläre es Ihnen: Das sind die Rentenfonds von Millionen ganz normalen Arbeitnehmern, die auf eine stabile Rendite für ihre Altersvorsorge angewiesen sind. Wenn Sie diesen Unternehmen in Zukunft den Marktzugang und das Kapital entziehen, baut hierzulande kein Mensch mehr Wohnungen. Kein einziger Quadratmeter mehr wird entstehen.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Weil die Wirkung ausbleibt, erhöhen Sie die Dosis, statt mal zu überlegen, ob vielleicht der Befund einfach falsch ist. Die Mieten sind hoch, weil das Angebot viel zu klein ist für die Nachfrage. Und wer hat diese Knappheit zu verantworten? Es ist der Staat; so ehrlich müssen wir sein.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und deshalb haben wir den Bauturbo auf den Weg gebracht. Deshalb erarbeiten wir eine große Baugesetzbuchnovelle mit dem Fokus auf Digitalisierung – „digital only“ –, Straffung der Verfahren und Vorrang für den Wohnungsbau auf angespannten Märkten.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

§ 246e Baugesetzbuch ist ein echtes Gegenmittel. Dieses Instrument ist in Kraft getreten. Es ermöglicht Kommunen, schneller und mit weniger Bürokratie Wohnraum zu schaffen. Ganz besonderer Dank an Bauministerin Hubertz! Es zeigt Wirkung: In Hamburg sind bereits mehrere Hundert Wohnungen über den Turbo genehmigt worden.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spare mir jeden Kommentar über die handwerkliche Qualität der hier diskutierten Vorschläge; denn wenn man liest, was die Kollegin Reichinnek und ihre Genossen hier zusammengezimmert haben, darf man offen fragen, ob in der Linksfraktion überhaupt ein…

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Olaf Hilmer.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Und deshalb haben wir den Bauturbo auf den Weg gebracht. Deshalb erarbeiten wir eine große Baugesetzbuchnovelle mit dem Fokus auf Digitalisierung – „digital only“ –, Straffung der Verfahren und Vorrang für den Wohnungsbau auf angespannten Märkten. Nur durch ein massives Mehr an Angebot nehmen wir den Druck vom Markt und sorgen für bezahlbare Mieten. Ihr Vorschlag ist kurzum kein Beitrag zur Lösung; er ist ein einziges Problem. Sie wollen den Markt nicht reparieren, Sie wollen ihn zerstören. Aber mit uns wird es keine Rückkehr zur sozialistischen Marktwirtschaft auf dem Rücken der Mieter geben. Die Union lehnt diesen Vorschlag ab. Da ich versöhnlich enden möchte, schließe ich mich den guten Pfingstwünschen des Kollegen Dr. Rottwilm an und wünsche allen ein Frohes und Gesegnetes Pfingstfest.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Ich erkläre es Ihnen: Das sind die Rentenfonds von Millionen ganz normalen Arbeitnehmern, die auf eine stabile Rendite für ihre Altersvorsorge angewiesen sind. Wenn Sie diesen Unternehmen in Zukunft den Marktzugang und das Kapital entziehen, baut hierzulande kein Mensch mehr Wohnungen. Kein einziger Quadratmeter mehr wird entstehen. Glauben Sie denn ernsthaft, dass angesichts der staatlichen und insbesondere der kommunalen Unterfinanzierung Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen schneller, billiger oder moderner bauen? Wir sind doch in Zukunft darauf angewiesen, dass private Dritte hier investieren; denn wir werden es angesichts der hohen Zinsen und der steigenden Staatsverschuldung sicherlich nicht sein. Wir brauchen keine Denkverbote und vor allen Dingen keine Fesseln für privates Kapital. Wir müssen das Kapital entfesseln.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. § 246e Baugesetzbuch ist ein echtes Gegenmittel. Dieses Instrument ist in Kraft getreten. Es ermöglicht Kommunen, schneller und mit weniger Bürokratie Wohnraum zu schaffen. Ganz besonderer Dank an Bauministerin Hubertz! Es zeigt Wirkung: In Hamburg sind bereits mehrere Hundert Wohnungen über den Turbo genehmigt worden. In Frankfurt ist gegenüber dem vergangenen Jahr die Zahl der Baugenehmigungen um 40 Prozent gestiegen. Das zeigt: Wo man auf Entbürokratisierung und mehr Angebot setzt, kommt Bewegung in den Markt. Welch Überraschung und eine Erkenntnis, die Sie in Ihre Lernkurve einpreisen können! Sie fordern die Einschränkung der Finanzmacht. Wissen Sie eigentlich, wer diese Konzerne finanziert?

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Weil die Wirkung ausbleibt, erhöhen Sie die Dosis, statt mal zu überlegen, ob vielleicht der Befund einfach falsch ist. Die Mieten sind hoch, weil das Angebot viel zu klein ist für die Nachfrage. Und wer hat diese Knappheit zu verantworten? Es ist der Staat; so ehrlich müssen wir sein. Das Bauen ist in Deutschland mit Gestehungskosten von rund 5 150 Euro pro Quadratmeter eines der teuersten in ganz Europa. Überzogene Bauvorschriften, eine Flut von Normen und ausufernde Bürokratie treiben die Kosten hierzulande in die Höhe, weit stärker als in den Nachbarländern. Es ist also der Staat, bei dem die Genehmigung eines simplen Mehrfamilienhauses dank ausufernder Bürokratie Jahre dauert. Aber wir handeln als neue Koalition, als Bundesregierung. Wir haben den Bauturbo letztes Jahr auf den Weg gebracht.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sie schimpfen auf Vonovia, auf LEG Immobilien und andere, auf die vermeintlich böse Marktmacht der Wohnungskonzerne, und dabei stellen Sie fest, dass lediglich etwa 5 Prozent des deutschen Geschosswohnungsbaus – das ist richtig – im Eigentum börsennotierter Wohnungsbauunternehmen sind. – Hören Sie doch zu! – Sie behaupten, ein Treiber der Entwicklung sei die zunehmende Deregulierung und Finanzialisierung des Wohnungsmarktes. Das ist eine typische linke Fehldiagnose. Die große Mehrheit der Wohnungen gehört privaten Kleinvermietern, Genossenschaften und Kommunen. Zweiter Fehler: Von Deregulierung kann in diesem Land ja wahrlich keine Rede sein. Im Gegenteil: Deutschland hat das strengste Mietrechtssystem Europas. Seit Jahren fordern Sie immer dieselbe Medizin: mehr Regulierung, höhere Dosis, neue Verbote, Mietendeckel, Enteignungsdrohungen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spare mir jeden Kommentar über die handwerkliche Qualität der hier diskutierten Vorschläge; denn wenn man liest, was die Kollegin Reichinnek und ihre Genossen hier zusammengezimmert haben, darf man offen fragen, ob in der Linksfraktion überhaupt ein wenig juristischer wie ökonomischer Sachverstand vorhanden ist. Was Sie uns heute hier als Lösung verkaufen, ist nichts anders als staatssozialistische Planwirtschaft aus der ideologischen Mottenkiste. Und ich sage es Ihnen ganz offen: Das ist kein Konzept, das ist brandgefährlicher, handfester Quatsch.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Auch hier – Kollege Özdemir hat es beschrieben – ist das Gesetz deshalb weit mehr als eine Auseinandersetzung mit der Altersgrenze; denn wir erleichtern den Zugang zum Anwaltsnotariat, wir verkürzen Wartezeiten, wir flexibilisieren Fortbildungsanforderungen etc. Das alles ist fair, um mehr qualifizierte Juristinnen und Juristen, gerade auch Frauen, für das Anwaltsnotariat gewinnen zu können. Gleichzeitig haben die Beratungen im Ausschuss aber auch gezeigt – das haben wir gestern mit der Protokollerklärung sehr deutlich gemacht –: Dieses Gesetz allein wird den Bewerbermangel nicht vollständig beheben; denn es gibt strukturelle Ursachen, etwa steigende Personal- und Betriebskosten, schwierigere Startbedingungen beim Aufbau neuer Strukturen. Deshalb ist es wichtig, auch nachzuhalten.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Ich habe es gestern schon im Ausschuss gesagt und wiederhole es hier gern: Die Altersgrenze pauschal aufzuheben mit dem Ergebnis, dass ganz besonders in sehr attraktiven Notariaten Notare bis Ultimo bleiben und die junge Generation überhaupt keine Chance hat, am Markt Fuß zu fassen, ist jedenfalls kein fairer Ausgleich zwischen den Generationen. Deshalb halten wir an dem Grundsatz der Altersgrenze fest, ergänzen ihn aber um eine bedarfsgerechte Verlängerungsmöglichkeit dort, wo ein tatsächlicher Bewerbermangel vorliegt. Das ist notwendig; denn die Realität zeigt – auch das ist hier schon mehrfach beschrieben worden –: In vielen Regionen unseres Landes bleiben Notarstellen unbesetzt. Der Bewerbermangel ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Breite zu beobachten.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Das schafft Planungssicherheit für die betroffenen Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, für ihre Mitarbeitenden und für die geordnete Fortführung oder Übergabe einer Kanzlei. Genau dafür sind Beratungen da: gute Gesetze noch besser zu machen und vor allen Dingen praxistauglicher. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird zugleich fristgerecht geliefert, nämlich die fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren – schon mehrfach erwähnt – war in ihrer bisherigen Form nicht verfassungsgemäß. Aber ebenso klar ist, dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume vom Verfassungsgericht eingeräumt bekommen hat, die verantwortungsvoll genutzt werden sollen. Es ist insoweit ein Ausgleich zwischen den Generationen herzustellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unserem Koalitionspartner, ganz besonders dem Kollegen Özdemir, für die konstruktiven und vertrauensvollen Beratungen danken. Besonders wichtig war uns in den Beratungen, dass mehr Planbarkeit und mehr Rechtssicherheit hergestellt wird für diejenigen, die die Altersgrenze erreichen. Wer eine Notarkanzlei führt, trägt Verantwortung für Beschäftigte, für laufende Verfahren, für Mandantinnen und Mandanten, für wirtschaftliche Verpflichtungen und gewachsene Strukturen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert. Künftig wird die Entscheidung über eine Verlängerung der Amtszeit nicht erst nach drei Monaten, sondern bereits sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze getroffen.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Beratungen zu einem Gesetz ab, das für die Zukunft des Anwaltsnotariats von erheblicher Bedeutung ist. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Antwort auf Karlsruhe. Er ist ein Zukunftsprogramm für das Anwaltsnotariat, soweit das im Rahmen des gesetzgeberischen Handelns aufgestellt werden kann. Der Gesetzentwurf und die Regelungen, insbesondere wenn die Altersgrenze erreicht ist, mögen nicht einfach sein, Herr Fetsch. Aber sie sind vor allen Dingen gerecht – generationengerecht. Nach den Beratungen zwischen erster und zweiter sowie dritter Lesung gilt mehr denn je: Wir haben diesen Entwurf intensiv beraten und an einer wichtigen Stelle nachgeschärft.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Lukas Benner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sie dient den Bürgerinnen und Bürgern, die schnell Klarheit über ihre Immobilienkäufe erhalten; sie dient den Notaren, die ihre Arbeit effizienter erledigen können; sie dient den Behörden, die durch automatisierte Verarbeitung entlastet werden. Insoweit ist es wirklich ein Unterschied, ob man PDFs versendet oder strukturierte aufbereitete Datensätze – das haben wir gelernt –, und sie dient der Wirtschaft, die von reibungsloseren Immobilientransaktionen profitiert. Kurzum: Dieser Änderungsantrag zeigt, wie parlamentarische Arbeit Verbesserungen bringen kann. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf der Bundesregierung sorgfältig geprüft und an entscheidenden Punkten nachgebessert. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das besser, praktikabler und vor allem bürokratieärmer ist. Ich darf Sie daher um Unterstützung bitten.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Auf Anforderung sind die Dokumente elektronisch nachzureichen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2027 stellt alle Beteiligten vor eine Herausforderung. Notare, Behörden und Länder müssen umfangreiche Vorbereitungen treffen. Es ist sicherzustellen, dass alle Behörden bis zum Stichtag über die notwendige technische Infrastruktur verfügen. Aber die Vorteile überwiegen deutlich. Der Änderungsantrag trägt zu mehr Rechtseinheitlichkeit, Bürokratieabbau und praktischer Handhabbarkeit bei, vermeidet den besagten Flickenteppich. Er schafft Transparenz und erleichtert Notaren und Bürgern das Leben. Die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen – auch das ist bereits beim Kollegen Özdemir angeklungen – ist kein Selbstzweck.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ich hätte, ehrlich gesagt, vor meinem politischen Leben kaum vermutet, dass ein solches Thema so große Begeisterung bei den Betroffenen auslöst. Aber es ist so. Notare können künftig Steueridentifikationsnummern von Veräußerern, Erwerbern, Erblassern und Schenkern über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abrufen. Bisher mussten Notare ihre Mandanten um diese Nummern bitten, was oft zu Verzögerungen geführt hat. Die elektronische Abfrage ermöglicht Notaren die praktikable Erfüllung ihrer steuerlichen Anzeigepflichten. Ein echter Mehrgewinn! Und zuletzt – Punkt vier – schaffen wir mit einer Nachreichungspflicht bei technischen Störungen die notwendige Flexibilität; denn kein System ist perfekt. Wenn die elektronische Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist, kann die Übermittlung in Papierform erfolgen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Zweitens. Wir streichen die vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht gegenüber Gutachterausschüssen. Diese hätte erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei geringem Nutzen bedeutet. Die Mitteilungspflichten der Beteiligten entstehen erst im Nachgang der Beurkundung durch ausdrückliche behördliche Aufforderung. Ein notarieller Hinweis zum Zeitpunkt der Beurkundung ist insoweit systematisch verfehlt. Die individuelle Aufforderung durch die Gutachterausschüsse und das Internetformular sind völlig ausreichend. Hier wird also ganz konsequent Bürokratie abgebaut. Drittens – und in der Praxis eine ebenso massive Erleichterung –: Wir führen eine Abfragemöglichkeit für Steueridentifikationsnummern ein.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Das Thema hat trotz seiner Trockenheit hin und wieder für energische Diskussionen insbesondere mit Blick auf die Frage der Kommunikation der Steuerberater mit den Finanzbehörden und der Rechtsanwälte mit den Finanzbehörden gesorgt. Aber ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden, an dem wir weiterarbeiten werden, wenn es um die Kommunikation über das beA-Postfach geht. Vier zentrale Änderungen will ich besonders hervorheben. Erstens. Wir streichen die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Pilotierungsmöglichkeit der Länder. Diese hätte zu einem unübersichtlichen Flickenteppich geführt. Notare hätten für jede Behörde prüfen müssen, ob bereits elektronische Kommunikation angeordnet wurde. Stattdessen sieht der Änderungsantrag eine flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2027 vor. Das schafft Rechtssicherheit und Rechtseinheitlichkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. In einer Zeit, in der wir vom Bankgeschäft bis zum Einkauf fast alles online erledigen, darf der Immobilienvertrag nicht im Papierzeitalter stecken bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an und zielt auf umfassende Digitalisierung des Dokumentenaustausches zwischen Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben zugleich einen Änderungsantrag eingebracht, der einen guten Entwurf noch besser macht. An dieser Stelle möchte ich auch dem Kollegen Özdemir, der Kollegin Heselhaus und dem heute leider verhinderten Kollegen Hiller sowie den Bundesministerien der Justiz und der Finanzen für die konstruktiven Beratungen danken.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jährlich werden rund 1 Million Immobilienverträge notariell beurkundet; doch der Vollzug erfolgt immer noch überwiegend in Papierform und auf dem Postweg. Das verzögert Verfahren, verursacht Mehraufwand und führt vor allen Dingen zu Medienbrüchen. Sinn und Zweck des Gesetzes ist daher klar: Wir wollen den bürokratischen Vollzug von Immobilienverträgen in das 21. Jahrhundert holen. Es geht aber um mehr als um die Umstellung von Papier auf Digital. Es geht um Effizienzgewinn für alle Beteiligten, um schnellere Verfahrensabläufe, um die Vermeidung von Fehlern durch mehrfache Dateneingabe und um die Entlastung der Verwaltung.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Demografischer Wandel, veränderte Präferenzen, der Weg in die Syndikusanwaltschaft – das sind komplexe Herausforderungen. Deshalb brauchen wir ein ganzes Paket und keine Einzelmaßnahmen. Dieser Entwurf ist das Paket. Er verbindet Verlässlichkeit für junge Bewerber mit Flexibilität – für die Versorgungssicherheit. Er ist verfassungskonform, er ist praktikabel, und er ist überfällig. Ich bitte Sie, diesen Entwurf zu unterstützen. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Mahmut Özdemir.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sie haben ein Recht auf Planungssicherheit, nicht auf Warteschleifen. Zweitens. Wir schaffen Flexibilität, wo sie gebraucht wird. Wo Stellen unbesetzt bleiben, ermöglichen wir eine Verlängerung bis zum 76. Lebensjahr, aber nur auf Antrag, nur bei nachweisbarem Mangel und nur unter strengen Auflagen. Das ist Generationengerechtigkeit, die funktioniert. Drittens. Wir machen den Beruf attraktiv für die nächste Generation; das ist mir persönlich besonders wichtig. Junge Frauen und Männer entscheiden heute anders. Sie wollen Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb künden wir an: Elternzeit zählt nicht mehr als Unterbrechung. Die Fachprüfung kann früher abgelegt werden. Die Wartezeiten werden verkürzt. – Das sind die Probleme der jungen Notare, nicht das, was hier fabuliert wurde. Wahr ist aber auch: Kein Baustein allein löst das Problem.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Er ist ein Zukunftsprogramm für unser Anwaltsnotariat. Das Bundesverfassungsgericht hat uns klare Vorgaben gemacht. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare war verfassungswidrig. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzgeber hat Gestaltungsspielraum, und wir nutzen ihn verantwortungsvoll. Die Lage ist ernst. Im OLG-Bezirk Hamm standen 2022 allein 322 Notarstellen zur Besetzung an, und es gingen gerade einmal 53 Bewerbungen ein. Im Bezirk Celle kamen auf 98 Stellen nur 37 Bewerbungen. Das ist kein Einzelfall; das ist in vielen Regionen unseres Landes Alltag. Wir handeln jetzt, weil wir müssen. Die Antwort dieses Gesetzentwurfs ist dreifach. Erstens. Wir behalten die Altersgrenze von 70 Jahren bei. Junge Juristen investieren Jahre in ihre Qualifikation.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin noch etwas ratlos angesichts dessen, was Sie, Herr Kollege Valent, in diesen Gesetzentwurf alles hineinlesen. Denn wir sind eigentlich mit einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Altersgrenze konfrontiert. Kollege Dr. Steffen hat vollkommen zu Recht bemerkt, dass das kein Thema ist, das zu Kreativität und Wortakrobatik ermuntert, aber dennoch eine Auseinandersetzung in der Sache verdient. Es geht hier weniger um unsoziale Ausbildungsbedingungen, sondern vielmehr um Menschen, die einen sehr, sehr wichtigen Beruf in unserer Rechtsordnung ergreifen wollen, und darum, dass man ihn generationengerecht ausgestaltet und attraktiv macht. Der Gesetzentwurf ist daher eine Antwort auf Karlsruhe, aber auch mehr als eine Antwort.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Und ja, Frau Kollegin Dillschneider, wir müssen auch darüber sprechen, wie wir Schutzlücken schließen können. Doch dies muss auf eine Weise geschehen, die mit unserem Rechtsstaat vereinbar ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher abschließend sagen: Wer Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit gegeneinander ausspielt, verfolgt einen falschen Ansatz. Ein Gesetz, das zwar gut gemeint ist, aber in der Praxis zu Fehlurteilen führt, hilft den Opfern nicht. Es schadet dem Ansehen der Justiz. Es untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Union wird diesem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Wir sind aber bereit, über Lösungen zu sprechen. Doch diese Lösungen müssen Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit miteinander in Einklang bringen.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Wenn Ihr Gesetzentwurf gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt – Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz –, dann haben wir ein Problem. Also, wir müssen schon sicherstellen, dass das, was wir in unsere Rechtsordnung gießen, auch mit unserer Verfassung im Einklang steht. Das ignoriert nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen, aber es muss am Ende verfassungsgemäß und rechtssicher sein, mit Blick auf unsere Justiz, aber auch mit Blick auf die Opfer. Was wir daher brauchen, ist ein differenzierter Ansatz. Wir müssen die Praxis der Strafverfolgungsbehörden verbessern. Wir müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften besser schulen für die besonderen Herausforderungen bei Sexualdelikten. Wir müssen Opfer besser unterstützen: durch psychologische Betreuung, durch Begleitung im Verfahren, durch Strukturen, die das erneute Trauma der Verhandlung mindern.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Das entspricht auch der Einschätzung von Expertinnen und Experten und Juristinnen und Juristen, insbesondere des Deutschen Juristinnenbunds, die das genau ausführen. Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass diesen Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechend Rechnung getragen wird, wenn Sie am materiellen Strafrecht nichts ändern wollen? Werte Frau Kollegin Dillschneider, ich habe ja gar nicht gesagt – insoweit greifen Sie meiner Rede ein Stück weit vor –, dass wir an dem bestehenden Strafrecht nichts ändern wollen und uns Reformen und Diskussionen in den Weg stellen. Aber Fakt ist, dass am Ende eine materielle strafrechtliche Logik gilt – vorgegeben von unserem Grundgesetz –, die wir nicht völkerrechtlich außer Kraft setzen können.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Doch die Antwort kann eben nicht in einer Gesetzgebung liegen, die rechtsstaatliche Prinzipien untergräbt. Die Antwort kann nicht in einer Beweislastumkehr liegen, die „in dubio pro reo“ aushebelt. Und die Antwort kann nicht in einem Tatbestand liegen, der so unbestimmt ist – – Herr Kollege, es gibt den Wunsch zu einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie diese zulassen? Sehr gerne. Bitte schön. Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege Wiegelmann, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben jetzt vor allen Dingen prozessuale Gründe genannt, die aus Ihrer Sicht dagegensprechen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede ohne Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung strafrechtlich zu verfolgen. Das heißt, es ist zu prüfen, ob das Einverständnis freiwillig gegeben worden ist.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Schweigen, Passivität, das Unterlassen von Gegenwehr, all dies soll keine Zustimmung darstellen. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder auch, so wie es im Gesetzentwurf steht, konkludent erklärt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sexualität lebt von nonverbaler Kommunikation, von Mimik und Gestik, von Situationen, die sich entwickeln. Ein Gesetz, das verlangt, dass in jedem Moment eine Zustimmung nachweisbar ist, droht dies zu kriminalisieren. Es droht Menschen in Angst zu versetzen, in intimen Situationen falsche Entscheidungen zu treffen. Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, dass die Union gegen Reformen ist. Wir sehen die Schutzlücken im geltenden Recht. Wir sehen, dass Opfer, die aufgrund von Schockreaktionen nicht in der Lage sind, Widerstand zu leisten, nicht ausreichend geschützt sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Eine faktische Beweislastumkehr, wie sie dieser Entwurf impliziert, steht in Spannung zu diesem Fundament des Rechtsstaats. Doch es geht weiter im Gesetzentwurf. Der Entwurf führt einen Straftatbestand des fahrlässigen sexuellen Übergriffs ein. Wer wenigstens leichtfertig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Als Strafverteidiger frage ich: Wo beginnt die Leichtfertigkeit? Wo endet sie, wenn zwei Menschen sich kennen, wenn Vertrauen besteht? Ist es dann leichtfertig, wenn einer den Willen des anderen falsch einschätzt? Der Entwurf schafft hier Rechtsunsicherheit, die in der Praxis zu willkürlichen Entscheidungen führen kann. Und lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Der Begriff der Zustimmung bleibt interpretationsbedürftig.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Denn im Strafprozessrecht ist es selbstverständlich schon immer so gewesen, dass die einfache Überzeugungsbildung des Richters aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung für eine Verurteilung reicht; auch bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Der Gesetzentwurf nimmt also zuvorderst solche Fälle in den Blick, in denen der Richter nicht überzeugt ist. Der Gesetzentwurf zwingt damit den Richter, eine Verurteilung auszusprechen, obwohl er nicht überzeugt ist. Man könnte auch sagen: Der Gesetzentwurf ist ein Misstrauensvotum gegenüber der Justiz, Besserwisserei gegenüber dem Einzelrichter. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf kollidiert mit einem der wichtigsten Grundsätze unseres Strafrechts: In dubio pro reo, Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Was wie eine logische Weiterentwicklung klingt, birgt aus strafprozessualer Sicht gravierende Probleme. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich kann Ihnen daher diese kleine prozessuale Lehrstunde nicht ersparen. Es ist mehrfach erwähnt worden: In der Praxis werden Sexualdelikte oft im Bereich Aussage gegen Aussage entschieden. Unter der geltenden Rechtslage muss die Staatsanwaltschaft den Nachweis führen, dass ein erkennbarer Gegenwille vorlag. Dieser Entwurf verschiebt die Beweislast faktisch auf den Angeklagten. Er soll beweisen, dass eine Zustimmung vorlag. Was ist der Gedanke dahinter? Der Gesetzentwurf tut so, als sei der Grundsatz „Believe the victim“ bislang nicht im Gesetz angelegt. Doch das stimmt nicht. „Believe the victim“ ist schon heute Teil unserer strafprozessualen Rechtsordnung.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, dann sprechen wir über eines der schmerzhaften Themen unserer Gesellschaft: über sexualisierte Gewalt und über Menschen, deren Grenzen überschritten wurden, deren Wille missachtet wurde. Die Union steht uneingeschränkt an der Seite der Opfer. Wer diesen Schutz infrage stellt, stellt das Fundament unseres Zusammenlebens infrage. Doch genau weil es um den Schutz so elementarer Rechtsgüter geht, müssen wir besonders sorgfältig prüfen, ob der Weg, den dieser Gesetzentwurf weist, der richtige ist. Der Kern des Entwurfs ist die sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Regelung. Anstelle des erkennbar entgegenstehenden Willens soll das Fehlen einer Zustimmung maßgeblich sein.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Deshalb sage ich abschließend ganz bewusst: Ja, wir brauchen eine moderne Berufsaufsicht. Ja, wir brauchen klare Verfahren. Aber wir dürfen niemals den Kern antasten: die Freiheit der Advokatur, des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers: eine Freiheit, die sich nicht gegen den Staat richtet, sondern den Staat erst legitimiert. Wenn wir heute also dieses Gesetz beraten, dann entscheiden wir nicht nur über Paragrafen. Wir entscheiden darüber, wie viel Freiheit wir unserer Rechtspflege zutrauen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Aber sie haben große Wirkung: weniger Unsicherheit für Anwältinnen und Anwälte, weniger bürokratische Hürden für Syndizi und klarere Verfahren bei Rügen, Auskünften und Maßnahmen. Das alles macht den freien Beruf also nicht kleiner; es macht ihn moderner, transparenter und damit attraktiver. Aber lassen Sie uns bei all der Reformfreude eines nicht vergessen: Die größte Gefahr für die freie Advokatur kommt von übermäßiger Regulierung, von ökonomischem Druck, von der Versuchung, den Anwalt, den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer zum bloßen Dienstleister zu degradieren. Doch der Anwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist eben mehr als ein Dienstleister. Er ist ein Teil des Gleichgewichts der Gewaltenteilung. Wenn seine Unabhängigkeit schwindet, dann verliert nicht nur ein Berufsstand, dann verliert der Rechtsstaat selbst.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Dabei gilt: Die Unterstellung unter ein besonderes Berufsrecht, unter Kammern, unter Anwaltsgerichte ist kein Widerspruch zur Freiheit. Sie ist ihre Voraussetzung; denn wo Vertrauen verlangt wird, da braucht es auch Verantwortung. Meine Damen und Herren, genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Er bringt Klarheit, Einheitlichkeit und Rechtsschutz in die Berufsaufsicht. Er ersetzt unklare Konstruktionen wie missbilligende Belehrungen durch transparente Instrumente. Er stärkt den Rechtsschutz durch klare Zuständigkeiten bei Gerichten. Das ist alles, aber nur keine Bürokratie. Das ist Rechtsstaatlichkeit im Berufsrecht. Ja, zugegebenermaßen sind in den 330 Seiten ganz viele technische Änderungen beinhaltet.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sie ist, um es mit Konrad Redeker zu sagen, ein Maßstab für die Freiheit eines Staates selbst. Wer wissen will, wie frei ein Gemeinwesen ist, der braucht nur auf seine Anwälte und ihre Arbeitsbedingungen zu schauen. Der Rechtsanwalt ist eben gerade kein Gewerbetreibender, sondern er ist Organ der Rechtspflege: unabhängig, nur dem Recht verpflichtet und dem Mandanten verpflichtet. Und diese Unabhängigkeit ist kein Privileg des Berufsstandes; sie ist ein Recht der Bürger. Denn nur ein unabhängiger Anwalt kann dem Staat widersprechen. Nur ein freier Strafverteidiger kann dem Gericht entgegentreten. Und nur ein freier Beruf kann Vertrauen schaffen, und zwar dort, wo es um existenzielle Fragen geht: um Freiheit, Eigentum und Gerechtigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Sie der Gesetzentwurf nicht sonderlich interessiert, liegt auch daran, dass Sie große Teile der Rede Punkten gewidmet haben, die gar nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes sind, namentlich die StPO-Reform, die wir in Zukunft mal beraten werden. Hier geht es um die Neuordnung der Berufsaufsicht. Und wenn wir über die Neuordnung der Berufsaufsicht sprechen, dann darf man über eines nicht schweigen: über den Kern dessen, was wir hier ordnen, nämlich den freien Beruf des Rechtsanwalts, des Wirtschaftsprüfers, des Steuerberaters. Es geht insofern nicht nur um Verfahrensregeln. Es geht um Freiheit, es geht um Verantwortung und damit um das Fundament unseres Rechtsstaats. Insbesondere die freie Advokatur ist keine historische Zierde.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Das im Grundgesetz verbürgte Petitionsrecht beinhaltet denklogisch einen Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Verbescheidung, subjektiv einklagbar mit der allgemeinen Leistungsklage. Der Gesetzentwurf will aber nicht nur Probleme lösen, die nicht existieren, er schafft auch noch neue. So sollen Petitionen ab 100 000 Mitzeichnern im Plenum des Deutschen Bundestages einzeln behandelt werden müssen. 100 000 Mitzeichnungen: Das entspricht 1,6 Promille der Wahlberechtigten. Einer solch kleinen Gruppe Einfluss auf die Tagesordnung zu geben, erscheint nicht nur wenig demokratisch, vielmehr öffnet man damit politischem Kampagnenaktivismus auch Tür und Tor. Der Gesetzentwurf ist daher abzulehnen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Dies beginnt beim Geschäftsordnungsrecht mit den Regelungen unserer Geschäftsordnung und den Verfahrensgrundsätzen. Aber die Regelungen enden ebendort nicht. Seit 1975 gibt es das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, das Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes. Das hätte man auch herausfinden können, wenn man für sich in Anspruch nimmt, das Petitionsrecht neu fassen zu wollen. Das im Gesetzentwurf beschriebene Problem gibt es also nicht. Ebenso wenig gibt es eine Regelungslücke hinsichtlich der Rechte der Petenten. Dies ergibt sich bereits aus der Verfassungssystematik. Nur Bitten und Beschwerden an den Staat vorzutragen zu können, ergibt sich bereits aus der Meinungsäußerungsfreiheit.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. 1975 kam beispielsweise Artikel 45c Grundgesetz hinzu, der den Petitionsausschuss im Grundgesetz verankert. Und damit sind wir beim Gesetzentwurf der AfD. Dieser listet noch vollständig die verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkte des Petitionsrechts auf. Bereits danach wird der Gesetzentwurf aber fehlerhaft, und – die Anmerkung sei erlaubt – auch Ihre Rede soeben war Ausdruck dessen. So heißt es in der Problembeschreibung, dass die Rechte des Petitionsausschusses und die Rechte der Petenten nicht normiert seien und damit allenfalls aus dem Petitionsrecht hergeleitet werden könnten, konkretisiert durch Richterrecht. Das ist falsch. Ja, zuzugeben ist, dass die Regelungen des Petitionswesens auf mehreren Ebenen beruhen, die bewusst ineinandergreifen.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht hat tiefreichende Wurzeln, beginnend in der Antike. Unser Petitionsrecht als in einer förmlichen Verfassung gewährleistetes, subjektives öffentliches Recht hat in der deutschen Verfassungsentwicklung sein Vorbild in Artikel 21 der belgischen Verfassung von 1831. Das Petitionsrecht des Artikels 17 Grundgesetz lässt sich als Bestandteil einer gemeindeutschen Verfassungstradition begreifen. Bürger können ihre Interessen, Anliegen, Sorgen, Nöte gegenüber staatlichen Stellen artikulieren. Kurz gesagt: Es ist das in Verfassung und Gesetz gegossene Herz-ausschütten-Können. Artikel 17 ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht geändert worden. Geändert wurde aber wohl das normative Umfeld.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Wir dürfen nicht zulassen, dass, wie es in der Wissenschaft heißt – Zitat –, „die Sensibilität für Ehrschutz zu einer Aversion gegen kommunikative Risiken“ – Zitatende – führt. Ein souveräner Rechtsstaat, gerade seine Vertreter, müssen auch polemische Kritik aushalten können. Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns einen Fokus auf das Wesentliche legen. Schauen wir darauf, was wir mit diesem Haushalt eigentlich erreichen wollen: echte Sicherheit. Deshalb ist der Ansatz richtig, den wir beispielsweise jetzt mit der elektronischen Fußfessel verfolgen. Das ist Rechtsstaat im Sinne unserer Sicherheit. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Das ist aus meiner Sicht eine Ressourcenverschwendung, die wir uns auch in diesem Land nicht leisten können! Ja, es ist angesichts der offenen Tatbestände im Äußerungsrecht in erster Linie eine Frage der Justiz, eine Korrektur herbeizuführen. Aber es ist eine gesellschaftliche Pflicht, Meinungsfreiheit auch für Meinungen zuzulassen, die wir als unangemessen und als falsch erachten. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu sehen: Je stärker das Netz strafrechtlicher Äußerungsdelikte ist, desto schwieriger wird es für die Bürger, darin zu agieren. Es ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, wenn der Staat auf Kritik an seinen Repräsentanten mit derartiger Härte reagiert.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Diese Folge sehen wir in der Polizeilichen Kriminalstatistik: Die Zahl der Anzeigen wegen Ehrverletzungen gegen Politiker ist von 2022 auf 2024 massiv um 216 Prozent gestiegen. Und die Anmerkung sei auch erlaubt, weil ich hier die Zwischenrufe höre von den Kollegen der AfD: Auch Ihre Fraktionsvorsitzende hat einen ganz beträchtlichen Teil dazu beigetragen. Das liegt nicht daran, dass die Menschen plötzlich böser, gemeiner oder auffälliger geworden wären, sondern wir erleben und kultivieren eine Industrie der Empfindlichkeit. Anwaltskanzleien und Techunternehmen sind daran nicht unbeteiligt. Das führt dazu, dass unsere Justiz, die wir alle hier eigentlich entlasten wollen, mit Bagatellen geflutet wird. Staatsanwälte müssen Memes jagen, während echte Kriminalität liegen bleibt.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Eigentlich gilt der eherne Grundsatz: Wer Macht hat, wer am Mikrofon steht, also wir alle hier im Saal, der muss sich mehr Kritik gefallen lassen als der normale Bürger, der kein Sprachrohr hat, und nicht weniger Kritik. Das ist der Preis der Macht. § 188 StGB wirft dieses Verhältnis um. Auf Machtkritik reagierte der Staat mit Strafrecht, also Ausübung von Macht. Es steht außer Frage: Politiker müssen weder menschenverachtende noch diskriminierende Beschimpfungen hinnehmen. Aber wir müssen uns grundsätzlich stärkere Angriffe gefallen lassen. Durch die Gesetzeslage und die Praxis ist aber der Eindruck entstanden, dass Politiker besonders empfindlich geschützt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Wir hier im Bundestag – und darum geht es – müssen uns fragen, ob wir mit unserer Gesetzgebung der letzten Jahre nicht einen Anteil haben. Ich warne deshalb ausdrücklich davor und deswegen auch aktuell, wie von manchen angedacht, den Straftatbestand des § 188 StGB noch weiter auszuweiten, etwa auf Journalisten. Das wäre der falsche Weg! Wir müssen aufpassen, dass wir mit dem Strafrecht nicht die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats legen. Ich bin überzeugt: Wir müssen kritisch auf die Praxis schauen, die sich rund um den § 188 StGB entwickelt hat. Wir laufen Gefahr, die Logik unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats umzukehren.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Nicht weil sie keine Meinung hätten, sondern aus Angst. Die Bürger haben das Gefühl, dass die Maßstäbe verrutschen. Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, Kritik zu üben, weil sie fürchten, dass ein falsches Wort, ein unbedachter Post sofort eine Strafanzeige nach sich zieht, dann verarmt unsere Debattenkultur. Früher war es vielleicht die Angst vor dem sozialen Druck; heute ist es zunehmend auch die Angst vor juristischen Konsequenzen. Berechnungen der Universität Mannheim zeigen auf der Grundlage des German Social Cohesion Panel eine alarmierende Entwicklung: Die Angst der Bürger, wegen einer Meinungsäußerung rechtliche Probleme zu bekommen, hat sich binnen kürzester Zeit von 5 auf 10 Prozent verdoppelt. Ganze 21 Prozent fürchten, dass Meinungsäußerungen ihnen beruflich schaden.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Der Fall Norbert Bolz war hier zuletzt ein weiteres mahnendes Beispiel. Mir geht es um die Meinungsfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht nennt die Meinungsfreiheit – ich zitiere -“schlechthin konstituierend“ für unsere Ordnung. Sie ist – Zitat – „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Sie ist – Zitat – „Lebenselement des politischen Kampfes“. Aber dieses Element ringt nach Luft. Wir müssen uns ehrlich machen über ein Phänomen, das Wissenschaftler inzwischen als Silencing-Effekt bezeichnen. Immer mehr Menschen ziehen sich aus öffentlichen Diskussionen zurück. Untersuchungen belegen diesen Befund. Noch nie haben so viele Menschen das Gefühl gehabt, ihre politische Meinung nicht einfach sagen zu können. Ihre Zahl liegt mittlerweile sogar oberhalb derer, die noch das Gegenteil annehmen. Und warum tun sie das?

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD