Ingmar Jung
CDU/CSU · Germany
“Wir übernehmen den Wolf ins Jagdrecht, um vorbereitet zu sein, wenn die Änderungen denn eintreten. Wir schaffen verschiedene Regelungen und bündeln Kompetenzen im Wolfsmonitoring, in der Wolfsberatung und in der Bestandskontrolle.”
“– Die gerichtlichen Entscheidungen unterscheiden sich doch nur in zwei Dingen: Die einen sagen, das Verfahren sei überhaupt nicht rechtmäßig, und die anderen sagen, der Bescheid sei rechtswidrig. Das Ergebnis ist aber: Der Abschuss kann nicht gemacht werden. Das können wir doch nicht draußen als Lösung verkaufen, meine Damen und Herren.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hessische Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung zum Thema Wolf gesagt: Wir müssen ihn jetzt bejagen, statt später zu bereuen. – Was meint er damit?”
“Wir als Länder bitten einfach darum: Versetzen Sie uns in die Lage, zu handeln! Das Bundesnaturschutzgesetz ist ja noch härter als die FFH-Richtlinie, weil Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e der FFH-Richtlinie nicht umgesetzt wird. Da könnte man vielleicht ein anderes Schnellschussverfahren machen. Das wäre das Erste, was Sie tun könnten.”
“Bei klarer Indizienlage wird die Entschädigung ausgezahlt. Das ist das, was wir im Moment machen. Mehr können wir als Länder aber nicht tun. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung. Alles, was wir machen, ist am Ende Symptombekämpfung und nicht die Bekämpfung der Ursache.”
“Reden Sie mal mit den Weidetierhaltern dort, die übrigens – wir haben es gehört – Landschaftsschutz betreiben, die die Kulturlandschaft erhalten, die Artenschutz betreiben, die in kupiertem Gelände, das sie maschinell gar nicht mehr betreuen können, dafür sorgen, dass das überhaupt noch alles geschieht.”
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“Und dergleichen ist, da sind wir uns wohl alle einig, wohl deutlich unangenehmer, als konsequent auf differenzierten Lösungen für digitale Fragen zu bestehen.”
“Wie genau dies technisch auszugestalten ist, muss differenziert im parlamentarischen Verfahren geklärt werden und sollte im Ergebnis der Ausgestaltung in Art und Kostenumfang den Vereinen effektiv einen angemessenen Spielraum belassen. Das verlangt ihnen nicht zuletzt erhebliche Investitionen ab. Entsprechend muss es auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen. Wenn die Funktionalität des digitalen Formats effektiv gegeben ist, kann eine zukünftige Regelung derartige Mitgliederversammlungen unproblematisch als gesetzlichen Standardfall ermöglichen – sonst jedoch nicht. Wenn wir lediglich auf der Basis pragmatischer Forderungen rechtlicher Beliebigkeit Tür und Tor öffnen, haben wir nur kurze Zeit später viel erheblichere Folgeprobleme.”
“Die Technologie soll dem Vereinswesen und der persönlichen Beziehung seiner Mitglieder nützen und nicht umgekehrt. Bei allem Verständnis für die Schnelligkeitserfordernisse und verwandte Wünsche der Praxis darf der materielle Ursprungsgedanke der Versammlung nicht aus dem Blick geraten: Das Moment des zeitgleichen Zusammentreffens, die Informationsgleichheit und der akute Austausch zwischen Mitgliedern und Vorstand ist der Grund, weshalb Versammlungen überhaupt abgehalten werden und nicht einfach auf eine Form des „schriftlichen Verfahrens“ verwiesen wird. Die Mitglieder wollen mitbekommen, was vor sich geht; das ist, im Wortsinn, ihr gutes Recht und macht eine demokratisch geprägte Vereinskultur erst möglich.”
“Und es wird sich unumkehrbar durchsetzen, davon bin nicht nur ich überzeugt. Was wir als Parlament an dieser Stelle jedoch unbedingt vermeiden müssen, ist, dass dieser Motivations- und Pragmatismusschub zu einer Aufweichung der systematischen Beachtung von Mitgliederrechten führt, etwas, was passiert, wenn etwa eine Vielzahl digitaler Formate angeboten wird, ohne dass eine „Normierung“ der effektiven Teilhabemöglichkeiten garantiert ist. Der Bundesratsentwurf betonte hierbei ausdrücklich eine erhebliche technologische Offenheit, die im Grunde sehr zu begrüßen ist. Uns ist jedoch wichtig, dass es dabei aus einer Technologieoffenheit keine Technologiebeliebigkeit wird. Denn nicht jede technische Lösung bietet qualitativ gleichwertige Teilhabemöglichkeiten für die Mitglieder.”
“Jahrhundert: Das ist ja alles schön und gut, aber ist dergleichen denn wirklich noch so zwingend? Wäre es nicht viel praktikabler, eine Vielzahl von Menschen auf hybridem oder gar ganz digitalem Wege zusammenzuführen? – Meine Damen und Herren, wir stellen uns diese Frage ebenfalls, auch hier im Bundestag, nicht erst seit gestern. Das OLG Hamm hatte zwischenzeitlich festgehalten, dass digitale Mitgliederversammlungen nur dann als Ausnahmefall der bisher gesetzlich vorgesehenen Präsenzversammlung, also regulär nach § 32 BGB, durchgeführt werden können, wenn der Verein entsprechende Regelungen in der Satzung vorgesehen hat. Während der Hochphase von Corona war es dann bis Ende August 2022 möglich, auch ohne solch eine Regelung digitale Sitzungen abzuhalten. Und dieser Eindruck ist das, was sich in der Praxis verfestigen wird: Es geht doch.”
“Wenn man einmal die ganz unmittelbar gesundheitsbezogenen Aspekte beiseitelässt, hätte die Pandemie uns aber angeblich auch noch weitere Dinge lehren müssen – und was hier vielleicht am stärksten hervorgehoben wird, ist das Feld der Digitalisierung, der Digitalisierung von Lebensbereichen, die man sich in Deutschland bis zur Notgedrungenheit im Rahmen von Corona nie in digitaler Form hätte vorstellen können, wie zum Beispiel der hergebrachten Form der Mitgliederversammlung im Vereins- und Stiftungswesen. Diese ist klassischerweise ein Ort, an dem nicht nur formal Mitgliederrechte thematisiert und ausgeübt werden, sondern wo man sich eben zu diesem Zwecke in Präsenz persönlich gegenübertritt und dies auch wertschätzt. Nun sagt uns das unerbittlich voranschreitende 21.”
“Deswegen müssen wir den Tatbestand ändern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diejenigen, die wirklich Hilfe benötigen, in die Entziehungsanstalten kommen und nicht diejenigen, die das nur versuchen auszunutzen. Deswegen haben wir einen erheblichen Reformbedarf. Ich habe abschließend eine Bitte. Die Koalition hat seit Mai in jeder Ausschusssitzung – diejenigen, die die Absetzung beantragen, fangen schon jedes Mal an, zu grinsen – dieses Thema weggeschoben. Ich hätte einfach die Bitte: Wenn Sie einem Gesetzentwurf der CDU/CSU halt nicht zustimmen wollen, dann sorgen Sie doch bitte dafür, dass Sie jetzt selbst einen auf den Weg bringen – zum Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite und damit es Plätze für diejenigen gibt, die sie wirklich nötig haben, auf der anderen Seite. Herzlichen Dank.”
“Wir sind uns doch völlig einig – die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wir und, ich glaube, Sie in der Koalition auch –: Wir setzen völlig falsche Anreize. Nehmen Sie das Beispiel eines Straftäters, der zu acht Jahren verurteilt worden ist. Therapiedauer laut Prognose: drei Jahre. Wenn der Strafvollzug zuerst erfolgt, ist der ein Jahr in Haft und hat dann drei Jahre Therapie laut Prognose. Mit der Halbstrafenregelung ist er nach vier Jahren draußen. Wenn § 64 StGB bei seiner Verurteilung nicht angewendet wird, kommt er, weil die Freiheitsstrafe zwei Jahre übersteigt, mit der Zweidrittelregelung frühestens nach fünf Jahren und vier Monaten raus. Ein Riesenanreiz also, in die Entziehungsanstalt zu kommen.”
“Januar ihre Ergebnisse vorgelegt und Vorschläge gemacht hat, einig, dass wir einen Änderungsbedarf haben, dass wir einen Reformbedarf haben, dass wir für diejenigen, die die Plätze brauchen, keine Plätze haben, dass Straftäter Plätze bekommen, die dort nicht hingehören, und dass wir dringend etwas ändern müssen. Und die Koalition hat bis heute nichts vorgelegt. Meine Damen und Herren, das kann so wirklich nicht bleiben. Das, was mein Vorredner gesagt hat, nämlich dass die Koalition jetzt endlich etwas vorgelegt hätte, stimmt nach meiner Kenntnis nicht. Es gibt einen Referentenentwurf, der irgendwo rumgeistert, aber weder die Regierung noch die Koalition haben uns bis heute irgendetwas vorgelegt. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal, und das muss sich jetzt wirklich schnellstmöglich ändern.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen beiden Vorrednern zustimmen: Es ist richtig, dass Suchtkranke Therapie brauchen. Auch wenn die Grenzen zwischen dem § 64 StGB, der eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Strafe vorsieht, und dem § 35 BtMG, der diese statt einer Strafe ermöglicht, verschwimmen, stimmt das. Aber wir sind uns doch in der Analyse einig, dass wir für diejenigen, die die Therapie wirklich brauchen, im Moment keine Plätze haben. Das liegt daran, dass wir bei der Reform nicht vorankommen. Wir sind uns doch seit Beginn dieses Jahres, seit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 13.”
“Kein Teil unseres Antrages gibt Vorgaben für die Strafzumessung. Wir erleben in den letzten Wochen ein völlig neues Strafdelikt oder ein Phänomen. Da muss es dem Gesetzgeber doch gestattet sein, darauf zu reagieren und andere Strafrahmen festzulegen. Nichts anderes macht unser Antrag. Da Sie jetzt zum zweiten Mal den § 47 StGB zitieren: Das ist ja völlig richtig. Das ist uns doch auch klar. Genau deshalb haben wir drei Monate angesetzt. Es entstehen Fälle, in denen der Tatbestand erfüllt ist, aber eine Freiheitsstrafe möglicherweise doch nicht gerechtfertigt ist. Damit lassen wir den Gerichten doch die Flexibilität.”
“Zunächst: Ich habe Ihre Meldung gesehen. Ich hätte Ihre Zwischenfrage auch zugelassen; ich wurde nur nicht gefragt. Es lag also nicht daran, dass ich sie nicht zugelassen habe. Zum Zweiten habe ich den Kollegen Fiedler nicht so verstanden, dass er vom Unternehmenssanktionsrecht gesprochen hat. Sie haben von Umweltstraftaten gesprochen. Wir können gerne im Protokoll nachschauen, ob ich das richtig verstanden habe. Für Umweltstraftaten gibt es ein Strafrecht. Auf der einen Seite ist er davon ausgegangen, dass härtere Strafen helfen. Auf der anderen Seite ist er davon ausgegangen, dass sie nichts bringen. Nur das habe ich zitiert. Da können Sie anderer Auffassung sein; aber das hat er genau so gesagt in der Debatte. Zum Dritten wird die Behauptung, dass wir in die Strafzumessung eingreifen würden nicht richtiger, wenn man sie wiederholt.”
“Aber wer mutwillig vorsätzlich Grenzen überschreitet, ist eben Straftäter und muss auch so behandelt werden. Da müssen wir hinkommen. Herzlichen Dank. Frau Eichwede, beantragen Sie eine Kurzintervention, oder was heißt Ihre Meldung? Dann gebe ich Ihnen das Wort für eine Kurzintervention.”
“Meine Damen und Herren, Herr Fiedler hat uns auch – genauso wie Frau Eichwede vorher – erklärt, Strafschärfungen würden keinen abschrecken und sowieso nicht dazu führen, dass Straftaten nicht begangen werden. Damit stellen sie letztlich das Strafrecht ganz grundsätzlich in Frage. Aber der schönste Widerspruch kam dann im nächsten Satz: Bei Umweltstraftätern ist das natürlich etwas anderes. – Das ist doch genau die Diskriminierung: Es gibt gute Straftäter und schlechte Straftäter; für die einen brauchen wir höhere Strafen, für die anderen nicht. – Nein! Für uns gilt das ohne Ansehen der dahinterstehenden Position. Wir sagen an dieser Stelle klar: Wer Freiheitsrechte ausübt, muss das unbeschränkt tun können und hat den vollen Schutz des Staates verdient. Der will übrigens auch nicht gemein gemacht werden mit den anderen.”
“Frau Eichwede, Herr Kuhle und auch Herr Limburg, Sie alle drei haben erklärt, Strafzumessung sei Sache der Gerichte und nicht der Politik. Das ist völlig zutreffend, deswegen steht in unserem Antrag dazu auch kein Wort. Das Festlegen des Strafrahmens, das Festlegen der Gesetze ist Sache des Gesetzgebers. Genau das beantragen wir hier. Genau darüber wollen wir diskutieren; das werden Sie der ersten Gewalt in diesem Staate doch bitte schön noch zugestehen. Frau Bünger hat uns vorgeworfen, wir versuchten, die Diskriminierung politischer Meinungsäußerung durchzusetzen. Leute, das ist wirklich so was von absurd. Es geht doch genau um das Gegenteil. Wir reden hier heute über Freiheitsrechte und die strafrechtlichen Grenzen derselben.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klima ist das Megathema der Gegenwart und der nächsten Jahre. Wer politisch Erfolg haben will und glaubt, das ignorieren zu können und dort keine Lösung anbieten zu müssen, braucht eigentlich gar nicht anzutreten. Ich glaube, darin sind wir uns vollständig einig. Herr Limburg, Sie haben eben erklärt, die Union müsse ihre Blockadehaltung aufgeben. Nach meiner Erkenntnis hat die Ampel eine Mehrheit in diesem Hause. Ich empfehle Ihnen dringend: Nutzen Sie doch die Mehrheit, die Sie haben. Setzen Sie das durch, was Sie für richtig halten, und wir schauen dann am Ende der Legislaturperiode, was Sie erreicht haben. Dabei kommt es auf uns leider nicht an. Meine Damen und Herren, ich möchte die kurze Zeit nutzen, um auf zwei, drei Dinge einzugehen, die hier von Kollegen gesagt wurden.”
“Außer den beiden genannten sind auch im Falle von erweiterten Führungszeugnissen alle diese Straftaten spätestens nach 20 Jahren nicht mehr einsehbar. Der Staat darf sich nicht selbst blind machen – hier muss endlich Opferschutz vor Täterschutz gehen. Dem heute vorliegenden Gesetz werden wir zustimmen – es setzt notwendige europäische Vorgaben um. Gleichwohl dürfen wir den dringenden Reformbedarf im nationalen Recht nicht aus dem Blick verlieren. Gerade die Schwächsten in der Gesellschaft brauchen unseren besonderen Schutz.”
“Die Bundesregierung hat es sich hier sehr einfach gemacht – aus unserer Sicht zu einfach: Während sie die europäischen Vorgaben schlicht eins zu eins umsetzt, werden die drängenden Probleme im nationalen Recht hier einfach ignoriert: Es kann doch nicht sein, dass nun ein Gesetzesvorhaben angepackt wird, ohne endlich eine Lösung zum Schutz unserer Kinder zu finden. Dieses Vorhaben wäre die Chance gewesen, nun endlich dafür sorgen, dass über die Registereintragung Straftäter im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein für alle Mal von jeglichem Kontakt ausgeschlossen werden. Außerhalb der massivsten Straftaten der §§ 176c und 176d StGB unterliegen die abscheulichen Sexualstraftaten im Zusammenhang mit Kindern weiterhin Tilgungsfristen.”
“Nach Lektüre des entsprechenden Erwägungsgrundes der Verordnung erscheint die Auffassung, dass nur künftige Strafurteile erfasst werden sollen, zumindest vertretbar. Gleichwohl liefe die Neufassung des BZRG nahezu leer, wenn die volle Wirkung der Änderung sich erst in 25 Jahren entfaltet. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass sich letztere, aus unserer Sicht zutreffende, Auffassung durchsetzt. Jedenfalls muss sichergestellt sein, dass die Auslegung der Verordnung in allen Mitgliedstaaten einheitlich vorgenommen wird – alles andere wäre nachgerade absurd.”
“Ein Punkt, den ich heute deshalb besonders beleuchten möchte, ist das sogenannte Flagging. Hierdurch werden die nationalen Strafregisterbehörden verpflichtet, Personendatensätze zu kennzeichnen, wenn Personen in den vergangenen 25 Jahren wegen einer terroristischen Straftat oder in den vergangenen 15 Jahren wegen einer anderen, als besonders schwerwiegend eingestuften Straftat verurteilt wurden. Sinn dieser Regelung ist es, das Strafregister mit einer weiteren „Filterfunktion“ anzureichern, die bei der Identifikation besonders auffälliger Straftäter hilft. Bei der Auslegung der EU-Verordnung ist umstritten, ob die Verpflichtung lediglich für solche Strafurteile gelten soll, die nach Inkrafttreten dieser Änderung rechtskräftig werden, oder ob das sogenannte Flagging auch rückwirkend vorgenommen werden soll.”
“Das sollten wir wirklich schaffen. Und: Wir sollten es hinbekommen, dass wir eine europäische Insolvenzsicherung haben für diejenigen, die im Vorfeld einen Flug bezahlen, ihn am Ende aber nicht antreten können, damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sondern wenigstens eine Erstattung bekommen. Wenn wir das gemeinsam hinkriegen, kann man sich in Deutschland vielleicht wieder etwas mehr auf die schöne Sommerzeit freuen; dann haben wir schon viel erreicht. Dann wird die schönste Zeit des Jahres für die Menschen in Deutschland auch wieder die schönste Zeit des Jahres. Herzlichen Dank.”
“Deswegen wollen wir ganz konkret folgende Dinge festlegen: dass Flugunternehmen wenigstens verpflichtet werden, mal öffentlich zu erklären, welche Verspätungen es gibt, welche Ausgleichszahlungen am Ende vorgenommen werden; dass Verbraucher, die einen Schaden hinnehmen müssen, umgehend darüber informiert werden, wenn Überbuchungen stattfinden, wenn Annullierungen stattfinden, wenn es Verspätungen gibt; dass sie sich dann nicht durch einen Formulardschungel kämpfen müssen, sondern dass sie das zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie ihre Rechte durchsetzen können, und dass die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit vereinfacht wird, zum Beispiel im Wege von sogenannten Smart Contracts, die im Falle des Schadens automatisch die Erstattung gewährleisten, sodass nicht am Ende derjenige, der seinen Urlaub nicht genießen konnte, der später oder gar nicht wegkam, noch monatelang in irgendwelchen Verfahren seinem berechtigten Anspruch nachrennen muss.”
“Meine Damen und Herren, es geht uns nicht darum, dass wir Flugunternehmen vorschreiben wollen, wie sie ihre Arbeiten machen, dass wir vorschreiben wollen, dass es nicht passieren kann, dass ein Flug ausfällt, dass es mal eine Verspätung gibt oder Ähnliches. Aber was wir im Jahr 2022 wirklich erreichen müssen, ist, dass wenigstens eine ordentliche Transparenz hergestellt wird und dass die Verbraucher, die letztlich Geld dafür zahlen, in den Urlaub zu fliegen, und die Schäden hinnehmen müssen, am Ende zu ihren Rechten kommen.”
“Täglich bekommen wir Meldungen über Rekordwarteschlagen, über Wartezeiten, über annullierte Flüge, über Umbuchungen, über gestrandete Menschen, übrigens auch in den Bahnhöfen. Das verleidet es vielen, den Urlaub zu genießen. Ich finde, da besteht deutlicher Handlungsbedarf. Schauen Sie sich die Zahlen aus dem Jahr 2020 an – das sind die aktuellsten Zahlen, die wir haben –: Im Jahr 2020 gab es allein 4 000 Meldungen von Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung, 6 500 Schlichtungsverfahren – alles doppelt so viel wie im Jahr 2019, und das im Jahr 2020, in dem der Flugverkehr massiv eingeschränkt war. Teilweise hat man das Gefühl, dass das in der Branche einfach so hingenommen wird. Ich finde, das ist ein Zustand, der im Jahr 2022 wirklich nicht hinnehmbar ist.”
“Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor der Sommerzeit, für viele die schönste Zeit des Jahres, die Zeit, mit der Familie Urlaub zu machen, die Zeit, mal ein bisschen runterzukommen, die Zeit, etwas Erholung zu genießen. Auch wir stehen vor der parlamentarischen Sommerpause; aber uns steht es vielleicht nicht ganz so zu wie anderen. Wir wollen nach einem schwierigen Halbjahr es den Menschen in Deutschland doch wirklich gönnen, jetzt Erholung genießen zu können und auch mal in die Ferien zu fahren. Aber für viele steht vor Sommer, Sonne, Strand, Meer erst mal ein großes Abenteuer, nämlich das Abenteuer Flughafen. Das hat sich in diesem Jahr noch deutlich verschärft.”
“Und wenn Sie dabei mit uns gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung finden wollen, haben Sie uns voll an Ihrer Seite. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Bayram das Wort.”
“Und wenn jetzt die SPD – und das sage ich ganz offen an Sie, auch als Angebot – der Auffassung ist, dass diese Lösung misslungen ist, dann lassen Sie uns doch die gemeinsam gefundene Formulierung jetzt nach zwei Jahren in die Hand nehmen, lassen Sie uns schauen, ob sie funktioniert hat, lassen Sie uns schauen, ob es noch Informationsdefizite gibt, und lassen Sie uns gemeinsam darüber beraten, wie wir sie denn vielleicht beseitigen und lösen können. Aber einfach zu sagen, wir lösen dieses Abgrenzungsproblem dadurch, dass wir § 219a einfach komplett abschaffen, das bringt die Gesamtarchitektur der §§ 218 f. vollständig durcheinander. Da werden Sie uns nicht an der Seite haben. Wir sind gemeinsam mit Ihnen für volle Information, aber nicht für eine vollständige Abschaffung des Werbeverbots. Herr Kollege.”
“Und da waren wir gemeinsam der Überzeugung: Es schafft die zutreffende Abgrenzung, auf der einen Seite den Teil, den wir für unzulässige Werbung hielten, den gleichwohl 99 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte sicher nicht ausnutzen würden – aber es bleibt doch etwas übrig –, nicht zuzulassen – strafrechtlich nicht möglich –, auf der anderen Seite aber gleichwohl die Information für die betroffenen Frauen in der Situation so gut wie möglich zu gewährleisten. – Das war der Kompromiss, den wir da gefunden haben und von dem wir auch glaubten, dass er pragmatisch ist und sich vernünftig umsetzen lässt.”
“Deshalb versuchen die §§ 218 f., in einem schwierigen, sehr klar ausgetüftelten Konzept diese beiden Rechte irgendwie so in Einklang zu bringen, dass sie beide so gut wie möglich gewährleistet werden. Und natürlich können sie sich dann gegenseitig beschränken. Und sie können sich sogar nach geltender Rechtslage am Ende so weit beeinflussen und beschränken, dass es im Falle der Abtreibung auf der Seite des Schutzrechts des ungeborenen Lebens zum Totalverlust des Rechts kommt. Das kann in besonderen Fällen dann zulässig sein, aber das zeigt auch, dass es natürlich besonderer Voraussetzungen bedarf, die in den §§ 218 f. angelegt sind, die ich Ihnen aus Zeitgründen nicht referieren kann, aber die Sie kennen. Dann haben wir in der letzten Wahlperiode gemeinsam etwas festgestellt, nämlich dass zum einen, wenn die Architektur der §§ 218 f.”
“Die §§ 218 bis 219b versuchen ja das schier Unmögliche, nämlich zwei Rechtspositionen in Einklang zu bringen, die sich gegenüberstehen und die schwierig in Einklang zu bringen sind: auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht, das Freiheitsrecht der betroffenen Frau, auf der anderen Seite das Schutzrecht des ungeborenen Lebens, das, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, auch mit Verfassungsrang ausgestattet ist. Nun machen viele den Fehler, fangen eine Diskussion an und versuchen, die Frage zu entscheiden, welches dieser beiden Rechte denn höher zu stehen hat. – Die Frage können wir nicht beantworten, weil beide Rechte mit Verfassungsrang ausgestattet sind und somit sich grundsätzlich zunächst einmal gleichrangig gegenüberstehen oder gleichrangig nebeneinanderstehen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Wahlperiode schon relativ viel über § 219a diskutiert und am Ende gemeinsam mit CDU/CSU und SPD eine Reform beschlossen. Die Regierungsfraktionen haben jetzt angekündigt, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu bringen, mit dem Ziel der Streichung des 219a. Deswegen diskutieren wir wieder darüber. Das ist legitim bei einer neuen Regierung in einer neuen Wahlperiode, gar keine Frage. Ich will Ihnen gleichwohl sagen, warum wir der Auffassung sind, dass das richtig ist, was wir in der letzten Periode beschlossen haben, und warum wir es auch heute noch für richtig halten.”