Tijen Ataoğlu
CDU/CSU · Germany
“Inwieweit das mit der Realität übereinstimmt, möchte ich einmal darlegen. Es war die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Jahr 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen hat. Seitdem sind Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten – ausnahmslos.”
“Und das ist auf politischen Druck und mit Unterstützung meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag auch geschehen. Wenn wir uns die Zahlen der vergangenen Jahre einmal anschauen, dann sehen wir einen signifikanten Rückgang der Kinderehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere für Mädchen haben Kinderehen weitreichende Folgen – gesundheitlich, sozial und natürlich auch wirtschaftlich.”
“Eine besondere Dringlichkeit aufgrund dieser Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe, sodass wir die Prüfung jetzt vorziehen sollten, sehe ich aber nicht. Das haben Sie auch nicht vorgetragen, und der Bedarf dafür ist auch nicht ersichtlich aus den Zahlen. Seien Sie unbesorgt.”
“Erlauben Sie mir zuletzt einen Appell: Bedauerlicherweise wissen wir, dass Jugendliche gerade während familiärer Auslandsreisen in den Sommerferien gegen ihren Willen im Herkunftsland der Eltern verheiratet werden.”
“Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich vollständig erhalten. Die Entscheidung wird lediglich anders organisiert. In den vergangenen Tagen haben wahrscheinlich viele von Ihnen wie ich Zuschriften zu dem Thema bekommen – darunter auch kritische Stimmen. Diese nehmen wir auch sehr ernst.”
The complete record
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum ist schon lange kein Randphänomen mehr, sie ist ein Massenphänomen. Wir erleben sie tagtäglich in einfachsten Situationen: in Form von anzüglichen Kommentaren im Netz, Offerten zum Geschlechtsverkehr, Hasskommentaren, der Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen oder eben Deepfakes. Das Dunkelfeld bei diesen Taten ist enorm; denn es sind zu oft die Opfer, die Scham empfinden, und nicht die Täter. Viele Frauen stellen zunächst sich selbst die Frage: Habe ich etwas falsch gemacht, bin ich schuld, hätte ich das verhindern können? – Und leider hört man das auch viel zu oft von Dritten: Da muss sie wohl was falsch gemacht haben, wenn gerade ihr das passiert. Mir ist so was noch nie passiert.”
“Wenn Sie zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Testamente oder Ähnliches bei einem Notar hinterlegen lassen wollen, dann geht das ganz unabhängig von Ihrem Wohnort. Das habe ich selbst schon gemacht. Deshalb sollten wir, wie ich finde, vollständig darlegen, welche Fälle es gibt und welche nicht, und nicht direkt wieder die Keule in den Raum werfen, dass wir Rechte von Menschen beschneiden oder andere Menschen bevorzugen würden. Das gehört auch zu seriöser Rechtspolitik. Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Ausweitung der Onlineverfahren im Notariat ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem weiteren Weg zur Digitalisierung. Vielen Dank. Wir hören Mahmut Özdemir für die SPD-Fraktion.”
“Und die persönliche Beratung, die sorgfältige Identitätsprüfung und die rechtliche Kontrolle bleiben unverzichtbarer Bestandteil notarieller Tätigkeit, unabhängig davon, ob ein Verfahren vor Ort oder online durchgeführt wird. Deshalb kann ich die Kritik der Linken da kaum nachvollziehen. Die Ausweitung der Onlineverfahren ist auch kein Ersatz für das bewährte Notariat, sondern lediglich eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung. Sie verbindet den traditionellen rechtlichen Sicherungsmechanismus mit modernen technischen Möglichkeiten. Wenn die Kollegen immer davon sprechen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt würden: Also, Herr Valent, es gibt ganz viele Rechtsgeschäfte, bei denen Sie zu einem Notar Ihrer Wahl gehen können.”
“Und wenn Unternehmensgründungen und notarielle Vorgänge künftig online durchgeführt werden können, sparen Bürgerinnen und Bürger sowie auch Unternehmerinnen und Unternehmer Zeit und Ressourcen. Gleichzeitig stärken wir dabei die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes. Was mir trotz aller Euphorie wichtig ist, wenn wir von Digitalisierung im Bereich der Justiz und der Rechtspflege sprechen: Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Digitalisierung nicht zulasten der Rechtssicherheit geht. Deshalb ist es gut, dass wir es uns Schritt für Schritt anschauen. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das deutsche Notariat steht für Vertrauen, für Neutralität und auch für Rechtsklarheit. Diese Prinzipien müssen im digitalen Raum uneingeschränkt gelten.”
“Künftig aber können wir weitere Rechtsgeschäfte ohne Präsenztermin bei einem Notar durchführen, zum Beispiel Gründungen von Aktiengesellschaften, Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, Vollmachten zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und auch Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH. Ziel der Reform ist es, das notarielle Verfahren einfacher, schneller und zugleich rechtssicher digital durchführen zu können. Gerade im Bereich der Unternehmensgründungen halte ich das für einen großen Vorteil; denn es macht unseren Standort einfach noch mal wettbewerbsfähiger. Wie wir wissen: Deutschland steht im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte. Schnelle und verlässliche Verfahren und rechtliche Prozesse können sicherlich ein entscheidender Standortfaktor sein.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und wöchentlich grüßt im Deutschen Bundestag die Digitalisierung der Justiz und der Rechtspflege. Noch vergangene Woche haben wir die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen, und in dieser Woche bringen wir ein Gesetz ein, unter anderem zur Ausweitung der Onlineverfahren bei den Notarinnen und Notaren. „Ausweitung“ sagt es schon: Es gibt schon solche Verfahren, zum Beispiel bei der GmbH-Gründung, bei Handelsregisteranmeldungen oder bei Gesellschafterbeschlüssen.”
“Aber ich muss auch offen sagen: Das heute zu verabschiedende Gesetz ist gleichwohl wieder nur ein weiterer Schritt zur Digitalisierung – sowohl der Zwangsvollstreckung als auch im Gesamten. Weitere Schritte müssen jetzt sehr schnell folgen. Meine Fraktion und ich haben eine sehr klare Erwartungshaltung, was die Vollstreckungsdatenbank angeht. Ich gehe da weiter als der Kollege Dr. Preisendanz: Nicht in dieser Legislaturperiode, sondern in diesem Jahr möchte ich diese sehen. Und Sie können sich darauf verlassen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Wir beide, Herr Dr. Preisendanz und ich, werden diesen Prozess sehr eng verfolgen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam zügig weiter die Justiz stärken! Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Fetsch das Wort erteilen.”
“Damit ist jetzt Schluss. Das Gesetz ermöglicht es, diese Urkunde zukünftig auch in elektronischer Form übermitteln zu können. Und noch viel wichtiger ist, dass auch Kreditinstitute künftig ein elektronisches Postfach vorhalten müssen; denn – mein Kollege Herr Dr. Preisendanz hat es gesagt – ein ganz großer Anwendungsbereich sind die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die zu 90 Prozent bei den Banken eingehen. Wir haben den Änderungsantrag dafür gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gestellt – trotz ein paar Bedenken des Ministeriums der Justiz –, weil wir wissen, dass das ein großer Hebel für die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist. Ich bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen konnten.”
“Ich glaube, bei dieser Debatte heute können wir nicht außer Acht lassen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren enorm verschlechtert haben, bis hin zu tödlichen Attacken. Deshalb möchte ich im Namen meiner Fraktion allen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für ihre großartige Arbeit in diesem Land danken. Um die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Zukunft erleichtern zu können, werden wir heute das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschieden. Bislang war es so – die Kollegen haben es gerade schon erörtert –, dass ein Auftrag zur Zwangsvollstreckung elektronisch erteilt worden ist, die Urkunde, die aber die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dann tatsächlich wieder in Papierform vorgelegt werden musste.”
“Die Digitalisierung der Justiz ist wahrlich eine Mammutaufgabe, und wir haben uns dieser Aufgabe in den letzten Monaten durch viele wichtige Einzelschritte gestellt, ob bei der Erprobung von Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit oder bei der digitalen Beurkundung in den Notariaten. Heute gehen wir einen weiteren Schritt, diesmal bei der Zwangsvollstreckung. Nun, die Zwangsvollstreckung ist für die meisten Bürger nicht besonders greifbar. Aber ich durfte zwei Jahre lang an einem Amtsgericht ein Vollstreckungsdezernat bearbeiten und weiß, wie kompliziert, aber auch wie wichtig die Zwangsvollstreckung und vor allem unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Valent, es war wieder einmal eindrücklich, was Sie für ein Verständnis von unserem Rechtsstaat haben. Derjenige, der recht bekommen hat durch ein Urteil, durch einen Titel, wird dann zum Täter, weil er sein Recht durchsetzt? Also, wir haben zwei Ebenen: Das ist zunächst der Anspruch und dann, dass man ihn durchsetzen kann. Dass derjenige, der ihn dann durchsetzt – was ihm rechtsstaatlich zusteht –, dann der Täter sein soll, der jemand anderem etwas Böses möchte, sagt, finde ich, viel über Ihr Rechtsverständnis aus. Wirklich höchst bemerkenswert. Und weil Sie doch beim Rechtsanwalt arbeiten, müssten Sie diese Fälle eigentlich ganz genau kennen. Aber kommen wir einmal zurück zu unserem Thema.”
“Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort. Bitte.”
“Aber wir werden das als CDU/CSU nicht zulassen, unser Koalitionspartner genauso wenig, und auch unsere Justizministerin stellt sich in jeder Debatte dem ganz klar entgegen. Wir haben eine unabhängige und herausragende Justiz – und das im Vergleich zu vielen anderen Ländern, die Sie heute genannt haben. Darauf können wir sehr stolz sein. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrauen in die Justiz und in unseren Rechtsstaat ist auch im Hinblick auf den Epstein-Missbrauchsskandal unbändig. Wenn es einen konkreten Anfangsverdacht gibt, so wie es die StPO voraussetzt, dann werden strafrechtliche Ermittlungen erfolgen, dann werden unsere gewissenhaften Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Bundesländern entsprechend ermitteln – aber nicht, weil es das Parlament will, sondern, weil Recht und Gesetz es gebieten. Vielen Dank.”
“Sie verlangt Respekt von der Gesellschaft, den Medien und der Politik. Und wenn ich Ihnen das als ehemaliges Mitglied in der Justiz sagen darf: Hier in diesem Hohen Hause vermisse ich das des Öfteren. – Die unabhängige Justiz darf sich weder dem Druck der Politik noch der öffentlichen Stimmung beugen, und das wird sie auch in diesem Fall nicht tun. – Das glauben Sie zwar, aber das wird sie nicht tun; denn wir haben großartige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, und das wiederhole ich auch jede Woche. Ich bin ja froh, dass Herr Brandner nach mir spricht; denn er wird ja wieder, wie immer, die Justiz und die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Land delegitimieren.”
“– Frau von Storch, ich bin ja froh, dass Sie das hier nur kommentieren und mich nicht schlagen, wie Sie das bei Ihren Abgeordnetenkollegen vermeintlich tun. Frau Präsidentin, ich fahre fort. – Ich habe es gerade schon gesagt und sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Strafrechtliche Ermittlungen obliegen in Deutschland nicht irgendwelchen von der Bundesregierung oder vom Parlament eingesetzten Kommissionen oder Ausschüssen, auch wenn das viele Parlamentarier gerne so hätten. Nein, strafrechtliche Ermittlungen obliegen ausschließlich unseren Staatsanwaltschaften und deren Ermittlungspersonen. Wer etwas Gegenteiliges fordert, der erkennt die Gewaltenteilung nicht an; wer etwas Gegenteiliges fordert, der stellt unsere unabhängige Justiz infrage. Sehr geehrte Damen und Herren, die Unabhängigkeit der Justiz ist kein Selbstläufer.”
“Teilweise wurden diese beantwortet, teilweise werden sie noch innerhalb der Frist beantwortet. Deshalb lassen Sie uns doch die Antworten einmal abwarten und schauen, was die Bundesregierung bis jetzt dazu getan hat oder noch vorhat, zu tun. Ich bin aber die falsche Ansprechpartnerin für die Bundesregierung; denn ich bin ja Teil der ersten Staatsgewalt hier im Parlament. Zweiter Punkt. Ich komme noch mal zu Ihrem Antrag. Sie sprechen ganz klar von der Aufklärung von Straftaten. Es gibt in Deutschland genau eine einzige Behörde, die Straftaten aufklärt; das sind unsere Staatsanwaltschaften. Das ist weder das Parlament noch die Bundesregierung. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu diesem Schluss kommen. Es wäre einfach ein grober Verstoß gegen die Gewaltenteilung.”
“– Daraus entnehme ich, wenn es hier „kurzfristig verfügbaren Informationen“ heißt, dass hier bislang offenbar noch niemand nachgeforscht hat. Können Sie uns denn zusagen, dass das wenigstens ab heute intensiv beginnt? Oder anders gefragt: Was ist hier schon geschehen? Haben Sie hier schon irgendetwas initiiert, oder hat man in Deutschland bisher komplett geschlafen? Also, Herr Dr. Frömming, zwei Punkte. Der erste Punkt. Ich bin nicht Teil der Bundesregierung. Deshalb kommen wir gleich noch mal zur Gewaltenteilung. Das erkläre ich Ihnen gerne – erstes Semester Jura, Staatsorganisationsrecht –; können wir gerne tun. Das heißt, ich kann gar keine Erklärung im Namen der Bundesregierung abgeben. Sie haben diese Fragen berechtigterweise gestellt in einer Kleinen Anfrage; das haben auch andere Kollegen getan.”
“– Vorweg eine Klarstellung: Uns geht es natürlich nicht darum, eine Sonderjustiz zu etablieren. Wenn Sie sich beispielsweise mit dem beschäftigt hätten, was man jetzt in Polen oder auch in Frankreich eingerichtet hat, dann könnten Sie ja sehen, dass dort sehr wohl die Gewaltenteilung berücksichtigt wird. In einer solchen Kommission sollen natürlich die bereits vorhandenen Möglichkeiten, die wir haben, zusammengefasst werden; sie sollen kooperieren. Sie antworten auf eine Frage, ob die Bundesregierung denn tatsächlich schon was weiß über Bezüge – ich darf das ganz schnell vorlesen –: Auf Grundlage der kurzfristig verfügbaren Informationen sind der Bundesregierung keine Kontakte zwischen Mitgliedern der Bundesregierung oder ihren Vertretern und Jeffrey Epstein bekannt.”
