Hülya Düber
CDU/CSU · Germany
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ein Hinweis in Ihre Richtung: Sie beantragen hier eine Aktuelle Stunde zu einem bestimmten Thema, und dann nutzen beide Redner Ihrer Fraktion die Gelegenheit, zu einem politischen Rundumschlag auszuholen und über alles Mögli…”
“Ein weiterer Punkt ist auch mir persönlich wichtig – hören Sie zu! –: Auch künftig werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort die Möglichkeit haben, gemeinsame Regelungen zu treffen, die zu ihren Betrieben passen. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen bleiben selbstverständlich möglich.”
“Dazu gehören unter anderem – der Kollege Biadacz hat es ausgeführt – die Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission, die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und vieles mehr.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an diesem Punkt bekommt die Debatte eine Schieflage. Ein Blick über die nationalen Grenzen zeigt – liebe Kollegin Borchardt, Sie haben das ordentlich ausgeführt –: Zwei Drittel der europäischen Staaten kennen Einschränkungen bei der Entgeltfortzahlung oder Karenztage.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem dieser Punkt jetzt seit Tagen diskutiert wird, sollten wir uns trotzdem mal mit der Ausgangslage beschäftigen. Die Aufwendungen der Arbeitgeber für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belaufen sich inzwischen auf rund 82 Milliarden Euro im Jahr.”
“Dafür gilt ihnen unser aller ausdrücklicher Dank. Und gerade weil Millionen Menschen jeden Tag Verantwortung übernehmen, dürfen wir uns als Politik nicht unserer Verantwortung entziehen. Es ist unsere Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass unser Sozialstaat auch in Zukunft leistungsfähig bleibt. Das ist genau die Aufgabe.”
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“Unterstützung kann daher nicht losgelöst von Eigenverantwortung gedacht werden. Wer dies vollständig ausblendet, gefährdet die Akzeptanz unseres Systems, und wer den Sozialstaat und notwendige Reformen pauschal schlechtredet, wird dem ebenfalls nicht gerecht. Meine Damen und Herren, Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Das ist keine politische Behauptung, sondern eine zentrale Erkenntnis – auch des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung. Erwerbsarbeit bedeutet Einkommen, soziale Absicherung, Teilhabe und Perspektive. Der Gesetzentwurf stellt daher klar: Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft in zumutbarem Umfang einzusetzen, und der Sozialstaat unterstützt sie dabei. Diese Unterstützung ist verlässlich, aber sie ist nicht bedingungslos.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich gerne bei der Ministerin für diesen Gesetzentwurf bedanken. Vielen herzlichen Dank dafür! An den Anfang meiner Rede möchte ich eine grundsätzliche Feststellung stellen, weil es mir persönlich wichtig ist: Unser Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften unseres Landes. Er sichert ein hohes Niveau sozialer Absicherung und ist im internationalen Vergleich auch alles andere als selbstverständlich. Damit dieser Sozialstaat aber auch in Zukunft tragfähig bleibt, braucht es Reformen, braucht es Verlässlichkeit, und es braucht Regeln. Der Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung folgt daher einem klaren Prinzip: Hilfe, wo sie notwendig ist, und Mitwirkung, wo sie möglich ist. Solidarität lebt vom Miteinander.”
“Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass moderne Produkte verlässlicher sind, dass unsichere Geräte frühzeitig erkannt werden und dass Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Beschäftigte besser geschützt sind. So schaffen wir einen klaren, praktikablen und zeitgemäßen Rahmen für Produktsicherheit in Deutschland. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Die diese Aussprache abschließende Rede hält Kai Whittaker für die Unionsfraktion.”
“Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Betriebe und Beschäftigte, die auf sichere Produkte angewiesen sind. Gleichzeitig werden die Herstellerpflichten klarer: Risikoanalysen, technische Unterlagen, korrekte Kennzeichnungen und Warnhinweise in deutscher Sprache helfen dabei, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Ein weiterer Baustein ist die Verbesserung der Rückrufpraxis. Wenn ein Produkt unsicher ist, müssen Hersteller und Plattform schneller und zuverlässiger informieren. Diese Gesetzesänderung ist somit ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Menschen an die technische Realität unserer Zeit anzupassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Produktsicherheit betrifft nicht nur Sachwerte. Sie betrifft Gesundheit, Vertrauen und in vielen Fällen auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und in den eigenen vier Wänden.”
“Besonders für schutzbedürftige Gruppen muss dieser Grundsatz gelten. Das sind insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren und auch Menschen mit Beeinträchtigung. Mit der vorliegenden Änderung des Produktsicherheitsgesetzes schaffen wir die notwendigen nationalen Voraussetzungen, damit die zugrundeliegende europäische Verordnung praxistauglich umgesetzt werden kann. Unser Ziel ist ein Rechtsrahmen, der zu den Produkten passt, die heute genutzt werden, und zu den Vertriebswegen, über die sie heute gekauft werden. Ein entscheidender Punkt dabei ist die Stärkung der Marktüberwachung, auch im digitalen Raum. Viele riskante Produkte erreichen unseren Markt über Onlineplattformen. Die Gesetzesänderung ermöglicht es den Behörden zukünftig, gefährliche Angebote schneller zu identifizieren, zu sperren oder zu entfernen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich erst mal bei meiner Kollegin Glöckner bedanken, weil ich mir, bis Sie gesprochen haben, gerade nicht so sicher war, ob ich mich tatsächlich in der Plenardebatte zum Produktsicherheitsgesetz befinde. Also vielen herzlichen Dank dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Produktsicherheit sprechen, dann geht es auf den ersten Blick um Technik, Prüfzeichen und Normen. Aber dem Grunde nach geht es um etwas sehr Alltägliches: um das Vertrauen, dass das, was wir kaufen, benutzen oder verschenken, sicher ist. In Zeiten globaler Lieferketten, E-Commerce per Mausklick und Billigimporten aus Fernost müssen in unserem europäischen Binnenmarkt Verbraucherinnen und Verbraucher auf sichere Produkte vertrauen können.”
“Deshalb ist die Sozialstaatskommission so wichtig. Sie legt die fachliche Grundlage dafür, dass wir die notwendigen Reformen in der sozialen Sicherung überhaupt umsetzen können: zielgerichteter, effizienter und gerechter. Meine Damen und Herren, unser Ziel ist ein Sozialstaat, der Halt gibt, aber auch Chancen eröffnet, der gerecht ist, weil er Verantwortung ernst nimmt, und der stark bleibt, weil er sich an den realen Herausforderungen orientiert. Wir legen heute einen Haushalt vor, der diesen Anspruch verfolgt. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Thomas Stephan das Wort. Bitte sehr.”
“Da wird genau vorgerechnet, wie es zukünftig durch Arbeitsvermittlung zu Einsparungen kommt. Dann wissen Sie auch, worüber wir reden bei den 1,5 Milliarden Euro. Besonders freue ich mich, dass wir in der Koalition den Aufbau der Work-and-Stay-Agentur beschlossen haben. Das ist ein echter Meilenstein für eine schnellere und effizientere Fachkräfteeinwanderung. Wir brauchen Verfahren, die funktionieren, die schneller sind und die Betriebe nicht mit Bürokratie belasten. Die Bündelung der Verfahren, gemeinsam mit der zentralen Ausländerbehörde des BMI, ist ein echter Modernisierungsschritt, der unseren Wirtschaftsstandort stärkt. All diese Maßnahmen sind aber nur ein Teil dessen, was wir leisten müssen. Unser Sozialstaat braucht eine strukturelle Weiterentwicklung nicht nur im Kleinen, sondern im Systemischen.”
“Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, damit Unternehmen wieder mehr investieren, innovativ sein und Arbeitsplätze schaffen können. Deshalb brauchen wir jetzt eine Arbeitsmarktpolitik, die nicht nur verwaltet, sondern entschlossen handelt. Die wirtschaftliche Lage macht diese Aufgabe nicht kleiner – sie macht sie umso notwendiger. Genau aus diesem Grund treiben wir die Reform der Grundsicherung voran. Wir machen sie zu dem, was sie sein soll: eine verlässliche Unterstützung für diejenigen, die Hilfe brauchen, und ein klares Signal zur Eigenverantwortung für alle, die arbeiten können. Wenn jetzt der Ministerin vorgehalten wird, dass nur 86 Millionen Euro eingespart werden, dann empfehle ich – auch wieder in Richtung AfD –, einmal die Präambel des Entwurfs zu lesen.”
“Doch im Kern geht es um etwas Grundsätzliches: um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land und um die Fragen, wie wir diesen Zusammenhalt sichern, wie wir Menschen nachhaltig in Arbeit bringen und wie wir unseren Sozialstaat so gestalten, dass er auch dauerhaft tragfähig bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Sozialstaat bleibt nur dann stark, wenn seine wirtschaftliche Grundlage auch stark ist. Und genau da stehen wir, liebe Kollegin Carstensen, derzeit vor großen Herausforderungen: Immer mehr Unternehmen agieren zurückhaltend. Das aktuelle Beschäftigungsbarometer des ifo-Instituts ist im November erneut gesunken. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen und Familien, die Verlässlichkeit brauchen. Und die Zahlen zeigen uns mit aller Deutlichkeit: Unsere Wirtschaft braucht endlich wieder Luft zum Atmen!”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir den vorausgehenden Wortbeitrag anhörte, dachte ich: Daran wird der Unterschied zwischen Ihnen und uns, der Koalition, sehr deutlich. Da wiederhole ich die Worte meines Landesgruppenchefs: Sie quatschen unser Land in Depressionen, und wir bringen Deutschland mit Klarheit und Engagement wieder voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist weit mehr als eine Zusammenstellung von Zahlen. Ja, es handelt sich um den größten Einzelplan des Bundes.”
“Wenn jetzt die ukrainischen Staatsangehörigen ins AsylbLG wechseln, werden wir dafür sorgen – das ist auch die Botschaft der Ministerin gewesen –, dass die Menschen in Arbeit vermittelt werden, dass sie Beratung bekommen und dass sie die Unterstützung, die sie benötigen, erhalten. Das, was Sie machen, ist blanker Populismus.”
“Das Dritte ist: Die kommunale Ebene war so überlastet – ich war in dieser Zeit für genau diese Themenkomplexe und für die Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund verantwortlich –, dass wir ehrlicherweise dankbar waren, dass die Menschen ins SGB II gekommen sind und die Jobcenter da unterstützen konnten. Aber was ist dadurch passiert? Dafür haben ganz viele Verbände und Träger die Regierung und uns massiv kritisiert: Wir haben ein Zweiklassensystem bei Geflüchteten geschaffen, die einen im SGB II, die anderen im Asylbewerberleistungsgesetz. Wie wollen Sie das den Menschen erklären, die nicht aus der Ukraine kommen? Und ja, wir werden auch in Zukunft Menschen helfen, weil es das Gebot der Humanität ist, wenn sie Schutz und auch Leistungen brauchen.”
“Ja, gerne. Dann bitte schön. Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für die Frage. Zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie dafür plädieren, dass wir mit Sachlichkeit und weniger Hass und Hetze argumentieren sollen, dann wäre es an dieser Stelle auch angebracht, dass Sie im Zusammenhang mit Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die der Sozialstaat erbringt, um Menschen zu helfen, nicht von unwürdigem Menschendasein und Ähnlichem sprechen. – Das ist das Erste. Das Zweite, was ich Ihnen ganz klar sagen will: Die Regelung, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nicht ins AsylbLG, sondern ins SGB II gekommen sind und dort verortet wurden, liegt an der Massenzustrom-Richtlinie. Diese läuft nächstes Jahr aus. Darüber müssen wir uns dann sowieso Gedanken machen.”
“Beides haben wir bereits: eine Migrationswende, die wirkt, und eine Verfassung, die uns den Rahmen vorgibt. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, danke. – Der vorliegende Antrag der AfD ist daher abzulehnen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Timon Dzienus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Erst nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Analogleistungen überhaupt beansprucht werden – nicht früher und nur dann, wenn keine rechtsmissbräuchliche Verlängerung vorliegt. Das ist ein klarer ordnungspolitischer Schritt. Dann ist da noch ein entscheidender Punkt. Dieser Antrag ist ein verfassungsrechtlicher Blindflug. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich 2012 und 2022 unmissverständlich entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem Menschen zu. Das ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Das ist keine politische Meinung; das ist geltendes Recht. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert neue Klagewellen, überlastete Verwaltungen und einen Rechtsstaat, der am eigenen Anspruch scheitert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Migration verlangt klare Haltung und funktionierende Instrumente.”
“– Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum wir heute überhaupt über diesen Antrag der AfD diskutieren. Wenn wir die Migrationspolitik der aktuellen Bundesregierung betrachten, sehen wir: Erstmals seit zehn Jahren sind wir laut Halbjahresstatistik der EU-Asylagentur nicht mehr das Hauptziel in Europa, die Asylzahlen sinken. Auch in der aktuellen wissenschaftlichen Auswertung der Universität Hildesheim und des Mediendienstes wird geschlussfolgert: Die Kommunen sind nicht mehr am Limit. Der Antrag der AfD ist auch deshalb überflüssig, weil sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Wahlperiode bei den Leistungen für Asylbewerber geeinigt haben.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal erkennt man den Charakter eines Antrages schon an seiner Überschrift: „Dauerduldungen unattraktiver machen“. So will es die AfD. Aber dieser Antrag ist kein Beitrag zu mehr Ordnung, sondern ein Versuch, Komplexität auf einfache Antworten zu reduzieren, wo es in Wahrheit differenzierte Lösungen braucht. Und die Wahrheit ist: Wir erleben längst eine Migrationswende. Die Migrationspolitik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wirkt im Dreiklang: bessere Ordnung und Steuerung, Beendigung der irregulären Migration und humanitäre Pflicht. Das ist entschlossene und klare Migrationspolitik, Verantwortung statt Symbolpolitik. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, danke.”
“Vielen Dank für die Frage. – Ich kann Ihnen sagen, dass ich das Thema Altersarmut und die Herausforderungen, die die ältere Generation in unserem Land hat, nicht nur auf der abstrakten Ebene kenne, sondern auch als Sozialdezernentin einer kreisfreien Stadt, die sich elf Jahre lang mit genau diesen Herausforderungen beschäftigt hat. Und das, was ich Ihnen versichern kann, ist, dass wir als Union und auch als Koalition nicht, wie Sie und auch die AfD es machen, von links nach rechts irgendwelche symbolhaften Anträge voneinander abschreiben und diese hier stellen, sondern dass wir uns in der Rentenkommission ernsthaft, nachhaltig und ganzheitlich mit der Lösung dieser Herausforderungen beschäftigen werden. Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.”
“Der vorliegende Antrag wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen herzlichen Dank. Für eine Kurzintervention darf ich der Kollegin Vollath das Wort erteilen.”
“Die Systeme lassen sich eben nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, vor allem nicht auf die besondere Rechtsstellung des Bundestagsmandats. Schließlich die Frage der Größenordnung. Selbst eine vollständige Einbeziehung aller Bundestagsmandate hätte keinen relevanten Effekt auf die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir sprechen von einem Beitrag im Promillebereich des Gesamtsystems. Meine Damen und Herren, insgesamt kann man somit sagen: hohe Symbolkraft, aber keine strukturelle Wirkung. Verantwortungsvolle Rentenpolitik hingegen braucht vollständige wissenschaftliche Einordnung statt selektiver Zitate, Klarheit vor der besonderen Verfassungsstellung des Parlaments, Strukturanalyse statt Symbolpolitik und langfristige Systemstabilität statt rechnerischer Momentaufnahmen.”
“Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages weist hierzu ausdrücklich darauf hin, dass eine Überführung der Mandatsversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung keine rein organisatorische Änderung wäre, sondern die Berührung eines eigenständigen, verfassungsrechtlich begründeten Sicherungssystems mit systemischen und rechtlichen Folgefragen. Auch der häufig herangezogene Blick nach Europa hilft weniger, als manche erwarten. Der Wissenschaftliche Dienst stellt auch hierzu fest, dass Vergleiche zwischen nationalen Alterssicherungssystemen nur eingeschränkt möglich sind, da sie auf unterschiedlichen Staatsverständnissen, Versorgungstraditionen, Finanzierungsmodellen und Verfassungskontexten beruhen. Der europäische Vergleich und auch der Blick auf Österreich zeigen, dass Vergleiche nicht so einfach sind.”
“Meine Damen und Herren, neben der Finanzierungsfrage geht es hier im Weiteren auch um die Grundprinzipien unserer parlamentarischen Demokratie und die besondere Stellung des freien Mandates. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer, nicht weisungsgebunden, nicht in ein Dienstverhältnis eingebunden, und sie haben keine planbare Erwerbsbiografie. Deswegen schützt das Grundgesetz das freie Mandat in besonderer Weise. Nach Artikel 48 Absatz 3 muss die Entschädigung die Unabhängigkeit des Mandats sichern. Dazu gehört verfassungsrechtlich auch die Alterssicherung. Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, danke. – Politische Unabhängigkeit darf nicht durch die wirtschaftlichen Abhängigkeiten relativiert werden.”
“Was der Antrag nämlich auslässt, ist die zentrale zweite Hälfte der Bewertung: Langfristig kehren sich diese positiven Effekte um, weil den zusätzlichen Beiträgen später zusätzliche Rentenansprüche gegenüberstehen. Das Urteil lautet also nicht dauerhafte Entlastung, sondern Verschiebung bei zunehmender langfristiger Gesamtbelastung. Vor allem aber schreibt der Sachverständigenrat ausdrücklich, dass es für die Stabilität der Rentenfinanzen ein ganzes Bündel an Maßnahmen braucht. Der Antrag greift davon nur ein einziges Element heraus, nämlich mehr Einzahlende, und erklärt es zur Lösung. Das ist kein Konzept, sondern eine Verkürzung eines komplexen Zusammenhangs.”
“Genau dafür wurde im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Rentenkommission vereinbart, mit dem klaren Auftrag, das Zusammenspiel der drei Säulen der Alterssicherung zu prüfen und Vorschläge für ein tragfähiges Gesamtversorgungsniveau zu entwickeln. Genau an dieser notwendigen ganzheitlichen Betrachtung fehlt es dem Antrag. Er suggeriert nämlich, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung der entscheidende Hebel zur finanziellen Stabilisierung ist. Zur Begründung wird auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verwiesen. Allerdings wird nur stark verkürzt zitiert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des vorliegenden Antrags lautet: „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“. Wer jedoch den gesamten Text liest, erkennt schnell: Es geht primär nicht nur um Abgeordnete, sondern um einen viel größeren Systemeingriff, nämlich die Einbeziehung sämtlicher Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Diskrepanz zwischen dem Titel und dem Inhalt ist nicht nur missverständlich, sondern sie lenkt eigentlich auch vom Kern der grundsätzlichen Herausforderung ab: von der Frage, wie wir unser Rentensystem stabil, generationengerecht und verfassungskonform weiterentwickeln.”
“Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag klar für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer ausgesprochen haben. Der berechtigte Anspruch auf Produktsicherheit darf nämlich nicht an den Grenzen der analogen und digitalen Welt enden. Vielen herzlichen Dank.”
“Die Umsetzung der EU-Produktsicherheitsnovelle ist somit ein wichtiger Schritt, aber es liegt auch in nationaler Verantwortung, geltendes Recht durchzusetzen. Unsere Marktüberwachungsbehörden müssen die Möglichkeiten dieser Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer Vorschriften auch konsequent nutzen, insbesondere durch Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Meine Damen und Herren, ohne Frage stellt die Dynamik der digitalen Transformation Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und auch unsere Gesellschaft vor hohe Hürden. Nicht die hochwertigen Produkte unserer mittelständischen Betriebe sind die Herausforderung, sondern der Onlinehandel mit Billigprodukten aus Nicht-EU-Staaten. Diese Onlinehandelsriesen fordern den deutschen Markt heraus.”
“Denn diese Regierung sendet damit das Signal: Ein effektiver Verbraucherschutz ist uns wichtig. Gleichzeitig wollen wir die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell erschweren 27 verschiedene Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten den freien Warenverkehr und bedeuten maximalen Aufwand für Unternehmen. Die vorliegende Verordnung baut Bürokratie ab und schafft ein einheitliches Regelwerk. Durch klare Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sorgen wir für Rechtssicherheit in unseren Unternehmen und stärken Verbraucherrechte. Wenn Unternehmen Produkte auf den Markt bringen, müssen diese sicher sein, egal ob sie im Spielzeugladen stehen oder per Mausklick online bestellt wurden und egal aus welchem Land sie kommen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 38 der EU-Grundrechtecharta sichert auf der Grundlage gemeinsamer Werte und auf den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein hohes Verbraucherschutzniveau und bekennt sich zu einem freien Warenverkehr. In Zeiten globaler Lieferketten, E-Commerce per Mausklick und billiger Importe aus Fernost müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem europäischen Binnenmarkt auf sichere Produkte vertrauen können. Vor allem für schutzbedürftige Gruppen muss dieser Grundsatz gelten. Das sind insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Mit der heutigen Debatte zur vorliegenden Gesetzesnovelle setzen wir die EU-Produktsicherheitsverordnung praxistauglich in nationales Recht um, was wir als Union ausdrücklich begrüßen.”
“Und man erkennt, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses über Fraktionsgrenzen hinweg genau dies im Blick haben. Es wird intensiv in der Sache diskutiert, aber stets respektvoll, lösungsorientiert und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Das ist nicht selbstverständlich. Deswegen gilt mein Dank heute nochmals ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros und in den Fraktionen, die sich gemeinsam mit uns dafür einsetzen, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gehört, ernst genommen und mit Stärke vorangetrieben werden. Ich danke Ihnen. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Manfred Schiller für die AfD-Fraktion.”
“Damit zählt dieses Portal mit Abstand zu den beliebtesten Onlineforen im Deutschen Bundestag. Das ist digitale Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe. Meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss ist das Herzstück der direkten Teilhabe am Parlament. Er ist ein Ort, an dem Einzelschicksale zu politischer Bewegung werden, ein Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger nicht draußen stehen, sondern mitten in der Demokratie. Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein paar persönliche Worte. Als Abgeordnete in der ersten Wahlperiode und neugewählte amtierende Vorsitzende bin ich allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss dankbar für ihren Einsatz und ihre Unterstützung, die in dieser Rolle auch mir persönlich zuteilwird. In diesem besonderen Ausschuss ist zu spüren, worum sich die Politik meines Erachtens immer drehen sollte: um die Menschen.”
“Der Petitionsausschuss ist dafür ein starkes Werkzeug, aber nur, wenn wir ihn als Parlament mit politischem Gewicht und Offenheit ausstatten, wenn wir zuhören, auch wenn es unbequem ist, wenn wir nicht nur registrieren, sondern reagieren. Und nicht zuletzt deswegen wollen wir die Digitalisierung weiter vorantreiben. Das Petitionsverfahren im Deutschen Bundestag soll schneller und einfacher werden sowie die Beteiligung erleichtern. Der Prozess ist bereits angestoßen, und wir werden uns auch als Petitionsausschuss dafür einsetzen, dass wir genau diesen Prozess erfolgreich miteinander abschließen. In diesem Zusammenhang will ich unser elektronisches Petitionsportal natürlich nicht unerwähnt lassen, auf das wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders stolz sein können. Mehr als 5,2 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind dort verzeichnet.”
“Das zeigt, dass wir diese Entwicklung aufmerksam weiter beobachten und auf Basis langfristigerer Erfahrungen neu bewerten müssen. Entscheidend bleibt immer die Frage: Wie können wir sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich Gehör finden und dadurch auch das Gefühl bekommen, dass die Politik sie ernst nimmt? Die Stärke des Petitionsausschusses liegt auch darin, nachzuhaken. Wir führen Gespräche mit Ministerien, wir machen Ortstermine, wir schaffen Öffentlichkeit. Im Jahr 2024 wurden 28 Gespräche mit Regierungsvertreterinnen und -vertretern geführt. Eindrucksvoll ist dabei immer, zu sehen, welche Wirkung Petitionen entfalten. Sie erzeugen Druck, verändern Debatten und stoßen Entscheidungen an. Aber Bürgernähe entsteht nicht automatisch, sie muss aktiv hergestellt, gepflegt und verteidigt werden.”
“Der Petitionsausschuss hat dieses Anliegen mit dem höchsten Votum zur Berücksichtigung an die Bundesregierung übermittelt, und der Bundestag hat reagiert: Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz wurde Anfang 2025 genau diese Lücke geschlossen. Das ist gelebte Mitbestimmung, das ist Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2024 wurde das Petitionsverfahren weiterentwickelt. Das bisher bestehende Quorum wurde von 50 000 auf 30 000 Mitzeichnende gesenkt, die Fristen für die Mitzeichnung wurden verlängert. An diesem Punkt sind wir uns alle einig: Alle Maßnahmen, um Bürgerbeteiligung zu stärken, sind richtig und wichtig. Gleichzeitig zeigt der Blick in die Praxis aber auch: Alle vier öffentlich beratenen Petitionen im Jahr 2024 lagen weiterhin über 50 000 Mitzeichnungen. Auch 2025 blieb das Bild; nur eine Petition lag darunter.”
“Und an dritter Stelle steht das Justizministerium mit 1 203 Zuschriften. Besonders eindrucksvoll waren im Jahr 2024 drei Petitionen: 216 000 Menschen haben eine Petition zur Stärkung der frühkindlichen Bildung unterzeichnet. 195 000 Menschen unterstützten die Petition zur Kostenerstattung homöopathischer Leistungen, und über 57 000 Menschen forderten Reformen bei der GEMA. Das zeigt: Die Menschen wollen mitgestalten, nicht nur zuschauen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal verändert auch eine einzige Petition das Gesetz. Eine Petentin im Berichtsjahr 2024 forderte Mutterschutzfristen auch nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche. Sie machte auf eine Lücke aufmerksam, die vielen Frauen in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation nicht ausreichend Schutz und Anerkennung bot.”
“Erklären wir in unseren Wahlkreisen, auf Marktplätzen und den sozialen Medien, dass echte Bürgerbeteiligung nicht auf privaten Plattformen, sondern gerade hier im Deutschen Bundestag stattfindet! Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede einzelne Petition steht für ein persönliches Anliegen, für ein Problem, für eine Idee. Die Themen des Jahres 2024 spiegeln wider, in welchen Politikbereichen die Menschen den größten Handlungsbedarf gesehen haben. An erster Stelle steht das Innenministerium mit 1 526 Zuschriften. Dies ist ein Zeichen dafür, dass Fragen der inneren Sicherheit und Migration die Menschen weiterhin beschäftigen. An zweiter Stelle kommt das Arbeits- und Sozialministerium mit 1 279 Eingaben – ein klares Signal für die Bedeutung sozialer Sicherheit in einer Zeit des Wandels.”
“Und die Antwort liegt auf der Hand: In Zeiten digitaler Kommunikation suchen viele Menschen neue Wege, um Gehör zu finden, und nutzen dafür private und unverbindliche Plattformen wie openPetition oder Change.org. Sie sind bunt, laut und schnell, aber sie können nicht das leisten, was der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leisten kann. Denn nur hier gibt es die verfassungsrechtlich garantierte Prüfung, die Dreifachgarantie: Annahme, Prüfung und Entscheidung. Private Plattformen können dies eben nicht sicherstellen und somit nicht die Wirkung des Petitionsausschusses entfalten. Daher mein Appell an uns alle: Werben wir stärker genau für dieses Recht!”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Debatte über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Berichtsjahr 2024 ist ein guter Anlass für Bilanz und einen Ausblick. Allein im vergangenen Jahr 2024 haben uns 9 260 Petitionen erreicht. Das sind 37 Petitionen pro Arbeitstag. Das verdeutlicht eindrucksvoll das anhaltend große Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Petitionsausschuss als wirkungsvolles Instrument demokratischer Teilhabe. Gleichzeitig müssen wir einräumen, dass die Anzahl der Petitionen im Vergleich zum Berichtsjahr 2023 um knapp 19 Prozent rückläufig ist. Da müssen wir uns natürlich zwangsläufig die Frage nach dem Warum stellen.”
“Jeder und jede kann sich mit Bitten, Beschwerden und Anträgen an ihn wenden. Und wirklich jeder Petent kann sich darauf verlassen, dass seine Eingabe sorgfältig geprüft und bearbeitet wird. Dafür sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariats der Bundestagsverwaltung, die Tag für Tag daran arbeiten, dass aus Sorgen Lösungen werden können. Liebe Saskia Leuenberger und lieber Herr Oliver Trampler, stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes möchte ich Ihnen im Namen aller Mitglieder des Petitionsausschusses unseren großen Respekt und unseren aufrichtigen Dank für Ihre Arbeit aussprechen. Vielen herzlichen Dank!”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Petitionsausschuss sprechen, sprechen wir nicht über irgendeinen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Wir sprechen über das direkte Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger in unser Parlament, über ein Gremium, das so nah an den Menschen ist wie kein anderes. Wer wissen will, was die Menschen im Land bewegt, was sie beunruhigt, was sie hoffen lässt und was sie manchmal vielleicht auch wütend macht, der muss nicht lange suchen. Er oder sie muss nur in die Arbeit des Petitionsausschusses schauen. Nicht umsonst wird dieser zu Recht auch als Seismograf der Gesellschaft bezeichnet. Seit 50 Jahren ist der Petitionsausschuss fest im Grundgesetz verankert, als einziger Ausschuss mit Verfassungsauftrag.”
“– Die nächste Rednerin ist Angelika Glöckner für die SPD-Fraktion.”
“Mit dem sogenannten Pooling-Modell könnte dies deutlich effizienter gestaltet werden. Die Schulbegleitung stünde einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. So ließen sich Ausfälle leichter abfangen, finanzielle und personelle Ressourcen gezielter einsetzen und Stigmatisierungen vermeiden – Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von der Kollegin Rüffer? – ich bringe meine Gedanken zu Ende –, ohne dass dies zulasten der Kinder und ihrer Förderung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe ist und bleibt ein hohes Gut. Wir dürfen sie nicht gefährden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Systeme praktikabel, finanziell tragfähig und effizient sind. Das ist verantwortungsvolle Sozialpolitik mit mehr Teilhabe für alle bei nachhaltigem Ressourceneinsatz. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank.”
“Und „Effizienz“ heißt hierbei, die bisherigen Strukturen ehrlich zu hinterfragen und die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht so einzusetzen, dass sie auch wirklich da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Gleichzeitig geht es darum, Verwaltungsaufwand und Doppelstrukturen zu reduzieren. Ich verdeutliche es Ihnen an einem konkreten Beispiel, und zwar an der Schulbegleitung, die ich aus eigener Erfahrung als Bezirksrätin kenne. Die Anzahl der Schulbegleitungen hat sich in den Jahren 2018 bis 2024 in Unterfranken verdreifacht. Dieses Eins-zu-eins-System bindet enorme Ressourcen, ist teuer und trägt eben nicht automatisch zu mehr Inklusion bei. Im Gegenteil: Hier kann der Individualanspruch Kinder stigmatisieren, weil die Schulbegleitung als sichtbarer Unterschied wirkt.”
“Es geht darum, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – in der Schule, im Beruf und auch im Alltag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei dürfen wir die Realität nicht ausblenden. Die Herausforderungen und die Kosten in diesem Bereich sind immens. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt kontinuierlich. Der Unterstützungsbedarf wächst, und viele Kommunen, Träger, und, ja, auch das Fachpersonal stehen vor enormen Belastungen. Wenn wir die Verantwortung für Teilhabe wirklich ernst nehmen, dürfen wir die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen. Dabei geht es eben nicht primär um Leistungskürzungen. Unser Ziel ist vielmehr, die bestehenden Systeme effizient und damit zukunftsfähig aufzustellen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Die meisten Schwerbehinderungen entstehen dabei im Laufe des Lebens durch Krankheit oder Unfälle. Niemand von uns ist davor gefeit. Das sollten wir uns immer vor Augen führen, wenn wir über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sprechen. Daher ist und bleibt das Bundesteilhabegesetz ein großer Fortschritt. Es hat die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhabegesetz weiterentwickelt und stärkt somit die Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dem Grunde nach sind wir uns also einig: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbar.”
“Das ist unser Auftrag, und damit bringen wir Deutschland gemeinsam wieder nach vorne. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich das Wort Jan Feser erteilen.”
“Unsere Kommunen arbeiten finanziell und personell am Limit. Sie brauchen daher weniger Antragsflut, weniger Bürokratie und klare Verfahren, und zwar genau da, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo die Arbeit tagtäglich geleistet wird: in den Rathäusern, Sozial- und Jugendämtern und unseren Jobcentern. Ich freue mich daher, dass die Kommission unter der Federführung der Bundesarbeitsministerin ihre Arbeit aufgenommen hat, und vor allem, dass unsere Kommunen dabei auch gehört werden; denn ohne starke Kommunen kein starker Sozialstaat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Einzelplan 11 entscheidet sich, ob unser Sozialstaat gerecht, effizient und zukunftsfähig bleibt. Mit den Reformen machen wir ihn fit für die Zukunft, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung, für die Kommunen, für die Menschen.”
“Lassen Sie mich auch in dieser Woche, wie ich es in der vergangenen Woche bereits getan habe, noch einmal klarstellen: Es geht dabei nicht um die beliebige Kürzung von Leistungen. Vielmehr geht es um die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen, damit die Menschen wieder mehr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Sozialstaates haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ifo-Institut stellt in seinem aktuellen Forschungsbericht die Komplexität der Sozialleistungssysteme in den Mittelpunkt. Ineffiziente, komplexe und intransparente Prozesse stehen nicht nur den Kommunen in ihrer tagtäglichen Arbeit im Weg, sondern schrecken auch diejenigen ab, die tatsächlich anspruchsberechtigt sind. Genau das spiegelt auch mein eigenes Erleben aus der Praxis als ehemalige Sozialdezernentin wider.”
“Auf der anderen Seite beziehen bis zu 7,5 Millionen Menschen aus unterschiedlichsten Gründen Transferleistungen, circa 5,5 Millionen davon Bürgergeld. Es sind genau diese Gegensätze, die das Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft in eine soziale Schieflage bringen. Dies führt unweigerlich zu einem Vertrauensverlust in die Politik und ihre Institutionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau aus diesen Gründen braucht es eine grundlegende Reform des Sozialstaates. Es braucht einen Sozialstaat, der fair, digital, passgenau und zukunftssicher ist. Die vorhandenen finanziellen Mittel müssen effizienter verteilt und die Vielzahl an Leistungen muss gebündelt werden. „Sozialstaat“ heißt dabei nicht nur absichern, sondern vor allem Menschen wirksam in Arbeit bringen und die Eigenverantwortung stärken.”