Benjamin Strasser
FDP · Germany
“Und deswegen: Hier Anträge zu schreiben, ist klug, dort zu handeln, wo man selbst Verantwortung trägt, das wäre in der Tat besser. Deswegen müssen wir weitergehen. Wir stimmen Ihnen zu, wenn es um weitere Leistungskürzungen geht, insbesondere für vollziehbar Ausreisepflichtige; das ist ein wichtiges Signal.”
“Die Frage, wie schnell ich Staatsangehöriger werden kann, ist eine zentrale Frage im Kampf um die besten Köpfe. Wenn Sie das nicht wollen, verkennen Sie die Tatsachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das zeigt: Deutschland ist ein weltoffenes Land, und das soll es auch bleiben.”
“Der Vorwurf, dass der Verfassungsschutzpräsident von Thüringen ein Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD unterdrückt habe, indem er dem Verfasser körperliche Gewalt angedroht habe, ist ein harter Vorwurf.”
“Bei Ihnen durften sie nur den Raum des Geflüchteten betreten; bei uns dürfen sie jetzt alle Räume der Unterkunft durchsuchen. Und das hat auch Auswirkungen: 55 Prozent weniger Asylanträge im November 2024 als im Vorjahr und 20 Prozent mehr Abschiebungen. Das haben Sie heute den Menschen in Deutschland verschwiegen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern, am 19. Dezember, jährte sich zum achten Mal der schreckliche Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Das ist ein Tag, der uns mahnt, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie verletzlich sind.”
“Es hat sich schon damals, 2021, gezeigt, dass es so nicht weitergehen kann. Was wir brauchen, ist eine neue Realpolitik in der Migration. Und die haben wir in der Koalition auch vorangetrieben.”
The complete record
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“– Das Gericht weiter: „Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der Klägerin“ – also Ihnen – „entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen, weil es zu ihren zentralen politischen Vorstellungen gehört, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige ‚ethnisch-kulturelleʼ Volkszugehörigkeit gibt, die von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung der deutschen Kultur und Identität ist und es deshalb rechtfertigt, bei rechtlichen Zuordnungen danach zu unterscheiden, ob und gegebenenfalls aus welchem Kulturraum deutsche Staatsangehörige und deren Eltern zugewandert sind. Dies stellt eine nach Art. 3 Abs.”
“Nachdem das Gericht Tausende von Belegen geprüft hat, hat es Folgendes geschrieben: Die Einstufung und Beobachtung der AfD als Verdachtsfall war und ist auch materiell rechtmäßig. Bei der AfD lagen und liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.”
“Was Frau von Storch Ihnen aber, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nicht sagt, ist, dass der Verfassungsschutz in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden ist. Sie können in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes nachlesen, was seine Aufgabe ist. Vor allem können Sie von der AfD sich juristisch gegen die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall wehren. Das ist übrigens der Unterschied zur DDR oder zu Russland. In Russland können Sie den FSB nicht verklagen. In Deutschland können Sie das, und das haben Sie auch getan; das begrüße ich ja auch. Jetzt schauen wir uns doch einfach mal das letzte Urteil an, das es gibt, vom Oberverwaltungsgericht Münster. Es hatte zu entscheiden, ob der Verfassungsschutz Sie zu Recht als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat.”
“Der Vorwurf, dass der Verfassungsschutzpräsident von Thüringen ein Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD unterdrückt habe, indem er dem Verfasser körperliche Gewalt angedroht habe, ist ein harter Vorwurf. Aber da gibt es in einem Rechtsstaat Verfahren dazu, und deswegen dürfen wir zu Recht auch erwarten – und das haben Sie verschwiegen –, dass die Dienstaufsichtsbehörde, nämlich das Thüringer Innenministerium, jetzt in einem Disziplinarverfahren aufklärt, ob an diesen Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist oder nicht, und wenn etwas dran ist, dann muss es in der Tat Konsequenzen geben. Aber Sie sind ja etwas ganz anderem auf der Spur. – Frau von Storch hat jetzt nämlich etwas ganz Großes herausgefunden. Das ist für Frau von Storch nämlich der Beweis, dass der Verfassungsschutz gelenkt sei.”
