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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Johann Saathoff

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Dass den Eigentümern und dem Vorstand nichts Besseres einfällt, als alle zwei Jahre Werke schließen und Personal abbauen zu wollen, ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht weniger als ein intellektueller Offenbarungseid.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das wurde nicht in den Hallen entschieden und versäumt, sondern auf der Vorstandsetage. Außerdem hat VW seine Identität ein Stück weit aufgegeben. Denn die neuen Modelle sollten nicht mehr Golf oder Passat heißen. Die neuen Modelle sollten wie Raumschiffe heißen.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch der Markteintritt bei der Elektromobilität in China ist alles andere als gut gelaufen. Es sollte halt in Wolfsburg mal jemand den Hörer abnehmen, wenn ein Manager aus China mitteilen möchte, dass man in China auf jeden Fall im Auto Karaoke singen können muss. Wenn man da nicht hinhört, verpasst man diesen Markt.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Moin, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich habe es noch nie erwähnt: Ich komme aus Ostfriesland; ich gebe es zu. Ich komme aus Emden, aus dem äußersten Nordwesten der Bundesrepublik. Emden ist ein Standort mit großer Geschichte und Bedeutung für VW seit 1964.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr viele Kolleginnen und Kollegen hier haben in ihrem Wahlkreis einen Automobilstandort. Ich will die Standorte nennen, die gerade besonders im Fokus stehen: Hannover, Zwickau, Neckarsulm und eben Emden.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wer Werke schließen will, Kolleginnen und Kollegen, der baut nicht nur Arbeitsplätze ab, der baut Vertrauen ab. Und das ist – mittlerweile kann man es nicht mehr anders sagen – demokratiegefährdend.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 124 lines we hold for Johann Saathoff, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 3.

  1. In einem nächsten Schritt werden die gesetzlichen Vorgaben weiter konkretisiert. Die vergangenen drei Jahre haben es uns verdeutlicht: Wir sind verwundbar. Sei es die Coronapandemie, seien es Naturkatastrophen wie die Flut im Ahrtal, sei es der russische Angriff auf die Ukraine oder die Sabotage an Pipelines oder Unterseekabeln – Ereignisse mit katastrophaler Wirkung passieren, sie werden zunehmend komplexer, und sie verstärken sich oftmals gegenseitig. Nichtsdestotrotz: Wir können uns vorbereiten. Wir können unsere Widerstandskraft, unsere Resilienz dagegen stärken und auf diese Weise Störungen verhindern und ihre negativen Auswirkungen deutlich reduzieren. Das Gesamtsystem beim Schutz kritischer Infrastrukturen wird durch die zügige Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes resilienter gemacht.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Mit dem Gesetz führt die Bundesregierung erstmals bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Vorgaben ein. Diese treten neben die bestehenden Regulierungen für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Das betrifft vor allen Dingen die bundesweite Identifizierung der wichtigsten kritischen Infrastrukturen, Risikoanalysen der Betreiber und von staatlicher Seite Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen der Betreiber und ein Störungsmonitoring. Dabei nehmen wir alle denkbaren Risiken nach dem sogenannten Allgefahrenansatz in den Blick, die durch die Natur oder den Menschen verursacht werden können – sei es ein Unwetter, menschliches Versagen oder ein Sabotageakt. Das KRITIS-Dachgesetz stellt die Weichen für einen umfangreichen Prozess für mehr Resilienz in unserer kritischen Infrastruktur.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Moin, Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Lüttje Leiigkeit is’n groot Verdreiht“, sagt man in Ostfriesland, und das bedeutet so viel wie: Kleine Nachlässigkeiten werden zu großem Schaden. Das gilt natürlich auch für den Schutz der kritischen Infrastrukturen in Deutschland. Die Bundesregierung hat am 6. November dieses Jahres den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen beschlossen, das sogenannte KRITIS-Dachgesetz. Damit schafft die Bundesregierung die Basis für einen verbesserten physischen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz legt erstmals ein Dach über die verschiedenen Sektoren von Energie, Transport und Verkehr bis hin zu Ernährung und Weltraum – um nur einige wenige zu nennen.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Lassen Sie uns gemeinsam an dieser Änderung des Grundgesetzes arbeiten! Lassen Sie uns zusammen voranschreiten! Lassen Sie uns der Cybersicherheitsagentur das notwendige und zeitgemäße Update geben! Lassen Sie uns gemeinsam Deutschland sicherer machen! Ich sehe einem angeregten und konstruktiven Dialog entgegen und freue mich auf den Austausch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Marc Henrichmann, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Wir wollen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer Zentralstelle ausbauen – Stichwort „kooperativer Föderalismus“, wie wir ihn in anderen Bereichen auch anwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie kennen unsere Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes, um diese beiden Punkte umzusetzen. In Ostfriesland würde man sagen, wenn man auf die Oppositionsarbeit guckt: Schlauste Kaptein steiht immer up Diek. – Es ist Ihre Aufgabe, Regierungsentwürfe kritisch zu begleiten. – Entschuldigung, Herr Throm: Der schlaueste Kapitän steht immer auf dem Deich. Es ist letzten Endes Ihre Aufgabe, Regierungsentwürfe kritisch zu begleiten und zu hinterfragen. Bei der Änderung des Grundgesetzes für diese Cyberbefugnisse können Sie vom Deich auf die Brücke des Schiffes kommen. Dazu gibt es eine herzliche Einladung.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Lassen Sie uns gemeinsam das Cybersicherheitsniveau in Deutschland stärken und die Wirtschaft und die Bundesverwaltung resilienter gegen Cybergefahren aufstellen! Wir wollen noch mehr tun und sind uns darüber in der Koalition einig. Vielen Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen! Um uns über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus im Bereich der Cybersicherheit in Deutschland noch besser aufzustellen, brauchen wir – davon bin ich überzeugt – zweierlei: Wir wollen erstens die Cyberabwehrkompetenzen im Bund stärken, damit wir bei schwerwiegenden Cybergefahren für unser Land direkt tätig werden können und den dynamischen Entwicklungen im Bedarfsfall schnell etwas entgegensetzen können. Zum anderen müssen wir eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Cyberbereich ermöglichen.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Lösegeld oder Ausfall von Erträgen? Oder zahlt die auch für die nachgeordnete Lieferkette?“, dann ernte ich schlichtweg oft fragende Blicke und man ruft den Prokuristen. CEOs sind auch oft irritiert, wenn ich von „ransomware as a service“ spreche, davon, dass es Menschen geben könnte, die einem etwas Böses wollen und das nicht mal selber anrichten können müssen, sondern es einfach kaufen können und das Unternehmen lahmlegen. Cybersicherheit, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Führungsaufgabe. Daher müssen wir unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen stetig an die veränderte Bedrohungslage anpassen. Ich appelliere deshalb eindrücklich an Sie, das Gesetzesvorhaben zeitnah und mit allem notwendigen Einsatz abzuschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sie verdeutlicht die massiven Schäden, die unsere Wirtschaft durch Cyberangriffe erleiden muss. Die Schäden haben nach der Bitkom-Schätzung ein Rekordniveau erreicht: 178 Milliarden Euro Schaden in 2024. Trotz dieser enormen Summe ist das Problem nach meiner Ansicht nicht überall, auf allen Vorstandsebenen tatsächlich angekommen. Ich will an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit wiederholen, was ein von mir geschätzter Kollege bei der Debatte Mitte der Woche gesagt hat: Cyberresilienz ist kein Zustand, sondern ein Prozess. – Ich will auch deutlich sagen, dass Cyberresilienz in die Köpfe der Verantwortlichen kommen muss. Wenn ich mit CEOs spreche und nach Cyberresilienz frage, dann bekomme ich ganz oft die Antwort: Dafür haben wir eine Versicherung. – Wenn ich dann sage: „Das ist ja interessant. Was zahlt die denn?

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. All das haben wir im Rahmen der sich uns bietenden Umsetzungsspielräume bürokratiearm – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – und digital ausgestaltet. Als Beispiel ist hier das digitale Meldeportal des BSI für die bereits heute regulierten Unternehmen zu nennen, das wir nun für die Zwecke dieses neuen Gesetzes ausbauen werden. Mit dem Gesetz stärken wir auch die Cybersicherheit der Bundesverwaltung insgesamt weiter. Dabei werden wir die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie mit unseren bestehenden untergesetzlichen Regelungen verschränken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeitenwende und unsere Lagebilder führen uns die derzeitige hohe Bedrohungslage im Cyberraum immer wieder deutlich vor Augen. Das zeigt auch die Studie „Wirtschaftsschutz 2024“ des Bitkom-Verbandes.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Beide Vorgaben sind auf mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftsbereichen auszuweiten. Für Deutschland bedeutet das eine Ausweitung von derzeit rund 4 500 Unternehmen auf rund 29 500 Unternehmen. Die Vorgaben der Richtlinie setzen wir mit der Novelle zum BSI-Gesetz um. Wir übernehmen den Katalog der Mindestanforderungen für die Cybersicherheit aus der NIS-2-Richtlinie in das BSI-Gesetz. Hierzu zählen unter anderem Risikoanalysekonzepte, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes, Back-up-Management und Konzepte zum Einsatz von Verschlüsselung. Die bestehende Meldepflicht bei Cybersicherheitsvorfällen an das BSI wird durch ein dreistufiges Meldesystem nach der NIS-2-Richtlinie ausgebaut. Und wir erweitern die Befugnisse des BSI zur Aufsicht und Durchsetzung, wie von der NIS-2-Richtlinie vorgegeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute die erste Lesung des von der Bundesinnenministerin vorgelegten Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung halten. Lassen Sie mich vor dem Hintergrund der hohen Bedrohungslage die Bedeutung und den Inhalt des Vorhabens kurz skizzieren. Mit dem Gesetz wird die NIS-2-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Wir stärken damit die Cybersicherheit in der Wirtschaft und in der gesamten Bundesverwaltung. Die NIS-2-Richtlinie hat zwei Kernvorgaben: erstens die Mindestanforderungen bei der Cybersicherheit und zweitens Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Dies ist ein gutes Gesetz für ein modernes, aber auch für ein traditionsbewusstes Deutschland und für Ostfriesland. Un besten Dank an all, de dat möchlig maakt hebben un de dorför sörgt hebben, dat wi disse Novelle nu kriegen. Besten Dank. Vielen Dank. – Wir danken unserem friesischen Kollegen Johann Johannsen für diesen wunderbaren Beitrag. Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Carsten Müller.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Mit dieser Novelle gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Wir lassen auch Matronyme zu, also Familiennamen, die aus dem Vornamen der Mutter abgeleitet werden. Fokko könnte also mit Nachnamen auch Wiebkes heißen: Fokko Wiebkes. Mit dem heutigen Beschluss werden wir die jahrhundertealte friesische Tradition wieder ermöglichen. Was für uns nur ein kleiner Passus in einem Artikelgesetz und dann im Bürgerlichen Gesetzbuch ist, bedeutet für viele Menschen die Möglichkeit der Rückkehr zu ihren Wurzeln. Friesische Kinder und auch Erwachsene werden sich – übrigens einmalig – umbenennen können. Und damit das Standesamt in der Gemeinde Krummhörn sich auch noch vorbereiten kann, wird dieses Gesetz erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Stellen Sie sich das Ehepaar Klaas und Wiebke Müller vor. Wiebke hat nun einen Sohn zur Welt gebracht und möchte ihn beim Standesamt der nordwestlichsten Gemeinde Deutschlands, der mit dem kleinen rot-gelben Leuchtturm – also beim Standesamt der Gemeinde Krummhörn –, anmelden. Denn wie sagt man so schön in Ostfriesland: Kind mut een Name hebben. Beim Vornamen können sich die beiden aus einer riesigen Menge bedienen – für mich manchmal ein bisschen mehr als genug –; sie haben also beim Vornamen auch schon ein paar Schwierigkeiten. Ich nehme jetzt mal den schönen Vornamen Fokko. Beim Familiennamen sind sie aber ziemlich eingeschränkt. Der Junge heißt also jetzt Fokko Müller. Wir werden es mit dieser Novelle ermöglichen, dass Fokko wieder einen Familiennamen nach traditioneller Form bekommen kann. Er heißt also künftig Fokko Klaassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Napoleon ging es dabei weniger um die Strukturierung Ostfrieslands und um die Familiennamen; es ging um die gezielte Rekrutierung von Soldaten. Es gab halt unüberschaubar viele Jan Janssens damals in Ostfriesland, und die Rekrutierung war schwierig. Wie Ostfriesen so sind, ließen sie sich ihren Willen aber nicht verbieten und haben sich erst mal nicht darum gekümmert. Einige Jahre später versuchte auch König Georg IV. von Hannover, den Ostfriesen den aufrechten Gang beizubringen; auch er hatte nur wenig Erfolg damit. Erst mit dem Kaiserreich kamen auch die Friesen nicht mehr um die Nachnamen herum. Als 1874 die Standesämter eingeführt wurden, mussten auch die Friesen feste Vornamen tragen. Das ist bis heute so – und bald nicht mehr. Ich möchte die Rechtsänderung an einem Beispiel erläutern.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Mit der Namensrechtsnovelle werden wir ein Stück friesische Tradition wiederbeleben: Die Namensgebung nach dem Vornamen des Vaters wird möglich sein. Traditionell gibt es bei den Friesen eigentlich keine Familiennamen, sondern die Kinder erhielten neben dem eigentlichen Vornamen den Rufnamen des Vaters als Beinamen; auf Schlau heißt das „patronymische Namensgebung“. Die Beinamen werden aus dem Vornamen des Vaters gebildet, indem eine Genitivendung angefügt wird. Typisch friesische Genitivendungen sind -en wie bei Klaassen, -inga wie bei Poppinga oder -ena wie bei Cirksena. Diese Tradition der Friesen wurde aber im 19. Jahrhundert abgeschafft. Mit kaiserlichem Dekret vom 18. August 1811 – ein schwarzer Tag für alle Ostfriesen –, dem sogenannten Code Napoléon, wurde angeordnet: Alle Bürger Ostfrieslands sollten feste Familiennamen führen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ich möchte hier vor allen Dingen die in Aurich ansässige Ostfriesische Landschaft hervorheben, aber auch das Niederdeutschsekretariat, den Minderheitenrat und das Institut für niederdeutsche Sprache. Zudem möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass sich auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sehr für nationale Minderheiten einsetzt, unter anderem durch die Förderung des Bundesraats för Nedderdüütsch. Die friesischen Volksgruppen in Deutschland sind wichtig. Die Friesen insgesamt bestehen aus Nordfriesen, Ostfriesen und Saterfriesen. Es soll zwar nur rund 60 000 Friesen in Deutschland geben. Aber, meine Damen und Herren, fühlen Sie sich heute eingeladen: Friese ist, wer sich als Friese fühlt. Dafür sorgt in Deutschland die Bekenntnisfreiheit der Minderheiten.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Moin, sehr geehrter Herr Präsident! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als gebürtiger Ostfriese hier in der zweiten und dritten Lesung zur Namensrechtnovelle reden zu dürfen, das ist wirklich eine große Freude. Ich gebe zu, dass ich jetzt nicht die gesamte Bandbreite des Gesetzes wiedergebe, sondern das, was mir besonders wichtig ist, nämlich die Regelungen, die letzten Endes die friesischen Volksgruppen betreffen. Gern setze ich mich nämlich gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien im Parlamentskreis Plattdeutsch, aber auch in zahlreichen anderen Organisationen außerhalb des Bundestages für die friesischen Belange ein.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Die Ergebnisse dieser Analysen werden im Bericht an den Deutschen Bundestag 2024 vorgestellt. Ich bin sehr dankbar, dass wir meines Wissens hier im Bundestag erstmalig über eine solche, von der Bundesregierung vorgelegte Risikoanalyse beraten und damit die Chance nutzen, die Erkenntnisse in politische Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Auswirkungen der Zeitenwende, die im Kreml zu verantworten sind, zu schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten, die uns der Bericht zur Risikoanalyse eröffnen wird, für die Weiterentwicklung unserer Fähigkeiten und Schutzmaßnahmen nutzbar machen! Damit zeigen wir, dass wir uns zu helfen wissen und deswegen nicht in Verlegenheit kommen. Herzlichen Dank. Detlef Seif für die Unionsfraktion ist der nächste Redner.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Dazu gehört auch, die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten. Und lassen Sie mich sagen: Während ich das hier vortrage, laufen mir kalte Schauer über den Rücken. Ich hätte zu Beginn meiner politischen Laufbahn niemals gedacht, dass ich so etwas mal im Deutschen Bundestag sagen müsste. Zukünftig werden daher Szenarien mit Relevanz für die zivile Verteidigung, insbesondere den Zivilschutz Gegenstand der durchzuführenden Risikoanalysen sein. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode ist vorgesehen, insgesamt vier Teilszenarien mit chemischem, biologischem, radiologischem und nuklearem Bezug zu erarbeiten und zu analysieren. Leider müssen wir das machen, und wir werden das machen. Das erste Teilszenario wird sich mit dem Einsatz chemischer Kampfstoffe befassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Die Verteidigungsfähigkeit dient vor allen Dingen der Abschreckung und damit der Verhinderung eines möglichen Angriffs. Schon die geostrategische Lage Deutschlands im Herzen Europas macht deutlich, dass unser Land in einem Bündnis- und Verteidigungsfall betroffen sein könnte. Die Zivilbevölkerung muss bei Eintritt eines Verteidigungsfalls vor drohenden Gefahren geschützt werden. Das heißt konkret: Die unmittelbaren Auswirkungen von Feindseligkeiten sind zu beseitigen oder zu mildern, und die für den Schutz der Zivilbevölkerung notwendigen Voraussetzungen sind zu schaffen. Die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte sind mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen, die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Die Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz 2020 bis 2022 ordneten vor dem Hintergrund der Eindrücke der Coronapandemie, der Flutkatastrophe im Juli 2021 sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die Entwicklungen, Auswirkungen und Folgen auf nationaler und internationaler Ebene ein. Mit der Risikoanalyse für den Zivilschutz 2023 liegt nun ein Dokument vor, das aufzeigt, wie solche Analysen für weitere Planungen und die konkrete Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung und den Zivilschutz genutzt werden können. Aufgrund der sicherheitspolitischen Zeitenwende müssen wir angesichts der veränderten Bedrohungslage die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands auch als NATO-Bündnispartner wieder in den Blick nehmen. Das gilt für die militärische und die zivile Verteidigung gleichermaßen.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Vor dem Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die jährlichen Risikoanalysen auf Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz konzentriert, die nicht mit militärischen Angriffsszenarien in Verbindung standen; diese waren vorher schlichtweg undenkbar. Sie haben sich eher mit anderen Gefahren beschäftigt, zum Beispiel mit extremem Schmelzhochwasser, mit der Pandemie aufgrund einer Virusmodifikation von SARS, was in 2012 realistisch war, mit Wintersturmszenarien, mit Sturmfluten – und ein Kind der Küste interessiert es besonders, was wir dann machen –, mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk, mit der Freisetzung chemischer Stoffe. Auch mit Dürre und sogar mit Erdbeben haben sich diese Risikoanalysen beschäftigt.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Moin, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein ernstes Thema, mit dem wir uns heute beschäftigen. Deswegen lassen Sie mich in meiner Muttersprache beginnen: Well sük sülmst neet to helpen weet, is neet weert, dat he in Verlegenheit kummt. Soll auf Hochdeutsch heißen: Wer sich selber nicht helfen kann, muss aufpassen, dass er nicht in Verlegenheit kommt. Das BMI erstellt auf der gesetzlichen Grundlage des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes jährlich eine Risikoanalyse für den Zivilschutz und unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse. Risikoanalysen sind zentraler Bestandteil und unverzichtbares Instrument des Risikomanagements im Zivil- und Bevölkerungsschutz.