Martina Stamm-Fibich
SPD · Germany
“Das hört sich immer etwas allgemein an, deswegen lassen Sie es mich konkret machen. Erst letzte Woche hatte ich eine Petition auf meinem Tisch von einem Bürger aus Thüringen, der für seine Ehefrau die Erstattung eines Medikaments fordert. Sie leidet an Necrobiosis lipoidica.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich war immer skeptisch gegenüber der Widerspruchslösung. Ja, bei der letzten Abstimmung zu diesem Thema habe ich mich hier genau an dieser Stelle noch gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen und schlussendlich auch dagegengestimmt.”
“Doch dank unserer Vorschriften, die zwar einen Grund haben, aber viel zu oft an der realen Welt scheitern, nimmt die Patientin nun eine halbe Tablette pro Tag, anstatt der benötigen zwei Tabletten; denn sie kann sich nicht mehr leisten.”
“Und weil die Widerspruchslösung kein Allheilmittel ist, werden wir uns alle im weiteren Verfahren mit voller Kraft dafür einsetzen müssen, dass unser Transplantationswesen in Deutschland weiter professionalisiert wird. Dazu gehört für mich auch und vor allem, dass die Angehörigen besser eingebunden werden. Zur Ergänzung.”
“Es wäre schändlich, wenn hier mit den Ängsten und Erwartungen der Todkranken aus parteitaktischer Motivation gespielt würde. Unterstützen Sie uns alle dabei, dass wir noch in dieser Legislatur zu einer Abstimmung kommen!”
“Einziges Problem: Eine Monatsrate des Medikaments, kostet 1 000 Euro, weil es für die Verabreichung bei Necrobiosis lipoidica nicht zugelassen ist. Und genau damit begründet die Kasse ihr Nein zur Kostenübernahme: Die Voraussetzungen für einen Off-Label-Use seien nicht erfüllt.”
The complete record
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“Sie wollen nur noch schnell für eine Schlagzeile sorgen und dann in der nächsten Legislatur sagen können: Seht her, wir haben hier mal was gefordert. Wenn Sie es ernst meinen würden mit einer besseren Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen, dann würden Sie den Antrag nicht jetzt stellen, wenn man weiß, dass die Maßnahmen unmöglich umgesetzt werden können, sondern nach dem 23. Februar 2025, wenn eine neue Bundesregierung mit einer Mehrheit vier Jahre Zeit hätte, ihn umzusetzen. Die Menschen, die an seltenen Erkrankungen leiden, wollen kein Schauspiel, sondern erwarten Ergebnisse. Für Letzteres können wir uns gerne zusammensetzen, wenn Sie es ernst meinen.”
“In einer solchen Zeit fordern Sie die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die teilweise Jahre bräuchten, um umgesetzt zu werden. Sie fordern die Bundesregierung auf, kostspielige Maßnahmen umzusetzen „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“. Was denken Sie denn, was der Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die letzten Monate ist? Erklären Sie mir bitte, wie das ernsthaft angegangen, geschweige denn umgesetzt werden soll? Ich kann Ihnen sagen, wie: gar nicht. Denn es handelt sich bei Ihrem Antrag um reine Profilierung kurz vor der Wahl. Sie hätten sich wenigstens die Mühe machen können, Ihren Antrag an die aktuelle Situation anzupassen. Dann hätten wir eventuell gemeinsam etwas beschließen können. Doch das wollen Sie ja gar nicht.”
“Doch dank unserer Vorschriften, die zwar einen Grund haben, aber viel zu oft an der realen Welt scheitern, nimmt die Patientin nun eine halbe Tablette pro Tag, anstatt der benötigen zwei Tabletten; denn sie kann sich nicht mehr leisten. Solche Vorschriften müssen wir überdenken, und ich hoffe, dass diese Petition, die ich unterstütze, dazu beitragen kann. Nun zurück zu Ihrem Antrag: Ich habe mich gefragt, was der Grund dafür ist, dass Sie den Antrag gerade jetzt stellen, in einer Zeit, in der die Bundesregierung keine Mehrheit hat, in einer Zeit, in der in weniger als zwei Wochen die Vertrauensfrage gestellt wird, in einer Zeit, in der kein neuer Haushalt für das kommende Jahr beschlossen werden konnte, und in einer Zeit, in der in knapp über zwei Monaten eine Neuwahl durchgeführt wird.”
“Einziges Problem: Eine Monatsrate des Medikaments, kostet 1 000 Euro, weil es für die Verabreichung bei Necrobiosis lipoidica nicht zugelassen ist. Und genau damit begründet die Kasse ihr Nein zur Kostenübernahme: Die Voraussetzungen für einen Off-Label-Use seien nicht erfüllt. Das wird gerichtlich bestätigt; denn es gibt die ferne Hoffnung, dass das Medikament durch Forschung in den USA eines Tages auch für Necrobiosis lipoidica zugelassen werden könnte; ob und wann das passiert, weiß niemand. Es ist jedoch Vorschrift so lange abzuwarten, während bereits jetzt ein wirksames Medikament zur Verfügung stünde, womit die Patientin aus ihrer 100-prozentigen Erwerbsminderungsrente zurück zur Arbeit wechseln könnte; eine Win-win-Situation für die Patientin und unsere Gesellschaft.”
“Das hört sich immer etwas allgemein an, deswegen lassen Sie es mich konkret machen. Erst letzte Woche hatte ich eine Petition auf meinem Tisch von einem Bürger aus Thüringen, der für seine Ehefrau die Erstattung eines Medikaments fordert. Sie leidet an Necrobiosis lipoidica. Das ist eine schmerzhafte Hauterkrankung, die Entzündungen am ganzen Körper hervorruft und zum Absterben des betroffenen Gewebes führt. An einen normalen Alltag, geschweige denn arbeiten zu gehen, ist nicht zu denken. Doch es blühte Hoffnung auf: Zusammen mit dem Universitätsklinikum Erlangen aus meinem Wahlkreis finden sie nach vielen Jahren des Leids eine Lösung: der Off-Label-Use eines Medikaments, das endlich bei ihr Wirkung zeigt. Sie kann die starken Schmerzmittel absetzen und blickt wieder einem normalen Alltag entgegen.”
“Die Ampelkoalition hat einige wichtige Entscheidungen getroffen, die die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen verbessert haben: Wir haben in Forschung investiert, die Digitalisierung vorangetrieben, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln verbessert und die ambulante Versorgung gestärkt. Aber natürlich kann die Arbeit damit nicht erledigt sein. Denn: Ja, wir müssen noch mehr in Forschung investieren. Ja, wir müssen die Diagnostik verbessern. Ja, wir müssen die Akteure vernetzen und sie für das Thema sensibilisieren. Ja, wir müssen die Digitalisierung vorantreiben. Und ja, wir müssen auch Wege finden, um den erkrankten Menschen die passenden Medikamente zukommen zu lassen. Dafür müssen wir flexible Regelungen finden, die mehr Menschen auch tatsächlich helfen.”
“Der Wahlkampf hat begonnen, und die Union wünscht sich als Opposition jetzt noch schnell alles, was sie auf der Regierungsbank nie im Leben umsetzen würde. Das ist scheinheilig und wird den Menschen, die an einer seltenen Erkrankung leiden, nicht gerecht; denn sie brauchen Lösungen, die auch umgesetzt werden, und nicht in einer Blockadehaltung von CDU/CSU untergehen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ihr Antrag fordert die Umsetzung vieler sinnvoller Maßnahmen, über die wir uns in der kommenden Legislatur gerne unterhalten können; wenn Sie sich dann noch daran erinnern können.”
“Diesem Prozess vertraue ich, und dem können auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vertrauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Nächste Rednerin ist Gitta Connemann.”
“Es wäre schändlich, wenn hier mit den Ängsten und Erwartungen der Todkranken aus parteitaktischer Motivation gespielt würde. Unterstützen Sie uns alle dabei, dass wir noch in dieser Legislatur zu einer Abstimmung kommen! Bevor ich zum Ende komme, möchte ich noch eine Sache adressieren, die mir am Herzen liegt: Ich finde es schlimm, wenn bestimmte Personenkreise bewusst versuchen, das Vertrauen in unsere Kliniken und unsere Ärztinnen und Ärzte zu untergraben, wenn von „Organindustrie“ oder vom „Ausschlachten“ die Rede ist oder wenn gar unterstellt wird, dass aus finanziellen Interessen transplantiert wird. Dieser zersetzende Mist ist so was von an den Haaren herbeigezogen, dass es mich schüttelt. Die Organspende in Deutschland folgt einem geregelten und mehrfach abgesicherten Prozess.”
“Und weil die Widerspruchslösung kein Allheilmittel ist, werden wir uns alle im weiteren Verfahren mit voller Kraft dafür einsetzen müssen, dass unser Transplantationswesen in Deutschland weiter professionalisiert wird. Dazu gehört für mich auch und vor allem, dass die Angehörigen besser eingebunden werden. Zur Ergänzung. Ich persönlich hätte mir eine breitere Debatte über die Organspende nach dem Herztod als weiteren Baustein gewünscht. Sie ist in allen unseren angrenzenden Nachbarländern üblich und trägt dort erheblich zu höheren Spendezahlen bei, als dies in Deutschland der Fall ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller demokratischen Fraktionen, bitte lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Hoffnungen und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten nicht enttäuscht werden.”
“Wir werden bald eine Infrastruktur haben, mit der die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger ganz einfach festgehalten werden kann. Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte wird es möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte beraten und eintragen können, was dem Willen des Einzelnen entspricht. Menschen, die keine elektronische Patientenakte haben möchten – und das ist ihr Recht –, können das mittlerweile voll funktionsfähige Organspende-Register nutzen, um ihren Willen zu erklären. Schräge Diskussionen über Organspendeberatungen in Bürgerämtern und ähnliche andere Vorschläge sind damit endgültig passé, und das ist gut so. Natürlich weiß ich auch, dass die Widerspruchslösung kein Allheilmittel ist. Aber sie kann ein Baustein sein; wir haben das schon gehört.”
“Lassen Sie mich das begründen: Erstens bin ich im Angesicht der schieren Zahl an Menschen, die hierzulande sehnlichst auf ein Spenderorgan angewiesen sind, ja, deren Leben am seidenen Faden hängt, schlussendlich nach zwei Tagen harter Überlegung zu der Überzeugung gekommen, dass es uns allen, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, zuzumuten ist, dass wir uns einmal in unserem Leben damit befassen, ob wir nach dem Tod Organe spenden wollen oder nicht. Mehr ist es gar nicht: nur einmal Stellung beziehen, einmal für Klarheit sorgen – ein kleiner Schritt, ein Schritt, der ein Leben retten kann. Ich denke, das sollte für uns alle machbar sein. Zweitens hat sich nach der letzten Abstimmung einiges an den Umständen geändert, was die mögliche Umsetzung betrifft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich war immer skeptisch gegenüber der Widerspruchslösung. Ja, bei der letzten Abstimmung zu diesem Thema habe ich mich hier genau an dieser Stelle noch gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen und schlussendlich auch dagegengestimmt. Warum habe ich das getan? Ich habe das getan, weil ich der Meinung war, dass wir auch ohne die Widerspruchslösung eine Erhöhung der Spendezahlen hinbekommen. Ich muss leider sagen: Aus heutiger Sicht war das eine Fehleinschätzung. Wir alle irren uns gelegentlich, und das ist auch nicht schlimm. Wichtig ist aber, dass wir unsere Irrtümer erkennen und unser Handeln entsprechend verändern. Deshalb, liebe Bürgerinnen und Bürger, habe ich meine Meinung geändert.”
“Machen Sie das Richtige für die Patientinnen und Patienten und für den Studienstandort Deutschland. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Dr. Janosch Dahmen.”
“In diesem Rahmen führen wir auch für Medtech-Studien Standardvertragsklauseln und harmonisierte Richtlinien für die Arbeit der Ethikkommissionen ein. Frau Stamm-Fibich, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Sichert. Nein, mit Sicherheit nicht. Besonders am Herzen liegen mir – die Kollegin Piechotta hat es erwähnt – die Studien für Kinder. Wir liegen da am Ende und müssen wirklich viel dafür tun, dass wir da in Deutschland ein gutes Stück weiterkommen. Deshalb machen wir hier nun konsequent weiter, indem wir die Expertise – es wurde ausgeführt – und die Spezialisierung der Ethikkommissionen der Länder, die sich künftig mit Kinderstudien befassen, weiter ausbauen und die rechtlichen Voraussetzungen für dezentralisierte Studien schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle Ihnen dringend, diesem Gesetz zuzustimmen.”
“Mich freut besonders, dass wir die Verbindlichkeit der Standardvertragsklauseln durch die Rechtsverordnung gestärkt haben. In Gesprächen mit den Beteiligten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass zu lange andauernde Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen und Studienzentren die klinische Forschung in Deutschland viel zu oft ausbremsen. Das wird jetzt hoffentlich der Vergangenheit angehören. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Gesetz nicht bei der Arzneimittelforschung stehen bleibt. Ja, Deutschland hat eine starke pharmazeutische Industrie, aber Deutschland ist eben auch das Land der Medizintechnologie, und das haben wir nicht vergessen. Deshalb übertragen wir Lösungsvorschläge der Arzneimittelforschung auch auf die Forschung im Bereich Medizinprodukte.”
“Im Gegensatz zu anderen, die immer nur neue Gipfel und Gesprächsrunden fordern, bei denen am Ende nichts herauskommt, liefern wir als Koalition. Das unterscheidet uns von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion. Zu dem Thema Forschung kann man geteilter Meinung sein. Aber dass wir besser und schneller werden müssen, da sind wir uns einig. Liebe Frau Kollegin Stamm-Fibich, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Vogler von der Gruppe Die Linke? Nein. Es ist bereits einiges zu den Inhalten des Gesetzes gesagt worden. Deshalb will ich mein Augenmerk auf die Änderungen legen, die wir jetzt im parlamentarischen Prozess noch erreicht haben. Durch die gesamten Verhandlungen hindurch standen wir in einem intensiven Austausch mit allen Beteiligten, um dieses Gesetz noch besser zu machen. Und das ist uns auch gelungen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Diskussion in den letzten Wochen verfolgt hat, hätte leicht auf die Idee kommen können, dass es in diesem Gesetz gar nicht um Forschung geht. Dem ist aber mitnichten so, und ich finde es schade, dass die Debatte über vertrauliche Erstattungsbeträge den Forschungsteil dieses Gesetzes so stark überlagert hat. Denn mit diesem Gesetz katapultieren wir Deutschland zurück an die Spitze der Forschung, und das ist wichtig und richtig so. Wir vereinfachen, beschleunigen und verbessern die klinische Forschung in Deutschland erheblich, und das alles zum Wohle für Patientinnen und Patienten; denn auf die kommt es bei der Forschung am meisten an. Selten hat ein Gesetz – bis auf wenige Ausnahmen – eine so breite Zustimmung in der Fachwelt erfahren.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Es gibt hier an dieser Stelle offensichtlich Klärungsbedarf. Ich hatte zu Beginn gesagt, es soll keine Hexenjagd werden. Aber mich würde schon mal interessieren, wie es zu den aufgezählten Entscheidungen kam. Von einer Sache kann man schon jetzt ausgehen: Diese Angelegenheit wird uns noch lange beschäftigen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Das Wort erhält Tino Sorge für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Das Oberlandesgericht Köln hat am vergangenen Freitag entschieden, dass es sich bei den sogenannten Open-House-Verträgen nicht um Fixgeschäfte handelt. Damit ist die Strategie des BMG, alle Verträge, die nicht pünktlich erfüllt worden sind, als nichtig zu betrachten, aller Wahrscheinlichkeit nach am Ende. Bei einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro plus x sind das keine guten Nachrichten. Das Versagen bei der Beschaffung könnte den Haushalt des BMG auf Jahre lähmen, und die Rückstellungen reichen bei Weitem nicht aus. Deshalb muss jetzt alles auf den Tisch; denn so was darf nie wieder passieren. Ich möchte noch zwei andere Diskussionspunkte anschneiden – die kann ich aufgrund der Kürze der Zeit nicht ausweiten –: die Verteilung der Schutzmasken, aber auch der genaue Blick, wie es dann weitergegangen ist.”
“So sind innerhalb kürzester Zeit bei einem Preis von 4,50 Euro netto pro Maske Verpflichtungen von 6,4 Milliarden Euro entstanden. Das lässt nur einen Schluss zu: Der Preis war deutlich zu hoch angesetzt. Es stellt sich aus meiner Sicht bereits hier die Frage, wie man so am Marktgeschehen vorbeikalkulieren konnte und wer dafür die politische Verantwortung trägt. Aber damit nicht genug: Nachdem das BMG dann gemerkt hat, dass man sich hier völlig verrechnet hatte, wurde das Verfahren ruckartig eingestellt. Gleichzeitig hat das BMG die Unternehmensberatung Ernst & Young damit beauftragt, möglichst viele dieser Verträge wieder abzuwickeln, weil mittlerweile die Erkenntnis vorhanden war, dass man sich ordentlich übernommen hat. Und genau hier liegt die Krux: Es scheint so, als würde dieser Plan nicht aufgehen.”
“Lassen Sie mich an dieser Stelle zum besseren Verständnis kurz die einzelnen Kritikpunkte abschichten; denn ich habe den Eindruck, dass aktuell sehr viel durcheinandergeworfen wird. Es geht aus meiner Sicht vor allem um drei Themenkomplexe, die nochmals genauer untersucht werden sollten: erstens die völlig ausgeartete Beschaffung von Schutzmasken im Open-House-Verfahren, zweitens die Maskenverteilaktionen um Weihnachten 2020 und drittens die überteuerten Bestellungen von Einzelunternehmen auf Zuruf von Parteifreunden wie zum Beispiel im Fall Emix. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fangen wir mal mit den Open-House-Verträgen an. Um möglichst schnell an Schutzausrüstung zu kommen, hat das BMG im März 2020 ein Verfahren aufgesetzt, bei dem jede Firma, die ein Angebot für die Lieferung von Masken abgab, auch den Zuschlag bekommen hat.”
“In dieser unübersichtlichen Situation war die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung keine leichte Aufgabe; denn alle Staaten wollten sich absichern. Es ist mir deshalb wichtig, dass diese Aktuelle Stunde nicht zu einer Hexenjagd verkommt. Dennoch halte ich es für notwendig, dass wir kritisch aufarbeiten, was damals passiert ist. Nur so können wir die passenden Lehren für die Zukunft ziehen. In welcher Form diese Aufarbeitung geschieht, ist zu diskutieren. Die Hauptsache bleibt aber, dass am Ende ganz klar nachvollzogen werden kann, was genau ablief und wer wofür verantwortlich war. Es muss jetzt Klarheit darüber geben, wie es passieren konnte, dass aus heutiger Sicht Milliarden an Steuergeld verschwendet worden sind. Niemand darf sich hier aus der Verantwortung stehlen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Rolle der Politik in der Coronapandemie diskutieren, dann müssen wir uns eins immer wieder klarmachen: Es war eine Zeit der Ungewissheit. Keiner wusste genau, was da auf uns zukommt und wie man sich am besten dagegen absichern kann. Keiner wusste, dass die Varianten des Virus irgendwann nicht mehr so bedrohlich sein würden wie zu Beginn der Pandemie. Ein glimpflicher Ausgang war nicht garantiert. Die Nachrichten aus Bergamo und anderen Regionen in Europa, aber teilweise auch aus Altenheimen und Krankenhäusern in Deutschland haben mir damals ganz klar gemacht, dass der Schutz der Bevölkerung absolute Priorität haben muss.”
“Zu guter Letzt möchte ich der Präsidentin danken, dass sie uns die Arbeit erleichtert, für das Wertschätzende, das sie diesem Ausschussdienst zukommen lässt, und dass sie für unsere Anliegen immer ein offenes Ohr hat. Auch Ihnen herzlichen Dank von uns allen! Ich hoffe, dass wir in diesem Ausschuss weiterhin gut zusammenarbeiten, dass wir alles dafür tun werden, um den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl zu geben, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen, dass wir diese gut bearbeiten, und dass wir alle miteinander sehen, was wir an diesem Petitionswesen haben. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer.”
“Das zeugt von wirklicher Motivation, von Eifer und Begeisterung für Petitionen; denn die tägliche Arbeit muss ja parallel weitergehen. Deswegen möchte ich den heute hier anwesenden Mitarbeitern des Ausschussdienstes herzlich für ihre viele Arbeit und für den guten Ablauf danken und natürlich auch all den anderen Mitarbeitern, die heute nicht vor Ort sein können und die dafür sorgen, dass der Petitionsausschuss jährlich über 11 000 Petitionen bearbeiten kann. Vielen Dank Ihnen allen! Ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss und ihren Büros für die viele geleistete Arbeit, eine Arbeit, die im Petitionsbereich oft nicht gesehen und ausreichend anerkannt wird.”
“Zum Abschluss möchte ich diese Bitte um Unterstützung aufgreifen und hervorheben, wo es bereits Menschen gibt, die sich sprichwörtlich die Ärmel hochgekrempelt haben und Dinge auf den Weg bringen. Ich spreche von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes. Für die Beschäftigten der Verwaltung bedeutet Veränderung erst einmal mehr Aufwand. Die Verwaltung – ich hoffe, sie nimmt mir das nicht übel – steht naturgemäß nicht an der Speerspitze der Revolution. Doch ich sehe, wie der Ausschussdienst sich selbst umkrempelt, wie neue Ideen besprochen und Arbeitsweisen überdacht werden, wie er sich zusammensetzt und überlegt: Wie können wir schneller, besser und bürgerfreundlicher werden? Das möchte ich hervorheben.”
“Die Idee für die letzte größere Reform des Petitionswesens vor 20 Jahren kam aus Schottland. Dort hatte man sich die E-Petitionen abgeguckt. Ähnlich wie damals ist es auch heute wieder wichtig, Impulsgeber zu suchen. Es wird auch heute wieder Leute geben, die Veränderungen ablehnen, die den Teufel an die Wand malen. Doch genauso wie damals sind wir heute wieder überreif für Reformen. Wir müssen endlich schneller, besser und bürgerfreundlicher werden. Ich möchte bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung für unsere Vorhaben werben, besser zu werden. Springen Sie über Ihren Schatten, und trauen Sie sich etwas! Arbeiten Sie an der Verbesserung des Petitionswesens mit, anstatt aufzuzählen, warum Veränderungen nicht möglich sind. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.”
“Genau das haben wir getan und einen Reformprozess angestoßen, der Petitionen schneller, besser und bürgerfreundlicher machen soll; gestern früh im Petitionsausschuss haben wir die ersten Änderungen beschlossen. Seit gestern brauchen Petentinnen und Petenten nur noch 30 000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen für eine öffentliche Sitzung des Ausschusses anstatt wie vorher 50 000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen. Damit werden mehr Petentinnen und Petenten die Möglichkeit haben, ihre Anliegen im Bundestag persönlich vorstellen zu können. Doch an vielen Dingen werden wir noch weiterarbeiten müssen; denn die Verwaltung der Petitionen ist immer noch zu umständlich. Dafür gibt es leider nicht immer eine einfache Lösung, und auch ein neues IT-System zur Volldigitalisierung von Petitionen fällt leider nicht vom Himmel.”
“Die letzte Reform des Petitionswesens ist 20 Jahre her. Damals hat die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die E-Petition und damit unsere öffentlichen Sitzungen eingeführt, über die ich gerade gesprochen habe. Dann folgten 16 Jahre Regierungszeit mit der CDU/CSU als größter Fraktion. In diesen 16 Jahren ist wirklich nichts passiert. Sie stimmten vor 20 Jahren mit schwerwiegenden Bedenken und dem Vorwurf eines falschen Anscheins besonderer Bürgernähe gegen die Reform und haben danach in 16 Jahren Regierungsführung keinen Vorschlag zur Verbesserung des Petitionswesens eingebracht. Mehr als das Verwalten des Status quo war mit Ihnen leider nicht zu machen. Es brauchte erst eine Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, damit überhaupt wieder über einen Wandel nachgedacht werden konnte.”
“2023 waren es unter anderem Petitionen zur Schließung von Geburtshilfestationen, zu Einwilligungen zur elektronischen Patientenakte, zur Erhöhung des Elterngeldhöchstbetrages, zur Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung, zum Bundesfreiwilligendienst und zu den LNG-Terminals vor der Küste Rügens. Wie diese Beispiele zeigen, sind die Themen, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen, vielfältig und stets am Puls der Zeit. Genauso sollten wir als Petitionsausschuss auch am Puls der Zeit sein und uns den Ansprüchen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger anpassen. Denn eine Petition heutzutage im Parlament zu bearbeiten, kann und darf nicht das Gleiche sein wie 1949, als der Petitionsausschuss – vor 75 Jahren – gegründet wurde. Diese Anpassung ist in der Vergangenheit leider viel zu selten geschehen.”
“Neben diesen vielen Einzelfallpetitionen werden auch immer zahlreiche Bitten zur Gesetzgebung an den Ausschuss herangetragen. Hierzu haben über 1,5 Millionen Menschen mit ihren Unterschriften Petitionen unterstützt. Das ist trotz der geringeren Anzahl an Petitionen insgesamt eine Steigerung von über 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Jahr 2021 hat sich die Anzahl fast verfünffacht. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aktiv und interessiert. Das Interesse gilt im besonderen Maße unseren öffentlichen Sitzungen, in denen die Petentinnen und Petenten die Möglichkeit haben, ihre Anliegen selbst vorzustellen.”
“Auf Platz zwei lag das Bundesministerium des Innern und für Heimat, gefolgt vom Bundesministerium der Justiz, welches die größte Steigerung von Petitionen gegenüber dem Vorjahr verzeichnen konnte. Rund zwei Drittel aller Petitionen enthielten persönliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die mit Entscheidungen oder dem Vorgehen einer Behörde unzufrieden waren. Diese Einzelfallbearbeitung prägt die Arbeit unseres Ausschusses und macht ihn im Vergleich zu anderen Ausschüssen besonders bürgernah. So unterstützte der Ausschuss beispielsweise die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung für ein von weiblicher Genitalverstümmelung bedrohtes Mädchen. Er half einer Petentin bei ihrem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente oder sorgte dafür, dass eine andere Petentin die ihr zustehende Rentennachzahlung erhielt.”
“Er bildet nunmehr seit 75 Jahren die Schnittstelle zwischen dem Bundestag und seinem Souverän. Das sind 75 Jahre im Dienst der Bürgerinnen und Bürger, in denen der Petitionsausschuss 950 000 Petitionen bearbeitet hat. Ein Teil dieser langen Historie sind die 11 410 Eingaben, die im Jahr 2023 bei uns eingegangen sind, dem Jahr, über das wir heute Bericht erstatten. 11 410 Petitionen sind rund 1 800 Petitionen weniger als im Jahr 2022. Das ist verglichen mit den Vorjahren durchaus eine deutliche Veränderung. Auch der thematische Fokus hat sich verändert. Betraf in den letzten Jahren ein Großteil der Petitionen das Bundesministerium für Gesundheit, fielen im Jahr 2023 die meisten Zuschriften in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr begehen wir das 75. Jubiläum des Grundgesetzes, der Grundlage unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Das Grundgesetz war eine direkte Lehre aus den abscheulichen Gräueltaten der nationalsozialistischen Diktatur. Ein Teil dieser Lehre war der Artikel 17, der jedermann das Recht einräumt, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Dieses demokratisch legitimierte Prüfrecht wurde wieder eingesetzt und als zentraler Bestandteil unseres Grundgesetzes verankert. So kam mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland auch ein Petitionsausschuss erstmalig am 14. Oktober 1949 zusammen.”
“Das war jetzt der Preis. Kathrin Vogler hat das Wort für Die Linke.”
“Wir entwirren die Zuständigkeiten von BfArM und PEI und vereinfachen so die Arzneimittelzulassung. Wir verzahnen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren beim Strahlenschutz neu und verkürzen die Verfahrensdauer. Dieses Gesetz wird medizinische Forschung in Deutschland schneller, einfacher und effizienter machen. Natürlich verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Wir müssen Regelungen bei den Medizinprodukten noch überdenken. Wir müssen Kinder und Jugendliche ganz klar in den Mittelpunkt der Forschung stellen. Frau Kollegin. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam darauf hinarbeiten, dass die Forscherinnen und Forscher hierzulande auch weiterhin Grenzen verschieben können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Es ist immer so, wenn der Minister sich noch bei allen bedankt und dafür noch eine Minute braucht.”
“Diese Erfolgsgeschichte umfasst Tausende Entwicklungen und reicht vom ersten Röntgenapparat bis zur Erfindung von mRNA-Impfstoffen und weit darüber hinaus. Gleichzeitig ist die medizinische Forschung ein extrem wichtiger Wirtschaftsfaktor und Wachstumstreiber für das Land. Und damit das auch weiterhin so bleibt, bringen wir heute dieses Medizinforschungsgesetz ein. Denn zur Wahrheit gehört auch – wir haben es gehört –: In den letzten Jahren hat der Forschungsstandort Deutschland gelitten, und wir haben an Attraktivität verloren. Deshalb vereinfachen wir mit diesem Gesetz die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen. Wir machen den Weg frei für spezialisierte Ethikkommissionen und verkürzen die Vorlaufzeit von klinischen Studien durch die Veröffentlichung von Mustervertragsklauseln.”
“Zum Vergleich: Im Jahr 1970 lag die Lebenserwartung für beide Geschlechter noch mehr als zehn Jahre unter diesen Werten. Zehn Jahre mehr leben oder nicht: Ich glaube, jedem von uns ist klar, wie groß dieser Unterschied wirklich ist. Einer der Gründe dafür, dass wir heute so viel länger leben, ist der medizinische Fortschritt. Ich bin für diese Entwicklung sehr dankbar, und ich bin mir sicher: Jede oder jeder von uns kennt Menschen, denen der medizinische Fortschritt das Leben gerettet hat. Was früher noch tödlich war, hat heute oft seinen Schrecken verloren. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Universitäten und Unternehmen hierzulande haben dazu einen enormen Beitrag geleistet. Sie haben Deutschland zu einem führenden Innovationsstandort in der Welt gemacht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Zeit in diesem Leben ist begrenzt, und alle Reichtümer dieser Welt bringen uns nichts, wenn unser Körper seine Funktion einstellt und die Gesundheit nicht mehr mitmacht. Gerade deshalb ist die eigene Lebenszeit so wertvoll. Natürlich können wir versuchen, so gesund wie möglich zu leben; aber unser Einfluss bleibt am Ende doch begrenzt. Die gute Nachricht ist: Die Grenze verschiebt sich. In der Geschichte der Menschheit hatte, statistisch betrachtet, niemand vor uns so viel Zeit, wie wir sie heute haben – Zeit, die wir mit der Familie oder mit Freunden verbringen können, Zeit, die wir uns nehmen können oder die wir anderen schenken können. Die Lebenserwartung von neugeborenen Mädchen liegt heute bei 83,4 Jahren und bei neugeborenen Jungen bei 78,6 Jahren.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Lauterbach, ich möchte Sie einfach noch einmal bestätigen. Wir haben das UPD-Errichtungsgesetz gemeinsam mit der Union gemacht. Wir haben uns dazu entschieden, aus der UPD eine Stiftung zu machen und sie damit für die Zukunft rechtssicher auszugestalten. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es richtig war, zwei Parlamentarier in den Stiftungsrat zu entsenden? Einer dieser Parlamentarier ist von der Union, deswegen wundert mich die ganze Diskussion an der Stelle. Das Stiftungsratsmitglied aus der Unionsfraktion müsste ja besser wissen, wo wir stehen. Und halten Sie das Vorgehen, in eine Stiftung überzugehen und Rechtssicherheit zu schaffen, für richtig?”
“Was wir aber tun können, ist, abseits der Verordnung die Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland zu verbessern, zum Beispiel im Bereich der Forschung. Deshalb hat die Bundesregierung Ende März das Medizinforschungsgesetz im Kabinett beschlossen. Der Fokus liegt aktuell noch ganz klar auf der Arzneimittelforschung; aber aus meiner Sicht ist es sehr, sehr sinnvoll, hier auch über die Medizinprodukte nachzudenken. Wir können ja im parlamentarischen Verfahren auch noch etwas an diesem Gesetzentwurf arbeiten. Frau Kollegin. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Christina Baum, AfD-Fraktion.”
“Grundsätzlich möchte ich noch mal deutlich machen, dass sich die Bundesregierung wirklich mit aller Kraft für eine Umsetzung der Medizinprodukte-Verordnung mit Augenmaß einsetzt. Dort, wo Änderungsbedarfe deutlich geworden sind, hat die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten Vorschläge gemacht und deren Umsetzung vorangetrieben. Dazu gehört zum Beispiel die im Antrag erwähnte Verlängerung der Übergangsfristen. Deutschland wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Klar ist allerdings auch, dass der Einflussbereich Deutschlands auf die Umsetzung der Medizinprodukte-Verordnung seine Grenzen hat. Die Bundesregierung kann nun mal keine delegierten Rechtsakte erlassen oder eigenständig die Harmonisierung von anderen Normen vorantreiben.”
“Daneben existieren schon derzeit Regelungen für Sonderzulassungen auf europäischer und nationaler Ebene, von denen unsere Behörden dann Gebrauch machen, wenn Versorgungsengpässe drohen. Das Beispiel der Ballonkatheder für Kinder hat gezeigt, dass diese Sonderregelungen funktionieren. Es irritiert mich deshalb ein wenig, dass Sie in Ihrem Antrag so tun, als ob wir demnächst in riesige Versorgungsprobleme stürzen würden. Das bleibt aber nicht die einzige Sache, die mich an Ihrem Antrag irritiert. Wenn die Bundesregierung beispielsweise die privat organisierten benannten Stellen in Deutschland zum Aufbau von Kapazitäten und zu effizienteren Prozessen zwingen soll, müssen Sie mir erklären, wie wir das machen sollen. Denn allein die Forderung, dass wir dafür sorgen sollen, ist mir an der Stelle einfach ein bisschen zu wenig.”
“Durch die erhöhten Sicherheits- und Nachweisanforderungen der Medizinprodukte-Verordnung – ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen: wir sprechen seit vielen, vielen Jahren darüber; es gab gute Gründe, die MDR einzuführen; wir alle erinnern uns noch an Skandale – besteht die Gefahr, dass einige Hersteller einzelne Medizinprodukte nicht mehr vermarkten, weil es sich nicht mehr lohnt. Die Bundesregierung hat das aber erkannt, und sie beteiligt sich deshalb intensiv an der Taskforce für Nischenprodukte bei der EU-Kommission. Ziel dieser Taskforce ist es, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die einerseits die Patientensicherheit gewährleisten, andererseits aber die Herstellung in kleinen Stückzahlen wirtschaftlich erlauben. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist also bereits heute Wirklichkeit.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie kann die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung bestmöglich begleiten, sodass es hierzulande eben nicht zu Versorgungsengpässen kommt? Zu dieser wirklich spannenden Frage enthält der vorliegende Antrag einige Forderungen, die ich an dieser Stelle gerne aufgreifen möchte. Eine Kernforderung des Antrags ist, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für gesonderte Regelungen bei sogenannten Nischenprodukten einsetzen soll. Nischenprodukte – zur Erklärung für einige, die noch nicht ganz wissen, worüber wir sprechen – sind Medizinprodukte, die nur für eine sehr kleine Anzahl von Patientinnen und Patienten benötigt werden.”
“Bis dahin werden wir reale Politik machen und die Versorgung mit Arzneimitteln in diesem Land verbessern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Der nächste Redner ist Martin Sichert für die AfD-Fraktion.”
“Ganz dünn wird es dann aber bei den Ausführungen dazu, um welche Beträge es sich handeln soll und von welchem Geld das bezahlt werden soll. Sie meiden konkrete Aussagen wie der Teufel das Weihwasser. Wir sind ja nicht abgeneigt, mehr Geld in die Hand zu nehmen, und zwar dort, wo es Sinn macht. Aber wer stellt eigentlich sicher, dass die Investitionen am Ende auch in eine bessere Versorgungssicherheit fließen und nicht einfach in den Taschen der Shareholder verpuffen? Darauf geben Sie keine Antwort. Mit der haushalterischen Realität in der GKV haben Ihre Forderungen jedenfalls nichts zu tun. Für die Zukunft deshalb einen Tipp: Hören Sie auf, alte Anträge neu aufzukochen, und kommen Sie mit konkreten Vorschlägen, die auch die Diskussion wert sind!”
“Kommen wir zum Grundproblem Ihres Antrags, nämlich zu der falschen Annahme, dass allein die Preise der gesetzlichen Krankenversicherung schuld an der jetzigen Situation sind. Das stimmt nämlich nicht. Die Ausgestaltung der Lieferketten, wie wir sie heute vorfinden, ist das Resultat unternehmerischen Handelns in einer globalisierten Wirtschaft. Unternehmen kaufen natürlich dort ein, wo sie ihre Kosten minimieren und ihre Gewinne maximieren können. Das ist ja auch nicht verwerflich. Das passiert auch in anderen Wirtschaftszweigen mit einer freien Preisbildung, und auch dort gibt es Lieferengpässe. Weil schon Ihre Grundannahme problematisch ist, kann auch die Lösung nicht gut sein. Ihr Antrag sieht vor, dass Hinz und Kunz aus den Kassen der GKV gestärkt und besser bezahlt werden sollen.”
“In Ihrem Antrag bestreiten Sie alles leider vehement und geben gleichzeitig vor, großartige Ideen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung – denn um die geht es in Ihrem Antrag – in Deutschland zu haben. Da kann ich nur sagen: Wer es nicht schafft, auf fünf Seiten etwas Konkreteres als „mehr Geld für alle“ und „weniger Bürokratie“ zu fordern, der leidet entweder an akuter Einfalls- oder an Ahnungslosigkeit. Wer Ihren Antrag ohne Kenntnis des Problems liest, der könnte meinen, dass es Lieferengpässe erst seit zwei Jahren gibt. Da wir allerdings wissen, dass es das Problem schon sehr viel länger gibt, fragen wir uns natürlich: Was hat denn eigentlich Jens Spahn in seiner Zeit als Gesundheitsminister getan? Wenn das alles so einfach wäre, wie Sie vorgeben, dann wäre doch schon alles gelöst. Das ist es aber nicht.”