Kerstin Griese
SPD · Germany
“Kann man das nicht wirklich auch als ein Zeichen, dass wir als Menschen nicht allein auf dieser Welt leben, erwarten. Für mich müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens. Die Entscheidung muss frei, ohne jeden Druck, autonom stattfinden können. Zweitens.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine sehr persönliche und eine sehr sensible Entscheidung, zu der wir alle unser Gewissen befragen müssen – jede einzelne Abgeordnete, jeder einzelne. Und deshalb will ich auch ganz persönlich sagen, was mich dabei bewegt.”
“Gleichzeitig sagen 85 Prozent der Menschen in Deutschland, sie stünden einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Widerspruch. Wir alle haben immer wieder sehr bewegende Briefe von Menschen und ihren Angehörigen bekommen, die auf eine Organspende warten.”
“Befragen Sie Ihr Gewissen, ob Sie diese Situation weiterhin so wollen, oder ob es nicht vielleicht doch gerade ein Akt der Nächstenliebe, ein Akt der Solidarität ist, ein Zeichen, dass wir in einer Gemeinschaft von Menschen leben, dass es notwendig ist, über Organspende nachzudenken, und dass es verantwortbar ist, sich einmal im Leben sel…”
“Deshalb haben wir durchaus eine steigende Armutsrisikoquote. In den höheren Einkommensgruppen ist der Zuwachs größer. Im europäischen Vergleich war Deutschland lange Zeit bekannt für einen sehr großen Niedriglohnbereich.”
“Ein weiterer neuer Schwerpunkt war, dass wir auch untersucht haben, warum Menschen Sozialleistungen nicht beantragen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Das ist ganz wichtig. Dafür gibt es viele Ursachen. Dies sollte man sich vor Augen halten, gerade diejenigen, die leichtfertig von umfassendem Sozialmissbrauch sprechen.”
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“Meine Damen und Herren, eine Sache ist mir dabei ganz besonders wichtig: Mit der Einführung der vierten Stufe in der Ausgleichsabgabe nehmen wir Arbeitgeber stärker in die Verantwortung, und zwar eine ganz besondere Art von Arbeitgebern, nämlich diejenigen, die sich ihrer Verantwortung bisher gänzlich entziehen und bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Hier muss sich endlich etwas ändern. Es gibt bereits umfangreiche Unterstützungs- und Förderangebote für Arbeitgeber. Seit Beginn des Jahres 2022 werden bundesweit überall einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber eingerichtet. Sie beraten Arbeitgeber, wie sie Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen können.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir leben im Jahr 2023, im 21. Jahrhundert. Und wir leben in einem Land, in dem es gesetzlich garantiert ist, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Trotzdem müssen wir feststellen: Menschen mit Behinderungen haben teilweise immer noch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, auch bei guter Qualifikation. Das ist ungerecht, und das ist angesichts des Fachkräftemangels auch unsinnig. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir deshalb ein deutliches Zeichen für mehr Respekt und Solidarität, für ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe und für einen starken Arbeitsmarkt und sozialen Fortschritt in unserem Land.”
“Ich bin mir sicher, dass uns dieses Gesetz auf dem Weg zu einem fortschrittlichen Sozialstaat in vielen Punkten weiterbringt. Ich bitte um gute Beratung und Unterstützung. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Maximilian Mörseburg das Wort.”
“Auch für die Erwerbsminderungsrentner werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben; sie orientieren sich künftig am Durchschnittsverdienst aller in der Sozialversicherung Versicherten. Das kann auch eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein. Ein weiterer Punkt. Mit diesem Gesetzentwurf wird auch die weitere Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie erfolgen, durch Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Mit den geplanten Regelungen soll eine vollständige Umsetzung dieser Richtlinie erreicht werden – und damit mehr Barrierefreiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen gezeigt: Das Thema klingt nur trocken – es sind ganz lebensnahe Themen; das waren die Kernthemen aus dem Entwurf des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes.”
“Hier setzen wir einen Auftrag des Koalitionsvertrages um, indem wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren, nichtkünstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitern. Wir haben das in der Coronazeit gemacht und führen das jetzt weiter, damit auch Kreative mit sogenannten hybriden Erwerbsbiografien, also beim Wechsel zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung, besser abgesichert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar 2023 grundlegend neu geregelt. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Damit schaffen wir bei Altersrenten volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente und setzen neue Anreize, länger im Erwerbsleben zu bleiben.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz überarbeiten wir auch die vermögensrechtlichen Vorschriften der Sozialversicherungen. Die Anlagegrundsätze Sicherheit, angemessener Ertrag und ausreichende Liquidität bleiben dabei unangetastet. Die Möglichkeiten zur Vermögensanlage werden angepasst und maßvoll erweitert. Das hilft den Sozialversicherungsträgern, die Risiken der Vermögensanlage zu begrenzen; das bedeutet Sicherheit in den Sozialversicherungen und damit Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Dieses Gesetz ist ein großer Omnibus – vielleicht sogar ein Zug, wie ich mit Blick auf den Ausschussvorsitzenden, der Züge mag, sage –, in dem es um viele Themen geht: Ein weiterer wichtiger Bereich sind nämlich die Änderungen beim Künstlersozialversicherungsgesetz.”
“Bisher bestehende digitale Meldewege werden wir noch weiter verbessern. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern bewirkt erhebliche Entlastungen. Hier wird viel über Geld geredet, aber es gibt mit diesem Gesetz auch eine andere schöne Entlastung, nämlich eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um – das hat jemand ausgerechnet – 2,3 Millionen Stunden jährlich; das sind 2,3 Millionen Stunden, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger anderen Dingen widmen können: der Familie, dem Beruf, der Freizeitgestaltung. Die Digitalisierung bringt aber auch Entlastungen für die Arbeitgeber, mit diesem Gesetz um 155 Millionen Euro jährlich. Gerade in diesen Zeiten ist das ein wichtiges Signal für die Unternehmen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, das wir heute hier um diese späte Uhrzeit in den Bundestag einbringen, ist ein Thema, das trocken klingt, aber ganz viele Lebensbereiche betrifft. Es bezieht sich nämlich auf viele Bereiche der Sozialversicherung und wirkt sich damit auch auf viele Lebensbereiche positiv aus. Worum geht es? Digitalisieren, Verbessern, Vereinfachen, das soll bei den Regelungen zum Beitrags- und Melderecht möglich gemacht werden. Wir werden die Digitalisierung weiter vorantreiben und die Verfahren, bei denen es immer noch Papierbescheinigungen gibt, auf elektronische Verfahren umstellen. Das betrifft den Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Träger untereinander.”
“Wir sorgen dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen mehr Geld in der Tasche haben. Das ist Teil unserer Maßnahmen, um unser Land zusammenzuhalten. Das ist in dieser Krise wichtig. Deshalb bitte ich um Unterstützung. Vielen Dank. Max Straubinger hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Dieses Gesetz bringt auch Entlastungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dazu heben wir die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1 600 Euro auf 2 000 Euro im Monat weiter an. Was heißt das? Beschäftigte mit kleinem Einkommen bis 2 000 Euro werden durch diese Änderung insgesamt um geschätzte 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, und das ohne Einbußen bei der sozialen Sicherung. Ganz konkret heißt das zum Beispiel für einen Arbeitnehmer mit 1 000 Euro Monatseinkommen über 50 Euro mehr in der Tasche pro Monat, und zwar dauerhaft. Das ist zielgerichtete Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Denen wäre mit einer Steuererleichterung nicht geholfen, weil sie oft gar nicht steuerpflichtig sind. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung für dieses Gesetz. Wir helfen Rentnerinnen und Rentnern.”
“Insgesamt unterstützen wir mit dieser Maßnahme Rentnerinnen und Rentner der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger des Bundes mit insgesamt 6,4 Milliarden Euro Entlastung. Das ist ein großer Schritt. Ich will an dieser Stelle auch erwähnen – weil wir viel über die Umsetzungswege der Entlastungspakete sprechen –, dass wir die Entlastungsmaßnahmen sehr effizient umsetzen. Die Verwaltungskosten bei der Deutschen Rentenversicherung betragen nur 0,17 Prozent der Gesamtkosten. Das ist eine wichtige Zahl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre sind erfreulicherweise nicht die Einzigen, die von diesem Gesetz profitieren werden.”