“Und mögen sie in den 90er-Jahren noch Baseballschläger und Springerstiefel getragen haben, so organisieren sie sich heute anders: in Nadelstreifen, in wohlfeilen Thinktanks wie dem Institut für Staatspolitik von Götz Kubitschek, der dann wieder Björn Höcke sehr eng berät, in verschiedenen anderen Vereinen und, ja, auch in der AfD. Eine wehrhafte Demokratie muss sich das nicht bieten lassen, muss nicht zulassen, dass diese Feinde der Demokratie einfach so weitermachen. Deswegen ist es gut, dass es in einer liberalen Demokratie auch so etwas wie einen Verfassungsschutz gibt. Den Vorwurf, Frau von Storch, den Sie ja heute erhoben haben und der aus Thüringen kommt, ist in der Tat hart.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern, am 19. Dezember, jährte sich zum achten Mal der schreckliche Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Das ist ein Tag, der uns mahnt, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie verletzlich sind. Sie standen wahrscheinlich noch nie so unter Druck wie heute: von außen durch China und Russland, die nicht nur spionieren, sondern gezielte Desinformationskampagnen in Deutschland fahren, aber auch durch Extremistinnen und Extremisten im Inneren, nicht nur islamistische Terroristen, sondern auch Rechtsextreme. Wir reden über 200 Tote, Frau von Storch, seit dem Jahr 1990 in Deutschland: Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds, die Opfer von Halle und Hanau oder des Anschlags auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum.”
“Sie werden zum Ende kommen. Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Wir werben um neue Mehrheiten für gesteuerte Zuwanderung. Vielen Dank. Für uns ist klar: Alles lässt sich ändern, auch die Politik: hin zu gesteuerter Zuwanderung. Für die AfD hat Dr. Christian Wirth das Wort.”
“Und deswegen: Hier Anträge zu schreiben, ist klug, dort zu handeln, wo man selbst Verantwortung trägt, das wäre in der Tat besser. Deswegen müssen wir weitergehen. Wir stimmen Ihnen zu, wenn es um weitere Leistungskürzungen geht, insbesondere für vollziehbar Ausreisepflichtige; das ist ein wichtiges Signal. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU: Wir waren eigentlich ja schon mal weiter. Wir hatten gemeinsame Gespräche geführt, was das Thema „Zurückweisungen an den Grenzen“ angeht. Die CDU/CSU hat leider diese Gespräche beendet. Aber, Herr Staatssekretär Özdemir, das Thema ist nicht beendet, weil die CDU/CSU jetzt die Gespräche verlassen hat. Wir brauchen ein Modell der Zurückweisung an den deutschen Grenzen, das rechtssicher ist. Und dass das BMI hier nichts vorgelegt hat, kann ich nicht verstehen.”
“Bei Ihnen durften sie nur den Raum des Geflüchteten betreten; bei uns dürfen sie jetzt alle Räume der Unterkunft durchsuchen. Und das hat auch Auswirkungen: 55 Prozent weniger Asylanträge im November 2024 als im Vorjahr und 20 Prozent mehr Abschiebungen. Das haben Sie heute den Menschen in Deutschland verschwiegen. Sind wir schon am Ende der Neuordnung der Migrations- und Asylpolitik? Nein, sind wir nicht. Und deswegen finde ich es sehr traurig, dass die Bundesratsbank heute so leer ist. Denn wir können hier im Deutschen Bundestag viele kluge Dinge beschließen, beispielsweise die Verlängerung des Ausreisegewahrsams, wenn aber die baden-württembergische CDU-Justizministerin für 6 000 Ausreisepflichtige ganze 51 Abschiebehaftplätze in Baden-Württemberg schafft, wird das, liebe Union, nicht funktionieren.”
“Die Frage, wie schnell ich Staatsangehöriger werden kann, ist eine zentrale Frage im Kampf um die besten Köpfe. Wenn Sie das nicht wollen, verkennen Sie die Tatsachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das zeigt: Deutschland ist ein weltoffenes Land, und das soll es auch bleiben. Gleichzeitig sind unsere Ressourcen endlich – auch bei allem guten Willen –, und deswegen muss man der Migration Grenzen setzen. Auch das haben wir getan: Wir haben den Ausreisegewahrsam verlängert, von 10 auf 28 Tage. Wir haben Sozialleistungen bei Dublin-Geflüchteten auf null gekürzt. Wir haben den Anspruch auf Leistungen in Höhe des Bürgergelds später wirksam werden lassen. Sie haben es auf 18 Monate damals gesetzt, wir auf 36. Wir haben neue Befugnisse geschaffen für die Polizei bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften.”
“Es hat sich schon damals, 2021, gezeigt, dass es so nicht weitergehen kann. Was wir brauchen, ist eine neue Realpolitik in der Migration. Und die haben wir in der Koalition auch vorangetrieben. Wir haben gemeinsam einen Chancen-Aufenthalt gesetzlich beschlossen, um genau diesen Personen, die sich integriert haben in den deutschen Arbeitsmarkt, eine Perspektive zu geben – gegen die Stimmen der CDU/CSU. Wir haben gegen die Stimmen der CDU/CSU endlich ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, weil Deutschland auf Arbeitskräfte angewiesen und weil es unser Interesse ist, zu bestimmen, wen wir in den deutschen Arbeitsmarkt einladen. Wir haben gegen die CDU/CSU ein Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, weil beides zusammengehört; das sagen uns erfolgreiche Einwanderungsländer.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pahlke, als Christ muss ich Sie korrigieren: Die Flucht Jesu nach Ägypten fand erst nach der Geburt statt. Aber sei’s drum. Der Antrag der CDU/CSU erweckt ja fälschlicherweise den Eindruck, dass die Frage der Ordnung und Steuerung von Migration sich erst im Jahr 2021 ff. gestellt hat. Dabei kennen wir alle die Wahrheit aus Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern in unseren Wahlkreisen, die 2015 mit viel Mühe, mit viel Zeit und viel Geld Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integriert haben. Diese sind zu einem unerlässlichen Teil ihres Betriebes geworden und wurden dann von CDU und CSU abgeschoben, während Kriminelle, die sich nicht integriert haben und untergetaucht sind, dageblieben sind.”
