Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU/CSU · Germany
“Ich stimme heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksachen 21/6278, 21/6565) sowie der Entschließung, jeweils in der Fassung der Beschlussempfehlung des Au…”
“Dieses wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden gelieferten Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.”
“Dabei ist für mich mit entscheidend, dass das GModG die Klimaneutralität im Gebäudesektor für 2045 durch die Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote verbindlich in Aussicht nimmt. Die bisher geltende Gesetzeslage verlangte für neue Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien in Höhe von 65 Prozent.”
“Es ist gut, dass auf der Ebene der Bundesregierung dazu auch die passenden Strukturen geschaffen worden sind, nämlich der Staatssekretärsausschuss, der ressortübergreifend berät und entscheidet, und auch eine ziemlich überzeugende Neubesetzung beim Rat für Nachhaltige Entwicklung.”
“– Man sieht gar nicht die Verbindung von Klima und Wirtschaft, die wir beide und auch andere in unseren Fraktionen auf jeden Fall so sehen. Wie gehen Sie damit um, dass gerade jetzt, parallel zu dieser Debatte, die hier aufgesetzt worden ist, im Konrad-Adenauer-Haus dieses Werkstattgespräch gegen Klimaschutz stattfindet?”
“Wir haben deshalb ein Fachgespräch mit der Deutschen Meteorologischen und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft an den Anfang der Beratungen des Nachhaltigkeitsbeirats gestellt, die im September einen sehr dringlichen Klimaaufruf verabschiedet hatten, und zwar aufgrund eigener Messungen.”
The complete record
Every one of 145 lines we hold for Elisabeth Winkelmeier-Becker, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 3.
“Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht ist nun seit 75 Jahren Garant dafür, dass alle Staatsgewalt in gelebter Verfassungspraxis an das Grundgesetz gebunden ist. Das Grundgesetz ist an vielen Stellen das, was das Bundesverfassungsgericht daraus gemacht hat – übrigens zur Freude bzw. zum Ärger eines jeden von uns hier: angefangen bei Adenauer bis hin zur Ampelregierung. Und das ist ein unschätzbares Glück. Es erscheint uns selbstverständlich, aber das ist es nicht.”
“Das ist gerade das Konzept der Beratungslösung: dass man hier nicht in eine Prüfung einsteigt, sondern ja gerade die Entscheidung der Frau akzeptiert. Das Bundesverfassungsgericht hat den klugen Kompromiss aufgezeigt, der jetzt gilt: Im ersten Schwangerschaftsdrittel auf das Strafrecht zu verzichten, auf Hilfe statt Strafe zu setzen, damit die Schwangere ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, das Kind letztlich mit der Mutter geschützt wird. Frau Kollegin. Diese Lösung halten wir für pragmatisch. Dazu stehen wir als Union. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Ulle Schauws.”
“Das wäre unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes, das das Bundesverfassungsgericht hergeleitet und bestätigt hat: Das Ungeborene entwickelt sich von der Zeugung an als Mensch und nicht zum Menschen, individueller Mensch von Anfang an, nicht erst ab Geburt, vorher nicht bloß Schwangerschaftsgewebe. Das sind die medizinischen Fakten; das können Sie auch noch mal nachlesen in einem Brief von 30 Professoren, der bei uns allen heute angekommen ist. Die Beendigung menschlichen Lebens kann im Rechtsstaat nur gerechtfertigt sein, wenn es eine nachgewiesene Rechtfertigungssituation, Notwehr oder Notstand gibt. Das ist bei Gesundheitsgefahr oder nach einer Vergewaltigung gegeben, aber gerade nicht bei der Beratungslösung.”
“Selbst im Kommissionsbericht kam das nicht vor, was aus meiner Sicht ein Schlaglicht auf die Wissenschaftlichkeit der Kommission wirft. Die wenigen Anwendungsfälle von § 218 betreffen übrigens typischerweise die gewalttätigen Partner der Frauen, die bei Übergriffen eine Fehlgeburt auslösen. Sie wollen den Abbruch im ersten Drittel der Schwangerschaft für rechtmäßig erklären. Heute ist der Abbruch rechtswidrig, aber – und das ist doch für die Frau entscheidend – straflos. Das ist übrigens kein Einzelfall. Es gibt auch andere Dinge, bei denen die Rechtswidrigkeit gegeben ist, aber nicht die Strafbarkeit, zum Beispiel bei der fahrlässigen Sachbeschädigung. Hier jetzt zu einer Rechtmäßigkeit zu kommen, wäre ein Paradigmenwechsel.”