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Ostfriesen sind ja in höchster Euphorie nur daran zu erkennen, dass sie lächeln. Aber auch ganz persönlich will ich an dieser Stelle sagen: Wenn mir 1987 als junger Regierungsinspektor-Anwärter in meinem Studium zum Diplom-Verwaltungswirt jemand gesagt hätte, dass ich dem Deutschen Bundestag einmal so ein Gesetz zum Beschluss vorlegen darf, ich hätte es nicht geglaubt. Ich bin stolz darauf, das heute machen zu dürfen. Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung. Lassen Sie uns die Modernisierung des Staates zusammen voranbringen! Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin ist Nadine Schön für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem BMI bedanken. Wir haben sehr intensiv zusammengearbeitet, und, ich finde, wir haben sehr gut zusammengearbeitet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Bei diesem Gesetz dürfen wir sagen – ich sage es in meiner Heimatsprache –: Dat is een Saak, de düürt Lücht lieden. Erlauben Sie mir noch einen letzten Hinweis: Damit die vielen Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es auch einer angemessenen Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Damit investieren wir in staatliche digitale Infrastruktur. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir nicht weniger als eines der größten Verwaltungsmodernisierungsprojekte des Jahrhunderts vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die beste Nachricht: Jedes neue Verwaltungsverfahren muss diesen Rechtsanspruch künftig mitdenken und daher von Haus aus auch digitale Lösungen anbieten. Zu guter Letzt – oder, in dieser Situation vielleicht viel passender: there is one more thing –: Wir schärfen den Datenschutz und schaffen mit dem Datenschutz-Cockpit ein Tool, das Transaktionen der Behörden einsehbar macht. Das schafft Transparenz. Wo Sie beim Kontoauszug Ihre Geldbewegungen sehen, sehen Sie beim Datenschutz-Cockpit künftig, wer wann was auf welcher Rechtsgrundlage mit Ihren Daten gemacht hat. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es uns nicht leicht gemacht, das OZG weiterzuentwickeln; doch das Ergebnis werden die Bürgerinnen und Bürger bald positiv spüren.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. in den Registern vorhanden, können diese dort einfach digital abgerufen werden. Ich habe noch eine gute Nachricht für mehr Standardisierung und Einheitlichkeit: Wir handeln. Die BundID wird das zentrale Bürgerkonto für ganz Deutschland. Außerdem gibt der Bund innerhalb von zwei Jahren weitere technische Vorgaben vor. Ich kann nur hoffen, dass diejenigen, die das gefordert haben, nämlich vor allen Dingen die Länder, sich dann auch daran halten; das Stichwort dabei ist „kooperativer Föderalismus“. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Nachdem bereits 107 von 115 OZG-Grundleistungen erfolgreich digitalisiert wurden, gehen wir noch einen Schritt weiter: Für Bundesleistungen gilt zukünftig ein einklagbarer Rechtsanspruch.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Gute Nachrichten gibt es auch für Unternehmen: Spätestens in fünf Jahren müssen alle Unternehmensleistungen „digital only“ angeboten werden. Die Unternehmen wollen Maschine-zu-Maschine-Kommunikation mit den Behörden, und wir liefern dafür die Grundlage. Wie oft hieß es, das OZG sei bloße Frontend- oder Schaufensterdigitalisierung! Das ist passé. Beim OZG-Änderungsgesetz steht die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Fokus. Von der Beantragung bis zum Bescheid: Künftig wird im Bund alles digital. Und die Länder können wir per Verordnung verpflichten, das auch zu tun. Wir gehen aber davon aus, dass sie es ohnehin selber wollen. Eine gute Nachricht ist die Verankerung des Once-Only-Prinzips. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Daten und Nachweise nur noch ein Mal vorlegen. Sind die Nachweise und Daten bei den zuständigen Behörden bzw.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Moin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land muss digitaler werden. Die Verwaltungsdigitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir brauchen die Digitalisierung nicht nur, um unseren Bürgerinnen und Bürgern schnelleren Zugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Wir brauchen sie, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionstüchtigkeit des Staates zu sichern. Wir brauchen mehr Digitalisierung, um den öffentlichen Dienst gegen den Fachkräftemangel zu wappnen und um als Standort wettbewerbsfähig zu bleiben. Das alles ist elementar für einen offenen, demokratischen Rechtsstaat. Das OZG-Änderungsgesetz ist ein wichtiges Update mit vielen guten Nachrichten. Wir schaffen die Schriftform ab: keine händischen Unterschriften mehr, keine Zettelwirtschaft, alles digital.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Public Money – Public Data: Noch immer hat sich der Gedanke nicht vollständig durchgesetzt, dass Daten, deren Erhebung und Verarbeitung mit Steuergeldern finanziert worden sind, bereits aus diesem Grunde grundsätzlich der Allgemeinheit kostenlos und natürlich uneingeschränkt zur Verfügung stehen und damit sowohl für Gemeinwohlzwecke als auch für individuelle Zwecke genutzt werden können. Aus all diesen Gründen verlangt unsere neue Datenstrategie: mehr Daten, bessere Daten und eine intelligentere Datennutzung! Dann klappt es auch mit der Starkregenkarte für die Sicherheit der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Steffen Janich.