“Im Gegensatz zur SPD wollen wir nicht erneut eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung einführen, sondern ein Quick-Freeze-Verfahren. Wir wollen uns nicht wie die Grünen weiter damit beschäftigen, ob man jetzt „Clankriminalität“ sagen darf oder nicht, sondern wir wollen endlich wirksam die Vermögen dieser Kriminellen einziehen. Und wir wollen endlich auch Befugnisse im Bereich der Nachrichtendienste schaffen, aber solche, die tatsächlich auch vor der Verfassung halten. Deswegen wird der 23. Februar in der Tat eine Richtungswahl. Die Union hat gezeigt, dass sie oft viel ankündigt, was aber dann in Karlsruhe nicht hält. Wir haben die letzten drei Jahre gezeigt: Alles lässt sich ändern, auch verfassungswidrige Gesetze der CDU und CSU. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt das Wort Marcel Emmerich.”
“Die schlechte Nachricht, Frau Lindholz, ist: Das ist gar kein Projekt der Ampel, sondern das Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Ihrem verfassungswidrigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von 2010. Das Verfassungsgericht sagt nämlich: Nicht nur die einzelne Befugnis muss grundrechtmäßig sein, sondern die Gesamtbelastung darf den Bürger nicht durch Überwachung erdrücken. Dass Sie den Schutz von Freiheitsrechten als Ideologie bezeichnen, das spricht eher gegen Sie als gegen uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Lage ist in der Tat ernst. Unsere Freiheit wird von außen bedroht – von autoritären Regimen wie China und Russland – genauso wie von Extremisten und Kriminellen im Inneren. Deswegen ist es schade, dass Sie nicht die Kraft finden, Antworten zu geben, die tatsächlich wirken.”
“Denn Ihre Politik ist tatsächlich zum Schreien und eigentlich auch zum Davonlaufen. Deswegen bin ich froh, dass Sie noch da sitzen. Nehmen wir beispielsweise den März 2022, die Rücknahme der meisten Coronabefugnisse aus dem Infektionsschutzgesetz. Wie hat sich da eigentlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhalten? Sie haben dagegengestimmt. Wir haben hier kreischende Reden im Plenum gehört, wie schlimm und furchtbar das sei. Das zeigt einen Unterschied zwischen Ihnen und uns. Für uns sind 84 Millionen Bürger in Deutschland nicht immer ein potenzielles Sicherheitsrisiko, sondern mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Grundrechten, die dieser Staat zu respektieren hat. Deswegen ist es auch wirklich entlarvend, dass Sie in Ihrem Antrag ausgerechnet die Überwachungsgesamtrechnung als – Zitat – „ideologisches Projekt“ bezeichnen.”
“Jetzt kann man Ihnen zugutehalten: Im Schnitt gab es alle zwei Jahre ein verfassungswidriges Sicherheitsgesetz. Zu sagen: „Das können Sie nicht“, so fies will ich nicht sein. Es ist einfach das Ergebnis Ihrer Arbeitsmethode. Sie haben nämlich immer lieber populistische Maximalforderungen in Sicherheitsgesetze geschrieben anstatt Befugnisse, die verfassungsfest sind. Sie haben bei keinem dieser Gesetze auf Expertinnen und Experten gehört, die Sie vorher gewarnt haben, sondern Sie haben gesagt: Im Zweifel klärt das dann Karlsruhe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht man nicht mit unserer Verfassung und so geht man auch nicht mit Grundrechten um. Deswegen war es dringend notwendig, 2021 eine Trendwende einzuleiten, hin zu einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Sicherheitspolitik. – Dass Sie von der CDU/CSU schreien, ist klar.”
“Ihr zweites Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus 2015: verfassungswidrig. Ihr Gesetz zur Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung aus 2015: verfassungswidrig. Ihr Gesetz aus 2016 zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung: verfassungswidrig. Ihr BKA-Gesetz aus 2017: verfassungswidrig. Und 2021 haben Sie sich aus der Bundesregierung verabschiedet mit dem sogenannten Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit. Dreimal dürfen Sie raten, was das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat: verfassungswidrig. Sie schreiben, Frau Kollegin Lindholz, in Ihrem Antrag von einem angeblich „roten Faden“ dieser Koalition der letzten drei Jahre. Ihr roter Faden in 16 Jahren war die Produktion verfassungswidriger Sicherheitsgesetze am laufenden Band – eine Bilanz, auf die man sicher nicht stolz sein kann.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist nicht nur die ideale Gelegenheit, drei Jahre liberale Innen- und Rechtspolitik zu bilanzieren, sondern auch, mal zu schauen, was denn konservative Innenminister davor so angestellt haben. Deswegen schauen wir doch zunächst einmal auf 16 Jahre unionsgeführte Innenpolitik. Lassen wir einen neutralen Beobachter zu Wort kommen: Wie hat denn das Bundesverfassungsgericht darüber geurteilt? Ihr Antiterrordateigesetz aus 2006: verfassungswidrig. Ihr erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2007: verfassungswidrig. Ihr BKA-Gesetz aus 2008: verfassungswidrig. Zwischen 2009 und 2013 hat es dann etwas nachgelassen. Das lag nicht an der Union, sondern an der Regierungsbeteiligung der FDP. Danach haben Sie munter weitergemacht.”
“Frau Klose, Ihre Rede hat uns doch etwas ratlos zurückgelassen. Sie haben dargelegt, dass für die SPD das deutsche Lieferkettengesetz nicht zur Disposition stehe. Der SPD-Bundeskanzler hat vor den deutschen Arbeitgebern öffentlich zugesagt, er garantiere dafür, dass das deutsche Lieferkettengesetz noch Ende dieses Jahres abgeschafft werde. Deswegen fragen nicht nur wir als FDP-Bundestagsfraktion uns, sondern die gesamte deutsche Öffentlichkeit fragt sich, was dieser Kanzler in den eigenen Reihen eigentlich noch zu sagen hat. Was gilt das Wort von Olaf Scholz in der SPD-Bundestagsfraktion? Sie haben das Wort zur Erwiderung.”
“Neben Projekten wie dem Gebäudetyp E – eine entsprechende Debatte wird dieses Parlament bald erreichen –, mit immerhin einer Entlastung in Höhe von 2 Milliarden Euro an Bürokratiekosten, werden wir in der nächsten Woche unsere Arbeiten am Jahresbürokratieabbaugesetz 2025 starten. Für uns ist klar: Wir gehen mit gutem Beispiel voran, damit die Europäische Kommission endlich ihre Hausaufgaben macht. Vielen herzlichen Dank. Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ganz überwältigt von Ihren Emotionen um diese Stunde. Aber wir fahren sofort fort. Das Wort erhält Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Das ist deshalb so wichtig, weil der Umfang der Berichtspflichten maßgeblich durch die EU-Nachhaltigkeitsstandards bestimmt wird, die, oh Wunder, von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden. Diesen verabschiedeten Standards haben wir als Bundesregierung ausdrücklich nicht zugestimmt – im Vergleich zu Ihrer Kommissionspräsidentin. Deswegen eine kurze Bitte an die CDU/CSU: Wenn Sie deutschen Unternehmen helfen wollen, setzen Sie sich mit der EVP-Fraktion dafür ein, dass Ihre Kommissionspräsidentin endlich zur Vernunft gebracht wird! Wir erledigen unseren Teil. Wir lassen uns nicht entmutigen von diesen Umständen.”
“Die Richtlinie muss eins zu eins umgesetzt werden. Das leisten wir mit diesem Umsetzungsgesetz. Zur Erleichterung haben wir beispielsweise durchgesetzt, dass Unternehmen zumindest nicht doppelt Bericht erstatten müssen. Das heißt, wer einen Nachhaltigkeitsbericht nach den EU-Regeln erstellt, soll nicht noch separat über die Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes, das auch Sie beschlossen haben, berichten müssen. Zweitens. Wir müssen der Regulierungswut der Kommission von Frau von der Leyen endlich Einhalt gebieten! In der Wachstumsinitiative der Bundesregierung haben der Kanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister konkret vereinbart, dass wir uns bei der Kommission dafür einsetzen, dass die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduziert werden.”
“Das zeigt doch eines: Diese Bundesregierung kann gar nicht so schnell und so viel Bürokratie abbauen, wie sie Frau von der Leyen an anderer Stelle wieder aufbaut. Das muss aufhören, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Verhandlungen über die CSRD-Richtlinie von der Großen Koalition im Dezember 2021 in der Schlusskurve übernommen. Wir haben es in drei Monaten zwar nicht geschafft, diese Richtlinie komplett zu verhindern, konnten aber konkrete Verbesserungen erreichen. So müssen beispielsweise betroffene kleine und mittlere Unternehmen erst ab 2029 einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben. Und die Konzernklausel, die gestrichen werden sollte, wird nicht gestrichen. Aus Sicht der Bundesregierung müssen jetzt aber zwei Konsequenzen gezogen werden. – Ich treffe bei Ihnen offensichtlich einen wunden Punkt. Erstens.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten wir zu später Stunde ein Bürokratiemonster aus der Feder von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, CDU. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie ist ein elementarer Bestandteil – ich weiß, dass Sie das aufregt – des sogenannten Green New Deal von Frau von der Leyen, den sie seit 2019 vehement vorangetrieben hat. Deshalb gebe ich auch unumwunden zu: Es ist in gewisser Weise frustrierend, wenn wir heute Morgen das größte Bürokratieabbaugesetz einer Bundesregierung mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro auf den Weg bringen und wenige Stunde später die deutsche Wirtschaft mit 1,6 Milliarden Euro an zusätzlicher Bürokratie belasten müssen.”
“Deshalb beträgt das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets jährlich gut 8 Millionen Euro und einmalig 1,2 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten für die Betroffenen eine wesentliche und spürbare Verbesserung. Sie sind ein wichtiges Signal dafür, dass wir entsprechend dem Einigungsvertrag für begangenes staatliches Unrecht der DDR als Bundesrepublik Verantwortung übernehmen und die Betroffenen nicht im Stich lassen. Ich bitte Sie daher, auch im Sinne der Betroffenen, um eine konstruktive und zügige Beratung und am Ende vor allem auch um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion.”
“Wir führen drittens eine einmalige Leistung in Höhe von 1 500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR ein, die bisher noch keine anderen Ausgleichsleistungen erhalten haben. Wir streichen viertens die Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt. Bisher ist es so, dass in der Regel mit dem Renteneintritt die Leistungen von 240 Euro auf 180 Euro abgesenkt werden. Diese Absenkung soll es künftig nicht mehr geben, und auch das ist gut so. Außerdem soll das Einkommen von Partnerinnen und Partnern nicht mehr bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen berücksichtigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass es den Betroffenen des SED-Unrechtsregimes besser geht. Das ist das wichtigste Ziel.”
“Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Erstens schaffen wir einen neuen bundesweiten Härtefallfonds für soziale Härtefälle mit einem Fondsvolumen von 1 Million Euro, aus dem Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten können. Der Fonds wird bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet. Zweitens passen wir die SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte, anders als noch vom Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode vorgesehen, nun künftig jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung an. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend angehoben wird, und das ist gut so.”
“Der Aufgabe will selbstverständlich auch diese Bundesregierung gerecht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb war der 13. August 2024 der richtige Tag, um genau 63 Jahre nach Beginn des Mauerbaus weitere Verbesserungen bei den Entschädigungsregelungen im Bundeskabinett zu beschließen. Wir machen damit deutlich, dass wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes anerkennen. Wir wollen ihre wirtschaftliche Lage noch einmal deutlich verbessern. Wir setzen dabei die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag um und gehen in einzelnen Punkten sogar noch darüber hinaus. Wir greifen den Wunsch der Betroffenen nach finanziellen Verbesserungen auf und tragen gleichzeitig der angespannten Haushaltslage Rechnung.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. August 1961 begannen Sicherheitskräfte der DDR, die Sektorengrenze zwischen West- und Ostberlin mit Barrikaden, Stacheldraht und Beton abzuriegeln. Die Berliner Mauer, die mehr als 28 Jahre lang unser Land teilte, steht in besonderer Weise für das Unrecht und das Leid, das den Opfern des SED-Unrechtsregimes widerfahren ist. Folter, systematische Zersetzung von Familien und Freunden, Zwangsumsiedlungen, psychische und physische Gewalt wie in Bautzen oder anderen DDR-Gefängnissen gehörten über Jahrzehnte zum unmenschlichen Instrumentenkasten der SED-Diktatur. Mit dem Einigungsvertrag haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Opfer des SED-Unrechtsregimes zu rehabilitieren und zu entschädigen.”
“Für Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte bringt diese Neuregelung also eine echte Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, und das bedeutet natürlich auch eine echte Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats. Deshalb bitte ich Sie um eine wohlwollende Beratung und danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Gute Nacht! Der nächste Redner ist Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Die derzeit in Papierform vorliegenden vollstreckbaren Ausfertigungen des Titels sollen dann nicht nur ausschließlich elektronisch übermittelt werden dürfen, wie es mit diesem Gesetzentwurf angestrebt wird, sondern sie sollen außerdem durch einen Eintrag in einer Datenbank ersetzt werden. Die Vollstreckungsorgane sollen die Vollstreckungsvoraussetzungen dann nicht nur durch Einsicht in die Datenbank prüfen, sondern darin auch die Ergebnisse der Vollstreckung dokumentieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich bei der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung um circa 4,5 Millionen Aufträge und Anträge pro Jahr, die wir vereinfachen können.”
“Genau diesen Höchstbetrag wollen wir streichen. Elektronische Kopien sollen nun verwendet werden dürfen, egal wie hoch die zu vollstreckende Forderung ist. Die umständliche und fehleranfällige Zuordnung von Papier zu Digitalem entfällt dadurch. Damit sind wir noch nicht am Ziel angekommen, aber haben doch zunächst einmal die drängendsten Probleme gelöst. Das mittel- und langfristige Ziel ist für die Bundesregierung, sich bei der Zwangsvollstreckung ganz vom papierbasierten Vorgang zu lösen und einen vollständig digitalen Prozess aufzusetzen. Wir streben dazu den Aufbau einer Datenbank für Vollstreckungstitel an.”
“Wir müssen hier also handeln, und genau das tun wir als Koalition auch. Umso dringlicher ist das, als seit dem 1. Januar 2022 die Anzahl dieser hybriden Anträge und Aufträge stark zugenommen hat. Seitdem sind nämlich Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, ebendiese elektronisch einzureichen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung löst das Problem, indem er den Anwendungsbereich vorhandener Vorschriften wie § 754a oder § 829a der ZPO erweitert. Die genannten Normen erlauben es bereits heute, unter bestimmten Voraussetzungen elektronische Kopien der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke an das jeweilige Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Bislang gilt das aber nur für die Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis zu einer Höhe von 5 000 Euro.”
“Die vollstreckungsfähige Ausfertigung des Titels wie ein Gerichtsurteil, ein Kostenfestsetzungsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid, der die Grundlage der Vollstreckung ist, wird aber in Papierform übermittelt. Warum? Weil sie in Papierform erteilt wird und, von Ausnahmen abgesehen, auch in Papierform übermittelt werden muss. Das führt dann dazu, dass die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte diese Schriftstücke den elektronischen Anträgen und Aufträgen erst zuordnen müssen. Und so ein Medienbruch raubt nicht nur Zeit und Nerven, sondern provoziert natürlich auch Fehler. Das Ziel der Digitalisierung, Prozesse effizienter und damit schneller zu gestalten, wird so nicht erreicht. Im Gegenteil: Es fällt ein zusätzlicher Arbeitsschritt an, der früher nicht erforderlich war.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung arbeitet seit zwei Jahren quasi Tag und Nacht an der dringend notwendigen Digitalisierung unseres Landes. Deshalb legen wir Ihnen heute Nacht ein Gesetz vor, das ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einem digitaleren Staat ist, und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es mag auf den ersten Blick ein kleiner Schritt sein, aber auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung ist er ein wichtiger Meilenstein. Worum geht es konkret in diesem Gesetzentwurf? Wir wollen das Verfahren der sogenannten hybriden Aufträge und Anträge bei Zwangsvollstreckungen vollständig digitalisieren. Vollstreckungsaufträge und Vollstreckungsanträge können derzeit schon in elektronischer Form an die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte übermittelt werden.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, manche haben in der Vergangenheit bei der Digitalisierung der Justiz mehr Ausreden als Lösungen gefunden. Der Rechtsstaat braucht aber eine leistungsfähige Justiz. Dieser Gesetzentwurf leistet dazu einen substanziellen Beitrag. Davon profitieren alle, auch die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb bitte ich Sie hier im Hause um wohlwollende Beratung des Gesetzentwurfs und auch – hoffentlich – um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die CDU/CSU-Fraktion Ansgar Heveling das Wort.”
“Das Problem ist aber, dass sogenannte Hybridakten, also teils auf Papier, teils elektronisch geführte Akten, bislang nicht erlaubt sind. Das ändern wir. Wir ermöglichen verschiedene Formen von Hybridakten; denn das spart aufwendiges Einscannen von alten Aktenbeständen und macht den vollständigen Umstieg auf die elektronische Akte zum 1. Januar 2026 leichter. Und: Wir weiten die Anwendung von Videotechnik aus. An der strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Revisionsverfahren sollen künftig alle Verfahrensbeteiligten per Videokonferenz teilnehmen können, wenn sie das beantragen. Das erspart aufwendige Reisen, spart Zeit und Geld, und es erleichtert die Terminfindung und sichert deshalb eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung.”
