Lennard Oehl
SPD · Germany
“Es wäre fatal gewesen, dieses Gesetz nicht rechtzeitig zu verabschieden. Denn das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kryptowerte nur noch durch eine Lizenz europaweit gehandelt werden können, ohne dass man in jedem Staat bei der einzelnen Aufsichtsbehörde eine eigene Lizenz beantragen müsste – eigentlich ein to…”
“Die Antwort ist wahrscheinlich sinnbildlich für das Scheitern der Ampelkoalition: Ein eigentlich unstrittiges Gesetz wurde zum Gegenstand von Machtspielchen. So waren es anfangs die Grünen, die sich durch monatelange Blockade des Gesetzes auf einer anderen Ebene Zugeständnisse erhofften.”
“Diese Bundesregierung und unser Finanzminister Jörg Kukies hatten mehr Pläne für den Finanzmarkt als jede andere Bundesregierung zuvor. Mit dem Generationenkapital hätten wir erstmalig eine Kapitalmarktkomponente in der gesetzlichen Rentenversicherung etabliert, mit dem Altersvorsorgedepot eine längst überfällige Reform der Altersvorsorge…”
“Wir als SPD-Fraktion hätten dieses Gesetz gerne schon im Sommer verabschiedet. Aber es ist besser, wenn wir dieses Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden können, und wenn es auch fünf Minuten vor zwölf ist. Diese Machtspielchen haben außerhalb dieses Hauses natürlich für große Irritationen gesorgt.”
“Es ist tragisch, dass wir bestimmte Initiativen nicht über die Ziellinie bringen. Doch lassen Sie mich eines sagen: Wir als SPD wollen die Weiterentwicklung des Finanzstandortes Deutschland vorantreiben, und wir sind jederzeit bereit, auch noch vor den Neuwahlen mit den demokratischen Parteien hier im Parlament Impulse zu setzen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist zehn Monate her, dass wir zum ersten Mal über das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz debattiert haben. Und es ist acht Monate her, dass wir gemeinsam – SPD, Grüne, FDP, zusammen mit der Unionsfraktion – im Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung gefasst haben.”
The complete record
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“– Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Kay Gottschalk, AfD-Fraktion.”
“Uns als SPD ist vor allem das hohe Niveau des Verbraucherschutzes wichtig, das im Kreditzweitmarktförderungsgesetz auch vorgesehen ist. So müssen sowohl die BaFin als auch die Kreditdienstleister selbst spezielle Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher einrichten. Auch die Berücksichtigung von Nachsichtsmaßnahmen soll die Verbraucher besser schützen. So müssen Kreditdienstleister beachten, ob sich der Verbraucher beispielsweise in einer Schuldenberatung befindet oder in der finanzierten Immobilie, auf der der Kredit lastet, selbst wohnt. Wir als SPD begrüßen die Umsetzung der Richtlinie. Sie führt vor allem zu einer zunehmenden Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte und zu mehr Stabilität auf dem Sekundärmarkt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege.”
“Diese Regulierung wollen wir nun europaweit vereinheitlichen – ein weiterer wichtiger Schritt zu einer europäischen Banken- und Kapitalmarktunion, den wir als Sozialdemokraten selbstverständlich sehr begrüßen. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz regeln wir die Aufsicht durch die BaFin und eben nur durch die BaFin. Ich glaube, da waren Sie etwas schlecht informiert. Im Referentenentwurf waren es BaFin und BfJ. Jetzt nach dem Gesetzentwurf ist nur die BaFin dafür zuständig. Sie ermöglicht den Kreditdienstleistern, europaweit zu agieren. Die Aufsichtsbehörden führen jährlich eine Risikobewertung der Kreditdienstleister durch, und die Berichte werden an die EU übermittelt, welche die Finanzstabilität der Sekundärmärkte überprüft und sichert.”
“Das in den letzten zwei Jahren gestiegene Zinsniveau trägt dazu bei, dass auch in Zukunft eigentlich mehr Kreditausfälle zu erwarten sind. Gerade Staaten wie Griechenland oder Portugal sind stark betroffen. Deswegen wird deutlich: Wir brauchen eine klare und vor allem auch eine einheitliche Regulierung für den europäischen Sekundärmarkt. Aus diesem Grund hat die EU 2017 ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite vorgestellt. Dem ist 2021 dann die entsprechende Richtlinie gefolgt. Mit diesem Gesetz setzen wir diese Richtlinie in nationales Recht um. Wir sind in Deutschland aber auch nicht untätig gewesen. Es gibt in Deutschland bereits Regulierungen für Kreditdienstleister, weshalb die Gefahr von notleidenden Krediten eben sehr gering ist.”
