Johannes Wiegelmann
CDU/CSU · Germany
“Sie schimpfen auf Vonovia, auf LEG Immobilien und andere, auf die vermeintlich böse Marktmacht der Wohnungskonzerne, und dabei stellen Sie fest, dass lediglich etwa 5 Prozent des deutschen Geschosswohnungsbaus – das ist richtig – im Eigentum börsennotierter Wohnungsbauunternehmen sind. – Hören Sie doch zu!”
“Ich erkläre es Ihnen: Das sind die Rentenfonds von Millionen ganz normalen Arbeitnehmern, die auf eine stabile Rendite für ihre Altersvorsorge angewiesen sind. Wenn Sie diesen Unternehmen in Zukunft den Marktzugang und das Kapital entziehen, baut hierzulande kein Mensch mehr Wohnungen. Kein einziger Quadratmeter mehr wird entstehen.”
“Weil die Wirkung ausbleibt, erhöhen Sie die Dosis, statt mal zu überlegen, ob vielleicht der Befund einfach falsch ist. Die Mieten sind hoch, weil das Angebot viel zu klein ist für die Nachfrage. Und wer hat diese Knappheit zu verantworten? Es ist der Staat; so ehrlich müssen wir sein.”
“Und deshalb haben wir den Bauturbo auf den Weg gebracht. Deshalb erarbeiten wir eine große Baugesetzbuchnovelle mit dem Fokus auf Digitalisierung – „digital only“ –, Straffung der Verfahren und Vorrang für den Wohnungsbau auf angespannten Märkten.”
“§ 246e Baugesetzbuch ist ein echtes Gegenmittel. Dieses Instrument ist in Kraft getreten. Es ermöglicht Kommunen, schneller und mit weniger Bürokratie Wohnraum zu schaffen. Ganz besonderer Dank an Bauministerin Hubertz! Es zeigt Wirkung: In Hamburg sind bereits mehrere Hundert Wohnungen über den Turbo genehmigt worden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spare mir jeden Kommentar über die handwerkliche Qualität der hier diskutierten Vorschläge; denn wenn man liest, was die Kollegin Reichinnek und ihre Genossen hier zusammengezimmert haben, darf man offen fragen, ob in der Linksfraktion überhaupt ein…”
The complete record
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“Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Technik und Sicherheit sind nur die eine Seite der Medaille. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht auch eine Hardware. Böckenförde hat in seinem berühmt gewordenen Diktum darauf hingewiesen, dass wir als Gesellschaft von Voraussetzungen leben, die wir als Staat selbst nicht schaffen können. Dazu gehört, dass es das tiefe und berechtigte, das heißt das hart und täglich verdiente Vertrauen der Bürger gibt, dass der Staat seine Macht weise, genauer gesagt: verhältnismäßig, einsetzen werde. Und hier genau sehe ich Risse, die wir nicht ignorieren dürfen. Während wir Kriminelle mit der Fußfessel zu Recht enger an die Leine nehmen, müssen wir in der Rechtspolitik aufpassen, dass wir nicht an anderer Stelle dem Bürger die Luft zum Atmen nehmen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir in erster Lesung zum Haushalt 2026 debattiert haben, habe ich gesagt: Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für Politik. Wenn wir heute auf den Einzelplan 07 blicken, dann sehen wir Zahlen, die eine handlungsfähige Rechtspolitik widerspiegeln. Wir haben als Koalition dafür gesorgt, dass die Mittel für die Digitalisierung der Justiz bereitgestellt werden. Das ist überfällig und richtig. Und es ist ein echter gemeinsamer Erfolg unserer Rechtspolitik, dass beispielsweise nunmehr der Gesetzentwurf für die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell vorliegt. Damit können wir Frauen effektiv vor Gewalttätern schützen – ein Punkt, der uns als Union besonders wichtig war.”
“Das ist aber kein gesetzgeberisches Problem. Deswegen geht Ihr Gesetzentwurf an dem Problem vorbei. Der Rechtsstaat – das steht außer Frage – muss verhältnismäßig agieren. Durchsuchungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen. Dies kann auch bei Straftaten von geringer Bedeutung der Fall sein, aber erst recht muss sich der Rechtsstaat dann beim Eingriff in besonderem Maße am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen. All das rechtfertigt aber niemals – das haben wir in dieser Debatte erlebt – das Verächtlichmachen der Justiz. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. Der nächste Redner in dieser Debatte: Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.”
“Im Hamburger „Pimmelgate“-Fall – es ging um die Beleidigung zulasten des Hamburger Innensenators – entschied das Landgericht Hamburg, dass die Durchsuchungsmaßnahme rechtswidrig gewesen sei – ich zitiere –: Es habe sich geradezu aufdrängen müssen, dass Zweifel an der Erforderlichkeit bestanden. Bei der Betrachtung des Sachverhaltes sei bereits im Zeitpunkt der Anordnung ersichtlich gewesen, dass die Beleidigung am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen sei und dem Beschuldigten allenfalls eine geringere Sanktion in Form einer geringfügigen Geldstrafe drohe. – Zitat Ende. Man wünschte sich, dass diese Maßstäbe grundsätzlich angelegt würden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nicht deshalb beschädigt wird, wenn ein Bürger einen Bundesminister „Schwachkopf“ nennt und nur deshalb morgens die Polizei auf dem Hof steht.”
“Ebenso wahr ist, dass Hausdurchsuchungen wegen Politikerbeleidigungen zunehmen. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit – auch das eint uns hier in der Mitte des Parlaments – einzelner Eingriffe teile ich. Auch weil ich aus der Praxis weiß, wie schnell Durchsuchungsbeschlüsse beantragt werden, kann man mit Blick auf nicht erfolgende Verhältnismäßigkeitsprüfungen Bauchschmerzen entwickeln. Dies ist aber eine generelle Frage; und die Vergangenheit lehrt – auch das wurde hier schon mehrfach von den Kollegen Moser und Limburg erwähnt –, dass die Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist.”
“Zu häufig ist in der Praxis zu beobachten, dass auf naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe verzichtet wird, beispielsweise die freiwillige Herausgabe von Gegenständen, Beiziehung von Akten oder Verwertung von Urkunden. Und ja, es beschädigt das Vertrauen der Menschen in die Justiz nicht nur, wenn Durchsuchungsmaßnahmen vorab an die Medien durchgestochen werden, sondern auch, wenn Strafverfolger im Nachgang einer Durchsuchung erklären, dass die Beschlagnahme des Handys die größere Strafe sei als das, was am Ende eines Urteils stehe. Das beschädigt wirklich das Vertrauen. Zweck einer Durchsuchung – der Kollege Moser hat es gesagt – ist das Auffinden von Beweismitteln und nicht das Strafen. Wahr ist, dass ein erheblicher Anstieg rechtsverletzender Äußerungen zu verzeichnen ist.”
“Die gesellschaftliche Stellung, die bürgerliche Existenz wird erschüttert, wenn morgens Polizeiautos vor dem Haus stehen, vor dem eigenen Unternehmen. Nachbarn, Freunde wechseln die Straßenseite und gehen auf Distanz. Selbst wenn am Ende eines Ermittlungsverfahrens die Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO steht, also der Freispruch im Ermittlungsverfahren: Der gesellschaftliche Makel bleibt. In der Außenwahrnehmung ist dabei unerheblich, ob die Durchsuchung bei einem Beschuldigten oder bei einem Zeugen stattgefunden hat. Wir dürfen also nicht vergessen: Die Schwelle für eine Durchsuchung ist denkbar gering; es reicht der bloße Anfangsverdacht.”
“Oder um es mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu sagen: „Eine schematische Untergrenze für intensivere Eingriffsmaßnahmen […] existiert jedenfalls nicht; vielmehr ist jeweils eine Abwägung im konkreten Einzelfall vorzunehmen.“ Zitat Ende. Erlauben Sie mir eine einleitende Anmerkung als Strafverteidiger. Durchsuchungen sind ohne Frage ein ganz erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern auch faktisch. Wer Menschen in einer solchen Extremsituation beisteht, weiß um die Kraft der Gewalt, mit der der Staat morgens um sechs Uhr in Familienleben und bürgerliche Existenzen einfährt. Manche Angehörigen erholen sich langfristig nicht von der Wirkung, Kinder gehen in psychologische Behandlung.”
“Warum Durchsuchungen bei Ordnungswidrigkeiten weiterhin zulässig sein sollen, im Falle der Begehung von Straftaten aber nicht, beantwortet der Gesetzentwurf ebenso wenig wie die Frage, warum Durchsuchungen bei Vergehen wie Hausfriedensbruch oder Erschleichen von Leistungen zulässig sein sollen, im Falle aber zum Beispiel wiederholter antisemitischer Beleidigungen gegen jüdische Mitbürger nicht. Der Gesetzentwurf benennt eine Reihe von Fällen und Problemen, die aufgeworfenen rechtlichen Fragen beantwortet er aber nicht. Der bloße Hinweis, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle von Durchsuchungen beim Verdacht einer Straftat wegen einer Persönlichkeitsverletzung kaum Anwendung finden würde, kann jedenfalls nicht dazu führen, dass man die rechtliche Prüfung einfach abschafft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass ausgerechnet von Ihrer Seite der Hinweis kommt, dass man zur Sache sprechen müsste, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil Sie regelmäßig jedes x-beliebige Thema nutzen, um zur Migration zu sprechen. Aber ich spreche gerne zu Ihrem Gesetzentwurf. Dieser Entwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Er ist rechtspolitisch fehlerhaft, und er setzt sich fort mit Wertungswidersprüchen, die er aufwirft.”
“Wir werden das parlamentarische Verfahren daher nutzen, um offene Fragen wie jene nach der Restschuldversicherung zu klären, begriffliche Unschärfen zu beseitigen und definitorische Klarstellungen zu schaffen, all dies im Sinne eines starken, verlässlichen, anwendbaren Rechtsrahmens. Denn es kann nicht unser Anspruch als Gesetzgeber sein, offene Fragen sehenden Auges dem Richterrecht zu überlassen.”
“Der vorliegende Referentenentwurf des Justizministeriums arbeitet mit Augenmaß. Er integriert die europäischen Vorgaben in das bewährte System des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne es zu zerreißen. Aber wir werden im parlamentarischen Verfahren genau hinschauen; denn jede neue Pflicht von der erweiterten Kreditwürdigkeitsprüfung über die Beratungspflichten bis hin zur Textform bedeutet Aufwand und folglich Kosten. Das dürfen wir nicht vergessen: Das Verbraucherkreditrecht sollte im Interesse des Verbrauchers liegen. Nicht jede gutgemeinte Änderung wird dies aber sein; denn wenn Kreditvergaben komplizierter werden, werden Kredite meistens teurer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Verbraucherkreditrecht, das Vertrauen schafft, eines, das Verantwortung fördert, aber keine Überregulierung produziert.”
“Zugleich – so war das Ziel – sollte sie die ausufernden Informationspflichten begrenzen. Das ist eindeutig misslungen. Die Richtlinie schafft neue Informations- und Beratungspflichten, die noch umfangreicher sind als bisher. Schon in der Werbung muss zukünftig der Satz stehen: „Achtung, Kreditaufnahme kostet Geld!“, als wüssten das unsere Bürger nicht. Dabei liegt auf der Hand: Ein Regelwerk, das Verbraucher schützen will, darf sie nicht mit Informationen überschütten, die niemand mehr liest. Es muss die wesentlichen Punkte klar, verständlich und digital umsetzbar machen, und es darf die vielen kleinen Händler und Dienstleister nicht mit immer neuen Formularen in die Knie zwingen. Dieser Vorwurf trifft den europäischen Richtliniengeber, aber ausdrücklich nicht den nationalen Gesetzgeber.”
“Auf einer zweiten Ebene bieten die verbraucherpolitischen Debatten Aufschluss darüber, ob man Verbraucherschutz nur simulieren möchte, indem man Informationspflichten immer weiter ausweitet und Verbraucherschutz zur bloßen Förmelei wird, die Verbraucher überfordert und Unternehmen lähmt, oder ob man mit einem praktikablen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigenden verbraucherschutzpolitischen Ansatz arbeitet. Was sehen wir in der EU-Richtlinie? Die Richtlinie ist eine Reaktion auf neue Finanzierungsformen und veränderte Präferenzen im Konsumverhalten. Sie soll Rechtssicherheit im Bereich des Verbraucherkreditrechts geben und eine verantwortungsvolle, nicht die Überschuldung von Privathaushalten fördernde Kreditvergabe ermöglichen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Debatten zum Verbraucherschutz bieten auf einer ersten Ebene stets Aufschluss darüber, wie die einzelnen politischen Akteure auf den Bürger einerseits und auf Unternehmen andererseits blicken. Wird der Verbraucher als mündiger, eigenverantwortlicher Bürger betrachtet? Oder wird der Verbraucher als Bürger gesehen, der immer weiter gehend vor seinen eigenen Entscheidungen und Unternehmen geschützt werden muss?”
“Es ist praktikabel. Ich zitiere ein letztes Mal die Kommission: „Es verursacht keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand.“ Kurzum: Das, was Sie fordern, gibt es schon. Und ich wage die These: Wenn wir ein System auf der grünen Wiese neu bauen müssten, das den vorgenannten Kriterien entspricht, dann würde es dem bestehenden sehr nahekommen. Das bestehende System erfüllt die Anforderungen, die das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und auch die Expertenkommission an die Ausgestaltung der Abgeordnetenversorgung stellen und – Herr Abgeordneter. – ist demzufolge nicht zu ändern. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Armin Grau das Wort erteilen.”
“Das geltende Recht knüpft an die ebenfalls verfassungsgemäße, dem sozialen Sicherungsbedarf entsprechende und die Unabhängigkeit sichernde Abgeordnetenentschädigung an – so auch einmütig die Kommission. Drittens fordern Sie, dass das System zukünftig leistungsfähig sein müsse. Auch das ist bereits der Fall. Mit den Worten der Kommission – Zitat –: „Seine Leistungsfähigkeit ist durch die Haushaltsfinanzierung auch künftig sichergestellt.“ Zitat Ende. Viertens fordern Sie, dass das System transparent sein müsse. Das ist auch der Fall. Mehr Transparenz geht nicht. Das System ist transparent, da sich die Höhe der Altersvorsorge mithilfe des Gesetzestextes berechnen lässt: Mandatsjahre mal 2,5 Prozent der Diät. Man wünschte sich für viele andere Mechanismen diese Transparenz. Und zuletzt fordern Sie, dass es praktikabel sein müsse.”
“Das Bild hinsichtlich der infragekommenden Lösung ist also mehr als gemischt und ganz anders, als Ihr Antrag suggeriert. Einigkeit – und das ist das Entscheidende – herrschte unter den elf Mitgliedern der Kommission allerdings darüber, dass das bestehende System der Altersvorsorge alle Kriterien erfüllt, die nach Ihrem Antrag erst noch gefunden werden müssen. Erstens: Angemessenheit. Sie fordern, dass die zukünftige Altersvorsorge angemessen sein müsse. Das ist sie bereits. Ich zitiere die Kommission: Die Höhe des Versorgungsniveaus ist angemessen und verfassungskonform. – Das System liefert keine Vollversorgung, sondern lediglich einen Versorgungsbaustein. Zweitens. Sie fordern, dass die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichergestellt sein müsse. Auch das ist der Fall.”
“Weiter heißt es in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersentschädigung ein Teil dieser Unabhängigkeit. Sie ist keine Rente, sie ist keine Pension, sondern verfassungsrechtlich abgesichert. Die Frage, die der Antrag aufwirft, wurde bereits mehrfach beantwortet, und zwar zuletzt von einer Expertenkommission, die der Deutsche Bundestag 2013 eingesetzt hatte. Das Votum der Expertenkommission stellte sich damals wie folgt dar: Fünf Mitglieder votierten für die Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, fünf Mitglieder für ein Bausteinmodell und ein Mitglied für eine reine Eigenvorsorge.”
“Vielmehr ist das, was Sie vom linken wie vom rechten Rand in der Vergangenheit betrieben haben und auch heute betreiben, durchschaubar: Sie wollen nicht reformieren, Sie wollen Misstrauen säen, die Institutionen verächtlich machen und daraus persönlich Kapital schlagen. Werte Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir also den Antrag, um erneut öffentlich unser System der Abgeordnetenentschädigung darzustellen! Zunächst zum verfassungsrechtlichen Rahmen: Ein Abgeordnetenmandat ist kein Arbeitsverhältnis. Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, frei, unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuzugeben ist zunächst, dass die Kollegen der AfD-Fraktion Freunde des Recycelns sein müssen; denn der Antrag ist bereits in der letzten Legislaturperiode nahezu in identischer Weise eingebracht worden. Einzig die Jahreszahlen und finanziellen Kennzahlen wurden nun aktualisiert. Und bereits in der letzten Wahlperiode recycelte die AfD einen ähnlichen, in weiten Teilen fast gleichlautenden Antrag der Linken. Um es klar zu sagen: Es ist legitim, über die Frage nachzudenken. Das kann man auch mehrfach tun – und prüfen, ob es noch passt. Sich aber in drei Anträgen in Folge nicht mit den bereits längst auf dem Tisch liegenden Lösungsvorschlägen auseinanderzusetzen, zeugt nicht von einem ernsthaften Interesse an der Debatte.”
“Der hessische Justizminister, der hessische Innenminister und Ministerpräsident Boris Rhein haben früh und entschlossen auf das spanische Modell gesetzt. Sie haben gezeigt, dass konsequenter Opferschutz möglich ist, ja, Frauenleben gerettet werden können, wenn man politischen Willen mit rechtlicher Klarheit verbindet. Wir übertragen dieses Erfolgsmodell nun auf den Bund. Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die Union unterstützt diesen Haushalt, weil er das BMJ zurück zu seiner Kernaufgabe bringt: Rechtspolitik. Die Union hält das Justizministerium auf Kurs. Unsere Botschaft lautet: Der Rechtsstaat ist kein Versuchslabor für Ideologen, er ist das Fundament unserer Demokratie. Und genau dieses Fundament wollen wir sichern. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Awet Tesfaiesus das Wort erteilen.”
“Im Koalitionsvertrag haben wir daher gemeinsam festgehalten, dass wir für einen klaren, rechtsstaatlich sauberen Vollzug sorgen wollen. Dazu gehört, dass Straftäter und Gefährder unser Land schnell und wirksam verlassen müssen. Minister Dobrindt hat hier die richtigen Impulse gesetzt. Dafür gebührt ihm unser Dank. Zum Thema Gewaltkriminalität gehört schließlich auch: Wir verschärfen den Stalking-Tatbestand, wir erhöhen die Strafen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Und wir führen – das ist ein zentraler Punkt, der heute schon mehrfach angeklungen ist – den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell ein. An dieser Stelle will ich ausdrücklich sagen, nicht zuletzt als hessischer Christdemokrat: Hessen war hier Vorreiter.”
“Wir prüfen daher, ob gefährliche Körperverletzungen mit Waffe oder Messer künftig als Verbrechen eingestuft werden können, und bei Gruppenvergewaltigungen werden wir den Strafrahmen erhöhen. Den Hintergrund der erschreckenden Entwicklung der Fallzahlen im Zusammenhang mit dieser Art von Delikten brauche ich Ihnen nicht zu erläutern. Wenn wir über Sicherheit reden, dürfen wir deshalb einen weiteren Bereich nicht verschweigen: das Ausländerrecht. Wir dürfen das Ausländerrecht nicht weiter einseitig als Integrations- und/oder Sozialrecht verstehen. Es ist seinem Kern nach – und das ist tradiert – auch Gefahrenabwehrrecht und muss als solches wieder konsequent vollzogen werden. Es beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv, wenn Täter nach verbüßter Strafe hierbleiben.”
“Die Lösung für dieses Problem wird aber nicht sein – diese Anmerkung sei mir aufgrund meiner Erfahrung als Strafverteidiger gestattet –, einfach und allein Tatsacheninstanzen und Rechtsmittelmöglichkeiten zusammenzustreichen. Es muss umfassender sein. Damit komme ich zu einem weiteren zentralen Thema, dem Schutz vor Gewalt. Frau Kollegin Dr. Gumnior, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Sie vorhin der Union vorgeworfen haben, das Strafrecht als Allheilmittel zu betrachten, um dann in Ihrer Rede im Plenum weitere Ideen für Straftatbestände vorzubringen. Das ist in sich nicht ganz konsistent. Wir wollen Gewaltkriminalität entschlossen bekämpfen und Menschen besser schützen.”
“In den letzten Jahren wurde das Justizministerium leider zu oft zweckentfremdet, namentlich für ideologische Gesellschaftspolitik; Stichworte sind beispielsweise das Selbstbestimmungsgesetz oder die Cannabislegalisierung. Wir sagen klar: Schluss damit! Diese Koalition richtet das BMJ wieder auf seine Kernaufgabe aus: Rechtsstaat und Rechtspolitik. Ich hätte das – diese Anmerkung sei erlaubt – Herrn Buschmann gerne persönlich gesagt; allerdings sitzt er, vielleicht auch wegen der erwähnten Punkte, nicht mehr in diesem Haus. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einen Blick auf die Digitalisierung werfen. Dieser Haushalt setzt klare Prioritäten: Die elektronische Akte wird weiter vorangetrieben, die digitale Infrastruktur modernisiert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für die Politik. Hier zeigt sich, wofür eine Regierung wirklich steht, nicht in Schlagworten, sondern in Zahlen. Als Strafverteidiger weiß ich aus täglicher Praxis: Gerechtigkeit darf kein abstraktes Versprechen sein. Sie muss erlebbar sein – im Gerichtssaal, bei den Staatsanwaltschaften, in jeder Verfahrensakte. Dafür tragen wir Verantwortung, und das kostet Geld. Der Justizhaushalt macht zwar nur einen kleinen Teil des Gesamtetats aus, doch seine Bedeutung ist gewaltig; das haben Sie, Frau Ministerin, an dieser Stelle auch heute wieder betont. Denn ohne eine funktionierende und unabhängige Justiz sind alle anderen Politikfelder – von Wirtschaft über Sicherheit bis hin zum sozialen Zusammenhalt – instabil.”