Tijen Ataoğlu
CDU/CSU · Germany
“Inwieweit das mit der Realität übereinstimmt, möchte ich einmal darlegen. Es war die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Jahr 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen hat. Seitdem sind Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten – ausnahmslos.”
“Und das ist auf politischen Druck und mit Unterstützung meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag auch geschehen. Wenn wir uns die Zahlen der vergangenen Jahre einmal anschauen, dann sehen wir einen signifikanten Rückgang der Kinderehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere für Mädchen haben Kinderehen weitreichende Folgen – gesundheitlich, sozial und natürlich auch wirtschaftlich.”
“Eine besondere Dringlichkeit aufgrund dieser Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe, sodass wir die Prüfung jetzt vorziehen sollten, sehe ich aber nicht. Das haben Sie auch nicht vorgetragen, und der Bedarf dafür ist auch nicht ersichtlich aus den Zahlen. Seien Sie unbesorgt.”
“Erlauben Sie mir zuletzt einen Appell: Bedauerlicherweise wissen wir, dass Jugendliche gerade während familiärer Auslandsreisen in den Sommerferien gegen ihren Willen im Herkunftsland der Eltern verheiratet werden.”
“Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich vollständig erhalten. Die Entscheidung wird lediglich anders organisiert. In den vergangenen Tagen haben wahrscheinlich viele von Ihnen wie ich Zuschriften zu dem Thema bekommen – darunter auch kritische Stimmen. Diese nehmen wir auch sehr ernst.”
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“Erlauben Sie mir zuletzt einen Appell: Bedauerlicherweise wissen wir, dass Jugendliche gerade während familiärer Auslandsreisen in den Sommerferien gegen ihren Willen im Herkunftsland der Eltern verheiratet werden. Lassen Sie uns gemeinsam wachsam sein, um mögliche Warnsignale zu sehen, ob in Schulen, Jugendzentren, der Nachbarschaft oder den Arbeitsstätten. Kindheit statt Kinderehen! Vielen Dank.”
“Eine besondere Dringlichkeit aufgrund dieser Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe, sodass wir die Prüfung jetzt vorziehen sollten, sehe ich aber nicht. Das haben Sie auch nicht vorgetragen, und der Bedarf dafür ist auch nicht ersichtlich aus den Zahlen. Seien Sie unbesorgt. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erinnern uns noch sehr gut an unsere Kritik an dem Ampelgesetz von vor zwei Jahren – ob es um die Zusammenarbeit mit den Ländern und den ausreichenden Austausch von Daten, um weitere Beratungsmöglichkeiten durch die Länder, um Schutzregelungen oder darum geht, was mit den Menschen passiert, die bei einer informellen Weiterführung einer solchen Ehe weiter in diesem System gefangen sind.”
“Und das ist auf politischen Druck und mit Unterstützung meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag auch geschehen. Wenn wir uns die Zahlen der vergangenen Jahre einmal anschauen, dann sehen wir einen signifikanten Rückgang der Kinderehen. Laut Ausländerzentralregister waren es zum Stichtag 31.07.2016 insgesamt 1 475 junge Menschen in Deutschland, die eine solche Ehe geführt haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren es 279 Minderjährige. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte diese Zahlen nicht beschönigen – insbesondere in Anbetracht des Dunkelfeldes. Jede einzelne Kinderehe ist eine zu viel. Wir geben uns mit diesen Zahlen auch nicht zufrieden, und wir haben seinerzeit mit einer Mehrheit in diesem Haus vereinbart, dass das Gesetz Mitte 2027 ganz genau auf den Prüfstand gestellt wird.”
“Inwieweit das mit der Realität übereinstimmt, möchte ich einmal darlegen. Es war die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Jahr 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen hat. Seitdem sind Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten – ausnahmslos. Das Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren gilt unabhängig davon, ob die Ehe im Inland oder im Ausland geschlossen worden ist. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verbots wurde durch das Verfassungsgericht auch im Jahre 2023 bestätigt. Herr Dr. Frömming, erlauben Sie bitte den Leuten, die Volljuristen sind, hier Urteile vom Bundesverfassungsgericht vorzutragen, weil Sie es einfach falsch vorgetragen haben. Es ging ausschließlich um die Folgen der Unwirksamkeit, nicht um das Verbot als solches. Das musste nachgebessert werden bis zum 30. Juli 2024.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere für Mädchen haben Kinderehen weitreichende Folgen – gesundheitlich, sozial und natürlich auch wirtschaftlich. Mädchen erleiden nicht nur große psychische Belastungen, sondern auch körperliche Belastungen, meistens aufgrund von viel zu frühen Schwangerschaften. Mädchen verlieren durch Kinderehen jegliche Chance auf eine gute Ausbildung und eine gute Bildung allgemein. Mädchen verlieren schlicht ihre Selbstbestimmung. Und deshalb ist es die Pflicht dieses Staates, alles in seiner Macht Mögliche zu tun, Kinderehen zu bekämpfen. Nun ist es heute aber so, dass mit dem Antrag der AfD abermals suggeriert werden soll, dass dieser Staat im Bereich der Kinderehen oder der Zwangsehen untätig ist bzw. wegschaut.”
“Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich vollständig erhalten. Die Entscheidung wird lediglich anders organisiert. In den vergangenen Tagen haben wahrscheinlich viele von Ihnen wie ich Zuschriften zu dem Thema bekommen – darunter auch kritische Stimmen. Diese nehmen wir auch sehr ernst. Aber lassen Sie mich ungeachtet dessen, wie sich das Hohe Haus in den nächsten Monaten entscheiden wird, um etwas bitten: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte treffen Sie in jedem Fall eine Entscheidung, ob Sie Organspender werden wollen oder nicht, und das im allerbesten Fall schriftlich. Und erlauben Sie mir als ehemalige Betreuungsrichterin auch die inständige Bitte: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung – für Ihre Selbstbestimmung und auch für Ihre Familien. Danke. Wir hören Alexis L.”
“Gleichwohl sehen wir Handlungsbedarf, da die bisherigen Bemühungen – so haben es gerade unsere sachverständigen Ärztekollegen auch noch einmal dargelegt – dazu geführt haben, dass wir immer noch einen Mangel an Organen haben. Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein solcher Widerspruch kann niedrigschwellig jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklärt werden und wird auch in einem Register dokumentiert, sodass es weder rechtlich noch tatsächlich Zweifel an der Entscheidung geben wird. Ganz wichtig ist mir dabei: Die Widerspruchslösung bedeutet keineswegs einen Zwang zur Organspende. Niemand verliert das Recht, über seinen eigenen Körper zu bestimmen. Das Gegenteil ist der Fall.”
“Auf der Warteliste standen aber über 8 000 Personen. Und es ist mitnichten so, dass die Menschen per se gar nicht Organe spenden wollen; denn rund 85 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stehen einer Organspende sehr positiv gegenüber. Wenn diese Menschen aber ihren Willen nicht bekunden, werden sie keine Organspender. Genau dieses Problem haben wir seit Jahren beobachtet. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Es gibt sehr gute Gründe für die Entscheidungslösung, und es gibt auch sehr gute Gründe für die Widerspruchslösung – rechtliche, moralische und ethische Gründe. Es gibt aus meiner Sicht kein Richtig oder Falsch, kein Gut oder Schlecht.”
“Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person bejahen können. Ich selbst habe leider gesehen, dass es für viele Menschen nahezu unmöglich war, in einer solch herausfordernden Situation den mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu eruieren oder sich damit zu beschäftigen. Das kann Angehörigen mit der Widerspruchslösung, der Widerspruchsentscheidung, tatsächlich erspart bleiben. Deshalb sagen wir heute: Weg von der Entscheidungslösung hin zur Widerspruchsregelung. Denn die Zahlen zur Organspende – das haben wir heute mehrfach gehört – sind weiterhin sehr ernüchternd. Im Jahre 2025 haben in Deutschland nur 985 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet.”
“Denn als ehemalige Betreuungsrichterin durfte ich viele Familien in sehr schweren Phasen ihres Lebens richterlich begleiten, so wie in der Coronapandemie, in der ich bedauerlicherweise jede Woche – sehr regelmäßig – auf der Intensivstation des örtlichen Klinikums war und Menschen besuchen musste, die nicht mehr in der Lage waren, ihren eigenen Willen zu äußern. Dort habe ich erfahren müssen, wie schwer es für Angehörige ist, in einer solchen Ausnahmesituation eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen zu müssen – zerrissen zwischen Angst, Sorge, Trauer, aber auch der Verpflichtung, eine Entscheidung im mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu treffen. So ist auch die Gemengelage bei der Organspende.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Organspende debattieren, dann haben wir zu Recht erst einmal die Menschen im Blick, die dringend auf ein Spenderorgan warten, auf die Menschen, die ein großes körperliches und seelisches Leid erleiden, die Ängste, Sorgen, aber auch Hoffnungen haben. Und wir schauen auf die Menschen, die ein Organ spenden sollen, die Menschen, die so solidarisch sind, dass sie jemand anderem Leben schenken wollen, auch wenn sie selbst keine Chance mehr auf Leben haben. Ich möchte heute aber meinen Blick auf eine andere Gruppe von Menschen richten, nämlich auf die der Angehörigen von potenziellen Organspendern.”
“Wir sorgen dafür, dass die Vaterschaft das bleibt, was sie eigentlich sein sollte: ein Ausdruck von familiärer Verbundenheit, von Verantwortung und Fürsorge und kein kriminelles Geschäftsmodell. Danke.”
