Ingmar Jung
CDU/CSU · Germany
“Wir übernehmen den Wolf ins Jagdrecht, um vorbereitet zu sein, wenn die Änderungen denn eintreten. Wir schaffen verschiedene Regelungen und bündeln Kompetenzen im Wolfsmonitoring, in der Wolfsberatung und in der Bestandskontrolle.”
“– Die gerichtlichen Entscheidungen unterscheiden sich doch nur in zwei Dingen: Die einen sagen, das Verfahren sei überhaupt nicht rechtmäßig, und die anderen sagen, der Bescheid sei rechtswidrig. Das Ergebnis ist aber: Der Abschuss kann nicht gemacht werden. Das können wir doch nicht draußen als Lösung verkaufen, meine Damen und Herren.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hessische Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung zum Thema Wolf gesagt: Wir müssen ihn jetzt bejagen, statt später zu bereuen. – Was meint er damit?”
“Wir als Länder bitten einfach darum: Versetzen Sie uns in die Lage, zu handeln! Das Bundesnaturschutzgesetz ist ja noch härter als die FFH-Richtlinie, weil Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie nicht umgesetzt wird. Da könnte man vielleicht ein anderes Schnellschussverfahren machen. Das wäre das Erste, was Sie tun könnten.”
“Bei klarer Indizienlage wird die Entschädigung ausgezahlt. Das ist das, was wir im Moment machen. Mehr können wir als Länder aber nicht tun. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung. Alles, was wir machen, ist am Ende Symptombekämpfung und nicht die Bekämpfung der Ursache.”
“Reden Sie mal mit den Weidetierhaltern dort, die übrigens – wir haben es gehört – Landschaftsschutz betreiben, die die Kulturlandschaft erhalten, die Artenschutz betreiben, die in kupiertem Gelände, das sie maschinell gar nicht mehr betreuen können, dafür sorgen, dass das überhaupt noch alles geschieht.”
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“Wir als Länder bitten einfach darum: Versetzen Sie uns in die Lage, zu handeln! Das Bundesnaturschutzgesetz ist ja noch härter als die FFH-Richtlinie, weil Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie nicht umgesetzt wird. Da könnte man vielleicht ein anderes Schnellschussverfahren machen. Das wäre das Erste, was Sie tun könnten. Dann stimmen Sie bitte der Änderung der Berner Konvention zu, und setzen Sie sich für eine Änderung der FFH-Richtlinie ein! Dann können wir in ein aktives Bestandsmanagement einsteigen – zum Schutz der Weide- und Nutztierhalter und im Übrigen auch zum Schutz der Kulturlandschaft. Damit versetzen Sie uns in die Lage, vor Ort zu handeln. Darum bitten wir Sie: Handeln Sie endlich, und lassen Sie die Weidetierhalter nicht länger im Regen stehen! Herzlichen Dank. Das Wort hat Dr.”
“– Die gerichtlichen Entscheidungen unterscheiden sich doch nur in zwei Dingen: Die einen sagen, das Verfahren sei überhaupt nicht rechtmäßig, und die anderen sagen, der Bescheid sei rechtswidrig. Das Ergebnis ist aber: Der Abschuss kann nicht gemacht werden. Das können wir doch nicht draußen als Lösung verkaufen, meine Damen und Herren. Dann nimmt uns am Ende doch kein Mensch mehr ernst. Deshalb, meine Damen und Herren: Wenn wir feststellen, dass die Wolfspopulationen immer größer werden, dass es teilweise zu Gewöhnungen kommt, dass Herdenschutzmaßnahmen überwunden werden – das haben wir eben sogar von den Grünen gehört –, dann kommen wir zu dem Ergebnis – und alle Betroffenen, die die Sorgen vor Ort haben, sehen das am Ende genauso –, dass wir in eine aktive Bestands- und Populationskontrolle einsteigen müssen.”
“Reden Sie mal mit den Weidetierhaltern dort, die übrigens – wir haben es gehört – Landschaftsschutz betreiben, die die Kulturlandschaft erhalten, die Artenschutz betreiben, die in kupiertem Gelände, das sie maschinell gar nicht mehr betreuen können, dafür sorgen, dass das überhaupt noch alles geschieht. Reden Sie mal mit denen, die morgens in Angst um ihre Herde wieder nach draußen gehen, die Sorge haben, dass sie das nächste Rissereignis haben. Sagen Sie denen, dass dieses Schnellschussverfahren, das noch vor keinem einzigen Gericht standgehalten hat, jetzt die große Lösung ist. Die schlagen vor Fassungslosigkeit über die Politik nur noch die Hände über dem Kopf zusammen, meine Damen und Herren. – Das OVG Niedersachsen hat nicht anders geurteilt.”
“Bei klarer Indizienlage wird die Entschädigung ausgezahlt. Das ist das, was wir im Moment machen. Mehr können wir als Länder aber nicht tun. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung. Alles, was wir machen, ist am Ende Symptombekämpfung und nicht die Bekämpfung der Ursache. Den Schlüssel zur Ursachenbekämpfung hat im Moment die Bundesregierung in der Hand. Deswegen bin ich hier und appelliere an Sie, nun zu handeln, meine Damen und Herren. Wir haben jetzt schon mehrmals von diesem Schnellschussverfahren gehört. Das ist gemeinsam zwischen Bund und Ländern erarbeitet worden, auf Initiative von Ministerin Lemke. Ich habe das nicht abgesprochen mit der Kollegin Weisgerber, aber die Rhön hat auch einen hessischen Teil, in dem ich jetzt schon oft war.”
“Wir übernehmen den Wolf ins Jagdrecht, um vorbereitet zu sein, wenn die Änderungen denn eintreten. Wir schaffen verschiedene Regelungen und bündeln Kompetenzen im Wolfsmonitoring, in der Wolfsberatung und in der Bestandskontrolle. Wir haben eine neue Weidetierschutz-Richtlinie, die Herdenschutz und Ähnliches betrifft, vorgelegt und überarbeiten sie gerade gemeinsam mit den Verbänden, um genau die Maßnahmen ergreifen zu können, die wir eben schon mehrmals gehört haben. Wir steigen stärker in die Investivförderung ein. Wir sorgen wenigstens für eine höhere Entschädigung derjenigen, deren Tiere Rissen ausgesetzt sind. Und wir sorgen auch dafür, dass die Entschädigung leichter erreicht werden kann, sodass derjenige, der den Schaden hat, sich am Ende nicht mehr wegen mehrerer Gegengutachten und Ähnlichem wie ein Verbrecher fühlt.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hessische Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung zum Thema Wolf gesagt: Wir müssen ihn jetzt bejagen, statt später zu bereuen. – Was meint er damit? Eben nicht das, was wir eben gehört haben, nämlich dass wir jetzt sinnlos rumballern oder alle Wölfe abknallen wollen, sondern dass wir endlich die Sorgen der Betroffenen, der Weidetierhalter, der Nutztierhalter, ernst nehmen und in ein aktives Bestandsmanagement einsteigen. Das adressiert der Antrag, der heute vorliegt, und dafür bin ich sehr dankbar, meine Damen und Herren. Warum spreche ich heute zu Ihnen? Wir als Land machen – wie andere Länder übrigens auch – im Moment alles das, was wir tun können. Wir verhandeln gerade über eine Änderung des Jagdgesetzes im Hessischen Landtag.”
“Auf der anderen Seite haben wir in der Anhörung auch erfahren, wie viele Schadensfälle es denn gibt. In den letzten fünf Jahren sind acht bekannt geworden mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 3 900 Euro. Dafür diesen bürokratischen Wahnsinn. Meine Damen und Herren, das ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen: Schauen Sie sich noch einmal an, wie man es anders machen kann. Denken Sie noch mal darüber nach. Wenn Sie wollen: Nutzen Sie die Zeit bis zum 1. Januar 2025, und belasten Sie die Wirtschaft bitte nicht mit noch mehr Bürokratie. Die ächzt sowieso schon. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin ist Luiza Licina-Bode für die SPD-Fraktion.”
“Sie haben doch nur für den Teil die Ausnahme gemacht, in dem bestimmte Versicherungssummen erreicht werden, nämlich zum Beispiel für Personenschäden 7,5 Millionen Euro pro Schadensfall. Unterhalten Sie sich einmal mit Landwirten und mit Spediteuren. Genau diese Mindestsummen erreichen diese Versicherungen oft nicht. Die Versicherungswirtschaft muss jetzt hingehen und muss alle Betriebshaftpflichtverträge überprüfen, ob vielleicht jemand einen Aufsitzrasenmäher hat, ob der vielleicht irgendwo einen Bürgersteig hat, über den er drüberfahren muss, und dann muss die Versicherung an das neue Gesetz und an die Pflichtversicherung angepasst werden. Wir haben es in der Anhörung gehört: 19 Millionen Verträge sind betroffen, obwohl man es anders regeln könnte.”
“Stellen Sie sich einmal vor: Sie haben einen Gabelstapler, der ab und zu über ein Stück eines Bürgersteiges fährt, und der Halter hat keine Pflichtversicherung abgeschlossen. Dann droht ihm nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Herzlichen Glückwunsch. Das ist wirklich eine sehr praxisnahe Umsetzung, die Sie hier machen, meine Damen und Herren. Dass es anders geht, zeigen Sie mit der Bereichsausnahme, die Sie bis 1. Januar 2025 selbst formulieren wollen. Aber das Problem ist der Satz, den Sie gesagt haben, Herr Hartewig: Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, wird für die Schäden eh aufgekommen und man braucht dann keine Pflichtversicherung. – Das stimmt ja nicht.”
“Aber sobald Sie mit Ihrem Gabelstapler eine Straße queren, einen Teil eines Bürgersteiges befahren oder Ähnliches, zwingen Sie die Halter der Arbeitsmaschinen in eine staatliche Pflichtversicherung, obwohl – das haben Sie selbst dargelegt – die EU-Richtlinie das nicht erfordert. Das ist wirklich ein absoluter bürokratischer Wahnsinn. Der betrifft Hunderttausende von Spediteuren, von Landwirten, von Winzern, die das nicht bezahlen können. Ich sage Ihnen, wer sonst bezahlen soll. – Frau Künast, hören Sie einen Moment zu. Das hat übrigens Herr Hartewig auch schon erzählt, als er über die zweite Option sprach. Wenn Sie ihm zugehört hätten, dann bräuchten Sie nicht die ganze Zeit dazwischenrufen. – Sie zwingen die Halter alle in eine staatliche Pflichtversicherung, obwohl die Richtlinie das nicht vorsieht.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hartewig, ich erlaube mir am Anfang, Sie an zwei Sätze aus Ihrem eigenen Koalitionsvertrag zu erinnern. Dort steht: „Wir wollen Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben schaffen. … Wir werden bei der Umsetzung von EU-Recht dafür Sorge tragen, dass sie effektiv, bürokratiearm … erfolgt.“ Genau das Gegenteil von diesen zwei Sätzen machen Sie heute mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren. Ich will ein Beispiel herausgreifen, das Sie auch genannt haben: die sogenannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen – Kehrmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler und Ähnliches. Klar, auf Privatgelände haben wir keine Änderung.”