“§ 218 muss immer zusammen mit dem folgenden Paragrafen, § 218a, gelesen werden. Wer den noch nicht gelesen hat, könnte ihn jetzt mal googeln. Dann sieht man, dass schon in der Überschrift steht: „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“. Da steht: § 218 gilt nicht unter drei einfachen und klaren Bedingungen: Beratung, drei Tage Wartefrist bis zum Abbruch und Einhaltung der Zwölf-Wochen-Frist ab der Zeugung. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann ist der Weg zum völlig risikolosen Abbruch durch einen Arzt oder eine Ärztin frei. Dazu stehen wir als Union uneingeschränkt. Schauen wir doch mal die Praxis an; auch die kam gerade nicht vor. Bei circa 100 000 Abbrüchen pro Jahr nach der Beratungslösung gibt es keine Verfahren gegen die Schwangere oder gegen die Ärzte. Diese Fakten verschleiern Sie so gut es geht in dieser Debatte.”
“Ich möchte noch einmal beschreiben, was die geltende Regelung ist: Sie garantiert – Stand heute – das Selbstbestimmungsrecht und die alleinige Entscheidung der Frau darüber, ob sie ihre Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen will. Sie kann nach der Beratung frei entscheiden. Sie braucht sich nirgendwo dafür zu rechtfertigen und hat unmittelbaren Zugang zur ärztlichen Versorgung. Die heutige Regelung beachtet aber auch das Lebensrecht des Kindes; auch das muss zur Sprache gebracht werden. Wir tragen weder einen Abbau des Schutzes noch die Gleichsetzung mit einer beliebigen ärztlichen Heilbehandlung mit, aber auch nicht eine Verschärfung, wie sie jetzt vonseiten der AfD ins Spiel gebracht wird. Ich will ausführen, warum das Narrativ der Kriminalisierung, das ja auch hier wieder vorgetragen wurde, falsch ist; und ich sage: bewusst falsch.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es jetzt noch mal sachlich, in dem Ton, der diesem Thema angemessen ist; denn es geht um Leben und Tod des Ungeborenen. Davon habe ich bei Ihnen, liebe Kollegin, nichts gehört. Rot-Rot-Grün legt uns hier einen Gesetzentwurf zur weitgehenden Streichung von § 218 vor, für den es in der Ampel keine Mehrheit gab – also ein bisschen Resteverwertung auf den letzten Metern dieser Wahlperiode –, im Schnelldurchgang und ohne gesellschaftliche Debatte, aber dafür mit falschen Narrativen, die wir auch jetzt gerade wieder gehört haben. Als Union stehen wir zu der geltenden Regelung.”
“Ich möchte gerne Frau Ministerin Paus auch Gelegenheit geben, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf aus dem Hause des BMJ schlägt vor, dass es auch dann schon zu erheblichen Kürzungen beim Unterhaltsbetrag kommen soll, wenn der andere Elternteil 30 Prozent der Betreuungszeit übernimmt. Man kann aber nicht gesichert davon ausgehen, dass eine entsprechende finanzielle Ersparnis bei dem Elternteil eintritt, das den größeren Teil der Betreuung übernimmt. Deshalb meine Frage: Wie stehen Sie als Familienministerin dazu?”
“Sie müssen jetzt langsam zum Schluss kommen, bitte. Ich möchte jetzt von Ihnen wissen: Was ändert sich nach dem Gesetz für diese Fallgestaltung? Ist es in Zukunft nach Ihrem Gesetz nicht mehr möglich, dass man auf der anderen Straßenseite still eine Mahnwache hält, ohne direkt auf die Frauen zuzugehen? – Danke. Möchten Sie erwidern?”
“Ich würde mir nicht zuschreiben lassen wollen – weder mir noch meinen Kolleginnen in der Fraktion noch der ganzen Fraktion –, dass wir da ein überkommenes Frauenbild hätten, auch weil wir weiterhin für §§ 218, 218a stehen. Und da habe ich eine Frage. Es wurde ja verschiedentlich schon das Bundesverwaltungsgericht angesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen gesagt, was Frau von Storch zitiert hat. Zum anderen hat es gesagt: Wenn es um einen Spießrutenlauf geht, dann ist auch die Meinungsfreiheit eingegrenzt. – Das Gericht hat den Spannungsbogen aufgezeigt und dann gesagt: In dem konkreten Fall in Pforzheim war das im Rahmen dieses Spannungsfeldes rechtmäßig und verfassungsmäßig. Das war nach geltendem Ordnungsrecht zulässig. Es gab eine breite Straße zwischen der Aktion und der Beratungsstelle.”
“Vorab möchte ich ganz kurz sagen, wofür wir stehen. Wir stehen für den Schutz der Frau, die die Beratung sucht und da einen Freiraum hat. Wir stehen aber eben auch für das ungeborene Kind, für das die Beratung wichtig ist. Deshalb wollen wir gerne am Schutzkonzept von § 218 und § 218a – bitte immer mitnennen – festhalten. Zweite Bemerkung. Es wird immer mit dem Unterton argumentiert, dass jemand, der für das Festhalten an der geltenden Regelung ist, ein überkommenes Frauenbild habe. Dem möchte ich ausdrücklich entgegentreten. Wir stehen hier für starke Frauen, und wir haben das auch an vielen, vielen Stellen – von der Quotenregelung bis zu „Nein heißt Nein“ – mitgetragen bzw. initiiert.”
