Jan Metzler
CDU/CSU · Germany
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt – nun in zweiter und dritter Lesung – beraten wir erneut über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes, gestellt von der AfD.”
“Es ist immer spannend, zu erleben, wenn jemand ein Problem sieht, wo gar kein Problem existiert. In dem Zusammenhang möchte ich – und es ist bereits angeklungen – einfach noch einmal klarmachen, dass wir ein verfassungsrechtlich verbrieftes, richterliches Unabhängigkeitsverhältnis haben.”
“Und im Grunde ist jetzt das eigentliche Problem, dass es kein Problem gibt, dass ein Konstrukt entsprechend gestaltet wird, was Abhängigkeitsprinzipien gestaltet und kreiert, wo keine sind. Und noch ein anderer Punkt. Dieser Bundesrechnungshof ist weder gegenüber der Regierung noch gegenüber uns weisungsgebunden.”
“Das wird er auch weiterhin kritisch tun – davon bin ich felsenfest überzeugt –, zukünftig mit Kollegin Geywitz in ebendieser Verantwortung und auch mit Ansgar Heveling, den ich als einen ausgesprochen fähigen, tollen Kollegen an dieser Stelle wirklich noch einmal loben möchte.”
“Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen – denn das ist eigentlich das, was im Subkontext mitschwingt –: Es geht darum, dass die Integrität einer Kollegin, die am morgigen Tag zur Wahl ansteht, in Misskredit gezogen werden soll. Die Kollegin Geywitz hat im Ausschuss Rede und Antwort gestanden.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Abend einen Gesetzentwurf von der AfD vorgelegt bekommen. Und da hat mein Kollege Gerster vollkommen recht: Er ist bedeutungsschwanger, bedeutungsschwer.”
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“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das ERP-Wirtschaftsplangesetz erfreut sich in diesem Jahr einer außerordentlichen Prominenz. Das freut alle Berichterstatterinnen und Berichterstatter fraktionsübergreifend und so eben auch mich. Deswegen ist es jetzt auch ein Akt des Respekts, dass man, bevor man auf das eigentliche Omnibusverfahren eingeht, vielleicht auch ein, zwei Sätze dem ERP widmet. – An dieser Stelle kann man durchaus klatschen. – Man kann in diesem Zusammenhang erwähnen, dass das ERP ein Instrument ist, das uns seit 70 Jahren resultierend aus dem Marshallplan zur Verfügung steht, das insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt, in dem Ansinnen, ihre strukturellen Nachteile im Zusammenhang mit Finanzierung gegenüber Großunternehmen auszugleichen.”
“Das hat letztlich auch die Anerkennung des Grundsatzes nach sich gezogen, dass die schwarze Null eben kein Fetisch war, sondern dass Haushaltsdisziplin die Grundvoraussetzung zur Bereitstellung dieser Mittel war. Deswegen möchte ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen – genau das gilt auch wieder an dieser Stelle –: Wir müssen sehr genau auch darauf achten, dass wir die Möglichkeiten, die uns der Bundeshaushalt gibt, nicht in dem Maß überdehnen, dass es am Tagesende nicht mehr möglich ist, zu helfen. Deswegen ist der Beitrag, den Haushaltsdisziplin mit sich bringt, einer, der gegenüber den nachkommenden Generationen wichtig ist und den wir hochhalten müssen.”
“Auf genau einer solchen Gratwanderung befinden wir uns aktuell wieder: Wir haben auf der einen Seite im Endeffekt eine Gegenüberstellung zu vollziehen, möglichst alles rechtssicher abzubilden, aber auf der anderen Seite gilt es gleichzeitig, diese Gegenüberstellung gemäß den vorhandenen Möglichkeiten möglichst offen zu gestalten. Dazwischen muss sich im Endeffekt ja ein Mittelweg befinden. Das war damals nicht einfach, und im Zeitalter von sich überlagernden Krisen ist das heute genauso schwer. Letzte Bemerkung. Die Tatsache, dass wir überhaupt Hilfe leisten konnten, beruht auf der Tatsache, dass wir einen Bundeshaushalt hatten, der das Ganze erst möglich gemacht hat.”