“Wir streichen an anderen Stellen im Strafverfahren die Schriftform, zum Beispiel bei der Einwilligung in eine DNA-Identitätsfeststellung. Das verhindert Medienbrüche, da man entsprechende Erklärungen nicht mehr erst ausdrucken muss, um sie dann gleich wieder einzuscannen. Auch der Austausch von Anwaltschaft und den Gerichten wird leichter – und das heißt digitaler. Die Anwaltschaft kann künftig Anträge oder Erklärungen von Mandanten als Scan an die Gerichte senden. Wir ermöglichen als Koalition also das, was in vielen Teilen Deutschlands längst Alltag ist: eine konsequente digitale Dokumentation und Kommunikation. Das ist mehr als überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf löst aber auch Probleme, die beim Umstieg auf die elektronische Akte aufgetreten sind. Bund und Länder führen gerade die E-Akte ein.”
“Denn die Bürgerinnen und Bürger sind natürlich weniger bereit, sich zur Klärung ihrer Rechtsstreitigkeiten an Gerichte zu wenden, wenn sie im Vorhinein schon wissen, dass sich Verfahren und Klagen endlos und über Jahre in die Länge ziehen. Die Digitalisierung verbessert also auch den Zugang zum Recht, und der ist entscheidend für die Akzeptanz des Rechtsstaates. Was tun wir also genau? Wir vereinfachen digitale Strafanträge. Manche Straftaten, zum Beispiel Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, werden nur verfolgt, wenn die geschädigte Person einen schriftlichen Strafantrag mit Unterschrift auf Papier stellt. Um das zu erleichtern, können Betroffene künftig einen Strafantrag auch per E-Mail oder Onlineformular stellen.”
“Wir dürfen hier keine Zeit verlieren, auch weil in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und Stellen in der Justiz nicht mehr so einfach mit qualifizierten Richterinnen und Richtern nachbesetzt werden können. Deshalb stellen wir seit zwei Jahren konsequent die Weichen für eine modernere und leistungsfähige Justiz. Aber richtig ist auch: Es bleibt noch genug zu tun. Und dieser Gesetzentwurf ist der nächste wichtige Schritt. Mit ihm bringen wir die Digitalisierung der Gerichte voran. Wir erleichtern Verfahrensabläufe und sorgen für eine erreichbare, bürgernahe und effiziente Justiz.”
“Wir fördern damit zahlreiche Digitalisierungsvorhaben von Bund und Ländern – und das trotz angespannter Haushaltslage und trotz beschränkter finanzieller Mittel! Denn es ist diese Fortschrittskoalition, die in den Jahren 2023 bis 2026 insgesamt 200 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz aufbringt. Das bringt zum Beispiel in Massenverfahren wie Diesel- oder Fluggastklagen Pilotprojekte zum Einsatz von KI-Anwendungen voran. Die Gerichte stehen hier vor ungekannten Herausforderungen, während Kanzleien in wenigen Minuten mithilfe künstlicher Intelligenz 150-seitige Schriftsätze generieren. Deshalb brauchen die Gerichte dringend Entlastung. Wir handeln!”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mittlerweile ja fast schon zur Routine geworden, dass wir hier im Deutschen Bundestag weitere Schritte zur Digitalisierung der Justiz nicht nur beraten, sondern vor allem auch beschließen. Das ist eine gute, das ist eine produktive, das ist eine zukunftsweisende Routine. Das zeigt vor allem, dass die Digitalisierung ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist und bleibt. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn wir holen mit großem Tempo auf, was andere Bundesregierungen vorher wahlweise ignoriert, ausgesessen oder einfach liegen gelassen haben. Der Digitalpakt für die Justiz, den wir vor über einem Jahr gemeinsam mit den Ländern vereinbart haben, ist deshalb ein echter Modernisierungsbeschleuniger.”
“Ziel dieser Bundesregierung, das vom Parlament und von vielen Menschen in Deutschland geteilt wird, ist, dass Bürokratieabbau in Deutschland endlich mal spürbarer wird. Deshalb bitte ich Sie: Machen Sie mit! Unterstützen Sie uns! Vielen herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort Dr. Martin Plum.”
“Dabei werden Betroffene sehr früh in das Verfahren eingebunden, um bürokratische Hürden zu identifizieren. Und die Reallabore bieten die Chance, innovative Ideen einfach mal auszuprobieren, bevor wir einen Rechtsrahmen setzen. Das zeigt, dass der Fortschrittskoalition auch hier echte Trendwenden gelungen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau – das zeigen schon die wenigen Punkte, die ich ansprechen konnte – ist kleinteilig. Es wird nie das eine große Gesetz geben, das die komplette Bürokratie in Deutschland abschafft. Aber wir haben uns jetzt auf den Weg gemacht. Wir haben den Bürokratieabbaumarathon gestartet. Die ersten Kilometer sind gemacht, und ich lade Sie alle hier im Parlament herzlich ein, sich insbesondere im parlamentarischen Verfahren mit weiteren Ideen zu beteiligen; denn das Ziel ist ein gemeinsames.”