“Wir könnten schon viel weiter sein, und es geht darum, nicht weiter Zeit zu verlieren. Insofern freuen wir uns, dass wir es jedenfalls heute schaffen, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Vielen Dank. Das Wort hat Carl-Julius Cronenberg für die FDP-Fraktion.”
“Im Gegenteil: Ich glaube, die Möglichkeit, an solchen Verfahren, die ja wirklich relevant sind, mitzuarbeiten, ist attraktiv und ein Pluspunkt im Wettstreit um die klügsten Köpfe mit den großen Wirtschaftskanzleien, die sonst für diese Kollegen attraktiv sind. Wir streiten uns ein bisschen darum, wer als Erster die Initiative für diesen Gesetzentwurf ergriffen hat. Das ist vielleicht der ultimative Beweis dafür, dass wir uns hier einig sind, in den wesentlichen Punkten jedenfalls. Es ist gut, dass NRW damals schon bei der Initiative mit dabei war und jetzt auch schon Überlegungen anstellt, Commercial Courts einzurichten. Mir bleibt, aber doch noch mal darauf hinzuweisen, dass wir als Union in dieser Legislaturperiode diese Initiative als Erste eingebracht haben, vor zwei Jahren schon.”
“Wir wissen, wir müssen hier eine kluge Abgrenzung zu den Unternehmen schaffen, die gerne genau dieses AGB-Recht in Anspruch nehmen wollen. Das ist nicht so einfach. Es ist aber ein klares Versäumnis bei diesem Gesetzentwurf, dass das nicht mit im Paket ist. Denn die Rechtswahl steht doch am Anfang der Überlegungen. Es wird im Paket vereinbart: deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand. Deshalb muss das unbedingt schnell nachgeliefert werden. Wir brauchen Richter und Richterinnen, die sich zutrauen, die Verhandlung auf Englisch zu führen. Das dürfte aber auch in Zukunft keine große Hürde sein.”
“Der mögliche Sprachbruch zum BGH ist sicherlich noch ein Schwachpunkt, wenn man auf die Sprachkompetenz beim BGH Rücksicht nehmen will. Ich hätte empfohlen: Schicken wir die Senate an die Richterakademie in Wustrau; die hätten das hinbekommen. Denn bis die erste Revision nach unserem Gesetz beim BGH ankommt, vergeht noch ein bisschen Zeit. Und wir sollten die Richterkollegen auch nicht unterschätzen. Es wurde schon angesprochen: Das materielle Recht ist attraktiv, aber ein Schwachpunkt ist das AGB-Recht. Die starre Auslegung durch den BGH schießt manchmal übers Ziel hinaus. Es ist der Eindruck entstanden, dass im Streitfall das vertraglich ausgehandelte Gleichgewicht nicht hält. Das führt dazu, dass deutsches Recht gar nicht angewendet wird, was dann zu weniger Schutz von deutschen Unternehmen führt.”
“Es führt also insgesamt zu akzeptierten Ergebnissen. Die Schiedsgerichte und die internationalen Courts machen vor allem drei Dinge interessant: zum Ersten die Spezialisierung auf Fragen des Handelsrechts, zum Zweiten die kompakten Verfahren in nur einer Instanz und zum Dritten die englische Sprache als Lingua franca im internationalen Handel. Daran muss sich auch unsere Reform messen lassen. Es wurden die richtigen Punkte angesprochen, wie die englische Sprache und die Verkürzung des Instanzenzugs. Es kann auf Geschäftsgeheimnisse eingegangen werden, und es ermöglicht insgesamt eine freiere Gestaltung; das ist alles sehr positiv. Es ist gut, dass der Mindeststreitwert abgesenkt worden ist. Wir hätten ihn gerne komplett abgeschafft; wir sind aus der Anhörung dazu klüger geworden. Da wäre mehr Mut angebracht gewesen.”
“Das wollen wir ändern. Commercial Courts machen es den Unternehmen leichter, nach deutschem Recht und vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das ist in deren Interesse, das ist aber auch im Interesse der eigenen Justiz und des Justizstandorts Deutschland. Woher kommt diese Dominanz der angelsächsischen Schieds- und Handelsgerichte? Das liegt nicht an der Überlegenheit des Common Law; denn „Law made in Germany“ ist im internationalen Vergleich sehr hoch angesehen. Unsere Verfahren sind anerkanntermaßen von hoher Sachkompetenz, von Transparenz, von Unabhängigkeit und von Objektivität geprägt; das kann man nicht überall voraussetzen. Und im Gegensatz zu den Schiedsverfahren hinter verschlossenen Türen sind diese Verfahren dazu geeignet, die Rechtsprechung fortzuentwickeln und zur Vereinheitlichung des Rechts beizutragen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Gesetz, das wir heute voraussichtlich mit großer Mehrheit verabschieden, gibt den Bundesländern die Möglichkeit, neue spezialisierte Spruchkörper einzurichten: Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten, Commercial Chambers bei den Landgerichten. Ich denke, insofern sind wir uns weitgehend einig. Wir als Union hätten uns allerdings hier und da mehr Mut gewünscht. Deutschland hat viele Hidden Champions, exportstarke Unternehmen. Wenn diese Unternehmen Rechtsstreitigkeiten im internationalen Handel auszufechten haben, dann sind sie oft darauf verwiesen, an Commercial Courts in anderen Ländern – London wurde schon erwähnt – oder an die nichtöffentlich tagenden internationalen Schiedsgerichte zu gehen, weil das vertraglich vereinbart ist.”
“Wie können Sie das mit Ihren eigenen Zielen vereinbaren?”
“Ja. – Die Nachfrage zum gleichen Thema stelle ich an den Gesundheitsminister. Wir haben jetzt gerade eindrucksvoll bestätigt bekommen, dass hier nicht die richtige Reihenfolge eingehalten worden ist, ganz klar, mit der Folge, dass der Schwarzmarkt zunächst einmal einen großen Aufschwung nimmt und vielleicht genau das passiert, was Sie verhindern wollen, dass nämlich Kontakte zu anderen Drogen angebahnt werden. An Sie deshalb auch die Frage, wie Sie das verantworten können, auch vor dem Hintergrund, dass in Zukunft wahrscheinlich jeder, der legalen Anbau betreibt, die maximale Anzahl an Pflanzen beim Anbau ausschöpft, sodass vielleicht viel Cannabis übrig bleiben wird, für den der Nutzer bzw. der Konsument erst noch gesucht werden muss. Wir werden also viel, viel mehr Cannabiskonsum in Deutschland haben als Stand heute.”
“Wir haben von einem Fall gehört, wo ein Angeklagter, der wegen der Einfuhr von 450 Kilogramm Cannabis angeklagt war, nicht mehr überführt werden konnte, weil die Ermittlungsmöglichkeiten jetzt eingeschränkt sind. Ist Ihr Vorhaben, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, nicht krachend gescheitert? Sie haben doch tatsächlich eher ein Push-Programm für den Schwarzmarkt aufgelegt.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe zunächst eine Frage an den Justizminister, und zwar in Bezug auf die Cannabislegalisierung. Ein wesentlicher Grund für das Gesetz war ja das Ziel, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Es soll nur noch Cannabis aus legalen Quellen bezogen werden, sei es in Anbauklubs oder durch eigene Züchtung. Jetzt wissen wir alle: Aus biologischen Gründen kann das Cannabis, was jetzt konsumiert wird, noch nicht aus eigenem Anbau herrühren, sondern es stammt vom Schwarzmarkt. Das heißt, die Monate, in denen legales Cannabis noch gar nicht zur Verfügung steht, sind das beste Programm für den Schwarzmarkt. Zugleich haben Sie die Ermittlungsmöglichkeiten gegen den Schwarzmarkt eingeschränkt.”
“Welche konkreten Gefahren sehen Sie hier für unbeteiligte Menschen, die mit dem, was aufseiten der Opfer infrage steht, in der Abwägung nicht zu vertreten wären? Bitte alle noch mal auf die Zeit achten, auch wenn es schwerfällt.”
“Vielen Dank. – Auch ich habe eine Frage an Minister Buschmann. Wir wissen alle, was aufseiten der Opfer von zum Beispiel Kindesmissbrauchsdarstellungen oder auch Cyber Crime in anderer Form auf dem Spiel steht. Ich möchte jetzt wissen, welche Gefahren Sie für die Bürger sehen, wenn es eine IP-Adressen-Speicherung gibt, angesichts dessen, dass die IP-Adressen-Speicherung ja lediglich die kryptischen Verbindungsdaten zwischen zwei Geräten betrifft, die ihrerseits dezentral bei den Providern bleiben, also nicht irgendwo staatlich gesammelt werden, dass der Zugriff unter Richtervorbehalt steht, nur bei schwerer Kriminalität erfolgen kann und da überhaupt keine Inhalte abgerufen werden können.”
“Es geht um Zigtausende Opfer, die jedes Jahr hinzukommen. Deshalb meine dringende Bitte und mein Appell: Lassen Sie uns jetzt an die Arbeit gehen. Wir dürfen nicht länger warten. Danke schön. Leni Breymaier für die SPD-Fraktion ist die nächste Rednerin.”
“Die Nachfrage führt zu einem steigenden Angebot; damit wird Geld verdient. Dafür müssen immer mehr Frauen rekrutiert werden. Genau um diesen Kreislauf geht es, und den wollen wir durchbrechen. Deshalb fordern wir das Sexkaufverbot wie in Schweden, Norwegen, Frankreich, Kanada oder Israel, das einerseits Freier und Profiteure bestraft und andererseits die Prostituierten berät und unterstützt sowie die Ermittler stärkt. Das ist wirksam und reduziert sofort die Nachfrage. Das ist notwendig; denn andere Maßnahmen wie das Prostituiertenschutzgesetz von 2016 haben nichts bewirkt. Zudem ist es auch angemessen. Zu diesem Schluss kommt man, wenn man zwischen dem Schutz der Opfer und den Interessen der wenigen, die Prostitution freiwillig ausüben, abwägt. Wir müssen jetzt handeln. Wir dürfen nicht die Ergebnisse der Evaluation abwarten.”
“– Es gibt sicherlich unterschiedliche Ausprägungen von Prostitution, aber es gibt hier ein ganz klares Zahlenverhältnis. Wir haben einige wenige Prostituierte, die selbstständig und selbstbestimmt arbeiten. Das gilt vor allem für den Domina-Bereich und vielleicht auch noch für ein paar andere Bereiche. Aber wir müssen uns entscheiden: Wollen wir Politik machen für diese wenigen, oder wollen wir Politik machen für die vielen Zigtausend Opfer, für die Prostitution nichts anderes bedeutet, als jeden Tag vielfach vergewaltigt zu werden. Ihre Frage zeigt vor allem noch mal deutlich, dass es ein gesellschaftliches Problem ist, um das es hier geht. Es geht um die Frage: Können wir in diesem Land Gleichstellung herstellen, solange Männer Frauenkörper zur beliebigen Benutzung kaufen können? Meine Antwort lautet Nein.”
“Es wurden absolute Schreckensbeispiele, noch dazu mit ausländischem Hintergrund, angeführt. Ist Ihnen klar, dass Sie als CDU/CSU nach dem Coronaregime wieder in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen wollen? Sie drehen es zurück noch vor die Stein/Hardenberg’schen Reformen in Preußen zwischen 1807 und 1815, und das vor dem Hintergrund der Coronaerfahrungen sowie einer ausgiebigen Thematisierung und Legalisierung vor rund 20 Jahren. Herr Weyel kommen Sie bitte zum Schluss! Ist Ihnen dieser Widerspruch klar? Erkennen Sie an, dass es eine andere Welt gibt als die insbesondere von Frau Bär dargestellte? Sie haben Ihre Frage gestellt, und jetzt kann Frau Winkelmeier-Becker darauf antworten. Wir sehen also, dass jemand, der digital nichts hingekriegt, auch analog nichts hingekriegt hat. Danke schön. Vielen Dank für die Frage.”
“– Wir beide gehörten in der letzten Wahlperiode der interparlamentarischen Arbeitsgruppe „Prostitution“ an, angeführt von Herrn Heinrich, der nicht mehr MdB ist, – und Frau Breymaier, die gleich sprechen wird. Es gab am Ende kein gemeinsames Statement – jedenfalls wurde uns das gesagt –, aber wir haben eine Stellungnahme unsererseits abgegeben. Das waren die MdBs Spangenberg, langjähriger Verwaltungsbeamter, Jens Maier, Richter am Landgericht, Dr.med. Robby Schlund, meine Wenigkeit und teilweise Ex-Staatsanwalt Seitz. Ich erinnere mich, dass damals – genauso wie Sie es in Ihrer Rede getan haben – extrem einseitige Beispiele genannt wurden. Es wurden keine Angehörigen der betroffenen Gruppe, keine Sprecher, keine Vereine oder NGOs, die in diesem Bereich tätig sind, angehört.”
“Nehmen wir die heutige Debatte als Startschuss. Als die Legalisierung 2002 in Kraft gesetzt wurde, war das Ziel, Prostituierten den Zugang zur Sozialversicherung zu gewähren und ihnen zu ermöglichen, ihren Lohn einzuklagen. Die Zahlen zeigen, dass dieses Ziel deutlich verfehlt wurde. Das hat nicht funktioniert. Es haben lediglich 50 Frauen die Chance ergriffen, Mitglied der Sozialversicherung zu werden, und Klagen auf Lohn sind gar nicht bekannt. Gewalt ist weiterhin an der Tagesordnung, und Selbstbestimmung ist eine Illusion. Liebe Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Gerne. Danke für die Zulassung der Zwischenfrage, Frau Winkelmeier-Becker.”
“Und wir können das immer wieder der Berichterstattung über Morde an Prostituierten entnehmen, zuletzt im November des letzten Jahres, als Nadja, 31 Jahre, in Koblenz von ihren Zuhältern gefoltert und ermordet wurde. Es sind diese Tatsachen, die uns in der Unionsfraktion überzeugt haben, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Mir sind hier viele Übereinstimmungen in der Analyse der Lage aufgefallen. Deshalb hoffe ich, dass diese Debatte der Startschuss dafür ist, dass wir uns hier im Bundestag noch mal mit der Situation der Prostituierten auseinandersetzen, uns über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten austauschen und dabei auch die Fehler berücksichtigen, die in anderen Ländern gemacht werden. Lassen Sie uns mit der Situation der Prostituierten noch einmal beschäftigen, und zwar nicht nur hier und heute in dieser Debatte.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Fakten machen deutlich: Das liberale Modell der Prostitution in Deutschland ist gescheitert. Gerade unter dem Deckmantel der Legalität gibt es mehr sexuelle Ausbeutung, mehr Täuschung, Drohung und Gewalt, mehr Menschenhandel als je zuvor. Jeden Tag erleben Zigtausende Opfer sexuelle Übergriffe verbunden mit Schmerzen, Ekel, Demütigungen. Sie können sich nicht dagegen wehren; sie können keine Grenzen ziehen. Sie haben nach Evidenz gefragt: Über das eben Geschilderte berichten Überlebende, Ermittler, Sozialarbeiterinnen, Ärzte und Ärztinnen. In Freierforen können wir darüber aus der sehr speziellen Sicht der Freier, die besonders frauenfeindlich ist, lesen.”