“Damals verkauften die betroffenen Banken diese Kredite abzüglich eines Abschlags an sogenannte Bad Banks, Abwicklungsbanken, welche die riskanten Kredite dann übernommen haben; es bildete sich der sogenannte Zweitmarkt. So konnten Banken immerhin einen Teil ihrer Forderungen erhalten, während der notleidende Kredit auf dem Sekundärmarkt weiter gehandelt wurde. Seit der Finanzkrise hat sich das Finanzsystem – es ist angesprochen worden – deutlich stabilisiert. Das lag vor allem an der konsequenteren Regulierung. Die Anzahl der notleidenden Kredite ist in einigen europäischen Staaten aber immer noch bedrohlich hoch. Griechenland ist angesprochen worden. In der schlimmsten Zeit galt in Griechenland zeitweise jeder zweite Kredit als notleidend.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz beraten wir nicht nur ein weiteres Gesetz mit besonders langem Namen, sondern eben auch die angesprochene Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regulierung des Sekundärmarkts für notleidende Kredite. Was sind notleidende Kredite? Wenn der Kreditnehmer mit seiner vereinbarten Ratenzahlung 90 Tage in Verzug ist, dann gilt der Kredit klassischerweise als notleidend. Für Banken stellen notleidende Kredite ein besonderes Risiko dar; denn sie wissen nicht, mit welchem Anteil der Forderungen sie noch rechnen können. Das schafft Unsicherheit in den Büchern und Misstrauen vor allem untereinander. In der Finanzkrise 2008 ist dies zu einem besonderen Problem für die weltweite Finanzstabilität geworden.”
“Ich freue mich auf die weiteren Details in den parlamentarischen Beratungen. Vielen Dank. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Fritz Güntzler.”
“Hier ist das System allerdings nicht sonderlich attraktiv, da oftmals eine Besteuerung auf Anteile anfällt, die noch gar nicht geldwert sind. Wir werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Start-ups deutlich attraktiver machen, indem wir die angesprochene Problematik lösen, aber auch steuerlich einige Anreize setzen. Damit setzen wir die Start-up-Strategie der Bundesregierung weiter konsequent und umfassend um. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ebnen wir endlich den Weg für einen dynamischeren Finanzstandort. Es setzt dort an, wo Deutschland im Vergleich zur amerikanischen oder europäischen Konkurrenz noch Benachteiligungen aufweist, und es ist absolut notwendig für ein schnelleres Wachstum der Realwirtschaft, sodass Innovation in Deutschland nicht nur entsteht, sondern auch nachhaltig wächst.”
“Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung von Start-ups; es ist schon angesprochen worden. Was brauchen Start-ups? Sie brauchen Zugang zu Kapital auf der einen Seite und Zugang zu Talenten auf der anderen Seite. Besonders die Finanzierung über Risikokapital ist entscheidend für das schnelle Wachstum von Start-ups. Die Akteure am Finanzstandort der Zukunft müssen Risikokapital besser bündeln und auch in größeren Volumina investieren können. Dazu braucht es Risikokapitalfonds von entsprechender Größe. Wenn wir aber über Start-up-Förderung sprechen, wird klar: Es zählt nicht nur der Zugang zu Risikokapital, sondern auch der Zugang zu den Talenten weltweit. Dass Mitarbeiter von Start-ups Beteiligungen am Unternehmen erhalten, ist weltweit schon lange Standard, übrigens auch in Deutschland.”
“Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien macht den Börsengang auch für Familienbetriebe attraktiver. Die geschäftsführende Familie kann dann ihren eigenen Aktien ein höheres Stimmrecht einräumen, sodass die Stimmenmehrheit und damit die Kontrolle über das Unternehmen in der Familie verbleiben können. Nicht nur große Konzerne sollen am Kapitalmarkt profitieren, sondern auch der familiengeführte Mittelstand. Dies ist nur ein Beispiel für die gesellschaftsrechtlichen Hürden, die wir abbauen werden. Zum Zukunftsfinanzierungsgesetz gehört aber auch die Digitalisierung der Finanzwirtschaft. Bereits jetzt ist die Emission von elektronischen Anleihen möglich; nun folgt auch die Emission von elektronischen Aktien. Auch die Zusammenarbeit mit der BaFin wird einfacher und digitaler werden.”
“Das war in den letzten Jahren stark rückläufig, ebenso wie die Anzahl der Börsengänge. Start-ups und vor allem mittelständische Unternehmen, die stark wachsen, finden das benötigte Kapital in Deutschland zunehmend schwerer. Deswegen ist es absolut bedauerlich, dass Unternehmen wie BioNTech, die in Deutschland gegründet werden und hier stark wachsen, letztendlich in den USA an die Börse gehen. Das soll in Zukunft der Vergangenheit angehören. In Deutschland ist die Kapitalmarktfinanzierung im Vergleich zu den Vereinigten Staaten relativ unterentwickelt. Das liegt vor allem an unserer starken Bankenlandschaft. Besonders bei familiengeführten Unternehmen dominiert nach wie vor der klassische Unternehmenskredit. Hier setzt das Zukunftsfinanzierungsgesetz an.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mein Name ist Lennard. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege, das stimmt; das steht hier auch. Dann kann ich es auch nicht ändern. Wir debattieren hier heute ein wirklich wegweisendes Gesetz für den Finanzstandort Deutschland. Die Notwendigkeit des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird deutlich, wenn wir uns den Investitionsbedarf für die Transformation zu Gemüte führen; die Zahlen sind ja genannt worden. In Deutschland fehlt vor allem das Wachstumskapital; das möchte ich noch mal klarstellen. Ich teile nicht das Narrativ des kranken Mannes Europas. Hier müssen wir ins Detail gehen, dann sehen wir: Es fehlt uns vor allem an Wachstumskapital, Wachstumskapital, welches besonders zur Finanzierung von Forschung und Innovation benötigt wird.”
“Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Die Bankenunion auf europäischer Ebene wird vollendet werden mit einer dritten Säule, und das wird das europäische Bankensystem besser und krisensicherer machen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass dabei das deutsche Bankensystem in seiner Vielfalt erhalten bleibt. Vielen Dank. Das Wort hat Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion.”
“Voraussetzung dafür sind allerdings eine weitere Reduzierung der Risiken in den Bankbilanzen, eine weitere Stärkung des Abwicklungsregimes und selbstverständlich auch – aus deutscher Perspektive heraus – der Erhalt der Institutssicherungen der Sparkassen und Volksbanken. So sind wir auch schon in den früheren Bundesregierungen vorgegangen. Die Bankenunion ist ja ein Prozess über mehrere Jahre und Legislaturperioden. Sie, liebe Unionsfraktion, haben die letzten Bundesregierungen angeführt. Wenn ich Ihr Wahlprogramm lese, dann stelle ich fest: Auch Sie bekennen sich zur Vollendung der Bankenunion. Warum sind Sie in diesem Fall jetzt so unkonstruktiv und unterstützen Ihre eigene Kommissionspräsidentin nicht?”
“Auch darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt. Wir wollen eine europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme schaffen, sodass sich diese im Notfall auch helfen können, sich gegenseitig Geld leihen können, damit keine nationale Schieflage entsteht. Sie mögen das als eine Vergesellschaftung sehen. Wir sehen das als eine zusätzliche Option. Das Beispiel der Credit-Suisse-Pleite vor einigen Monaten zeigt, dass kein nationales Einlagensystem alleine imstande ist, eine Pleite in dieser Größendimension aufzufangen, und in diesem Fall muss dann wieder der Steuerzahler herhalten. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann doch wirklich nicht die Lösung sein.”
“Wir als Koalition haben uns immer zum deutschen Bankensystem aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Genossenschaftsbanken bekannt. Dieses Drei-Säulen-Modell ist ein wichtiger Stabilitätsanker im Finanzsystem und bietet passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten für Millionen von Privathaushalten, mittelständischen Unternehmen und Kommunen. Hier herrscht Einigkeit. Teile dieses Antrages lesen sich tatsächlich wie Zitate aus dem Koalitionsvertrag. Die Koalition hat stets klargestellt, dass die Institutssicherungen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken von den Beschränkungen ausgenommen bleiben und die nationalen Einlagensicherungssysteme eben nicht geschwächt werden sollen. Das hindert uns als SPD-Fraktion aber nicht daran, auf eine Vollendung der Bankenunion hinzuwirken.”
“Was Sie fordern, hat die Bundesregierung doch eigentlich schon überwiegend umgesetzt. Wenn ich mal zitieren darf: Daher ist es zu begrüßen, dass der Bundesfinanzminister seine Ablehnung der Vorschläge gegenüber der Kommission deutlich gemacht hat. Eine Positionierung der Bundesregierung steht demgegenüber weiterhin aus. Denken Sie, dass der Bundesfinanzminister nicht Teil der Bundesregierung ist? Das ist doch eine klare Positionierung. Was wünschen Sie sich denn eigentlich? Wünschen Sie sich eine Positionierung des Bundeskanzlers? Kolleginnen und Kollegen, Olaf Scholz war drei Jahre, von 2018 bis 2021, Bundesfinanzminister und hat auch mit Ihnen gemeinsam regiert. Sie kennen doch seine Positionen; diese hat er auch auf dem Sparkassentag vor einigen Wochen vertreten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich bin ich der Opposition dankbar, dass sie uns die Gelegenheit gibt, heute hier im Deutschen Bundestag über die Bankenlandschaft in Deutschland zu diskutieren. Es gibt genügend Gesprächsstoff: ein geändertes Zinsumfeld, der digitale Euro. Aber wenn ich mir die Anträge genauer durchlese, dann bin ich doch schwer enttäuscht. Allein schon die Überschriften und das ganze Wording sollen eher Panik verbreiten und die Angst schüren, dass schon morgen Sparkassen und Genossenschaftsbanken in ganz Deutschland flächendeckend schließen müssen. Liest man sich die Anträge genauer durch, stellt man fest: Das Ganze ist doch relativ substanzlos. Was fordern Sie von der CDU/CSU in Ihrem Antrag denn konkret?”
“An der Harmonisierung der nationalen Insolvenzvorschriften wird gearbeitet, ebenso wie an einer steuerlichen Gleichbehandlung von Finanzierungen mit Fremd- und Eigenkapital. Und auch die Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung, initiiert vom früheren Finanzminister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem französischen Finanzminister Bruno Le Maire, war ein wichtiger Beitrag zur Steuerharmonisierung in Europa. Wir sehen also, dass die großen Hindernisse für die Kapitalmarktunion Schritt für Schritt abgebaut werden. Diesen Weg müssen wir auch weiter gehen. Die Kapitalmarktunion wird die europäische Antwort auf den Inflation Reduction Act sein. Ich komme zum Schluss. Wir brauchen eine Renaissance des Kapitalmarkts in Europa, und 15 Jahre nach der Finanzkrise ist es an der Zeit, gerade dort wieder nach vorne zu schauen.”
“Diese sind einerseits institutionelle Anleger, Versicherungen, Pensionsfonds; es sind aber auch private Sparerinnen und Sparer, die neue Anlagemöglichkeiten, zum Beispiel für die Altersvorsorge oder für den Vermögensaufbau, suchen. Eine weitere Ebene der Kapitalmarktunion ist das europäische Finanzsystem an sich. Nur ein gemeinsamer Kapitalbinnenmarkt hat das nötige Gewicht, um mit den Finanzmärkten in Nordamerika und Asien wettbewerbsfähig zu sein. Nur gemeinsam gelingt es uns, nur gemeinsam schaffen wir es, große Kapitalmengen in Europa auch binden zu können. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Kapitalmarkt sind zwar noch dicke Bretter zu bohren, vor allem im Insolvenzrecht und im Steuerrecht; aber auch hier machen wir große Fortschritte.”
“Die zentrale Bedeutung kommt also einem Projekt zu, dessen Umsetzung bereits in vollem Gange ist. Es ist die Vollendung der europäischen Kapitalmarktunion – der letzte Schritt zum vollständigen europäischen Binnenmarkt. Einen wesentlichen Teil der Transformationskosten werden nämlich die Unternehmen tragen. Die müssen ihre Produktion umstellen; die müssen ihre Prozesse umstellen. Dafür brauchen sie frisches Kapital; dafür brauchen sie neue Finanzierungskanäle. Gerade für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland ergeben sich dadurch viele neue Chancen. Die Finanzierung der Transformation kostet Geld; das hatte ich am Anfang der Rede erwähnt. Und wo kommt das Geld her? Es kommt von Investoren.”
“In Europa, vor allem in Deutschland, finanzieren Unternehmen ihre Investitionen hauptsächlich über Bankkredite – das ganz klassische Fremdkapital. Der Kapitalmarkt jedoch, die Finanzierung über Eigenkapital, ist ein Finanzierungskanal, der in Deutschland und auch in Europa absolut unterrepräsentiert ist. Hier liegt also noch großes Potenzial. Eigenkapitalgeber sind meistens deutlich risikoaffiner als Banken und eher bereit, Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und damit Innovation erst möglich zu machen. Der Kapitalmarkt hat in Deutschland, natürlich bedingt durch die Finanzkrise, einen schlechten Ruf. Damit gilt es ein Stück weit aufzuräumen; denn zur Finanzierung der Transformation brauchen wir funktionierende Kapitalmärkte und neben einer europäischen Industriepolitik vor allem eine europäische Finanzmarktpolitik.”
“Für die Bereiche Klimaschutz und Energiesicherheit werden mit dem Inflation Reduction Act über neun bis zehn Jahre circa 369 Milliarden Euro bereitgestellt, und das ist gut so. Nichtsdestotrotz müssen wir auf diese Politik reagieren. Eine deutsche Reaktion auf den Inflation Reduction Act muss Teil einer europäischen Lösung sein. Das, was Sie heute hier als mögliche Antwort präsentieren, wird der Dimension des Inflation Reduction Act nicht gerecht. Durch den Inflation Reduction Act droht privates Kapital, drohen private Investitionen in die USA abzufließen. Diese finanzpolitische Komponente fehlt in Ihrem Antrag leider vollständig. Dabei lohnt sich die finanzpolitische Analyse der gegenwärtigen Situation.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die ökologische Transformation der Wirtschaft ist notwendig und unausweichlich. Sie erfordert sowohl hier in Europa als auch in anderen Industrieregionen der Welt Investitionen von immensem Ausmaß, und zwar öffentliche wie private Investitionen. Schätzungen zufolge könnte der Finanzbedarf allein in Europa in den nächsten zehn Jahren bei rund 350 Milliarden Euro liegen, und das jedes Jahr. Diese Investitionen sind notwendig, damit wir Wohlstand und gute Arbeit erhalten können. Die USA stehen vor der gleichen Herausforderung wie wir Europäer, und es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass auch die US-Regierung diese Herausforderung annimmt.”
“Den Kolleginnen und Kollegen rate ich: Lehnen Sie diesen Antrag ab! Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Kay Gottschalk das Wort.”
“Darüber, dass Sie jetzt in dem Antrag eine regionale Anpassung der Freibeträge fordern, musste ich ein bisschen schmunzeln; denn diese Forderung kam ja aus Bayern, kam von Markus Söder. Das geerbte Haus am Starnberger See ist natürlich stärker im Wert gestiegen als beispielsweise ein Haus in der Uckermark. Aber wieso für dieses Haus ein höherer Freibetrag gelten soll als für ein ebenso wertvolles Haus in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern oder in Brandenburg, das erschließt sich mir überhaupt nicht. Das ist am Ende weder Maß noch Mitte. Das ist am Ende wieder bayerische Klientelpolitik. Ich rate den Bürgerinnen und Bürgern Folgendes: Bleiben Sie cool! Befassen Sie sich in Ruhe mit den Fakten! Dann stellen Sie am Ende fest, dass sich für Sie in den meisten Fällen gar nichts ändert.”
“Aber mit diesen Freibeträgen, glaube ich, wird es weiterhin eine gute Lösung geben. Wie gesagt, das Problem, das Sie ansprechen, besteht darin, dass zu viel Wohnraum in privater Hand ist und damals von der öffentlichen Hand verkauft wurde. Ich fahre fort. Die Union nutzt jetzt natürlich diese selbstinitiierte Debatte, um höhere Freibeträge zu fordern. Ich bin der Meinung: Die aktuellen Freibeträge und Regelungen reichen aus, damit in den meisten Fällen für selbstgenutztes Wohneigentum gar keine Erbschaftsteuer anfällt. Wenn eine Villa im Wert von mehreren Millionen Euro vererbt wird, dann muss dafür Erbschaftsteuer gezahlt werden. Das ist richtig und wichtig so.”
“– noch die Grünen irgendwas für günstige Mieten machen. Von daher möchte ich Sie hier um Ihre Bewertung bitten. Herr Kollege, ich gehe gerne darauf ein. Das, was Sie beschreiben, ist ja das Problem, das man in Bayern hat, nämlich dass der Wohnraum, der mal in öffentlicher Hand war, privatisiert wurde. Das ist ja das eigentliche Problem in der Wohnraum- und in der Mietpreisdebatte. Das ist nicht nur ein bayerisches Problem, das ist auch ein hessisches Problem. Da wurde das Tafelsilber verscherbelt. Ich komme aus der Rhein-Main-Region. Ich weiß sehr gut, wovon Sie reden. Aber – ich habe es eben angesprochen – es gibt Freibeträge, gerade für die unmittelbaren Erben, für die Kinder. Meine Eltern haben ein Haus im Rhein-Main-Gebiet, und meine Brüder und ich werden es wahrscheinlich irgendwann mal erben.”
“Sie können diese nicht zahlen, es sei denn, sie erhöhen die Mieten drastisch, weil sie nur dann ein Bankdarlehen bekommen, oder sie verkaufen an Investoren, die dann nicht mehr 9 oder 10 Euro für den Quadratmeter verlangen, sondern 15 oder 20 Euro oder sogar noch mehr in Innenstadtlagen. – Doch, das stimmt. Ich lade Sie herzlich nach München ein. Ich meine, dass gerade die SPD, auf deren Plakaten im Wahlkampf es auch um Respekt vor Mietern ging, hier eine entsprechende Rolle zu spielen hat. Ich lade Sie herzlich ein. Vielleicht unterhalten Sie sich auch mal mit dem Münchener Oberbürgermeister, SPD, über dieses Thema. Denn genau diese Erbschaftsteuer und diese Bewertungsregeln führen dazu, dass Mietwohnungen verkauft werden. Würden Sie das bitte anerkennen? Ich stelle in dieser Debatte fest, dass weder die Linken noch die SPD – Kollege.”
“Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, wie Sie denn die Aussagen des Mietervereins München beurteilen, der sagt, die Erbschaftsteuer führe gerade in Ballungsräumen wie beispielsweise München zu steigenden Mieten. Ich bin sicher, dass es bei diesem Thema nicht um links oder rechts geht. Mietervereine und Eigentümerverbände sind sich einig, dass die Erbschaftsteuer ein Miettreiber in Ballungsräumen ist. Ich darf darauf hinweisen, dass ich aus München komme. In dieser Stadt befinden sich 80 Prozent der Mietwohnungen in Privateigentum. Hier wird bei den Mieten eine drastische Veränderung eintreten, weil sich nämlich viele Erben die Erbschaftsteuer gar nicht mehr leisten können.”
“Flankiert wird diese Kampagne dann meistens von den einschlägigen Lobbyverbänden, Anwaltskanzleien, Notaren, die natürlich fleißig daran mitverdienen. Dazu kommen dann die wildesten Rechenbeispiele. Diese kursieren zuerst in den sozialen Medien und werden dann von der Tagespresse nachgeplappert. Sie senden eigentlich die Botschaft: Die Ampel will abkassieren, wenn du Wohneigentum erbst. Das soll heimlich, still und leise eingeführt werden. Kollege Oehl, ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Stefinger? Bitte. Vielen Dank, Herr Kollege, vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade Lobbyverbände angesprochen.”
“Das war nichts Überraschendes. Es hat keine Hintertür, keine Tricks gegeben, wie Sie es hier zu suggerieren versuchen. – Nee. Die neue Berechnungsgrundlage führt natürlich dazu, dass eine Immobilie höher bewertet werden kann. Das liegt daran, dass der Wert einer Immobilie steigt; das haben Sie eben gut beschrieben. Es kann aber auch das genaue Gegenteil der Fall sein. Werte von Immobilien sind unterschiedlich und ändern sich. Wie bereits erwähnt, wird in den allermeisten Fällen aufgrund der Freibeträge und des selbstgenutzten Wohneigentums gar keine Erbschaftsteuer fällig werden. Obwohl die Union diese Änderung 2021 selbst eingeleitet hat, sind Sie sich heute nicht zu schade, wieder eine klassische Angstkampagne zu führen.”
“Was ist der Anlass für diese Debatte? Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen Auftrag gegeben: Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer der tatsächliche Wert der Immobilien, also der Verkehrswert, verwendet wird. Das ist fair und richtig. Bei anderen Vermögenswerten wird schon der tatsächliche Wert berücksichtigt; bei Immobilienwerten ist das noch nicht der Fall. In diesem Zusammenhang – das haben Sie schon gesagt – ist die Immobilienwertermittlungsverordnung geändert worden. Und zwar von wem? Vom Bundesinnenministerium. Damaliger Innenminister war? Richtig, Horst Seehofer von der CSU. Die geänderte Verordnung soll nun auf das Bewertungsgesetz und damit auf die Erbschaftsteuer übertragen werden. Es ist richtig, das kommt vom Bundesfinanzministerium. Es war aber von allen zu erwarten.”
“Dagegen ist das Aufkommen der Erbschaftsteuer mit knapp 10 Milliarden Euro eher gering. Das zeigt, wie klein das Problem, das Sie in Ihrem Antrag hochschreiben, eigentlich ist. Es ist ja auch nicht so, dass alle Erbschaften voll versteuert werden. Die Freibeträge sind angesprochen worden: 500 000 Euro für Ehepartnerinnen und Ehepartner, bis zu 400 000 Euro für Kinder, 200 000 Euro für Enkel. Der selbstgenutzte Wohnraum muss von den benannten Personengruppen überhaupt nicht versteuert werden, jedenfalls nicht, wenn der Erblasser zuvor in der Immobilie gewohnt hat und die Erben mindestens zehn Jahre weiter darin wohnen. Wer also das berühmte normale Haus von Oma und Opa erbt, um darin zu wohnen, der wird in Deutschland keine Erbschaftsteuer zahlen. Sie machen aus einer Mücke einen Elefanten. Das muss man hier mal deutlich machen.”
“Das ist nicht Maß, das ist nicht Mitte, das ist die eigentliche Ungerechtigkeit im Erbschaftsteuersystem. Aufgrund Ihrer bekannten Kommunikationsstrategie ist die Erbschaftsteuer so unbeliebt. Befragungen zeigen, dass sich etwa 70 Prozent gegen die Erbschaftsteuer aussprechen. Dabei erbt die Mehrheit der Deutschen überhaupt nichts. Tatsächlich erben weniger als 40 Prozent der Bevölkerung in Deutschland etwas. Diejenigen, die frühmorgens aufstehen und hart arbeiten, erarbeiten sich ihr Vermögen durch Lohnarbeit und nicht durch das Erben von höheren Vermögenswerten und Immobilien. Insgesamt ist auch die Höhe der Erbschaften sehr ungleich verteilt. Zwei Drittel aller Erbschaften gehen an die 20 Prozent der Menschen mit den höchsten Vermögen. Dabei geht es um richtig viel Geld. Circa 300 Milliarden Euro werden pro Jahr vererbt.”
“Diese Strategie konnten wir zum Beispiel 2016 in voller Blüte beobachten, als wir die Erbschaftsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das letzte Mal reformiert haben bzw. reformieren wollten. Es gab damals nämlich eine sehr aggressive Lobbykampagne, die in Ihrer Fraktion auf offene Ohren stieß. Dadurch wurde der gute Vorschlag, mit dem das Steuerprivileg für Erben von Betriebsvermögen reformiert werden sollte, am Ende total verwässert. Gerade das ist ja am Ende die große Ungerechtigkeit. Bei hohen Erbschaften handelt es sich in der Regel um hohe Unternehmensanteile. Wer beispielsweise mehr als 20 Millionen Euro erbt, zahlt im Durchschnitt weniger als 2 Prozent Erbschaftsteuer, wer hingegen weniger als 500 000 Euro erbt, das klassische Eigenheim etwa, muss im Durchschnitt über 10 Prozent Erbschaftsteuer zahlen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon grotesk: Immer wenn es hier um Änderungen bei der Erbschaftsteuer geht, wenden Sie als Gegner dieser Steuer verlässlich dieselben Kommunikationsstrategien an. Der Bevölkerung wird suggeriert, dass bei Erbschaften künftig viel höhere Steuern anfallen. Das wird unterfüttert mit den allerschlimmsten, dramatischsten Horrorszenarien: Enkel müssen das von Oma geerbte Haus verkaufen, weil die Steuerlast so stark steigt; Familienbetriebe werden an Hedgefonds verkauft, damit die Erben die Steuerzahlung leisten können. – Es sollen sich möglichst viele Menschen angesprochen fühlen, auch diejenigen, die vielleicht ein relativ normales Erbe erwarten oder eventuell auch gar nichts erben. Frei nach dem Motto „Vorsicht, der Staat will euch was wegnehmen“.”
“Es werden sich auch dann immer wieder Lebensmittel finden, für die erneut eine Steuersenkung gefordert wird. Wir werden das Problem nicht lösen, indem wir weitere Ausnahmen schaffen. Daher werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank. Und jetzt erhält Sebastian Brehm für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.”
“Für dieses Geld gibt es effizientere Entlastungsmaßnahmen; ich habe sie eben aufgezählt. Die Ampelkoalition wird sie auf den Weg bringen. Bei all den Entlastungsmaßnahmen, die in dieser Krise notwendig sind, brauchen wir auch eine hohe Zielgenauigkeit. Es ist ja richtig, dass die Mehrwertsteuer regressiv wirkt und Menschen mit geringerem Einkommen bei der Senkung, relativ gesehen, stärker entlastet werden. Aber genauso gut werden natürlich Spitzenverdiener entlastet, die die Steuersenkung gar nicht nötig haben und, absolut gesehen, wahrscheinlich noch stärker davon profitieren. Zum Schluss möchte ich noch Folgendes anmerken: Die Forderung, die Liste der Grundnahrungsmittel im Mehrwertsteuerrecht zu überarbeiten, ist grundsätzlich sinnvoll. Aber seien wir ehrlich: Auch danach würde diese Liste nie abschließend fertig sein.”
“Es ist ja zunächst gar nicht sichergestellt, in welchem Umfang die Aussetzung der Mehrwertsteuer tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Wir haben 2020 während der Coronapandemie die Mehrwertsteuer befristet abgesenkt – das war ja in der damaligen Situation richtig –, weil wir die Konjunktur damit stimulieren wollten. Im Rückblick sehen wir, dass dies für die Konjunkturstimulation zwar richtig war, die Steuersenkung aber nur zu 60 bis 70 Prozent weitergegeben wurde. Wir können es uns in der aktuellen Situation und in Anbetracht der hohen Kosten nicht erlauben, dass ein Drittel einer solchen Steuersenkung gar nicht bei den Menschen ankommt. Bei einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel auf 0 Prozent wären wir geschätzt bei Kosten im zweistelligen Milliardenbereich.”
“Wir werden eine Strompreisbremse für den Grundbedarf einführen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor den hohen Strompreisen schützt. Auch den Anstieg der Gaspreise werden wir bremsen. Aber wir werden uns natürlich auch die Angebotsseite ansehen. Wir werden das Energieangebot durch den Anschluss der neuen LNG-Terminals, aber auch durch neue Lieferverträge erweitern. Das alles sind wichtige Maßnahmen, die genau jetzt zur richtigen Zeit kommen. Wir müssen vor allem diejenigen unterstützen, die besonders betroffen sind, so Familien durch die Erhöhung des Kinderzuschlages, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages – all das trägt dazu bei, dass besonders zielgerichtet entlastet werden wird – oder stark belastete Mieterinnen und Mieter durch einen Heizkostenzuschuss. Außerdem ist eine umfassende Reform des Wohngeldes in Planung.”
“Aber da eine schnelle Umsetzung einer solchen Reform nicht abzusehen ist, eignet sich die Mehrwertsteuer eben nicht als Stellschraube für eine schnelle Entlastung; denn darum geht es ja eigentlich in der Debatte. Wir wollen aufgrund der hohen Preissteigerungen eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Anträge der Linken suggerieren, dass die Ampelkoalition da bisher zu wenig getan hätte. Aber die Ampelkoalition hat geliefert, und wir werden auch weiter liefern. Zwei Entlastungspakete sind bereits umgesetzt. Das dritte ist in der Diskussion, und wir haben gerade gestern verkündet, dass es zu einem Abwehrschirm für Bürgerinnen und Bürger sowie für Betriebe kommen wird, der vor den hohen Energiekosten schützen wird. Es geht hier um ein Volumen von insgesamt über 290 Milliarden Euro.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren die Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel nicht zum ersten Mal, besonders deshalb, weil die bisherige Definition, was Grundnahrungsmittel angeht, ja wirklich aus der Zeit gefallen ist. Es werden hier im Plenum immer wieder groteske Beispiele für Produkte mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen zum Besten gegeben. Ich erspare Ihnen jetzt mal meine Beispiele, die ich bei meiner Recherche gefunden habe. Aber diese Beispiele machen deutlich, dass es einen großen Reformbedarf beim aktuellen Flickenteppich im Mehrwertsteuersystem gibt. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer.”
“Da wir die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen sowie die Änderung des Spar- und Konsumverhaltens der Haushalte und der Unternehmen noch gar nicht analysieren können, plädiert die SPD-Fraktion daher auf Ablehnung. Vielen Dank. Damit schließe ich die Aussprache.”
“Dennoch sind die Preise gefallen, zwar nur leicht, aber sie sind gefallen, wie beispielsweise das ifo-Institut ermittelt hat. Die Preise wären ohne den Tankrabatt, wenn wir da nicht gehandelt hätten, deutlich höher. Erklären Sie das den Unternehmen, erklären Sie das den Haushalten! Aber klar, Ihre Aufgabe als Opposition ist es natürlich, den Tankrabatt zu kritisieren. Umso mehr überrascht es mich, dass Sie in Ihrem Antrag mit der Senkung der Stromsteuer ein ebensolches Instrument fordern, bei dem Sie auch nicht sicherstellen können, ob die steuerliche Entlastung weitergegeben wird. Der Antrag bleibt ein unkonkretes Maßnahmenkompott, in dem mal ein Zuschuss gefordert wird und mal eine Steuersenkung. Aber gleichzeitig wird auch der Staat zum Sparen aufgerufen. Das ist ein Widerspruch, den Sie nicht erklären können.”
“Gleichzeitig fordern Sie eine Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für Erträge aus Photovoltaikanlagen. Welchen Entlastungseffekt das jetzt konkret haben soll, erschließt sich mir persönlich nicht. Das konnten Sie mir heute auch noch nicht erklären, außer dass die bisherigen Betreiber von Photovoltaikanlagen eine zusätzliche Steuersubvention erhalten. Im Osterpaket wurden bereits umfassende Vergütungsanreize für Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Nachfrage ist hoch, die Auftragsbücher der Handwerker sind voll. Eine steuerliche Entlastung ist hier überhaupt nicht zielgerichtet. Zum Tankrabatt. Der Kollegin Klöckner und der Kollegin Weisgerber sei gesagt: Das Ergebnis zeigt, dass der Rabatt nicht vollständig weitergegeben wird. Das finden auch wir schade.”
“Sinnvoller wäre es, anstatt jetzt neue Maßnahmen zu fordern und neue Wünsche zu formulieren, doch erst einmal die konzertierte Aktion des Bundeskanzlers mit den Sozialpartnern am 4. Juli abzuwarten. Ich bin überzeugt, dass wir bis dahin ein breites Bündnis gegen die hohe Inflation mit gezielten Lösungsvorschlägen erwarten können. Was fordern Sie im Antrag konkret? Sie möchten Rentner und Studierende in die Energiepreispauschale mit einbeziehen. Das zeigt, dass Sie dieses Instrument, das diese Regierung aufgelegt hat, gar nicht so schlecht finden. Aber viele Rentner und Studierende sind noch oder schon erwerbstätig und erhalten die Energiepreispauschale sowieso. Wir entlasten diese Personengruppen auch gezielt über andere Maßnahmen.”
“Die Bundesregierung hat bereits zwei umfassende Entlastungspakete mit einem Volumen von insgesamt 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Das ist an Ihnen anscheinend völlig vorbeigegangen. Und bevor Sie jetzt rufen, dass die Maßnahmen nicht wirken: Für eine ernsthafte Analyse der Maßnahmen ist es doch noch viel zu früh. Dem Kollegen Spahn, dem das alles nicht schnell genug geht, sei gesagt: Das 9‑Euro-Ticket gilt ja schon seit dem 1. Juni. Es werden bereits Pendlerinnen und Pendler entlastet, die sonst 50 Euro für eine Monatskarte zahlen. Die machen auch keine drei Monate Urlaub, wie er es behauptet hat. Das gilt zumindest außerhalb des Wolkenkuckucksheims, in dem Jens Spahn wohnt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Inflation ist ein ernsthaftes Problem. Da sind wir uns mit Sicherheit alle einig. Was den Antrag der Union betrifft, sind wir es wahrscheinlich nicht. Es beginnt schon mit der Ursachenanalyse. Wenn Friedrich Merz gestern und Herr Steiniger heute an diesem Pult behaupten, die hohen Staatsschulden seien die Ursache der aktuellen Inflation, dann muss ich ergänzen, dass zu einer Nachfragekurve auch immer eine Angebotskurve gehört und hier ganz besonders das fehlende Angebot die Preise nach oben treibt. Die Lieferkettenengpässe, der Rohstoffmangel, das Energieembargo – all das drückt die Angebotspreiskurve nach oben. Das sind die wahren Ursachen der aktuellen Inflation.”
“Unabhängig davon gab es die höchste Rentenerhöhung seit Jahrzehnten. Was wir natürlich nicht vergessen dürfen, ist, dass die beste Absicherung vor hohen Energiekosten ein sicheres Arbeitsverhältnis ist. Das Kurzarbeitergeld hat uns schon in mehreren Krisen geholfen und wird sich auch in dieser Krise bewähren. Kurzfristig werden die Entlastungspakete dazu beitragen, dass die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden können. Langfristig werden uns vor allem breiter gestreute Bezugsquellen von Energieimporten, eine höhere Energieeffizienz und der massive Ausbau der erneuerbaren Energien vor der Belastung stark schwankender Energiepreise schützen. Bis dahin ist die steuerliche Entlastung der richtige Weg. Vielen Dank. Nächster Redner ist Robert Farle für die AfD-Fraktion.”