“Die Energiepreispauschale wird bei Altersrenten gezahlt, bei Hinterbliebenenrenten und auch bei Erwerbsminderungsrenten. Zweitens. Es braucht keinen Antrag. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch. Genau so stellen wir uns den bürgernahen Sozialstaat der Zukunft vor. Drittens. Auf die 300 Euro müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sie sind unpfändbar, und sie führen nicht zu einer Kürzung bei einkommensabhängigen Sozialleistungen. Aber sie werden versteuert. Das ist auch richtig so; denn das bedeutet mehr Zielgenauigkeit. Wer hohe Renten oder hohe Einkommen oder sogar beides hat, zahlt darauf eben auch mehr Steuern.”
“Ich sage allen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Parlament Danke schön, die dafür gesorgt haben, dass wir das so schnell hinkriegen. Wir werden es mit diesem Gesetz schaffen, dass für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner heute die notwendige finanzielle Unterstützung beschlossen werden kann. Alle Rentnerinnen und Rentner werden diese Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Sie wird noch in diesem Jahr bis Mitte Dezember, also vor Weihnachten, auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner ankommen. Diese schnelle, unkomplizierte und umfassende Umsetzung ist genau das, was jetzt gebraucht wird. Lassen Sie mich insbesondere drei Punkte hervorheben: Erstens. Alle Rentnerinnen und Rentner sind anspruchsberechtigt.”
“Wir halten den Arbeitsmarkt stabil, auch mit dem Instrument der Kurzarbeit; das wird viele Arbeitsplätze retten. Fünftens. Wir nehmen fast 100 Milliarden Euro in den Entlastungspaketen in die Hand, um Menschen mit mittleren und unteren Einkommen gezielt zu helfen und sie mit den Entlastungspaketen zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetz, das wir hoffentlich gleich beschließen werden, sorgen wir in zwei Bereichen für sehr gezielte Entlastungen. Im September hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale erhalten sollen. Heute sind wir schon in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs und Beschlussfassung, anderthalb Monate später; das war schnell. Mit Hochdruck haben viele daran gearbeitet.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn des russischen Angriffskrieges setzt Putin bewusst hohe Energiepreise als Waffe ein, um unsere Gesellschaft zu spalten. Aber er wird damit scheitern; denn die Bundesregierung steuert mit umfangreichen Maßnahmen und mit sehr großen finanziellen Mitteln dagegen. Niemand sagt: Wir können alles ausgleichen. – Aber es geht jetzt um zielgerichtete Hilfen angesichts der Tatsache, dass die hohen Energiepreise für viele Menschen und auch für Unternehmen eine existenzielle Bedrohung sind. In der Bundesregierung konzentrieren wir uns auf fünf Punkte: Erstens. Wir schaffen Versorgungssicherheit. Zweitens. Wir senken die Energiepreise mit der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse. Drittens. Wir arbeiten an gezielten Wirtschaftshilfen. Viertens.”
“Gerade bei diesem Thema zeigt sich, wie wir die Würde jedes Einzelnen wahrnehmen. Ich freue mich auf gute Beratungen und hoffe auf ein gutes, gemeinschaftliches Ergebnis. Vielen Dank, Frau Kollegin Griese. – Nunmehr hat das Wort der Kollege Erich Irlstorfer, CDU/CSU-Fraktion.”
“Wir müssen uns als Gesetzgeber dieser schwierigen Aufgabe stellen, dafür Regeln zu finden und ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt, das die Unterstützung von Menschen gerade in Notsituationen in den Mittelpunkt stellt. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf entwickelt, der den assistierten Suizid nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwar möglich macht, dafür aber ärztliche Beratung in einem zeitlichen Abstand vorsieht. Und wir haben das verbunden mit einem Antrag, der zum Ziel hat, die Suizidprävention in Deutschland zu verbessern. Wir haben außerdem ausdrücklich gesagt: Für unter 18‑Jährige geht das nicht. Wir reden hier darüber, wie wir leben und wie wir sterben. Das hat viel damit zu tun, welches Bild wir von der Gesellschaft haben.”
