Susanne Hennig-Wellsow
Die Linke (Gruppe) · Germany
“Wir müssen jetzt entschlossen vorgehen, um unsere Umwelt zu schützen und die Folgen des Klimawandels abzumildern. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik: weg von der Schuldenbremse, hin zu notwendigen Investitionen in unsere Zukunft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der drängenden Herausforderungen durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt ist der geplante Etat des Umweltministeriums völlig unzureichend.”
“Trotz der Dringlichkeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen, sehen die Pläne der Bundesregierung lediglich eine Aufstockung der Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien um 50 Millionen Euro vor. Der BUND fordert mindestens eine Verdopplung der Investitionen, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu beschleunigen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist neben der Sicherung des Friedens die zentrale Herausforderung und Aufgabe der Gegenwart. Deswegen begrüßen wir, dass die Koalition den Klimaschutz als Ziel in das Immissionsschutzgesetz aufnehmen möchte.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte demokratischen Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dringend eine Elementarschadenpflichtversicherung.”
“Dadurch, dass nur noch das Gesamtziel zählt, werden die Möglichkeiten eingeschränkt, das Einhalten konkreter Ziele einzufordern und einzuklagen.”
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“Aus unserer Erfahrung erreicht man eine Verfahrensbeschleunigung, wenn die Beteiligung von Anfang an transparent und nachvollziehbar ist. Denn auch so vermeidet man Widerspruchsverfahren. Das betrifft ebenso die Frage, ob der Entwurf unter dem Strich nicht zu unzureichenden Prüfungen führt, was die Gefahr fehlerhafter Planungen und daraus resultierender Verzögerungen erhöht, was wiederum im Ergebnis keine Beschleunigung wäre. Teil der Gesetzesnovelle soll auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz sein. Hier warnen Expertinnen und Experten, statt schneller könnte der für den Klimaschutz dringend nötige Ausbau aufgrund der Neuregelung langsamer werden. Und wenn aufgrund des Wegfalls der Prüfung von Artenschutz und Umweltverträglichkeit der Schutz der Natur geschwächt wird, reißen Sie hinten ein, was Sie eigentlich vorn aufbauen wollen.”
“Dank dieser Bausteine soll Ihr gesamter Planungsprozess in nur sechs Monaten abgeschlossen sein. So weit, so groß sind die Fragezeichen. Wir haben bereits an den Stellungnahmen vieler Verbände sowie von Expertinnen und Experten zum Referentenentwurf sehen können, dass die Skepsis relativ groß ist, nämlich bei denen, die in der Praxis mit Planungs- und Genehmigungsverfahren zu tun haben oder Interessen der Gesellschaft bzw. der Natur vertreten. Das betrifft etwa die Frage, ob unter der Losung „Digitalisierung“ die Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung eingeschränkt werden. Analoge Formen bleiben unverzichtbar und müssen aus unserer Sicht erhalten bleiben, und zwar ohne Einschränkung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu reduzieren und weiter einzuschränken, sehen wir kritisch.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Modernisierung, Beschleunigung, Digitalisierung – mit diesen Schlagworten kündigt die Bundesregierung die Normierung des Raumordnungsgesetzes an. Ihr Ziel ist es, Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Das klingt ja erst mal ganz gut. Natürlich gibt es viele Gründe, beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen; da sind wir uns weitestgehend einig. Deutschland hängt aktuell im internationalen Vergleich immerhin deutlich hinterher. Es ist daher unumgänglich, sich die entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Überprüfung vorzunehmen. Es ist nun die Rede davon, die Planungsprozesse zu modernisieren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Sie beabsichtigen eine weitere Digitalisierung bei den Beteiligungsverfahren, um mehr Geschwindigkeit zu erzeugen.”
“Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2021 das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gekippt. Das bedeutet, dass mindestens die zehn großen Städte eines der wenigen Instrumente verloren haben, um gegen Spekulation vorzugehen, um Luxussanierungen und Mieterhöhungen für die Mieterinnen und Mieter verhindern zu können. Jetzt werden sogar sogenannte Abwendungsvereinbarungen beklagt. Tausende Wohnungen sind mittlerweile verkauft. Sie haben damals gesagt: Die Bundesregierung wird sich kümmern. Jetzt ist natürlich meine Frage: Wann wird die Bundesregierung einen neuen Vorschlag liefern?”
“August 2022 ausgelaufen, und der Bundesrat hat sich schon im Juni dieses Jahres damit befasst. Sei es drum, nun ist es ja da. Dafür danke ich Ihnen. Ich habe aber noch eine große Bitte: Lassen Sie auch beim Breitbandausbau nicht noch mehr Zeit verstreichen, sodass wir uns in Zukunft störungsfrei per Videokonferenz von überall aus unterhalten können.”
“Eine größere Teilhabe am Vereinswesen ist aber ausdrücklich ein Ziel des neuen § 32 Absatz 1a BGB. Technische Geräte sind jedoch für viele Menschen leider immer noch nicht verfügbar, weil die finanziellen Ressourcen fehlen oder der Umgang mit den Geräten erst noch erlernt werden muss. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Vorstand ohne Zustimmung aller Mitglieder nicht mehr möglich ist, ausschließlich digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur weiteren Digitalisierung sind nun endlich vorhanden, auch wenn das schon wieder viel zu lange gedauert hat. Das GesRuaCOVBekG – Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie – ist ja immerhin schon zum 31.”
“Um den rechtlichen Aspekt wurde sich im „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie“ ja schnell gekümmert, und meine Fraktion begrüßt die Initiative des Bundesrates ausdrücklich, den § 5 nun auch in das BGB aufzunehmen. Vereine hatten oftmals nicht die Möglichkeit, ihre Satzung in so kurzer Zeit zu ändern. Darum war die kurzfristige Lösung, Videokonferenzen ohne Satzungsänderungen durchführen zu können, ein guter Einfall. Zudem spart der Weg über eine BGB-Änderung den Registergerichten eine Menge Zeit und Geld. Aufgrund der Pandemie konnte der Vorstand seine Mitglieder sogar dazu verpflichten, komplett online zu tagen. Diese Regelung hat bedauerlicherweise viele Menschen von der Teilhabe ausgeschlossen.”
“Nicht alles ist 2.0. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Bruno Hönel das Wort.”
“Allerdings muss ich mich fragen, ob Sie den Vorschlag nur gemacht haben, um Geld einzusparen, was man angesichts des Reförmchens unterstellen könnte. Denn Sie gehen den Weg leider nicht zu Ende. Die Reformen, die Sie, Herr Buschmann, auf den Weg bringen, erfreuen uns natürlich ein Stück weit, weil sie eine Erleichterung bedeuten. Es ist aber nicht das, was wir politisch brauchen. Und dass Frau Innenministerin Faeser das noch mit fragwürdigen Behauptungen torpediert, ist nun auch nicht auf der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“. Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zum Pakt für den Rechtsstaat sagen. Die FDP hat ja gern eine Karte zur Digitalisierung – – Kollegin Hennig-Wellsow, es tut mir leid, aber Sie müssen einen Punkt setzen. Gut. – Gerechtigkeit braucht personelle und sächliche Ausstattung der Justiz in den Ländern.”
“Wir denken da zum Beispiel an die Ausweitung der Pflichtverteidigung oder die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten, weil es dabei um eine ziemlich einfache Sache geht: Gerechtigkeit und Rechtsstaat dürfen nicht vom Einkommen abhängen. Einkommen und soziale Lage dürfen nicht ausschlaggebend dafür sein, wie entschieden wird. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern steht in einem Buch eines Journalisten, dem ich weiterhin viele Leserinnen und Leser wünsche. Ich empfehle es auch Ihnen. Es gibt Armutsbestrafung in diesem Land. Da Sie diese Klassenjustiz, die täglich stattfindet, offenbar auch nicht mehr dulden wollen, sind Sie auf dem Weg, die Ersatzfreiheitsstrafe zu reformieren.”
“Wenn man aber mal mit Leuten redet, die sich damit auskennen, zum Beispiel dem Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der über 2 000 Menschen in Abschiebehaft begleitet und vertreten hat, dann weiß man, dass bei etwa der Hälfte gerichtlich festgestellt wurde, dass sie zu Unrecht im Gefängnis saßen. Wäre es also nicht auf der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“, analog zur Pflichtverteidigung im Strafprozess auch eine Pflichtbeiordnung von Anwältinnen und Anwälten in Verfahren zur Anordnung von Abschiebehaft gesetzlich einzuführen? Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich die Rechte und die Verteidigung von Beschuldigten hochgehalten. Aber dann muss auch etwas kommen, was der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ tatsächlich entspricht.”
“Auch das ist gut, aber dennoch meilenweit von der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ entfernt, wenn man dafür im Haushalt nur 75 000 Euro zur Verfügung stellt. Mit diesem Betrag kann man hierzulande nicht mal eine Anwältin für ein Jahr finanzieren. Angesichts der schrecklichen Bilder von dem menschenunwürdigen Umgang an den EU-Außengrenzen tut es zumindest mir wirklich weh, wenn Sie sich dann auch noch selbst für die Kostengünstigkeit und das gute Kosten-Nutzen-Verhältnis im Etat loben. Apropos Anwälte: Immer wieder werden in der Bundesrepublik Menschen in Abschiebehaft gesteckt, somit ihrer Freiheit beraubt, ohne dass sie sich dagegen wehren können.”
“Das bedeutet: Von oben sieht die Welt wesentlich anders aus als von unten. Ich will ein Beispiel benennen: Wir als Linke haben uns in der vergangenen Legislaturperiode – damals noch gemeinsam mit den Grünen – dafür starkgemacht, eine Rechtsberatung für Geflüchtete an den Außengrenzen der Europäischen Union durch den Bund zu unterstützen. Solche Rechtshilfe löst natürlich nicht das Grundproblem der Grenzabschottung – das will ich hier ganz klar sagen –; aber sie kann natürlich ankommenden Menschen helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Ihre Koalition hat diese Idee nun aufgegriffen und eine finanzielle Förderung der Initiative European Lawyers in Lesvos beschlossen. Die Initiative, die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein geführt wird, bietet unabhängige Rechtsberatung an den EU-Grenzen an.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Sie haben bei der Einbringung des Etats vor ein paar Wochen davon gesprochen, das Recht „auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ bringen zu wollen. Sie haben ein gutes Ziel, und ich will hier auch gar nicht behaupten, dass das, was Ihr Haus im letzten Jahr vorgelegt, umgesetzt und angestoßen hat, falsch oder unsinnig wäre. Im Detail haben wir allerdings erhebliche Differenzen, was wahrscheinlich hier im Raum niemanden überrascht. Viele Differenzen gibt es, weil wir offenbar völlig unterschiedliche Auffassungen davon haben, was genau die „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ ist; denn es kommt natürlich auf den Standpunkt an, von dem aus man auf die Wirklichkeit blickt.”
“Oder wollen wir vielleicht eher, dass die Flächen, um die es hier geht, an diejenigen vergeben werden, die die beste Lösung für eine wirklich konfliktarme Nutzung bereithalten, etwa an regional orientierte oder genossenschaftliche Unternehmen, die Photovoltaik und Landwirtschaft zusammen planen, an Akteure, denen beides gleichermaßen wichtig ist, Aufforstung und schnell mehr Windkraft? Um es noch mal deutlich zu sagen: Ja, wir als Linke sind entschieden für den Ausbau erneuerbarer Energien, eben wegen der Energiesicherheit und des Klimas. Aber Umweltschutz und das Sehen potenzieller Zielkonflikte gehören eben auch dazu. Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Kollegin Claudia Tausend.”
“Und welche Auswirkungen haben Ihre Pläne auf die Höhe der Rückstellungen, zu denen die Kohlekonzerne im Sinne der Wiedernutzbarmachung verpflichtet sind? Ich möchte diese Fragen in die Diskussion hier einbringen, weil es nach dem massiv umweltschädlichen Kohleabbau darauf ankommt, es jetzt mit erneuerbaren Energien in Sachen Klima- und Umweltgerechtigkeit richtiger zu machen. Dazu gehört auch, sich einmal kritisch zu fragen, in wessen Verantwortung man die neue Nutzung von Tagebauflächen sehen möchte. Weiterhin in den Händen jener Unternehmen, die jahrzehntelang die Erde ohne Rücksichtnahme ausgebeutet haben, Schäden am Grundwasser verursacht und mit jeder Tonne gefährlicher Emissionen auch noch Geld gemacht haben?”
“Weil sie durch ihre Vorbelastung hinsichtlich Umweltschutz und Nachbarbetroffenheit konfliktfrei seien. Ist das tatsächlich so? Die Kohlekonzerne sind verpflichtet, Tagebaue nach der Schließung durch verschiedene Rekultivierungsmaßnahmen wieder für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Und ja, die Errichtung von Windkraft- und Solaranlagen dient offensichtlich der Allgemeinheit. Doch was bedeutet eine nahtlose Weiternutzung von Tagebauflächen für Natur und Umwelt? Wie können wir bei einer Privilegierung im Baugesetzbuch garantieren, dass trotzdem eine ordnungsgemäße Rekultivierung im Sinne des Bodenschutzes und der notwendigen Aufforstung erfolgen kann? Wie wirkt sich Ihre Idee auf die bisherige Flächenaufteilung aus? Ich darf darauf hinweisen, dass die Landwirtschaft regional bereits Flächenansprüche angemeldet hat.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren ja fast täglich über Energiesicherheit und über den klimapolitisch dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung. Das ist auch völlig richtig so; und über einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien zu sprechen, erst recht. Der muss aus unserer Sicht noch viel schneller gehen; wir alle kennen die Zahlen. Und für mehr Geschwindigkeit braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. So weit, so gut. Wir sollten dabei aber wichtige Aspekte nicht übersehen. Ich will deshalb hier an dieser Stelle auf die Tagebaufolgeflächen eingehen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, Tagebaufolgeflächen seien besonders gut für den Ausbau der Solar- und Windenergie geeignet. Warum?”
“Skeptisch sehen wir den Vorschlag der Union, wonach nicht berufen werden soll, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dies birgt die Gefahr einer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Gesinnungsprüfung potenzieller Schöffinnen und Schöffen und wird daher von uns skeptisch gesehen. Daher lautet unser Votum im Ergebnis nur Enthaltung.”
“Eine Reform des Schöffenrechts ist auch deshalb sinnvoll, da seit der letzten 48 Jahre vergangen sind. Die Welt hat sich weitergedreht, und auf Neues sollte entsprechend reagiert werden. Wir begrüßen daher die Idee, Probleme, die sich aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben ergeben können, so gering wie möglich zu halten. In Ihrem Antrag sind insbesondere die Berücksichtigung der Gleitzeiten bei der Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie die Verbesserung des Kündigungsschutzes geeignete Maßnahmen zur Stärkung des richterlichen Ehrenamts. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zur Frage der Altersgrenze: Ja, es ist sinnvoll, diese auf 75 Jahre anzuheben – aber sollten wir dann nicht auch über die untere Begrenzung auf 25 Jahre diskutieren?”
“Ein entsprechendes Quorum könnte die EU-Kommission dazu zwingen, sich damit zu befassen. Man könnte auch überlegen, ob es bei einem bestimmten Quorum unter den deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit geben sollte, die Bundesregierung zu verpflichten, das Anliegen auf EU-Ebene zu unterstützen. Dies könnte aus unserer Sicht in diesem Gesetz unabhängig von der EU‑Verordnung geregelt werden. Insofern: Lassen Sie uns doch darüber nachdenken! Drittens. Weiterhin dürfen nur Staatsangehörige aus EU‑Mitgliedstaaten eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen. Anderen Menschen, auch wenn sie über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt nach EU-Recht verfügen, bleibt dieses Recht nach wie vor verwehrt. Sie kommen zum Ende, bitte. Das halten wir für falsch. Insofern: Danke für die Initiative.”
“Dass die elektronische Signatur des Personalausweises zur Authentifizierung genutzt werden kann, ist zu begrüßen, weil hiermit zunächst ein ausreichend sicheres System zur Verfügung steht. Allerdings bleibt festzustellen, dass der elektronische Personalausweis weiterhin nur wenig genutzt wird, auch weil er für viele Verwaltungsvorgänge weiterhin nicht genutzt werden kann. Dass damit das Unterschriftensammeln auf Papierform das Mittel der Wahl bleibt, ist etwas bedauerlich. Zweitens. Der Kollege Lindh sprach gerade von viel Fantasie in Europa. Allerdings ist die Bürgerinitiative trotzdem noch ein schwaches Instrument. Die EU‑Kommission kann sich mit dem Thema befassen, muss es aber nicht. Daher stellt sich uns die Frage: Warum machen wir das eigentlich nicht einfach anders?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf und begrüßt die Weiterentwicklung der Europäischen Bürgerinitiative. Ganz besonders begrüßen wir – es war hier auch schon Thema –, dass die Ampel sich dazu entschieden hat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, dass schon 16-Jährige sich daran beteiligen können; auch deshalb unterstützen wir diese Bürgerinitiative. Wir wollen nämlich, dass diejenigen, denen die Zukunft gehört, auch jetzt schon mitsprechen und mitbestimmen können, was auf europäischer Ebene passiert. Zugleich sehen wir trotzdem etwas Verbesserungsbedarf. Ich möchte drei Punkte kurz ansprechen: Erstens.”
“„Augenhöhe“ bedeutet, den Blickwinkel des anderen einzunehmen, wahrzunehmen und auch mal in eine andere Blickrichtung zu schauen. Ich wünsche mir deshalb mehr Bereitschaft, den ostdeutschen Erfahrungsvorsprung für das Ganze zu nutzen. Meine Fraktion wird in allen Ressorts einfordern, mehr Neugier für den ostdeutschen Eigensinn aufzubringen, der sich aus dem progressiven Aufbruch von 1989 speist. Wenn es also um gleichwertige Lebensverhältnisse im Osten geht, heißt das für mich, neue Perspektiven über bloßes Aufholen hinaus zu ermöglichen. Es braucht im Osten mehr als einen Nachbau West. Werte Union, wir werden Ihren Antrag ablehnen.”
“Es geht hier nicht um eine politische Formel oder Beiräte als Ersatz für politische Entscheidungen; es geht um den Alltag von vielen Menschen, um ihre Möglichkeiten und ihre Zukunft. Und das müssen wir dieser Regierung, dieser Ampel abtrotzen. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind natürlich nicht nur, aber eben auch eine zentrale Frage des Ostens. Es braucht im Osten echte Fortschritte, und zwar solche, die bei den Menschen im Osten auch ankommen. Im Portemonnaie, bei der Frage, ob noch ein Fernzug im Ort hält, und natürlich auch im Herzen muss das ankommen. Ja, es geht hier um Anerkennung, um Respekt vor Biografien und vor Lebensleistungen. Carsten Schneider hat angekündigt, die Einheit auf Augenhöhe vollenden zu wollen.”
