Hülya Düber
CDU/CSU · Germany
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ein Hinweis in Ihre Richtung: Sie beantragen hier eine Aktuelle Stunde zu einem bestimmten Thema, und dann nutzen beide Redner Ihrer Fraktion die Gelegenheit, zu einem politischen Rundumschlag auszuholen und über alles Mögli…”
“Ein weiterer Punkt ist auch mir persönlich wichtig – hören Sie zu! –: Auch künftig werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort die Möglichkeit haben, gemeinsame Regelungen zu treffen, die zu ihren Betrieben passen. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen bleiben selbstverständlich möglich.”
“Dazu gehören unter anderem – der Kollege Biadacz hat es ausgeführt – die Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission, die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und vieles mehr.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an diesem Punkt bekommt die Debatte eine Schieflage. Ein Blick über die nationalen Grenzen zeigt – liebe Kollegin Borchardt, Sie haben das ordentlich ausgeführt –: Zwei Drittel der europäischen Staaten kennen Einschränkungen bei der Entgeltfortzahlung oder Karenztage.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem dieser Punkt jetzt seit Tagen diskutiert wird, sollten wir uns trotzdem mal mit der Ausgangslage beschäftigen. Die Aufwendungen der Arbeitgeber für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belaufen sich inzwischen auf rund 82 Milliarden Euro im Jahr.”
“Dafür gilt ihnen unser aller ausdrücklicher Dank. Und gerade weil Millionen Menschen jeden Tag Verantwortung übernehmen, dürfen wir uns als Politik nicht unserer Verantwortung entziehen. Es ist unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass unser Sozialstaat auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Das ist genau die Aufgabe.”
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“Dafür gilt ihnen unser aller ausdrücklicher Dank. Und gerade weil Millionen Menschen jeden Tag Verantwortung übernehmen, dürfen wir uns als Politik nicht unserer Verantwortung entziehen. Es ist unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass unser Sozialstaat auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Das ist genau die Aufgabe. Vielen herzlichen Dank.”
“Ein weiterer Punkt ist auch mir persönlich wichtig – hören Sie zu! –: Auch künftig werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort die Möglichkeit haben, gemeinsame Regelungen zu treffen, die zu ihren Betrieben passen. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen bleiben selbstverständlich möglich. An der bewährten Sozialpartnerschaft in unserem Land wird nicht gerüttelt. Im Gegenteil: Wir vertrauen darauf, dass gute Lösungen dort gefunden werden, wo die Verantwortung gemeinsam getragen wird. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land, die jeden Tag früh aufstehen, zur Arbeit gehen und mit ihrer Leistung unsere Wirtschaft und unseren Sozialstaat tragen, sind nicht die Adressaten dieser Diskussion. Im Gegenteil: Sie halten unser Land am Laufen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an diesem Punkt bekommt die Debatte eine Schieflage. Ein Blick über die nationalen Grenzen zeigt – liebe Kollegin Borchardt, Sie haben das ordentlich ausgeführt –: Zwei Drittel der europäischen Staaten kennen Einschränkungen bei der Entgeltfortzahlung oder Karenztage. Estland, Frankreich, Schweden, Spanien und Portugal gehören dazu. Das zeigt auch, dass andere europäische Länder sich genau mit dieser Fragestellung auseinandersetzen. Und im Übrigen ist dieses Instrument auch nicht neu. Schon heute können Arbeitgeber verlangen, dass die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Wir sprechen also nicht über ein völlig neues Instrument, sondern darüber, ob eine bereits geltende Möglichkeit künftig der gesetzliche Regelfall sein soll.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem dieser Punkt jetzt seit Tagen diskutiert wird, sollten wir uns trotzdem mal mit der Ausgangslage beschäftigen. Die Aufwendungen der Arbeitgeber für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belaufen sich inzwischen auf rund 82 Milliarden Euro im Jahr. Diese Leistung wird vollständig von den Arbeitgebern finanziert, die diese Mittel im internationalen Wettbewerb erst einmal erwirtschaften müssen. Und das ist nun erst einmal eine Tatsache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir das schulterzuckend zur Kenntnis, oder stellen wir uns die entscheidende Frage, welche politischen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind? Der Koalitionsausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Handlungsbedarf besteht, und hat genau diese Vorschläge gemacht.”
“Dazu gehören unter anderem – der Kollege Biadacz hat es ausgeführt – die Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission, die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und vieles mehr. All diese Maßnahmen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wirtschaftliche Stärke und ein leistungsfähiger Sozialstaat auch künftig Hand in Hand gehen. Ein zweiter Punkt ist in diesem Zusammenhang auch wichtig: In den letzten Tagen und gerade eben wieder wurde der Eindruck erweckt, es liege bereits ein fertiger Gesetzentwurf auf dem Tisch. Das ist nicht der Fall, liebe Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen noch nicht einmal am Beginn eines parlamentarischen Verfahrens. Es gibt einen politischen Beschluss des Koalitionsausschusses – nicht mehr und nicht weniger.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ein Hinweis in Ihre Richtung: Sie beantragen hier eine Aktuelle Stunde zu einem bestimmten Thema, und dann nutzen beide Redner Ihrer Fraktion die Gelegenheit, zu einem politischen Rundumschlag auszuholen und über alles Mögliche andere zu sprechen. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich das nächste Mal Redezeit bei einer Generaldebatte einräumen lassen, statt uns alle hier um 17 Uhr am Freitagnachmittag festzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir diese Debatte beenden, möchte ich auch noch mal den Blick auf den Gesamtzusammenhang richten. Dieser besteht natürlich nicht aus einem einzelnen Punkt, sondern aus einem Maßnahmenpaket mit 34 Vorschlägen, die der Koalitionsausschuss letzte Woche vorgelegt hat.”
“Dieses Vertrauen dürfen wir niemals als selbstverständlich ansehen. Es muss immer wieder neu verdient werden – durch Offenheit, durch Sorgfalt und durch die Bereitschaft, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Er bringt die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Arbeit ein. Er hilft dabei, politische Entscheidungen an der Wirklichkeit zu messen. Und er erinnert uns daran, dass Demokratie dann besonders stark ist, wenn Menschen die Erfahrung machen, dass ihre Stimme gehört wird. Sorgen wir bitte gemeinsam dafür, dass dieses Vertrauen auch künftig gerechtfertigt bleibt! Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hören wir Manfred Schiller.”
“Ihr Engagement verdient unsere ganz besondere Anerkennung. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich auch bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses und allen Mitarbeitern, die dafür stehen, ganz herzlich bedanken, die sich mit großem Engagement den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger widmen. Gerade der Petitionsausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt immer wieder, dass uns bei aller Unterschiedlichkeit in politischen Fragen ein gemeinsames Ziel verbindet: die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, sorgfältig zu prüfen und immer wieder nach guten Lösungen zu suchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr als 12 000 Petitionen innerhalb eines Jahres sind nicht nur eine beeindruckende Zahl; sie sind Ausdruck eines Vertrauens, das Bürgerinnen und Bürger unserem Parlament entgegenbringen.”
“Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, auch im Namen aller Mitglieder des Petitionsausschusses den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates ausdrücklich zu danken. Mit großer Fachkenntnis, außergewöhnlicher Sorgfalt und bemerkenswerter Gründlichkeit bearbeiten sie Jahr für Jahr Tausende Eingaben, prüfen Sachverhalte, werten Stellungsnahmen aus, begleiten die parlamentarischen Beratungen und stehen auch uns jederzeit Rede und Antwort. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Arbeit des Ausschusses. Vor allem aber sorgen sie dafür, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Petitionsrecht tagtäglich eingelöst werden kann. Stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für das gesamte Team, möchte ich Frau Leuenberger und Herrn Trampler herzlich danken.”
“Hier geht es nicht immer um politische Grundsatzfragen, hier geht es um ganz konkrete Lebenssituationen: um einen Bescheid, um eine Leistung, um eine Entscheidung, die für die Betroffenen von großer Bedeutung ist. Gerade diese Eingaben machen deutlich, warum der Petitionsausschuss weit mehr ist als ein Ausschuss für politische Forderungen. Er ist auch ein Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen, dass ihre Anliegen sorgfältig geprüft werden. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört zum Selbstverständnis unseres parlamentarischen Systems. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Jahresbericht dokumentiert Ergebnisse, Beschlüsse und Verfahren. Weniger sichtbar ist häufig die Arbeit, die hinter jedem einzelnen Vorgang steht.”
“Der Deutsche Bundestag griff dieses Anliegen auf und überwies die Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung. Und inzwischen wurden Regelungen geschaffen, die Kinder und Jugendliche besser schützen. Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, welche Bedeutung das Petitionsrecht haben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Petition führt immer zu einer Gesetzesänderung; aber jede Petition erweitert unseren Blick auf die Auswirkungen politischen Handelns. Deswegen ist ein weiterer Befund unseres Jahresberichtes ebenso wichtig: Rund 69 Prozent aller Eingaben betreffen individuelle Beschwerden und persönliche Anliegen.”
“Diese Vielfalt spiegelt die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen in unserem Land wider. Sie macht zugleich deutlich, wie groß die Erwartungen an Politik und an den Staat sind. Für uns als Parlament ist das von besonderer Bedeutung; denn politische Entscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden häufig auf der Grundlage allgemeiner Regelungen getroffen. Ob diese Regelungen aber ihren Zweck erfüllen, zeigt sich erst im Alltag der Menschen. Und genau da setzt die Arbeit des Petitionsausschusses an. Immer wieder zeigt sich dabei, dass Petitionen politische Entwicklungen tatsächlich anstoßen können. Ein Beispiel dafür ist die Petition zum Verkauf von Lachgas an Minderjährige. Die Petentin machte auf gesundheitliche Risiken aufmerksam, die zunächst nur wenig öffentliche Beachtung erfahren hatten.”
“Man liest von Menschen, die Unterstützung suchen, von Familien, die mit Behördenentscheidungen ringen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf Probleme aufmerksam machen, von Menschen mit Behinderungen, die um Teilhabe kämpfen, und von Bürgerinnen und Bürger, die überzeugt sind, dass bestehende Regelungen verbessert werden sollten. Und genau deshalb sind Petitionen für uns Abgeordnete so wertvoll. Sie machen sichtbar, wie politische Entscheidungen in der Praxis wirken. Sie machen deutlich, wo Regelungen funktionieren, und sie geben Hinweise darauf, wo Handlungsbedarf besteht. Und der Jahresbericht 2025 verdeutlicht dies sehr eindrucksvoll. Die Themen reichen von der inneren Sicherheit über Gesundheit, soziale Sicherung bis hin zu Mobilität, Digitalisierung und Inklusion.”
“Sie lebt auch davon, dass Menschen ihre Erfahrungen, ihre Kritik und ihre Vorschläge in den politischen Prozess einbringen können. Das Petitionsrecht eröffnet genau diesen Weg. Es schafft eine Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament und sorgt dafür, dass ihre Erfahrungen, ihre Kritik und ihre Vorschläge in politische Entscheidungsprozesse einfließen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Petitionen eines Jahres liest, erhält einen sehr unmittelbaren Eindruck davon, was die Menschen in unserem Land bewegt. Man begegnet dort nicht abstrakten politischen Debatten, sondern konkreten Lebenssituationen.”
“Zum einen war es geprägt vom Wechsel der Wahlperiode, zum anderen konnten wir zwei wichtige Jubiläen begehen: Vor 50 Jahren wurde der Petitionsausschuss als Pflichtausschuss im Grundgesetz verankert, und vor 20 Jahren ging die erste elektronische Petition beim Deutschen Bundestag ein. Beides macht deutlich, dass das Petitionsrecht kein Randbereich unserer parlamentarischen Demokratie ist. Es gehört zu ihren festen Fundamenten. Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jedem Menschen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Das ist verfassungsrechtlich garantiert; da kann man wirklich klatschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dahinter steht ein Gedanke, der bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Demokratie erschöpft sich nicht darin, alle vier Jahre ein Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen.”
“Und das ist keineswegs selbstverständlich. Wer eine Petition schreibt, nimmt die Demokratie beim Wort. Er erwartet, dass sich staatliche Institutionen mit seinem Anliegen auseinandersetzen und dass Argumente auch Gehör finden. Genau darin liegt die besondere Stärke des parlamentarischen Petitionswesens. Denn nur für Petitionen an den Deutschen Bundestag gilt die verfassungsrechtlich verankerte Dreifachgarantie: Jede Petition wird entgegengenommen, geprüft und beschieden, und zwar unabhängig davon, ob sich eine einzelne Person oder viele Tausend Menschen mit einem Anliegen an uns wenden. Dieses Vertrauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein hohes Gut, und es ist zugleich ein Auftrag an uns. Meine Damen und Herren, das Jahr 2025 war für den Petitionsausschuss ein besonderes Jahr.”
“Er macht auch deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin an den Deutschen Bundestag wenden, wenn sie Kritik äußern, Entscheidungen hinterfragen oder Verbesserungen anregen wollen. Je länger man über diese Zahl nachdenkt, desto deutlicher wird, was sich dahinter verbirgt. Denn hinter jeder Petition steht ein Mensch, der darauf vertraut, dass sein Anliegen gehört, geprüft und vor allen Dingen ernst genommen wird. Und vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft dieses Jahresberichtes. Denn in einer Zeit, in der häufig über Politikverdrossenheit, über gesellschaftliche Polarisierung und über schwindendes Vertrauen in staatliche Institutionen gesprochen wird, haben sich im vergangenen Jahr mehr als 12 000 Menschen bewusst dafür entschieden, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Jahresbericht des Petitionsausschusses aufschlägt, begegnet man zunächst vielen Zahlen: 12 399 Petitionen im Jahr 2025 mit mehr als einer halben Million Unterstützungen. Davon wurden 652 Petitionen veröffentlicht. Somit erreichten den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 50 Petitionen pro Tag, 50 Menschen also, die sich Tag für Tag mit ihrem Anliegen an unser Parlament wenden. Besonders bemerkenswert ist dabei die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 2024 ist die Zahl der Petitionen um rund 34 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung verdient Aufmerksamkeit. Denn hinter diesem deutlichen Anstieg stehen nicht nur mehr Verfahren und mehr Arbeit für den Ausschuss.”