“Kollegin Kappert-Gonther hat es schon gesagt: Erwiesenermaßen – dazu gibt es wirklich viel Forschung; das hat auch Herr Castellucci gesagt – ist der Suizidwunsch ein volatiler. Der Satz „Ich will nicht mehr leben“ bedeutet so oft: Ich will so nicht leben. – Gerade dann kann man so viel Hilfe anbieten. Ich danke allen, die sich in Hospizvereinen engagieren, die sich in der Palliativmedizin engagieren. Davon brauchen wir noch viel mehr: mehr Hilfe, mehr Begleitung, mehr Unterstützung. Niemand muss qualvoll sterben, und vor allem soll niemand alleine sterben müssen. Ich will auch deutlich sagen: Gar keine Regelung ist keine Lösung. Gar keine Regelung würde Sterbehilfevereinen wie dem von Herrn Kusch Tür und Tor weit öffnen. Diese Situation haben wir jetzt. Das halte ich für ethisch nicht tragbar.”
“Es geht hier um den assistierten Suizid. Hilfe beim Sterben ist in Deutschland in verschiedenen Formen möglich: palliative Sedierung, Abbruch von Behandlungen. Alles, was in Patientenverfügungen steht, ist natürlich möglich, damit Menschen frei und selbstbestimmt so leben und sterben können, wie sie wollen. Hilfe beim Sterben ist möglich. Es geht darum, wie wir die Hilfe zum Sterben so begrenzt wie möglich regeln. Ich befürchte, dass Druck entstünde, wenn der assistierte Suizid ein Normalfall wäre. Und ich will nicht, dass wir bundesweit Suizidberatungsstellen haben, die den assistierten Suizid befördern. Stattdessen brauchen wir bundesweit Suizidprävention. Wir brauchen Unterstützung für Menschen in diesen Notsituationen.”
“Deshalb: Ja, wir wollen mit diesem Gesetz Sterbehilfevereine regulieren. Wir wollen nicht, dass es bleibt, wie es jetzt ist, dass sie unbegrenzt machen können, was sie wollen, sondern wir wollen Regeln schaffen, nach denen der assistierte Suizid möglich ist. Selbstbestimmung kann nicht ohne den Schutz der Schwachen funktionieren. Die Achtung vor dem Leben gebietet das. Ich will nicht, dass Menschen in Pflegeheimen unter Druck geraten – jeder, der das mal erlebt hat, weiß, wie das ist –, ihr Leben zu beenden, weil dieser Druck, dass der assistierte Suizid doch eine vermeintlich einfache, gute, schmerzfreie, schnelle Lösung wäre, da ist. Ich will, dass sie in diesen Situationen allen Schutz und alle Hilfe bekommen. Selbstverständlich ist Sterbehilfe in Deutschland möglich. Deshalb ist der Titel der Debatte in der Tat falsch.”
“Deshalb unterstütze ich den Gesetzentwurf von Lars Castellucci und anderen. Wir wollen, wie das Bundesverfassungsgericht es vorgibt, einen assistierten Suizid nach engen Regeln ermöglichen; aber wir wollen ihn nicht fördern. Wir wollen ihn doch nicht bewerben, wir finden ihn doch nicht gut, sondern wir wollen ihn, wenn Menschen es wünschen, nach bestimmten Regeln – zweimaliges Arztgespräch mit Zeit dazwischen zum Nachdenken – ermöglichen. Aber wir wollen ihn nicht fördern, sondern wir wollen Menschen unterstützen, wenn sie leben wollen. Ich war bei der Verkündung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht selbst dabei. Das Bundesverfassungsgericht hat selbstverständlich klar erklärt, dass es auch die Anwendung der Mittel des Strafrechts für möglich hält. Es hat das Strafrecht nicht ausgeschlossen; das klang hier eben so an.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daran kann ich sehr gut anknüpfen. Auch ich sage als Erstes: In dieser Debatte steht im Mittelpunkt der Mensch, jeder Mensch, die Würde jedes Menschen. Die Würde jedes Menschen ist gleich viel wert, unabhängig davon, ob er alt, krank, leidend, behindert ist. Der Respekt vor der Würde des Menschen, vor der Würde des Lebens leitet mich in dieser Debatte. Dabei geht es mir um zwei Dinge: erstens um die Selbstbestimmung, um den freien Willen, und zweitens – das gehört zusammen – um ein Schutzkonzept, das diese Selbstbestimmung sichert. Gerade der Schutz von vulnerablen Gruppen, von Menschen, die in Notsituationen sind, die leiden, ist wichtig. Jedes Leben hat die gleiche Würde, und niemand hat darüber zu urteilen, ob ein Leben weniger oder mehr lebenswert ist.”
“Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hotspotregelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.”
“So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3-G- und 2-G-Zugangsbeschränkungen anordnen. Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.”
“Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Tragen von FFP2-Masken eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Diesen Erkenntnissen hätte ich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion gern im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen. Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hotspotregelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen.”
“Der Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung vom 14. März 2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (zum Beispiel in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen.”
“Mit den Gesetzen, die wir heute einbringen und beraten, ermöglichen wir mehr soziale Sicherheit in schwierigen Zeiten. Vielen Dank. Zur Geschäftsordnung erteile ich dem Kollegen Frei von der Union das Wort.”
“Noch ein Dankeschön an die Gesundheitspolitikerinnen und ‑politiker, die an das Infektionsschutzgesetz noch wichtige Regeln anhängen, die auch in Zukunft dafür sorgen, dass mit der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt in unserem Land und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut durch diese Zeit kommen. Denn unser aller Ziel ist es, Jobs zu erhalten und damit Familieneinkommen zu sichern. Wir kümmern uns damit auch darum, den Arbeitsmarkt gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges abzusichern. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Krisenzeiten zeigt sich ganz besonders, dass soziale Sicherheit, die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu haben, sich auf Betreuungsangebote verlassen zu können, so existenziell wichtig ist.”
“Ich möchte betonen, dass es gerade die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes waren, die die Ausbreitung des Coronavirus in den Betrieben eingedämmt und dafür gesorgt haben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und unsere Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Betriebe müssen weiter Gefährdungsbeurteilungen machen und Hygienekonzepte erstellen. Viele Arbeitgeber werden sich aber auch an dem orientieren, was bisher Pflicht war, und weiter Tests und Homeoffice anbieten, zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Erfahrung „mehr Arbeitsschutz auch durch mehr Homeoffice“ ist eine der positiven Erfahrungen aus der Pandemie.”
“Im Gesundheitsbereich führen wir die Regelung zu Kinderkrankentagen und zum Entschädigungsanspruch bei pandemiebedingtem Kinderbetreuungsausfall fort und sichern die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen gelten nach unserem Vorschlag bis zum 23. September. Ich hoffe sehr, dass wir dann einen Schritt weiter sind mit der Bekämpfung der Pandemie und dem Impfen; denn das Impfen ist der einzige Weg raus aus dieser Pandemie. Wir verlängern auch die Geltungsdauer einiger Basisregelungen des betrieblichen Infektionsschutzes: Die AHA+L-Regeln sollen weiter angewendet werden. Tests können weiter angeboten werden, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, sich impfen zu lassen.”
“Ich will zweimal Dank sagen: Zuerst sage ich ein großes Dankeschön an alle, die in der Pandemie die Arbeit am Laufen gehalten haben, die die Menschen zum Beispiel statt in einer Einrichtung oder einer Schule zu Hause betreut haben, die sich um Kinder, um Jugendliche, um ältere Menschen gekümmert haben, die Sprachkurse für Geflüchtete auf digitale Angebote umgestellt haben und die neue Wege der Arbeitsmarktqualifizierung und der Bildungsarbeit gefunden haben. Das war auch ein Digitalisierungsschub für die soziale Arbeit. Ein Dankeschön geht auch an die Koalitionsfraktionen, die in einem zügigen Gesetzesverfahren in dieser Woche parallel zum Infektionsschutzgesetz diesen Gesetzentwurf einbringen und noch einige weitere wichtige Regelungen mit einbeziehen, die unser Gesundheitssystem und den betrieblichen Infektionsschutz sichern.”