“Im Feststellungsteil des Antrags heißt es – ich zitiere –: „Die deutsche Gesellschaft fordert im Zuge der Veröffentlichung der Epstein-Akten umfassende Aufklärung über eine mögliche Verwicklung deutscher Staatsbürger in Straftaten […].“ Als Konsequenz wird sodann gefordert, dass die Bundesregierung eine Sonderkommission einrichten soll, die unter anderem ermitteln soll – ich zitiere erneut –, ob „deutsche Staatsangehörige sich an Straftaten beteiligt haben“, „ob deutsche Staatsangehörige […] strafbare Handlungen begangen haben“ und ob deutsche Staatsangehörige „sich an den Jeffrey Epstein zur Last gelegten Straftaten beteiligt haben“. Das sind sehr – – Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion zu? Bitte. Herr Dr. Frömming, bitte. Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.”
“In den vergangenen Tagen und Wochen haben wir verschiedenste Aufforderungen und politische Forderungen aus allen politischen Lagern gehört, so auch heute. Aber ich hatte es bereits in der Debatte am letzten Freitag gesagt und werde es heute auch wiederholen: Politische Forderungen müssen rechtlich umsetzbar sein. Das ist die Voraussetzung von seriöser Politik. Und das sehe ich bei dem heute debattierten Antrag der AfD tatsächlich wieder einmal nicht. Denn wenn wir uns diesen Antrag genau anschauen, dann sehen wir vor allem eins: die Missachtung der Gewaltenteilung in unserem Land und die Missachtung der unabhängigen Justiz. Wie ich zu diesem Schluss komme, möchte ich Ihnen gerne erläutern.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Epstein gehört tatsächlich zu den größten internationalen Missbrauchsskandalen der heutigen Zeit. An Abscheulichkeit ist er kaum zu überbieten. Unzählige Mädchen und junge Frauen haben größtes Leid erfahren – durch mächtige Männer und vereinzelt auch durch mächtige Frauen. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass jede Tat, wenn sie denn stattgefunden hat – auch von deutschen Staatsangehörigen –, aufgeklärt werden muss, dass jeder Täter in aller Härte bestraft werden muss und dass bestehende Netzwerke aufgedeckt werden müssen. Daran haben weder diese Bundesregierung noch die sie tragenden Fraktionen irgendeinen Zweifel.”
“Jetzt lassen Sie mich am Ende dieser wirklich sensiblen und auch emotionalen Debatte als Rechtspolitikerin noch einen Gedanken ausführen. Ich glaube, es gehört zur Redlichkeit dazu, dass wir in diesem Kontext nur Sachen fordern, die unser Rechtssystem auch tatsächlich vorsieht. Wir kennen in Deutschland keinen Sonderermittler, wie es ihn in anderen Ländern gibt. Und wir regeln in diesem Parlament auch nicht, wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu entscheiden haben. Und wenn der Ruf nach dem Generalbundesanwalt laut wird, dann ist auch das abschließend in § 120 GVG geregelt. Ich finde, da sollten wir so ehrlich sein und nur Sachen fordern, die auch tatsächlich rechtlich in unserem Rechtssystem möglich sind. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Birgit Bessin für die AfD-Fraktion.”
“Denn Taten, bei denen Frauen mit K.-o.-Tropfen unfähig gemacht werden, sich zu wehren, sind besonders verwerflich, und das kommt oft bei Vergewaltigungen und auch beim Raub vor. Ein weiterer Schritt ist geplant, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: die IP-Adressen-Speicherung. Warum ich auf dieses Thema zu sprechen komme? Wir haben es gerade vom Kollegen Lindh gehört: Der Fall Lügde, der Fall Bergisch-Gladbach – leider gibt es noch weitere Fälle dieser Art, auch wenn nicht in diesem Ausmaß – haben gezeigt, dass unsere Ermittlungsbehörden nicht die ausreichenden Befugnisse haben, um diese Art von Netzwerken aufdecken zu können. Deshalb hoffe ich sehr, dass wir in den nächsten Wochen auch ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressen-Speicherung im Bundestag verabschieden können.”
“Denn es geht nicht nur um kurzfristigen Schutz, sondern um eine langfristige, sichere Lebensumgebung. Außerdem werden wir in den nächsten Wochen die Strafe für einen Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung auf drei Jahre erhöhen. Und wenn Täter die Fußfessel nicht anlegen, kann es auch Ordnungshaft geben. Der zweite Schritt, der bald folgen wird – Sie haben es schon mitbekommen –: Wir werden die Strafe beim Einsatz von K.-o.-Tropfen im Kontext von Vergewaltigungen und Raubtaten erhöhen. Bislang war es so, dass eine Mindeststrafe von nur drei Jahren möglich war. Jetzt werden wir die K.-o.-Tropfen tatsächlich auch als ein sogenanntes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Absatz 8 StGB einstufen. Und damit wird eine Mindeststrafe von fünf Jahren möglich sein.”
“Genau aus diesem Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in unserem Koalitionsvertrag noch einmal ganz klar dargestellt, dass Gewalt gegen Frauen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, und wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass wir Gewalt gegen Frauen entschlossen bekämpfen wollen. Die ersten wichtigen Schritte sind wir auch schon gegangen, zuletzt erst heute Mittag. Die elektronische Fußfessel kommt: Freiheit für die Opfer, Fußfessel für die Täter. Nähert sich ein Gewalttäter zukünftig seinem Opfer, wird sofort die Polizei alarmiert. Und auch die zu schützende Person kann ein mobiles Warngerät erhalten und dadurch mehr Schutz subjektiver und objektiver Art bekommen. Ergänzt wird die Fußfessel auch durch Antigewalttrainings.”
“Diese Zahlen sind eine traurige Bestätigung, dass der Schutz von Frauen weiterhin nicht ausreichend ist in unserem Land. Noch vergangene Woche war ich zu Besuch in der Frauenberatungsstelle bei mir im Wahlkreis in Hagen. Die Damen und Herren dort leisten eine herausragende Arbeit, die eine behördliche Stelle gar nicht so leisten könnte, wie sie es tun. Und auch diesen Akteurinnen und Akteuren gilt mein größter Dank. Sie sind Ansprechpartner in den schwersten Situationen, in denen Frauen sein können. Deshalb möchte ich mit Ihrem Einverständnis im Namen des Hohen Hauses auch all diesen Damen und Herren danken, die dort tätig sind.”
“Erlauben Sie mir an dieser Stelle, den Familien und Angehörigen mein aufrichtiges Beileid auszusprechen. Erlauben Sie mir auch, der Polizei und den weiteren Einsatzkräften sowohl in Hagen als auch im Ennepe-Ruhr-Kreis zu danken. Denn wir alle wissen: Diese Tatorte sind ganz besonders schwere Tatorte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind nur zwei von Hunderttausenden Fällen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Jahr 2024 hatten wir rund eine viertel Million Fälle von häuslicher Gewalt, 73 Prozent waren alleine gegen Frauen und Mädchen gerichtet. Und das sind nur die angezeigten Fälle. Wie viele im Dunkelfeld noch existieren, können wir uns gar nicht ausmalen. Über 53 000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von Sexualdelikten.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 2024 wurden insgesamt 308 Frauen getötet. Wenn die Kriminalstatistik für das Jahr 2026 irgendwann veröffentlicht sein wird, dann werden auch zwei Frauen aus meinem Wahlkreis Teil dieser traurigen Statistik sein. Denn vor zwei Wochen wurde eine 55-jährige Frau in Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis in ihrer eigenen Wohnung getötet. Die Todesursache war stumpfe Gewalt gegen ihren Hals. Nach ersten Ermittlungen ist der Ehemann dringend tatverdächtig. Er sitzt in Untersuchungshaft. Vergangene Woche, am Samstagabend, wurde in Hagen eine 35-jährige Frau auf offener Straße wohl mit 15 Messerstichen ermordet. Dringend tatverdächtig ist ihr Ehemann; auch er sitzt in Untersuchungshaft. Das Opfer hinterlässt fünf Kinder.”
“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage ausdrücklich: Sollten vergleichbare Konstruktionen irgendwo sonst bestehen, dann gilt für sie dasselbe. Es geht hier um die Integrität des Mandates. Das freie Mandat lebt von Vertrauen, und das ist schneller verspielt als zurückgewonnen. Deshalb ist es notwendig, dass wir das Abgeordnetengesetz prüfen und gegebenenfalls reformieren. Wir müssen auch Gespräche zur Verwaltungspraxis zur Überprüfung von Arbeitsverträgen führen und gegebenenfalls Veränderungen vornehmen. Wir werden dieses Thema jedenfalls anpacken. Heute hätte Ihnen statt dieser Arroganz Demut und tätige Reue gutgetan, aber wie immer sehen wir davon nichts bei Ihnen. Vielen Dank.”
“Das ist die systematische Schaffung von Vetternwirtschaft, um sich gegenseitig zu alimentieren oder ein Netzwerk von Abhängigkeiten zu schaffen, zum Nachteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zum Nachteil des deutschen Staates. Das sieht für mich aus wie ein neues Phänomen der Clankriminalität. Und es kommt noch schlimmer: Der Fraktionsvize Stefan Keuter und sein Bundestagskollege Hauke Finger sollen nach Medienberichten jeweils ihre langjährigen Lebensgefährtinnen beschäftigen. Da macht man sich nicht einmal mehr die Mühe einer Überkreuzbeschäftigung. Das ist ein ganz neues Niveau. Ein Arbeitsvertrag ist kein Versorgungsinstrument. Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich da rauswinden wollen.”
“Mütter und Väter sind wechselseitig bei Abgeordneten beschäftigt, und dann sind da noch Geschwister, Töchter, Söhne und Schwager – und natürlich die Fußballer nicht zu vergessen. Bedauerlicherweise blicke ich bei den ganzen Verflechtungen und der Sippenwirtschaft nicht mehr durch, und ich weiß nicht, wie die Bundestagsverwaltung es schaffen möchte, den Überblick zu behalten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Selbstverständlich sollen Menschen nicht in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden, nur weil ein Familienmitglied zeitweise Abgeordneter ist. Es ist im Einzelfall durchaus vertretbar, dass Verwandte von Abgeordneten auch im Parlament oder im Wahlkreisbüro von Kollegen arbeiten. Wovon wir hier aber sprechen, sind keine Einzelfälle.”
“Nun, ein Alter von über 85 mag zunächst einmal kein Ausschlusskriterium für gute Arbeit sein. Nun scheint es den Medienberichten nach aber so zu sein, dass diese Dame augenscheinlich Betreuung durch ihren Mann brauchen soll. Als Juristin sage ich: Wo Arbeit abgerechnet wird, muss Arbeit auch nachweisbar sein; alles andere hat im Strafrecht einen eigenen Namen. Zuletzt gibt es noch die Überkreuzbeschäftigungen. Da das Abgeordnetengesetz in § 12 Absatz 3 Satz 3 die Beschäftigung von Verwandten verbietet, kommen manche Abgeordnete augenscheinlich auf die Idee, nicht ihre Familienangehörigen anzustellen, sondern einfach die ihrer Kollegen, und die stellen wiederum Familienangehörige von anderen Abgeordneten ein. Die Ex-Frau des einen Abgeordneten arbeitet bei einem Abgeordnetenkollegen, die aktuelle Ehefrau bei einem anderen Kollegen.”
“Mich erinnert das, ehrlich gesagt, ein bisschen an die Schutzgelderpressung, die wir sonst nur von Mafia, Rockerklubs und terroristischen Vereinigungen kennen. Mit politischer Willensbildung hat das jedenfalls gar nichts zu tun. Dann haben wir noch den Komplex der Scheinbeschäftigungen. Manch ein AfD-Abgeordneter hat dreimal so viele Mitarbeiter wie der Durchschnittsabgeordnete, augenscheinlich oft in Nebentätigkeiten. Da muss man sich schon einmal fragen: Welche Tätigkeiten werden denn da ausgeübt? Wer kontrolliert und führt dieses ganze Personal? Und wie werden die Arbeitsschritte von einem Abgeordneten eigentlich koordiniert? Ein weiterer interessanter Fall aus Nordrhein-Westfalen, über den der „Spiegel“ berichtet hat: Bei einem Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion arbeitet eine Dame, die im Jahre 1940 geboren worden ist.”
“Wenn sich diese Verdachtsfälle bestätigen, dann reden wir nicht über Stilfragen. Dann reden wir über Straftaten. Dann ist das Verrat an den fleißigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, Verrat an Ihren Wählerinnen und Wählern. Schauen wir uns das Ausmaß dieser Affäre noch einmal genauer an. Da haben wir zunächst den Vorwurf des Missbrauchs von Abgeordnetenmitteln für Parteiarbeit. Nach Aussage einer AfD-Europaabgeordneten soll es – Zitat – „ein finanziertes Terrornetzwerk“ innerhalb der AfD Niedersachsens geben. Wir haben es gerade schon gehört: Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen sollen 35 Prozent ihres Mitarbeiterbudgets für Parteiarbeit reservieren; dafür soll es dann wiederum einen guten Listenplatz geben. Steuergeld gegen Listenplatz!”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unrechtes Verhalten wird nicht dadurch legitimiert, dass zuvor ein anderer unrechtes Verhalten an den Tag gelegt hat. Alles, was Sie heute gesagt haben, macht das noch viel schlimmer. Auch wenn all die Fälle stimmen, die Sie hier vorgetragen und kritisiert haben, dann fangen Sie erst mal bei sich vor der eigenen Haustür an! Wenn das, worüber wir heute sprechen, bewiesen wird, dann hat das nicht einfach nur ein Geschmäckle, so wie es die selbsternannte Alternative für Deutschland versucht abzutun. Nein, dann sprechen wir von Veruntreuung von Steuergeldern im ganz großen Stil: in Form von illegaler Parteienfinanzierung, in Form von Scheinbeschäftigungen und in Form von Überkreuzbeschäftigungen.”
“Diese Erfolge haben wir aber nicht nur unserem entschlossenen Innenminister zu verdanken, sondern insbesondere auch der harten Arbeit unserer Bundespolizei. Dafür gebührt ihr unser größter Dank und unsere höchste Anerkennung. Von diesem Engagement brauchen wir mehr in unserem Land – von Anträgen der AfD weniger. Vielen Dank. Jetzt hat das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jochen Haug.”