“Zu Beginn hieß es: „Es muss möglichst schnell und möglichst unbürokratisch in die Pipeline gehen“, was aus meiner Wahrnehmung – auch meine Vorrednerinnen und Vorredner sind in Teilen darauf eingegangen – der Fall war. Als es vier, fünf Wochen später zu den ersten Mitnahmeeffekten kam, hat sich aber dann sofort die Debatte wieder verdreht und gedreht. Wir als politisch Verantwortliche haben uns dann hier natürlich auch einer Debatte – auch intern – gegenübergestellt gesehen, wo es hieß: Wo sind die Verantwortlichen? Und wen hat man als Erstes entsprechend in Verantwortung heranzuziehen?”
“Ja, Rückforderungen müssen rechtens sein. Zweitens. Die Rückzahlungsfrist muss großzügig bemessen sein; das steht auch außer Frage. Drittens. Gut ist es, dass hier prüfende Dritte involviert sind, die die Interessen der Mandantinnen und Mandanten letztlich entsprechend nachvollziehen und auch vertreten. Das ist in diesem Zusammenhang alles zu benennen und eben auch zusammenzuziehen. Wenn in den Sonntagsreden immer erwähnt wird, dass Bürokratie die große Geißel sei, die uns alle verfolgt, dann müssen wir uns jetzt aber an der Stelle auch mal frei machen. Ich kann mich sehr genau an die Debatten damals im Wirtschafts- und Energieausschuss erinnern.”
“Es gab 277 000 Rückzahlungen freiwilliger Art – das haben Sie bereits erwähnt –, und es ist, rund gerechnet, bei einer kleineren Menge zu Nachforderungen gekommen. Auch die Unternehmen haben im Endeffekt diesen Gang ins Unbekannte gehabt, weil sie ihre Liquidität nicht komplett überblicken konnten. Deswegen ist das alles im Zusammenhang zu sehen, und zwar im Zusammenhang eines Nachfrageschocks, dem wir uns gegenübergestellt gesehen haben. Jetzt befinden wir uns in einer Situation, wo wir es mit einem Angebotsschock zu tun haben. Kollege Klein hat völlig zu Recht gesagt, dass sich diese Krisen jetzt gegenseitig überlagern. Da es jetzt basierend auf dem Antrag der AfD so ist, dass wir uns noch einmal mit dem Thema Soforthilfe zu beschäftigen haben, möchte ich noch mal im Kern zu den Soforthilfen Folgendes sagen: Erstens.”
“– Man muss im Sinne eines lernenden Staates – das ist auch schon zum Ausdruck gekommen – natürlich das eine oder andere reflektieren. In dem Zusammenhang fällt mir auch ein, dass ich – das hat damals die gesamte Union so gesehen – die Administration damals beispielsweise tendenziell eher bei den Finanzbehörden, bei den Finanzämtern gesehen hätte als an anderen Stellen; das festzustellen, gehört im Zusammenhang mit der datenbasierten Betrachtung dazu. Aber ich möchte meine Redezeit auch nutzen, um generell an den Kollegen Klein anzuknüpfen und festzustellen: Im Bewilligungszeitraum von März bis Mai 2020 gab es ein Gesamtvolumen von 13,6 Milliarden Euro Soforthilfen, 1,8 Millionen Bezieher.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es sind Ausnahmejahre, und man muss mit Bedauern feststellen: Wir sind immer noch in einer solchen Ausnahmezeit. In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass es genau in dieser Ausnahmezeit immer ein Gang ins Unbekannte ist. Das Wichtigste ist, dass man in einer solchen Zeit entscheidet. Das hat die damalige Bundesregierung getan. Wir sind zur Entscheidung gezwungen gewesen, weil wir uns letztlich einer Pandemie und damit der Bekämpfung eines Virus und der Bewältigung der damit verbundenen Probleme gegenübergestellt gesehen haben. Meine Damen und Herren, ich fange jetzt auch nicht an, hier zu sagen: Bei uns ist quasi das Gras immer ganz besonders in die Höhe gewachsen.”
“Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Wir werden zustimmen. Die nächste Rednerin in der Debatte ist Verena Hubertz, SPD-Fraktion.”
“Ein letzter Punkt, der allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern über viele Jahre hinweg ein wirklich wichtiges Anliegen war, ist, das Fördern nicht mehr an Himmelsrichtungen auszurichten, sondern im Rahmen einer gesamtdeutschen Förderkulisse vorzunehmen. All das erfüllt dieses Programm. Neben den coronabedingten Sonderprogrammen sind es gerade diese Programme, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unseren Mittelstand, die KMUs in Deutschland auch nach dieser Krise zu stabilisieren. Es wird mir eine Freude sein, in einem Jahr gemeinsam mit Ihnen gewissermaßen rückblickend zu bewerten, ob diese Veränderungen, so hoffe ich, auch allesamt gewinnbringend gefruchtet haben. Deswegen wünsche ich dem ERP für die Zukunft und im kommenden Jahr alles Gute; auf die Strafprozessordnung wird mein geschätzter Kollege Axel Müller eingehen.”