“Ich möchte noch ganz kurz auf ein anderes Thema, das uns alle interessiert – Herr Hönel sprach es an –, zurückkommen. Wir müssen uns in der Tat Gedanken machen, wie wir die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts stärken können. Ich will das hier wegen mangelnder Zeit nicht weiter ausführen; aber wir bleiben dazu in Kontakt und werden eine gute Lösung finden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Macit Karaahmetoğlu.”
“Aber auch unabhängig davon haben wir eine absolute Zunahme der Kriminalität im Netz, etwa bei Cyberangriffen auf Unternehmen, Kliniken und Behörden. Deshalb brauchen wir die entsprechenden IP-Adressen. Das gilt ebenso für digitale Gewalt im Netz. Sie schreiben in Ihrem Entwurf doch selber, wie wichtig es ist, die Täter zu ermitteln, und dass dafür die IP-Adresse die einzige Möglichkeit ist. Hier geht es darum, Jugendliche vor Mobbing und Frauen davor zu schützen, in Deepfakes diskreditiert zu werden, aber auch Politiker, die ständig Ziel von Angriffen sind. Ich will positiv anmerken, dass HateAid weiter unterstützt wird. Aber wir brauchen eine belastbare Regelung im Gesetzentwurf. Einigen Sie sich doch bitte mit der Innenministerin. Wir brauchen eine sichere Regelung für die Speicherung von IP-Adressen.”
“Das gilt für Drogen, Waffenhandel, Geldwäsche, Menschenhandel, auch für Wirtschafts- und Umweltkriminalität, bei Staatsschutzdelikten und Terrorismusbekämpfung. Es wurde schon gesagt: Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis werfen Ihnen hier ein mangelndes Praxisverständnis vor und befürchten, dass auf die verdeckten Ermittlungsmethoden nicht mehr zugegriffen werden kann. Das hätte schlimme Folgen für unsere Sicherheit und auch für den Opferschutz. Wir haben hier schon mehrfach durchdekliniert, dass Sie die Regelung für die befristete Speicherung und Nutzung von IP-Adressen nicht umsetzen wollen, die der EuGH ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Und weil die IP-Adressen nicht verfügbar sind, laufen Tausende konkrete Hinweise auf Nutzer von Kindesmissbrauchsdarstellungen – das sind Täter – ins Leere.”
“Wir haben einen Antrag vorgelegt, der ganz konkrete gesetzliche Änderungen vorschlägt, um angemessen zu reagieren, gerade auch unter dem Eindruck der Vorkommnisse vom 7. Oktober und der antisemitischen Demonstrationen in unserem Land. Und bei aller Freude, die ich teile, über die weitere Förderung und den Erfolg des Anne-Frank-Zentrums fehlen mir hier konkrete Vorschläge von Ihnen, was wir tun sollen, um darauf angemessen zu reagieren und dieses Verhalten in unserem Land nicht zuzulassen. Sie stärken weder den Schutz der Opfer noch die Ermittler, im Gegenteil: Sie legen einen Entwurf vor, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauensleuten erschweren würde. Diese sind aber unverzichtbar im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.”
“Die Professorinnen Hoven und Rostalski berichten aus ihren Untersuchungen, dass die Menschen, denen sie konkrete Strafrechtsfälle vorgelegt haben, zu anderen Ergebnissen gekommen seien. Sie hielten die Urteile auch für zu milde. Vor allem seien die Auswirkungen auf die Opfer bei Sexualstraftaten zu gering bewertet. Wir hatten in der letzten Sitzungswoche im Ausschuss eine Anhörung zum Thema Antisemitismus. Ein Antrag der Unionsfraktion diente als Grundlage. Trotz unterschiedlicher Bewertung durch die Sachverständigen im Einzelnen herrschte durchgängig die Auffassung, dass die bisherigen Ermittlungen und Sanktionen in Bezug auf antisemitische Taten nicht ausreichend, nicht angemessen sind.”
“Und man merkte wirklich: Es war allen ein Anliegen, sich für Demokratie, für den Rechtsstaat und gegen Rechtsextremismus einzusetzen und ganz ausdrücklich ein Bekenntnis abzugeben für das gemeinsame Leben in unserem Land, auch mit Menschen, die von woanders hergekommen sind. Herr Minister, zwei Drittel der Wahlperiode sind um, und es gab schon mal bessere Zahlen, wenn es um das Vertrauen in die Justiz geht. Statista spricht von 63 Prozent. Für die Bundesregierung wäre das ein super Wert. Aber die Justiz ist eigentlich Besseres gewohnt. Bezogen auf den Bereich „Strafrecht und Opferschutz“, besagt etwa der jährliche Report einer bekannten Versicherung, dass 45 Prozent der Menschen die Urteile für zu milde halten.”
“Liebe Frau Präsidentin! Liebes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal! Ich kann Ihre Frage beantworten, lieber Kollege: In meinem Wahlkreis hat es eine große Anzahl von Demonstrationen gegeben, und immer ist ein breites gesellschaftliches Bündnis als Veranstalter aufgetreten, natürlich auch unter Beteiligung von Parteien, aber auch mit den Kirchen, den Gewerkschaften und den Vereinen vor Ort. Man sah auch an den Menschen, die gekommen sind, dass sie sich nicht haben schicken lassen. Viele von ihnen sind in ihre Keller gegangen und haben aus einem alten Umzugskarton ein Plakat gemacht.”
“Auch wenn es hier Ausnahmen geben kann: Sie müssen explizit begründet werden, obwohl sie nicht angreifbar sind. Das ist ein Ausdruck des Misstrauens, und es birgt auch ein Risiko in der nächsten Instanz. Letztlich ein ganz wichtiger Grund, der sich gar nicht in einer konkreten Begründung darstellen lässt: Es geht auch darum, in welchem Rahmen das Gericht als Rechtsstaat erfahrbar ist. Das ist mit entscheidend für die Akzeptanz – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. – von Entscheidungen. Da finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sie das mit banalen Schalten unseres alltäglichen Lebens verbinden. Frau Kollegin, Sie haben jetzt noch einen Satz, und dann entziehe ich Ihnen das Wort. Wir müssen es den Gerichten überlassen, wie sie das am besten gewährleisten wollen, und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.”
“Da geht es um Terminierungen, um Verbindungen, um Trennungen, um Aussetzungen, aber in der Sache selbst auch darum: Mit wem will ich in Präsenz verhandeln, und wie soll das ablaufen? Das dient zum einen natürlich der Effizienz, aber nicht nur, und es geht zum anderen auch darum, dass es letztlich die Richter sind, die im Streitfall eine Entscheidung mit ihrem Namen begründen und verantworten müssen. Sie müssen ihre Unterschrift unter ein vollstreckbares Urteil mit manchmal sehr weitreichenden Wirkungen für die Parteien setzen. Damit tut man sich auch manchmal nicht so leicht. Dann muss es aber auch alleine ihnen überlassen bleiben, wie sie sich ihre Überzeugung bilden wollen, und das ist mit einer solchen Sollvorschrift nicht zu vereinbaren.”
“Wenn das hybrid oder durch Videokonferenzen möglich ist, dann ist das eine echte Entlastung für Bürger und Bürgerinnen und auch für die Gerichte. Aber Sie schießen in einigen Punkten wieder über das Ziel hinaus, wenn Sie wichtige Verfahrensgrundsätze des Zivilprozesses ein Stück weit infrage stellen, und besonders dann, wenn die Parteien eine vollvirtuelle Verhandlung verlangen und das Gericht in Zukunft im Sinne einer Sollvorschrift daran gebunden sein soll. Die Parteien entscheiden im Zivilprozess über den Streitgegenstand im Rahmen ihrer Dispositionsmaxime und über den Prozessstoff, den sie dem Gericht unterbreiten. Aber es ist allein Sache des Gerichtes, über das Verfahren zu entscheiden.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Kernaufgabe des Rechtsstaats, den Bürgern Zugang zum Recht zu gewährleisten, auch für ihre privatrechtlichen Streitigkeiten. Digitalisierung ist ein wichtiger Faktor. Dass wir das bei knappen Ressourcen auch in Zukunft gewährleisten können, darüber gibt es eine große Einigkeit, sowohl hier im Hause als auch unter den Justizministern und Justizministerinnen des Bundes und der Länder. Wir als Union unterstützen deshalb auch einige Punkte aus dem heute vorgelegten Gesetzentwurf, zum Beispiel wenn es darum geht, Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle, Anträge auf Prozesskostenhilfe oder die Abnahme der Vermögensauskunft demnächst online zu ermöglichen.”
“Machen wir nicht die gleichen Fehler wie zum Beispiel die USA oder Polen, wo genau dieser Zwist geradezu ein Grund für einen großen Kulturkampf ist. Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Wir wollen hier an unserer Lösung festhalten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.”