“Ich lade Sie gerne in meine Heimatstadt Hagen ein. Da können wir gemeinsam die Ausländerbehörde besuchen, und dann zeige ich Ihnen mal, was wir für Fälle von Sozialmissbrauch und Sozialleistungsbetrug haben. In einer geschönten Welt mag das so sein, dass es 73 Fälle sind. In der Lebenswirklichkeit werde ich mit Ihnen in meiner Stadt 73 Fälle finden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Vorkehrungen, die ich gerade genannt habe, werden wir künftig das Schlupfloch der Scheinvaterschaften endlich schließen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unseres Rechtsstaates und auch zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch. Und nicht nur das.”
“Er selbst arbeitet nicht, die Mütter arbeiten nicht, 24 Kinder: Da können Sie ganz einfach nachrechnen, was das kostet – Ihre Fraktion hat uns gestern noch hier vorgeworfen, wir würden die Sätze nicht kennen, die die Leute im Sozialleistungsbezug bekommen –: Leistungen für 24 Kinder plus Leistungen für die Mütter und den Vater, das macht pro Jahr 1,5 Millionen Euro; das können Sie sich anschauen. Darüber hinaus muss man einfach sagen – lassen Sie mich noch den Satz sagen –: Sie beispielsweise und die Grünen sind ja immer diese großen Freunde von Dunkelfeldstudien. Ich wünschte, wir würden in dem Bereich mal eine Dunkelfeldstudie machen und nicht bei dem vermeintlichen Rassismus, eine richtig ernstgemeinte Studie, nicht von Ihnen in Auftrag gegeben. Wir wissen, dass es ganz, ganz viele Fälle gibt.”
“Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke zulassen? Ja, bitte, wenn es sein muss. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ataoğlu, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt selbst davon gesprochen, dass das den Steuerzahler Millionen von Euro kosten wird. Und wir haben ja auch gelernt: Es geht in der Gänze eigentlich nur um 73 Fälle im Jahr. Jetzt möchte ich, dass Sie mir mal vorrechnen, wo die 73 Fälle im Jahr ganz konkret den Steuerzahler Millionen von Euro kosten. Ja, gerne. Fangen wir mit dem Fall von Mr. Cash Money an: 24 Kinder.”
“Was daran ganz wichtig ist – das möchte ich noch einmal betonen –: Die Fälle, die wir genannt haben, die sind so glasklar, dass wir gar nicht davon sprechen müssen, dass wir Menschen unter Generalverdacht stellen. Denn der Fall ist zum Beispiel: Mann und Mutter des Kindes können sich nicht einmal in einer Sprache verständigen. Oder: Ein Mann hat in den letzten vier Jahren mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt; der Fall ist gerade schon genannt worden, „Mr. Cash Money“: Genau das sind diese Fälle. Was auch wichtig ist: Wer zukünftig nicht mitwirkt, sich einfach nicht am Verfahren beteiligt, der wird keine Zustimmung erhalten können, und das ist richtig. Es muss Mitwirkungspflichten geben, wenn man von diesem Staat etwas haben möchte.”
“Die Scheinväter erhalten im Gegenzug eine üppige Geldzahlung von der Mutter. Und weil diese Väter meist mittellos – zumindest vor dem deutschen Staat – sind, bekommt die ganze Scheinfamilie dann Sozialleistungen. Das ist ein kriminelles Geschäftsmodell, durch das Kosten für unsere Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Millionenhöhe entstehen. Bislang ist es so, dass das Standesamt aufgrund der Behauptung eines Mannes die Vaterschaft einfach eingetragen und anerkannt hat. Nur bei ganz konkreten Zweifeln war es so, dass ermittelt worden ist. Das ändern wir jetzt; denn nun wird die Ausländerbehörde von Anfang an ermitteln, ob ein Missbrauch vorliegt oder eben nicht. Wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vorliegt, dann wird auch keine Vaterschaft anerkannt.”
“Die Fälle sind ganz simpel, auch gar nicht so kompliziert und so verdreht, wie die Kollegen sie gerade dargestellt haben; denn es geht um solche Fälle, in denen ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland eine Vaterschaft anerkennt für ein ausländisches Kind, ohne dessen leiblicher Vater zu sein, und es geht auch nur bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle, also nicht mit zwei Schengenvisa, sondern mit einem deutschen Vater und jemandem ohne diese Staatsbürgerschaft. Und in diesem – – – Ja. Aber es geht genau um diese Missbrauchsfälle und nicht um andere. Und das ist der Punkt, den wir bekämpfen wollen. In diesen Fällen erhält das Kind bis jetzt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, und als Folge bekommen die Mutter und auch weitere Angehörige ein Aufenthaltsrecht.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Scheinvaterschaften belasten unseren Sozialstaat, und sie belasten den sozialen Frieden. Damit ist ab heute Schluss. Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz werden wir endlich die Gesetzeslücken schließen, die Scheinvaterschaften in Deutschland so einfach gemacht haben.”
“Gleichwohl pflichte ich Ihnen, Kollegen von den Grünen, auch wirklich bei: Die zur Verfügung gestellten Mittel – so wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben – müssen direkt bei den Menschen ankommen und dürfen nicht zweckentfremdet oder für Bürokratie genutzt werden. Daran müssen wir weiter arbeiten. Vielen Dank.”
“Im Jahr 2025 und im Jahr 2026 haben wir als Haushaltsgesetzgeber dem Auswärtigen Amt für humanitäre Hilfe jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Ist das genug, um angesichts der vielen Konfliktgebiete, die derzeit auf der Welt sind, überall helfen zu können? Selbstverständlich nein. Aber wie sagte der frühere Bundespräsident Dr. Joachim Gauck seinerzeit: „Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten, sie sind endlich.“ In schweren haushalterischen Lagen müssen auch die Ausgaben für die humanitäre Hilfe angepasst werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die humanitäre Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Außenpolitik.”
“Diese Wärme und Dankbarkeit, die wir dort spüren durften, werden wir, glaube ich, nie vergessen; es war auch Dankbarkeit für das Engagement Deutschlands. Denn allein der Malteserorden des Libanons wird bis zum Jahre 2028 80 Millionen Euro von uns für Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft und andere wichtige Themen bekommen, beispielsweise für solche Projekte, die wir dort besucht haben. Der Libanon ist selbstverständlich nur ein Beispiel für die Länder, die wir unterstützen. Denn für uns Christdemokraten ist die humanitäre Hilfe Ausdruck unseres Menschenbildes. Und deshalb bekennen wir uns auch in unserem Koalitionsvertrag ganz klar zur humanitären Hilfe und werden diese auch weiterhin finanzieren.”
“Und wenn Sie gesehen hätten, mit wie viel Hingabe und Leidenschaft die Menschen dort gearbeitet haben, dann, glaube ich, kann man die Rede meines Vorvorredners auch gar nicht mehr verstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, danach waren wir in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung für Kinder und Erwachsene mit schweren körperlichen und geistigen Behinderungen der franziskanischen Ordensschwestern. Dort war auch wenige Wochen vor uns Papst Leo zu Besuch gewesen. Und direkt am Eingang – Jürgen, ich schau zu dir – hat uns der Chor mit Gesang und Tanz empfangen, voller Freude über unseren Besuch. In dieser Einrichtung leben Hunderte von Kindern und Erwachsenen mit schwersten Behinderungen, die dort gepflegt, betreut und auch gefördert werden – mit Musik und Kunst.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Februar hatte ich die Gelegenheit, mit meinem Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und meinen Kollegen Jürgen Hardt und Paul Ziemiak in den Libanon zu reisen. Warum ich Ihnen das erzähle, ist, weil wir dort zwei sehr großartige Projekte besucht haben, wo wir gesehen haben, was humanitäre Hilfe tatsächlich vor Ort bewirken kann. Wir haben zwei Einrichtungen besucht, und zwar einmal in Beirut ein Gesundheitszentrum des Malteserordens Libanon, in dem Ärzte und Pflegepersonal tatsächlich jeden Tag ehrenamtlich und kostenlos medizinische Behandlungen für sozial benachteiligte Menschen durchführen. Und nicht nur das: Es gibt auch noch fahrende Arztpraxen, die auch in die schlimmsten Regionen im Libanon fahren, um dort Menschen medizinische Versorgung zu geben.”
“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei uns gilt das Gesetz des Staates und nicht das Gesetz irgendwelcher Krimineller. Das müssen Kriminelle, ob in Form von Clans, ob in Form von Rockern oder ganz anderen mafiösen Strukturen, verstehen. Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Wir erwarten zurecht von den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie unseren Rechtsstaat akzeptieren und achten, auch unsere Richter, Staatsanwälte und Polizisten. Ich erwarte dies aber auch von diesem Parlament, aber das vermissen wir leider viel zu oft. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Christopher Drößler.”
“Geldwäsche, Drogenhandel, Waffenhandel, Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung, Sozialleistungsbetrug – das sind nur einige Betätigungsfelder im Bereich der Organisierten Kriminalität von Clans oder anderen kriminellen Strukturen. Mit einer besseren personellen und technischen Ausstattung unserer Ermittlungsbehörden werden wir all diese Täter noch besser ins Visier nehmen. Mit einer besseren Zusammenarbeit von Polizei, Zoll, Justiz und Steuerfahndung werden wir kriminelle Strukturen schneller aufdecken. Durch die Beweislastumkehr werden wir Vermögen unklarer Herkunft künftig problemlos einziehen können. Und nicht zuletzt: Mit der Stärkung der Justiz werden wir für schnellere Verfahren sorgen, damit Kriminelle begreifen, dass es nur eine Justiz in Deutschland gibt und auch nur einen Rechtsstaat.”
“Und ein paar Tage später kursierten im Internet Bilder von einem Friedensrichter mit Teilen dieser Familien. Das ist vermeintliche Konfliktlösung durch selbsternannte Autoritäten, an deutschen Gerichten und auch am deutschen Rechtsstaat vorbei. Das ist Paralleljustiz, und das ist auch inakzeptabel. Aber brauchen wir zur Bekämpfung solcher Paralleljustiz ein Lagebild? Definitiv nicht. Was wir brauchen, ist ein entschiedener Kampf gegen Organisierte Kriminalität, ob in Form von Clans, Rockern oder anderen kriminellen Strukturen. Genau hier setzt unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an. Mit dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität treffen wir die Kriminellen dort, wo es wehtut: beim Geld.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lensing sagte zuvor in seiner Rede: „Wer in Deutschland lebt, der lebt unter deutschem Recht.“ Wie wahnwitzig ist diese Aussage von einem Mitglied einer Partei, die in Teilen verfassungswidrig und rechtswidrig ist! Welch ein großer Hohn ist es im Übrigen, hier Richter regelmäßig als Gesinnungsrichter oder korrupte Richter zu bezeichnen und so etwas hier vorzutragen! Peinlicher als Sie geht es gar nicht mehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir sind die Vorfälle im Ruhrgebiet von vor drei Jahren noch sehr eindrücklich. Da gab es erst eine große Schlägerei in Castrop-Rauxel zwischen syrischen und arabischen Clanmitgliedern, am darauffolgenden Tag dann in Essen.”
“Sehr geehrte Damen und Herren, heute sagen wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Bundestag der häuslichen Gewalt einmal mehr den Kampf an. Damit senden wir das sehr klare Signal: Nicht die Betroffenen müssen ihr Leben einschränken oder sich verstecken. Die Konsequenzen müssen allein die Täter tragen. Freiheit für die Opfer, Fußfesseln für die Täter! Vielen Dank. Als letzter Redner in dieser Debatte hat Herr Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.”
“Das ist völliger Quatsch. Bitte lesen Sie § 1 des Gewaltschutzgesetzes: „auf Antrag“. Es ist ein zivilrechtliches Verfahren, das heißt, es muss ein Antrag beim Familiengericht eingereicht werden. Das ist nichts, was von Amts wegen gemacht werden kann. Deshalb: Bitte hören Sie auf, auf dem Rücken der Opfer Unwahrheiten zu verbreiten! Vielen Betroffenen wird es vielleicht aus Angst oder auch wegen Einschüchterung schwerfallen, diesen Antrag zu stellen. Deshalb wird die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und all den sozialen Einrichtungen, die sich in diesen Bereichen einsetzen, notwendig sein, um die Opfer zu ermutigen, diesen, ja, sehr schweren Schritt zu gehen. Nur so können Gewaltspiralen tatsächlich durchbrochen werden.”
“Wenn ein Täter Schutzbereiche betritt oder sich einer gefährdeten Person nähert, wird unsere Polizei umgehend reagieren können. Genau das wird Leben retten. Ist die elektronische Fußfessel ein Allheilmittel? Leider nein. Ist sie ein weiteres wichtiges, zusätzliches Instrument zum Schutz von Betroffenen? Ohne jeden Zweifel. Was wir in der heutigen Debatte aber nicht außer Acht lassen dürfen – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon erörtert –: Es handelt sich um ein rein zivilrechtliches Verfahren. Ich möchte das, an die Fraktion der Linken gerichtet, noch einmal erklären, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass Sie diesen Argumenten gegenüber offen sind, angesichts der Vehemenz, mit der Sie heute hier Unwahrheiten verbreiten, dass eine solche Anordnung ohne die Zustimmung der Frau bzw. des Opfers erfolgen kann.”
“Hätte die elektronische Fußfessel diese beiden Frauen retten können? Das wäre heute unseriöse Spekulation. Wird die Fußfessel aber zukünftig Leben retten können? Ganz sicher. Der Staat hat eine klare Verantwortung: Er muss die Bürgerinnen und Bürger schützen, und das auch im privaten Raum. Das tut er bereits. Denn nach dem Gewaltschutzgesetz ist es schon jetzt möglich, dass Gerichte gegen Täter beispielsweise Annäherungsverbote oder Aufenthaltsverbote verhängen. Allerdings lassen sich diese Verbote sehr schwer kontrollieren, oder es kann erst sehr spät auf einen Verstoß dagegen reagiert werden, manchmal zu spät. Das Problem liegt also nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern eher beim Vollzug. Das wird jetzt geändert. Die elektronische Fußfessel wird es ermöglichen, Aufenthaltsverbote und Annäherungsverbote wirksam zu kontrollieren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt. Heute ist ein guter Tag für die Frauen in diesem Land. Denn heute beschließen wir final die elektronische Fußfessel für schwerste Gewalttäter im Bereich der häuslichen Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie geht uns alle an. Es ist traurige Realität, dass im Jahr 2024 – das sind die letzten Daten, die wir haben – 286 Menschen Opfer tödlicher häuslicher Gewalt wurden. Auch in meinem Wahlkreis, in diesem Jahr, konkret in den Städten Ennepetal und Hagen, wurden im Februar dieses Jahres zwei Frauen mutmaßlich von ihren Ehemännern ermordet, die eine Frau in der gemeinsamen Wohnung, die andere Frau unmittelbar auf der Straße, vor ihrer Wohnung.”
“Deshalb kann ich sowohl als Richterin als auch als Frau und auch als Juristin sagen: So wird es nicht funktionieren mit uns. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Immer dann, wenn wir keine anderen Möglichkeiten haben, etwas zu regeln, kommt das Strafrecht in Betracht – als schärfstes Schwert oder die stärkste Form von Eingriffen des Staates. Aber Ihr Gesetzentwurf würde hier doch überhaupt nichts ändern. Was könnten wir denn dann tun? Wir könnten sagen: Wir haben ein ganz großartiges Gesetz verabschiedet, und jetzt sind die Gerichte schuld, die immer noch falsch ausurteilen. Rein praktisch wird sich leider nichts verändern können, solange es um Aussage gegen Aussage geht. Deshalb glaube ich, dass es uns nicht weiterhelfen wird, wenn wir dieses Prinzip einfordern. Wir sind immer offen für gute, sachliche Argumente. Davon haben wir auch einige gehört; aber bis jetzt überzeugt mich das Ganze leider noch nicht.”
“Denn es bleibt trotzdem bei der gleichen Beweisfrage, und es steht Aussage gegen Aussage. – Frau Dr. Gumnior, darf ich bitte einmal zu Ende reden? Sie können doch Zwischenfragen stellen oder irgendetwas anderes machen. Ich verstehe es nicht. – Ja, ein Redeparlament. Kein Ableseparlament, Herr Kollege. Aber dessen ungeachtet: Wir haben heute was von Beweislastumkehr gehört. Welche Beweislast hat denn ein Täter oder ein Opfer im Strafprozess? Wir sind doch nicht im Zivilprozess. Deshalb: Es muss immer der Staat, vertreten durch seine Staatsanwaltschaft, nachweisen, ob Straftaten vorliegen oder nicht. Sie sprechen hier von einer Veränderung der Beweislastumkehr. Das kann einfach nicht sein; das ist schlichtweg falsch und unseriös. Der zweite Punkt ist: Was ist denn unser Strafrecht? Es ist immer als Ultima Ratio gedacht.”
“– Ich finde nicht, dass das die Art ist, wie wir hier Debatten führen sollten. Aber kommen wir einmal zu der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Ich sagte es gerade schon: Viele Vorredner haben schon viele wichtige Sachen gesagt. Ich würde gerne noch auf zwei andere Aspekte eingehen: zum einen auf die Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis und zum anderen auf das Strafrecht als Ultima Ratio. Wenn wir als Parlament Gesetze verabschieden, dann müssen sie in allererster Linie erst mal geeignet sein, in der Praxis tatsächlich etwas zu verbessern. Auch hier habe ich keinen Zweifel, dass es theoretisch und gesellschaftlich absolut vertretbar ist, was Sie heute hier vorgetragen haben. Aber in der gerichtlichen Praxis und in der Strafverfolgungspraxis wird die Umkehr zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip tatsächlich ganz wenig verändern können.”
“Zum einen: Sie behaupten, dass Deutschland in der Europäischen Union das Gesetzesvorhaben abgelehnt habe, ohne einen Grund darzulegen. Zur Seriosität gehört aber, zu sagen, dass der Grund, den Deutschland dort vorgetragen hat, war – man kann sicherlich darüber diskutieren, ob der stimmt oder nicht und ob die Rechtsansicht richtig ist oder nicht –, dass wir gar keine Gesetzgebungszuständigkeit gesehen haben. Das muss man in dieser Debatte doch erwähnen. Gleiches gilt für Ihren typischen Stammtischvergleich, Diebstahl mit Vergewaltigung gleichzusetzen, ein Vermögensdelikt mit einem Nichtvermögensdelikt, zwei verschiedene Delikte mit völlig verschiedenen Schutzgütern. Das kennt man von Stammtischen, an denen gesagt wird: Wegen eines Knöllchens geht man fast ins Gefängnis, aber der Vergewaltiger läuft draußen frei herum.”
“Und ich schätze die Grünen im Rechtsausschuss – Herrn Dr. Steffen, und ich sehe da auch Herrn Limburg –, die immer konstruktiv an Gesetzen arbeiten und diese immer besser machen möchten. Aber heute finde ich es tatsächlich unseriös, was Sie machen. Ich möchte Ihnen sagen, warum. Wenn wir uns die Problemeinordnung des Gesetzentwurfs anschauen – – – Pardon? – Ich habe bislang nur mit den anderen beiden Kollegen zusammengearbeitet. Deshalb werde ich Sie ja nicht fragen, mit wem ich zusammenarbeite oder nicht. Das ist eine relativ einfache Geschichte. Ganz gleich, ob ich Ihre Rechtsansichten teile, habe ich Sie in diesen Debatten bis jetzt als konstruktive Opposition erlebt. Gerade deshalb finde ich Ihre Problemeinordnungen wirklich enttäuschend.”
“– Ja, Sie können die ganze Zeit auch noch weiter reinrufen und kommentieren. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Argumenten. Das ist hier keine emotionale sozialwissenschaftliche Debatte, sondern eine rechtswissenschaftliche. Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich des Sexualstrafrechts. Konkret geht es, wie es schon zehn Vorrednerinnen und Vorredner dargelegt haben, um eine Veränderung in § 177 StGB vom sogenannten „Nein heißt Nein“-Prinzip zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Ich möchte es in der Klarheit sagen: Es gibt sicherlich sehr gute Gründe für beide Prinzipien. Ich glaube auch nicht, dass man da in Schwarz oder Weiß denken muss. Ich sehe auch die gesellschaftliche Debatte, die dahintersteckt; die will ich überhaupt nicht kleinreden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege, ich möchte zunächst einmal von mir und meiner Fraktion weisen, dass wir, weil wir eine andere Rechtsansicht als Sie haben, irgendwie Vergewaltiger unterstützen würden, wie Sie uns das gerade vorgeworfen haben. Gerade haben wir so etwas Ähnliches gehört wie, dass man Vergewaltigungen fahrlässig billigend in Kauf nehmen würde, wenn man hierzu eine andere Rechtsansicht hat. Wir sind Vertreter des Rechtsausschusses. Daher erwarte ich, dass wir Debatten auf einem juristischen Niveau führen und juristische Argumente austauschen und nicht irgendwelche Emotionen. Alles andere wird dem Thema überhaupt nicht gerecht. Tut mir leid. Diese Vorwürfe weise ich von mir und meiner Fraktion.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Frei, bekannte Fälle haben gezeigt: Manchmal reicht allein eine einzige IP-Adresse, um ein ganzes Kinderschändernetzwerk aufzudecken. Bedauerlicherweise ist die Situation in der Europäischen Union allerdings so, dass wir auf Hinweise von US-amerikanischen Organisationen wie beispielsweise NCMEC angewiesen sind. Daher ist meine Frage: Was können wir in Deutschland und auch in Europa tun, um unsere Kinder selbst zu schützen?”
“Da sitzen hochkarätige Juristinnen und Juristen, die ihre Arbeit aus Idealismus und Überzeugung tun. Deshalb frage ich im Gegenzug: Nehmen Sie es zurück, dass die Richterinnen und Richter in diesem Land ungeschulte Menschen sind? Dann kommen wir jetzt zum nächsten Redner in dieser Debatte. Das ist Stefan Möller für die AfD-Fraktion.”
“Sehr geehrte Frau Kollegin, ich gebe keine Diskrepanz zu; denn es gibt sie nicht. Das Sexualstrafrecht ist ein Teil des Strafgesetzbuches. Sie sind selbst Volljuristin; ich glaube, Sie sind sogar promoviert. Dann müssten Sie wissen, dass das Sexualstrafrecht ein Teil des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils ist. – Bitte lassen Sie mich doch antworten; so viel Anstand sollte doch hier in diesem Hohen Hause gegeben sein. – Das heißt also: Das Sexualstrafrecht ist Teil der Pflichtausbildung von allen Juristinnen und Juristen in diesem Land, die zwei Staatsexamina absolviert haben. Und es gibt auch Pflichtfortbildungen für Proberichter. Die gibt es später nicht mehr. Als ich Betreuungsrichterin wurde, habe ich vorher Pflichtfortbildungen im Bereich Betreuung gemacht. Ich finde dieses Narrativ wirklich unanständig.”
“Wir haben gerade diskutiert, ob die Rede schon vorbei war oder nicht. Sie können ja bis zum Schluss eine Kurzintervention anmelden. Wenn Sie eine solche anmelden wollen, dann können Sie das jetzt tun und haben die Möglichkeit, direkt auf die Rede zu erwidern. – Das spielt hier keine Rolle.”
“Wir hörten gestern aus Ihrer Fraktion, Richter und Staatsanwälte seien nicht in der Lage, Gewalt zu erkennen. Welch ein Hohn gegenüber Richtern und Staatsanwälten, und das aus einem Hause, in dem es keine Mindestqualifikation für den Beruf der Abgeordneten gibt! Wissen Sie eigentlich, wie man Richter und Staatsanwalt wird? Erstens: Man hat herausragende juristische Examina. Zweitens: Man hat soziale Kompetenzen, die abgeprüft werden. Drittens: Man ist ständig in Fortbildungen. Gehen Sie doch mal zu Gericht, und fragen Sie nach! Ich werde es nicht dulden, dass Richter hier jedes Mal von Ihnen despektierlich behandelt werden. Unsere Justiz ist wunderbar, und mit den richtigen Gesetzen wird sie noch besser. Vielen Dank. Ich habe nicht genau gesehen, Frau Bünger, wann Sie sich gemeldet haben.”
“Was mich in der heutigen wie auch in der gestrigen Debatte enorm gestört hat, ist: Ich habe von niemandem etwas zur Ausstattung der Justiz gehört. Ich finde das sehr bemerkenswert. Dabei ist es so simpel: Wir können Dutzende neue Normen im Strafgesetzbuch schaffen mit den härtesten Strafen, die wir uns vorstellen können. Aber wer soll diese Verfahren eigentlich anklagen, und wer soll sie eigentlich ausurteilen? Bei 1 Million offenen Strafverfahren hätte sich hier doch eine Person für die Justiz aussprechen und dafür werben müssen. Der Kollege Axel Müller hat es als Einziger getan. Man muss doch auch daran denken, dass es Richter und Staatsanwälte sind, die diese Sachen anklagen und ausurteilen müssen. Stattdessen hören wir hier von Ihnen, es seien „ungeschulte“ Richter.”
“Auch die heute schon oft angesprochene IP-Adressen-Speicherung kommt – und das auch ohne Ihre Stimmen. Der wichtige weitere Schritt wird dann sein, dass die Straftäter auch verfolgt werden, die im Internet unterwegs sind. Ich bin eine Freundin von Klarnamen. Auch wenn sie im Internet nicht ersichtlich sind, stehen sie aber doch hinter einem Account. Auch das wird uns helfen, Täter zu verfolgen und viel schneller an sie heranzukommen. Im analogen Bereich kommt die Fußfessel nach spanischem Modell, und wir werden den Einsatz von K.-o.-Tropfen unter härtere Strafen stellen. Sie sehen: Sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt haben wir diese Themen im Blick. Vorlagen dazu werden kommen.”
“Darunter fallen dann auch die Strafbarkeitslücken, über die wir heute zu Recht gesprochen haben; deren Existenz bestreitet ja auch niemand. Bildbasierte sexualisierte Gewalt muss strafbar sein, und der Gesetzentwurf dazu kommt bald. Ein Gewaltschutzgesetz muss aber auch weitere Komponenten umfassen, zum Beispiel schnellere Information über den Inhaber eines Accounts. Zusätzlich – auch wenn das jetzt nicht die digitale Gewalt betrifft – wurde gestern im Kabinett auch die psychosoziale Prozessbegleitung bei sehr schweren Fällen von häuslicher Gewalt beschlossen. Ich glaube, wir tun der Demokratie und dem Rechtsstaat keinen Gefallen, wenn jetzt suggeriert wird, dass hier in den letzten Monaten gar nichts passiert sei, die Ministerin und die Koalition diesbezüglich nichts täten.”
“– Diese Reaktion macht vielen Opfern Angst und lässt sie schweigen. Deshalb hoffe ich, dass durch die Debatte in den letzten Tagen mehr Frauen den Mut finden, mitzuteilen, wenn sie Opfer von solcher Gewalt geworden sind, von ihrem Leid zu erzählen und auch von ihrer Erniedrigung. Dieser Mut muss dann aber auch Folgen für die Täter haben. Ein Rechtsstaat heißt für mich, dass es eine konsequente Verfolgung von Straftaten gibt. Dafür müssen zuallererst wir als Gesetzgeber reagieren, und das tun wir auch entschlossen. Noch gestern haben wir in der Aktuellen Stunde darüber debattiert. Sowohl Frau Bundesministerin Dr. Hubig als auch der Bundeskanzler haben sich zu den folgenden Maßnahmen klar geäußert. Das Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt ist fertig. Es kommt bald in die Ressortabstimmung.”