“Die ermittelt gerade gegen zwei AfD-Landtagsabgeordnete wegen gemeinschaftlichen Betrugs und gemeinschaftlicher Untreue; alles auf Basis der jetzigen Rechtsvorschriften. Wahrscheinlich schlagen Sie deshalb etwas vor, was keine wirkliche Änderung bringt: weil Sie genau wissen, wen es am meisten träfe. Lassen Sie mich schließen mit einer Strophe aus Heinrich Heines „Deutschland. Ein Wintermärchen“: „Ich kenne die Weise, ich kenne den Text, Ich kenn auch die Herren Verfasser; Ich weiß, sie tranken heimlich Wein Und predigten öffentlich Wasser.“ Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Jung, für diese kleine literarische Einlage. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Kollegin Canan Bayram.”
“Da haben wir Mietspiegel, an denen man sich orientieren kann. Dazu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Was Sie hier vorschlagen, ist völlig ins Blaue hinein und deswegen verfassungsrechtlich jedenfalls höchst bedenklich, meine Damen und Herren. Wenn Sie mal nach draußen auf die Realität schauen, dann stellen Sie doch fest, dass das Strafrecht bei der Verschwendung öffentlicher Gelder funktioniert. – Ich sage es Ihnen, wo. Schauen Sie zur Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die ermittelt gerade gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden aus dem Kreisverband Bergstraße, weil er 16 000 Euro für ein paar Flyer verballert haben soll. Da funktioniert es. Oder schauen Sie zur Staatsanwaltschaft Braunschweig.”
“Aber nicht nur der Haushaltsgesetzgeber muss sich an die Verfassung halten, sondern auch das Strafgesetzbuch muss der Verfassung entsprechen. Es gilt das Bestimmtheitsgebot. Jeder muss wissen, wann Straftatbestände erfüllt sein können und wann nicht. Und da habe ich bei dem Entwurf, den Sie vorgelegt haben doch die größten Zweifel. Wenn Sie sich nur Ihre Formulierung anschauen: „ein auffälliges Missverhältnis“ zwischen Haushaltsansatz und Nutzen der Ausgabe soll zur Strafbarkeit führen. – Ja, wann soll das denn erfüllt sein? Sie sehen das Problem ja selbst und schreiben dann, in § 291 StGB, beim Wuchertatbestand, gebe es diesen Begriff doch auch. – Ja, beim Wuchertatbestand geht es um Kreditfälle, Mietfälle. Da stehen doch Normhierarchien dahinter. Da haben wir gesetzliche Vorschriften, die Prozentzahlen vorgeben.”
“Der BGH hat in der Bugwellenentscheidung festgestellt, dass für das Vorliegen des Untreuestraftatbestandes ein Vermögensnachteil für die öffentliche Hand entstanden sein muss; das ist übrigens auch richtig, meine Damen und Herren. Und wenn Sie sich dann anschauen, wie niedrigschwellig der BGH diesen Vermögensnachteil definiert, dann wissen wir doch alle, dass die Klassiker, die wir vor Augen haben – die überzogenen Anschaffungen, die unangemessenen Repräsentationsaufwände – natürlich problemlos unter § 266 StGB gefasst werden können. Deswegen besteht die suggerierte Strafbarkeitslücke gar nicht. Sie machen hier mal wieder denselben Klamauk wie in jeder Periode, meine Damen und Herren. Wir haben letzte Woche gelernt, dass das Verfassungsrecht stark ist, was die Schuldenbremse und auch das Haushaltsrecht betrifft.”
“Das ist der AfD noch nie in Deutschland irgendwo gelungen. Deswegen kommen Sie jetzt wiederholt mit dieser Geschichte und dem Klamauk, am Strafrecht rumspielen zu wollen. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der wirklich untauglich ist. Sie behaupten, es gebe eine Strafbarkeitslücke, die nicht besteht, und Sie machen den Entwurf auch noch handwerklich schlecht, obgleich er abgeschrieben ist; aber das ist zulässig, das kann man ja machen. Was Sie aber eben hier zur Bugwellenentscheidung vorgetragen und suggeriert haben, nämlich dass die zweckwidrige Verschwendung von Haushaltsmitteln nicht mehr strafbar wäre, ist schlicht und ergreifend falsch.”
“Ja, seien Sie mal gespannt. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel nach unseren geltenden Regeln ist Grundkonsens unseres demokratischen Gemeinwesens. Sie ist deshalb schützenswert und wichtig. Ich gebe zu, auch ich bin der Auffassung, dass viele der öffentlichen Gelder besser anders verwendet werden sollten, und ich persönlich würde manches sogar als Verschwendung bezeichnen. Aber die Beispiele, die wir eben gehört haben, sind eben im Rahmen des haushaltrechtlich Möglichen. Herr Seitz, Sie haben jetzt ein paarmal die Frage dazwischengerufen, was wir denn sonst dagegen machen sollen. Ja, wenn man diese Dinge ändern will – ich bin auch mit vielem nicht einverstanden –, dann sollte man versuchen, Wahlen zu gewinnen, Mehrheiten in Parlamenten zu bekommen.”