“Die Verfahren müssen dann auch ohne Zustimmung der Parteien ausgesetzt werden können. Da gibt es noch viele Ideen, die Sie aufgreifen können. Ganz kurz möchte ich noch ein weiteres Thema ansprechen, und zwar hat Ministerin Paus angekündigt, dass sie § 218 StGB streichen möchte. Die Ampel hat dazu eine ziemlich freihändig und ohne Beteiligung der Gesellschaft zusammengesetzte Kommission gebildet und ihr gleich das gewünschte Ergebnis vorgegeben. Ich appelliere wirklich nachdrücklich an Sie, hier nicht ohne Grund nach der Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche den gesellschaftlichen Kompromiss, den wir haben und der sich in einer guten und praktikablen Lösung widerspiegelt, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – aufzukündigen. Halten wir an dieser guten, akzeptierten Lösung fest!”
“Sie, Herr Minister, wenn Sie noch da wären – – Er ist nur kurz seiner Verpflichtung als Abgeordneter nachgekommen, zu wählen. Dafür habe ich Verständnis. – Sein Vorschlag erkennt zwar den Bedarf an; aber er geht in den Lösungen wirklich nicht weit genug. Es reicht nicht, wenn sich erst der BGH in der Revisionsinstanz ein Verfahren aussuchen soll, das er dann als Leitentscheidung weiterführt, sondern es muss weitere Maßnahmen geben. Unter anderem schlagen wir vor, dass man schon aus der ersten Instanz heraus ein solches Pilotverfahren, eine Vorabentscheidung, einholen können soll. Wir wollen, dass man einen strukturierten Vortrag verlangen können soll und dass die Rechts- und Beweisfragen auch schnell für die anderen Verfahren nutzbar gemacht werden können.”
“Wir sollten zum Beispiel eine geplante Videodokumentation, die sehr viele Ressourcen kosten wird – das sagen alle, die in der Praxis damit konfrontiert werden sollen –, wir sollten vor allem aber auch die Massenverfahren noch einmal in den Blick nehmen. Hier brauchen wir wirklich Änderungen und Hilfe. Bei diesen Verfahren, in denen es häufig um Fluggastrechte, Kapitalanlagerechte, Verbraucherschutzrechte geht, wo die Rechts- und Beweislage sehr vergleichbar ist, brauchen wir doch Reformen. Beim Amtsgericht Köln hatten wir in diesem Jahr schon etwa 20 000 Verfahren zu Fluggastrechten; das sind etwa zwei Drittel der Verfahren in der Zivilabteilung. Wir haben dazu als Union bereits einen Antrag eingebracht, der auch schon debattiert worden ist.”
“Ich möchte deshalb über einen Vorschlag berichten, der mir auf dem Richtertag in Weimar unterbreitet worden ist; der Minister wird sich an den Richtertag erinnern. Dass wir über den Haushalt der Justiz entscheiden, wird vielleicht nicht der Tatsache gerecht, dass die Justiz dritte Staatsgewalt ist, auf Augenhöhe mit Parlament und Regierung. Es passt eigentlich nicht, dass es von den Prioritäten der jeweiligen Justizminister und Finanzminister abhängt, wie der Justizhaushalt aussieht. Wir sollten mal gemeinsam darüber nachdenken, wie wir es ermöglichen können, dass die Justiz selber ihren Haushalt im Parlament als Haushaltsgesetzgeber vorstellt und verteidigt. Das könnte auch ein Beitrag dazu sein, andere Prioritäten zu setzen. Nun haben wir begrenzte Ressourcen. Da muss man umso mehr darauf achten, dass damit auch gut umgegangen wird.”
“Kritisiert wird, dass es in Deutschland keine weiteren Fortschritte gegeben hat, um für die Justiz genügend Ressourcen bereitzustellen. Es geht um personelle Ressourcen, es geht im Übrigen auch um Besoldung, und es geht auch etwa um IT-Ausstattung. Natürlich weiß ich, dass es da auch eine Verantwortlichkeit der Länder gibt. Aber der Anlass, heute hier auch darüber zu sprechen, ist der Pakt für den Rechtsstaat, den wir in der letzten Legislaturperiode mit den Ländern aufgelegt haben. Sie hatten sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diesen Pakt für den Rechtsstaat fortzusetzen, ihn sogar um einen Digitalpakt zu ergänzen. Aber da haben Sie bisher nicht geliefert, da haben Sie abreißen lassen. Das ist enttäuschend, und das wird zu Recht kritisiert. Die Ausstattung der Justiz ist ein generelles Problem.”
“Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Halbzeit in dieser Legislaturperiode. Herr Minister, Sie haben einige neue Projekte angekündigt. Aber wenn man Halbzeitbilanz zieht, dann zeigt sich: Die sieht recht mau aus. So vieles ist noch nicht auf den Weg gebracht worden. Wir haben sogar, wie wir alle wissen und erlebt haben, Ausschusssitzungen ohne jede federführende Vorlage aus der Ampelkoalition gehabt. Ich muss sagen, das ist in meiner Laufbahn hier im Hause ein Novum. Das habe ich noch nicht erlebt, dass im Rechtsausschuss keine eigene Rechtspolitik der Koalition gemacht wurde. Zur Halbzeitbilanz kommt auch Kritik aus der EU-Kommission. Die sieht nämlich in ihrem aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht in Deutschland Handlungsbedarf.”