Macit Karaahmetoğlu
SPD · Germany
“Sorge bereiten auch die internationalen Entwicklungen. Die US-Regierung hat wiederholt offengelassen, ob die Vereinigten Staaten ihr bisheriges Engagement im Kosovo langfristig fortsetzen werden. Sollten sich die USA zurückziehen, könnte dies die Sicherheitslage weiter verschlechtern.”
“Die jüngsten Parlamentswahlen in Kosovo am vergangenen Sonntag haben gezeigt, dass das Land politisch weiterhin tief gespalten ist. Die Partei von Ministerpräsident Albin Kurti ist erneut stärkste Kraft geworden, bleibt aber auf einen Koalitionspartner angewiesen. So droht sich die innenpolitische Krise fortzusetzen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute erneut über die Verlängerung eines Einsatzes, der seit mehr als 25 Jahren für Frieden und Stabilität im Westbalkan steht. Mehr als 25 Jahre KFOR bedeuten auch mehr als 25 Jahre deutsche Verantwortung in der Region.”
“Können klare Völkerrechtsverstöße aufgrund von Abhängigkeiten nicht sanktioniert werden, bleibt die Legitimität von Sanktionen dennoch gewahrt, sofern andere Verstöße klar als völkerrechtswidrig benannt werden und die bestehende Abhängigkeit nicht selbst verschuldet ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Europa muss schwere Völkerrechtsverbrechen wie Angriffskriege konsequent sanktionieren. Der Preisdeckel für russisches Rohöl soll Russlands Einnahmen zur Kriegsfinanzierung senken. Russland umgeht dies über eine Schattenflotte.”
“Rechtsphilosophisch geht es damit um die Legitimität selektiver Sanktionen: Dürfen wir einen Völkerrechtsverletzer sanktionieren, wenn wir einen anderen aus Abhängigkeit nicht sanktionieren können?”
The complete record
Every one of 155 lines we hold for Macit Karaahmetoğlu, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 3 of 4.
“Und es war 2008 wieder Putin, der ein kleines Land im Kaukasus, nämlich Georgien, überfiel und dessen territoriale Integrität mit Füßen trat, indem er Südossetien und Abchasien abspaltete. Und 2014 – es wurde heute auch schon erwähnt – war es wieder Putin, der die Krim überfiel und annektierte. Gerade die Verbrechen gegen die Ukraine wiegen umso schwerer, weil die Ukraine sich mit dem Budapester Memorandum 1994 freiwillig dazu bereit erklärt hatte, ihre Atomwaffen an Russland abzugeben. Im Gegenzug hatte sich Russland der Ukraine gegenüber verpflichtet, deren territoriale Integrität, und zwar inklusive der Krim, zu achten. Allein dieses Beispiel mit der Krim zeigt, wie unbedeutend für Putin Recht und Moral sind.”
“Er hat im zweiten Tschetschenien-Krieg eine ganze Großstadt, nämlich Grosny, die Hauptstadt Tschetscheniens – von der Einwohnerzahl her übrigens vergleichbar mit den baden-württembergischen Städten Mannheim oder Karlsruhe –, in Schutt und Asche bomben lassen. Ich habe die Satellitenbilder vor und nach diesem Krieg gesehen. Es ist unfassbar, mit welcher Brutalität und Gleichgültigkeit eine ganze Großstadt samt ihren Einwohnern – Frauen, Männer, alte Menschen und Kinder – regelrecht dem Erdboden gleichgemacht wurde. Ich werde niemals die Bilder einer tschetschenischen Mutter vergessen, die vor der verbrannten Leiche ihres Kindes verzweifelt geschrien und geweint hat.”
“Ein Jahr voller Kriegsverbrechen, ein Jahr, in dem Millionen von Menschen ihre Heimat in der Ukraine verlassen und fliehen mussten, in dem Zehntausende von Menschen getötet, ja, ermordet wurden, Tausende von ukrainischen Kindern verschleppt und Tausende von ukrainischen Frauen vergewaltigt wurden. Angesichts dieser unfassbaren Verbrechen ist es schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, dass es selbst in diesem Haus Menschen gibt, die der Ukraine ihr Recht auf Selbstverteidigung absprechen wollen. Wir wissen allerdings nicht erst seit dem 24. Februar letzten Jahres, dass Putin ein Mörder und ein Kriegsverbrecher ist.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zunächst zwei Dinge klarzustellen. Erstens. Der Antrag der Union verkennt die globalen Realitäten und ist widersprüchlich, weil er seinem eigenen Kernanliegen abträglich ist. Und zweitens. Dieses Kernanliegen, nämlich die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, ist absolut richtig und legitim. Niemand, der auch nur einen Funken Gerechtigkeit in sich trägt, kann sich gegen dieses Anliegen stellen. Am letzten Freitag – heute wurde es schon mehrmals erwähnt – hatten wir ja den ersten Jahrestag des Ukrainekrieges.”