“Aber aus unserer Sicht wäre es auf jeden Fall sinnvoll, wieder zur Evaluierung zurückzukommen. Schließlich kann ich noch eines anmerken: Im Verfolgungstatbestand § 7 Absatz 1 Nummer 10 VStGB nehmen Sie als neuen Verfolgungsgrund die sexuelle Orientierung auf und begründen das damit, dass es im § 46 Absatz 2 StGB eben auch steht und deshalb auch hier aufgenommen wird. Es hätte sich wirklich angeboten, hier ebenfalls den Verfolgungsgrund des Antisemitismus, der sich auch in § 46 Absatz 2 StGB findet, aufzunehmen. Dass Sie das trotz unseres Hinweises auch ans Ministerium unterlassen wollen, finden wir schade. Vielleicht können wir über diesen Punkt aber auch noch mal reden. Herzlichen Dank. Das Wort hat Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.”
“Der Deutsche Richterbund – Sie haben das sicher alle gelesen – hat in seinem Gutachten sehr zutreffend dargelegt, was das am Beispiel des Völkermords an den Jesiden im Nordirak durch den IS bedeuten würde. Da hätten wir 300 000 Nebenklageberechtigte in einem Verfahren. Ob das so sinnvoll ist, darüber sollten wir im parlamentarischen Verfahren auf jeden Fall noch mal reden. Ein weiterer Punkt, den wir begrüßen würden, wäre, wenn wir wieder über Evaluierungen reden würden. Im Referentenentwurf stand noch, dass es sich um Änderungen von erheblicher Bedeutung handelt und dass deshalb auf jeden Fall eine Evaluierung vorgenommen werden soll. Im Regierungsentwurf steht jetzt nur noch der Satz: „Eine Evaluierung ist derzeit nicht vorgesehen.“ Vielleicht erfahren wir noch, was zwischen diesen beiden Entwürfen passiert ist.”
“Die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger soll denen gewährt werden, die durch eine Tat nach den §§ 6 oder 7 VStGB verletzt wurden. Und wenn man sich anschaut, wie der BGH zum Völkermord geurteilt hat, wonach eine einzige materiell-rechtliche Tat immer dann vorliegt, wenn es sich um tatbestandliche Handlungen handelt, die sich auf eine bestimmte, etwa durch ihren Lebensraum näher konkretisierte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe beziehen und die Handlungen als ein einheitlicher örtlich und zeitlich begrenzter Lebenssachverhalt erscheinen, dann kann das am Ende bedeuten, dass eine Menge Personen als Verletzte nebenklageberechtigt sind, obwohl sie durch die dem Angeklagten vorgeworfene Handlung nicht unmittelbar persönlich verletzt sind.”
“Deshalb begrüßen wir die Schließungen von Strafbarkeitslücken, die Sie angesprochen haben, Herr Minister, bei sexueller Sklaverei, sexuellem Übergriff, beim erzwungenen Schwangerschaftsabbruch. Beim Verschwindenlassen müssen wir noch mal schauen, ob da tatsächlich eine Strafbarkeitslücke besteht. Es geht jedenfalls wohl nichts kaputt, wenn man es so macht. Aber grundsätzlich sind wir da vollständig bei Ihnen. An einer Stelle, die Sie auch angesprochen haben, gebe ich zu, haben wir noch Bedenken. Opferschutz braucht eine starke und handlungsfähige Justiz. Bei der massiven Ausweitung der Nebenklagebefugnis, der voraussetzungslosen Beiordnung, die Sie hier vornehmen, kann man ernsthafte Zweifel bekommen, ob das am Ende – zumindest im Extremfall – noch ordnungsgemäße Verfahren sein werden.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Denkschrift zu den Nürnberger Prozessen heißt es: „Es ist für die überlebenden Opfer eines Verbrechens (und für die Nachkommen der Ermordeten) von großer Bedeutung, wenn anerkannt wird, daß sie Opfer eines Verbrechens und nicht eines Unglücks, dem man den Namen Politik gegeben hat, geworden sind.“ Herr Minister, Sie haben sich zu Recht und zutreffend auf die deutsche Vorreiterrolle bezogen, die die deutsche Justiz einnimmt und die sie zu Recht einnimmt, und das gilt in der Tat gerade in Zeiten, in denen abscheuliche Verbrechen vor unseren Toren – der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die barbarischen Verbrechen der Hamas gegen das jüdische Volk in Israel – stattfinden.”
“Aber verzeihen Sie mir, Herr Dr. Fechner, das als „Mottenkiste“ und „Resterampe“ abzutun oder, wie Sie, Frau Bayram, zu behaupten, da solle doch das Strafrecht am Ende nur für Ausländer gelten, oder wenn man, wie die Kollegin vor mir, glaubt, alles nur mit Reden lösen zu können, dann hat man, meine Damen und Herren, nicht verstanden, was die Stunde in Deutschland geschlagen hat. Lassen Sie uns deswegen unsere gemeinsame Verantwortung wahrnehmen, und lassen Sie mich noch mit einem kurzen Zitat, ebenfalls von Dr. Schuster, schließen, das wir uns zu Herzen nehmen sollten: – Kommen Sie damit bitte zum Schluss.”
“Und wenn es eine Frage jemals gegeben hat, bei der so klar sein muss, auf welcher Seite wir als deutsches Parlament zu stehen haben, dann ist es diese, meine Damen und Herren. Da gibt es viele, viele Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Und natürlich gehört auch dazu, zu überprüfen, ob wir Lücken im Strafrecht haben. Und da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Dann lassen Sie uns doch darüber diskutieren. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir die Leugnung des Existenzrechts Israels auch als Volksverhetzung unter Strafe stellen. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir auch die unter Strafe stellen, die mitlaufen und sich in einer Masse verstecken und meinen, dann nicht strafbar zu sein. Und ich glaube auch, dass die Strafbarkeit der Sympathiewerbung richtig ist. Und wenn Sie das anders sehen, lassen Sie uns darüber diskutieren.”
“Schuster, an uns gerichtet, und sie sollten uns Mahnung sein. Ja, wir müssen doch festhalten, dass wir in gewissen Bereichen zu lange zugeschaut haben und dass wir heute vor einer Situation stehen, bei der wir zweifellos importierten Judenhass in Deutschland vorfinden, bei der wir offenen Antisemitismus in vielen Bereichen der Gesellschaft vorfinden und – auch das gehört natürlich dazu – bei der wir auch einen latenten Antisemitismus in der deutschen Mehrheitsgesellschaft vorfinden. Dort haben wir zu lange zugeschaut, und die Zeit, die Antworten darauf zu geben, ist spätestens jetzt, meine Damen und Herren. Ich stimme Frau Helling-Plahr zu: Uns mag hier keine persönliche Schuld treffen. Aber natürlich haben wir als deutsches Parlament eine ganz besondere Verantwortung, darauf zu reagieren.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „Wer verstehen will, warum der Terroranschlag auf Israel in der jüdischen Gemeinschaft auch in Deutschland tiefe Traumata, Ängste und Verunsicherungen hervorruft, der muss sich bewusst sein, was auch 85 Jahre nach der Reichspogromnacht in jüdischen Seelen vorgeht, wenn wieder Davidsterne an Häuser von Juden gemalt werden, wenn wieder jüdische Geschäfte attackiert werden. Wenn wieder Brandanschläge auf Synagogen verübt werden … Er muss sich bewusst sein, was in den Köpfen vorgeht, wenn ein Mob durch die Straßen zieht und die Vernichtung Israels und die Auslöschung aller Juden fordert. Wenige Stunden nach dem grausamsten Verbrechen an den Juden seit der Schoa.“ Diese Worte, meine Damen und Herren, hat der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Verherrlichung dieser barbarischen Straftaten findet oft im Internet statt, durch irgendwelche Posts, bei denen beiläufig über Freiheit für Palästina und Ähnliches gesprochen wird, tatsächlich aber verherrlicht wird, welche Massaker da in Israel passiert sind. Sehen Sie auch dafür im materiellen Strafrecht ausreichend Vorsorge getroffen? Ist das auch Billigung von Straftaten? Oder wird es viel schwieriger, wenn es nur im Internet passiert?”
“Dann haben wir eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Dann haben wir den Vorschlag des von der SPD benannten Sachverständigen aufgegriffen und in einen Gesetzentwurf aufgenommen. Sie machen an der Stelle gar nichts, und das Problem bleibt weiter bestehen. Geben Sie sich einen Ruck, und versuchen Sie, das zu lösen, insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher.”
“Die Kollegin von der SPD hat aber gesagt: Es gibt gar keinen Änderungsbedarf, und deswegen werden wir nichts machen. – Das ist doch das Problem. Seit zweieinhalb Jahren haben wir diese Situation, und Sie lassen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Banken komplett im Regen stehen. Und da fordere ich Sie wirklich auf: Setzen Sie sich doch bitte durch in Ihrer Koalition. Aber das Ergebnis ist: Wir sind in der zweiten Lesung. Ein Gesetzentwurf liegt vor. Sie hätten einen Änderungsantrag stellen können. Wir könnten das heute beschließen. Wir kommen aber keinen einzigen Schritt voran, und das frustriert wirklich. Und jetzt ganz ehrlich, auch wenn es hier lauter wird: Was hätten wir als Opposition denn noch machen sollen? Wir haben erst gewartet. Dann haben wir einen Antrag gestellt.”
“Lieb sagen: „Das müsste man doch für alle Dauerschuldverhältnisse machen“, dann wiederhole ich das, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe: Das teile ich. Es wäre besser, wir würden es für alle Dauerschuldverhältnisse machen. Ob alle betroffen sind am Ende, wissen wir nicht; denn die anderen kommen nicht zum XI. Senat. Das ist jetzt eine Rechtsprechung, die wir im XI. Senat vorgefunden haben. Ob wir die auch bei den anderen finden, wissen wir nicht. Aber es wäre klug, das für alle anzupacken. Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Lassen Sie uns doch gemeinsam rangehen. Herr Dr. Lieb, Sie machen jetzt hier einen Vorschlag, den ich gar nicht so schlecht finde; das sage ich ganz offen. – Ja, klatschen Sie nur. – Sie haben angekündigt: Die Ampel wird diesen Vorschlag berücksichtigen.”
“Sonst hätten wir doch gar keine problematische Situation an der Stelle. Wer ist denn wirklich daran interessiert? Wir haben es doch schon gehört: vier Seiten kleinstteilige Änderungen, die einfach nur Anpassungen an Rechtslagen und Ähnliches sind. Wer ist denn wirklich daran interessiert, das in jedem Einzelfall durchzulesen? Viele machen das doch nicht. Die sogenannten lethargischen Verbraucher, die so etwas gar nicht lesen und das einfach wegwerfen – die haben Sie doch am Ende getroffen. Die sehen sich einer Kündigung ihrer einzigen Bankbeziehung ausgesetzt. Das ist aber die Situation, die wir jetzt haben, und daran wollen Sie seit zweieinhalb Jahren nichts ändern, meine Damen und Herren. Da müssen wir jetzt endlich rangehen. Wenn jetzt Herr Benner und Herr Dr.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man traut sich ja kaum noch, zu sprechen, jetzt nach dem berechtigten Hinweis. Nein, nein. Wir haben es uns aufgeteilt. Ich erlaube mir aber, zum Abschluss der Debatte noch einige wenige Worte zu sagen. Wir haben jetzt viel über Verbraucherschutz gehört. Was ehrlicherweise bei diesem Urteil aber völlig verkannt wird: Mit der Rechtssituation, die dadurch entstanden ist, ist den Verbrauchern nicht in jeder Hinsicht ein Gefallen getan worden. Das müssen wir vielleicht auch sehen. Wer ist denn wirklich daran interessiert, bei unwesentlichen Änderungen alles immer durchzulesen? Und, Frau Kollegin, auch unwesentliche Änderungen können Sie nicht mehr über die Zustimmungsfiktion machen; auch das verbietet das Urteil eindeutig.”
“Bei einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen kann man dagegen in Zukunft mit 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe die gesamte Strafe tilgen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Das ist einfach ungerecht und ungleich. Und es wäre schön gewesen, wenn wir da gerechte Verhältnisse hätten schaffen können. Deshalb müssen wir uns leider enthalten. Herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie an diesem Nachmittag mit diesen Temperaturen in aller Frische. – Ich gebe das Wort an Heike Engelhardt für die SPD-Fraktion.”
“Lassen Sie mich noch kurz auf die Ersatzfreiheitsstrafe eingehen – auch da teile ich das, was der Kollege Ullrich gesagt hat –: Die Ersatzfreiheitsstrafe wird üblicherweise nach dem Tageseinkommen berechnet. Ich glaube, ein Tag Arbeit ist eben nicht gleichzusetzen mit einem Tag Freiheit. Deswegen ist es richtig, dort eine andere Umrechnung zu schaffen. Aber mir ist einfach nicht klar, warum wir auf die klaren Hinweise von Sachverständigen, die auf verfassungsrechtliche Probleme verwiesen haben, nicht eingehen. Wir schaffen jetzt die Situation, dass jemand, der 45 Tage in Untersuchungshaft saß und am Ende zu 90 Tagessätzen verurteilt wird, diese nicht getilgt hat, weil wir dort 1 : 1 rechnen und 45 Tagessätze übrig bleiben.”
“Macht es doch bitte endlich möglich, dass es für diese wenigstens kurze Speicherfristen gibt, so wie der EuGH es zugelassen hat, damit wir darüber zugreifen können. Seit nunmehr 33 Wochen liegt dazu ein Antrag vor – seit 33 Wochen! Sie verweigern durch Tagesordnungstricks schon seit 15 Wochen, dass wir uns mit Sachverständigen darüber unterhalten. Gestern haben Sie beschlossen: Es gibt jetzt doch eine Sachverständigenanhörung, erstaunlicherweise am 11. Oktober; das ist ein besonderer Termin. Offenbar haben Sie Sorge, sich vor den im Oktober stattfindenden Landtagswahlen in der Sache mit Sachverständigen auseinanderzusetzen. Auch an der Stelle, meine Damen und Herren, schreiben Sie wirklich Rechtsgeschichte, und die Ermittler sind verzweifelt.”
“Sie haben uns über viele Monate durch Tagesordnungsabsetzung eine Sachverständigenanhörung verweigert. Am Ende haben Sie diesen Entwurf abgelehnt, und heute bringen Sie dasselbe ein. In der Zwischenzeit ist nichts passiert. Das ist wirklich Rechtsgeschichte, was Sie heute hier schreiben. Bei den IP-Adressen erleben wir das ja seit noch längerer Zeit. Da schreiben Sie auch Rechtsgeschichte. Seit vielen Monaten hören wir die Klagen der Ermittlerinnen und Ermittler, die sagen: Wir haben die Möglichkeit, ganz schweren Missbrauch von Kindern zu beobachten. Da wird ein Anreiz geschafft für weiteren Missbrauch. Wir sehen, was da passiert. Wir sehen, was da runtergeladen wird. Das einzige Ermittlungskriterium, das wir haben, ist die IP-Adresse.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, Frau Schauws, den Gefallen, dem Gesetzentwurf am Ende zuzustimmen, können wir Ihnen nicht tun, weil in dem Gesetzespaket, das wir vorliegen haben, mehr drinsteckt. Wir haben jetzt mehrmals gehört: Heute wird Rechtsgeschichte geschrieben. – Das ist in der Tat so, wenn man sich Folgendes ansieht: Wir erhalten seit Langem Hilferufe aus dem Maßregelvollzug, der völlig überläuft und bei dem falsche Anreize gesetzt werden, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich an uns wenden und sagen: Ihr müsst endlich was machen! Wir haben einvernehmlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die komplett einstimmig zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen ist. Diese Ergebnisse liegen seit November 2021 vor. Im Mai 2022 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht.”
“Das kann sich ein Stück weit ändern. Aber auch da sollten wir es nicht übertreiben. Das Vorantreiben der Forschung, das Vorantreiben der Züchtung an der Stelle ist auf jeden Fall sinnvoll, und das unterstützen wir auch. Lassen Sie uns in dem Sinne alle gemeinsam mehr für den deutschen Wein tun, ganz im Sinne unseres hessischen Nationalhelden Johann Wolfgang von Goethe, der schon vor 250 Jahren wusste: Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. Herzlichen Dank. Nächste Rednerin ist Isabel Mackensen-Geis für die SPD-Fraktion.”
“Wir sind zweifellos der Meinung, dass eine bessere Erforschung – da ist Deutschland ja weit in der Forschung – auf jeden Fall sinnvoll ist, um eine Ergänzung unseres Rebsortenportfolios auf Dauer an der Stelle zu verwirklichen. Es dient natürlich auch dem Klimaschutz, wenn die Winzer weniger durch den Weinberg fahren müssen; dann entsteht weniger Bodenverdichtung, dann müssen sie den nicht mehr aufreißen, es werden weniger Dieselabgase in die Luft geblasen, und sie brauchen natürlich weniger chemischen Pflanzenschutz an der Stelle. Deswegen ist das zweifellos sinnvoll. Aber wir sollten auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wenn wir über Imagebildung reden, dürfen wir an der Stelle auch nicht vergessen: Das Image des deutschen Weins wird, zumindest bisher, doch vielleicht eher über Riesling als über Regent gebildet.”
“Die Winzer können, wenn da ein Totalverbot kommt, gegen gewisse Infektionskrankheiten mechanisch nicht vorgehen. Dann droht ihnen ein Totalverlust der Ernte. Das muss man ernst nehmen. Das ist in südeuropäischen, warmen Ländern nicht so. Aber in Deutschland ist das ein echtes Problem. Das lässt sich also nicht europaweit gleichartig regeln, meine Damen und Herren. Da fordere ich die Bundesregierung wirklich auf, hier jetzt dringend tätig zu werden. Wenn das, was die Kommission im Moment plant, so kommt – oder das, was die Berichterstatterin Frau Wiener in noch schärferer Weise vorschlägt –, dann droht uns nach Berechnungen des Deutschen Weinbauverbands, dass der Weinbau auf 30 Prozent der deutschen Rebfläche nicht mehr wirtschaftlich ist; auf Dauer werden die Flächen aufgegeben.”
“Wenn das immer mehr machen, dann haben wir vielleicht auch mal ein bisschen mehr Verständnis für das, was wir hier in Deutschland selbst produzieren. Ein Thema, das eben schon anklang, will ich natürlich auch noch ansprechen; das ist die Frage des Pflanzenschutzes. Da will ich nun wirklich die Bundesregierung auffordern, hier mehr tätig zu werden und mehr an der Seite der Branche zu stehen. Wir müssen sehen, was im Moment seitens der Kommission mit der SUR-Verordnung – Sustainable Use Regulation – geplant wird. Im Entwurf steht im Moment: eine Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln von 50 Prozent und vor allen Dingen ein Totalverbot in bestimmten Bereichen, gerade in für Deutschland relevanten Bereichen. Wir haben es eben gehört: Die pilzanfälligen feuchtwarmen Jahre sind ja gerade das Problem in unseren Weinbaugebieten.”
“Ich will hier wirklich keinem Protektionismus oder Ähnlichem das Wort reden, aber ich finde, wir haben so tolle – jetzt nenne ich auch noch zwei: Hessische Bergstraße und Rheingau, und viele andere – Weinbaugebiete, in denen wir wirklich ausgezeichnete Weine produzieren. Ich finde, wir Abgeordneten des deutschen Parlaments müssen auf einer Veranstaltung nicht ausschließlich ausländische Weine trinken. In Frankreich würde Ihnen das nie passieren, meine Damen und Herren. Nehmen Sie das doch mal zum Anlass – ich lade Sie gerne dazu ein –, die Leute mal darauf anzusprechen, wenn Ihnen das passiert! Ich mache das regelmäßig. Beim ersten Mal werden Sie meistens belächelt. Beim zweiten Mal werden Sie dann so langsam ernst genommen.”
“Ich bin fest davon überzeugt: Wenn wir es schaffen, in der Spitze klare, leicht verständliche, international erkennbare hohe Qualitätskriterien zu schaffen, dann profitiert der gesamte Markt, auch die hervorragenden Qualitäten, die wir in den anderen Stufen darunter haben. Deswegen ist das jetzt eine Weichenstellung für die nächsten Jahrzehnte, und wir müssen aufpassen, dass wir da keinen Fehler machen. Und dann wird man im Ergebnis wahrscheinlich auch noch mal an die Weinverordnung ran müssen, wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind; dann können wir die anderen Dinge, die auf dem Tisch liegen, auch noch mal miteinander diskutieren.”
“Glücklicherweise ist unter der Schirmherrschaft des DBV alles mal auf null gestellt worden seit Januar, und es wird jetzt miteinander verhandelt. Da, Herr Minister, fordere ich Sie und das Ministerium wirklich auf: Bitte begleiten Sie das positiv! Nehmen Sie das auch mit in die Hand! Wir müssen es schaffen. Auch da stimme ich Ihnen zu, Herr Ebner: Qualität muss an der Stelle zwingend vor Quantität gehen. In der Spitze unserer Qualitätspyramide müssen wir national vergleichbare hohe Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dass es in den 13 Gebieten einzelne Besonderheiten gibt, die auch im Regelungssystem berücksichtigt werden müssen, ist zweifellos richtig. Aber der Rahmen muss der gleiche sein. Ansonsten gelingt die Markenbildung nicht.”
“Ich weiß, dass diese Meinung nicht von allen geteilt wird; ich weiß, dass sie noch nicht mal in meiner Fraktion von allen geteilt wird. Aber da, glaube ich, wäre es sinnvoll, miteinander in der Diskussion zu bleiben und eine zukunftsfähige Regelung zu finden. Ich will einen Punkt aufgreifen, den Sie, Herr Ebner, angesprochen haben: Im Bereich „Große Lage“ bzw. „Großes Gewächs“ müssen wir jetzt wirklich aufpassen, was passiert. Da drohte bis zum Januar die Gefahr, dass wir 13 unterschiedliche Regelungssysteme bekommen, jedes Weinbaugebiet, jede Schutzgemeinschaft ihren eigenen Weg geht, selbst die Regelungen festlegt und wir Deutschland dann noch weiter diversifizieren, als wir das vorher schon hatten.”
“„Kabinett restsüß“, „Spätlese restsüß“, „Auslese restsüß“ ist absolut sinnvoll und muss weiter verwendet werden. Wir haben im Moment sogar eine richtige Kabinett-Welle im deutschen Wein; die Kabinett-Weine sind immer beliebter, werden immer öfter getrunken. Sie sind übrigens üblicherweise auch die Weine mit dem geringsten Alkoholgehalt, also auch noch sinnvoll an der Stelle. Ob es sinnvoll ist, dass wir, wenn wir ein Herkunftsbezeichnungsrecht haben, wie es außerhalb von Deutschland überall üblich ist, das, ganz grob gesagt, „je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“ zum Maßstab hat, dann daneben noch die Prädikate im trockenen Bereich haben? Das kann, glaube ich, dazu führen, dass wir die Verbraucher etwas mehr verwirren. Also, an der Stelle müssen wir, glaube ich, noch gemeinsam diskutieren.”
“Die sind auch sinnvoll und notwendig, weil viele Betriebe natürlich ihre Stammkundschaft an das konventionelle Bezeichnungsrecht gewöhnt hatten. Die Übergangszeiten waren dem einen zu lang, dem anderen zu kurz. Aber ich glaube, dass wir da vernünftige Kompromisse gefunden haben. Aber wir müssen an der Stelle jetzt auch zukunftsfähig werden, um die Imagebildung zu betreiben. Ich will mal einen Punkt nennen, bei dem ich mir noch nicht so ganz sicher bin, ob wir da dauerhafte Regelungen gefunden haben oder nicht, nämlich im Bereich der Prädikate. Ich glaube, im restsüßen Bereich zweifellos; die Prädikate nach altem System, also auch nach dem Zuckergehalt zum Erntezeitpunkt, dem sogenannten Oechsle-Grad, sind absolut markenbildend für deutsche Weine.”
“Wenn ich mit den Verbänden, zum Beispiel dem Deutschen Weinbauverband, rede, höre ich da eher 0,1 Prozent statt 0,3 Prozent. Wir sollten jetzt nicht wieder in eine Situation kommen, dass wir eine Übergangsfrist haben, dann wieder zurückfallen auf die 1,0 und immer noch keine Lösung haben. Da sollten wir jetzt eine zukunftsfähige Lösung finden. Ich glaube, dem angespannten Markt helfen wir auch, wenn wir mehr für das Image und die Markenbildung des deutschen Weins tun; wir haben es eben schon gehört. Wir haben in der letzten Legislaturperiode, glaube ich, einen großen Schritt gemacht, indem wir im Bezeichnungsrecht nach harten, langen Verhandlungen, nach harten Diskussionen in der Branche und auch mutigen Schritten im Ministerium eine echte Reform durchgesetzt haben. Wir haben jetzt Übergangsfristen für vieles vereinbart.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will beim letzten Punkt anknüpfen, den Kollege Ebner angesprochen hat. In der Tat – wir haben letzte Woche die neue Geisenheimer Absatzanalyse bekommen –, wir haben einen angespannten Markt im Absatzbereich, im Umsatzbereich, und deswegen ist die Verlängerung der noch stärkeren Begrenzung bei den Neuanpflanzungsrechten, wie es vom Bundesrat kam, sicherlich sinnvoll. Ich habe jetzt gesehen: Die Bundesregierung stimmt dem zu, und es ist sicherlich sinnvoll, dass wir die Übergangsregel mit der Begrenzung auf 0,3 Prozent weiter verlängern. Herr Minister, schön, dass Sie da sind, aber Sie müssen jetzt bitte auch mal das Gespräch mit der Branche, mit den Verbänden suchen und die Zeit der Übergangsregel nutzen, um eine sinnvolle Regelung für die Zukunft zu finden.”
“Daran sollten wir uns heute erinnern. Lassen Sie uns gemeinsam für Gegenwart und Zukunft die richtigen Schlüsse ziehen! Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Adis Ahmetovic.”