← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Elisabeth Winkelmeier-Becker

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich stimme heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksachen 21/6278, 21/6565) sowie der Entschließung, jeweils in der Fassung der Beschlussempfehlung des Au…

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dieses wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden gelieferten Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dabei ist für mich mit entscheidend, dass das GModG die Klimaneutralität im Gebäudesektor für 2045 durch die Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote verbindlich in Aussicht nimmt. Die bisher geltende Gesetzeslage verlangte für neue Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien in Höhe von 65 Prozent.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist gut, dass auf der Ebene der Bundesregierung dazu auch die passenden Strukturen geschaffen worden sind, nämlich der Staatssekretärsausschuss, der ressortübergreifend berät und entscheidet, und auch eine ziemlich überzeugende Neubesetzung beim Rat für Nachhaltige Entwicklung.

PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

– Man sieht gar nicht die Verbindung von Klima und Wirtschaft, die wir beide und auch andere in unseren Fraktionen auf jeden Fall so sehen. Wie gehen Sie damit um, dass gerade jetzt, parallel zu dieser Debatte, die hier aufgesetzt worden ist, im Konrad-Adenauer-Haus dieses Werkstattgespräch gegen Klimaschutz stattfindet?

PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir haben deshalb ein Fachgespräch mit der Deutschen Meteorologischen und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft an den Anfang der Beratungen des Nachhaltigkeitsbeirats gestellt, die im September einen sehr dringlichen Klimaaufruf verabschiedet hatten, und zwar aufgrund eigener Messungen.

PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 145 lines we hold for Elisabeth Winkelmeier-Becker, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 3 of 3.

  1. Deshalb brauchen wir den wirksamen Schutz des freien Willens durch zwei ärztliche, therapeutische Termine, und zwar bei Fachleuten, die auch Fachleute für Hilfe sind, die Fachleute für Heilung sind, mit einer Wartezeit von drei Monaten – das ist die Zeit, in der man nach anderen Lösungen suchen kann –, dazwischen die zielgenaue Beratung, die die Hilfe in den Mittelpunkt stellt, und dazu die effektive Absicherung auch mit strafrechtlichen Sanktionen. Diesen Schutz sieht der Entwurf „Castellucci/Heveling“ vor. Deshalb bitte ich Sie und euch ganz herzlich, diesen Entwurf zu unterstützen. Vielen Dank. Nächster Redner: Otto Fricke für die Gruppe „Helling-Plahr/Künast und andere“.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Auch wer in allem auf Hilfe angewiesen ist, wahrt seine Würde und darf sich auf die Hilfe unserer Gesellschaft verlassen – nicht nur ein paar Wochen, nicht nur ein paar Monate, sondern solange das Leben dauert. Hier entscheidet sich auch, in welcher Gesellschaft wir leben wollen und mit welcher Haltung wir Menschen in dieser Situation entgegentreten wollen. Eine humane Gesellschaft darf hier nicht vorschnell auf Hilfe zum Suizid verweisen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die ältere Frau mit dem teuren Heimplatz, der junge Mensch im Rollstuhl, der auf Hilfe angewiesen ist – sie dürfen nicht darüber nachdenken müssen und sollten noch nicht mal zwingend damit konfrontiert sein, ob sie Kosten verursachen, ob sie jemandem zur Last fallen und ob der Suizid nicht eine naheliegende Lösung wäre. Niemand soll sich in dieser Situation dafür rechtfertigen müssen, dass er sein Leben ausschöpfen will. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir haben heute oft gehört, dass es um Selbstbestimmung und um Würde geht. Es darf aber nicht die Botschaft unserer Debatte heute sein, dass nur der seine Selbstbestimmung und Würde wahrt, der sich für den Suizid entscheidet. Selbstbestimmung wahrt auch der oder die, der oder die eine Krankheit annimmt und sich auf Hilfsbedürftigkeit einlässt.