“Das Wort erhält Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Denn das ist wichtig: Die virtuelle Teilnahme muss so gestaltet werden können, wie es für den Verein am praktikabelsten ist. Gleichzeitig gilt: Eingeladene müssen rechtzeitig darüber informiert werden, durch welche konkreten Mittel der elektronischen Kommunikation sie ihre Rechte ohne physische Präsenz bei der Versammlung wahrnehmen können. Es ist gut, dass wir heute das parlamentarische Verfahren zu Ende bringen und dieses wichtige Gesetz verabschieden. Es soll – auch das sieht unser Änderungsantrag vor – möglichst schnell, nämlich am Tag nach der Verkündung, in Kraft treten. Die Vereine in Deutschland warten auf eine zeitnahe, rechtssichere und praxistaugliche Lösung, und diese bringen wir heute auf den Weg, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Vielen herzlichen Dank.”
“An ein paar weiteren Verbesserungen, die auch bei der ersten Lesung bereits thematisiert wurden, halten wir fest. Wir verbessern eine im Gesetzentwurf zu eng gefasste Formulierung. Nicht immer ist es der Vorstand eines Vereins, der Mitgliederversammlungen einberuft. Es gibt auch andere Einberufungsorgane oder Mitglieder, die eine entsprechende Ermächtigung haben. Die virtuelle Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sollte auch von diesen Akteuren ermöglicht werden können. Zudem wollen wir die virtuelle Teilnahme nicht auf das technische Mittel der Videokonferenzen beschränken, sondern zum Beispiel auch Telefonkonferenzen, den Austausch per Chat oder Abstimmungen per E‑Mail ermöglichen. Die Mitgliederrechte sollen auch auf diesen Wegen wahrgenommen werden können, wenn ein Verein dies ermöglichen möchte.”
“Die zentrale Frage, mit der wir Berichterstatter uns in den vergangenen Wochen noch auseinandergesetzt haben, war: Wie wollen wir mit rein virtuellen Versammlungen umgehen? Wir haben hier einen gangbaren Weg entwickelt, mit dem Vereine auch diese Form der Mitgliederversammlung ermöglichen können. Dafür soll es lediglich einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung benötigen, keine Satzungsänderung. Das ist, wie ich finde, ein sehr guter Kompromiss, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Mitgliederrechte werden gewahrt. Kein Vorstand kann gegen den Willen der Mitglieder beschließen, Mitgliederversammlungen nur noch rein virtuell durchzuführen. Gleichzeitig ersparen wir insbesondere kleineren Vereinen oder Stiftungen die Mühen einer Satzungsänderung.”
“Zukunftsfeste Lösungen für die virtuelle Teilnahme an Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht zu schaffen, ist auch Ausdruck unserer Koalitionsziele: Fortschritt wagen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft. Wir brauchen und wollen eine dynamische, starke Zivilgesellschaft in einem modernen, dem Digitalen zugewandten Staat, meine Damen und Herren. Die gute Grundlage des Gesetzentwurfs aus dem Bundesrat wollen wir in einigen Punkten aber noch besser machen. Dafür haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Der Kollege Hartewig hat das auch schon erwähnt. Unsere Vorschläge verändern nicht das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes, sollen ihn aber flexibler und klarer fassen.”
“Ich spreche an dieser Stelle auch einen Dank aus für die gute Grundlage des Bundesrates, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Denn zum einen ist die Pandemie, insbesondere mit Blick in die Welt, noch nicht gänzlich vorbei, auch wenn das Gröbste hierzulande überstanden scheint. Schon deshalb müssen wir weiterhin in bestimmten Situationen auf digitale Kommunikation im Vereinsleben zurückgreifen können. Zum anderen liegen auch die Vorteile virtueller oder hybrider Zusammenkünfte inzwischen auf der Hand. Vereine verzeichnen teilweise mehr Beteiligung durch digitale Formate. Die Mitglieder selbst sparen sich den einen oder anderen Anfahrtsweg und damit verbundene Zeit.”
“Es mussten während der Pandemie aber auch rechtliche Anpassungen erfolgen; denn Mitgliederversammlungen haben im Vereinsrecht, wenn keine anderweitige Satzungsregelung existiert, in Präsenz stattzufinden. Gesucht war eine Lösung, die es Vereinen und anderen Zusammenschlüssen erlaubt, sich auch ohne eine Satzungsänderung wieder vernünftig zu organisieren. Ergebnis war eine pandemiebedingte Sonderregelung. Diese ist im Sommer letzten Jahres ausgelaufen, und es gilt, eine adäquate Folgeregelung zu finden. Die neuen Möglichkeiten virtueller Mitgliederversammlungen jetzt wieder aufzugeben, wäre völlig inakzeptabel. Das hat der Bundesrat, der die Initiative zu diesem Gesetzentwurf ergriffen hat, richtig erkannt.”
“Im ersten Jahr trauten sich viele gar nicht so richtig unter Menschen, das unbeschwerte Vereinsleben mit all den persönlichen Kontakten war nicht mehr denkbar. Die häufig in großen Teilen ehrenamtlich geführten Vereinsgeschäfte mussten erst Mittel und Wege finden, um einen solchen Einschnitt zu kompensieren. Es folgte ein Lernprozess im Eiltempo für jeden von uns und auch für die Vereine in unserem Land. Heute kann fast jeder behaupten, in Sachen Digitalisierung, Videokonferenzen und Co deutlich kompetenter zu sein als vor der Pandemie. Insbesondere den Vereinen möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank und auch Lob aussprechen, wie sie diese harte Zeit gemeistert haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe es bei der ersten Lesung zum vorliegenden Bundesratsentwurf bereits zu Protokoll gegeben, es ist mir aber ein Anliegen, es auch heute zu betonen: Vereine heißen so, weil sie Menschen vereinen. Sie sind Orte der Zusammenkunft, hier teilen Bürgerinnen und Bürger ihre Leidenschaft, ob im sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlich-politischen Bereich. Vereine sind zentrale Stätten unseres sozialen Zusammenlebens, das Herz unserer Zivilgesellschaft. Die Coronapandemie hat unsere Vereine mit voller Wucht getroffen. Der Sportbetrieb lag lange lahm, vor allem aber wurden Zusammenkünfte von Mitgliedern gravierend erschwert.”
“Die Mitgliederrechte sollen auch auf diesen Wegen wahrgenommen werden können, wenn ein Verein dies ermöglichen möchte. Klar ist nämlich auch: Die virtuelle Teilnahme kann so gestaltet werden, wie es für den Verein am praktikabelsten ist. Wichtig ist uns dabei nur: Eingeladene müssen rechtzeitig darüber informiert werden, durch welche konkreten Mittel der elektronischen Kommunikation sie ihre Rechte ohne physische Präsenz bei der Versammlung wahrnehmen können. Sollten wir im parlamentarischen Verfahren ans Ziel gelangen und dieses wichtige Gesetz verabschieden, ist es uns zudem wichtig, dass es schnell, und zwar am Tag nach der Verkündung, in Kraft tritt. Die Vereine in Deutschland brauchen eine zeitnahe, rechtssichere und praxistaugliche Lösung für die Zukunft. Ich wünsche mir sehr, dass wir gemeinsam diese auf den Weg bringen können.”
“Anders als in der Coronasonderregelung sollen Vereinsmitglieder künftig nicht mehr dazu verpflichtet werden können, nur virtuell an einer Versammlung teilzunehmen. Wir verbessern zudem eine Formulierung, die im Gesetzentwurf zu eng gefasst wurde. Nicht immer ist es der Vorstand eines Vereins, der eine Mitgliederversammlung einberuft. Es gibt auch andere Einberufungsorgane oder Mitglieder, die eine entsprechende Ermächtigung haben. Die virtuelle Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sollte von jedem Akteur ermöglicht werden können, der eine solche Versammlung einberufen darf. Besonders wichtig finde ich auch unseren Vorschlag, die virtuelle Teilnahme nicht auf den Weg der Videokonferenz zu beschränken, sondern zum Beispiel auch Telefonkonferenzen, den Austausch per Chat oder Abstimmungen per E‑Mail zu ermöglichen.”
“Dabei sollen Mitgliederrechte gestärkt und im Falle einer virtuellen Teilnahme den Rechten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Präsenz gleichgestellt werden. Die Initiative des Bundesrates bietet hierfür eine sehr gute Grundlage, die wir in einigen Punkten aber noch nachjustieren wollen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen liegt vor. Unsere Vorschläge verändern nicht das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes, sollen ihn aber flexibler und klarer formulieren: Wir schlagen vor, das Gesetz als „Gesetz zur Ermöglichung der virtuellen Teilnahme an Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ zu betiteln. Damit soll klargestellt werden, dass nur die Einberufung sogenannter hybrider Mitgliederversammlungen gestattet werden soll.”
“Wir werden weiterhin auf digitale Kommunikationswege, auch im Vereinsleben, zurückgreifen müssen, insbesondere in den Wintermonaten. Zweitens haben viele inzwischen auch die Vorteile virtueller Zusammenkünfte erkannt, sowohl Vereine selbst, die teilweise mehr Beteiligung durch digitale Formate verzeichnen können, aber auch die Mitglieder, welche sich den einen oder anderen Anfahrtsweg und Zeit sparen können. Eine generelle Lösung für die virtuelle Teilnahme an Mitgliederversammlungen zu schaffen, ist Ausdruck von Fortschritt in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft, und diesem hat sich die Regierungskoalition ausdrücklich verschrieben. Wir wollen einen modernen Staat schaffen mit einer dynamischen Zivilgesellschaft.”
“Auch das deutsche Recht musste sich der neuen Situation anpassen; denn Mitgliederversammlungen haben im Vereinsrecht – wenn keine anderweitige Satzungsregelung existiert – in Präsenz stattzufinden. Das mussten wir ändern, damit Vereine und andere Zusammenschlüsse sich auch ohne eine Satzungsänderung wieder vernünftig organisieren konnten. Ergebnis war die pandemiebedingte Sonderregelung aus § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie (GesRuaCOVBekG). Diese Sonderregelung ist Ende August ausgelaufen, und es gilt, eine adäquate Folgeregelung zu finden. Das hat der Bundesrat, der die Initiative zu diesem Gesetzentwurf ergriffen hat, richtig erkannt. Erstens ist die Pandemie noch nicht vorbei.”
“Als im Frühjahr 2020 die Coronapandemie ihren Lauf nahm, traf es auch die Vereine mit voller Härte. Sportplätze blieben leer. Kaum einer traute sich ungeschützt unter Menschen – auch nicht unter die, die man sonst in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Vereinslebens unbeschwert getroffen hatte. Die meist auf Ehrenamtlichkeit basierenden Strukturen vieler Vereine waren nicht auf einen solchen Einschnitt in unser soziales Leben vorbereitet. Vielerorts mussten erst Mittel und Wege gefunden werden, um die Vereinsmitglieder trotz Social Distancing wieder zusammenbringen zu können. Inzwischen wird fast jeder Mensch in unserem Land von sich behaupten, er ist deutlich kompetenter im Umgang mit Videokonferenzen und Co. Wir – das betrifft in hohem Maße auch die Vereine – haben Digitalisierungsnachhilfe im Eiltempo erhalten.”
“Vielen Dank. – Jetzt dürfen Sie auch: Nächster Redner ist Philipp Amthor für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Wir schaffen parallel zu diesem Gesetz auch die verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens, indem wir in Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes einen neuen Satz 3 einfügen, der einen ausdrücklichen Ausgestaltungsvorbehalt für den Gesetzgeber formuliert. Das klingt sehr abstrakt, bedeutet aber im Kern, dass wir von der Papierform auf ein digitales Format wechseln können. Für diese Grundgesetzänderung benötigt es eine Zweidrittelmehrheit, und ich bin froh, dass wir diese heute erzielen werden. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich danke allen am gesetzgeberischen Verfahren Beteiligten für die intensive und konstruktive Arbeit an diesem Gesetz – auf dass es eines der letzten ist, das wir im dicken Ledereinband einer Bibliotheksausgabe wiederfinden! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.”
“Zwei weitere Punkte aus den Verhandlungen, bei denen wir uns erfolgreich geeinigt haben, seien noch kurz erwähnt. Es ist gut, dass in der nun vorliegenden Fassung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes das Änderungsverbot aus § 6 Absatz 1 präzisiert wird. Es bezieht sich ausschließlich auf die gesiegelten, amtlichen Fassungen, die auf den Veröffentlichungsplattformen nicht mehr geändert werden dürfen. Zudem wird im erreichten Verhandlungsergebnis klargestellt, dass sowohl die einzelnen Ausgaben des Bundesgesetzblattes als auch das elektronisch publizierte Bundesgesetzblatt in seiner Gesamtheit frei verwertbar sind. Das schafft Rechtssicherheit für den Umgang zivilgesellschaftlicher Akteure mit den Veröffentlichungen, und das ist sehr zu begrüßen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen.”
“Mit dem vorliegenden Gesetz legen wir die Veröffentlichung von Gesetzen wieder in die Hände des Bundes und treffen Regelungen hinsichtlich der garantierten Echtheit. Ein entsprechendes qualifiziertes elektronisches Siegel wird Nutzerinnen und Nutzern der neuen Verkündungsplattform versichern, dass das Dokument tatsächlich von der amtlichen Verkündungsstelle erstellt wurde und nicht verfälscht worden ist. Ein Aspekt, der uns als SPD-Fraktion besonders wichtig war, ist, dass dieser Gesetzentwurf sich auch klar zur Frage der Maschinenlesbarkeit im Sinne von Open Data positioniert. Ja, es gibt da derzeit noch technische Hürden. Der Gesetzentwurf zeigt aber einen klaren Fahrplan auf, der am Ende ein Dateiformat für die Veröffentlichung vorsieht, welches maschinenlesbar und automatisiert auswertbar sowie verarbeitbar sein wird.”
“Das ist Digitalisierung – auch im Sinne der Nachhaltigkeit ein Kurs, den diese Koalition ganz bewusst eingeschlagen hat und konsequent hält, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Was das schwäbische Herz besonders erwärmt: Das Gesetz steht auch finanziell auf sicheren Füßen. Nach einmaligen Ausgaben für den Digitalisierungsvorgang werden Bund und Länder in Zukunft jährlich 800 000 Euro durch wegfallende Abonnementkosten bei Gerichten, Behörden und Bibliotheken einsparen. Und wir erleichtern den Zugang für Menschen und Unternehmen in unserem Land. Niemand muss ab nächstem Jahr noch in eine Bibliothek gehen oder Gebühren zahlen, um die amtliche Fassung von Gesetzen einsehen zu können.”
“Unser Verkündungs- und Bekanntmachungswesen kommt damit endlich im 21. Jahrhundert an. Unser Staatswesen wird moderner und digitaler, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein bedeutsamer Schritt, um Recht und Verwaltung in unserem Land zu vereinfachen und die Gesetzgebung für jedermann transparenter zu machen. Wir erreichen dadurch eine schnellere Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. Es ist auch ein ökologisches Gesetz, das wir hier verabschieden; denn durch den Wegfall von Druck und Transport sparen wir Energie, Treibhausgasemissionen und jede Menge Papier. Justizminister Buschmann hat es dankenswerterweise einmal hochrechnen lassen und die Zahl im Rahmen der ersten Beratung genannt: Das Bundesgesetzblatt hat jedes Jahr einen Papierberg von 2,5 Kilometern Höhe erzeugt. Dieser fällt künftig weg.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beenden heute mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs einen Prozess, der vor ziemlich genau vier Jahren ins Rollen gekommen war. Unsere damalige Justizministerin Katarina Barley verkündete damals, ab 2022 solle das Bundesgesetzblatt nur noch elektronisch verfügbar sein. Immerhin: Wir kommen im anvisierten Jahr zu einer Einigung. Was in vielen europäischen Ländern und auch einigen Bundesländern bereits praktiziert wird, ist fortan auch auf Bundesebene Standard. Wir werden in einem neuen Stammgesetz, dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz, regeln, dass alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Bundesgesetzblatt künftig nur noch elektronisch, unentgeltlich und barrierefrei verkündet werden.”
“Viele Ideen liegen bereits vor, zum Beispiel ein Gesetz gegen digitale Gewalt, mit dem wir rechtliche Hürden für Betroffene abbauen, elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung oder eben auch richterlich angeordnete Account-Sperren. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam diese Projekte schnell in die Tat umsetzen und der virtuellen Gewalt im Netz ganz reale, handfeste Grenzen aufzeigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Rednerin ist Renate Künast für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Oft heißt es auch – das betont zum Beispiel auch HateAid –, dass es viel weniger an den Gesetzen als an der Durchsetzung dieser Gesetze hapert. Mit dem vor einer Woche in Kraft getretenen Digital Services Act der EU haben wir erstmals EU-weit verbindliche Pflichten für alle Anbieter digitaler Dienste, illegale Inhalte schneller zu entfernen und die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern zu schützen. Gleichwohl gilt das Gesetz erst ab Februar 2024. Vielleicht schaffen wir es ja in Deutschland, schon vorher ein paar mehr Dinge anzuschieben. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch die in Meseberg verabschiedete Digitalstrategie der Bundesregierung bieten dafür eine gute Grundlage.”
“Sie versuchte noch, ihre Praxis gegen Querdenker abzusichern, die sich ihr teilweise als Patienten getarnt näherten, um sie dann verbal zu attackieren. Am Ende aber fehlte ihr die Kraft, sich weiter zu wehren. Sie gab ihre Praxis auf und nahm sich schließlich das Leben. – So was macht einen wirklich sprachlos. Deutlicher kann man es nicht aufzeigen: Virtueller Hass trifft immer echte, nicht virtuelle Menschen. Deshalb möchte ich diese Debatte über den Haushaltsentwurf, der auch den Bereich der Digitalisierung im Fokus hat, für einen Appell nutzen: Lassen wir uns mehr gegen digitale Gewalt tun, und lassen Sie uns dort, wo sie doch passiert, die Opfer tatkräftiger unterstützen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Es gibt dafür viele gute Ansätze.”
“Zugleich aber ist es eine verheerende gesellschaftliche Entwicklung; denn unsere Demokratie braucht auch im digitalen Raum den offenen Austausch in einem sicheren Rahmen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich die Menschen in den sozialen Medien sicher fühlen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen. Hass und Hetze im Netz sind gnadenlos. So wurde diesen Sommer die österreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr durch Hass und Hetze regelrecht in den Tod getrieben. Sie hatte sich trotz Beleidigungen und Drohungen nicht zurückgezogen und auf Twitter Coronamaßnahmen wie die Impfung verteidigt. Mit den immer krasser werdenden Anfeindungen musste sie weitgehend alleine fertigwerden.”
“Denn es gibt Bereiche – ich komme noch dazu –, da hinken wir unseren Ansprüchen noch hinterher. HateAid hat Vorbildcharakter. Die Erfolgsgeschichten vor Gericht sind immer häufiger sichtbar. Deshalb ist es gut und richtig, dass unser Justizetat hier weiterhin eine Förderung vorsieht. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Studien benennen es ganz klar: Von digitaler Gewalt sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen. Die Angriffe auf Frauen und Mädchen zielen in der Regel auf das Geschlecht ab oder sind mit sexueller Komponente beleidigend und bedrohend. Eine übliche Reaktion auf digitale Gewalt ist, sich aus den entsprechenden Foren und von den Plattformen zurückzuziehen. Sich solchen Attacken entziehen zu wollen, ist sicher nachvollziehbar.”
“Mein Fachbereich ist das Urheber- und Medienrecht. In dieser Funktion habe ich Fälle bearbeitet, in denen intimste Bild- und Videoaufnahmen von Menschen unerlaubt veröffentlicht wurden. Die sozialen und die seelischen Folgen solcher bildbasierten sexualisierten Gewalttaten kann man mit Worten gar nicht beschreiben. HateAid hat ein großartiges Beratungsangebot für Betroffene digitaler Gewalt geschaffen und unterstützt die Opfer auch bei möglichen Prozesskosten. Sie klären auf über die vielschichtigen Formen digitaler Gewalt, geben Hilfe bis ins kleinste Detail, zum Beispiel erklären sie, wie man im Fall eines Onlineangriffs einen rechtssicheren Screenshot erstellt. HateAid arbeitet politisch, drängt also auf immer bessere Lösungen für die Opfer digitaler Gewalt, was für uns Politikerinnen und Politiker mitunter nicht immer angenehm ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine der Förderungen im Einzelplan 07 zum Ausgangspunkt meiner Rede machen, nämlich die Unterstützung der gemeinnützigen GmbH HateAid mit 497 000 Euro. Bereits der Kollege Bruno Hönel hat die Arbeit von HateAid in seiner Rede hervorgehoben. Es ist gut, dass dieser Zuschuss, der im Ursprungsentwurf nicht vorgesehen war, noch hineinverhandelt wurde. Wir konnten für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, sogar noch etwas drauflegen. Im vergangenen Haushalt lag die Förderung noch bei 350 000 Euro. Weshalb greife ich das heraus? Als Rechtsanwalt habe ich nicht nur immer wieder Opfer von Gewalttaten vertreten, ich hatte auch speziell mit dem Bereich der digitalen Gewalt ständige Berührungspunkte.”
“Aber die Öffentlichkeit wird dann vielleicht auch sehen, wie sich die AfD in die konstruktive Arbeit der Ausschüsse einbringt – nämlich gar nicht. Man hört aus fast allen Ausschüssen die gleichen Erfahrungsberichte: Entweder die AfD hält sich komplett raus, nimmt zu nichts Stellung, oder sie tritt unprofessionell auf, mit handwerklich schlechten Anträgen, die meist mit der heißen populistischen Nadel gestrickt sind. Auch das verdient die Öffentlichkeit zu sehen.”
“Der größte Kniff der einen oder anderen Oppositionsfraktion ist inzwischen, bei diesen Debatten den Eindruck zu erwecken, die Regierung interessiere sich nicht für das, was dort geschieht. Da werden Minister/-innen herbeizitiert und Hammelsprünge provoziert. Das trifft einen Nerv bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen deshalb zukünftig zwei Minister/-innen an der Regierungsbefragung teilnehmen lassen und diese Befragung verlängern. Das macht das Plenum nicht nur interessanter, sondern wird auch den Spaltungsversuchen der Opposition etwas den Nährboden entziehen. Noch ein paar Sätze zur Ausschusstransparenz. Ja, wenn Sitzungen im Netz übertragen werden, ist zu befürchten, dass unser Störenfried im Hause, die AfD-Fraktion, dann auch dort seine Spielchen abziehen wird, so wie im Plenarsaal.”
“Eine forsa-Umfrage von vor einem Jahr zeigte, dass nur jeder Zweite in Deutschland Vertrauen in den Bundestag hat. Die Hälfte aller Menschen hat kein Vertrauen in die Institution, die den kompletten gesetzlichen Rahmen für unser aller Leben festlegt. Das ist für unsere Demokratie ein dramatisches Ergebnis. Bevor es Zwischenrufe gibt: Das Vertrauen fehlt nicht erst seit der Ampelkoalition. Man findet auch schon 2012 Umfragen mit teils noch schlechteren Werten. Uns sollte etwas daran gelegen sein, dieses Vertrauen wieder zu stärken – und das tun wir mit den Maßnahmen im Antrag. Die Plenardebatten sind die einzigen öffentlich wahrgenommenen Sitzungen des Bundestages.”
“Sie schaden unserer Gesellschaft. Das ist das, was Sie zur Kenntnis nehmen müssen.”
“Herr Jacobi, ich habe das Protokoll gelesen. Möglicherweise haben Sie ein schlechtes Gedächtnis. Daran kann ich leider nichts ändern. Aber die Tatsache ist doch, dass Sie die Dinge immer wieder auf den Kopf stellen: Verbrecher werden Ihre Helden, und Menschen, die für unseren Rechtsstaat arbeiten – Richterinnen und Richter, unsere Polizistinnen und Polizisten –, werden von Ihnen diskreditiert. Wissen Sie, Ihr Verhalten hier im Plenum, aber auch in den Ausschüssen und in der Öffentlichkeit erinnert mich an einen Witz, den viele von Ihnen vielleicht schon kennen: Da fährt jemand auf der Autobahn, hört Verkehrsfunk, und dann wird gesagt: Da kommt Ihnen ein Falschfahrer entgegen. Und der sagt dann: Was, einer? Das sind ja Hunderte. So verhalten Sie sich. Sie sind der Geisterfahrer in dieser Gesellschaft. Akzeptieren Sie das endlich!”
“Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Rechtsstaat ist stark und wehrhaft. Wir werden niemandem erlauben, ihn zu schwächen, sondern weiter dafür kämpfen, dass er noch stärker und noch wehrhafter wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Jacobi.”
“Ins Auge fällt natürlich die massive Stärkung des Generalbundesanwalts – das wurde heute mehrfach erwähnt –, womit wir uns auch auf die Notwendigkeit vorbereiten, in der Ukraine geschehene Kriegsverbrechen zu verfolgen. Wir erhöhen die Mittel zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz, ein Anliegen, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe es in vergangenen Reden betont: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Dafür ist es richtig, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter zu verbessern und zu konkretisieren. Genau das schreiben wir mit diesem Haushalt fort. Zusammengefasst: Dieser Einzelplan Justiz ist Ausdruck davon, dass diese Koalition sich den wichtigen Herausforderungen unserer Zeit widmet und für Recht und Sicherheit in Deutschland und in der Welt eintritt.”
“Der Vorsitzende Richter hat damals bei der Urteilsverkündung sehr selbstbewusst deutlich gemacht, dass eine solche verbale Einmischung problematisch ist. Eine Richterin aus Hessen berichtete mir zudem neulich, dass sie aufgrund von Personalmangel öfter als üblich bei organisatorischen Tätigkeiten einspringen müsse, die sonst nicht zu ihren Aufgaben gehörten. Es sei ihr aber wichtig, mit aller Kraft dem Rechtsstaat zu dienen. Wir müssen dieses Selbstbewusstsein einer unabhängig agierenden Justiz und ihr großes Pflichtbewusstsein unterstützen. Damit bin ich beim konkreten Haushaltsentwurf. Wir müssen unsere rechtsstaatlichen Institutionen stärken und entsprechend ausstatten. Dafür haben wir in den Einzelplänen 07 und 19 die nötigen Gelder und Stellen eingepflegt.”
“Für ein solches Verhalten machte er im Folgenden das angeblich mangelnde Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat verantwortlich. Die AfD meint also: Wenn Urteile von Gerichten nicht dem Wunsch bestimmter Leute entsprechen, darf man sich über Selbstjustiz nicht wundern. Meine Damen und Herren, man kann ja ein Fan alter Mafiafilme sein; aber eine solche Argumentation ist gefährlich und völlig fehl am Platze. Zwei persönliche Anmerkungen. Unterstellungen gegenüber der deutschen Justiz, sie sei nicht unabhängig, sind auch ein Affront gegenüber den Richterinnen und Richtern in unserem Land. Ich erinnere mich an den Fall der getöteten Tuğçe Albayrak, bei dem ich die Familie des Opfers als Anwalt vertreten habe: Es hagelte schon vor Prozessbeginn Vorverurteilungen in den Medien und auch von namhaften Politikern.”
“Die wortführenden Personen sprechen es nicht immer offen aus, am Stammtisch und in Chaträumen sehr wohl. Da gibt es Umsturzfantasien und den Wunsch nach einem völlig anderen Staatswesen. Die Strategie ist deutlich: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern, wo es nur geht. Bei der ersten Lesung dieses Einzelplans im März hatte ein Mitparlamentarier der AfD, Herr Jacobi, keine klügere Idee, als die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates mithilfe eines fragwürdigen Mafiafilm-Zitats zu diskreditieren. Bezug nehmend auf den Film „Der Pate“ schilderte er, wie Mafiosi die Entscheidung eines Gerichts nicht hinnehmen und – Zitat – „auf anderem Wege Genugtuung für geschehenes Unrecht“ – Zitat Ende – erwirken wollen.”
“Dort befindet sich die Rechtsstaatlichkeit seit vielen Jahren in freiem Fall. Präsident Erdogan hat die Gewaltenteilung quasi abgeschafft und die Justiz der Exekutive unterworfen. Rechtsanwälte werden zu Feinden, Richter zu Spielzeugen des Präsidialsystems. In Deutschland gibt es zum Glück einen gefestigten und funktionierenden Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz. Aber auch hier ist dieser Zustand keine Selbstverständlichkeit. In den vergangenen Jahren sind die Kräfte stärker geworden, die unserem Rechtsstaat, unserer Demokratie und unserer Verfassung feindselig gegenüberstehen. Teilweise haben es diese Kräfte in die Parlamente geschafft – unsere starke Demokratie macht dies möglich und kann es auch aushalten –, und dort, in den Parlamenten, wird dann fleißig an den Stuhlbeinen unseres Rechtsstaates gesägt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute mit den Einzelplänen 07 und 19 nichts weniger als die haushalterischen Grundlagen unseres Rechtsstaates. In diesem kleinen, aber bedeutsamen Teiletat des Bundeshauhalts sind – wir haben es bereits gehört – vor allem die Personalausstattungen aller wichtigen Rechtsinstitutionen geregelt. Diese vielfältige Justizlandschaft sichert die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Sie ist Voraussetzung für Gerechtigkeit, sozialen Frieden und ein stabiles demokratisches System. Wir brauchen einen funktionierenden Rechtsstaat und verteidigen ihn, wo es notwendig ist. Denn was mit dem Rechtsstaat passieren kann, wenn die politische Macht in falsche Hände gerät, sieht man vielerorts, zum Beispiel in meinem Geburtsland, der Türkei.”
“Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die klassische Polizeiarbeit muss sich dieser Welt anpassen. Das erfordert vor allem mehr personelle und technische Ressourcen, und diese müssen und werden wir zur Verfügung stellen, um dieses Problems Herr zu werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich schließe die Aussprache.”
“Immerhin gab es zuletzt deutliche Verbesserungen im Austausch mit dem in Dubai sitzenden Telegram. Vorhin wurde das schon gesagt: 64 von Hass durchsetzte Kanäle wurden inzwischen gelöscht. Das ist ein Anfang, aber eben nicht mehr als ein Anfang. Netzsperren können rechtlich und technisch nicht die Lösung sein; da sind wir uns mehrheitlich einig. Aber was bleibt uns dann? Wir müssen den Druck erhöhen, einerseits auf die Anbieter, und zwar mit Bußgeldverfahren; aber gerade auch der europäische Weg, den wir mit dem Digital Services Act der EU derzeit gehen, ist sehr vielversprechend. Das ist eine ganz andere Hausnummer, als wenn nur Deutschland mahnend vor der Tür steht. Andererseits müssen wir den Druck auf die Täter erhöhen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen in diesen Sumpf rein und Straftaten verfolgen.”
“Wir sehen in den letzten Jahren zwei Entwicklungen: erstens eine unfassbare Enthemmung bei Gewaltfantasien und kriminellen Gewaltaufrufen und zweitens – eine traurige Erkenntnis –, dass diese Hetze im Netz reale Folgen in der realen, nicht digitalen Welt hat – bis hin zu Mordanschlägen auf Repräsentanten unserer Demokratie. Da sind wir auch schon beim entscheidenden Punkt: Was strafbar ist und was nicht, das bestimmt die deutsche Rechtsordnung, und da gibt es ganz klare Regeln und Gesetze, zum Beispiel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ja, dieses ist auch für Telegram relevant. Denn wenn bis zu 200 000 Menschen einem Kommunikationskanal hinzugefügt werden können, dann ist das kein privater Messengerdienst mehr, sondern ein soziales Netzwerk, werte Kolleginnen und Kollegen.”
“Meine Damen und Herren – und da spreche ich vor allem die Urheber dieses unsinnigen Antrags an –, die Meinungsfreiheit ist ein fester Bestandteil unserer Demokratie; aber Hass und Aufruf zu Straftaten sind keine Meinung, werte Kolleginnen und Kollegen. Es geht darum, strafrechtlich relevantes Verhalten zu ahnden, und es geht vor allem darum, Menschen zu schützen und Straftaten, zu denen aufgerufen wird, zu verhindern. Kaum jemand würde im öffentlichen Raum außerhalb des Internets diese Tötungsfantasien aussprechen. Die Täter verschanzen sich hinter der Anonymität, hetzen aber auch immer häufiger unter Klarnamen in leider viel zu schlecht überwachten digitalen Räumen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, in einer Fernsehsendung würde jemand erklären, wie man Gesundheitsminister Lauterbach im Vorbeifahren auf der Autobahn per Kopfschuss töten könnte. Was würde bei einem derartigen öffentlichen Mordaufruf passieren? Selbstverständlich gäbe es große Empörung, Strafanzeigen und strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen. Niemand würde auf die Idee kommen, sich auf die freie Meinungsäußerung zu berufen. Aber genau in dieser Form wurde der Mordaufruf gegen den Gesundheitsminister als Sprachnachricht in einer Telegram-Gruppe geäußert. Es gibt offensichtlich Menschen in unserem Land und auch in diesem Hause, die das Internet als rechtsfreien Raum sehen möchten – ein Raum, in dem unser Recht und Gesetz nicht gelten soll.”