“Insbesondere im Bereich der Existenzgründungen haben wir einen Mittelaufwuchs von 50 Prozent, das Ganze mit einem Gesamtvolumen von jetzt nunmehr 6,4 Milliarden Euro. Das liegt insbesondere daran, dass diese Mittel zukünftig nicht mehr nur Unternehmen, die sich in der Gründung befinden, zur Verfügung gestellt werden, sondern auch bereits am Markt etablierten Unternehmen. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Programmstruktur ist ein weiterer wichtiger Punkt. Der grundsätzliche Tenor hier ist – so auch in den Debatten im Wirtschaftsausschuss –, diese Programmstruktur so zu vereinfachen, dass die Eintrittsbarriere, diese Programme auch wahrzunehmen, abgesenkt wird, sodass sich der Mittelabfluss in Zukunft nicht mehr verstetigt, sondern erhöht.”
“Und so wundert es nicht, dass dieses Programm über die letzten Jahre immer wieder – zuvor im Unterausschuss, jetzt auch im Wirtschaftsausschuss – fraktionsübergreifend auf Zustimmung stößt. Das Wirtschaftsplangesetz dieses Jahres trägt noch ganz maßgeblich die Handschrift der Vorgängerregierung. Das heute zu debattierende Gesetz wurde am 21. Juli letzten Jahres im Bundeskabinett und am 17. September im Bundesrat verabschiedet. Es fördert im Schwerpunkt vier Bereiche: Erstens Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, zweitens Innovationsförderung, drittens Exportfinanzierung, viertens Förderung von Beteiligungskapital in einem Gesamtvolumen von 9,8 Milliarden Euro, während auf das Sondervermögen ein Anteil von 901 Millionen Euro entfällt. Was hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren verändert?”
“Hervorzuheben sind die langen Laufzeiten der Programme, die Haftungsfreistellungen für Hausbanken, der Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren, die jederzeit mögliche Rückzahlung und nicht zuletzt der teilweise kapitalersetzende Charakter der sogenannten Mezzanine-Kapitalien, die zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, dass nicht nur diese Aspekte wichtig sind; vielmehr glaube ich, dass das ERP gerade deswegen, weil es eines der wirksamsten Instrumente aufgrund der oben genannten Punkte ist, letztlich auch fraktionsübergreifend eine allgemeine Unterstützung erfährt, die es sich sozusagen aus sich selbst heraus ein Stück weit erarbeitet hat.”
“Aber nicht nur deswegen führen wir heute diese Debatte; vielmehr unterstützt dieses Programm, kurz: ERP, den Mittelstand in Deutschland seit nunmehr 70 Jahren. Und der Mittelstand wird zu Recht als das Rückgrat der Wirtschaft in Deutschland bezeichnet. – Danke schön, das tut immer gut. – Und gerade dieser Mittelstand, die KMUs, ist im Vergleich zu Großunternehmen, wenn es um die Finanzierung geht, strukturell benachteiligt. An dieser Stelle setzt das ERP mit seinen einzelnen Programmen seit vielen Jahren an, zum Beispiel mit besonders günstigen Zinsen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem kleinen geschichtlichen Exkurs beginnen; denn – meine Vorrednerin hat es bereits deutlich gemacht – der heute zu debattierende Punkt hat einen historischen Bezug. Am 5. Juni 1947 stellte US-Außenminister George C. Marshall ein umfangreiches Hilfsprogramms in Höhe von 14 Milliarden US-Dollar für Europa nach dem Zweiten Weltkrieg vor. Der US-Kongress billigte es am 3. April 1948, und 16 Länder wurden einbezogen, darunter die Bundesrepublik Deutschland. Sinnstiftend war, die internationale Wirtschaftsordnung nach diesem verheerenden Krieg zu stabilisieren. Den Marshallplan kennt jedes Kind – so sollte es zumindest sein –; beim European Recovery Program, kurz: ERP, bin ich mir nicht ganz so sicher.”