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht postuliert. Wir haben schon gehört, dass es empirisch belegt ist, dass der Wunsch nach einem Suizid volatil ist. Wahrscheinlich haben viele Menschen ihn im Laufe ihres Lebens. Die Menschen, die ihren Suizidversuch überlebt haben, berichten häufig, dass sie darin im Nachhinein einen Fehler sehen. Deshalb darf beim Wunsch nach Suizid die vorschnelle Antwort der Gesellschaft doch nicht sein: „Okay, wir helfen dir bei einem sanften und leichten Tod“, sondern die Antwort muss lauten: Wir helfen dir raus aus der Krise, so gut es geht, damit du wieder Lebensmut gewinnst. Auch andere Situationen machen verletzlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Viele gehen davon aus, dass es nur um diese Situation geht. Wir reden aber heute über Krisen in jeder Lebensphase – die gescheiterte Beziehung oder Karriere, die Insolvenz, die bleibende Behinderung, Trauer, Einsamkeit, Angst –, die Suizidgedanken auslösen können. Obwohl es fast immer auch in solchen Situationen Lösungen gibt, die das Leben wieder lebenswert machen können – der neue Freund, der neue Partner, die Entschuldung, die Therapie, der Neuanfang –, lassen wir die Menschen damit manchmal allein, und das dürfen wir nicht tun. Es gibt ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Leben und – ja – auch auf selbstbestimmtes Sterben. Aber es gibt auch ein Grundrecht auf Schutz des Lebens, und es ist unsere Verantwortung, den Schutz des höchsten Rechtsguts, das es gibt und über das wir heute sprechen, zu gewährleisten.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist es Ihnen auch so gegangen, dass, wenn Sie im Wahlkreis Menschen auf die heutige Debatte angesprochen haben, oft die Antwort kam: Wenn jemand am Ende seines Lebens eine schwere Erkrankung hat, Schmerzen hat und den Sterbeprozess abkürzen will, dann haben wir dafür Verständnis, wenn er das mit ärztlichem Beistand machen will. – Das sehen sicher viele so, und das ist sicherlich auch etwas, was das Bundesverfassungsgericht geregelt haben will. Deshalb sehen beide Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz ein zügiges Verfahren ohne künstliche, überflüssige Hürden vor, wenn aufgrund der Umstände klar ist, dass es sich um eine freiwillige und endgültige Entscheidung des Menschen handelt. Die Antwort zeigt aber noch etwas Wichtiges.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Sie streiten sich öffentlich und ergebnislos. Die Innenministerin will die IP-Adressen-Speicherung ermöglichen. Gerade in dieser Situation würde das doch auch Ihnen helfen; Sie würden davon für Ihre interne Diskussion profitieren und für den Gesetzentwurf, den Sie seit Langem ankündigen, um hier zu einem guten Ergebnis zu kommen. Ich habe das Gefühl, Sie wollen sich davor schützen, sich durch Fakten und Argumente von Ihrer vorgefertigten Meinung abbringen zu lassen. Stattdessen sollten wir jetzt den Spielraum, den der EuGH uns lässt, ausnutzen, damit wir die Kinder besser schützen und nicht die Täter. Vielen Dank. Nächster Redner ist Macit Karaahmetoğlu für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Der EuGH hat sich in seiner Begründung, dass es bei den IP-Adressen diese Ausnahme geben soll, explizit auch auf diese Verbrechen des Kindesmissbrauchs und seiner Darstellung im Netz bezogen und im Unterschied zu anderen Daten gesagt: Gerade bei IP-Adressen ist es berechtigt, diese zu speichern, weil sie eben auch in ihrer Aussagekraft für sich genommen bei Weitem nicht mit Funkzellendaten oder anderen Verkehrsdaten vergleichbar sind. Deshalb ist auch dieses Narrativ, damit würde eine Überwachung ermöglicht, wirklich falsch. Die Daten geben das nicht her, und auch die Regeln, die gegeben und natürlich einzuhalten sind, um sie zu sichern, sorgen dafür, dass hier keine Überwachung stattfindet. Der dritte Grund ist: Sie denken alle selber darüber nach, wie eine Neuregelung der Verkehrsdatenspeicherung erfolgen könnte.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Mir hat schon dieses eine Bild gereicht, um zu sagen: Wir müssen alles tun, um Kinder aus dieser Situation herauszuholen und solche Verbrechen zu verhindern. Wir haben als zweiten Grund ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs, auf das wir lange gewartet haben. Es klärt, wie weit der Spielraum bei IP-Adressen gehen kann. Unser Ansatz ist, dass wir einfordern, diesen Spielraum zu nutzen – nicht mehr und nicht weniger.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Gerade im Kampf gegen Missbrauch und Darstellungen im Netz ist die IP-Adresse oft der einzige Ansatz, um auf die Spur der Täter zu kommen; das sagen uns Fachleute schon seit vielen Jahren. Bei einem dieser Fachgespräche hatte ein Ermittler seine Charts dabei. Auf einem Bild – ein noch vergleichsweise harmloses Bild –, nur schemenhaft erkennbar, war ein Kind von hinten zu sehen, dessen Hände nach oben zu beiden Seiten gefesselt waren, die Beine waren auseinander und fixiert; das Kind war also bewegungsunfähig. Mehr war gar nicht zu sehen. Aber jeder konnte sich vorstellen, welcher Situation dieses Kind ausgesetzt war. Die Ermittler, die sich mit diesen Taten beschäftigen, müssen sich solche Videos anschauen. Sie haben auch noch die Tonspur dazu, das heißt, sie können das Bitten und Weinen der Kinder hören.