Knuth Meyer-Soltau
AfD · Germany
“Aber: Letztere ist ein Phänomen, das erst durch Ihre unkontrollierte Massenmigration in diesem Ausmaß zu einem so drängenden Problem in Deutschland geworden ist. Aber schauen wir uns die massiven Schwachstellen dieses Entwurfs an: Erstens.”
“Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf befasst sich mit den dunkelsten Abgründen unserer Gesellschaft: dem Menschenhandel, der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern.”
“Auch der Menschenhandel ist heute zu einem signifikanten Teil Importprodukt der unkontrollierten Migration, betrieben von transnationalen Clan- und Bandenstrukturen. Und was tun Sie?”
“Wer Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung effektiv bekämpfen will, der muss unsere Grenzen konsequent schließen, ausländische Täter ohne Wenn und Aber abschieben und harte Freiheitsstrafen verhängen. Das schützt Opfer – und nicht seidenweiche Gesetze. Wir können uns momentan nicht vorstellen, dem Gesetz zuzustimmen. Danke. Vielen Dank.”
“Dafür lässt er aber Kinder – und damit sind Kinder unter 14 Jahren gemeint –, denen sexuelle Gewalt aufgezwungen worden ist und deren Folgen sie ihr Leben lang mit sich herumtragen müssen, nach wie vor schutzlos.”
“Und das führt genau zu dem, was Opfern am meisten schadet: Verzögerung, Unsicherheit, endlose Prüfungen. Wer echte Opfer schützen will, schafft Klarheit, nicht Wirrwarr. Und dann kommt der Punkt, den die Bundesregierung am liebsten unter den Teppich kehren würde.”
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“Wer Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung effektiv bekämpfen will, der muss unsere Grenzen konsequent schließen, ausländische Täter ohne Wenn und Aber abschieben und harte Freiheitsstrafen verhängen. Das schützt Opfer – und nicht seidenweiche Gesetze. Wir können uns momentan nicht vorstellen, dem Gesetz zuzustimmen. Danke. Vielen Dank. – Anne König ist die nächste Rednerin für die Unionsfraktion.”
“Auch der Menschenhandel ist heute zu einem signifikanten Teil Importprodukt der unkontrollierten Migration, betrieben von transnationalen Clan- und Bandenstrukturen. Und was tun Sie? Die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist eine offene Einladung zum Missbrauch und nichts anderes als ein staatlich verordneter Bleiberechtsturbo, ein gigantisches Bleiberechtschlupfloch. Die bloße Behauptung, Opfer von Menschenhandel zu sein, reicht bereits aus, um einen Garantieschein für eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Indem Ausreisepflichtigen ein dauerhafter Aufenthalt gewährt wird, obwohl sie bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, wird das geltende Aufenthaltsrecht ausgehebelt.”
“Aber: Letztere ist ein Phänomen, das erst durch Ihre unkontrollierte Massenmigration in diesem Ausmaß zu einem so drängenden Problem in Deutschland geworden ist. Aber schauen wir uns die massiven Schwachstellen dieses Entwurfs an: Erstens. Sie führen zwar neue Straftatbestände ein, lassen aber durch das Hintertürchen wieder „minder schwere Fälle“ zu. Nach dem neuen § 179 Absatz 6 StGB soll die Mindeststrafe bei Zwangsprostitution in minderschweren Fällen auf lächerliche drei Monate abgesenkt werden können. Wer Frauen und Jugendliche in die Prostitution zwingt, darf in unserem Rechtsstaat niemals eine solche Milde erfahren. Daher muss die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe betragen, damit Verbrecher auch als solche bestraft werden können. Zweitens. Sie machen Symbolpolitik.”
“Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf befasst sich mit den dunkelsten Abgründen unserer Gesellschaft: dem Menschenhandel, der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern. Bei solchen Verbrechen muss die Devise lauten: Maximaler Schutz für die Opfer und kompromisslose Härte gegen die Täter! Derartige Straftaten sind Verbrechen. Derartige Straftaten zerstören Leben. Und sie müssen auch so eingeordnet werden: als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, und nicht als Vergehen, wie Sie es weiterhin machen, mit einer Mindeststrafe von drei bzw. sechs Monaten. Ja, es gibt notwendige kosmetische Anpassungen im Strafgesetzbuch, etwa bei der Zwangsprostitution oder der Genitalverstümmelung.”
“Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Moser, es ist auch verstörend für mich, was ich da gelesen habe. Wenn es um Opferschutz geht, haben Sie mich grundsätzlich sicher auf Ihrer Seite, aber doch nicht bei all diesen Delikten. Wie möchten Sie überhaupt beim Straftatbestand des § 130 StGB eine Nebenklagebefugnis einführen? Wie soll denn das überhaupt gehen? Das ist rechtlich kaum möglich. Ich bin doch etwas überrascht, dass Sie mir pauschal absprechen, für Opferschutz zu sein. Hören Sie doch zu, was ich Ihnen sage! Ich habe Ihnen dargelegt, was man davon gar nicht umsetzen kann und was in unseren Augen falsch ist. Das war es. Danke schön.”
“Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Christian Moser das Wort erteilen.”
“Dafür lässt er aber Kinder – und damit sind Kinder unter 14 Jahren gemeint –, denen sexuelle Gewalt aufgezwungen worden ist und deren Folgen sie ihr Leben lang mit sich herumtragen müssen, nach wie vor schutzlos. Sie stehen allein mit dem Verfahren, in dem sie nur Zeugen sein können, tragen allein die Folgen, wie lange das auch dauern mag, oft ein Leben lang, weil man ihnen die Freiheit und den Willen, selbst sexuelle Erfahrungen machen zu können und vor allen Dingen machen zu wollen, für immer genommen hat. Dieser Gesetzentwurf geht meilenweit am Ziel vorbei und kann eigentlich nur als peinlicher Versuch gewertet werden, dem linken Mainstream zu gefallen. So was, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf, auch wenn da gute Gedanken drin sind, aus voller Überzeugung ab. Ich danke Ihnen.”
“Und die Bundesregierung meint ernsthaft, das Problem ließe sich durch Nebenstrukturen lösen. Nein, der beste Opferschutz ist ein schneller Prozess. Der beste Opferschutz sind Richter und Staatsanwälte, die nicht am Limit arbeiten müssen. Der beste Opferschutz ist ein Staat, der Täter konsequent verfolgt und nicht in Bürokratie erstickt. Als wäre das alles nicht genug, verursacht dieser Entwurf auch noch Kosten von bis zu 8,6 Millionen Euro jährlich, Geld, das Länder zahlen sollen, während Polizei und Justiz seit Jahren kaputtgespart werden. Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht. Er heilt nichts. Er schützt niemanden. Er verwässert den Opferschutz. Er schwächt den Rechtsstaat. Er belastet den Steuerzahler. Und er verschleiert die wahren Ursachen der Gewalt.”
“Und das führt genau zu dem, was Opfern am meisten schadet: Verzögerung, Unsicherheit, endlose Prüfungen. Wer echte Opfer schützen will, schafft Klarheit, nicht Wirrwarr. Und dann kommt der Punkt, den die Bundesregierung am liebsten unter den Teppich kehren würde. Ein erheblicher Teil der schweren häuslichen Gewalt, der Zwangsheiraten, der Genitalverstümmelungen in Deutschland hat seine Wurzeln in importierten männerdominierten Gewaltstrukturen. Das ist die Realität. Aber statt diese Realität endlich anzuerkennen, statt konsequent abzuschieben, statt klare Grenzen zu setzen, wird hier ein Gesetz präsentiert, das Symptome verwaltet und sich selbst dafür feiert. Währenddessen ächzt die Justiz unter Personalmangel. Verfahren dauern Jahre, Opfer warten ewig auf Gerechtigkeit.”
“Die Opfer dieser Taten haben kein Recht auf Beistand durch einen Anwalt; sie haben nicht einmal ein Recht auf Akteneinsicht; aber die §§ 130 und 185 haben nach Ihrer Fasson offenbar einen höheren Schutzgehalt. Schämen Sie sich! Damit wird der Strafprozess zum politischen Werkzeug, der Gerichtssaal zur Bühne für Aktivisten und der Rechtsstaat zum Spielball ideologischer Interessen. Wer das nicht erkennt, der will es nicht sehen. Und während man hier versucht, Worte zu Straftaten mit Gewaltcharakter aufzublasen, arbeitet der Entwurf gleichzeitig mit einer ganzen Nebelwand aus unbestimmten Begriffen: „erhebliche seelische Folgen“, „existenzielle Abhängigkeiten“, „innerhalb der Familie“ – das ist keine Gesetzgebung, das ist sprachliche Watte.”
“Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich Verletzte stärken soll; tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat. Dieser Gesetzentwurf ist kein Opferschutz; er ist ein politisches Ablenkungsmanöver, ein politisches Stimmenfangmanöver. Denn was hier passiert, ist durchschaubar. Man versucht, Meinungsdelikte wie Volksverhetzung und verhetzende Beleidigung in den Nebenklagekatalog zu pressen, als stünden sie auf einer Stufe mit schwerster körperlicher Gewalt. Allerdings fehlen Delikte wie etwa § 176a StGB – der Missbrauch von Kindern – nach wie vor.”
“Wer friedlich ins Stadion geht, braucht keinen Betreuungsstaat. Eine starke Fankultur ist gut für Deutschland, eine übergriffige, also grün-linke Politik, ist es nicht. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Recht herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Daniel Bettermann für die SPD-Fraktion.”
“Man könnte fast meinen, der deutsche Fußball stünde kurz vor dem Zusammenbruch – nicht wegen fehlender Nachwuchsförderung, nicht wegen Geldwäsche oder Millionenverträgen, sondern weil Fans angeblich zu wenig demokratisch beteiligt werden. Das ist Politik im Modus „Slapstick“. Was im Antrag gefordert wird, ist ein Wunschzettel aus der sozialpädagogischen Zauberwelt: mehr Beteiligung, mehr Projekte, vor allen Dingen mehr Geld, mehr Beauftragte, mehr Programme, mehr Strukturen, kurzum: mehr Staat, weniger Realität. Wer will denn das? Die Fans mit Sicherheit nicht. Wir als AfD sagen: Ja zur Freiheit! Ja zur Fankultur! Ja zu deutschen Fahnen, auch im Deutschen Bundestag! Die WM fängt jetzt an, und ich hoffe, ich sehe sehr viele deutsche Fahnen. Wer Gewalt ausübt, gehört bestraft. Punkt!”
“Wenn wir heute Ja zur sozialen Arbeit sagen, dann sagen wir morgen Nein zu Opferberatung, zu Frauenhäusern, Fanprojekten oder Aussteigerprogrammen aus dem Linksextremismus. Das Feld ist nicht mehr abgrenzbar. Vertrauen entsteht durch professionelle Arbeit, klare Regeln und Schutzmechanismen, die es längst gibt. Juristische Beratung hat man bei qualifizierten Rechtsanwälten zu suchen und nicht bei sozialen Berufen. Wir sind nicht dazu da, politisch motivierte Schweigerechte zu verteilen. Wir sind dazu da, die Grundlagen des Rechtsstaates zu schützen und zu erhalten. Lassen Sie mich noch etwas zum Antrag zu den Fanrechten sagen. Ich habe das ja sehr viele Jahre gemacht.”
“Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Es ist immer etwas schlecht, wenn ein ehemaliger Richter vor einem spricht, nicht wahr? – Dieser Gesetzentwurf trägt das hübsche Etikett „Vertrauen“, ist aber tatsächlich nichts anderes als grüner Mist mit roten Sprenkeln; denn diese Verpackung beinhaltet die Aufweichung eines Grundpfeilers unseres Strafprozesses. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich betont: Die Wahrheitsermittlung ist der Kern der Strafrechtspflege. Der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten muss eng bleiben. – Und genau dieses Maß wird hier überschritten. Jede Ausweitung des Schweigerechts verengt die Chance auf Aufklärung und erhöht das Risiko von Fehlurteilen ohne zwingenden Grund. Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatungen schützen vor Selbstbelastung. In der sozialen Arbeit fehlt diese Gefahr.”
“Aber: Wir haben ja am Mittwoch gehört, dass es gar keine Regierungskrise gibt. Das erstaunt, wenn man die aktuelle Presse liest; aber es ist zumindest möglich, weil diese Krise längst zu einer Deutschlandkrise geworden ist. Schaffen Sie erst die erforderlichen Voraussetzungen, bevor diese Feldversuche in Rechtskraft erwachsen und Probleme in der Praxis schaffen, die dann durch weitere Gesetze geheilt werden müssen. Dennoch werden wir diesem Gesetz zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Josephine Ortleb das Wort. Bitte.”
“Uns ist im Rechtsausschuss auch dahin gehend erläutert worden, dass die Regierung wisse, dass der Gesamtrahmen, also die Einbindung in das Rechtssystem, wie in Spanien, noch fehle. Dann verwies man auf den Koalitionsvertrag, in dem die weiteren Bestandteile des Sicherheitsrahmens nach spanischem Vorbild vereinbart seien. Das mag sein; das glaube ich auch. Die Sache hat nur einen Haken: Wie wollen Sie den Menschen da draußen dieses Stückwerk als Sicherheit verkaufen? Wie? Die SPD liegt aktuell bei knapp 14 Prozent. Ihr Regierungschef, schon als „Pinocchio“ bezeichnet, unterbietet diesen Wert sogar noch und kommt aktuell auf lediglich 13 Prozent Zustimmung in der Bevölkerung, also der Wählerschaft. Das muss man erst mal schaffen. Da fragt man sich doch: Lebt denn der alte Holzmichel noch?”
“Dort ist die elektronische Fußfessel nur ein Baustein eines größeren Modells, eines Modells, das auf spezialisierte Gerichte und 24/7 erreichbare Anlaufstellen, verpflichtende Täterarbeit, Prävention und umfassende Aus- und Weiterbildung setzt. Die Fußfessel wirkt dort, weil sie Teil eines Netzes ist, das trägt. Und genau das müssen wir uns zum Vorbild machen. Denn die Fußfessel allein verhindert keine Gewalt. Sie misst Abstand, aber sie verändert kein Verhalten. Sie schafft Zeit, aber sie ersetzt keine Beratung. Sie kann warnen, sie ersetzt aber keine Polizeiarbeit. Dieser Rahmen fehlt; die Fußfessel ist als Einzelstück herausgenommen. Das ist wie ein Puzzle, bei dem man nicht alle Teile hat. Das Gesetz ist im Grunde genommen eine gute Sache; aber ohne Pilotphase bei technischen Neuerungen kann es zu einem Rohrkrepierer werden.”
“Sie haben deutlich gemacht, dass die elektronische Überwachung nur dann wirksam ist, wenn sie in ein umfassendes Schutzsystem eingebettet ist. Dazu gehört eine bundesweit einheitliche Gefährdungsanalyse, die zuverlässig Hochrisikofälle identifiziert. Dazu gehört ein professionelles Fallmanagement, das Risiken nicht dem Zufall überlässt. Und dazu gehört eine Polizei und eine Justiz, die technisch und personell so ausgestattet ist, dass sie im Ernstfall schnell und kompetent handeln kann. Ohne diese Grundlagen bleibt die beste Technik wirkungslos. Ein Blick nach Spanien zeigt, wie ein solches System aussehen kann.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das nicht irgendeinen technischen Fortschritt regelt. Wir sprechen über Schutz und über Würde, über das elementare Recht, in diesem Land ohne Angst leben zu können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, ein Gesetz, das Betroffene besser schützen soll und ein Instrument einführt, das in vielen Fällen Leben retten kann: die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Ich sage klar: Dieses Gesetz ist notwendig. Es ist überfällig. Und es ist richtig, dass wir es gemeinsam auf den Weg bringen. Aber ebenso klar ist auch: Damit dieses Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es mehr als die technische Einführung einer Fußfessel. Das haben uns die Expertinnen und Experten unmissverständlich mitgegeben.”
“Er schafft Misstrauen, wo Vertrauen nötig wäre. Er schafft Angst, wo Gerechtigkeit nötig wäre. Dieser Gesetzentwurf ist kein Fortschritt. Er ist, wie gesagt, Symbolpolitik. Dieser Gesetzentwurf ist ein gefährlicher Irrweg. Und um auch die CSU ein wenig zu erfreuen, ein abgewandeltes Zitat Ihres großen Ministerpräsidenten Strauß: Sie wissen ja, irren ist menschlich, aber immer irren ist grün. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.”
“Niemand bestreitet, dass wir Betroffene sexueller Gewalt besser schützen müssen. Dieser Gesetzentwurf strotzt aber von Symbolpolitik, ohne die praktischen Auswirkungen zu bedenken. Er ist ein Entwurf, der mehr auf theoretischen Annahmen basiert als auf der Lebenswirklichkeit der Menschen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dies ist ein Gesetz, das Angst schafft statt Sicherheit. Dieses Gesetz ist ein Einfallstor für Fehlurteile. Wir brauchen jedoch ein Gesetz, das schützt, ohne die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates zu opfern, ein Strafrecht, das Betroffene ernst nimmt und gleichzeitig Beschuldigte nicht unter einen Generalverdacht stellt, ein Strafrecht, das klare Grenzen zieht, nicht eines, das sie verwischt. Dieser Entwurf tut das Gegenteil: Er schafft Unsicherheit, wo Klarheit nötig wäre.”
“Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es ist nicht dafür da, menschliche Fehlinterpretationen zu bestrafen. Wer glaubt, man könne die Komplexität menschlicher Beziehungen mit Paragrafen ordnen, überschätzt die Möglichkeiten des Rechts und unterschätzt die Realität. Ein Gesetz, das Menschen verunsichert, das Vertrauen zerstört und das Nähe kriminalisiert, ist kein Fortschritt; es ist ein Rückschritt. Der Vergleich mit § 242, der im Entwurf selbst bemüht wird, zeigt die Absurdität dieser Argumentation: Beim Diebstahl genügt der Bruch fremden Gewahrsams; aber das ist ein objektiver, äußerlich feststellbarer Vorgang. Sexuelle Interaktionen sind das Gegenteil: Kommunikativ, vielschichtig, emotional, nonverbal. Ein Strafrecht, das diese Komplexität ignoriert, ist kein modernes Strafrecht, sondern ein gefährlicher Systembruch.”
“– Ist doch Ihr Entwurf. Zwischenmenschliche Nähe ist aber kein Verwaltungsakt; sie ist spontan, emotional und vielschichtig. Und genau diese Realität wird hier ignoriert. Schon heute sind Verfahren in diesem Bereich extrem komplex. Mit diesem Entwurf wird jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko. Das ist keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. Hinzu kommt die Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse: Der neue Straftatbestand des fahrlässigen sexuellen Übergriffs bedeutet, dass selbst Fehlinterpretationen strafrechtlich relevant werden können. Zwischenmenschliche Kommunikation ist aber nicht immer eindeutig. Menschen senden Signale, die unterschiedlich verstanden werden können. Und Sie wollen diese Unsicherheiten mit dem Strafrecht lösen?”
“– Das glaube ich nicht. – Und genau das macht ihn auch so gefährlich. Der Entwurf behauptet, die Beweislast bliebe unverändert; doch faktisch führt er zu einer Beweislastumkehr durch die Hintertür. Das ist verfassungswidrig; denn dies widerspricht der Unschuldsvermutung und der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO. Denn der Staat muss den Beschuldigten oder Angeklagten die Schuld nachweisen, nicht umgekehrt. Der Entwurf verlangt, dass die Zustimmung positiv nachweisbar sein muss. Doch wie soll das funktionieren? Wie soll ein Mensch beweisen, dass Ja gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war? Der Kern des Entwurfs ist mithin das sogenannte verpflichtende Zustimmungsmodell. Auf dem Papier klingt das elegant; in der Realität bedeutet das jedoch, dass intime Begegnungen plötzlich bürokratischen Vorgängen gleichgesetzt werden sollen.”
“Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der mit großem moralischen Glanz präsentiert wird, – Das ist doch eine ernste Sache, oder? Hören Sie doch einfach mal zu! Es ist doch wirklich eine ernste Sache. – Dann hören Sie doch mal zu! Es ist ein Entwurf, der wird mit großem moralischen Glanz präsentiert wird, der aber in Wahrheit einen Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts darstellt. Ein Entwurf, der sich moralisch aufplustert, aber rechtsstaatlich zusammenbricht, sobald man ihn ein wenig schief anschaut. Ein Entwurf, der zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts infrage stellt und dabei so tief in die Systematik eingreift, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob seine Verfasser überhaupt die Architektur unseres Strafrechtssystems verstanden haben.”
“Ich habe eben nicht Sie persönlich gemeint; das haben Sie richtig erkannt. Alles gut! – Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine solche Gleichsetzung, wie ich sie gerade angesprochen habe, in politischen und medialen Debatten zu verhindern?”
“Frau Präsidentin, danke für das erhaltene Wort. – Frau Ministerin Hubig, ich möchte mich an den im „Spiegel“ veröffentlichten Fall Fernandes ein wenig anlehnen. Die öffentliche Darlegung und Wahrnehmung dieses Falls sind durchaus mit Vorsicht zu genießen, weil man noch gar nicht weiß, was dabei herauskommt. Das ist bei Ermittlungsverfahren eigentlich stets der Fall. Daran anschließend möchte ich gern fragen: Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass der Schutz vor digitaler Bloßstellung nicht dazu führt, dass Deepfakes in der öffentlichen Kommunikation faktisch mit schwersten Straftaten wie Vergewaltigung gleichgesetzt werden?”
“Von daher kann man nur froh sein, dass die Bundesgesetzgebung nicht in Ihren Händen liegt. Ich bin seit 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Ich kenne das Leid der misshandelten Opfer sehr genau. Warum wird nicht der § 80 Absatz 3 JGG angepasst? Wenn der zum Tatzeitpunkt jugendliche, mittlerweile erwachsene Täter vor Gericht gestellt wird, gibt es keine Berechtigung der Nebenklage für das Opfer. Das steht allein, nebst der Familie. Die §§ 176 und 176a StGB sind nicht erfasst. Dies zu ändern, wäre eine echte Hilfe für Missbrauchsopfer. Ich danke Ihnen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Hakan Demir.”
“Diese aber gehören abgeschichtet, und ihnen darf nicht mit politisch motivierten Normen ein neuer Nährboden bereitet werden. Unabhängig davon steht ein neuer Regierungsentwurf zu diesen und anderen strafrechtlichen Regelungen an. Diesen zu prüfen und zu bewerten, ziehe ich diesem Gesetzentwurf eindeutig vor. Herr Rothenberger und ich hatten ein BE-Gespräch just über diese Themen. Ich bin wirklich gespannt, was von der Regierung kommt. Die Lücke ist da; wir wollen hoffen, dass Sie sie treffen. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Und falls Sie mit der Empathiekeule kommen, so wie das gestern der Fall war, dann zeigt das eigentlich nur auf, dass Sie das deutsche Strafrecht nicht verstanden haben. Denn Richter urteilen nach Recht und Gesetz und nicht nach Empathie.”
“Das Strafrecht wird hier nicht als präzises Instrument verstanden, sondern als Bühne für politische Botschaften. Wenn Strafnormen unklar, überschneidend oder widersprüchlich sind, entsteht Rechtsunsicherheit. Rechtsunsicherheit ist nicht nur ein technisches Problem – sie ist die Vorstufe staatlicher Willkür. Und Willkür hat im Strafrecht keinen Platz. Wer Strafrecht auf unbestimmte Begriffe stützt, öffnet die Tür für Fehlanwendungen, Überdehnungen und politisch motivierte Auslegungen. Dieser Entwurf ist unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich. Er schafft keinen Schutz, er schafft Rechtschaos. Er stärkt nicht die Rechtssicherheit, er schwächt sie. Er löst keine Probleme, sondern erzeugt neue. Und er öffnet das Tor für neue, teure und überflüssige NGOs.”
“Besonders gravierend ist die Einbeziehung digital manipulierter oder künstlich erzeugter Darstellungen. – Ja, hören Sie doch zu. – Die technische Entwicklung ist rasant, aber der Entwurf bleibt vage. Welche Prozesse sollen erfasst sein? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Bearbeitung und strafbarer Manipulation? Der Gesetzentwurf bleibt diese Antworten schuldig. Ein Strafgesetz darf aber nicht auf Vermutungen beruhen. Es muss klar definieren, was strafbar ist und was nicht. Punkt! Und genau hier zeigt sich das eigentliche Problem: Dieser Entwurf ist nicht Ausdruck rechtsstaatlicher Sorgfalt, sondern Ausdruck politischer Symbolik. Er soll Handlungsfähigkeit suggerieren, ohne Mühe in eine saubere juristische Arbeit zu investieren.”
“Er ist ein Einfallstor für Auslegungsbeliebigkeit, und Beliebigkeit im Strafrecht ist nicht nur ein handwerklicher Fehler – sie ist ein Risiko für die Freiheit unserer Bürger. Wir haben bereits Normen, die unbefugte Bildaufnahmen und deren Verbreitung regeln. Diese Vorschriften sind differenziert, sie sind systematisch eingebettet, und sie knüpfen an klar definierte Tatbestände an. Der neue Entwurf hingegen bricht diese Systematik auf. Er schafft Überschneidungen, Doppelungen und Wertungswidersprüche. Während bestehende Vorschriften weiterhin an räumliche Situationen, Körperzonen und höchstpersönliche Lebensbereiche anknüpfen, soll nun eine völlig neue, abstrakte Kategorie eingeführt werden – ohne klare Abgrenzung, ohne dogmatische Einordnung, ohne technische Präzision. Das ist kein Fortschritt, das ist Systembruch.”
“Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Was uns heute vorgelegt wird, ist kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts. Es ist ein politisches Projekt, das vor allem eines zeigt: den ungebremsten Drang, immer neue Strafnormen zu schaffen, ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben. Und ja, es überrascht niemanden, aus welcher Richtung dieser Entwurf stammt. Er folgt exakt dem Muster: große moralische Geste, minimale juristische Substanz. Dieser Entwurf arbeitet mit Begriffen, die so unbestimmt sind, dass sie im Kernbereich des Strafrechts nichts verloren haben. Der zentrale Terminus, auf dem das gesamte Konstrukt ruht, ist weder dogmatisch verankert noch praktisch handhabbar.”
“Im Grunde genommen ein typisches Gesetz der Regierung: Es verspricht viel, es regelt wenig – dafür wird es teuer, und keiner versteht es. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. David Preisendanz.”
“IT-Anpassungen für Archive und das Zentrale Versorgungsregister: ohne Fristen, ohne Budget, ohne Personalplanung. Damit überfordern wir Kammern und Länder. Fazit: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander. Dieser Entwurf verspricht Vereinfachung und produziert Komplexität. Er verspricht Modernisierung und liefert Flickwerk. Überarbeiten Sie diesen Entwurf grundlegend: mit klaren Prioritäten, mit belastbaren Begründungen, mit ImpACT-Analysen, Pilotphasen und einer Konzentration auf das Wesentliche: die Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe und echte Modernisierungsschritte, die Praktikern wie Bürgerinnen und Bürgern dienen. Nur dann wird aus diesem Sammelsurium ein Gesetz, das den Namen „Modernisierung“ tatsächlich verdient.”
“Warum wird ein „Maßnahmenbescheid“ eingeführt, der Verfahrensrechte verkürzt, ohne flankierende Garantien? Das ist keine Modernisierung; das ist Verfahrensverkürzung. Zweitens: ein eklatantes Interessenungleichgewicht. Berufsfördernde Maßnahmen, etwa abgesenkte Anforderungen, Zustimmungsfiktionen, stehen massiven Eingriffen in das Rechtsdienstleistungsgesetz gegenüber. Verbraucherschutz? Wettbewerberschutz? Fehlanzeige! Drittens: rechtsdogmatische Risiken. Die Verlagerung von Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz an die Finanzgerichte ignoriert deren Spezifika. Die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse im Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgt ohne Grundrechtsabwägung. Das ist juristisch dünn, und das ist politisch riskant. Viertens: praktische Umsetzbarkeit.”
“Warum führen vergleichbare Maßnahmen zu völlig unterschiedlichen Verfahrenswegen? Eine Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe, die Zuständigkeit der Anwaltsgerichte, die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung: Das ist sinnvoll, überfällig und stärkt die Rechtssicherheit. Ebenso begrüßenswert sind Entlastungen wie der Bürokratieabbau bei Syndikusanwälten oder die Begrenzung der Kammerhaftung bei Kanzleiabwicklungen. Das sind echte Modernisierungen. Doch, meine Damen und Herren: Die Notwendigkeit endet dort, wo der Entwurf ins Beliebige abgleitet. Das ist keine Modernisierung, das ist ein legislatives Überraschungsei: Man weiß nicht, was drin ist, aber meistens ist es nichts, was man wirklich braucht. Folgende Schwachstellen weist der Entwurf auf: Erstens: fehlende Begründungstiefe. Warum wird aus der „Belehrung“ ein „rechtlicher Hinweis“?”
“Hohes Präsidium! Verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der sich selbstbewusst „Modernisierung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe“ nennt: ein großer Titel, ein großes Versprechen. Doch wer genauer hinschaut, der erkennt schnell: Hinter dem Anspruch der Vereinheitlichung und Entlastung verbirgt sich ein überladener Reformkoloss, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet. Wenn das modern sein soll, dann ist die Schreibmaschine geradezu innovativ! Dieser Entwurf ist kein Reformmotor, sondern ein bürokratischer Gemischtwarenladen, zusammengemengt ohne Prioritäten, ohne Maß und ohne Mut zur Klarheit. Eine Reform ist notwendig, aber mit Augenmaß. Niemand bestreitet: Es gibt echte Widersprüchlichkeiten. Warum gelten für Rechtsanwälte andere Rechtsbehelfe als für Patentanwälte oder Steuerberater?”
“Es ist daher festzustellen, dass es sich hier um reine Wahlgesetze der Regierung handelt. Es stehen nämlich Wahlen an; die Regierung möchte den Wählern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern doch noch schnell eine gute Gesetzgebung vorgaukeln. Der Wähler wird sicherlich nicht so dumm sein, noch einmal darauf hereinzufallen. Im Übrigen ist der Umgang mit meiner Partei heute ganz erstaunlich. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Beleidigungen und mit Arroganz Wählerstimmen gewinnen? Ich sehr gespannt. Und – Herr Stegner ist gerade weg –: Spielen Sie einfach eine Runde Tennis. Das beruhigt, und man kriegt von den Problemen im Land nichts mit. Danke schön. Das Wort hat nun für den Bundesrat der Staatsminister Christian Heinz.”
“Hohes Präsidium! Dieser Gesetzentwurf betrifft nicht irgendeine technische Neuerung; es geht um Schutz, und es geht um Würde – um das grundlegende Recht, in diesem Land ohne Angst leben zu können. Aber – und das sage ich mit aller Deutlichkeit – ein Gesetz, das so tief in Grundrechte eingreift, darf nicht halbgar sein, und genau hier liegt das Problem. Wir wissen bis heute nicht, ob die Behörden überhaupt genügend Manpower haben, eine flächendeckende Überwachung zuverlässig zu gewährleisten. Wer wertet Signale aus? Wer reagiert im Einzelfall? Wer übernimmt Verantwortung, wenn Sekunden über Gesundheit und Sicherheit entscheiden? Wir dürfen Betroffenen nicht vorgaukeln, sie seien geschützt, wenn wir gleichzeitig doch wissen, dass entscheidende Voraussetzungen fehlen. Das wäre kein Schutz; das wäre Selbstbetrug.”
“Wer Spione und Extremisten wirklich stoppen will, braucht Mut, nicht Symbolpolitik. Deshalb fordern wir ganz konkret: Grenzen dichtmachen – Schluss mit dem Chaos! –, Abschiebung aller Gefährder und Straftäter – sofort und kompromisslos –, Verbot extremistischer Strukturen, endlich freie Hand für unsere Sicherheitskräfte und Rechtsstaat statt Verdachtsstrafrecht. Deutschland braucht Taten, Konsequenz, Verantwortung und Stärke. Grenzschutz ist Menschenschutz! Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab; denn er löst nichts, sondern vertuscht das Problem weiter. Schützen wir endlich unser Land – noch ist es nicht zu spät! – Hören Sie zu! – Der Wähler hat es in den kommenden Monaten in der Hand, sich selbst zu schützen und uns zu wählen. Denn wir halten unser Wort. Danke. Ich darf Carsten Müller für die CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilen.”
“Durch diese Vorverlagerung bestrafen Sie keine Taten mehr, sondern Gedanken. Sie kriminalisieren Absichten, die Sie selbst unterstellen. Damit schleifen Sie Rücktritt, Schuldprinzip und Bestimmtheitsgrundsatz in einem Zug und entwerten den Rücktritt vollständig. Sie nehmen echten Tätern die letzte rechtsstaatliche Chance, von einer Tat noch strafbefreiend Abstand zu nehmen. Das ist kein Schutz, keine Abschreckung, keine Sicherheit, das ist Wischiwaschi! Wir als AfD sagen: Wer Terror vorbereitet, wer rekrutiert oder Propaganda macht, der gehört weggesperrt – lange weggesperrt. Keine falsche Rücksicht, keine milde Hand! Was die Verschärfung des § 99 StGB angeht: Auch das ist reine Kosmetik. Ohne echte Stärkung von Polizei, Nachrichtendiensten und Grenzschutz bleibt das alles wirkungslos.”
“Dieses Gesetz bekämpft keine Ursachen, es kaschiert Versäumnisse. Solange die Grenzen noch offen sind, solange Gefährder einreisen können, solange Abschiebungen von vornehmlich Kriminellen scheitern, ist jede Strafverschärfung ein Placebo. Dieses Gesetz bedeutet nichts anderes als eine Entgrenzung des Strafrechts. – Was ist denn mit Ihnen? Sie sind doch jetzt gar nicht dran. Seien Sie doch mal ruhig! – Sie sollen mal ruhig sein! Der Erwerb von Messern, Seilen oder Fahrzeugen ist Alltag, könnte jetzt aber sogar strafbar sein. Sie schnüren ein Terrorpaket und verlagern die Tathandlung in den Bereich der subjektiven Vorstellung des Täters, die Sie niemals werden beweisen können, und stellen damit alle Käufer von Alltagsgegenständen unter einen Anfangsverdacht. Das ist nicht umsetzbar, das ist lächerlich.”
“Hohes Präsidium! Die innere Sicherheit Deutschlands ist akut gefährdet, und die Regierung schaut zu. Anschläge in unseren Städten, Messerattacken auf offener Straße, wachsende Angst im Alltag – das ist die Realität, die viele hier im Saal gar nicht sehen wollen. Und jetzt, nach Jahren des Stillstandes, kommt dieser mit der heißen Nadel gestrickte Gesetzentwurf – spät, halbherzig, fast wirkungslos. Wer glaubt, mit ein paar neuen Paragrafen könne man Terroristen abschrecken, der hat den Ernst der Lage wirklich noch nicht erkannt. Acht Jahre – acht Jahre! – hat Deutschland gebraucht, um diese EU-Richtlinie umzusetzen. Was haben Sie eigentlich in den letzten Jahren hier gemacht? Soll diese hektische Nachbesserung plötzlich Entschlossenheit zeigen? Das ist kein Fortschritt, das ist ein politischer Offenbarungseid.”
“Herr Wiegelmann, da wir bei § 188 StGB schon so im Gleichklang sind: Wenn sich Ihnen als junger Strafverteidiger bei diesem Gesetz auch die Fußnägel aufrollen, dann lassen Sie uns reden. Im Übrigen beziehe ich mich auf Artikel 46 Absatz 1 Grundgesetz. Frau Präsidentin, ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Axel Müller.”
“Sind Sie wirklich bereit, Eingriffe in Artikel 10 und Artikel 13 Grundgesetz künftig ohne Kontrolle durch deutsche Richter zuzulassen, nur weil der Antrag aus dem Ausland kommt? Wenn Ihre Antwort Ja lautet, dann haben Sie verfassungsrechtliche Mängel aufzuweisen; lautet sie Nein, können Sie diesem Vorhaben nicht zustimmen. Die Sicherungsanordnungen sind der Punkt, den viele hier am liebsten überblättern würden: kein Richtervorbehalt trotz klarer Grundrechtseingriffe, keine zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaften als Herrin des Ermittlungsverfahrens nach dem deutschen Strafprozessrecht. Das Kabinett sollte nicht nur auf das Grundgesetz schwören, sondern es zuvor auch einmal gelesen und verstanden haben.”
“Sie sind das digitale Abbild eines Menschen: seine Kommunikation, seine Bewegungen, seine beruflichen Geheimnisse, seine intimsten Lebensbereiche. Ein EU-Zugriff greift in die Grundrechte nach Artikel 10 und Artikel 13 Grundgesetz und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Wenn ein anderer EU-Staat diese Daten anfordert, ohne dass deutsches Recht zwingend angewendet wird, dann ist das ein Eingriff in Grundrechte, der nicht ausreichend kontrolliert wird, und das ist verfassungswidrig. Jetzt kommt es also zur Nagelprobe der sich selbst ernannten demokratischen Parteien: Schweizer löchriger Grundgesetzkäse? Oder unser nationales deutsches Grundgesetz schützen? Wer diesem Gesetz in seiner jetzigen Form zustimmt, stimmt einer Absenkung des deutschen Grundrechtsschutzes zu.”
“Hohes Präsidium! Wir beraten heute über ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, das die digitale Souveränität unseres Landes berührt und das so tief in unsere Grundrechte eingreift, dass man sich ernsthaft fragen muss: Wie kommt man auf so etwas? Es steht außer Frage, dass Europa handlungsfähig bleiben muss, gerade beim Kampf gegen die Kriminalität. Aber europäische Zusammenarbeit darf niemals bedeuten, dass wir unsere rechtsstaatlichen Schutzmechanismen opfern. Artikel 23 Grundgesetz verpflichtet uns, die europäische Integration mitzugestalten, das Grundrechtsniveau des Grundgesetzes zu sichern und die Identität der Verfassungsordnung zu schützen. Elektronische Beweismittel sind nicht irgendein Datensatz.”
“Wer will das Parlament zu einem Ort steriler Höflichkeit machen? Wer das will, verkennt seine Aufgabe. Demokratie lebt von Reibung, auch wenn diese unbequem ist, nicht von Zensur. Wollen wir wirklich ein Parlament, in dem die Opposition nur reden darf, solange sie nicht stört? Wollen wir wirklich ein Parlament, in dem kritische Sanktionen als Einschüchterungsmittel genutzt werden? Nein, meine Damen und Herren, die Würde des Hauses entsteht aus der Vielfalt der Stimmen, aus der Kraft der Debatte und aus dem Mut zur Kritik. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Demokratie lebt von freier Rede, nicht von Strafen, nicht von Sanktionen und auch nicht von Maulkörben. Recht herzlichen Dank.”