Ulrike Bahr
SPD · Germany
“Sie sind häufig die stillen Leidtragenden – unsichtbar für die Gesellschaft, aber mit einer enormen Last auf ihren Schultern. Die zentrale Botschaft dieses Antrags ist klar: Die Kinder aus diesen Familien müssen raus aus der Tabuzone. Wir als Gesellschaft dürfen nicht wegschauen – und als Politik schon gleich gar nicht.”
“Was diese Kinder wirklich brauchen, ist Unterstützung. Sie dürfen ihre Ängste und Sorgen nicht allein tragen. Der Weg dahin ist klar: Hinschauen, sich vernetzen, austauschen, nachfragen und helfen.”
“Stellen Sie sich vor: Max ist zehn Jahre alt. Er ist ein ruhiger Schüler, spricht wenig über seine Familie und spielt in der Pause oft allein. Wenn man ihn fragt, wie es zu Hause läuft, sagt er: Alles in Ordnung. – Doch Max’ Mutter leidet an einer schweren Depression. Sie schläft viel, ist oft traurig und abwesend.”
“Schon damals waren wir der Auffassung, dass wir das parteiübergreifend breit aufstellen müssen. Es ist uns damals gelungen, einen interfraktionellen Antrag einzubringen, an dem die Grünen mitgearbeitet haben, die damals noch in der Opposition waren. Ziel des Antrages war es, eine Expertinnen- und Expertenkommission einzurichten.”
“Ich danke allen, die an diesem Antrag mitgewirkt haben – ganz besonders Paul Lehrieder, Beate Walter-Rosenheimer und Denise Loop, Katja Adler und Bettina Wiesmann – und natürlich den vielen Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern!”
“In psychiatrischen Kliniken fehlen oft Eltern-Kind-Einheiten, die es Eltern mit psychischen Erkrankungen ermöglichen, ihre Kinder weiterhin in einem geschützten Rahmen zu betreuen. Die Finanzierung solcher Modelle ist kompliziert, aber wir dürfen uns nicht vor der Herausforderung scheuen. Es geht!”
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“Ich danke allen, die an diesem Antrag mitgewirkt haben – ganz besonders Paul Lehrieder, Beate Walter-Rosenheimer und Denise Loop, Katja Adler und Bettina Wiesmann – und natürlich den vielen Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern! Es war eine konstruktive Zusammenarbeit über Fraktions- und Ausschussgrenzen hinweg. Ich hoffe sehr, dass dieser Antrag der notwendige Impuls ist, um auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen. Denn eines ist klar: Kinder haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Recht nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch im Alltag verwirklicht wird.”
“In psychiatrischen Kliniken fehlen oft Eltern-Kind-Einheiten, die es Eltern mit psychischen Erkrankungen ermöglichen, ihre Kinder weiterhin in einem geschützten Rahmen zu betreuen. Die Finanzierung solcher Modelle ist kompliziert, aber wir dürfen uns nicht vor der Herausforderung scheuen. Es geht! Wir brauchen mehr sozialgesetzbuchübergreifende Handlungsansätze. In der Forschung, in der Politik, in den Behörden – überall, wo es darum geht, diese Kinder und ihre Eltern zu unterstützen, muss ein besseres Miteinander entstehen, um diese Kinder und ihre Eltern effektiv zu unterstützen.”
“Was diese Kinder wirklich brauchen, ist Unterstützung. Sie dürfen ihre Ängste und Sorgen nicht allein tragen. Der Weg dahin ist klar: Hinschauen, sich vernetzen, austauschen, nachfragen und helfen. Wir haben in Deutschland ein gutes Hilfesystem, aber es fehlen Kapazitäten für Aufgaben wie Weiterbildung, Vernetzung und ein familienorientierter Blick. Wir müssen über die Grenzen der Sozialgesetzbücher hinweg denken. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei auch die Finanzierung erfolgreicher Ansätze. Die Frühen Hilfen zum Beispiel sind ein wichtiger Baustein, aber leider unterfinanziert und enden bereits mit dem dritten Geburtstag des Kindes. Darum brauchen wir dringend zusätzliche Mittel und ein Folgeprogramm, um auch in den nächsten Lebensjahren eine nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten.”
“Sie sind häufig die stillen Leidtragenden – unsichtbar für die Gesellschaft, aber mit einer enormen Last auf ihren Schultern. Die zentrale Botschaft dieses Antrags ist klar: Die Kinder aus diesen Familien müssen raus aus der Tabuzone. Wir als Gesellschaft dürfen nicht wegschauen – und als Politik schon gleich gar nicht. Diese Kinder sind darauf angewiesen, dass ihr Umfeld in Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit ihre besondere Belastungslage wahr- und ernst nimmt. Aber eine solche Belastung zu erkennen, ist nicht leicht, wenn die Zeichen nicht erkannt werden. Viele dieser Kinder ziehen sich zurück, hüten das Familiengeheimnis, wollen nicht auffallen und fressen alles in sich hinein. Manche wiederum werden laut und auffällig, randalieren oder sind scheinbar grundlos wütend. Statt Hilfe bekommen sie Ärger.”
“Schon damals waren wir der Auffassung, dass wir das parteiübergreifend breit aufstellen müssen. Es ist uns damals gelungen, einen interfraktionellen Antrag einzubringen, an dem die Grünen mitgearbeitet haben, die damals noch in der Opposition waren. Ziel des Antrages war es, eine Expertinnen- und Expertenkommission einzurichten. Diese hat mittlerweile ihre Arbeit gemacht und 19 Empfehlungen erarbeitet. Nun liegt der Ball wieder bei uns, dem Deutschen Bundestag. Für uns war klar, dass wir auch jetzt die CDU/CSU-Fraktion wieder dabeihaben wollen. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist! Denn Kinder, die in Familien aufwachsen, in denen psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme eine Rolle spielen, sind besonders gefährdet.”
“Stellen Sie sich vor: Max ist zehn Jahre alt. Er ist ein ruhiger Schüler, spricht wenig über seine Familie und spielt in der Pause oft allein. Wenn man ihn fragt, wie es zu Hause läuft, sagt er: Alles in Ordnung. – Doch Max’ Mutter leidet an einer schweren Depression. Sie schläft viel, ist oft traurig und abwesend. Max hat gelernt, sich um vieles alleine zu kümmern – auch um seine Mutter, die in ihren dunklen Phasen keine Hilfe annehmen kann. Max trägt diese Last im Geheimen, weil er sich schämt. Er weiß nicht, an wen er sich wenden kann, und die Menschen um ihn herum nehmen die Zeichen nicht wahr. Für Kinder wie Max bringen wir heute einen Antrag auf den Weg, der eine lange Vorgeschichte hat. Als wir 2017 begonnen haben, das Thema anzugehen, gab es noch die Große Koalition.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, hier können wir im Gesetzgebungsverfahren noch ran und durch eine Kofinanzierung mit Bundesmitteln jene etwas entlasten, die schon jetzt unter den hohen Eigenanteilen ächzen. Und wenn es nach mir geht, nehmen wir uns in der nächsten Legislaturperiode die steigenden Eigenanteile direkt als erstes vor – mit einer groß angelegten Pflegereform, für die ich an dieser Stelle auch unbedingt werben möchte. Das alles sind gute Gründe, um den Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode über die Ziellinie zu bringen. Arbeiten Sie alle konstruktiv daran mit!”
“Und – das war uns als SPD immer besonders wichtig –: Wenn die Azubis der künftigen Pflegeassistenzausbildung mehr Zeit haben, können sie nicht nur mehr Inhalte mitnehmen – sie können sich auch so weit qualifizieren, dass sie im Anschluss zum Beispiel die generalistische Fachkraftausbildung anhängen können. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird es diese Anschlussfähigkeit künftig in ganz Deutschland geben, um den Azubis mehr Durchlässigkeit zu ermöglichen und bessere Aufstiegschancen zu eröffnen. Ein weiterer Punkt, für den wir uns als SPD immer starkgemacht haben, der aber mit unserem ehemaligen Koalitionspartner, der FDP, leider nicht zu machen war, betrifft die Finanzierung. Die Umlagefinanzierung durch den Fonds darf nicht dazu führen, dass die Eigenanteile in der Pflege noch weiter steigen.”
“Darum haben wir auch ein Verfassungsgutachten in Auftrag gegeben. Das zeigt: Ja, der Bund kann hier von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen und den Beruf bundeseinheitlich gestalten – wenn die Pflegeassistenzausbildung als qualifizierter Heilberuf ausgestaltet wird. Für einen Heilberuf qualifiziert man sich aber nicht mit einer zwölfmonatigen Sparausbildung, wie sie von manchen gefordert wird. Um eine entsprechende Qualität zu erreichen und die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es länger. Die im Gesetz angelegte Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist deshalb wichtig – andernfalls bräuchte es auch keine Bundesregelung, sondern man könnte es bei den bisherigen landesrechtlichen Regelungen belassen.”
“Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir das schon für den Beruf der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns getan. Und jetzt nehmen wir uns die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung vor. Denn diese ist bisher völlig unterschiedlich in den Ländern geregelt: In meiner Heimatstadt Augsburg zum Beispiel machen Azubis in diesem Bereich die bayerische Pflegefachhelferausbildung, während jene in dem nur ein paar Kilometer weiter entfernten Ulm die baden-württembergische Altenpflegehelferausbildung machen. Die Ausbildungen sind alles in allem zwar vergleichbar – aber die Azubis können das Bundesland trotzdem nicht wechseln. Anschlussfähig an die Ausbildung zur Pflegefachkraft sind jedenfalls beide Ausbildungsgänge nicht. Als Bund haben wir uns genau überlegt, ob wir hier gesetzgeberisch eingreifen können.”
“Ich muss Ihnen allen nicht erzählen, dass die Pflege das zentrale Zukunftsthema ist. Immer mehr Menschen werden immer älter, aber immer weniger Fachkräfte kümmern sich um sie. Der Pflegenotstand ist keine Sache, bei der wir sagen können: Da kümmern wir uns später drum. – Der Pflegenotstand ist schon längst da. Er ist jetzt, er ist heute – und wir müssen alles tun, damit die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, gut versorgt werden. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, das wir heute beraten, stellen wir diesen Notstand natürlich nicht ab. Aber das kann auch kein Gesetz allein, sondern es braucht viele, viele Maßnahmen, um sowohl die Pflegebedürftigen zu stärken als auch die Menschen, die professionell in der Pflege arbeiten. Darum müssen wir auch die Pflegeberufe auf die Höhe der Zeit bringen.”
“– Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Kollege Gereon Bollmann.”
“Mindestens genauso wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber Folgendes: Wenn Kinder in ihrem Elternhaus vernachlässigt, misshandelt, geschlagen oder gemobbt werden, dann durchleben sie viel Leid, das ihnen gute Prävention hätte ersparen können. Darum möchte ich dafür werben, die Vorschläge des Bundesrates zur Finanzierung der Frühen Hilfen zum Ausgangspunkt zu nehmen, um sie dauerhaft besser auszustatten und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen dabei zu unterstützen, für belastete Familien ein tragfähiges Netz von präventiven Hilfen zu weben. Die Frühen Hilfen und natürlich auch Angebote für Familien mit älteren Kindern sind auf so vielen Ebenen wichtig: für den Kinderschutz, für den späteren Bildungserfolg, für unser demokratisches Gemeinwesen und natürlich für alle Betroffenen selbst. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin.”
“Ich bin überzeugt: Das Geld wäre auch bei einer angespannten Haushaltslage hier gut angelegt. Deshalb haben wir als Parlament in den letzten Jahren den Haushaltsansatz immer wieder aufgestockt, im letzten Jahr um 5 Millionen. Denn wenn wegen Vernachlässigung oder Misshandlung Kinder in Obhut genommen werden müssen oder Familien intensive Betreuung und Begleitung brauchen, um den Kinderschutz sicherzustellen, dann wird es nicht nur später in der Kinder- und Jugendhilfe richtig teuer. Berechnungen gehen davon aus, dass bei einem späten Hilfebeginn die Kosten über die Sozialsysteme mindestens 60-mal höher sind als die Präventionskosten ab der Schwangerschaft und Entbindung. Davon profitieren alle öffentlichen Haushalte: Kommune, Land und Bund. Alle sollten sich deshalb bei der Prävention engagieren.”
“Die wertvolle Arbeit der Babylotsen sollte dauerhaft finanziert werden. Darum ist es gut, dass sich Spitzenpolitiker/-innen aus den Ländern darüber Gedanken gemacht und entsprechende Ideen eingebracht haben. Die Hilfe der Babylotsen wiederum kann ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn wir die Frühen Hilfen vernünftig und verlässlich ausstatten. Der Bundesrat hat dazu schon, wie vor zwei Jahren, einen Gesetzentwurf eingebracht, den ich unterstütze, auch wenn er an der einen oder anderen Stelle ein wenig aktualisiert werden müsste. Nach diesem Entwurf würden die gesetzlich festgeschriebenen Mittel für die Frühen Hilfen kräftig erhöht und dynamisiert, abhängig von Tarifabschlüssen, allgemeinen Kostensteigerungen und der Zahl der Kinder unter drei Jahren.”
“Die Frühen Hilfen bieten seit 2007 einen erprobten Werkzeugkasten für wirksame Prävention, um Familien in der frühen Phase zu entlasten und zu unterstützen. Nach der Devise „Je früher, desto besser“ sollten schon in der Schwangerschaft über die gynäkologischen Praxen oder in der Geburtsklinik Kontakte zu den betroffenen Frauen, aber auch den betroffenen Männern geknüpft werden. Das lässt sich organisieren: In etwa 400 Kliniken sind bereits Babylotsinnen und -lotsen im Einsatz, die Eltern mit Unterstützungsbedarf identifizieren und in weitere Hilfen vermitteln. Die Babylotsen sind eine hilfreiche Ergänzung zu den Frühen Hilfen; denn Eltern sind in der Phase rund um die Geburt besonders offen für Unterstützung, und die allermeisten reagieren positiv und erleben Gesprächsangebote als sehr hilfreich.”
“Wird die Wochenbettdepression nicht schnell erkannt und behandelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Mutter schwieriger eine gute und tragfähige Beziehung zum Kind aufbauen kann. Das kann lebenslange Folgen für diese Kinder haben. Auch Frauen, die unter besonderem Stress standen, zum Beispiel durch Flucht- oder Gewalterfahrungen, haben ein großes Risiko, beschwert in die Beziehung mit dem Kind zu starten. So weit zu den traurigen Fakten. Aber es gibt auch gute Nachrichten, die ich Ihnen nicht vorenthalten will: Prävention wirkt. Je früher Unterstützung und Hilfsangebote ansetzen, desto besser gelingt es, Eltern und Kinder zu stärken und ihre Bindung zu unterstützen, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und die Chancen auf ein gesundes und gutes Leben zu verbessern.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte mit einer traurigen Feststellung beginnen: Einem Fünftel der Familien in Deutschland geht es nicht gut. Dieses Fünftel leidet unter Mehrfachbelastungen wie Armut, Sucht, psychischer Erkrankung oder Erschöpfung. Bei Familien mit kleinen Kindern unter drei Jahren ist sogar ein Drittel mehrfach belastet. Das stellt der neueste wissenschaftliche Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen fest. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Problem: nicht nur für die betroffenen Eltern, sondern auch für die Kinder. Bereits erhöhter Stress der Schwangeren erhöht bei ungeborenen Kindern das Risiko, krank zu werden, und zwar sowohl körperlich als auch seelisch. Bei einer Traumatisierung der Mutter sind negative Auswirkungen sogar noch gravierender.”
“Das Personal in der Kinderarztpraxis, in der Kita, in der Schule braucht Fortbildung, um Warnzeichen zu erkennen und Probleme sensibel anzusprechen. Und schließlich brauchen wir einen besseren Überblick darüber, was es gibt, wo etwas fehlt und was den Betroffenen wirklich hilft. Das erleichtert dann auch die Finanzierung. Ich danke meinen Mitstreiterinnen Denise Loop, Katja Adler und Bettina Wiesmann mit ihren Büros und den Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss für die engagierte und gute Zusammenarbeit und wünsche mir, dass unser Antrag mittelfristig dazu beiträgt, das Leben der betroffenen Familien nachhaltig zu verbessern. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält das Wort Martin Reichardt.”
“Das können wir nicht akzeptieren. Hier dürfen wir nicht an der falschen Stelle sparen. Schon 2017, damals mit Paul Lehrieder von der CSU und Beate Walter-Rosenheimer von den Grünen, hat unser Antrag Bewegung gebracht. Nun nehmen wir einen neuen Anlauf; denn wir wollen Breitenwirkung. Wir haben uns nicht mehr und nicht weniger vorgenommen, als überall in Deutschland funktionierende Strukturen für wirksame Präventionsarbeit zu schaffen, sozialgesetzbuchübergreifend und auf allen Ebenen. Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern hüten oft ein Familiengeheimnis. Darum müssen wir psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen von ihrem gesellschaftlichen Stigma befreien, mit kontinuierlicher Aufklärung.”
“Solche großartige Aufklärungsarbeit ist das Verdienst vieler engagierter Menschen. Fachleute, die sich in der AG „Kinder mit psychisch kranken Eltern“ 2019 zusammengefunden hatten, haben weitergemacht, Ideen entwickelt, Politikberatung gemacht und die Umsetzung der Empfehlungen regelmäßig angemahnt. Ich empfinde große Hochachtung vor ihrer Leistung und Leidenschaft, und ich freue mich sehr, dass dieses Engagement 2023 mit dem Deutschen Gesundheitspreis der AOK gewürdigt wurde. In unseren Gesprächen wurde immer wieder klar: Handlungsbedarf ist vorhanden, und er ist dringend. Wenn zum Beispiel eine Mutter mit Wochenbettdepression keinen adäquaten Behandlungsplatz findet, bei dem auch ihr Baby mit einbezogen wird, dann kann der fehlende Bindungsaufbau das ganze spätere Leben des Kindes enorm zum Schlechteren beeinflussen.”
“Einige dieser Empfehlungen konnten wir bereits mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 umsetzen. So haben wir zum Beispiel einen elternunabhängigen Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche eingeführt und den Zugang zu Hilfen in Notsituationen niedrigschwelliger gestartet. Die Umsetzung dieser und weiterer Empfehlungen ist aber noch Stückwerk. Wenn Sie sich ein ungeschminktes Bild der heutigen Lebenswirklichkeit von Familien machen möchten, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist, dann empfehle ich Ihnen wärmstens den Podcast „Und wer fragt mich?“ der Fachverbände AFET, DGSF und DGPPN. Dort kommen der 13-jährige Jonas und seine Mutter zu Wort. Beide kämpfen immer wieder mit der Krankheit, aber auch mit dem Hilfesystem. Ihre Geschichte wird mit Expertise aus Wissenschaft und Praxis angereichert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau sieben Jahren habe ich hier schon einmal gestanden und zu einem gemeinsamen Antrag „Hilfen für Kinder psychisch erkrankter Eltern“ gesprochen. Damals habe ich Ihnen die Geschichte von Frau Mayer erzählt, die immer wieder depressive Episoden hat, in denen sie sich nicht gut um ihre Kinder kümmern kann. Darum ist deren Risiko stark erhöht, selbst zu erkranken und Probleme in der Kita, der Schule und ihren Beziehungen zu anderen zu entwickeln. Schon damals habe ich klargestellt, dass etwas passieren muss, und inzwischen ist einiges passiert. Auf den Antrag des Bundestages hin wurde die AG „Kinder mit psychisch kranken Eltern“, eine Expertenkommission, eingesetzt, die einstimmig 19 Empfehlungen abgegeben hat.”
“Dazu braucht es Gesetzesreformen und keine gut gemeinten, aber schlecht gemachten Forderungen. Die Familienpflegezeitreform ist schon längst auf dem Weg. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Für die Gruppe Die Linke hat Ates Gürpinar das Wort.”
“Dabei gibt es darüber so viel zu sagen. Die Mehrheit derjenigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, sind Frauen. Damit sind auch diejenigen, die ihren Job wegen Pflege stark einschränken oder ihn ganz aufgeben, mehrheitlich Frauen. Das bedeutet wiederum, dass das Risiko finanzieller Einbußen – auch langfristig später bei der Rente – vor allem bei Frauen liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Geschlechtergerechtigkeit fällt nicht vom Himmel, und sie entsteht schon gleich gar nicht, wenn sie halbherzig oder im Nebensatz eines Antrags erwähnt wird. Wir müssen sie fördern, eben durch bessere Freistellungsmöglichkeiten für Beschäftigte und eine Lohnersatzleistung nach Vorbild des Elterngeldes, wie sie auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfiehlt.”
“Dabei sind zwei Drittel der pflegenden Angehörigen berufstätig. Viele schränken ihre Arbeitszeiten wegen der Pflegeaufgaben ein oder geben den Job sogar ganz auf. Wenn Sie also pflegende Angehörige wirklich wertschätzen und unterstützen wollen, wieso dann kein Wort über die rund 3 Millionen pflegenden Erwerbstätigen? Hier sind wir als Ampel längst weiter. Mit der anstehenden Reform der Familienpflegezeit wollen wir die Freistellungsmöglichkeiten deutlich ausweiten, sodass erstens der Wirtschaft nicht die Fachkräfte wegbrechen und zweitens pflegende Angehörige weiterhin ein regelmäßiges Gehalt beziehen. Was mich übrigens zum dritten Punkt bringt, der mir an Ihrem Antrag fehlt: die Geschlechtergerechtigkeit. Die führen Sie in einem Nebensatz kurz an, um sie dann aber für den Rest des Antrages nie wieder zu erwähnen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sie haben ganz richtig erkannt: Pflegende Angehörige verdienen Respekt und Unterstützung. Aber: So wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, wird das nichts. Ihre Forderungen reichen dafür nämlich lange nicht aus. So fordern Sie – ich zitiere –, „den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung bei der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit anzustreben“. Liebe Kollegen und Kolleginnen, dafür, dass Sie Ihren Antrag mit den Worten „Wertschätzung und Anerkennung“ überschrieben haben, ist das eine doch recht zögerliche Forderung. Denn wir haben im Koalitionsvertrag ja schon längst vereinbart, dass es eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige geben wird – und das auch klar und deutlich formuliert. In Ihrem Antrag fehlt außerdem jedes Wort zum Thema Arbeitsmarkt.”
“Wir hatten zwar vorhin schon den Arbeits- und Fachkräftemangel angesprochen, aber in diesem Zusammenhang, wenn es dann um Pflege geht, ist meine Frage: Wie kann man sich das vorstellen? Gibt es Akzente oder Schwerpunkte – Sie hatten es schon ansatzweise gesagt –, die die Regierung setzen will, wenn es um die Gewinnung von Arbeitskräften in diesem Bereich geht?”
“Für die Erwerbstätigen, die die häusliche Pflege von Angehörigen übernehmen, ist es oft sehr, sehr schwierig, Beruf und Familie wirklich in Einklang, unter einen Hut zu bringen. Oft gehen die entsprechenden Personen aus ihrem Beruf heraus oder gehen in Teilzeit. Es braucht wirklich gute Rahmenbedingungen, um das bei all den zu bewältigenden Herausforderungen in einer Familie wirklich meistern und die zu Pflegenden auch wirklich gut pflegen zu können. Daher meine Frage an Sie: Welche Initiativen haben wir noch zu erwarten, auch in dieser Legislaturperiode, um die Rahmenbedingungen zu verbessern?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Paus! Moment! Das ist hier die Befragung der Bundesregierung, und es gibt eine Frage, die jetzt gestellt werden soll. Deswegen bitte ich Sie, sich auf die Frage zu konzentrieren. Es könnte ja sein, Sie möchten eine Nachfrage stellen. Dann müssen Sie genau wissen, was die Fragestellerin gefragt hat. Jetzt ist es so weit ruhig, dass ich Ihnen noch mal für eine Minute das Wort gebe. Bitte schön. Danke sehr. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Paus, wenn es um Familie geht, dann geht es auch immer um die Angehörigen, die gepflegt werden sollen. In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage.”
“Darum mein Appell: Nutzen wir die nächsten Wochen, um intensiv darüber zu diskutieren, wie wir es trotz der angespannten Lage gemeinsam hinbekommen können, dass der Zusammenhalt in unserem Land auch weiterhin stark bleibt! Vielen Dank. Und die letzte Rednerin zu diesem Einzelplan ist Leni Breymaier für die SPD-Fraktion.”
“Ähnlich wie mit den Wohlfahrtsverbänden ist es auch mit den Mehrgenerationenhäusern, die eigentlich fast falsch benannt sind und „Gemeinschaftsstützpunkte“ heißen müssten. Denn was in der Gemeinschaft gebraucht wird, ist im örtlichen Mehrgenerationenhaus in der Regel zu finden: Deutschkurse für Zugewanderte, Spielgruppen für Kinder, Hausaufgabenbetreuung, Reparaturstammtische, Handykurse für Seniorinnen und Senioren, Mietberatung, Unterstützung für Geflüchtete und vieles mehr. Es ist deshalb sehr gut, dass wir vor drei Jahren dafür gesorgt haben, dass die staatliche Förderung der Häuser erhöht wurde. Nun steht eine geringfügige Kürzung dieser Förderung zur Debatte. Allerdings: Geringfügig ist sie mit Blick auf die Entlastung des Haushalts, nicht aber in der Wirkung auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt.”
“Denn bleiben diese Strukturen erhalten, dann wirkt sich das positiv auf viele der zukünftigen Haushalte aus, die in diesem Haus beraten werden, nämlich zum Beispiel durch weniger Staatsausgaben und mehr Steuereinnahmen, weil es jungen Menschen aus schwierigen Lebenslagen mit Anschubhilfe gelingt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Aber ich sage ganz deutlich: Wir müssen und sollten auch nicht immer alles nur in Geldwerten messen. Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu unterstützen, hat einen Wert an sich und sollte zum Selbstverständnis einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft gehören. Solche Werte weiterhin zu leben, wirkt sich auch auf die Lebensqualität und Zufriedenheit jedes Einzelnen aus, und sie kann man nicht in die Titel eines Haushaltsplans fassen.”
“Dabei sind die Wohlfahrtsverbände die Partner des Sozialstaats: Sie betreiben nicht nur Kitas oder Einrichtungen der Jugendhilfe, sondern auch Beratungsstellen. Sie bieten Freiwilligen Gelegenheiten für bürgerschaftliches Engagement und bringen mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden dafür noch Geld mit. Sie geben außerdem den Interessen benachteiligter junger Menschen eine Stimme, wie ich es gerade wieder im Beteiligungsprozess zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe erleben darf. Wir haben also allen Grund, sie weiter zu unterstützen, besonders im großen Bereich der Jugendsozialarbeit.”
“Auch ich hatte mir das zu Beginn dieser Koalition ganz anders vorgestellt: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass wir je in eine so schwierige Lage kommen würden und so viel eingespart werden müsste. Aber nun ist es so, und wir müssen tun, was notwendig ist. Nur, einfach pauschal in jedem Bereich den Rotstift ansetzen, das darf nicht sein. Wir müssen schon schauen, wo Kürzungen gerade noch so verschmerzbar sind und wo nicht. Nicht verschmerzbar sind sie im Bereich „Kinder und Jugendliche“. Es ist nicht sinnvoll, Strukturen, die wir hier über Jahre mühsam aufgebaut haben, jetzt mit dem Hintern wieder einzureißen. Auch wenn es Sparzwänge gibt: Wir brauchen unsere Hilfe- und Unterstützungssysteme weiterhin.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Lieber Herr Kollege Lehrieder, ich hätte jetzt eigentlich noch einen konstruktiven Vorschlag am Ende Ihrer langen Aufzählung dieser Negativbeispiele erwartet. Denn dazu sind wir ja da: um hier zu beraten und unsere gemeinsamen Ziele, die es ja vielleicht gibt, voranzubringen. Kollegen und Kolleginnen, viele meiner Vorredner/-innen haben es schon gesagt: Der Haushalt für das nächste Jahr entsteht unter ganz außerordentlichen Bedingungen. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass wir in Deutschland mit Inflation zu kämpfen haben, dass die Wirtschaft in einer Rezession steckt und dass die Aussichten für das nächste Jahr gedämpft sind, kurzum: dass die fetten Jahre vorbei sind, dass gespart werden muss. Das ist eine Tatsache, an der wir nicht vorbeikommen.”
“Die von der CDU/CSU geforderte Fristverlängerung käme jetzt viel zu spät und hilft nicht, allerhöchstens in einigen wenigen Einzelfällen, die auf Landesebene und mit dem Folgeprogramm auch anders gelöst werden können. Für solche homöopathische Politik haben wir aber keine Zeit. Das Recht auf Ganztagsbetreuung gilt nämlich schon sehr bald. Vielen Dank. Daniela Ludwig erhält das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Gut, dass die neue Verwaltungsvereinbarung II sehr sorgfältig formuliert und geprüft wurde. Sie wurde im BMFSFJ gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, dem BMF und dem BMBF erarbeitet. Ich hoffe sehr, dass es mit der Unterzeichnung nun zügig vorangeht, damit die Fristen nicht wieder verlängert werden müssen. Denn seit 2019 arbeiten wir im Bundestag am Ganztagsausbau. Es wäre wirklich an der Zeit, dass die Investitionsprogramme nun auch umgesetzt werden. Auch für die anschließende Finanzierung der Betriebskosten gibt es ja eine Lösung. Die Eltern warten, die pädagogischen Fachkräfte müssen dringend gewonnen oder weitergebildet werden.”
“Ja, die Fristen zum Abruf der Mittel waren eng; denn sie waren Teil eines Coronakonjunkturpakets. Aber das Hauptprogramm steht jetzt bereit. Es ist ausdrücklich möglich, dass Bauabschnitte, die bis Ende 2022 über das Beschleunigungsprogramm nicht mehr realisiert werden konnten, aus den Basismitteln des Investitionsprogramms erneut finanziert werden können. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Kommunen nicht mit den Kosten alleingelassen werden dürfen. Das geschieht auch nicht. Denn die Bewilligungsbehörden der Länder haben viel Spielraum, um gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für bereits gestartete, aber noch nicht abgeschlossene Projekte zu finden. Für das Sondervermögen insgesamt läuft die Frist bis Ende 2028. Auch das ist übrigens nicht mehr so lange hin.”
“Stattdessen reden wir darüber, warum der Ganztagsausbau in vielen Ländern stockt. Denn es zeigt sich: Viele Bundesländer müssen einen Zahn zulegen. Gut aufgestellt sind bislang nur die Stadtstaaten und die ostdeutschen Bundesländer. Dabei haben wir den Ländern schon 2021 Mittel an die Hand gegeben, damit die Infrastruktur rechtzeitig bis 2026 steht. Wir haben ein Sondervermögen mit einem Umfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. 750 Millionen davon konnten die Länder im ersten Halbjahr 2021 beantragen. In einigen Bundesländern hat der Ausbau damit Fahrt aufgenommen, in anderen aber nicht. In Bayern hat die Staatsregierung lieber darüber nachgedacht, ob es nicht auch ausreicht, die Mittagsbetreuung ein bisschen auszuweiten, damit der Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllt ist. So wurde viel wertvolle Zeit verplempert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich betonen: Ich halte den Ganztagsausbau für ein enorm wichtiges Vorhaben, nicht nur für die Familien, sondern für die ganze Gesellschaft. Ganztagsbetreuung hilft Eltern, Beruf und Familienleben zu vereinbaren, und kann damit auch Armut verringern. Und richtig ausgestaltet und ausgestattet erhöht gute Ganztagsförderung die Chancen auf Bildung und Teilhabe, besonders von Kindern, deren Eltern nicht so viel Unterstützung beim Lernen und Sammeln von Erfahrungen bieten können. Darum sollten wir noch viel mehr über Qualität im Ganztag reden, über Bedingungen für Angebote, die ankommen. Ganztag in Partnerschaft von Schule und Jugendhilfe kann so viel: Lehrerinnen und Lehrer entlasten, Familien gezielt Unterstützung bieten, Kinder fördern.”
“Jetzt gilt es, sie schnell zu unterschreiben, in den Ländern die Ausführungsbestimmungen anzupassen und die noch nicht bewilligten Anträge möglichst unbürokratisch auf das Hauptprogramm zu übertragen. Dann kann es zügig und ganz ohne Fristverlängerungen losgehen. Das wäre wirklich sinnvoll. Kommunen müssen längerfristig planen, und das können sie auch. Das Geld ist da. Insgesamt stehen 3,5 Milliarden Euro bereit, die auch noch mit Ländermitteln ergänzt werden. Darum mein Appell: Fangt endlich an! Die Krisen werden uns nicht ausgehen, aber die Bedarfe von Eltern und Kindern bleiben bestehen. Vielen Dank.”
“Aber die meisten Herausforderungen waren doch schon lange bekannt. Andere Bundesländer haben es offenbar hinbekommen, haben ihre Kommunen informiert und beraten, ihre Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vorbereitet und nahezu 100 Prozent der Beschleunigungsmittel abgerufen. Jetzt ist es allerhöchste Zeit dafür, nicht rückwirkend Fristen zu verlängern, sondern ins reguläre Verfahren zu kommen. Wir haben gehört: Die Gelder aus dem Beschleunigungstopf sind ja nicht verschwunden. Sie fließen zurück in den Haupttopf und stehen weiter zur Verfügung. Aber die Verantwortlichkeiten sind jetzt klar. Die Verwaltungsvereinbarung II ist ausgehandelt und noch 2022 den Ländern zugeleitet worden.”