“Im November betrug die Zahl der Asylanträge nur noch 8 000. Im Dezember beschlossen die EU-Innenminister eine Verschärfung der europäischen Migrationspolitik mit leichteren Abschiebungen und Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union. Und morgen werden wir hier im Bundestag final über die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beraten und abstimmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist keine einfache Chronologie, das ist der Inbegriff einer Migrationswende. Sie sehen also: Von Tag eins an haben wir unser Versprechen gehalten. Wir haben gehandelt, und das mit Erfolg. Wir müssen den Weg noch weiter gehen, aber die ersten wichtigen Schritte sind getan.”
“Da wir die Migration nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnern bewältigen können, war es richtig, dass Herr Minister Dobrindt im Sommer seine internationalen Amtskollegen zu einem Migrationstreffen eingeladen hat. Dann haben wir im August die ersten Auswertungen zu den vermehrten – und so kritisierten -Grenzkontrollen gesehen. Fazit: Über 10 000 Zurückweisungen illegaler Einwanderer an den Grenzen, etliche Schleuserbanden zerschlagen und die Zahl illegaler Grenzübertritte halbiert. Im September startete das Kabinett dann mit der Umsetzung des verbesserten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, und Herr Minister Dobrindt vertiefte weiter den Austausch mit den europäischen Kollegen. Im Oktober schafften wir die Turboeinbürgerung ab, weil sie falsche Anreize setzte und echte Integration eben Zeit braucht.”
“Mai letzten Jahres, also wenige Stunden nach seiner Ernennung, hat unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als erste Amtshandlung verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen angeordnet. Bereits eine Woche später stellte er hier im Hohen Haus seinen Plan für die Migrationswende vor. Zwei Wochen später, Ende Mai, beschließt das Kabinett die Aussetzung des Familiennachzugs und wiederum ein paar Tage später, dass sichere Herkunftsstaaten künftig per Verordnung bestimmt werden können. Einen Monat später wurde das Gesetz zum Familiennachzug schon in diesem Bundestag verabschiedet. Auch zu dieser Zeit konnten wir schon feststellen, dass die Zahl der Asylanträge niedriger war als im Vorjahr.”
“Deshalb würde ich gerne dieses Märchen einmal verstehen, aber das können Sie natürlich wie immer nicht erklären. Unsere Zahlen zeigen deutlich, dass die Maßnahmen, die Herr Innenminister Dobrindt ergriffen hat, wirken und dass wir auf einem sehr guten Weg sind, hin zu einer gesteuerten und maßvollen Zuwanderung in unser Land. Dieser Erfolg ist kein Zufall, sondern basiert auf entschlossenen Schritten dieser Koalition, die wir mit unserem Koalitionspartner und dieser Regierung gemeinsam gegangen sind. Ich möchte Ihnen gerne die Chronologie der Migrationswende noch einmal vorstellen, damit Sie sich vielleicht von den Fakten überzeugen lassen, auch wenn das vermutlich hoffnungslos ist. Am 7.”
“Da helfe ich sehr gerne nach: Seitdem die Bundesregierung Verantwortung trägt und wir die Migrationswende zu einem unserer wichtigsten Ziele gemacht haben, sind die Asylanträge um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Jetzt erzählen Sie ein neues Märchen, und das lautet, dass das nicht an uns liegt oder in Teilen – das muss man ja auch sagen – noch an der Vorgängerregierung, die auch schon mit den Grenzkontrollen und Zurückweisungen angefangen hatte, sondern dass die internationale Lage das so hergebe. Ich weiß nicht, in welcher internationalen Lage Sie leben, aber wir haben mehr Kriege denn je auf dieser Welt. Schauen Sie in den Iran! Schauen Sie nach Syrien! Schauen Sie in den Gazastreifen! Das müssten jetzt doch eigentlich viel mehr Flüchtlinge sein als vorher.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ganz wunderbar, dass wir diesen Antrag heute endlich debattieren können, nachdem die AfD ihn schon einmal von der Tagesordnung genommen hat. Da fragt man sich, wenn Ihnen das Thema Migration so wichtig ist, warum Sie dann solche Anträge von der Tagesordnung nehmen. Aber es gibt mir die Gelegenheit, heute noch mal auf die alternativen Fakten in Ihrem Antrag zu reagieren und diese richtigzustellen. Zur Redlichkeit gehört ein Punkt. In diesem Antrag findet sich ein richtiger Satz, und der lautet, dass sich die Asylzahlen verringert haben. Das Ganze hat nur einen Fehler, nämlich dass Sie uns gar nicht mitteilen, wie sich die Zahlen verringert haben.”
“Herabwürdigungen, Diffamierungen und Hetze: Das sind keine Meinungen, das sind Straftaten. Und solange es keinen besseren Vorschlag zur Eindämmung von Hass und Hetze gibt, bleiben wir bei § 188 StGB. Für kluge Alternativen sind wir jederzeit offen. Die Abschaffung ist jedenfalls keine. Vielen Dank.”