“Das ist ein echter Meilenstein, eine echte Entlastung für viele Kommunen und kleine und mittelständische Unternehmen in unserem Land. Aber Bürokratieabbau ist nicht nur das Streichen von unnötigen Regeln, sondern Bürokratieabbau hat auch etwas mit besserer Rechtsetzung zu tun, also damit, wie wir die Gesetze hier überhaupt machen. Auch da ist es uns als Koalition innerhalb der letzten zwei Jahre gelungen, echte Trendwenden zu erreichen. Seit Anfang dieses Jahres muss bei jedem neuen Gesetz ein Digitalcheck durchgeführt werden, sodass wir die Chancen der Digitalisierung nicht nur für das Gesetzgebungsverfahren, sondern insbesondere für die Umsetzung der Gesetze nutzen werden. Wir werden verstärkt das Instrument der sogenannten Praxischecks nutzen.”
“Das zeigt, dass wir mit dem ersten Schritt jetzt Tempo machen. Ja, es ist ein erster Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber es ist ein immens wichtiger Schritt. Es finden sich nicht alle 442 Vorschläge in diesen genannten Gesetzen. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch alle anderen ad acta gelegt werden. Im Gegenteil: Uns als Bundesregierung war es wichtig, in diesem Sonderbericht auch mal darzustellen, welche dieser Vorschläge wir bereits umgesetzt haben und welche wir als Koalition jetzt sehr akut angehen wollen, beispielsweise beim Thema des Vergaberechts. Ich freue mich sehr, dass das Bundeswirtschaftsministerium in der Staatssekretärsrunde noch mal angekündigt hat, dass es noch in diesem Winter eine umfassende Novelle des Vergaberechts vorlegen wird.”
“Erst gestern sind in Ulm zum ersten Mal 500 Unternehmer auf die Straße gegangen, um gegen diese Bürokratie zu demonstrieren. Dass unser Land unter einem Bürokratie-Burn-out leidet, ist ein Umstand, den wir schlicht und einfach nicht mehr akzeptieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn man ehrlich ist, ist die Hoffnung bei den Leuten, dass nach vielen Jahren und Jahrzehnten des Bürokratieabbaus jetzt endlich mal etwas kommt, das man tatsächlich im Alltag spürt, begrenzt. Deswegen haben wir als neue Bundesregierung uns schon auch die Frage gestellt: Welche Fehler hat man denn in der Vergangenheit begangen, und was können wir als Staat methodisch besser machen, damit wir endlich mal ein Paket vorlegen, das im Alltag der Menschen ankommt?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht vor immensen Herausforderungen. Nicht nur Krieg, Inflation, Energiepreise, Migration bewegen die Menschen, sondern auch ein anderes Thema. Denn egal in welchen Wahlkreisen man unterwegs ist und bei wem, ob bei sozialen Einrichtungen, bei Vereinen, bei Unternehmen, relativ schnell kommt auch noch ein anderes Thema: die überbordende Bürokratie. Nun ist das Thema der Bürokratie ja kein neues Thema; aber wir haben es schon mit einer starken Dringlichkeit zu tun. Viele Menschen schildern uns, dass sie aus lauter Sorge vor der sie drückenden Regulierung und aus Angst, etwas falsch zu machen, sich lieber nicht mehr für die Gesellschaft organisieren, kein Unternehmen mehr gründen.”
“Wir warten auf ihre Vorschläge. Vielleicht können Sie uns da unterstützen. Oder Frau Klöckner könnte mal die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Union abtelefonieren, wie es denn um die Verwaltungsdigitalisierung in den Rathäusern und Landratsämtern steht. Wir wollen auch „Once only“. Wir wollen auch, dass der Bürger, die Bürgerin nur einmal seine Daten an den Staat gibt. Das ist aber eine reine Aufgabe der Länder. Hier kann die Union uns unterstützen. Ihr Antrag hilft in der Sache nicht weiter, weil diese Bundesregierung deutlich weiter ist als der Antrag der Union. Vielen herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Julia Klöckner das Wort.”
“Deswegen ist es ein großer und historischer Erfolg, dass es uns als Bundesregierung gelungen ist, zum ersten Mal mit Frankreich eine gemeinsame Initiative zu starten, EU-Recht tatsächlich wieder zu entbürokratisieren, indem wir beispielsweise vorschlagen, mit Frankreich gemeinsam die Datenschutz-Grundverordnung so auszugestalten, dass sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen und für Vereine handhabbar wird. Das ist ein echter Meilenstein. Ich lade Sie von der Union ein: Sie können mitmachen. Sie können mithelfen. Herr Krings sitzt schon am Handy. Sie können einfach mal die Nummer von Ursula von der Leyen eintippen und ihr eine SMS schreiben. Wir sind sehr gespannt. Frau von der Leyen hat ja angekündigt, dass sie 25 Prozent der unionsrechtlichen Berichtspflichten abschaffen will. Wir stehen an der Seite von Frau von der Leyen.”