“Meine Damen und Herren, genau darin liegt die Aufgabe dieses Gesetzgebungsverfahrens: mehr Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Regelungen in der Praxis funktionieren. Das heißt für uns ganz konkret: Wir brauchen klare und verständliche Vorgaben, wir brauchen praktikable Lösungen vor Ort, und wir müssen die wirtschaftliche Lage im Blick behalten. Wenn uns das gelingt, dann wird aus diesem Gesetzentwurf echter Fortschritt – ein Fortschritt für mehr Teilhabe, für eine Gesellschaft, die inklusiver wird, wo alle mitgenommen werden. Darauf sollte unser Fokus in den weiteren Beratungen liegen. Vielen herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Simone Fischer das Wort. Bitte.”
“Dieses Spannungsfeld können wir nicht ausblenden; aber wir können Folgendes tun: Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dürfen wir Inklusion nicht allein über neue Pflichten und nicht allein über Gesetze denken, sondern wir können sie vor allen Dingen auch durch Akzeptanz, durch Miteinander und durch praktikable Lösungen im Alltag erreichen. Dazu gehört auch, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Barrierefreiheit nicht nur Anforderungen stellt, sondern auch Chancen eröffnet. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet sie mehr Selbstbestimmung, und auch für Unternehmen kann Barrierefreiheit ein Vorteil sein. Sie erschließt neue Kundengruppen und führt oft zu besseren und innovativeren Lösungen.”
“Ich will es einfach noch mal auf einer anderen Ebene formulieren: Es geht im Kern um die Frage: Wie bauen wir Barrieren im Alltag weiter ab, und zwar so, dass Inklusion tatsächlich gelingt? Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an diesem Punkt an. Er bezieht nämlich tatsächlich erstmals auch die Privatwirtschaft stärker ein. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist dann auch ein Spannungsfeld, was wir einfach benennen müssen: auf der einen Seite berechtigte Erwartungen nach mehr Teilhabe, klaren Rechten und schnellerem Fortschritt, auf der anderen Seite natürlich auch wirtschaftliche Realität und praktische Umsetzbarkeit.”
“Dazu gehört unter anderem das geplante Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Das freut mich auch ganz persönlich; denn als ehemalige Sozialdezernentin habe ich daran mitgewirkt, ein Büro für Leichte Sprache in meiner Heimatstadt aufzubauen, Mittel für Gebärdensprachdolmetscher bei öffentlichen Veranstaltungen bereitzustellen und Schulungen für verständliche Sprache für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg zu bringen. Das war und ist immer ein zentrales Anliegen gewesen, weil hier ganz konkret Teilhabe im Alltag beginnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oellers hat schon zu einigen wichtigen Punkten aus dem Gesetzentwurf ausgeführt. Weitere Punkte werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner sorgfältig prüfen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung beraten wir heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Liebe Corinna Rüffer, die erste Lesung ist der Einstieg in das parlamentarische Verfahren. Es ist der Startpunkt, um ganz genau hinzuschauen: Was ist gut? Wo müssen wir noch besser werden? Und was ist in der Praxis umsetzbar? – Ich bin ehrlicherweise dankbar, dass der Koalition gelungen ist, was der Ampel in den drei Jahren vorher nicht gelungen ist: dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt endlich ins parlamentarische Verfahren einbringen. Ich lade Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam zu schauen, wo wir Verbesserungen erreichen können. Meine Damen und Herren, der Entwurf enthält wichtige und richtige Ansätze.”
“Es entscheidet sich im Zusammenspiel von Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wohnungs- und Sozialpolitik. Gerade das macht deutlich: Der Sozialstaat wirkt in nahezu alle Politikbereiche. Deswegen müssen wir uns konsequent und gesamtsystematisch fragen: Welche Leistungen tragen tatsächlich dazu bei, dass Menschen ihre Lebenssituation dauerhaft verbessern können? Und wie können wir unsere Hilfen insgesamt gezielter, wirksamer und effizienter einsetzen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unser Auftrag: aus den Erkenntnissen des Berichtes die richtigen Konsequenzen zu ziehen für einen Sozialstaat, der nicht nur absichert, sondern echte Perspektiven schafft und Aufstieg ermöglicht. Vielen herzlichen Dank.”
“Doch zugleich wird deutlich: Armut hat selten nur eine Ursache. Sie entsteht im Zusammenspiel von Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Und genau darin liegt die eigentliche Herausforderung. Denn wenn wir die Ergebnisse dieses Berichts ernst nehmen, dann müssen wir die Strukturen unseres Sozialstaats genau beleuchten. Zu viele Leistungen sind nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Zuständigkeiten sind komplex, Verfahren oft schwer verständlich – gerade für diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist die angestoßene Sozialstaatsreform ein wichtiger erster Schritt: für mehr Transparenz, bessere Abstimmung und effizientere Strukturen. Aber sie bleibt aus meiner Sicht ein erster Schritt. Denn ob Aufstieg gelingt, entscheidet sich nicht innerhalb eines einzelnen Systems.”
“Und dennoch kommt der Bericht zu einer wichtigen Feststellung – ich zitiere –: „Der Sozialstaat erwies sich […] in diesen historischen Krisenepisoden als handlungsfähig, um die wirtschaftliche Substanz zu sichern, Beschäftigte vor Arbeitsplatzverlusten zu schützen und die finanziellen Folgen für vulnerable Haushalte abzumildern.“ Das zeigt: Unser Sozialstaat funktioniert – gerade in Krisenzeiten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht zeigt auch die andere Seite: Armut verfestigt sich, und sozialer Aufstieg gelingt noch immer zu selten. Genau hier müssen wir ansetzen. Denn Sozialpolitik darf sich nicht darauf beschränken, Risiken auszugleichen. Sie muss vor allen Dingen Chancen eröffnen. Erwerbstätigkeit ist dabei ein wesentlicher Schlüssel zur Vermeidung bzw. Überwindung von Armut.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht ist ein umfassendes, datenbasiertes Werk, das viele relevante Lebensbereiche abdeckt. Er bündelt zahlreiche Kennzahlen, Analysen und wissenschaftliche Befunde. Besonders hervorzuheben ist, dass erstmals auch die Perspektiven von Menschen mit eigener Armutserfahrung systematisch in den Bericht eingeflossen sind. Der betrachtete Zeitraum war geprägt von erheblichen Herausforderungen: der Coronapandemie, den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges, der Energiekrise und einer Phase hoher Inflation.”
“Der nächste Redner ist für die AfD Jan Feser.”
“Vielleicht muss ich es noch einmal ein bisschen auf den Punkt bringen, damit auch Sie es wissen: Diese Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Einrichtungen des SGB II gibt es bereits seit vielen Jahren, etwa den Zusammenschluss in Jugendberufsagenturen, und wir verstärken genau diese Ebene. Es geht nämlich darum, dass wir jetzt endlich, wenn eventuell Kindeswohlgefährdungen im Raum stehen, unterstützen. Das ist nämlich die Aufgabe der Jugendämter. Das sehe ich nämlich ganz anders als Sie. Es geht darum, Inobhutnahmen zu vermeiden. Es geht darum, das Familiensystem zu unterstützen. Es geht darum, Hilfen zu installieren, um genau das, was Sie ansprachen, als Ultima Ratio zu verhindern. Und genau das gewährleisten wir in Zukunft mit dieser Regelung. Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort.”
“Vielen herzlichen Dank für die Frage. – Erst mal: Selbstverständlich weiß ich, was Sie und auch die Kollegin Köktürk beruflich machen; denn ich bin im Gegensatz zu anderen Leuten immer bestens informiert, wenn ich mich auf eine Rede vorbereite, und ich kenne auch die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Frau Reichinnek, ich habe zwar aufgrund des Tempos nicht alles verstanden; aber ich glaube, ich weiß, worauf Sie hinauswollten. Ich habe tatsächlich zehneinhalb Jahre Verantwortung für ein Jugendamt getragen, und genauso lange war ich Vorsitzende der Trägerversammlung eines Jobcenters.”
“Sie müssen bitte zum Ende kommen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort der Abgeordneten Heidi Reichinnek von der Fraktion Die Linke.”
“Der Bedarf nach klaren verlässlichen Rahmenbedingungen ist groß; das höre ich auch aus meinem eigenen Wahlkreis. Die Verlängerung der Übergangsregelung ist deshalb ein richtiger erster Schritt. Klar ist aber auch: Eine Übergangsregelung verschafft nur Zeit, sie ersetzt keine dauerhafte Lösung. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die echte Rechts- und Planungssicherheit verschafft – für Bildungsträger ebenso wie für Lehrkräfte. Und es ist ein gutes Signal, dass die Koalitionspartner derzeit kooperativ an einer Lösung arbeiten. Meine Damen und Herren, mit der neuen Grundsicherung stärken wir Vermittlung, schützen den Sozialstaat vor Missbrauch und behalten gleichzeitig die Menschen im Blick, die besondere Unterstützung brauchen. Genau darum geht es: um einen Sozialstaat, der unterstützt, der fordert – und der verlässlich funktioniert.”
“Das Jugendamt ist keine Strafbehörde, es ist eine Unterstützungsbehörde mit dem klaren gesetzlichen Auftrag, Eltern zu beraten, Familien zu helfen und passgenaue Angebote zu vermitteln. Deswegen nutze ich heute auch meine Rede dafür, mich bei den Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern und Allgemeinen Sozialen Diensten zu bedanken, die täglich mit großem Engagement Familien unterstützen. Ein weiterer Punkt, der heute mitberaten wird, ist übrigens das Statusfeststellungsverfahren. Das entsprechende Urteil betrifft Tausende freiberufliche Lehrkräfte und Dozenten. Ohne sie würden zahlreiche Kurse, Qualifizierungen und Weiterbildungsangebote nicht stattfinden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Bildungslandschaft.”
“Ihre Redezeit läuft jetzt weiter; ich lasse die Redezeit weiterlaufen. Ja. – Ich möchte noch mal zu dem Punkt bezüglich der Jugendämter zurückkommen. Das ist mir persönlich wichtig aufgrund meiner langjährigen Verantwortung für ein Jugendamt. Seit der ersten Lesung wurde immer wieder der Eindruck erweckt, die Information des Jugendamtes verschärfe die Situation betroffener Familien. Das trifft weder die Intention der Regelung noch die Realität in der Jugendhilfe. Wenn Menschen den Kontakt zum Jobcenter vollständig verlieren und Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, dann müssen wir doch fragen: Braucht diese Familie Unterstützung? – Denn Hilfe kann nur da ankommen, wo auch bekannt ist, dass sie gebraucht wird. Und zweitens.”
“Diese kommt zu dem Ergebnis, dass Sanktionen sogar einen Ex-ante-Effekt haben, das heißt, bevor sie überhaupt erlassen werden, Wirkung zeigen. Deswegen würde ich Sie darum bitten, der Ehrlichkeit halber in Zukunft vollständig zu zitieren. Und zu dem Punkt der Einsparungen kann ich Ihnen sagen, was ich schon mehrfach erwähnt habe: Lesen Sie bitte die Präambel des Gesetzentwurfs. Dann sehen Sie, was bei einer Vermittlung von 100 000 Menschen in Arbeit an Einsparungen möglich ist; und da sprechen wir nur von Menschen, die keinerlei Vermittlungshemmnisse haben, also keine gesundheitlichen Einschränkungen, sowie Joberfahrung bzw. einen Berufsabschluss in dem entsprechenden Bereich. Dann werden Sie ein bisschen schlauer und müssten hier im Plenum nicht solche Fragen stellen. – Vielen herzlichen Dank.”
“– Ich bedauere, dass ich das so ähnlich beantworten muss, wie ich es letzte Woche bei einem anderen Antrag der AfD gemacht habe: Wenn Sie sich auf Aussagen von einem wissenschaftlichen Dienst, der unterschiedliche Studien aufbereitet, beziehen, dann wäre es schon angebracht, wenn Sie das vollständig tun und nicht nur die Teile ansprechen, die Ihnen persönlich in den Kram passen. Wenn man diesen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes aufmerksam und vollständig liest, was ich selbstverständlich getan habe, dann kommt man auch zu dem klaren Ergebnis, dass er gemischte Effekte und eine unterschiedliche Forschungslage aufzeigt. Ein Beispiel, aus dem genau das Gegenteil hervorgeht zu dem, was Sie sagen, ist die IAB-Studie.”
“Und bevor Sie jetzt antworten: „Mit Sanktionen bringen wir die Menschen in Arbeit“, lassen Sie mich festhalten: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gerade erst zusammengefasst dargelegt, dass verschärfte Sanktionen keine nachhaltige Integrationswirkung für die Arbeitsaufnahme bringen. – Das Gesetz bringt also keine Milliardeneinsparungen. Wie passt das zusammen? Können Sie mir das erklären? Hatte die Union im Wahlkampf einfach keine Ahnung, oder haben Sie bewusst gelogen? Frau Dr. Düber. Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.”
“– Frau Abgeordnete, es gibt eine weitere Zwischenfrage, und zwar vom Abgeordneten Timon Dzienus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Möchten Sie sie auch zulassen? Ja, natürlich. Sehr gerne. Bitte schön. Frau Düber, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Monatelang haben wir ja was von der Union gehört zu Milliardeneinsparungen: von Thorsten Frei, dass 30 Milliarden Euro eingespart werden, von Carsten Linnemann, dass es 15 Milliarden Euro sind – daran konnte er sich im Deutschlandfunk nicht mehr erinnern –, der Bundeskanzler sprach von Einsparungen in Höhe von 5 Milliarden Euro. Von Ihnen haben wir dazu jetzt nichts gehört. In der ganzen Debatte heute haben wir von der Union dazu nichts gehört. Im Gesetz steht dazu nichts.”
“Sonst wüssten Sie, dass wir Schutzmechanismen eingebaut haben, nicht nur an dem Punkt, den ich gerade erläutert habe, also dass wir Familien und Kinder bei den Kosten der Unterkunft schützen, sondern auch in der Form, dass wir, selbst wenn Leistungsminderungen erfolgen, dafür sorgen, dass die Kosten der Unterkunft auf die anderen Teile der Bedarfsgemeinschaft umgelegt werden, damit keine Wohnungslosigkeit entsteht, und dass wir auch die Jugendämter – zu dem Punkt komme ich gleich, deswegen will ich es nicht vorwegnehmen – in der Jugendhilfe zu einem kooperativen Miteinander zur Unterstützung der Familien auffordern und auch den entsprechenden Weg bereiten. Das, was Sie machen, ist blankes Behörden-Bashing. Vielen Dank.”
“– Wir leben in einem Staat, wo ein gesamtes soziales System besteht – nicht nur im SGB II, sondern auch in anderen Fallgesetzbüchern, unter anderem in der Jugendhilfe – mit dem klaren gesetzlichen Auftrag, der auch im SGB VIII verortet ist, Familien zu helfen, diese zu beraten und zu unterstützen. Ich habe ehrlicherweise bei Ihrem Vortrag gerade, auch bei den Ausführungen gestern im Ausschuss heraushören können, dass Sie sich nicht wirklich mit diesem Gesetzestext auseinandergesetzt haben, erst recht nicht mit den Inhalten.”
“Darüber hinaus freue ich mich, dass es uns auch an dieser Stelle gemeinsam gelungen ist, eine Härtefallregelung bei den Kosten der Unterkunft für Familien mit Kindern zu erreichen. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Köktürk für die Linkspartei? Sehr gerne. Frau Düber, Sie sind selbst Mutter. 1,8 Millionen Kinder leben im Bürgergeld. Jede dritte Sanktion trifft ein Kind. Wie wollen Sie garantieren, dass Kinder geschützt werden? Sie müssen bitte stehen bleiben, solange geantwortet wird. – Vielen Dank. Vielen herzlichen Dank, Frau Köktürk, für Ihre Frage.”
“Wir gehen entschlossener gegen Leistungsmissbrauch vor. Zum ersten Mal schaffen wir eine klare gesetzliche Grundlage, um organisiertem Leistungsmissbrauch systematisch entgegenzutreten. Die Bundesagentur für Arbeit erhält dafür neue Möglichkeiten zur Analyse, Koordination und Unterstützung. Gleichzeitig regeln wir auch die Arbeitgeberhaftung klarer. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Sozialstaat schützen will, muss ihn auch gegen Missbrauch verteidigen. Drittens. Wir behalten vulnerable Gruppen im Blick. Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen stellen wir klar, dass ihre Situation bei Leistungsminderungen besonders berücksichtigt wird, etwa durch die persönliche Anhörung, aber eventuell auch durch eine ärztliche Begutachtung.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich der Bundesministerin und ihrem gesamten Haus insbesondere für die hervorragende fachliche Begleitung. Mein besonderer Dank gilt auch meinen Co-Berichterstattern Kai Whittaker sowie Daniela Rump und Jens Peick aufseiten der SPD. Gemeinsam ist es uns gelungen, dieses zentrale Vorhaben im parlamentarischen Verfahren weiter zu verbessern – konstruktiv, lösungsorientiert und mit dem Blick auf die praktische Umsetzung. Ich möchte heute drei Punkte hervorheben. Erstens. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Die Grundsicherung soll natürlich weiterhin unterstützen, vor allem aber den Weg zurück in die Arbeit eröffnen. Deshalb stärken wir Mitwirkungspflichten, geben den Jobcentern mehr Handlungsspielraum und sorgen für eine schnellere Vermittlung. Zweitens.”
“Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen vor großen Aufgaben, und wir gehen sie entschlossen an: mit Reformen, mit klaren Regeln und mit Verantwortung. Unsere Politik orientiert sich nämlich an der Realität und nicht an Textbausteinen aus dem Jahr 2023. Für die AfD-Fraktion darf ich Robert Teske das Wort erteilen.”
“Wenn Sie diese Forderung heute erneut erheben, obwohl sie längst umgesetzt ist, zeigt das vor allem eines: Sie haben Ihren eigenen Antrag offenbar nicht einmal darauf geprüft, was inzwischen Realität ist. Meine Damen und Herren, der AfD-Antrag beruft sich im Weiteren auf eine Studie mit Modellrechnungen zur negativen fiskalischen Bilanz durch Zuwanderung. Was Sie aber verschweigen: Die Autoren selbst kommen zu dem Ergebnis, dass das strukturelle Problem vor allem im demografischen Wandel und in der langfristigen Ausgestaltung unseres Sozialstaats liegt. Wer sich auf wissenschaftliche Analysen stützt, sollte ihre Ergebnisse vollständig wiedergeben und nicht nur den Teil, der gerade einmal ins eigene Narrativ passt.”
“Und Sie setzen dem die Formel „Technisierung statt Sozialimport“ entgegen. Technologie ist wichtig. Sie steigert Produktivität, unterstützt Diagnostik und optimiert Prozesse. Aber sie führt kein Gespräch mit Angehörigen, ersetzt keine Pflegekraft am Bett, keinen Handwerker auf der Baustelle und keine Erzieherin in der Kita. Während Sie Anträge aus dem Jahr 2023 wieder einreichen, arbeiten wir an strukturellen Reformen. Wir ordnen und steuern Migration, wir bauen eine Work-and-Stay-Agentur auf, wir reformieren das Bürgergeld, und wir gehen die strukturelle Frage unseres Sozialstaats an. Sie fordern zudem, ältere Arbeitnehmer durch steuerliche Anreize länger im Arbeitsleben zu halten. Genau das leistet die Aktivrente, und sie ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion aufmerksam liest, erkennt schnell: Er ist nahezu wortgleich mit einem Antrag aus dem Jahr 2023. Nur: Die Welt ist nicht im Jahr 2023 stehen geblieben. Wer alte Texte kopiert, macht es sich schlichtweg zu einfach und ignoriert neue Realitäten. Ja, Deutschland steht vor einem massiven demografischen Wandel. Aber aus einer richtigen Analyse kann man auch bewusst falsche Schlüsse ziehen. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der vergangenen Jahre geht nämlich im Wesentlichen auf ausländische Erwerbstätige zurück. Ohne sie wäre die Zahl der Beitragszahler gesunken. Und sie arbeiten genau dort, wo wir Engpässe haben: in der Pflege, im Gesundheitswesen, im Bau, im Handwerk, in der Logistik.”
“Genau das erreichen wir mit dem Gesetzentwurf. Denn eines bleibt richtig – international und national –: Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Dr. Armin Grau das Wort. Bitte.”
“Ich habe die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vor Ort begleitet – im Austausch mit Leistungsbeziehenden, Integrationsfachkräften und Jobcenterleitungen. Ich weiß, dass es zahlreiche Leistungsberechtigte gibt, die mitwirken, Termine einhalten und den Leistungsbezug beenden wollen. Gleichzeitig habe ich aber auch im Laufe dieser Zeit erlebt, dass die Termintreue abgenommen hat, Absprachen häufiger nicht eingehalten wurden und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit geschwächt wurde. Das ist kein Vorwurf, das ist schlichtweg eine nüchterne Erfahrung aus der Praxis. Daher erachte ich diese Reform sowohl als Sozialpolitikerin als auch aus fachlicher Sicht für richtig und notwendig. Meine Damen und Herren, ein starker Sozialstaat verwaltet keine Perspektivlosigkeit. Er eröffnet Wege in Arbeit.”
“Wer sich der Mitwirkung entzieht oder Pflichten verletzt, muss mit Folgen rechnen. In der Debatte wird dafür oft der Begriff „Sanktionen“ verwendet. Tatsächlich geht es um Konsequenzen. Konsequenzen begegnen uns in allen Lebensbereichen und sind Voraussetzung dafür, dass Regeln wirken. Die eigentliche Frage lautet daher: Warum sollte ausgerechnet die Grundsicherung ein Bereich sein, wo dieser Grundsatz nicht gilt? Warum sollte ein solidarisch finanziertes System ohne glaubwürdige Konsequenzen funktionieren? Darum schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf klare und verbindliche Regeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche heute mit der Erfahrung aus über zehn Jahren Verantwortung als kommunale Sozialdezernentin und damit auch für ein Jobcenter.”