“Vielen Dank. Ich wiederhole mich gerne noch einmal. Also zur Gesetzessystematik, was § 185 StGB und was § 188 StGB ist: Das heißt also, wenn wir § 188 StGB abschaffen würden, wie Sie es wünschen, könnte, wie Sie gesagt haben, Herr Merz, unser Bundeskanzler, weiterhin diese Anträge stellen, nämlich über § 185 StGB. Deshalb ist Ihre Frage einfach obsolet. Frau Präsidentin, ich fahre fort. – Es darf keinen Zweifel daran geben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit – und so hat es das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1958 festgestellt – eines der vornehmsten Menschenrechte ist. Insbesondere im Verhältnis Bürger zu Obrigkeit muss Machtkritik möglich sein, auch zugespitzt und auch unsachlich. Kritik, auch scharfe Kritik, ist und muss von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.”
“Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der AfD zu? Sehr gerne. Bitte sehr. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich fange mal so an: Der § 188 StGB hat es Persönlichkeiten wie Herrn Merz erlaubt, 5 000 Anzeigen zu stellen. Diese 5 000 Anzeigen, die gestellt wurden, sind aufgrund von systematischem Durchsuchen des Netzes nach Äußerungen, die nach Hass und Hetze klingen könnten, zustande gekommen. Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat?”
“Deshalb hören Sie mit diesen Märchen auf, dass man, wenn man Politiker beleidigt, eine dreijährige Haftstrafe bekommen kann. Menschen, die politische Verantwortung übernehmen, brauchen für die Ausübung ihres Mandates Schutz, ob es im Ehrenamt ist oder hauptberuflich. Schauen Sie sich doch ein einziges Mal die Hasskommentare unter Posts im Internet an, die von Politikern handeln. Da wird einem wirklich übel, was man da lesen muss. Und da wirkt das Argument der AfD auch tatsächlich nicht, zu sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch § 188 StGB in ihren Meinungsäußerungen eingeschränkt werden. Denn wenn dieser Zustand, den Sie da nachlesen können, der eingeschränkte Zustand der Meinungsfreiheit sein soll, möchte ich mir nicht ausmalen, was der uneingeschränkte Zustand ist. Das ist also ein zweites Märchen der AfD.”
“Und dann haben wir den § 188 StGB, der heute in Rede steht. Und das ist eine Qualifikation der anderen Tatbestände. Was bedeutet das? Es muss also noch ein bestimmtes Merkmal zusätzlich vorhanden sein, damit ebendiese Qualifikation gegeben ist. Und ein Blick ins Gesetz lohnt sich immer; denn dann sieht man das zusätzliche Merkmal: Die Tat muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Beleidigten erheblich zu erschweren. – Also das Narrativ, dass man, wenn man einfach einen Politiker beleidigt, härter bestraft wird, ist schon einmal falsch. Denn dieser Paragraf schützt die Grundlagen unserer Demokratie, nicht das Ego einer Elite. Es soll nämlich nicht ein Politiker persönlich geschützt werden, sondern sein Wirken im Amt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne dazu beitragen, dass wir diese Debatte wieder versachlichen. Allerdings erlaube ich mir eine Vorbemerkung: Wenn Teile der ersten Staatsgewalt Teile der dritten Staatsgewalt delegitimieren, dann ist das brandgefährlich. – Ja, das ist auch gut, wenn der Verfassungsschutz kommt, Herr Brandner. – Und ich werde nicht müde, es jedes Mal wieder zu sagen: Wir haben eine herausragende Justiz, und Sie können anderes hier noch hundertmal behaupten, das ändert nichts an der Qualität unserer Justiz in diesem Land. Aber kommen wir zurück zur juristischen Einordnung. Der 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches enthält Vorschriften zum Schutz der Ehre – wir haben es gerade schon gehört –, wie die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung.”
“Und wer nur durch Lug und Betrug so etwas bewirken möchte, der muss die volle Härte des Rechtsstaats spüren, und dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Marcus Bühl für die AfD.”
“Deshalb ist es heute unanständig, dass die AfD behauptet, wir würden in diesem Bereich nichts tun. Jetzt stelle ich mir eine juristische Frage: Welche Ermächtigungsgrundlage soll es denn für ein Moratorium geben, das eine Einbürgerung für alle Menschen in diesem Land aussetzt? Wenn Sie mir darauf eine juristische Antwort geben, können wir uns gerne darüber unterhalten. Aber einfach Sachen in den Raum zu werfen, die keiner juristischen Grundlage entspringen, ist unseriös, aber passt zu Ihnen. – Das mag sein, das macht die Forderung aber rechtlich nicht besser. Wenn Sie sich die zu eigen machen, möchte ich gerne die Ermächtigungsgrundlage dazu hören. Aber so weit geht es mit Ihnen nicht. Klar ist: Wer dieses Land liebt, wer sich als Teil dieses Landes fühlt, soll auch Staatsbürger werden.”