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Der Staat ist in vielen Bereichen einer der größten Informationsbesitzer. Ein Informationsmonopol des Staates, aber auch einiger großer Unternehmen sollte es aber nicht geben. Informationszugang wirkt machtbeschränkend. Das Prinzip offener Daten bedeutet mehr Beteiligung und damit auch mehr Demokratie. Die Grundversorgung mit offenen Daten kann sogar als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge angesehen werden, da sie zur Inanspruchnahme von Grundrechten erforderlich ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Privatsphäre, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bedürfen natürlich des Schutzes. Meine Damen und Herren, wir sind ja das Bundesministerium des Innern und auch für Heimat. In Ostfriesland würde man sich fragen: Neue Datennutzung? Wat köst mi dat, und wat bringt mi dat? – Da ist mir wichtig: Der Zugang zu Daten ist eine Gerechtigkeitsfrage, aber auch eine Machtfrage und sogar eine Frage der Daseinsvorsorge: Informationsmonopole behindern die Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit. Offene Daten bieten neue Möglichkeiten für bessere Bildung und soziale Teilhabe. Der Zugang zu den Informationsressourcen des Staates sollte deshalb grundsätzlich voraussetzungslos möglich sein. Der Datenzugang der Bürgerinnen und Bürger dient auch der Begrenzung staatlicher Macht.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die neue Datenstrategie ist eine neue Herangehensweise im Umgang mit Daten: Nicht Datensparsamkeit soll im Mittelpunkt stehen, sondern Datenreichtum. Gut begründetes Handeln ist nur auf einer guten Datengrundlage möglich. Gute Daten führen zu guten Entscheidungen und damit auch zu guten Regierungen. Nicht das noch so unwahrscheinliche Worst-Case-Szenario darf über die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung entscheiden. Wir plädieren für optimistische Datennutzung. Man kann sagen: Wir wollen mehr Datennutzung wagen. Wir plädieren für einen ermöglichenden Datenschutz. Selbstverständlich ist uns der Dual-Use-Charakter von Daten bewusst. Mit smarten Geodaten kann man smarte Landwirtschaft betreiben, diese Daten können aber auch missbraucht werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das Beispiel veranschaulicht, warum wir eine optimistischere Haltung zu Daten und Informationen brauchen und was unsere neue Datenstrategie erreichen will. Die Botschaften der Datenstrategie sind klar: Wir brauchen mehr Daten. Wir brauchen bessere Daten. Wir brauchen eine intelligente Datennutzung. Und wir brauchen mehr Datenkompetenz der Verwaltungen, aber auch der Bürgerinnen und Bürger. In puncto Datenkompetenz zum Beispiel sieht es so aus: Viele meinen, im Internet sei alles umsonst; aber in dem Moment, in dem ein Produkt im Netz nichts kostet, ist man selbst das Produkt. Diese Erkenntnis sollte bei Bürgerinnen und Bürgern in Sachen Datenkompetenz mindestens vorhanden sein. Und wir brauchen eine Datenkultur des Teilens und der Transparenz.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in Deutschland Bedenken haben, eine Starkregenkarte im Internet zu veröffentlichen, dann läuft was falsch in der Datenpolitik. Auf einer Starkregenkarte können Sie, meine Damen und Herren, flurstücksgenau erkennen, ob und, wenn ja, wie hoch Ihr Grundstück bei einem Jahrhunderthochwasser zum Beispiel überflutet werden würde. Die Karten der Landesämter für Kartografie sind richtig gut. Schauen Sie sich das mal an! Nur können Sie das nicht in allen Bundesländern. In Berlin zum Beispiel gibt es Datenschutzbedenken. Weil die Karten flurstücksgenau sind, haben sie – so manche Datenschützer – Personenbezug und sollten deshalb nicht veröffentlicht werden dürfen. Mit anderen Worten: Die Karten sind zu gut.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Dazu an anderer Stelle mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform des Bundesdisziplinarrechts ist ein wichtiger Baustein, um unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger gegen Extremisten zu machen. Ich bitte um Ihre Unterstützung des Gesetzentwurfes. Ich freue mich auf den Dialog im parlamentarischen Verfahren und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Unionsfraktion hat das Wort Petra Nicolaisen.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Die Initiative der Innenministerkonferenz dazu haben wir gerne aufgegriffen. Wir müssen uns künftig, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mehr damit beschäftigen und darüber nachdenken, wie wir Menschen für den öffentlichen Dienst gewinnen, sodass sie am Ende ihrer Laufbahn sagen können: Was ist das für ein großartiges Abenteuer gewesen, im öffentlichen Dienst arbeiten zu dürfen an den jeweiligen Möglichkeiten, die es eben gibt! Es geht um Attraktivität, es geht um Diversität des öffentlichen Dienstes. Es geht auch um Durchlässigkeit von Laufbahnen, zum Beispiel um Möglichkeiten für IT-Experten, auch bei Durchbrechung des Laufbahnrechtes im öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Auch dafür muss klar sein – damit der öffentliche Dienst attraktiv ist –, dass Extremisten sich nicht im öffentlichen Dienst befinden.

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  39. Die rechtsstaatlichen Grundsätze des Disziplinarrechtes, die Unschuldsvermutung, die behördliche Beweislast für das Dienstvergehen, rechtliches Gehör und effektiver Rechtsschutz werden durch die Reform nicht angetastet. Und – auch das möchte ich betonen – die Entfernung durch den Verwaltungsakt ist kein Misstrauensvotum gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Im Gegenteil: Wir schützen hierdurch gerade die vielen rechtstreuen und integren Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst, die jeden Tag tolle Arbeit für die Menschen leisten. Ebenfalls zum Gesetzespaket der Bundesregierung gehört die leichtere Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Volksverhetzung. Wer im Dienst dieses Staates Hass schürt, wer gegen Menschen hetzt, hat im Dienst dieses Staates einfach nichts zu suchen.

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  40. Mit der Entfernung durch den Dienstherrn – und eben nicht erst durch ein Gericht – werden wir Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung beschleunigen; denn es vergeht deutlich weniger Zeit zwischen festgestelltem Fehlverhalten und dessen Ahndung, wenn die Behörde die Entfernung aussprechen kann. Und anders als bisher braucht die Kontrolle der behördlichen Entscheidung nur eine Gerichtsinstanz statt wie bisher zwei. Auch das Gerichtsverfahren wird jetzt also deutlich schneller. Und weil das gern falsch dargestellt wird: Das Verfahren ist verfassungskonform; das hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt. Kein Beamter verliert seinen Status, ohne dass er Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.

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  41. Ich habe es als Personalleiter der Fachhochschule Ostfriesland und als Bürgermeister der Gemeinde Krummhörn als Personalverantwortlicher selber erlebt: Wenn etwas vorkommt, versuchen natürlich alle Personalverantwortlichen, die Entfernung aus dem Dienst erst mal zu vermeiden, die Bediensteten auf den Weg der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zurückzuführen und ihnen zu helfen, dort wieder anzukommen. Aber manchmal hilft das eben alles nichts, und dann kommt es zu einer Disziplinarklage. Disziplinarklagen in der Bundesverwaltung dauern im Moment durchschnittlich vier Jahre, in Einzelfällen sogar sehr viel länger. Das wollen wir mit der Reform des Bundesdisziplinargesetzes angehen.

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  42. Wenn Extremisten jahrelang im Beamtenverhältnis bleiben und während dieser Zeit weiter aus Steuergeldern alimentiert werden, dann ist das nicht vermittelbar. Gut ist deswegen, dass Bundesministerin Faeser den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus erstellt hat, und diese Maßnahme ist eine der Maßnahmen aus diesem Aktionsplan. Hier muss der Staat handlungsfähig und glaubwürdig sein und es auch bleiben. Diese Glaubwürdigkeit ist auch eine Frage der Zeit.

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  43. Jetzt darf ich im Bundesinnenministerium arbeiten und finde ein Team vor, das hochprofessionell und ernsthaft an den Themen und an den Herausforderungen unserer Zeit arbeitet. Wir sind ja das Ministerium des Innern und für Heimat. Lassen Sie es mich deswegen in meiner Heimatsprache sagen: Man mutt sük up sien Lüü verlaaten könen – anners büst verlaaten genuch. Wir wissen aber, dass es neben den vielen tollen Menschen im öffentlichen Dienst auch Menschen gibt, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Rücken gekehrt haben und trotzdem weiter im Staatsdienst tätig sind. Zwar sind es sehr wenige, die auffallen; aber diese Einzelfälle schädigen das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes.

