Susanne Hennig-Wellsow
Die Linke (Gruppe) · Germany
“Wir müssen jetzt entschlossen vorgehen, um unsere Umwelt zu schützen und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik: weg von der Schuldenbremse, hin zu notwendigen Investitionen in unsere Zukunft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der drängenden Herausforderungen durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt ist der geplante Etat des Umweltministeriums völlig unzureichend.”
“Trotz der Dringlichkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen, sehen die Pläne der Bundesregierung lediglich eine Aufstockung der Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien um 50 Millionen Euro vor. Der BUND fordert mindestens eine Verdopplung der Investitionen, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu beschleunigen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist neben der Sicherung des Friedens die zentrale Herausforderung und Aufgabe der Gegenwart. Deswegen begrüßen wir, dass die Koalition den Klimaschutz als Ziel in das Immissionsschutzgesetz aufnehmen möchte.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte demokratischen Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dringend eine Elementarschadenpflichtversicherung.”
“Dadurch, dass nur noch das Gesamtziel zählt, werden die Möglichkeiten eingeschränkt, das Einhalten konkreter Ziele einzufordern und einzuklagen.”
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“Wir müssen jetzt entschlossen vorgehen, um unsere Umwelt zu schützen und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik: weg von der Schuldenbremse, hin zu notwendigen Investitionen in unsere Zukunft. Ich appelliere an alle Abgeordneten, sich der Klimakrise nicht nur bewusst zu werden, sondern auch konsequent so zu handeln, dass das 1,5-Grad-Ziel eingehalten werden kann. Ein wichtiger Schritt wäre die deutliche Aufstockung der Mittel des Einzelplans 16. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber der Menschheit und vor allen Dingen gegenüber der jüngeren Generation gerecht werden und den Herausforderungen unserer Zeit begegnen. Vielen Dank. Danke schön. – Für die SPD-Fraktion erhält nun die Kollegin Nadine Heselhaus das Wort.”
“Trotz der Dringlichkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen, sehen die Pläne der Bundesregierung lediglich eine Aufstockung der Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien um 50 Millionen Euro vor. Der BUND fordert mindestens eine Verdopplung der Investitionen, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu beschleunigen. Auch im Bereich Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft sind die Mittel viel zu gering. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisiert, dass die Förderung der Kreislaufwirtschaft mit nur 20 Millionen Euro pro Jahr nicht ausreicht, um Recyclingquoten zu erhöhen und Abfälle zu vermeiden. Stattdessen sollten die Mittel auf mindestens 100 Millionen Euro aufgestockt werden. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung wird der Dringlichkeit des Handelns nicht gerecht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der drängenden Herausforderungen durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt ist der geplante Etat des Umweltministeriums völlig unzureichend. Die Mittel müssen, um die Folgen der Klimakrise abzumildern und unsere Natur zu bewahren, deutlich aufgestockt werden. Allein im Bereich Hochwasserschutz und Anpassung an Hitzeperioden sind laut dem Deutschen Naturschutzring mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich erforderlich. Auch der Naturschutzbund Deutschland kritisiert, dass die geplanten Ausgaben für den Artenschutz von 130 Millionen Euro pro Jahr nicht annähernd ausreichen, um das dramatische Artensterben aufzuhalten. Besonders alarmierend ist die Situation bei der Energiewende.”
“Die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ der Justizministerkonferenz stellte schon 2022 fest, dass die Einführung einer Pflichtversicherung verfassungsrechtlich möglich ist. Einer Einführung steht also nichts mehr im Wege. Eine Opt-out-Option kommt für uns nicht infrage. Deswegen werden wir den Antrag der CDU/CSU ablehnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Und man höre: In Frankreich musste das Versicherungssystem seit 1982 nur ein Mal mit 263 Millionen Euro bezuschusst werden. In Deutschland waren es allein 2021 30 Milliarden Euro. Die Linke fordert seit Jahren eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, damit Menschen ihre Häuser zu einer bezahlbaren Prämie versichern können und Versicherer durch eine hohe Anzahl an Kundinnen und Kunden auch größere Schadensfälle stemmen können. Für eine Absicherung braucht es eine staatliche Rückversicherung. Diese darf jedoch nicht so gestaltet sein, dass Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht werden. Der Bundesrat hat schon 2023 die Einführung einer Elementarschadenversicherung gefordert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte demokratischen Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dringend eine Elementarschadenpflichtversicherung. Derzeit bangen Menschen in Bayern und Baden-Württemberg – vermutlich aber vor allem in Bayern – um ihre Existenz und fragen sich, wie es weitergeht; denn während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Häuser gegen Elementarschäden versichert sind, sind es in Bayern nur 45 Prozent. Grund dafür ist, dass es bis in die 90er-Jahre in Baden-Württemberg schon einmal eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gab. Auch andere Länder, wie unsere Nachbarn in Frankreich, zeigen, dass ein solidarisches Versicherungsmodell innerhalb der Gebäude- und Hausratsversicherung möglich und vor allem bezahlbar ist. In Frankreich liegt die Versicherungsquote bei 98 Prozent.”
“Aber ein Gesetz zu beschließen, für dessen Umsetzung die finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen sichtbar nicht vorhanden sind bzw. das die schwierige Lage in den Ländern und Kommunen eher noch verschärft, das geht aus unserer Position heraus nicht. Wir werden ablehnen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion spricht Bengt Bergt.”
“Indem die Regierung immer mehr von ordentlichen Genehmigungsverfahren abweicht, erschließt sich die Rechtslage zukünftig nur noch einem immer kleiner werdenden Personenkreis. Das widerspricht Ihrem selbst gesetzten Ziel einer nachhaltigen und transparenten Regierungspraxis. Warum gehen Sie neben der Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens nicht auch den zusätzlichen Weg und greifen den Ländern und Kommunen unter die Arme? Zum Beispiel müssen die Mittel im Pakt für den Rechtsstaat erhöht werden. Die Verwaltungsgerichte müssen personell und technisch vernünftig ausgestattet werden, sodass die ordentlichen Verfahren in akzeptablen Zeiträumen über die Bühne gehen können. Ich weiß: Mit der FDP in der Koalition hat diese Alternative keine Zukunft.”
“Dadurch, dass nur noch das Gesamtziel zählt, werden die Möglichkeiten eingeschränkt, das Einhalten konkreter Ziele einzufordern und einzuklagen. Unterm Strich stärkt es diejenigen, die gerne möglichst alles beim Alten lassen wollen – wie die Freunde des Verbrennermotors, zum Beispiel bei der FDP, der Union, beim BSW oder auch bei der AfD. Aber Zukunft wird auch heute noch nicht mit der Vergangenheit gemacht. Das gleiche Muster gibt es beim zweiten Teil des Gesetzentwurfs. „Planungsbeschleunigung“ hört sich gut an, führt aber ebenfalls zu weniger Beteiligung. Erörterungstermine – wir haben es schon gehört – sollen demnächst entfallen, was bedeutet, dass auch Anwohnerinnen und Anwohner, Betroffene sich nicht mehr äußern können. Aber das ist nicht alles.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist neben der Sicherung des Friedens die zentrale Herausforderung und Aufgabe der Gegenwart. Deswegen begrüßen wir, dass die Koalition den Klimaschutz als Ziel in das Immissionsschutzgesetz aufnehmen möchte. Angesichts der Klimapolitik der Bundesregierung stellt sich aber schon die Frage, was das nutzen wird. Erst kürzlich haben Sie die bislang geltenden Sektorziele aufgehoben, und ob die Gesamtbilanz stimmt, prüfen Sie ja nur alle zwei Jahre. Angesichts dessen die Aufnahme des Klimaschutzes in das Immissionsschutzgesetz als Fortschritt zu verstehen, fällt mir ehrlicherweise schwer. Und noch etwas liegt hier schief: Indem Sie die Sektorziele abschaffen, schwächen Sie faktisch auch die demokratische Beteiligung im Klimaschutz.”
“Menschen, die in der EU Schutz suchen, können zukünftig an den EU-Außengrenzen in Lagern interniert werden, auch Familien mit Kindern. Wo bleibt denn da die vom Kanzler ausgerufene Pflicht zur Verteidigung der Menschenrechte, eine der Säulen des Europarates? Wer für Demokratie und Recht spricht, der muss auch so handeln, oder er zerstört beides. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Derya Türk-Nachbaur.”
“Ich verstehe ja, dass man einem renitenten Koalitionspartner auch mal etwas zugestehen muss. Aber ich habe überhaupt gar kein Verständnis dafür, wenn diese Zugeständnisse zulasten von Millionen Menschen gehen. Um es ganz klar zu sagen: Die FDP macht nicht den Eindruck, tatsächlich für Freiheit und Demokratie weltweit zu stehen. Sie ist allein den Interessen ganz weniger und sehr Wohlhabender verpflichtet, deren Privilegien sie sichern möchte. Und wenn ein sozialdemokratischer Kanzler dem nicht entschieden entgegentritt, dann ist das natürlich ein Problem. Genauso problematisch ist es, wenn die Bundesregierung dazu beiträgt, Menschenrechte zu beschneiden, in dem Glauben, damit den Zulauf von Wählerinnen und Wählern zu rechten Parteien zu stoppen, etwa indem das Recht auf Asyl eingeschränkt wird.”
“Unter anderem wird den Beschäftigten das Recht eingeräumt, ihren Beschäftigungsstatus festzustellen, um alle ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte in Anspruch nehmen zu können – ein Zugewinn an Rechtsstaatlichkeit. Und die Bundesregierung? Sie hat nicht zugestimmt. Enthalten hat sich Deutschland auch bei dem ebenfalls im Frühjahr verabschiedeten Lieferkettengesetz der EU. Dass unsere Pullis und Hosen von Kindern in Asien genäht werden, ist zukünftig strafbar für die verantwortlichen Modeunternehmen – eine gute Sache, könnte man meinen. Aber auch hier war die Bundesregierung anderer Auffassung. Dabei muss man wissen: Enthält sich eine Regierung in Brüssel, kommt das einer Neinstimme gleich. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung sagt öfter Nein in Europa, wenn Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden sollen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen! Bundeskanzler Scholz hat zur Eröffnung des Gipfeltreffens des Europarates im vergangenen Jahr erklärt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Jedes unserer Länder muss seinen Pflichten als Mitglied des Europarats nachkommen – ohne Abstriche.“ Das heißt, wir müssen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ehren und danach handeln; das gilt für den Europarat genauso wie für die EU-Institutionen. Dann schauen wir mal, wie das eigentlich in Deutschland so steht. Im März dieses Jahres hat sich die EU auf verbesserte Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte geeinigt.”
“Eine Arbeitsschutzrichtlinie zum Schutz vor Stress und körperlicher Überlastung, eine europäische Erwerbslosenversicherung, eine soziale Fortschrittsklausel, um sozialen Grundrechten Vorrang gegenüber Unternehmensinteressen zu geben: Das und anderes mehr würde Europa in den Köpfen und Herzen der Menschen stärken. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es, worauf es ankommt. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Fabian Funke.”
“Bei der Lieferkettenrichtlinie, beim Aus für Verbrennerautos oder bei den Abgasregeln für Lkw: Immer wieder steigt die Ampel auf die Bremse. Es ist ein Irrglaube, zu meinen, weniger Europa würde die Skeptiker besänftigen und den antieuropäischen Populisten von Orbán bis Wagenknecht das Wasser abgraben. Das Gegenteil ist der Fall: Weil Brüssel hinter dem zurückbleibt, was den Menschen nützen und was sie schützen würde, gewinnen die Antieuropäer an Zulauf. 20 Jahre Osterweiterung sind daher nicht nur ein Anlass zum Feiern; sie sind eine Verpflichtung, das halbvolle Glas weiter zu füllen.”
“Statt mehr soziale Rechte wird den Interessen der Wirtschaft Vorrang eingeräumt. Aber auch wenn das alles so ist, so heißt das doch gerade nicht, dass wir zu den alten Verhältnissen zurückkehren müssen. Soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Frieden – all das sind übergreifende Herausforderungen. Sie lassen sich nicht allein mit nationaler Politik bewältigen. Statt sie auszuhöhlen, gilt es, die europäische Idee voll zur Geltung zu bringen. Die Bundesregierung bleibt hier deutlich hinter dem zurück, was möglich und notwendig wäre. Die gemeinsame Währung wird bis heute nicht durch eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik unterfüttert. Dem Schutz von Unternehmen steht bis heute kein vergleichbarer europaweiter Schutz der Beschäftigten gegenüber. Selbst Verbesserungen im Detail kommen nicht bzw. erst spät zustande.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Erweiterung der EU war richtig und bleibt richtig. Die entscheidende Frage ist, unter welchen Vorzeichen die EU weiter wächst. Setzen sich diejenigen durch, die in der EU lediglich ein Vehikel sehen, um die eigenen nationalen Interessen besser durchzusetzen, oder diejenigen, die Europa tatsächlich weiter zusammenführen und es dazu besser gestalten wollen? Die europäische Integration ist im Kern eine fortschrittliche, eine linke Idee. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Statt guter Nachbarschaft diktieren die großen den kleinen Staaten den Kurs. Statt humaner Aufnahme von Geflüchteten gibt es immer mehr Abschottung. Statt Kern einer Friedensordnung zu sein, setzt Europa immer mehr auf das Militärische.”
“Aber ich sehe auch, dass sie mit der FDP die Bremserin vorm Herrn mit an Bord hat. Zukunft gestalten, Zukunft ausbremsen: Das passt natürlich nicht zusammen. Da müssen Sie sich entscheiden. Vielen Dank. Christian Petry für die SPD-Fraktion ist der nächste Redner.”
“Um ihren Import finanzieren zu können, mussten unsere Partner sich immer mehr verschulden. Das ist natürlich nicht im Sinne der europäischen Idee. Die Bundesregierung unter Merkel wie unter Scholz hätte auf diese Negativspirale mit einer europäischen Initiative für eine abgestimmte Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik reagieren können. – Und müssen. – Und tatsächlich gab es auch Schritte in diese Richtung. Vorherrschend ist bis heute aber die Logik der Konkurrenz, die hilfesuchende Eurostaaten zu Kürzungen von Löhnen und Sozialleistungen und zum Verkauf öffentlichen Eigentums zwingt. Wer will, dass der Euro für alle Europäerinnen zu einer Erfolgsstory wird, und nicht nur für deutsche Konzerne, der muss die Logik in der Währungspolitik umstellen: von Konkurrenz auf Kooperation. Hier und da sehe ich in der Ampel die Bereitschaft dafür.”
“Stattdessen wurde vor allem auf Druck von Deutschland die Konkurrenz der Mitgliedstaaten zum Leitmotiv erhoben. Wenn aber Staaten mit sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel Deutschland und Griechenland, im selben Währungsraum gegeneinander antreten, ist das Ergebnis vorhersehbar: Der Stärkere gewinnt. Das – und nicht der angeblich laxe Umgang der Südeuropäer mit dem Geld – hat uns in die Eurokrise geführt. Aber die Griechen waren nicht die einzigen Verlierer. Die Gewinne der deutschen Exportwirtschaft wurden auch mit sinkenden Reallöhnen und Kürzungen von Renten und Sozialleistungen hierzulande erkauft. Nur so konnte Deutschland den in Sonntagsreden als europäische Partner bezeichneten Volkswirtschaften Marktanteile abjagen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen aus den demokratischen Fraktionen haben schon ziemlich deutlich gemacht: An den Behauptungen der AfD zum Euro ist so ziemlich alles falsch. Die Haltung der Ampel und der Union ist jedoch auch nicht ganz unproblematisch. Sie führt dazu, dass die gemeinsame Währung nicht zu mehr Europa führt, sondern zu weniger. Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigern Sie sich, anzuerkennen, worauf Ökonominnen bereits vor dem Start der Währungsunion hingewiesen haben: Eine einheitliche Währung kann dauerhaft nur funktionieren, wenn sie sich auf eine gemeinsame Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik stützt. Eine starke politische Koordination war aber mehrheitlich von den Regierungen nicht gewollt.”
“Dazu kommt oft noch eine gefühlte Machtlosigkeit gegenüber den Versicherungen, Gutachtern und Gutachterinnen sowie Anwälten und Anwältinnen. Eine Schlichtungsstelle wäre in solchen Fällen für alle Beteiligten eine gute Anlaufstelle, um eine möglichst schnelle Beendigung des Verfahrens zu erreichen. Die Notwendigkeit für solch eine Schlichtungsstelle ist auch nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf immer noch notwendig. Also denken Sie gerne noch mal darüber nach!”
“Der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger steigt, und die Verunsicherung darüber, wie und ob sie nun den berühmten Rasenmähertraktor versichern müssen, wenn sie diesen auch mal ein Stück auf einer öffentlichen Straße bewegen möchten, wird sehr groß sein. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand für die Versicherungen. Immerhin haben Sie noch reagiert und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2025 verschoben. Damit ist immerhin genügend Zeit für die Umsetzung vorhanden. Eine Änderung, die aus meiner Sicht viel angebrachter und zudem auch noch nützlicher gewesen wäre, fehlt in dem Entwurf leider immer noch: die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für langjährige Verfahren. Entschädigungsverfahren, die sich teilweise über Jahre hinziehen, retraumatisieren die Geschädigten immer wieder.”