“Wenn die Union, die 16 Jahre die Kanzlerin gestellt hat und einen Kanzler hatte, der „blühende Landschaften“ versprochen hat, jetzt das Thema auf die Tagesordnung bringt und einen Parlamentarischen Beirat vorschlägt, um ein so wichtiges, im Grundgesetz verankertes Ziel herauszuheben, und den Querschnittsbezug zu betonen versucht, frage ich mich allerdings: Warum haben Sie das Thema nicht schon herausgehoben, als Sie selbst noch in Regierungsverantwortung waren? Also, warum gibt es diesen Beirat nicht schon längst, wenn ohne ihn nichts geht? Entscheidend aber bleibt doch, dass endlich mehr in Richtung gleichwertige Lebensverhältnisse geschieht, ganz praktisch, mit wirksamen Maßnahmen, an deren Ende wirklich gleiche Chancen stehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was sind gleichwertige Lebensverhältnisse? „Gleiche Chancen für alle – egal wo in Deutschland“, so hat das zumindest die „Tagesschau“ mal für alle definiert. Wir alle wissen, dass es um diese Gleichwertigkeit in Deutschland nicht gut bestellt ist. Seit Jahren reden wir darüber, dass es gravierende Unterschiede bei den Einkommen, bei der sozialen und öffentlichen Infrastruktur und bei den Möglichkeiten, die der Staat garantieren soll, gibt. Wir könnten uns jetzt jede Menge Zahlen vorlesen, aber wir alle kennen die Statistiken, die das eindrucksvoll bezeugen. Es hat viele Reden und Versprechungen gegeben, etwas zu ändern, im Besonderen auch von der Union. Es ist dann allerdings ziemlich wenig passiert.”
“Ich will nur drei nennen: Das Wohngeld muss auf Basis der Bruttowarmmiete gezahlt werden. Strom- und Gassperren wegen Zahlungsunfähigkeit müssen endlich verboten werden. Menschen in Grundsicherungsbezug müssen die tatsächlichen Energiekosten vollständig bezahlt bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Inflation und damit die steigenden Heizkosten treffen auf eine schon vorher grassierende und unvertretbare Armutsgefährdung. Dagegen kommt man nicht mit unzureichenden Zuschüssen an. Deshalb: Das Gegenteil von „gut“ ist nun mal „gut gemeint“. Vielen Dank. Zu seiner ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag hat nun der Kollege Martin Diedenhofen für die SPD-Fraktion das Wort.”
“Viele der knapp über der Wohngeldgrenze liegenden Familien, die wegen Corona und der Preisentwicklung ohnehin schon unter Druck stehen, können die steigenden Energiekosten ebenfalls nicht einfach wegstecken. Zweitens. Die Beträge, die Sie hier als Hilfe veranschlagen, sind viel, viel, viel zu niedrig. Das denken wir uns nicht einfach aus, um Sie zu ärgern, sondern das sagen auch Mietervereine, Sozialverbände und Verbraucherschützer/-innen, also Experten und Expertinnen, die täglich damit zu tun haben und wissen, wie schwer es für viele ohnehin schon ist, über die Runden zu kommen – und das nicht erst, seitdem die Preise so deutlich steigen. Drittens. Eine einmalige Hilfe verkennt doch nun tatsächlich, was strukturell verändert werden muss. Die Linksfraktion hat dazu einige Vorschläge.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist zwar gut, dass die Bundesregierung etwas zur Abfederung der steigenden Heizkosten unternehmen will, aber das Gesetz, das Sie hier vorgelegt haben, reicht bei Weitem nicht aus. Frau Geywitz, erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! – Sie haben erklärt, es sollen diejenigen eine spürbare Unterstützung erhalten, die die steigenden Energiepreise nicht einfach wegstecken können. Dieses Ziel allerdings verfehlt dieser Gesetzentwurf deutlich, und zwar aus drei Gründen: Erstens. Vier von fünf Bürgern machen sich aufgrund steigender Energiepreise Sorgen. Über 7 Millionen Menschen haben schon jetzt zu wenig Geld, um ihre Wohnung warmzuhalten. Ihr Heizkostenzuschuss hilft aber nur gut 2 Millionen Menschen.”