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  44. Und was war es auch für ein großes Vergnügen, in den unterschiedlichen Bereichen eingesetzt zu sein, also zum Beispiel in der Bezirksregierung mitarbeiten zu dürfen, in einer Fachhochschule arbeiten zu dürfen, dort Personalverantwortung zu tragen, als hauptamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde zu arbeiten, in der Gemeinde Krummhörn im Zentrum Europas! Was habe ich in dieser Zeit für tolle Menschen kennengelernt! Was habe ich für Menschen kennengelernt, die supergute Arbeit geleistet haben, die nicht jeden Tag nach Boni gefragt haben, sondern die um ihre Verantwortung für den Staat und für die Demokratie wussten und die sich auch Gedanken um die Weiterentwicklung des Staates gemacht haben und natürlich immer auch mit einem Blick auf die Politik und darauf geschaut haben, ob es da auch richtig weitergeht!

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Moin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Demokratie ist stark und wehrhaft, und zwar auch deshalb, weil die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jeden Tag für sie einstehen. All diesen Menschen möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihren Einsatz danken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein Stück weit auch auf meine eigene Laufbahn als Beamter des gehobenen Dienstes zurückblicken. Ich hätte, als ich 1987 bei der Bezirksregierung Lüneburg meine Urkunde zur Ernennung zum Regierungsinspektoranwärter bekommen habe – der Titel hat mir damals gefallen –, niemals gedacht, dass ich später mal ein Büro im Bundesinnenministerium haben würde. Was war diese Arbeit im öffentlichen Dienst für ein großes Abenteuer!

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Als langjähriger Bürgermeister der Gemeinde Krummhörn kann ich Ihnen sagen: Die Einwohnermeldeämter sind das „face to the customer“ für die öffentliche Verwaltung. Deswegen wird es Zeit, dass diese Einwohnermeldeämter auch in der Lage sind, effizient und bürgerfreundlich zu handeln. Meine Damen und Herren, mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen machen wir die Verwaltung im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens und somit den Staat insgesamt ein Stück moderner. Ein moderner Staat bedeutet zufriedene Bürgerinnen und Bürger, stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ist essenziell für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ich bitte daher um eine ebenso intensive wie zügige Beratung und Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzentwurfs.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Meine Damen und Herren, der Fokus des Gesetzentwurfs liegt zwar auf der Verwaltungsmodernisierung, er enthält aber auch wichtige Regelungen zur Verhinderung der Begehung von Kindesmissbrauch durch deutsche Staatsangehörige im Ausland. Um zu verhindern, dass Personen, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, nach ihrer Freilassung ins Ausland reisen, um dort weitere gegen Kinder und Jugendliche gerichtete Sexualstraftaten zu begehen, wird ein neuer Passversagungsgrund eingeführt. Diese Regelung trägt zum weltweiten Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt bei. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Das, was wir hier regeln, wird letztlich auch für Einwohnermeldeämter eine Rolle spielen.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Viertens wird eine einheitliche Passdokumentenlösung für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter geschaffen. Um den Aufwand für Eltern und Behörden zu reduzieren, sollen ab dem nächsten Jahr auch für Kinder unter zwölf Jahren keine Kinderreisepässe mehr, sondern nur noch normale, sechs Jahre gültige und international flächendeckend als Einreisedokument anerkannte Reisepässe beantragt werden können. Fünftens wird die Arbeit der Sicherheitsbehörden erleichtert, indem die aus dem Chip des Passes oder des Personalausweises ausgelesenen Daten künftig unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert statt wie bisher händisch in ein Datenverarbeitungssystem übertragen werden dürfen.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Statt per E-Mail oder gar per Fax oder schriftlich zu kommunizieren, soll die neu zuständige Behörde künftig ohne Zeitverzug auf die Daten der Behörde, die das eigentliche Dokument erstellt hat, zugreifen können. Zweitens reduziert der Gesetzentwurf Behördengänge bei der Beantragung von Pässen, Personalausweisen, eID-Karten und elektronischen Aufenthaltstiteln auf ein Minimum. Es werden Rechtsgrundlagen für die Regelung des Direktversandes von Ausweisdokumenten an die Bürgerinnen und Bürger im Verordnungswege geschaffen. Drittens wird das Mindestalter für die Nutzung des Onlineausweises von 16 auf 13 Jahre gesenkt; denn auch Jugendliche sollen den Onlineausweis nutzen können, um beispielsweise Zugang zu digitalen Bildungsangeboten zu erhalten, die nur für bestimmte Altersgruppen vorgesehen sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Moin, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentliches Element, das einen modernen Staat ausmacht, ist eine gut funktionierende digitale Verwaltung. Mit dem Gesetzentwurf modernisieren und digitalisieren wir Verwaltungsabläufe im Pass- und Ausweiswesen sowie bei ausländerrechtlichen Dokumenten. Durch angepasste Verfahren wird der Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie für die Bürgerinnen und Bürger reduziert und die Arbeit der Sicherheitsbehörden deutlich erleichtert. Dies möchte ich anhand von fünf Beispielen verdeutlichen. Erstens werden die Kommunikationswege zwischen den Behörden im Falle des Umzugs eines Inhabers oder einer Inhaberin eines Passes, Personalausweises oder einer ID-Karte verbessert.

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