“Ich möchte es kurzmachen: Die Linke und ich begrüßen die EU-Richtlinie im Hinblick auf die Harmonisierung von EU-Recht, die Erhöhung des Opferschutzes und die Einrichtung einer Verhandlungsstelle im Falle von Insolvenzen. Auch die Erhöhung der Mindestversicherungssumme ist positiv hervorzuheben, wobei die Erhöhung aus unserer Sicht noch höher hätte ausfallen müssen. Die massive Ausweitung der Versicherungspflicht sehen wir jedoch kritisch. Ich habe volles Verständnis für eine Gesetzgebung, die klare Verantwortlichkeiten in Schadensfällen schafft. Denn nur so erhalten Opfer auch eine schnelle und angemessene Entschädigung. Die nun im Gesetzestext vorgelegte Ausweitung der Versicherungspflicht halte ich dafür jedoch für unangemessen.”
“– Letzte Rednerin dieser Debatte ist die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU-Fraktion.”
“Deshalb wäre es an dieser Stelle angemessen, den Zugang zu gerichtlichen Verhandlungen so einfach wie möglich zu gestalten, indem mündliche Verhandlungen in Präsenz weiterhin das übliche Verfahren darstellen. Das Gleiche gilt aus anderen Gründen für Arbeitsrechtsprozesse. Ein wesentliches Element dieser Prozesse machen Güteverhandlungen aus. Diese führen auch deshalb häufig zu einvernehmlichen Lösungen, weil sich die Kontrahenten unmittelbar gegenüberstehen. Hier kommen feine Nuancen im gesprochenen Wort, die Mimik und die Gestik zum Tragen – also all das, was sich online viel weniger vermittelt. Deshalb sollte auch hier das persönliche Erscheinen vor Gericht die Regel bleiben. Dies vorausgeschickt unterstütze ich den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich begrüße die von der Bundesregierung beabsichtigte Förderung von Videoverhandlungen – allerdings mit Einschränkungen. Mit der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es Rechtsgebiete, die eine erhöhte Sensibilität in der Nutzung der Videotechnik erfordern. Dies berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht in gebotenem Maß, was aus unserer Sicht durchaus ein Minuspunkt ist. Verhandlungen vor Sozialgerichten haben häufig die Nichtbewilligung existenzsichernder Leistungen zum Gegenstand. Es geht also für die Betroffenen um eine höchst sensible Frage, die Menschen davon abhält, ihre Ansprüche geltend zu machen.”
“– Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Stephan Mayer, CDU/CSU-Fraktion.”
“Das bedeutet für die Betroffenen eine Kostensteigerung von etwa 24 Prozent im Vergleich von 2021 zu 2022. Die Lösung der Ampel führt für diese Berufsgruppe jedoch nur zu einer Entlastung in Höhe von 5,9 Prozent. Der dritte Punkt sind die sehr unattraktiven Arbeitsbedingungen im Betreuungssystem. Von den Betreuenden wird erwartet, anderen Menschen zu helfen, und zwar so selbstlos, wie ich es eben beschrieben habe. All das führt dazu, dass der Fachkräftebedarf im Betreuungssystem in Deutschland nicht gedeckt wird. Insofern ist das, was wir heute besprechen, ein dringliches Problem. Wir reden hier über mehr als 1 Million Menschen, die in diesem System tatsächlich Hilfe finden. Das heute darf nicht das letzte Wort zu diesem Thema gewesen sein. Wir müssen das Betreuungssystem weiter stärken. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Vorweg: Wir stimmen diesem Gesetz auch zu, vor allem wegen des Inflationsausgleichs. Denn etwas mehr Geld ist besser als gar keins. Aber ich möchte begründen – und die Sachverständigen in der Anhörung haben davon gesprochen –, warum das Betreuungssystem vor dem Kollaps steht. Punkt eins. Seit der Veränderung des Betreuungsrechts haben sich der Umfang der Betreuungsleistungen und vor allen Dingen die Anzahl der zu Betreuenden erheblich erhöht, was für die Betreuer eine wirklich große Herausforderung darstellt. Punkt zwei. Die Kosten werden sowohl für Betreuungsvereine als auch für selbstständige Betreuer immer höher. Das sind zum Beispiel höhere Betriebskosten, Kostensteigerungen bei Versicherungen, bei Mieten, bei Energie.”
“All das wirkt sich im Ergebnis negativ auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft aus. Folglich erscheint eine Regelung auf EU-Ebene gerade erforderlich – und anders als die Unionsfraktion annimmt, sind die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durch den Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie nicht verletzt.”
“Denn erstens unterliegt ein in einem EU-Mitgliedstaat eingetragener Verein derzeit Beschränkungen, wenn es darum geht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig zu werden – etwa im Zusammenhang mit der Eintragung, mit dem Zugang zu finanziellen Mitteln und anderem. Ein Beispiel für eine Ungleichbehandlung auf dem Binnenmarkt bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Vereinen ist die steuerrechtliche Anerkennung bzw. Versagung bei der Zweckverfolgung gemeinnütziger Vereine im Ausland. Solche Beschränkungen wirken sich zweitens auch negativ auf die Ausübung der Grundrechte sowie die Fähigkeit von Vereinen aus, ihre Arbeit auszuführen. Hindernisse entstammen dabei weniger strukturellen Vorgaben – etwa Eintragungserfordernissen und Berichtspflichten – als äußeren Umständen – etwa den Verwaltungsformalitäten und der steuerlichen Behandlung.”
“Die Unionsfraktion schlägt in ihrem Antrag vor, dass durch den Bundestag das Anliegen der EU-Kommission begrüßt wird, Vereine ohne Erwerbszweck und andere gemeinnützige Organisationen in der EU zu stärken und auf diese Weise etwas zur Förderung der Zivilgesellschaft zu tun. Diesen Gedanken will ich gern unterstützen. Keine Unterstützung kann ich allerdings für die Annahme der Unionsfraktion aussprechen, dass es für den entsprechenden Richtlinienvorschlag der Kommission keine Kompetenzgrundlage gibt. Eine Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon kann ich hier nicht erkennen.”
“Nach dem jetzigen Entwurf ergeben sich dort einige Rechtsunsicherheiten, welche im schlimmsten Fall zur Ablehnung der eingereichten Klage führen könnten. Der Entwurf geht zweifelsfrei in die richtige Richtung, es gibt aber noch etliche Unsicherheiten zu klären.”
“Selbst schon digitalisierten Gerichten steht der Weg zur elektronischen Übergabe von Verfahrensakten nicht offen. Es ändert sich also nur der Ort des Ausdruckens oder Einscannens. Der Arbeitsaufwand beim Bundesverfassungsgericht steigt, wie Sie sogar selbst richtigerweise anmerken, an. Solch eine Umsetzung ist nicht Sinn und Zweck von Digitalisierung. Die Bundesrechtsanwaltskammer merkt aus unserer Sicht zudem zu Recht an, dass es problematisch ist, dass es für das Bundesverfassungsgericht keine Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr gibt, sondern diese nur für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt. Ein weiteres noch zu lösendes Problem stellt der Umgang der Prozessvollmacht bei elektronischer Einreichung dar.”
“Nachtschichten wegen Aktenbergen, die noch rechtzeitig gefaxt werden müssen, oder die Notwendigkeit von Kurier- oder Botendiensten: Traurigerweise ist genau das immer noch Alltag für Klägerinnen und Kläger und Prozessbevollmächtigte beim Bundesverfassungsgericht – ein Zustand, der nicht länger haltbar und vor allem noch viel weniger erklärbar ist. Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf darum ausdrücklich. Dem Entwurf fehlt jedoch leider etwas der Mut zur konsequenten Veränderung. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht, angelehnt an die bereits bestehenden Regelungen der Zivilprozessordnung, ist sinnvoll im Sinne der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs. Durch die fehlende Einführung der elektronischen Akte wird aus der Reform aber leider nur ein Reförmchen.”
“Wer möchte, dass die Menschen die Demokratie aktiv unterstützen, der muss zuallererst dafür Sorge tragen, dass ausreichend und qualifizierte Ansprechpartner/-innen in den Verwaltungen zur Verfügung stehen, die die Bürger/-innen und Unternehmen in ihren Anliegen unterstützen. Aktuell fehlen mehr als 500 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst: in den Finanzämtern, in den Kommunalverwaltungen, bei den Ausländerbehörden, in der Justiz. Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, spricht bereits vom drohenden Staatsversagen. Ihr Bericht ist also schön und gut; aber er geht leider am Kern des Problems vorbei. Vielen Dank. Die Kollegin Dr. Zanda Martens hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte – gleich ob von der SPD oder der CDU/CSU geführt – haben die personelle Ausstattung der Verwaltung vernachlässigt, statt sie so zu gestalten, dass sie die wachsenden Aufgaben gut erfüllen kann. Und die von Ihnen geführten Landesregierungen – da spreche ich zum Beispiel über Thüringen – haben häufig das Gleiche getan. Das Ergebnis dieser Politik ist heute allerorten sichtbar: Bürger/-innen müssen Monate statt wenige Wochen auf die Bewilligung eines Bauantrages warten. Die Finanzämter geraten in Verzug bei der Erstattung von zu viel gezahlten Steuern. Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen zieht sich in die Länge – und vieles mehr. Und dann wundern Sie sich, wenn die Unzufriedenheit über den Staat wächst und die Menschen der Demokratie den Rücken kehren?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile das Anliegen der Bundesregierung, gesetzliche Regeln einfach, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Ich will auch gar nicht bestreiten, dass Digitalchecks, Praxischecks, Reallabore und andere Instrumente auch Positives bewirken. Es ist gut, wenn Verwaltungsvorschriften ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erfüllt werden können; das ist sicher unbestreitbar. Aber Sie denken – das hat mein Vorredner aufgegriffen – die Auswirkungen von bürokratischen Verfahren vor allem quantitativ; es geht aber immer auch um die Qualität. Damit zum Beispiel Verwaltungen menschlich, vernünftig, transparent und gerecht handeln können, brauchen sie vor allem eines: eine angemessene Personalausstattung.”
“Sinnvoll wäre darüber hinaus auch die Schaffung einer unabhängigen Prüfinstanz etwa in Form einer Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung sowie die Einführung eines Lobbykalenders. Das wäre der große Wurf. So sehen es auch viele der Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben, etwa von Transparency International, LobbyControl und Abgeordnetenwatch. Mit dem, was Sie uns in Ihrem Änderungsantrag an Verbesserungen vorgelegt haben, springen Sie dagegen ohne jede Not viel zu kurz. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen und werden uns enthalten.”
“Aber dass Sie nicht einmal Ihre eigenen Forderungen ernst nehmen und umsetzen, das zeigt doch sehr deutlich, wie wenig Ihnen mehr Transparenz und damit die Stärkung der Demokratie am Herzen liegen. Wir fordern Sie daher ein weiteres Mal auf, Ihre Verantwortung als Regierungskoalition wahrzunehmen und mindestens die von Ihnen selbst als notwendig erachteten Schritte zu gehen: erstens, einen umfassenden legislativen Fußabdruck einführen, zweitens, den Anwendungsbereich des Lobbyregisters bis auf die Ebene von Referentinnen ausweiten und, drittens, die Ausnahmen von der Registrierungspflicht auf ein verfassungsrechtlich erforderliches Minimum reduzieren.”
“Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für ein deutliches Plus an Transparenz über die Tätigkeit und den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf die Politik ausgesprochen. Der von den Ampelfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf sowie der darauf bezogene Änderungsantrag enthalten zwar wichtige Verbesserungen, entscheidende Punkte für mehr Transparenz fehlen jedoch. Die Ampel fällt damit hinter das zurück, was die Koalitionsfraktionen für notwendig erachten und was im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt wurde. Mir ist schon klar, dass Sie unsere Forderungen ablehnen, weil Sie die Lobbyisten nicht wirklich in ihre Schranken weisen wollen.”
“Bereits bei der letzten Betreuer- und Vormündervergütungserhöhung im Jahr 2019 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, die Nichtbeteiligung des Bundes über einen höheren Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen auszugleichen. Ich halte es für mehr als angebracht und fair den Ländern gegenüber, ihnen in welcher Weise auch immer entgegenzukommen. Eine kurze Bemerkung am Ende erlaube ich mir noch. Verfahrenspfleger und Verfahrenspflegerinnen sind bei den Sonderzahlungen komplett außen vor geblieben. Auch sie kommen aber schon länger an finanzielle Grenzen. Bitte nehmen Sie darum auch diese Berufsgruppe in den Gesetzentwurf auf.”
“Sie deckt nämlich nicht die Finanzierung der Querschnittsaufgaben ab. Diese sind aber seit der im Januar in Kraft getretenen Novelle gerade für Betreuungsvereine nochmals erheblich angestiegen. Der Deutsche Anwaltverein bemängelt in seiner Stellungnahme vom September bereits, dass die Sonderzahlung nicht ausreichen wird. Ich bitte Sie daher, die Höhe der Sonderzahlung noch mal anzupassen, damit nicht noch mehr Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen müssen. Ein Zuschuss vom Bund wäre an dieser Stelle mehr als angebracht. Sie fordern zu Recht einheitliche bundesweite Standards und setzten diese mit Bundesrecht durch. An den Kosten möchten Sie sich jedoch immer noch nicht beteiligen; diese belassen Sie komplett bei den Ländern.”
“Es ist höchste Zeit, dass Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer höhere finanzielle Zuwendungen für ihre wichtige Arbeit erhalten. Spätestens seit den notwendigen und positiven Neuerungen im Betreuungsrecht und der Erhöhung des Schonvermögens im Bürgergeld Anfang des Jahres war klar, dass die Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern ansteigen wird und die Bezahlung gleichzeitig sinkt. Das hat auch die Anhörung im September sehr deutlich gemacht. Herzlichen Dank, dass Sie nun tätig geworden sind, wenngleich die Sonderzahlungen sehr spät kommen. Das Problem ist spätestens seit Anfang des Jahres bekannt, und den Referentenentwurf gibt es auch schon seit Juli. Die Anpassung der Sonderzahlung an den TVöD halte ich für sinnvoll; es ist aber fraglich, ob die 7,50 Euro pro Beratung ausreichen werden.”
“Wenn wir das dann noch mit einem Gewinnverbot koppeln, wie das etwa in Dänemark in der Wärmeversorgung der Fall ist, dann würden wir die Wärmeversorgung nicht nur auf eine klimafreundliche, sondern zugleich auch auf eine demokratiefreundliche Grundlage stellen. Vielen Dank. – Ich freue mich auf die Beratungen. Das Wort hat Verena Hubertz für die SPD-Fraktion.”
“Ein weiterer Aspekt, der im Gesetzentwurf unzureichend berücksichtigt wird, ist die Kostenverteilung der Wärmewende. So richtig es ist, klimafreundlich erzeugter Nah- und Fernwärme zukünftig einen zentralen Platz in der Wärmeversorgung einzuräumen, so richtig und notwendig ist es, gleichzeitig die damit einhergehende Frage zu beantworten, wer das Ganze bezahlt. Ich erwarte von der Ampel, im Gesetz klar festzulegen, dass der Ausbau von Wärmenetzen nicht zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern geht. Bereits der Begriff „kommunale Wärmeplanung“ verweist auf den gemeinschaftlichen Charakter des Vorhabens. In diesem Sinne halten wir es für sachgerecht, wenn Nah- und Fernwärmenetze auch in öffentlicher Hand betrieben und verwaltet werden.”
“Es ist aber doch die Umsetzung der Wärmewende und nicht lediglich ihre Planung, auf die es ankommt. Der Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz schreibt dazu – ich zitiere –: „In jeder Kommune muss es eine verantwortliche Person oder noch besser eine Anlaufstelle geben, die die Koordination der kommunalen Wärmeplanung übernimmt. … Die kommunale Wärmeplanung ist ein wiederkehrender Prozess, der Jahre oder Jahrzehnte dauert. Diese Aufgabe ist nicht nebenbei zu bewältigen, daher sollten möglichst unbefristete Stellen eingerichtet werden.“ Das unterstreiche ich ausdrücklich. Als Linke schlagen wir deshalb vor, in allen Kommunen Beauftragte einzusetzen, die gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden Wärmepläne entwickeln und umsetzen. Das werden wir in die parlamentarische Beratung einbringen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines steht fest: Die Zukunft gehört zweifelsfrei den erneuerbaren Energien, auch hinsichtlich der Wärmeversorgung. Insofern begrüße ich grundsätzlich das Anliegen des Gesetzentwurfes. Aber ich sehe auch erhebliche Leerstellen. Auf der Homepage des Bundesbauministeriums heißt es – ich zitiere –: Mit dem Wärmeplanungsgesetz „lassen sich langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen“. Aber genau das ist nicht der Fall. Denn die Förderung – die bereits bestehende wie auch die geplante – umfasst nur den Zeitraum bis zum Abschluss der Pläne, nicht aber die Zeit ihrer Umsetzung.”