“Angesichts der hohen Infektionszahlen ist es wahrscheinlich, dass es weiterhin Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz geben wird, die die Angebote der sozialen Dienstleister beeinträchtigen könnten. Dazu zählen ganz besonders Abstandsgebote und Hygienekonzepte in Einrichtungen. Genau für diesen Fall ist es erforderlich, dass die soziale Infrastruktur weiterhin gesichert wird. Sollten keine Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen werden, würde die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes nicht greifen.”
“Davon betroffen ist das gesamte Spektrum der sozialen Arbeit, zum Beispiel die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, die Einrichtungen der Arbeitsförderung und die Anbieter von Sprachkursen. Besonders betroffen sind aber die Wohlfahrtsverbände; denn sie dürfen als gemeinnützige Träger – anders als kommerzielle Anbieter – kaum Risikorücklagen bilden und können oftmals keine Kredite aufnehmen. Wir sichern mit diesem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ihre wichtige Arbeit und sorgen dafür, dass ihre Angebote, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, auch in Zukunft bestehen. Ohne die Gesetzesänderung, die wir heute einbringen, würde dieser Schutzschirm am Samstag nicht mehr existieren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute neben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen. Hinter diesem langen Namen verbirgt sich ein sehr sinnvolles Instrument, mit dem es uns gelungen ist, die soziale Infrastruktur während der Coronapandemie arbeitsfähig zu halten. Weil die Pandemie noch nicht vorbei ist und weil wir nicht nur jetzt, sondern auch nach der Pandemie gute, wirksame und bürgernahe Angebote brauchen, verlängern wir diesen Schutzschirm. Viele soziale Dienstleister und Einrichtungen konnten ihre wichtige Arbeit während der Pandemie nicht so und nicht dort leisten, wie und wo sie es gewohnt waren.”
“Deshalb ist das ein guter und richtiger Schritt für mehr Respekt auf dem Arbeitsmarkt. Das haben wir vor der Wahl versprochen, das halten wir. Das ist sozialer Fortschritt. Den Arbeitsmarkt gut für die Zukunft aufstellen, stabile Renten, soziale Sicherheit für alle Menschen, ein neues Bürgergeld, mehr Inklusion und Barrierefreiheit, das ist der soziale Fortschritt für unser Land. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesminister selbst freuen sich auf die Zusammenarbeit, damit wir gemeinsam mehr sozialen Fortschritt schaffen. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion erteile ich dem Kollegen Hermann Gröhe jetzt das Wort.”
“Sie haben immer noch die niedrigeren Löhne, immer noch häufiger eine prekäre Beschäftigung und niedrige Renten. Gerade die Frauen, die unser Land am Laufen halten, ganz besonders in der Krise, haben mehr verdient. Deshalb sage ich: Wir müssen mehr für die tun, die so viel für uns alle tun. Deswegen haben wir die Grundrente eingeführt, deswegen haben wir den Pflegemindestlohn erhöht, und deswegen erhöhen wir jetzt den allgemeinen Mindestlohn auf 12 Euro; das ist ein Plus von 22 Prozent. Der neue Mindestlohn, meine Damen und Herren, ist eine der größten Lohnerhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Davon profitieren Millionen Menschen. – Er wird noch dieses Jahr kommen. – Viele der Menschen, die davon profitieren, die Mehrheit, werden Frauen sein.”
“Wir werden, angelehnt an das Transformationskurzarbeitergeld, mit einem Qualifizierungsgeld die betriebliche Weiterbildung vorantreiben. Das ist gerade da wichtig, wo ein erheblicher Wandel ansteht. Ich denke zum Beispiel an die Zulieferindustrie im Bereich der Automobilindustrie. Da wird Weiterbildung ganz wichtig sein. Mit diesem Vorhaben eröffnen wir Chancen, Chancen für Millionen von Menschen, Chancen für neue Fähigkeiten, für beruflichen Aufstieg, für besseres Einkommen. So sieht sozialer Fortschritt aus. Sozialer Fortschritt bedeutet nicht zuletzt mehr Leistungsgerechtigkeit und mehr Respekt auf dem Arbeitsmarkt. Das betrifft besonders die Frauen in Deutschland; denn sie sind es, die immer noch am meisten mit der Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf konfrontiert sind.”
“Wir verbessern die qualifizierte Zuwanderung durch Abschaffung von Arbeitsverboten, durch die Möglichkeit des Spurwechsels und durch den Ausbau von Sprachangeboten. Das wird mehr Fachkräftezuwanderung bringen. Drittens. Wir bringen Langzeitarbeitslose zurück auf den Arbeitsmarkt. Der soziale Arbeitsmarkt, den wir eingeführt haben, ist ein Erfolg; ich weiß das gerade aus Nordrhein-Westfalen. Er wird verstetigt. Damit haben mehr Menschen eine Chance. Wir sorgen für Ausbildung statt Aushilfsjob mit der Einführung des Bürgergeldes und mit neuen Regeln, die Menschen künftig besser befähigen, in Arbeit zu kommen. Viertens. Wir wollen Weiterbildungsweltmeister werden. Das ist ein großer Anspruch, aber das werden wir tun; denn das brauchen wir in diesem Land.”
“Deshalb brauchen wir eine Doppelstrategie auf dem Arbeitsmarkt. Erstens müssen wir die Folgen der Pandemie auch in Zukunft weiter im Griff behalten, gerade angesichts der Omikronvariante. Dafür haben wir Vorsorge getroffen: Das Kurzarbeitergeld ist unsere Brücke über das tiefe Tal; denn das Kurzarbeitergeld sichert Jobs und damit Familieneinkommen. Zweitens machen wir Tempo beim Thema Fachkräftesicherung, und das ist dringend nötig. Dabei setzen wir vier Prioritäten: Erstens. Wir machen den Weg frei für Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wollen zum Beispiel mit Alltagshelfern und Alltagshelferinnen die Menschen entlasten. Das wird Familien helfen, das wird Jobs aus der Schwarzarbeit holen, es entstehen gute und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Zweitens.”
“Wir haben die höchste Zahl an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die es je in Deutschland gab, ein Rekordhoch von 34 Millionen Menschen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit der deutschen Einheit. Das ist eine gute Ausgangslage. Das Problem ist ein anderes. In vielen Branchen und Regionen fehlen heute keine Arbeitsplätze, sondern Arbeitskräfte, vor allem Fachkräfte. Ob man IT-Spezialistin ist, Bauarbeiter oder Pflegekraft – in mehr und mehr Berufen kann man sich heutzutage den Job schon fast aussuchen. Gleichzeitig erfordern neue Technologien und der Wandel in Zukunft auch neue Qualifikationen, am Band und im Büro, in der Autoindustrie genauso wie zum Beispiel bei der Versicherung. Unser Ziel ist es, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute die Arbeit von morgen gut machen können.”
“Das ist auch wichtig in einer Welt des Wandels; denn Fortschritt, den wir alle wollen, braucht Vertrauen, damit die Menschen mitkommen. Meine Damen und Herren, sozialer Fortschritt heißt auch, dass wir ein inklusives Land sein wollen, dass wir Deutschland barrierefrei machen wollen und dass wir gerade für Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt schaffen wollen. Sozialer Fortschritt bedeutet auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von diesem Wandel etwas haben; denn wir erleben in diesem Jahrzehnt eine Zeitenwende auf dem Arbeitsmarkt. Wir haben die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren mehr als halbiert. Man muss sich das mal vorstellen: Heute sind es 5 Prozent, 2005 hatten wir noch 13 Prozent Arbeitslosigkeit.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesminister Hubertus Heil bedauert, dass er heute nicht selbst vor dem Deutschen Bundestag reden kann, aber er hat sich aufgrund eines Kontakts zu einer positiv getesteten Person in häusliche Quarantäne begeben. Deshalb will ich Ihnen heute unsere Ziele in der Arbeits- und Sozialpolitik vorstellen. Meine Damen und Herren, die neue Bundesregierung will unser Land gut und gemeinsam durch dieses spannende Jahrzehnt steuern. Wir haben dazu ein anspruchsvolles Ziel für unsere Politik formuliert: Wir wollen mehr Fortschritt wagen. Uns ist dabei besonders wichtig, dass wir mehr sozialen Fortschritt in Deutschland wagen.”