“Aber nicht alle Verzögerungen sind gerechtfertigt, und manchmal bin ich fassungslos über die Lässigkeit, mit der die Bedürfnisse von Eltern und Kindern beiseitegeschoben werden. Denn das Ganztagsförderungsgesetz war schon seit 2019 in Arbeit. Aber erst ein Jahr später, nämlich Ende 2020, war die Verwaltungsvereinbarung fertig, mit der die erste Tranche der Mittel abgerufen werden konnte. Der Grund: Einige Bundesländer hatten sich bei den Verhandlungen sehr viel Zeit gelassen. Wir haben dann 2021 die Fristen bis Ende 2022 verlängert. Wenn ich jetzt lese, dass die Regierungsverantwortlichen in meinem Bundesland, Bayern, nämlich die CSU und die Freien Wähler, nicht einmal 20 Prozent der Mittel abgerufen haben, fehlt mir dafür jedes Verständnis. Ja, wir leben in herausfordernden Zeiten, und jetzt ist auch noch Krieg in Europa.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Parlamentarische Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen alle den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, in dem der Hauptdarsteller in einer Zeitschleife gefangen ist. Dieses Gefühl hatte ich, als ich den Gesetzentwurf der Union las. Denn den Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, hatten Sie schon einmal vorgelegt, nämlich im Herbst 2021. Es gab damals einige gute Gründe dafür, die Fristen für den Abruf der Beschleunigungsmittel für die Ganztagsförderung in den Grundschulen zu verlängern: die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021, die unterbrochenen Lieferketten und auch der Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft.”
“Der enormen Doppelbelastung aus Pflege und Beruf ist oft nur beizukommen, wenn die Arbeitszeit reduziert wird. Dabei dürfen pflegende Angehörige nicht ins finanzielle Risiko geraten. Deshalb ist es absolut richtig, dass wir in der Ampel vereinbart haben, noch in dieser Wahlperiode eine Lohnersatzleistung für sie einzuführen. Und weil reduzierte Arbeitszeit nicht nur weniger Gehalt, sondern später auch weniger Rente bedeutet, werden wir auch hier gesetzlich vorbauen. Weil es überwiegend Frauen sind, die die häusliche Pflege stemmen, ist das übrigens auch ein Beitrag dazu, Gender Pay Gap und Gender Pension Gap zu verringern. Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz gestalten wir außerdem einheitlicher, und wir sorgen dafür, dass die Leistungen nach den beiden Gesetzen der Lebensrealität von pflegenden Angehörigen besser gerecht werden.”
“Pflegende Angehörige, die bei ihrem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduktion oder eine Freistellung beantragen, haben dann eine bessere Verhandlungsposition. Denn künftig gilt: Arbeitgeber müssen innerhalb von vier Wochen auf den Antrag reagieren. Eine Ablehnung muss begründet werden, auch in kleinen Betrieben. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die zur Pflege von Angehörigen freigestellt sind, führen wir einen Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung ein. Und: Die Freistellung können sie künftig auch vorzeitig beenden, wenn der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist oder sich herausstellt, dass die Pflege zu Hause nicht zu stemmen ist. All das sind Schritte in die richtige Richtung; aber es reicht noch nicht aus, damit pflegende Angehörige so unterstützt werden, wie sie es verdienen.”
“Dabei ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass uns das Thema früher oder später selbst betrifft. Erstens nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren stark zu; zurzeit sind es über vier Millionen Menschen. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich klarzumachen, dass der Anteil Pflegebedürftiger durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren geradezu explodieren wird. Zweitens sind wir davon auch als Ehepartner, Ehepartnerinnen, Söhne oder Töchter unmittelbar betroffen: Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden nämlich zu Hause von Angehörigen gepflegt, in den allermeisten Fällen von Frauen. Die körperliche und seelische Belastung ist oft enorm. Indem wir nun die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in nationales Recht umsetzen, verbessern wir die Bedingungen für sie.”
“Bis dahin haben wir jetzt schon einmal Regelungen, die für etwas mehr Gerechtigkeit sorgen und – gemäß dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe – jungen Menschen bessere Chancen bieten, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren: selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft einzunehmen. Das verdient unser aller Unterstützung.”
“Es ist weder logisch noch nachvollziehbar, dass diese Leistungen als Sanktion gekürzt werden können, wenn die Jugendlichen ihren Pflichten nicht nachkommen, auf der anderen Seite aber bestritten wird, dass sie der Motivation dienen sollen. Wer eine assistierte Ausbildung beginnt, hat künftig auch mehr eigenes Geld zur Verfügung und die Möglichkeit, ein paar kleine Rücklagen zu bilden. Wenn wir das Kinder- und Jugendhilferecht bis zum Ende der Wahlperiode inklusiv ausgestalten, werden wir auch die Schnittstellen zu den anderen Sozialgesetzbüchern weiter verbessern.”