Ingmar Jung
CDU/CSU · Germany
“Wir übernehmen den Wolf ins Jagdrecht, um vorbereitet zu sein, wenn die Änderungen denn eintreten. Wir schaffen verschiedene Regelungen und bündeln Kompetenzen im Wolfsmonitoring, in der Wolfsberatung und in der Bestandskontrolle.”
“– Die gerichtlichen Entscheidungen unterscheiden sich doch nur in zwei Dingen: Die einen sagen, das Verfahren sei überhaupt nicht rechtmäßig, und die anderen sagen, der Bescheid sei rechtswidrig. Das Ergebnis ist aber: Der Abschuss kann nicht gemacht werden. Das können wir doch nicht draußen als Lösung verkaufen, meine Damen und Herren.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hessische Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung zum Thema Wolf gesagt: Wir müssen ihn jetzt bejagen, statt später zu bereuen. – Was meint er damit?”
“Wir als Länder bitten einfach darum: Versetzen Sie uns in die Lage, zu handeln! Das Bundesnaturschutzgesetz ist ja noch härter als die FFH-Richtlinie, weil Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie nicht umgesetzt wird. Da könnte man vielleicht ein anderes Schnellschussverfahren machen. Das wäre das Erste, was Sie tun könnten.”
“Bei klarer Indizienlage wird die Entschädigung ausgezahlt. Das ist das, was wir im Moment machen. Mehr können wir als Länder aber nicht tun. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung. Alles, was wir machen, ist am Ende Symptombekämpfung und nicht die Bekämpfung der Ursache.”
“Reden Sie mal mit den Weidetierhaltern dort, die übrigens – wir haben es gehört – Landschaftsschutz betreiben, die die Kulturlandschaft erhalten, die Artenschutz betreiben, die in kupiertem Gelände, das sie maschinell gar nicht mehr betreuen können, dafür sorgen, dass das überhaupt noch alles geschieht.”
The complete record
Every one of 131 lines we hold for Ingmar Jung, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 3.
“Wir haben es eben schon mal gehört: Heute herrscht wieder mitten in Europa ein verbrecherischer Angriffskrieg. Ich denke, es ist unsere Verantwortung, dass wir uns als Deutschland, als Bundesregierung, als Parlament, dass wir uns jetzt alle gemeinsam an die Spitze der Bewegung stellen und auch für ein Sondertribunal für diesen Putin-Krieg eintreten; da schließe ich mich ausdrücklich der Kollegin von der SPD an. Denn die Urheber dieses Kriegs, allen voran den russischen Diktator Wladimir Putin, für das verübte völkerrechtliche Verbrechen der Aggression zur Verantwortung zu ziehen, ist nicht nur mit Blick auf die unmittelbaren Opfer zwingend erforderlich, sondern auch essenziell, um langfristig überhaupt präventive Wirkung der völkerrechtlichen Strafbarkeit erzielen zu können. Das sollten wir aus dem ICTY lernen.”
“Letztlich, meine Damen und Herren, ist es auch ein Zeichen, dass jeglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Grenzen gesetzt werden, Völkerrecht und Menschenrechte über alle nationalen Grenzen hinweg Gültigkeit haben müssen. Bereits 1991 veröffentlichte Mirko Klarin, der kroatische Schriftsteller, ein Essay unter dem Titel „Nürnberg jetzt!“. Er rief schon damals dazu auf, einen Strafgerichtshof für Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzurichten, bevor die rassistischen Hetzer in Ex-Jugoslawien ihren Krieg anzetteln. Und auch wenn er damit scheiterte, gilt er als Initiator des ICTY, an den wir heute denken. Wenn wir heute an diese Entwicklung denken, dann müssen wir auch für die Gegenwart die richtigen Schlüsse ziehen und daraus lernen.”
“Dennoch: Dass wir heute seine Arbeit würdigen, ist unerlässlich, um auf diesem Weg Zeichen zu setzen – ein Zeichen, dass menschenunwürdige Gräueltaten, denen das Wort „Verbrechen“ kaum noch gerecht wird, nicht ungeahndet bleiben und vergessen werden dürfen, ein Zeichen, dass sogenannte ethnische Säuberungen nichts anderes als schmutzige Verbrechen sind, ein Zeichen, dass die Wahrheit sich nicht auslöschen und vertuschen lässt, und vor allem aber auch ein Zeichen, dass wir den Opfern dieser Gräueltaten, des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Folter, der Misshandlung, der Vertreibung und Verfolgung, ein Gesicht geben, sie anhören, ihnen ihre Stimme zurückgeben und sie und ihre Angehörigen mit ihrem Leid anerkennen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dem 30. Jahrestag des ICTY in einer 39-minütigen Debatte, geschweige denn in einer 3-minütigen Rede gerecht werden zu wollen, ist wahrscheinlich kaum möglich.”
“Vielen Dank. – Herr Minister, tatsächlich zum Namensrecht. Ich habe mehreren Zeitungsartikeln entnommen, dass von den Grünen zumindest der rechtspolitische Sprecher Herr Limburg vorgeschlagen hat, in Zukunft Namensverschmelzungen zuzulassen. Als Beispiel habe ich gelesen, dass, wenn Herr Schmidt Frau Müller heiratet, sie sich dann Herr und Frau Schmüller nennen können sollen. Die Grünen hätten dafür, so habe ich der Zeitung entnommen, große Sympathien. Teilen Sie diese Sympathien, und werden Sie das in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigen?”
“Kommen Sie bitte zum Schluss. Das muss jedes Mal positiv festgestellt werden. Aber vielleicht gibt es andere Maßnahmen, die Strafverfolger oder Gerichte in bestimmten Einzelfällen, auch bei Tätern unter 14 Jahren, ergreifen können, wenn sie zu dem Ergebnis kommen oder die Vermutung haben, dass man eine bestimmte Begutachtung vornehmen sollte. All das wären Maßnahmen, die man zumindest mal überprüfen kann, über die man reden kann. Deswegen, glauben wir, wäre so eine Studie der richtige Weg. Einfache Lösungen sind auf jeden Fall das Falsche, meine Damen und Herren.”
“Lasst uns gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium mal vernünftig darüber diskutieren, ob es vielleicht Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Grenze heute anders gewählt werden muss, ob es vielleicht eine Art von Gleitzone unter 14 Jahren geben kann. – Frau von Storch, hören Sie doch irgendwann mal zu, und versuchen Sie mal, zu verstehen, was hier passiert! Und rufen Sie nicht immer so einen Unsinn dazwischen! Das ist wirklich furchtbar! Man kann, wenn die Studie zu einem entsprechenden Ergebnis kommt, darüber nachdenken, ob eine solche Gleitzone nur für bestimmte Einzelfälle gelten soll. Wir haben eben von der AfD gehört, man könne dann ja die Einsichtsfähigkeit und Reife feststellen. Das ist eine ganz tolle Idee! Das ist bei Personen zwischen 14 und 18 heute schon möglich; das steht in § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes.”
“Wir sind schon der Meinung, dass man auch mal auf die Länder um uns herum schauen kann; wir haben die Vergleiche gehört. Auch unmittelbare Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande haben andere Grenzen. Sie haben aber andere Strafrechtssysteme; das gehört auch zur Wahrheit. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat gesagt, die Grenze solle jedenfalls nicht unter 12 Jahren liegen. Eine Grenze bei 14 Jahren ist also nicht zwingend. Ich schließe mich dem an, was die Minister Gentges und Strobl aus Baden-Württemberg gefordert haben. Sie haben gesagt: Lasst uns doch mal eine Studie in Auftrag geben.”
“Einen Punkt, den Herr Fiedler genannt hat, möchte ich aufgreifen. Ja, der Resozialisierungsgedanke spielt im Jugendstrafrecht und generell im Jugendrecht eine viel größere Rolle. Wir müssen doch darüber diskutieren, wie wir solche Taten verhindern können, wie wir dazu kommen können, dass es seltener passiert. Wer glaubt, dass man das einfach damit beantwortet, dass man ein 12-jähriges Kind für zehn Jahre in den Knast sperrt, und dass dann, wenn der Mensch mit 22 Jahren herauskommt, alles wieder gut ist, der sieht die Welt zu einfach. Gleichwohl – ich komme darauf zurück – ist es legitim, darüber zu reden. Die Grenze von 14 Jahren ist nicht gottgegeben; das ist eine Grenze, die schon damals, vor 100 Jahren, politisch gewählt wurde.”
“Wer glaubt, Einzelfälle zum Anlass zu nehmen, um einfache Lösungen zu präsentieren, um billige Politik zu machen, dem geht es gerade nicht um Opferschutz, sondern der versucht, auf dem Rücken der Opfer Politik zu machen. Das ist schäbig, meine Damen und Herren. Weil hier der Eindruck entsteht, dass es für Personen unter 14 Jahren gar keine Sanktionen gab: Wer das glaubt, soll bitte mal in das SGB VIII schauen. Da gibt es verschiedenste Maßnahmen, wie reagiert werden kann, bis hin zur Unterbringung in stationären Einrichtungen. Wir müssen darüber diskutieren, ob es dort Plätze in ausreichender Zahl gibt, ob dorthin in ausreichendem Maß zugewiesen wird, ob solche Maßnahmen in ausreichendem Maß ergriffen werden. Aber mit ganz einfachen Lösungen kommt man an der Stelle nicht weiter.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, weil ich danebensaß, kann ich kurz helfen: Frau Kollegin Storch hat eben noch mal betont, dass sie nicht „Hetzer“ gerufen hat, sondern dass sie Herrn Fiedler „Nazi“ genannt hat. Vielleicht hilft das bei der Beurteilung der Frage des Ordnungsrufs. Meine Damen und Herren, die Debatte, die wir heute führen, wurde ausgelöst durch schreckliche Taten, über die wir jetzt schon einiges gehört haben. Damit es deutlich ist: Es ist legitim, über Grenzen von Strafmündigkeit zu reden. Es ist legitim, dass wir hier darüber diskutieren. Es ist auch legitim, dass wir nach 100 Jahren der Geltung dieser Grenze uns fragen, ob sie heute noch angemessen ist – dann aber bitte seriös und in einem Gesamtkontext.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, Sie müssen nicht immer einseitig die bösen Banken reglementieren wollen, um scheinbar – ich betone: scheinbar – die Verbraucher zu schützen. Es bestehen gegenseitige Verpflichtungen und eine gegenseitige Verantwortung von Verbrauchern und Banken. Diese gegenseitige Verantwortung gilt es zu stärken. Ihr Antrag dient weder den Verbrauchern noch einem sicheren, sich selbstregulierenden Bankensystem, und wir lehnen diesen daher ab.”
“Eine Deckelung der Dispozinsen würde sicher nicht einer solchen Transparenz und damit dem Schutz der Kunden und Verbraucher dienen. Dispokredite sind ungesicherte Kredite mit einem erheblichen Risiko für die Banken und damit auch für die Verbraucher. Es ist schlicht falsch, dass eine Deckelung der Dispozinsen insbesondere einkommensschwache Gruppen schützt. Eine solche Deckelung wäre vielmehr ein Anreiz, Dispokredite nicht abzubauen oder solche vermehrt in Anspruch zu nehmen. Der Markt bietet vielfache Möglichkeiten und Instrumente, bei absehbaren Dispozinsen umzuschulden, reguläre Kredite in Anspruch zu nehmen oder sozialstaatliche Hilfen zu nutzen und so eben nicht tiefer in eine Verschuldungsfalle zu geraten.”
“Wir leben in einem System der sozialen Marktwirtschaft mit Vertragsautonomie. Das ist gut so und hat sich bewährt. Es ermöglicht den Menschen in unserem Land, sich frei zu entscheiden. Das gilt auch für die Wahl ihres Kreditinstituts, und der Markt hat immer wieder bewiesen, dass er sich selbst regulieren kann. Eine Deckelung der Dispozinsen wäre ein rigoroser Eingriff in den freien Wettbewerb und die Autonomie der Banken und würde nur scheinbar zur Entlastung der Verbraucher führen, da die Banken gefordert wären, ihre Risiken und Kosten über anderweitige Gebühren zu decken. Und genau um diese Risiken geht es: Wir wollen ein stabiles, sicheres und starkes Bankensystem, das hinsichtlich ihrer Transparenz sicher noch Verbesserungsbedarf hat.”
“Ja, wir können das noch wesentlich mehr ausweiten. Wir haben zwar durch das Urteil des XI. Senates des Bundesgerichtshofs die angesprochene Problematik in diesem Bereich; aber letztlich trifft es doch alle Dauerschuldverhältnisse. Wenn ich sehe, was Streamingdienste sich teilweise erlauben, wie sehr sie ihre Vertragsbedingungen anpassen, weiß ich auch nicht, wie lange das noch gut geht. Wenn wir gemeinsam eine Lösung für alle Dauerschuldverhältnisse finden, dann haben wir, glaube ich, ein gutes Stück Verbraucherschutz erreicht. Ich freue mich auf die Diskussion.”
“Die Antwort ist immer dieselbe: Ja, doch, den habe ich gekriegt; aber ich habe den gar nicht gelesen, weil ja immer solche Briefe kommen. Das ist doch das Problem, das wir jetzt haben: Die Verbraucher, die vorgeblich geschützt werden, kommen am Ende in die Gefahr, möglicherweise eine Kündigung zu bekommen, weil die Bank teilweise gar nicht anders kann, und haben davon am Ende noch weniger, weil sie ihre Geschäftsbeziehung verlieren. Da müssen wir doch nicht für die Vergangenheitsfälle, sondern für die Zukunft eine pragmatische, praktikable Lösung finden, sodass wir vor allem für die Verbraucher Rechtssicherheit erlangen, meine Damen und Herren. Da sind wir gerne bereit, auch über andere Ideen zu diskutieren. Sie haben gesagt, wir könnten es auf weitere Geschäftsbeziehungen zu Banken ausweiten.”
“Zu diesem Teil ist die Rechtsprechung absolut richtig und nachvollziehbar. Da haben es Banken schlicht und ergreifend übertrieben; dass wir uns an der Stelle nicht falsch verstehen. Aber am Ende ist doch eine Situation entstanden, die wir schon mehrmals beschrieben haben. Fragen Sie – ich habe das schon öfter gemacht – doch mal draußen Leute, ob das irgendjemand mitbekommen hat. Quasi jeder ist von seiner Bank mehrmals angeschrieben worden, um den AGBs zuzustimmen. Ich habe schon öfter Leute gefragt: Wisst ihr eigentlich, dass die Art und Weise, wie AGBs vereinbart wurden, nicht mehr gültig ist, und zwar für die letzten Jahre? Da kriege ich immer die Antwort: Nein. Dann frage ich: Hast du von deiner Bank keinen Brief gekriegt?”
“– Ehrlicherweise ist meine Erfahrung eine andere, wenn ich mit Banken spreche. Da löst man gerade irgendwie das Problem für die Vergangenheit; aber für die Zukunft besteht doch eine große Rechtsunsicherheit, auf welche Art und Weise AGBs denn noch geändert werden können. Ich glaube, an dieser Stelle müssen wir ran. Über einen sehr langen Zeitraum haben die Banken die Möglichkeiten des § 675g BGB genutzt. Das haben die Verbraucher, offen gestanden, oft gar nicht mitbekommen. Dann – das gehört auch zur Wahrheit; damit wir uns nicht falsch verstehen – haben es einige Banken schlicht und ergreifend übertrieben. Das, was Anlass der aktuellen Rechtsprechung ist – dass eine Bank Kunden damit wirbt, dass das Konto kostenlos ist, und dann über eine Zustimmungsfiktion plötzlich Kontogebühren einführt –, geht tatsächlich nicht.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will in der Kürze der Zeit und der Uhrzeit angemessen nur noch ein paar Worte zu dem verlieren, was gesagt wurde. Zunächst mal möchte ich sagen, Herr Dr. Lieb: Wenn Sie anerkennen, dass ein Problem besteht, und erklären, dass unser Antrag aus mehreren Gründen nicht die richtige Lösung bietet, und mehrmals angekündigt haben, dass gleich Ihr Vorschlag kommt, dann hätte ich mich gefreut, Ihren Vorschlag auch kennenzulernen; das sage ich ganz ehrlich. Über das bestehende Problem diskutieren wir schon länger. Wenn Sie eine andere Idee haben, dann bitte; aber dann würden wir sie auch ganz gerne erfahren. Sie haben am Ende kurz gesagt: In der Praxis sind doch schon längst andere Lösungen gefunden worden, und wir haben da keine Problematik mehr.”
“Wenn Sie wollen, schreiben Sie ihn ab, und bringen Sie ihn selbst ein! Aber lassen Sie die Vereine an dieser Stelle nicht weiter im Regen stehen! Herzlichen Dank. Als Nächster erhält das Wort Macit Karaahmetoğlu für die SPD-Fraktion.”
“In deren Vorständen, demokratisch gewählt von einer Mitgliederversammlung, sind doch immer die, die sich noch in drei weiteren Vereinen engagieren. Sie leisten alles im Ort und sind für andere da. Sie kriegen dafür kein Geld; sie wollen dafür kein Lob. Sie bekommen eher noch Kritik, weil sie noch drei andere kennen, die wissen, wie man alles viel besser machen könnte. Die wissen doch aber, wie das Vereinsleben funktioniert. Denen müssen wir doch zutrauen, meine Damen und Herren, in einer Vorstandssitzung darüber zu beraten und zu beschließen, welches die geeignete Form einer Mitgliederversammlung ist. Dieses Vertrauen hätte ich mir gewünscht. Im Ergebnis bin ich trotzdem froh, wenn es heute irgendeine Lösung gibt. Aber ich appelliere an Sie: Schauen Sie sich doch noch mal unseren Gesetzentwurf an! Springen Sie über Ihren Schatten!”
“Die muss dann beschließen, dass Sie als Vorstand auch zu einer digitalen Versammlung einladen dürfen. Dann machen Sie wieder eine Vorstandssitzung und laden zu einer digitalen Mitgliederversammlung ein. Und im letzten Schritt treffen Sie sich zu einer digitalen Versammlung. Was für ein Wahnsinn im Jahr 2023, meine Damen und Herren. Ich hätte mir viertens gewünscht, dass wir da eher dem folgen, was die Sachverständigen uns geraten haben, und jetzt nicht mit aller Gewalt noch einen dritten Weg finden. Ich sage auch ganz ehrlich: Den Ehrenamtlern gegenüber, von denen wir alle reden, hätte ich mir schon etwas mehr Vertrauen gewünscht. Die, für die wir das machen, sind doch die kleinen Vereine vor Ort. Sie halten das gesellschaftliche Leben am Laufen.”
“Wir machen dies doch für genau die Vereine, von denen Sie eben gesprochen haben: für kleine Vereine mit Ehrenamtlern, die sich vor Ort engagieren. Stellen Sie sich vor, Sie werden neuer erster Vorsitzender in so einem Verein und wollen eine Versammlung digital durchführen. Dann hoffe ich für Sie, dass Ihr Vorgänger die Mitgliederversammlungsprotokolle ordentlich abgeheftet hat und Sie den Beschluss noch irgendwo finden, in dem das drinsteht, damit Sie überprüfen können, ob er rechtmäßig gefasst wurde, ob er noch gültig ist oder ob er vielleicht irgendwann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben wurde. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Beschluss damals wirksam war oder ob er noch gültig ist, dann müssen Sie als Vorstand beschließen, eine hybride Versammlung oder eine Präsenzversammlung durchzuführen.”
“Alle Regelungen für Mitgliederversammlungen – Einladungen, Form, Frist, Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit, Ort, Art der Versammlung – stehen entweder im BGB oder in der Satzung der Vereine. Bisher ist keine einzige Regelung in der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung. Das ist völlig systemfremd und neu. Da kann man jetzt sagen: Das ist nicht so schlimm. Es ist aber, zweitens, auch unlogisch. Ich habe noch nicht verstanden, warum ein Vorstand alleine beschließen können soll, dass eine Versammlung in Präsenz stattfindet, bei der ja potenziell viel mehr Mitglieder ausgeschlossen werden, nämlich alle, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an einem bestimmten Ort sein können, aber eine rein digitale Versammlung nicht beschließen darf. Das verstehe ich nicht so richtig. Drittens ist es völlig bürokratisch.”
“Vorgestern haben Sie dann einen Weg gefunden, der Sie in die Lage versetzt hat, unserem Anliegen und dem der Sachverständigen nicht zustimmen zu müssen und einen eigenen Beschluss zu formulieren. Das kann man alles so machen; ob das die Vereine wirklich weiterbringt, daran habe ich meine Zweifel. Schauen wir uns mal an, was Sie jetzt vorschlagen. Sie sagen: Hybrid- und Präsenzveranstaltungen darf der Vorstand für Mitgliederversammlungen und für Versammlungen gemäß der Verweise im BGB beschließen; eine rein digitale Veranstaltung darf er aber erst dann beschließen, wenn die Mitgliederversammlung das vorher so beschlossen hat. Ich halte das aus vier Gründen für falsch: Erstens ist das systemwidrig.”
“– Na ja, es gab eine Bundesratsinitiative, Herr Kollege, die Sie erst dann aufgesetzt haben, als wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben. Dazu gab es hier mit unserer Zustimmung eine erste Lesung ohne Debatte. Dann gab es eine Sachverständigenanhörung, die sehr erhellend war und bei der alle Sachverständigen gesagt haben: Gute Initiative; aber schafft doch auch über den Vorstand eine Möglichkeit rein digitaler Versammlungen. – Ich habe sogar noch bei der einen Sachverständigen, bei der ich mir nicht sicher war, nachgefragt, und sie hat das dann noch mal ausdrücklich bestätigt. Passiert ist dann erst einmal wieder nichts. Dann haben wir den Änderungsantrag gestellt, diese Version noch aufzunehmen. Im Ausschuss haben Sie es dann wieder geschoben.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den Vereinen über das COVMG während der Pandemie die Möglichkeit gegeben, flexibel zu handeln, Mitgliederversammlungen hybrid oder digital durchzuführen. Für viele Vereine war das so ziemlich die einzige positive Nebenerscheinung dieser Pandemie. Sie konnten ihr Vereinsleben flexibler, offener, freier, moderner und digitaler gestalten, und viele Vereine haben davon auch Gebrauch gemacht. Seit dem 31. August allerdings sind die Vereine wieder in die Vor-Corona-Zeit zurückgefallen. Ich teile es deshalb, Kollege Hartewig, dass heute ein guter Tag für die Vereine und für das Ehrenamt ist. Ich möchte aber hinzufügen: Gott sei Dank haben wir als Fraktion so viel Druck gemacht, sonst wären wir heute nämlich nicht so weit, dass wir das Gesetz beschließen werden.”
“Den Opfern des Nationalsozialismus, den Opfern von Gewaltherrschaft, Krieg und Verfolgung werden wir nur dann gerecht, wenn wir alles dafür tun, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass aus dem „Immer wieder“ irgendwann ein „Nie wieder!“ werden kann – ich bin quasi fertig; Sie dürfen gleich gerne klatschen –: hier bei uns in Deutschland, bei uns in Europa und letztlich überall. Lassen Sie uns dafür gemeinsam eintreten! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Jung. – Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen.”
“„Nie wieder!“ kann und muss jetzt in unserer Zeit, in unserer Gegenwart bedeuten, aufzustehen: gegen Gewalt, gegen Missbrauch, gegen Verunglimpfung und Ausgrenzung von Minderheiten, Andersdenkenden und gegen Krieg. Darauf kommt es an, gerade in Zeiten, in denen mitten in Europa wieder ein verbrecherischer Angriffskrieg herrscht. Jetzt können, jetzt müssen wir zeigen, was Erinnern und Wiedergutmachung des nicht Wiedergutzumachenden bedeutet. Erinnern bedeutet nicht nur, zurückzuschauen und sich des Vergangenen zu erinnern. Erinnern bedeutet, in der Gegenwart zu handeln und nicht zu zögern, gegen Krieg, Gewalt und Verfolgung einzutreten. Meine Damen und Herren, uns mag in diesem Haus keine persönliche Schuld treffen. Aber wir als deutsches Parlament tragen eine historische Verantwortung.”
“„Nie wieder Krieg!“, „Nie wieder Barbarei!“, „Nie wieder Völkermord!“, „Nie wieder Verfolgung!“, „Nie wieder Menschenverachtung!“. Meine Damen und Herren, dieses „Nie wieder!“ geschieht immer wieder und gerade auch jetzt. Auch die Verfolgung queer lebender Menschen geschieht in vielen Teilen der Welt auch heute noch. Auch in Deutschland ist gewiss noch nicht alles gut. Und wir schulden den Opfern des Nationalsozialismus, natürlich allen Opfern, Angehörigen des jüdischen Volkes, der Sinti und Roma, den wegen ihrer politischen Überzeugung und sexuellen Orientierung oder Identität vergessenen und verfolgten Menschen, unser Gedenken und unser Erinnern. Aber ein Erinnern, das nur aus Reden und dem Aufrechterhalten dieser Erinnerung besteht, würde all diesen verfolgten, gequälten und ermordeten Menschen nicht gerecht.”
“Die Verankerung unseres Gemeinwesens im Versprechen der Demokratie, in Toleranz und Rechtsstaatlichkeit, unsere Zugehörigkeit zu einem vereinten, friedlichen Europa sind starke Abwehrkräfte, um eine Wiederholung der Barbarei zu verhindern. Weiter: Wir schulden den Opfern des Holocaust unser Gedenken, unser Erinnern. ... Wir wollen auch heute und in Zukunft aus dieser Geschichte lernen. Wahre Worte eines ehemaligen Bundeskanzlers, die wir uns zu Herzen nehmen sollten. – Gestatten Sie mir: Es wäre gut gewesen, auch er hätte sich in den letzten zwölf Monaten daran erinnert, dass wir aus unserer gesamten Geschichte lernen müssen. Meine Damen und Herren, „Nie wieder!“: Diese von vielen von uns oft verwandte Wendung stammt ursprünglich aus einem Gedicht des jüdischen Dichters Yitzhak Lamdan aus dem Jahr 1927.”
“Deshalb finde ich es angemessen und freue mich, dass wir diese Opfer morgen auch in den Mittelpunkt unserer Gedenkstunde stellen, meine Damen und Herren. Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin jemanden zitieren, den man im Moment nicht mehr so einfach zitiert, unseren ehemaligen Bundeskanzler Gerd Schröder, der in seiner Erklärung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sagte: … nach einem halben Jahrhundert friedlicher und demokratischer Entwicklung, bedürfen Menschen der Widerstandskraft ganz gewöhnlicher humaner und moralischer Maßstäbe und Tugenden, die auch in außergewöhnlichen Zeiten Bestand haben.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee die Gefangenen des Konzentrationslagers in Auschwitz. 1996 wurde dieser Jahrestag der Befreiung auf Initiative unseres damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog zum offiziellen deutschen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Zu diesen Opfern unendlichen Leids gehören auch die Opfer, die sich heute als „queer“ bezeichnen würden: schwule Männer, lesbische Frauen, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, die vielfach gequält, zwangskastriert oder zu wahnwitzigen Menschenversuchen missbraucht wurden – widerliche Taten, gegen die im Einzelnen manchmal der Tod noch fast gnädig erscheint.”
“Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss bitte. Aber bei jenen, die das nachhaltig und hartnäckig machen, wenn jemand glaubt, sich nie an Regeln halten zu müssen, muss der Staat doch irgendwie reagieren können. Deswegen sind wir auch da gegen die Änderung. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Kollegin Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich stimme völlig zu: Generalprävention, ein wichtiger Strafzweck, wird bisher nicht erreicht. Wenn Sie die Leute draußen fragen: „Was passiert, wenn man schwarzfährt?“, sagen die: Das kostet je nach Verkehrsbetrieb 60 Euro oder 40 Euro; also das erhöhte Beförderungsentgelt. – Dass daneben eine Strafbarkeit besteht, wissen die allermeisten gar nicht. Aber es gibt ja noch weitere Strafzwecke. Die Spezialprävention, meine Damen und Herren, greift hier natürlich schon. Denn um wen geht es denn? Es geht doch hier um die echten Profis, die das nachhaltig, dauerhaft machen und sich darauf verlassen, dass am Ende schon alles gut gehen wird. Es wird niemand, der einmal schwarzfährt, von einem Verkehrsbetrieb angezeigt. Wir haben auch Opportunitätseinstellungen; das würde sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.”
“Ich bin gespannt, wie intensiv die Diskussion noch ist, wenn das 49‑Euro-Ticket überall eingeführt sein sollte. Ich verspreche mir, dass sie dann etwas nachlässt. Dieser Gesetzentwurf zeigt, welches Rechtsstaatsverständnis Sie haben. Sie erklären gleich am Anfang der Begründung: Wer schwarzfährt hat, keine „kriminelle Energie“; denn er überwindet ja keine Barriere, also kein Drehkreuz, keine Sperre oder was auch immer. Das finde ich schon erstaunlich. Der Ladendieb, der im Laden etwas klaut, aber vorher keine Sperre überwindet, klaut trotzdem und hat trotzdem eine kriminelle Energie; aber wenn ich mich recht entsinne, wollten Sie die Strafbarkeit dort ja auch abschaffen. Warum fehlt das eigentlich hier in den Gesetzentwürfen? Ich will zum Schwarzfahren allgemein noch etwas sagen.”
“Eines muss ich sagen: Wir haben in der letzten Legislaturperiode oft darüber gesprochen; wir haben eine verfassungsrechtliche Diskussion geführt. Das haben Sie diesmal anders gemacht. In der letzten Legislaturperiode haben Sie vorgeschlagen: Das Strafrecht erklärt Lebensmittel, die weggeworfen werden, einfach für herrenlos. Wir waren immer der festen Überzeugung: Strafrecht kann zivilrechtliche Tatsachen nicht einfach auf den Kopf stellen. Wenn ich den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf richtig verstehe, dann soll die Strafbarkeit bestehen bleiben, aber gemäß § 248a StGB nicht mehr verfolgt werden. Das ist wohl verfassungsgemäß; falsch ist es trotzdem, meine Damen und Herren. Dann haben wir schließlich noch Schwarzfahren – die Vierte oder Fünfte. Darüber haben wir hier schon oft miteinander diskutiert.”
“Weil er natürlich nicht möchte, dass nachts auf sein Grundstück eingebrochen wird, dass das Behältnis aufgebrochen wird und dass möglicherweise das Grundstück verwüstet wird mit allen Folgen, die das haben kann; ich weiß, das ist dann üblicherweise Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, meistens, nicht immer. Warum sollten wir eine zusätzliche Strafbarkeit, die ganz normal in den Diebstahlvorschriften geregelt ist, an der Stelle aufheben und damit möglicherweise noch einen Anreiz schaffen? Ich stimme völlig zu: Wir müssen Regelungen finden, wie weniger Lebensmittel weggeworfen werden, wie sie dort zugeführt werden, wo sie wieder gebraucht werden können. Aber es hilft doch nicht, dass wir an dieser Stelle an der Strafrechtsschraube drehen. Das ist reine Symbolpolitik, meine Damen und Herren.”
“Aber weil Sie eben angesprochen haben, was man da machen könnte, schlage ich vor, dass die Koalition, die hier im Hause eine Mehrheit hat, einen konkreten Vorschlag macht. Auch glaube ich, das sollte man eher an das Landwirtschaftsministerium adressieren als ans Strafrecht; ich glaube, mit dem Strafrecht kommen wir an dieser Stelle nicht weiter, meine Damen und Herren. Warum ich glaube, dass wir das StGB an der Stelle so belassen sollten, wie es ist, hat einen ganz anderen Hintergrund. Über welche Fragen sprechen wir denn hier typischerweise? Der typische Fall ist doch, dass der Lebensmitteleinzelhändler auf seinem befriedeten Besitztum irgendein Behältnis hat, meist gegen Diebstahl besonders gesichert. Warum tut er das?”
“Sie wollen am Ende ein politisches Strafrecht, und das ist mit uns als Rechtsstaatspartei nicht zu machen, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich auf ein paar materielle Fragen eingehen, die in den Gesetzentwürfen eine Rolle spielen. Das Containern ist hier angesprochen. Zweifellos – da stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin – ist es ein riesiges Problem, dass in Deutschland täglich Unmengen Lebensmittel weggeworfen werden. Es werden Lebensmittel, die gut verzehrt werden könnten, aus dem Verkauf genommen; sie kommen nicht dorthin, wo sie verwertet werden könnten, und da müssen wir als Politik was tun. Sie haben Vorschläge gemacht, und ich bin der festen Überzeugung, da müssen wir was tun.”
“Die Anträge – ein Antrag fasst eher zwei zusammen – gehen alle in dieselbe Richtung: Es geht darum, Repressionen abzustellen – Frau Senatorin, Sie haben es gesagt –, es geht darum, bei bestimmten Straftaten keine Strafverfolgungen mehr durchzuführen, es geht darum, Strafbarkeiten komplett abzuschaffen. Letztlich steckt die Überzeugung dahinter, dass man mit Strafrecht, mit Verfolgung nichts erreicht. Bei allen? Nein, nicht bei allen. Bei Unternehmen und Unternehmern ist das ganz anders. Da braucht man härtere Strafen. Da braucht man neue Regeln. Letztlich steckt dahinter: Sie teilen die, die Recht und Gesetz brechen, in Gut und Böse ein. Sie wollen unterschiedliche Beurteilungen, und das soll wahrscheinlich alles nur der Anfang sein.”
“Meine Damen und Herren, heute steht auf der Tagesordnung – die Kollegin eben hat über vieles gesprochen, was nicht auf der Tagesordnung steht – die Beratung von Anträgen und Gesetzentwürfen der Linkspartei. – Ja, Die Linke, Entschuldigung. Ihr habt euch so oft umbenannt; ich komme da nicht mehr mit. Es tut mir durchaus ein bisschen leid: Das sind eine Menge Anträge, ein ganzes Sammelsurium, in dem viel von den Überzeugungen der Linken steckt, und dann ist Wahlkampf, und es darf gar keiner aus der Fraktion reden. Aber wir wollen uns trotzdem damit auseinandersetzen.”
“Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Wegge, ich will am Anfang kurz auf Sie Bezug nehmen. Sie haben hier voller Überzeugung und Freude erklärt, welchen Mut diese Fortschrittskoalition in die Rechtspolitik bringt und was sie alles umsetzt. Sorgen Sie aber doch mal in der Koalition dafür, dass das auch in der täglichen Arbeit eine Rolle spielt! Wenn ich mich an die gestrige Ausschusssitzung, in der wir alle gemeinsam waren, erinnere: Es gab genau einen Punkt, bei dem der Ausschuss federführend war, nämlich dass wir ermöglichen wollen, Mitgliederversammlungen digital durchzuführen, aber diesen einzigen Punkt hat diese Fortschrittskoalition voller Heldenmut vertagt, wie so oft. Deswegen: Tragen Sie es doch mal in die tägliche Arbeit, was Sie eben so überzeugend hier vorgetragen haben!”
“Haben Sie ein schönes Wochenende. Vielen Dank. Nur noch einmal zur Erinnerung: Sie haben fünf Minuten. Sie dürfen kürzer reden, aber nicht länger. Als Nächstes erhält das Wort Marcel Emmerich für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Wer glaubt, dort keine Lösung anbieten zu müssen, wird das bei Wahlen spüren. Aber gleichwohl darf es bei der Debatte, wie wir mit Menschen umgehen, die bewusst Gesetze brechen, um Ziele durchzusetzen, keine Rolle spielen, worum es ihnen geht. Das gilt übrigens auch umgekehrt: Wenn ich jetzt von den Antragstellern höre, es werde nur über Klima gesprochen, dann ist das der Versuch, eine Bewegung wegen eines Phänomens zu diskriminieren. Sie von der AfD versuchen an dieser Stelle, Ihre kruden Leugnungstheorien hoffähig zu machen, indem Sie dieses Thema als Vehikel benutzen. Damit dürfen Sie keinen Erfolg haben. Das sage ich Ihnen an dieser Stelle auch sehr deutlich. Herr Abgeordneter, die Zeit ist um. Meine Damen und Herren, ich lade Sie herzlich ein, im Ausschuss darüber zu debattieren. Lassen Sie uns gemeinsam vernünftige Lösungen finden.”
“Das ist der Unterschied: Wir definieren hier gerade nicht – und das verschwimmt in der Debatte –, welches Ziel es wert ist, Freiheitsrechte in Anspruch zu nehmen, und welches nicht. Und wenn Sie diese Diskriminierungsfreiheit ernst nehmen, dann gilt auch umgekehrt: Dann kann es keinen Unterschied machen, wofür jemand eintritt, der die Grenzen überschreitet und Strafgesetze bewusst bricht. Der Betreffende ist ein Straftäter, egal was seine dahinterstehende Motivation ist. Das verschwimmt leider zu sehr in der Debatte. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir unsere Gesetze durchsetzen. Ich lade Sie herzlich ein – der Antrag ist im Ausschuss –, darüber zu sprechen, wie wir die rechtsstaatliche Ordnung erhalten. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Lösung der Klimaproblematik ist das Kernthema jeder Politik in den nächsten Jahren.”
“Ich will auf einen Punkt noch einmal ausdrücklich eingehen, über den wir vorletzte Sitzungswoche zwar auch schon diskutiert haben, der mir aber wichtig ist; denn das verschwimmt in der Debatte leider gelegentlich. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sind Freiheitsrechte nur deshalb so viel wert, weil sie völlig diskriminierungsfrei, ohne Ansehung der dahinterstehenden Motivation gewährt werden. Sie dürfen in Deutschland Freiheitsrechte aus gutem Grund – das unterscheidet uns von autoritären Regimen – für alles in Anspruch nehmen. Sie dürfen gegen Coronamaßnahmen demonstrieren, Sie dürfen für Klimapolitik demonstrieren, Sie dürfen aber auch für besseres Wetter oder für weiße Weihnachten demonstrieren – völlig egal. Und wir als Politik, wir als Staat haben uns aus der Motivationsfrage herauszuhalten.”
“Meine Damen und Herren, wir haben deshalb in der vorletzten Sitzungswoche bereits einen Antrag eingebracht und unterschiedliche Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches – § 240 StGB, Nötigung, § 323c StGB, § 315b StGB – gemacht. Der Antrag enthält auch einen Vorschlag zur Beendigung der ständigen Kettenbewährungsstrafen, und wir sind froh, dass wir jetzt im Ausschuss darüber reden. Über all das haben wir schon in der vorletzten Sitzungswoche diskutiert. Ich wäre wirklich dankbar, wenn wir gemeinsam in einem sachlichen Diskurs Lösungen finden, wie wir unsere rechtsstaatliche Ordnung auch dann erhalten, wenn sich das Phänomen noch weiter ausweiten sollte.”
“Weil sie glauben, das Recht zum sogenannten zivilen Ungehorsam zu haben, weil sie glauben, besser als die, die dafür zuständig sind, zu beurteilen, was man in diesem Staat darf und was nicht und was getan werden müsste, und weil sie glauben, durch das Überschreiten von Grenzen, durch das Brechen von Gesetzen mehr Aufmerksamkeit zu erzielen, und sich dadurch erhoffen, politische Ziele besser durchzusetzen. An dieser Stelle muss aus meiner Sicht eines ganz klar sein: Wer im Rechtsstaat, in dem wir uns gemeinsam Grenzen geben, glaubt, Ziele besser durchzusetzen, indem er die gemeinsam gesetzten Grenzen überschreitet und bewusst Straftaten begeht, darf damit keinen Erfolg haben; sonst schaffen wir ein Massenphänomen und machen uns als Staat auch lächerlich.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben seit Wochen mit einem völlig neuen Phänomen von Straftaten zu tun. Wir sehen, wie Kunstschätze vorsätzlich beschädigt werden. Wir sehen, wie Straßen blockiert werden, wie Menschen sich überall festkleben – auf Flughäfen, auf Straßen –, Betriebe stören, den Straßenverkehr blockieren, stundenlange, emissionsstarke Staus verursachen – Klimaschutz ist nicht das Thema; ich rede über das Phänomen, das wir die letzten Wochen erleben – und am Ende Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte behindern. Warum tun sie das?”