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Ich glaube, die Debatte bisher hat gezeigt, dass es großen Anlass gibt, sich mit den Fakten und Argumenten zu beschäftigen. Wieso Sie das jetzt nicht tun, wird Ihr Geheimnis bleiben. Sie können jedenfalls nicht folgenlos die Sachverständigenanhörung im Ausschuss und diese Debatte hier im Plenum verhindern, sondern Sie müssen sich ihr stellen. Es geht aber nicht nur um die Einhaltung der Geschäftsordnung und des fairen parlamentarischen Umgangs, sondern es gibt wichtige Gründe, weshalb wir diese Sachverständigenanhörung brauchen. Der erste, wichtigste Grund ist, dass es hier um ganz schwere Verbrechen geht, die wir gemeinsam – das will ich konzedieren – bekämpfen wollen. Aber wir streiten uns hier schon darum, ob wir alle Möglichkeiten nutzen. Wir denken: Das müssen wir.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir noch nicht über die Einzelheiten des Antrags der Union, mit dem wir auffordern, endlich IP-Adressen zu nutzen, um den Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz zu verbessern. Wir haben diesen Antrag in erster Lesung im September des vergangenen Jahres hier eingebracht und debattiert und wollen ihn jetzt im Zuge der ordentlichen und normalen parlamentarischen Beratungen weiter im Ausschuss behandeln. Eine Sachverständigenanhörung ist beantragt, und sie ist nach unserer Geschäftsordnung das gute Recht der Opposition. Dieses Recht torpedieren Sie mit Ihrer Mehrheit. Ich frage mich, warum.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Das Wort erhält Esra Limbacher für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Der digitale Push, den wir in der Coronazeit erlebt haben, war wirklich ein guter Nebeneffekt dieser schweren Zeit. Vor drei Jahren waren digitale Formate plötzlich unverzichtbar, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Für Vereine ging es dabei aber nicht nur um Technik, sondern auch um die Rechtsgrundlage. Diese haben wir mit den Coronasonderregeln geschaffen. Sie sind am 31. August 2022 ausgelaufen, aber sie werden weiter gebraucht. Deshalb gab es eine Initiative – im Übrigen kam sie erst aus Bayern; das muss ja auch mal gesagt werden – im Bundesrat. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesrat wurde dann schon im Herbst von der Union aufgegriffen, damit wir das hier als Gesetz umsetzen. Wir brauchen diese praxistaugliche Anschlussregelung. Es wäre einfach gewesen, das kurzfristig umzusetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Die Arbeit in den Vereinen braucht einen rechtlichen Rahmen, einen Rahmen auf der Höhe der Zeit, der nicht mehr auf Kontrolle und Begrenzung ausgerichtet ist, sondern auf Unterstützung des Ehrenamtes. Diesen Rahmen wollen wir heute modernisieren. Wir erleichtern die Teilnahme an Mitgliederversammlungen von Vereinen und außerdem an Vorstandssitzungen von Vereinen und Stiftungen, indem wir die hybride Teilnahme und auch die gänzlich virtuelle Teilnahme und Durchführung von Versammlungen mit allen Rechten, die dazugehören, ermöglichen – und zwar ohne Satzungsänderung. Denn wir können uns vorstellen, dass das bei 600 000 Vereinen für einen Riesenstau und einen riesigen bürokratischen Aufwand bei den Vereinsregistergerichten sorgen würde und natürlich auch eine hohe Hürde für die Vereine wäre.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ich mach mein Ding“, sondern ihre Freiheit auch nutzen, um sich mit Zeit, eigenen Vorstellungen und Werten und oft auch noch mit eigenem Geld freiwillig zum Nutzen der Gesellschaft einzubringen. Bundesweit sind es an die 50 Millionen Menschen, die sich in über 600 000 Vereinen ehrenamtlich, zumeist gemeinnützig engagieren: unverzichtbare Arbeit, die der Staat aus eigener Kraft gar nicht leisten könnte. Auch Sport, Kultur und Brauchtum wären ohne dieses Ehrenamt nicht denkbar. Jugendarbeit, die Werte vermittelt, Zusammenhalt in der Gesellschaft und vieles Weitere leisten die Menschen im Ehrenamt. Nicht zuletzt geben Vereine vielen auch den Raum für eine sinnstiftende Tätigkeit. In Zeiten, in denen wir über Einsamkeit und Depressionen reden, ist auch das besonders wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Wir haben unter Geltung des Grundgesetzes ein Grundrecht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Vor allem aber wissen wir, dass die Arbeit der Vereine für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist. Ich denke, wir alle kennen das berühmte Böckenförde-Diktum. Der wichtigste Satz darin ist: Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Das stimmt. Unser Staat und unsere Gesellschaft leben davon, dass unzählige Bürger und Bürgerinnen ihre Freiheit nicht nur nutzen, um zu sagen: „Lasst mich doch in Ruhe!

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir haben es schon gehört: Das Vereinsleben hat in Deutschland eine besondere Tradition. Schon das Allgemeine Preußische Landrecht gewährte Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, allerdings bei gleichzeitigem Verbot jeder Beratung politischer Angelegenheiten in Vereinen. Das zeigt ein bisschen, was damals die Haltung war. Es war vor allem die Skepsis. Vereine wurden auch als Störfaktoren, als potenzielle Machtfaktoren gegen die Obrigkeit gesehen. Deshalb wurde eine Kontrolle eingeführt. Vereine standen unter vereinspolizeilicher Kontrolle und mussten den Behörden Vorstand und Mitglieder melden. Frauen war die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verboten; dort wurde also eine besondere Gefahr gesehen. Das hat sich grundlegend geändert.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wie können Sie die dezentrale Speicherung von Daten, die einfach für eine Weile da bleiben, wo sie entstehen, dezentral bei den Providern, mit einer chinesischen Zusammenfassung aller Daten vergleichen? Kollegin. Wie können Sie das vergleichen, wenn hier der Zugriff auf diese Daten immer vom Richtervorbehalt abhängig ist? Was halten Sie eigentlich von Ihren Ermittlern, was halten Sie von den Richtern und ihrer Bindung an Gesetz und Ordnung, wenn Sie das vergleichen? Das frage ich mich wirklich. Mir bleibt nicht mehr die Zeit – Kollegin Winkelmeier-Becker, das geht jetzt nicht. Sie müssen den Punkt setzen. – für das Lob, das ich noch aussprechen wollte. Ich danke Ihnen für das Zuhören. Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Luiza Licina-Bode das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Und wir tun im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Missbrauchsdarstellungen im Internet nicht alles, was wir tun könnten, wenn wir auf naheliegende Ermittlungsansätze wie retrograde – sprich: gespeicherte – IP‑Adressen verzichten. Wir fordern die Speicherung natürlich nur in dem Umfang, den das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof erlaubt haben. Da muss ich wirklich sagen, dass Ihr Vergleich mit chinesischer Überwachungspolitik, Herr Minister, wirklich komplett daneben und absurd ist. Wie können Sie das vergleichen: chinesische totale Inhaltskontrolle, personenbezogen, versus die Zuordnung von Zahlenkolonnen, mit denen für sich genommen keiner etwas anfangen kann?

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Meine lieben Kollegen, wir haben Verantwortung für den Rechtsstaat und auch für die Durchsetzung des Rechtsstaats. Hier kommt mir die Innenministerin gerade recht; denn ich will Sie loben und Ihnen dafür danken, dass Sie den Kampf gegen Cyberkriminalität so ernst nehmen. Es gibt – das geht aus den jährlichen Berichten des Bundeskriminalamts hervor – einen krassen Aufwuchs von Cyberkriminalität in all ihren Facetten. Es werden Unternehmen, kritische Infrastruktur gehackt; es wird erpresst. Bürger sind Opfer von Identitätsdiebstahl, Hetze und Beleidigungen; das wurde schon erwähnt. Es gibt organisierte Kriminalität bis hin zu feindlichen Attacken.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Deshalb möchte ich sie hier heute explizit erwähnen: Von den Gerichtsvollziehern über die Rechtspfleger, die Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, die Justizsekretäre bis hin zu den Notarassistenten – sie alle tragen einen ganz existenziellen Beitrag zum Funktionieren unserer Justiz bei. Dafür will ich heute einmal explizit Danke sagen. Ich will aber nicht beim Dank stehen bleiben, sondern Anliegen, die mir von dieser Seite angetragen worden sind, auch weitergeben. Es gibt Anlass, sich noch einmal anzuschauen, ob die Zuständigkeiten und Kompetenzen richtig verteilt oder ob da noch ungehobene Ressourcen sind. Ein starker Wunsch, der dort immer wieder formuliert wird, ist, bei der Ausbildung mehr zu tun, sie zu einem Fachhochschulstudium zu machen. Ich finde, wir sollten schauen, wie wir auch das ermöglichen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sie, Herr Justizminister, haben in diesen Tagen Gesetzentwürfe zur Digitalisierung oder zur Aufzeichnung der Verhandlungen in Zivil- und Strafprozessen vorgelegt. Wir werden uns sicherlich noch im Detail anschauen müssen, ob da die grundlegenden Verfahrensgrundsätze, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt sind, ob die Aufteilung zwischen den Instanzen weiterhin gewahrt ist. Aber das Ganze wird ja nur funktionieren, wenn die Ausstattung der Gerichte landesweit entsprechend ist. Deshalb ist mein Appell hier, die Länder noch einmal deutlich zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier oft im Austausch vor allem mit Richtern, Rechtsanwälten und Notaren, wenn wir ehrlich sind; aber die Umsetzung der Digitalisierung braucht auch die Mitwirkung der anderen Justizberufe.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Deshalb ist der Pakt für den Rechtsstaat mit dem Digitalpakt für die Justiz so wichtig; er ist hier heute auch schon angesprochen worden. Sie haben versprochen, ihn fortzusetzen und vor allem auch um die Digitalkomponente zu erweitern. Das muss gelingen. Die E‑Akte ist angesprochen worden. Auf die Digitalisierung von Verzeichnissen warten viele Praktiker. All das muss gelingen. Ein Scheitern wäre für uns alle schlimm. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob man ein einzelnes Patentgericht digitalisiert – das kann man schaffen – oder aber Hunderte von Gerichten im ganzen Land digitalisieren muss. Da ist der Finanzaufwand nicht vergleichbar. Wir sind da noch lange nicht fertig. Hierbei brauchen die Länder mehr Unterstützung.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt in dieser Debatte oft gehört: Der Justizhaushalt ist der kleinste Haushalt, roundabout 1 Milliarde Euro. Aber das spiegelt nicht wider, welche Bedeutung die Justiz hat, auch nicht, wie hoch die Kosten sind, die die Justiz verursacht und die getragen werden müssen. Die Bundesländer tragen hier den Löwenanteil von etwa 15 Milliarden Euro. Die genannten Summen zusammen sind dann doch mit anderen Bundeshaushalten vergleichbar, die in Bereichen angesiedelt sind, welche hauptsächlich vom Bund finanziert werden und in denen mehr Geld ausgegeben wird als im Bereich der Justiz. Wir haben schwerpunktmäßig einen Verwaltungshaushalt. Recht und Justiz, das ist gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern.

    PLENARPROTOKOLL 20/70 · 2022-11-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Diese Norm wurde unter verschiedenen Regierungen einschließlich der sozialliberalen Koalition und auch unter Rot-Grün nicht angetastet. Sie wurde durchgehend beibehalten. Wir können hier somit sicherlich nicht sagen, dass ein solches Unrecht vergleichbar ist mit den Urteilen, die kassiert werden können. Wir wissen, dass Frauen sich die Entscheidung nicht leicht machen. Wir sollten sie in dieser Entscheidung unterstützen, ihnen helfen, am besten so, dass wir sie ermutigen, sich für das Kind zu entscheiden. In jedem Fall sollten wir helfen, unterstützen und Verständnis zeigen. Für uns heißt das heute, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Danke schön. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dirk Wiese.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Anscheinend wurde nicht einmal überprüft – jedenfalls steht nichts dazu in der Gesetzesbegründung –, welche Fälle das waren und ob sie denn dann nach den neuen Regeln überhaupt straffrei wären. Es kommt bei gesellschaftlichen oder politischen Veränderungen durchaus immer mal wieder vor, dass Handlungen, die früher strafrechtlich sanktioniert wurden, nicht mehr für strafrechtlich relevant gehalten werden. Trotzdem dürfen dann rechtskräftige Urteile nicht einfach aufgehoben werden. Da gibt es eine sehr, sehr hohe Hürde. Da geht es zum Beispiel um nationalsozialistisches Unrecht, SED-Unrecht oder wie in letzter Zeit um Verurteilungen nach § 175 StGB. Das waren Ausnahmen, die Urteilsaufhebungen gerechtfertigt haben, aber damit kann § 219a nun sicherlich nicht verglichen werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Es gehört zum Konzept der offenen Beratung, dass dann, wenn sich die Frau für den Abbruch entscheidet, dieser auch durchgeführt und medizinisch korrekt umgesetzt wird. Das setzt voraus, dass es auch Ärzte gibt, die das machen. Das ist völlig in Ordnung. Aber es ist auch zumutbar, dass Arztpraxen bei einem Konflikt, bei dem Grundrechte auf beiden Seiten auszugleichen sind, auf Werbung verzichten und nur den Weg über andere Ärzte und über die Beratungsstellen statt über offene Werbung gehen. Das ist ein sehr, sehr kleiner Eingriff in die Berufsfreiheit und mit Sicherheit verfassungsgemäß. Wir lehnen es außerdem ab, dass Sie mit dem Gesetzentwurf rechtskräftige Urteile seit Oktober 1990 pauschal kassieren wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Geben Sie doch einmal die Suchbegriffe „Abtreibung“ oder „ungewollt schwanger“ bei Google ein. Sie kriegen alle Informationen über Methoden, über die Entwicklung des Kindes und alles, was dazugehört. Wenn es hier ein Defizit gäbe, dann hätte der Bundesgesundheitsminister es in der Hand, zum Beispiel das Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch besser zu machen. Deren Homepage ist immer einer der ersten Treffer, wenn Sie eine Google-Suche machen. Das ist auch völlig in Ordnung so. Das heißt, dass jede Information ganz leicht zugänglich ist. Es ist offenbar falsch, dass relevante Informationen vorenthalten würden. Wir haben an einem anderen Punkt keinen Dissens: Ärzte und Ärztinnen müssen im Rahmen der Beratungslösung oder bei einer Indikation ohne strafrechtliches Risiko Schwangerschaftsabbrüche durchführen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Mit der kompletten Streichung von § 219a ermöglichen wir auch Werbung, proaktive Werbung im Internet oder möglicherweise auch in Zeitschriften. Und das suggeriert dann eben, dass es um eine ganz normale ärztliche Behandlung geht, bei der es nur um das Wohl und Wehe der Patientin, des Patienten geht. Genau das, lieber Herr Bundesminister Buschmann, ist der Unterschied. Genau diese zusätzliche Aussage, die in der Werbung, die in der Kombination von Angebot und Information liegt, ist das, was sich dann hinterher auch auf das allgemeine Bewusstsein auswirkt. Das Narrativ, dass es hier ein Defizit an Informationen gäbe, ist falsch; es ist Unsinn. Denn die Realität ist doch, dass jede Frau jede Information im Netz oder an anderer Stelle frei zugänglich finden kann. Das ist auch in Ordnung so, dagegen spricht überhaupt nichts.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Diese Regelung besagt, dass im Verfahren dafür gesorgt werden muss, dass die Rechte des Kindes auch gegenüber denen der Frau berücksichtigt werden. Das ist das wirksame Schutzkonzept, das das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle verlangt. Im Mittelpunkt steht die Beratung, ergänzend kommt dazu das Werbeverbot. Denn es geht auch darum – auch das sagt das Bundesverfassungsgericht ganz ausdrücklich –, dass das Bewusstsein, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes auch im allgemeinen Bewusstsein der Gesellschaft erhalten bleiben muss. Dafür ist das Werbeverbot ein wesentlicher Faktor; denn es geht keineswegs nur um die Frage sachlicher Information auf den Homepages der Ärzte. Darum geht es nicht. Das sind immer die Beispiele, die gebracht werden. Aber es geht um viel mehr.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes, und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich zwischen uns sehe. Das ist der maßgebliche Grund, weshalb wir an der geltenden Regelung festhalten wollen. Aus den Reihen der Koalition gab es sowohl hier im Plenum als auch in den Social Media viele Beiträge, in denen das Kind keine Rolle spielt. Ich muss sagen: An dieser Stelle kommen wir nicht zusammen. Wir erleben gerade mit Blick auf die USA, auf Polen, wie dieser Konflikt eskalieren kann. Wir haben ihn ja vor vielen Jahren auch bei uns gehabt. Die geltende Regelung, die wir jetzt in Deutschland haben, ist gut, der sogenannte dritte Weg, der auf Rita Süssmuth zurückgeht und vom Bundesverfassungsgericht dann noch weiterentwickelt worden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ich habe eher den Eindruck, dass es Ihnen darum geht, hier zusammen ein Erfolgserlebnis zu produzieren, weil Sie an anderen Stellen mit vielen Problemen zu tun haben, was sicherlich auch verständlich ist. Es geht hier mehr um interne Gruppendynamik Ihrer Koalition. Dabei ist klar: Eine ungewollte Schwangerschaft führt dazu, dass eine Frau auf der einen Seite massiv betroffen ist in ihren Grundrechten, in ihrer Selbstbestimmung. Wir haben auf der anderen Seite den Grundrechtskonflikt mit dem Menschenrecht auf Leben, mit dem Lebensrecht des Kindes. Das kann nicht in einem klassischen Kompromiss aufgelöst werden; es geht immer um alles oder nichts. Jeder kann die Situation der Frau nachempfinden, denn wahrscheinlich hat jeder auch in seinem persönlichen Umfeld einmal eine solche Situation erlebt.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister, laut Koalitionsvertrag haben Sie sich vorgenommen, wissenschaftliche Evidenz und Evaluierung von Gesetzen zum Maßstab für Ihre Kriminalpolitik zu machen. Mit dem Gesetzentwurf zur Streichung von § 219a StGB werden Sie diesem selbstgesetzten Anspruch nicht gerecht. Es gibt keine Evaluation. Sie warten noch nicht einmal die ELSA-Studie ab, die zeitgleich im Bundesministerium für Gesundheit erstellt wird und die doch genau in den Blick nimmt, ob es ausreichende Beratung gibt bzw. wo es Defizite gibt. Alldem greifen Sie vor. Das ist nicht an Evidenz orientiert. Einen objektiven Grund für Eile sehe ich auch nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Mit diesem Ziel muss das bisher angewendete Verfahren überarbeitet werden. Der Gesetzentwurf lässt allerdings in keiner Weise erkennen, warum ein Bedarf dafür bestehen sollte, die Dokumentationspflichten weiter zu erhöhen, zumal er auch keine negativen Erfahrungen bezüglich der Höhe der Schwellenwerte für Dokumentationspflichten erwähnt. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum der Gesetzentwurf dennoch eine unverhältnismäßige Erhöhung der Schwellenwerte vorsieht und damit die Bürokratie erhöht. Die Erhöhung der Minijobgrenze halte ich für falsch. Mein Votum: Enthaltung.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Er hat für Millionen Beschäftigte signifikante Lohnerhöhungen gebracht und damit funktionale Defizite in der Lohnfindung adressiert. Die Mindestlohnkommission hat es nach der Einführung des Mindestlohns aber nicht verstanden, entsprechend ihres Auftrages in der Gesamtabwägung angemessene Mindestlohnerhöhungen festzulegen. Sie hat vielmehr lediglich die Lohnentwicklung nachgezeichnet, ohne die besonderen Erfordernisse und wirtschaftlichen Verhältnisse der Niedriglohngruppen zu berücksichtigen. Die Vorgehensweise der Mindestlohnkommission muss deshalb grundlegend überprüft werden. Der selbstgewählte verengte Bezug auf die Tarifentwicklung reicht nicht aus. Die Gesamtabwägung muss eine höhere Priorität bekommen. Ein politischer Mindestlohn kann nicht die Antwort in der sozialen Marktwirtschaft sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Der gerechte Lohn ist ein Kernbegriff der christlichen Soziallehre und damit Teil der Programmatik der Christlich Demokratischen Union. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Dumpinglöhne untergraben dieses Prinzip und gefährden die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Faire Löhne werden in der sozialen Marktwirtschaft von den Tarifpartnern ausgehandelt. Deren Stärkung muss, angesichts von nur noch 43 Prozent tarifgebundenen Beschäftigten, gerade in Branchen mit geringem Organisationsgrad Anliegen einer am Gemeinwohl orientierten Politik sein. Der Mindestlohn greift dort ein, wo die Sozialpartnerschaft so geschwächt ist, dass Tarifverhandlungen nicht möglich sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Deshalb, denke ich, wäre es eine gute Idee, wenn wir uns im Rechtsausschuss auch einmal selbst initiativ mit all diesen Facetten beschäftigen würden, – Frau Kollegin. – um diese dann in die Fachpolitik einzubringen. Ich habe mich gewundert, dass die Koalition der Ampel da bisher noch nicht gesagt hat: Das machen wir. Frau Kollegin! Aber wir reden noch mal drüber. Ich wäre froh, wenn wir dazu kommen würden. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Für die Fraktion der SPD hat Sonja Eichwede jetzt das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wir machen hier Rechtspolitik, und ich glaube, es ist unsere Aufgabe, uns in die wichtigsten Diskussionen dieser Wahlperiode miteinzubringen. Dazu zählen sicherlich die Themen: Klimaschutz, Energiewende, Transformation der Industrie. Ich denke, da haben auch wir als Rechtspolitiker sehr Konstruktives beizutragen; denn es sind doch große Rechtsfragen, die hier im Raum stehen: Wir haben das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben Klagen gegen Unternehmen, die zu mehr Klimaschutz aufgefordert werden. Wir haben die vielen rechtlichen Hürden, die immer wieder angemahnt werden und die im Weg stehen, wenn es darum geht, zur Tat zu schreiten und die Klimapolitikwende umzusetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Das rechtfertigt sich damit, dass das Thema der Unabhängigkeit der Justiz wirklich zu den Assets, zu den Kernforderungen der europäischen Rechtsordnung gehört. Es ist gut, dass sie das mit Rückendeckung des Europäischen Gerichtshofs machen kann. Es ist zulässig, dass die Europäische Union die Auszahlung von etwa 36 Milliarden Euro davon abhängig macht, dass in unserem Nachbarland die Justiz wieder zu mehr Unabhängigkeit zurückkehren kann. Ich denke, wir haben in der nächsten Woche die Möglichkeit, uns darüber zu informieren und das Land vielleicht mit ein bisschen Rückenwind dabei zu unterstützen, dass die Unabhängigkeit der Justiz wiederhergestellt wird. Ganz zum Schluss möchte ich noch einen anderen Punkt ansprechen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Ich möchte aber anregen: Wir hatten damals eine sehr gute Sachverständigenanhörung mit noch etlichen guten, konstruktiven Vorschlägen, zum Beispiel einen Eröffnungsbeschluss über die vielen Fragen der Zulässigkeit der Klage einzurichten. Das ist ein wirklich guter Hinweis gewesen. Wir konnten ihn damals wegen des Zeitdrucks nicht mehr umsetzen; wir wollten mit dieser Klage ja noch rechtzeitig ins Gesetzbuch kommen, damit die Dieselverfahren dieses Verfahren nutzen konnten und nicht verfristet waren. Ich möchte in diesen Tagen auch einen Blick nach Warschau richten. Wir fahren mit dem Rechtsausschuss in der kommenden Woche dorthin. Es ist spannend, zu sehen, dass die EU‑Kommissionspräsidentin in diesen Tagen dort ist. Sie nutzt zum ersten Mal die Möglichkeit, dass die europäische Ebene auch mit Geld Einfluss nehmen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Der Richterbund schlägt auch konkrete Maßnahmen vor, nämlich Vorabentscheidungsverfahren beim Revisionsgericht einzuführen oder Vorgaben zu machen für die Struktur von Schriftsätzen, die häufig nur noch aus Textbausteinen bestehen, die gar nichts mit dem konkreten Fall zu tun haben. Das sind die Themen, mit denen sich aktuell die Justizministerkonferenz beschäftigt. Damit müssen auch wir uns dringend beschäftigen. Dabei lässt der Vorschlag zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie noch auf sich warten, obwohl sie in diesem Jahr noch beschlossen werden muss. Uns war bei der ersten Auflage, der Verabschiedung der Musterfeststellungsklage, wichtig, dass nur qualifizierte Verbände diese Klagen unter bestimmten Voraussetzungen führen dürfen. Es ist gut, dass das offenbar auch Sie überzeugt hat und dass wir daran festhalten wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Es geht auch um die bessere Ausrüstung der Staatsanwaltschaften, damit diese in ihrer wichtigen Ermittlungstätigkeit unterstützt werden. Wir übernehmen mit unseren Regelungen auch Verantwortung für die Justizhaushalte der Länder, indem wir das materielle Recht und natürlich auch das Verfahrensrecht gestalten. Dabei gibt uns zu denken, dass der Deutsche Richterbund im Moment wirklich Alarm schlägt und sagt, dass es eine zunehmende Anzahl von Massenverfahren gibt, die die Richterschaft wirklich an die Belastungsgrenze, an die Grenze der Arbeitsfähigkeit bringt. Damit riskiert man natürlich auch einen Vertrauensverlust in die Funktionsfähigkeit der Justiz.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Aber es wäre eben sehr, sehr gut, wenn wir uns jetzt schon darauf verständigen könnten, dass wir das alle unterstützen – wir hatten es auch im Wahlprogramm –; denn die Länder brauchen diese Unterstützung. Wir wissen alle, dass es eigentlich die Aufgabe der Länder ist. Aber hier gibt es einen großen Nachholbedarf. Wir wollen das gerne auch mit Ihnen zusammen verhandeln und unterstützen. Die Länder sollten frühzeitig wissen, womit sie rechnen können. Es geht um die Ausrüstung von Sitzungssälen, wie wir sie auch für Verhandlungen oder Anhörungen in Anspruch nehmen, die uns zum Beispiel die Möglichkeit gibt, Sachverständige zuzuschalten. Es geht um die Digitalisierung der Grundbücher; das ist zum Beispiel für die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung von Geldwäsche ein ganz wichtiger Punkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Haushalt des Bundesjustizministeriums beraten wird, dann kann sich der Finanzminister eigentlich entspannen – er hätte also auch hierbleiben können –; denn es ist der Haushalt mit den geringsten Ausgaben. Aber wir haben schon gehört: Es geht eigentlich um noch mehr Geld. Die größte einzelne Ausgabe dieser Wahlperiode wird wahrscheinlich wieder im Kontext des Pakts für den Rechtsstaat erfolgen, für den es die Erstauflage in der letzten Wahlperiode gegeben hat – 220 Millionen Euro. – Genau! Diese Mittel werden nicht im Justizhaushalt eingestellt – jedenfalls war es beim ersten Mal so –, sondern diese 220 Millionen Euro werden über den Weg der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern diesem zufließen. Deshalb ist es auch jetzt noch nicht angelegt; im Justizhaushalt nicht erkennbar.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD