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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Martina Stamm-Fibich

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Das hört sich immer etwas allgemein an, deswegen lassen Sie es mich konkret machen. Erst letzte Woche hatte ich eine Petition auf meinem Tisch von einem Bürger aus Thüringen, der für seine Ehefrau die Erstattung eines Medikaments fordert. Sie leidet an Necrobiosis lipoidica.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich war immer skeptisch gegenüber der Widerspruchslösung. Ja, bei der letzten Abstimmung zu diesem Thema habe ich mich hier genau an dieser Stelle noch gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen und schlussendlich auch dagegengestimmt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Doch dank unserer Vorschriften, die zwar einen Grund haben, aber viel zu oft an der realen Welt scheitern, nimmt die Patientin nun eine halbe Tablette pro Tag, anstatt der benötigen zwei Tabletten; denn sie kann sich nicht mehr leisten.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und weil die Widerspruchslösung kein Allheilmittel ist, werden wir uns alle im weiteren Verfahren mit voller Kraft dafür einsetzen müssen, dass unser Transplantationswesen in Deutschland weiter professionalisiert wird. Dazu gehört für mich auch und vor allem, dass die Angehörigen besser eingebunden werden. Zur Ergänzung.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es wäre schändlich, wenn hier mit den Ängsten und Erwartungen der Todkranken aus parteitaktischer Motivation gespielt würde. Unterstützen Sie uns alle dabei, dass wir noch in dieser Legislatur zu einer Abstimmung kommen!

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Einziges Problem: Eine Monatsrate des Medikaments, kostet 1 000 Euro, weil es für die Verabreichung bei Necrobiosis lipoidica nicht zugelassen ist. Und genau damit begründet die Kasse ihr Nein zur Kostenübernahme: Die Voraussetzungen für einen Off-Label-Use seien nicht erfüllt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Die Bearbeitung solcher persönlicher Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 62 Prozent auch im Jahr 2021 wieder mehr als die Hälfte seiner Arbeit aus. Viele dieser Petitionen standen – nicht unerwartet – im Zeichen der Coronapandemie und haben uns die Bandbreite der Auswirkungen dieser Pandemie auch noch einmal aufgezeigt. Dabei ging es zum Beispiel um Soforthilfen für Studierende, die oft durch den Wegfall eines Nebenjobs in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, oder um wirtschaftliche Hilfen für die Kultur- und Medienbranche, die schwer von der Pandemie getroffen wurde. Der Petitionsausschuss unterstützte nachdrücklich schnelle und unbürokratische Hilfen. Außerdem konnten oft Anfragen von Petentinnen und Petenten bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens abgeschlossen werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Was zu beachten ist: Ein großer Zulauf, immerhin 26 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer, wurde wieder über soziale Netzwerke verzeichnet, die Petentinnen und Petenten immer öfter nutzen, um auf ihre Petitionen hinzuweisen. Auch eigens geschaffene Webseiten mit Informationen zu veröffentlichten Anliegen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Im Berichtszeitraum haben sich rund 330 000 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert, um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Neben den Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung widmet sich der Petitionsausschuss ebenso den Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger, die den Ausschuss bezogen auf einen Einzelfall um Unterstützung baten.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Gerechnet auf die Werktage dieses Jahres sind das etwa 46 Petitionen pro Tag. Dabei gingen 4 860 und somit etwa 42 Prozent aller Eingaben auf elektronischem Wege über das Petitionsportal im Internet ein. Mittlerweile haben wir 4 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Damit ist das Petitionsportal das erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Es bietet die Möglichkeit, dem Ausschuss Petitionen auf einfachem elektronischem Weg zu übermitteln und veröffentlichte Petitionen online zu unterstützen und zu diskutieren. Viele Besucherinnen und Besucher fanden ihren Weg auf die Petitionsplattform des Ausschusses tatsächlich über den direkten Zugang, über Suchmaschinen und über Nachrichtenportale.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Das Jahr 2021 war neben der andauernden Coronapandemie geprägt vom Wechsel der Wahlperiode. Die letzte Sitzung des Petitionsausschusses der 19. Wahlperiode fand am 6. September 2021 statt, und bereits am 11. November 2021 erfolgte die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses der 20. Wahlperiode, welcher damals gemäß Einsetzungsbeschluss zunächst nur mit 19 Mitgliedern – es freut mich sehr, dass Sie, Frau Magwas, jetzt die Sitzung leiten – unter Ihrem Vorsitz, Frau Präsidentin, tagte. Seit dem 15. Dezember besteht der Ausschuss nun aus 31 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern, und seitdem darf ich diesen Ausschuss leiten. Ich möchte mit ein paar Fakten aus dem Berichtsjahr beginnen: Im Jahr 2021 wurden 11 667 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht; das sind ein bisschen weniger als 2020.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Funktionieren würde diese Arbeit allerdings nicht ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes, die oft als Erste den Unmut zu spüren bekommen und viel zu selten für ihren wichtigen Beitrag gewürdigt werden. Deswegen neben dem Applaus an dieser Stelle nochmals meinen herzlichen Dank. Ohne Sie wäre unser Gemeinwesen um ein Vielfaches ärmer! Bedanken möchte ich mich am Anfang aber auch bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses. Die kollegiale Zusammenarbeit, die wir nach wie vor pflegen, ist nicht selbstverständlich. Im Zuge dessen auch meine besten Genesungswünsche an den Obmann der Unionsfraktion, den Kollegen Gero Storjohann. Er wird sehr vermisst. Nun zum eigentlichen Anlass der Debatte. Jedes Jahr legt der Ausschuss dem Deutschen Bundestag seinen Tätigkeitsbericht vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine Petition ist ein Ersuchen, eine Bitte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten, die ich hier sehe, wissen, von was ich spreche. In unserer Verfassung ist das Grundrecht verankert, dass sich jedermann – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit – damit an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen wenden kann. Für die Behandlung der an den Bundestag gerichteten Bitten zur Bundesgesetzgebung und zu Problemen mit Bundesbehörden ist der Petitionsausschuss zuständig. Die Bestellung dieses Ausschusses ist seit 1975 im Grundgesetz bestimmt. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, die Petitionen anzunehmen, sie sorgfältig zu prüfen und sie zu bescheiden.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Das Wort hat der Kollege Marc Biadacz aus der CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Ich will am Ende meiner Rede noch zwei ganz wichtige Punkte ansprechen, die wir im Rahmen dieses Verfahrens ebenfalls unbedingt adressieren sollten; Kollegin Kappert-Gonther hat das schon getan. Zum einen geht es um die Stärkung der Suizidprävention und zum anderen um die Stärkung der palliativmedizinischen Versorgung. Eine Neuregelung der Suizidhilfe sollte beide Punkte mit aufnehmen, um von vornherein die Zahl der suizidwilligen Personen zu senken. Ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr kritisch sehen. Dennoch rufe ich Sie heute dazu auf: Begreifen wir dieses Urteil als Chance! Begreifen wir dieses Urteil als Chance dafür, einen Rahmen zu schaffen, der es Menschen mit freiverantwortlichem und dauerhaftem Sterbewunsch ermöglicht, mit Würde aus dem Leben zu scheiden!

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Gleichzeitig müssen wir aber auch sicherstellen, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht durch blockierendes Verwaltungshandeln eingeschränkt wird. Es braucht also einen geregelten Prozess, der den Menschen die Wahrnehmung ihres Rechtes erlaubt. Diejenigen Einrichtungen, in denen künftig Suizidhilfe geleistet werden wird, brauchen von uns die entsprechende Unterstützung, um diese neue Herausforderung gut zu bewältigen. Das sind unsere Aufgaben – nicht mehr und nicht weniger. Klar ist für mich auch, dass es dort, wo die Freiverantwortlichkeit regelhaft nicht gewährleistet ist, etwa bei Kindern oder bei Menschen mit rechtlicher Betreuung, keine Suizidhilfe geben darf. Genauso wenig kommt die Suizidhilfe per Patientenverfügung infrage, weil die Kontinuität des Sterbewunsches so nicht sichergestellt werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Ich warne deshalb entschieden davor, dass sich dieses Haus eine Bewertung der individuellen Gründe für diese Entscheidung anmaßt und so bestimmten Menschen ihre Rechte vorenthält. Wichtig ist vor allem das Folgende: Wir müssen Vorsorge dafür treffen, dass die Freiverantwortlichkeit und die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches zu jeder Zeit sichergestellt sind. Menschen, die sich den Tod wünschen, müssen besonders gut vor Zwang und Manipulation geschützt werden. Es liegt in unserer Verantwortung, einen rechtssicheren Rahmen hierfür zu schaffen. Wir müssen durch entsprechende Schutzbestimmungen verhindern, dass die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung durch psychischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Druck infrage gestellt wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Gleichzeitig hat das Gericht aber betont, dass sich das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben eben gerade nicht auf unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Nein, es gilt für uns alle, egal ob alt oder jung, krank oder gesund. Das Beispiel des unheilbar Kranken ist deshalb nur ein kleiner Ausschnitt aus der Realität, mit der wir jetzt umgehen müssen. Diese Realität kennt keine vorgefertigten Denkschablonen, und diese Realität umfasst Menschen, die aus den verschiedensten persönlichen Gründen ihrem Leben ein Ende setzen wollen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Werturteile darüber zu fällen, weshalb jemand sein Leben beenden möchte. Es ist auch nicht die Aufgabe dieses Hauses, festzulegen, wann es „akzeptabel“ ist, dass jemand sich das Leben nehmen möchte.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger! Wenn wir über das Thema Suizidhilfe sprechen, dann tun wir dies oft mit einem ganz bestimmten Bild vor Augen. Wir stellen uns dann todkranke Menschen vor, die durch unendliches Leid und kaum aushaltbare Schmerzen schwer gezeichnet sind, Menschen, die einfach nicht mehr weiterleben wollen oder können, Menschen, die ihr Leben nur noch als Belastung und den eigenen Tod als Erlösung empfinden. In seinem Urteil zur Suizidhilfe hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte dieser Menschen gestärkt. Es hat klipp und klar deutlich gemacht, dass jeder Mensch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Das hat auch dieses Haus zu respektieren, und deshalb stehen und sitzen wir heute hier.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Darauf, dass wir uns im Petitionsausschuss immer noch über alle Fraktionsgrenzen hinweg einigen können, bin ich sehr stolz. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Eine Ungleichbehandlung bleibt eine Ungleichbehandlung, egal wie man es dreht und wendet, und das können und wollen wir an dieser Stelle nicht akzeptieren. Letztlich demonstriert dieser Fall sehr deutlich die besondere Rolle des Petitionsausschusses. Er wird mit Problemen konfrontiert, die ansonsten unter den Tisch fallen würden, weil nicht viele Menschen betroffen sind oder schlicht die große Aufmerksamkeit fehlt. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Dank aussprechen: einmal dem Petenten, der uns auf dieses Problem hingewiesen hat, und zum anderen den Mitgliedern des Ausschusses, den ich seit einigen Monaten leiten darf. Wir sehen im Plenum und in den Fachausschüssen oft, wie verhärtet die Fronten zwischen den Fraktionen teilweise sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. § 51 Absatz 7 Bundesbeihilfeverordnung bietet zwar die Möglichkeit eines eigenen Antragsrechts von Angehörigen, das setzt aber eine Anhörung des Beihilfeberechtigten voraus. Nun können wir uns hier alle gut ausmalen, dass man bei ohnehin problematischen Familienverhältnissen diesen Weg nicht unbedingt wählen möchte. Die Anwendung dieses Paragrafen verhindert zwar, dass Informationen über die konkrete Therapie an den Beihilfeberechtigten weitergegeben werden; gleichzeitig wird aber natürlich deutlich, dass etwas verborgen werden soll. Dazu sagen wir: Das ist nicht zeitgemäß, es ist gefährlich, und gerecht ist es ohnehin nicht. In unserem Land räumen wir der informationellen Selbstbestimmung aus gutem Grund einen hohen Stellenwert ein. Da ziehen auch die diversen Begründungen nicht, die wir in der letzten Wahlperiode gehört haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Aufgrund schwieriger Familienverhältnisse war dieser Bruch der Privatsphäre für sie nicht hinnehmbar. Wie kommt es zu einer solch unsäglichen Konstellation? Das ist im Kern recht einfach: Die junge Frau ist die Tochter eines Beamten. Sie ist deshalb, wie die meisten Angehörigen, über die Beihilfe und die private Krankenversicherung abgesichert. Wer so mitversichert ist, ist zwar mitversorgt, hat aber eigentlich keinen eigenen Beihilfeanspruch. Das betrifft nicht nur Minderjährige; denn auch volljährige Kinder sind oft über ihre Eltern mitversichert. Personen, die in einer solchen Situation eine Therapie in Anspruch nehmen, müssen in Kauf nehmen, dass die Beihilfeberechtigten im Rahmen der Rechnungsstellung informiert werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Sitzungswoche hat der Petitionsausschuss einstimmig beschlossen, eine Petition an das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Erwägung zu überweisen, soweit es um die Vereinfachung des eigenen Zugangs von Angehörigen zur Beihilfe im Rahmen des § 51 Absatz 7 der Bundesbeihilfeverordnung geht. Ich möchte kurz erklären, worum es bei dieser komplizierten Petition geht. Der Stein des Anstoßes: Eine junge Frau wurde in der Praxis des Petenten zur Psychotherapie vorstellig. Als sie aber davon erfuhr, dass ihr Vater durch die geltende Rechtslage aller Wahrscheinlichkeit nach ohne jede Einwilligung der jungen Frau von der Therapie erfahren würde, verzichtete sie komplett auf diese Therapie.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. In dieser Lage ist sie aber wohl unser letztes Mittel, um nicht in der nächsten Welle wieder vor einer unmöglichen Situation zu stehen, die erneut Einschränkungen des öffentlichen Lebens erforderlich macht – mit all den daraus resultierenden negativen Folgen. Ohne die beschriebene Grundlage wird eine Impfpflicht schon beim Einladungsmanagement Probleme verursachen. Lassen Sie uns die Chance nicht versäumen, die Evaluation von Impfstoffen künftig unabhängig und schnell hier in Deutschland ohne Rückgriff auf fremde Datensätze durchführen zu können. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm-Fibich. – Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Erwin Rüddel für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/13 · 2022-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wir brauchen bessere Daten, wir brauchen ein zentrales Impfregister, wie es in Dänemark, in Schweden oder in Österreich bereits vorhanden ist. Selbst in Italien baut man jetzt so ein Register auf, weil es einfach so wertvolle Daten liefern kann. Auch Deutschland kann ein Modell umsetzen, schnell und vor allem unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Bedenken Sie dabei auch: Genaue Informationen zur Impfung bedeuten, ein genaueres Bild hinsichtlich der Impfstoffe zu gewinnen, und das schafft absolute Transparenz. Davon profitieren wir alle; denn wir gewinnen hierdurch breite Erkenntnisse, die uns eine stärkere Kontrolle der Produzenten ermöglichen und unsere Abhängigkeit von Daten aus anderen Ländern reduzieren. Ich hätte mir gewünscht, dass wir es gemeinsam auch ohne eine Impfpflicht durch die Pandemie schaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/13 · 2022-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sie hatten acht Jahre Gelegenheit; wir hätten es schon lange haben können. - 2017 hat es Herr Spahn angekündigt; nur mal so. Nur so ließe sich die Einhaltung der Impfpflicht in Deutschland sehr praktisch umsetzen. Nur so können wir abseits von Stichproben überhaupt auf die Menschen zugehen, die zögern oder die Impfung bisher kategorisch ablehnen. Ohne ein solches Register bleibt den Fälschern und Betrügern weiterhin Tür und Tor geöffnet. Neben der praktischen Umsetzung einer möglichen Coronaimpfpflicht hätte ein solches Register noch zahlreiche weitere Vorteile. Wir sind aktuell nicht einmal in der Lage, unsere Impfquote korrekt und genau zu erfassen. Wir müssen uns bei der Evaluation von Impfstoffen auf Daten aus anderen Ländern verlassen. Das ist für mich persönlich ein Trauerspiel.

    PLENARPROTOKOLL 20/13 · 2022-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Oft dauert es Stunden, bis Patientinnen und Patienten vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert werden können, Eingriffe werden verschoben, Therapien verzögert und die Diagnosestellung verlangsamt – mit schwerwiegenden Folgen für Tausende von Patientinnen und Patienten, die nicht an Corona erkrankt sind. – Vielleicht machen Sie sich das mal zu eigen. Eine Impfpflicht kann eine Lösung für dieses Problem sein, wenn sie allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügt und wenn sie entsprechend umsetzbar und – auch ganz wichtig – durchsetzbar ist. In diesem Zusammenhang war in den letzten Wochen häufig das Wort „Impfregister“ zu hören. Ich möchte diese Debatte zum Anlass nehmen, auch heute für die Einführung eines zentralen Impfregisters zu werben. Liebe Union, von Ihnen müssen wir uns das nicht anhören.

    PLENARPROTOKOLL 20/13 · 2022-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder, der klaren Verstandes ist, begreift, dass die Impfung Schlüssel für den erfolgreichen Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt. Trotzdem ist die Impfquote immer noch deutlich zu niedrig. Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, der setzt seine eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel. Als Resultat der mangelnden Impfbereitschaft sind die Krankenhauskapazitäten erschöpft und vor allem die Beschäftigten vollkommen überlastet und nervlich nach zwei Jahren Pandemie auch vollkommen am Ende.

    PLENARPROTOKOLL 20/13 · 2022-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Stephan Pilsinger, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir müssen zudem auch Folgendes bedenken: Die alte Bundesregierung war mit ihrer ablehnenden Haltung gegen die TRIPS-Initiative von Südafrika und Indien nicht alleine. Selbst wenn wir uns jetzt für die Unterstützung des TRIPS Waiver starkmachen, ist damit noch nichts gewonnen. Wir sollten uns deshalb nicht darauf versteifen, Verteilungsprobleme allein durch die Aufhebung von Patenten lösen zu wollen. Es macht Sinn, sich neben dieser Diskussion, die zweifelsohne geführt werden muss, besonders darauf zu konzentrieren, die aktuelle Bestell- und Verteilpraxis zu überdenken und für die Impfung notwendige Strukturen in den Covax-Zielländern zu verbessern und zu unterstützen. Wir bleiben an diesem Thema dran, und wir werden noch viel dazu arbeiten müssen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm-Fibich.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Aber es muss auch allen klar sein: Die Lockerungen des Patentrechts sind keine Garantie dafür, dass der Zugang zu Impfstoffen für alle Staaten in Zukunft einfacher wird. Bereits jetzt sehen wir ein enormes Wachstum im Bereich der weltweiten Produktionskapazitäten für Coronaimpfstoffe. UNICEF schätzt, dass die weltweite Impfstoffproduktion bereits dieses Jahr die 10-Milliarden-Marke überschreiten wird. Bis Mitte des nächsten Jahres wird die Produktion aller Wahrscheinlichkeit nach die 22-Milliarden-Marke überschreiten. Demgegenüber steht eine Weltbevölkerung von etwa 7,9 Milliarden. Die große Frage, die am dringendsten beantwortet werden muss, lautet also: Wie können wir es schaffen, die vorhandenen Impfstoffe global gerecht zu verteilen? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft die Aufhebung von Patenten nur indirekt weiter.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Bis Anfang Dezember hat Covax lediglich 644 Millionen der 5,5 Milliarden vertraglich zugesicherten Impfdosen an 144 Empfängerländer ausgeliefert, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist viel zu wenig. Die Initiative leidet insbesondere darunter, dass sie nach wie vor nicht richtig ausfinanziert ist. Hinzu kommen nicht eingehaltene Lieferzusagen der Hersteller, Produktionsprobleme und lokale Exportbeschränkungen, wie wir sie leider beispielsweise in Indien hatten. Viele der genannten Probleme lassen sich nicht durch die Aufhebung des Patentschutzes lösen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich behaupte nicht, dass eine Lockerung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe nichts bringen würde. Wir müssen alle möglichen Maßnahmen in der neuen Koalition offen diskutieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Es ist ein Fehler, wenn wir uns auf die Erhöhung der Impfquoten hierzulande beschränken. Die globale Gemeinschaft muss mehr tun. Wir haben im Rahmen der Pandemie immer auf gemeinschaftliche Lösungsansätze gesetzt. Bereits jetzt ist Deutschland einer der wichtigsten Partner des Globalen Südens, wenn es um die Versorgung mit Impfstoffen gegen das Coronavirus geht. Deutschland hat als Geberland die Covax-Initiative mit über 1 Milliarde Euro unterstützt, und wir spenden bis Ende dieses Jahres Millionen von Impfdosen an andere Stellen. Dieses Engagement müssen wir in der neuen Ampelkoalition fortführen und weiter ausbauen; denn wir sehen natürlich auch, dass sich Covax nicht so entwickelt hat, wie wir uns das erhofft haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Zur Wahrheit gehört leider aber auch, dass rund zwei Jahre nach dem Beginn der Pandemie eine riesengroße Impflücke zwischen den reicheren und den einkommensschwächeren Staaten der Welt klafft. Während die Impfquoten in Europa bei rund 70 Prozent liegen, liegt die Impfquote trotz aller internationaler Anstrengungen und Initiativen in den Ländern der Afrikanischen Union gerade einmal bei rund 5 Prozent. In anderen Staaten mit niedrigem Einkommen sieht die Lage nicht unbedingt besser aus. Von einer flächendeckenden Durchimpfung der Weltbevölkerung sind wir meilenweit entfernt. Die Ausbildung von Fluchtmutationen wie aktuell der Omikron-Variante ist deshalb kein Zufall – im Gegenteil: Sie war abzusehen. Wir dürfen die Augen vor dieser Gefahr nicht länger verschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir gerade debattieren, ist entgegen allen anfänglichen Hoffnungen leider zu einem Dauerbrenner in dieser Pandemie geworden. Bereits kurz nach der Coronapandemie war uns allen klar, dass wir dieses Virus nur global besiegen können. Dazu gehört eben auch, dass wir gemeinsam daran arbeiten, allen Menschen auf der Welt möglichst schnell den Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 zu ermöglichen. Die Frage nach dem gleichen Zugang zur Impfung gegen das Coronavirus ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der effektiven Pandemiebekämpfung.

    PLENARPROTOKOLL 20/6 · 2021-12-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD